„Ich will keine Charismatiker“

Ein Plädoyer für die repräsentative Demokratie

Der Deutsche Bundestag konnte im Jahr 2019 auf 70 Jahre Arbeit zurückblicken, 70 Jahre repräsentativer parlamentarischer Demokratie. Die Kompetenzen des Deutschen Bundestags veränderten sich immer wieder, sei es durch die Kompetenzverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen, von denen die Debatte um das sogenannte „Kooperationsverbot“ in der Bildung vielleicht die am meisten zitierte ist, sei es durch den Beitritt der Länder auf dem Gebiet der ehemaligen DDR zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990, sei es durch verschiedene europäische Verträge.

Prof. Dr. Wolfgang Zeh hat seit 1971 in der Verwaltung des Deutschen Bundestages, in den Jahren 2002 bis 2006 in dem Spitzenamt des Direktors, gearbeitet und nicht nur Veränderungen in der Rechtsgrundlage der Zuständigkeiten des Parlaments, sondern auch solche in der Interaktion zwischen Parlament, Presse, Wissenschaft und Öffentlichkeit erlebt und mitgestaltet. Gleichzeitig hat er an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer Rechtsreferendar*innen in ihrer Ausbildung begleitet und ihnen die Entscheidungsprozesse in den Parlamenten nahegebracht. Er ist Mitglied der SPD.

Am 13. Dezember 2019 hatte ich Gelegenheit, mit Wolfgang Zeh zu sprechen. Das Gespräch fand in Tübingen statt. Vereinbart wurde das Gespräch am Rande einer Veranstaltung im Haus der Geschichte in Bonn anlässlich des 70jährigen Jubiläums des Deutschen Bundestages, in der unter anderem auch das Buch von Benedikt Wintgens über Wolfgang Koeppens Roman „Das Treibhaus“ vorgestellt wurde. Eingeflossen in das Gespräch sind Beiträge aus dem von Wolfgang Zeh 2018 veröffentlichten Aufsatz „Parlament und Regierung im Wandel der bundesrepublikanischen Geschichte“ (in: Volker Kauder, Hg., Die Fraktion – Machtzentrum und Fegefeuer – Politische und parlamentarische Erinnerungen für Peter Struck, Bonn, Dietz, 2018).

Norbert Reichel: Vielleicht zu Beginn eine atmosphärische Frage: aus Zeitungen, Radio- oder Fernsehsendungen über den Betrieb des Deutschen Bundestags lässt sich der Eindruck ableiten, der Ton wäre gegenüber früheren Zeiten ruppiger geworden. Welchen Eindruck haben Sie?

Wolfgang Zeh: Das Buch von Benedikt Wintgens über Wolfgang Koeppens Roman „Das Treibhaus“ zeigt, dass der Ton auch schon in den 1950er Jahren hart war. Sicherlich gibt es kulturelle, stilistische Unterschiede. Früher wurde viel mit Anspielungen gearbeitet. Es gab beispielsweise den Zwischenruf von Herbert Wehner: „Diese Rede können Sie in Schweinsleder binden lassen.“ Das mag mancher als Lob verstehen, Wehner wollte jedoch sagen, dass das, was er da gerade gehört hatte, eine Schweinerei sei. Heute gibt es natürlich auch durch das Internet einen anderen Stil. Das Internet macht vieles sichtbar, was man ohne Internet kaum oder gar nicht wahrnehmen würde.

Norbert Reichel: Das könnte man auch über das Auftreten der AfD sagen. Die Bielefelder und Leipziger sogenannten Mitte-Studien belegen, dass es immer einen Anteil von etwa 15 bis 20 % in der Bevölkerung gab, die rechtsextremen oder zumindest sehr rechten Äußerungen zustimmten. Das entspricht in etwa dem heute sichtbaren Anteil der Stimmen für diese Partei.

Wolfgang Zeh: Die AfD ist nicht aus dem Nichts über uns gekommen. Das kommt aus der Mitte der Gesellschaft. Was anders ist, ist der Markt. Früher gab es kleine Kreise, in denen solche Äußerungen verbreitet wurden, beispielsweise die Stammtische. Da sagte einer was und andere klopften ihm auf die Schulter. Heute kann jeder mit wenig Aufwand und vor allem ohne sich von zu Hause wegzubewegen ein riesiges Publikum erreichen.

Norbert Reichel: Das Buch von Benedikt Wintgens über Koeppens „Das Treibhaus“ enthält im mittleren Teil eine ausführliche Beschreibung der Geschichte der Parlamentsarchitektur. Glaswände signalisieren Transparenz, aber sie können auch zum „Treibhaus“ werden. Ausführlich dokumentiert Benedikt Wintgens, dass Bundestag und Bundeskanzler in der Anfangszeit der „Bonner Republik“ Vorbehalte gegen einen Bau mit allzu viel Glas äußerten und diese auch durchsetzten.

Wolfgang Zeh: Ich erzähle Ihnen zu diesem Thema meine Lieblingsanekdote. Weil der Architekt für den Umbau des Reichstagsgebäudes in Berlin, Lord Norman Foster, nach Westen eine Glaswand geplant hatte, waren die Fächer für die Stimmkarten, die die Abgeordneten bei namentlichen Abstimmungen brauchen, so tief angebracht, dass die Abgeordneten sich hätten hinknien oder tief bücken müssen, um sich ihre Karte herauszuholen. Unsere Änderungsforderung war für den Architekten nicht wirklich verständlich. Er sah – wie Architekten das tun – den Bau als Kunstwerk, das nicht verändert werden durfte. Ein Beispiel dafür, wie sich der Zweck eines Bauwerks oder auch nur eines Teils davon und die künstlerische Absicht widersprechen können.

Norbert Reichel: Die Reichstagskuppel – so wie sie heute ausschaut – halte ich für einen sehr gut gelungenen Kompromiss zwischen der Geschichte des Gebäudes und der Perspektive einer Demokratie.

Wolfgang Zeh: Die Planungen des Umbaus des Reichtagsgebäudes wollte der Bundestag nicht dem Bauministerium überlassen. Die Aufgabe, den Umbau zu leiten und zu beaufsichtigen, hatte er selbst übernommen. Zuständig war die Zentralabteilung der Bundestagsverwaltung die politischen Entscheidungen traf die Baukommission aus Abgeordneten des Bundestages.

Ich darf hier auf ein Missverständnis im Vorfeld der Entscheidung für das Reichstagsgebäude als Sitz des Bundestages hinweisen: Es wurde von manchen wegen seiner vermeintlichen historischen Belastung abgelehnt. Dabei wurde anscheinend vergessen, dass der Brand des Reichstags 1933 sehr wahrscheinlich von den Nazis angestiftet worden war und dass keine einzige Sitzung während der Naziherrschaft dort stattgefunden hatte, auch nicht die, in der das „Ermächtigungsgesetz“ beschlossen worden war. Als dies ins öffentlich-mediale Erinnerungsvermögen zurückgeholt war, wurde hilfsweise ein anderer „Ungeist“ beschworen, der „preußisch-militaristisch-wilhelminische“, ohne zu bedenken, wie sehr das Reichstagsgebäude sowohl Bismarck als auch Wilhelm II. zuwider gewesen war. Schließlich konnte aber beschlossen werden, das Gebäude nach einer tiefgehenden Umgestaltung für den Bundestag zu nutzen.

Zunächst war keine Kuppel vorgesehen, sondern ein Flachdach. Manche fanden, es sähe mit den überdachten Säulen  alles etwas nach Tankstelle aus. Die Entscheidung für eine Kuppel fiel in der Baukommission. Der entscheidende Vorschlag kam von dem ehemaligen Bundesbauminister Oscar Schneider. Zunächst wollte Lord Foster nicht mitspielen, doch seine eigenständige und außerordentlich gelungene Leistung war dann die Begehbarkeit der gläsernen Kuppel, ein wichtiges Zeichen für Transparenz und Zugänglichkeit.

Norbert Reichel: Ich denke, dass die Historizität des Reichstagsgebäudes an vielen Stellen deutlich wird. Im Basement gibt es die kleinen Kisten, die wie Schuhkartons ausschauen. Sie dokumentieren die Namen aller demokratisch gewählten Abgeordneten des Reichstags von 1919 bis 1933 sowie des Deutschen Bundestags seit 1949.

Wolfgang Zeh: Ein weiteres Beispiel ist die Säule von Jenny Holzer am Osteingang. Auf einer elektronischen Säule laufen sämtliche bisherigen Debatten des Deutschen Bundestags und des Reichstags auf LED-Bändern, auf jeder der vier Seiten eine andere. Wer genau hinschaut, kann die Debatten historisch einordnen. Wenn dort nur die Anrede „Meine Herren“ kommt, lässt sich die Zeit eingrenzen, in der geredet wurde, oder auch dass es um Kolonialpolitik ging, weil das Wort „Neger“ auftaucht. Dann sind wir in der Kaiserzeit und vor der Weimarer Republik, erst durch sie konnten ab 1919 Frauen für den Reichstag kandidieren.

Norbert Reichel: Wir sprachen eingangs schon von ruppigem Ton. Aber auch die Wortwahl ist von Bedeutung. Eine wechselvolle Geschichte hat das soeben erwähnte „N-Wort“, wie wir heute sagen. In den 1950er Jahren war das anders. Da gab es einen Erlass der damaligen nordrhein-westfälischen Kultusministerin Christine Teusch, in den Schulen sollten die „Negerkinder“ nicht diskriminiert werden. Gemeint waren die Kinder von amerikanischen GI’s und ihren deutschen Frauen und Freundinnen. Frau Teusch verwendete natürlich einen anderen Begriff als „Diskriminierung“. Den gab es noch nicht. Heute haben wir Debatten um Kinderbücher. Aus dem „Negerkönig“ in Astrid Lindgrens Taka-Tuka-Land wurde ein „Südseekönig“, meines Erachtens auch nicht viel besser, wenn man an das mit dem Ortsnamen verbundene Bild der Südsee denkt. Eine Übersetzung von Texten eines James Baldwin oder eines Martin Luther-King käme ohne den Begriff gar nicht aus, weil diese von „the negroe“ sprechen. Möglicherweise lässt sich dieses Dilemma nur mit Kommentaren lösen, weil die Texte sonst unverständlich würden. Texte sollten meines Erachtens aus ihrer Zeit verstanden werden können.

Wolfgang Zeh: Ich vertrete zurzeit den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern gegen einen Abgeordneten der AfD-Fraktion. Auf einen Hinweis einer Abgeordneten der Linken zur Zuwanderung rief dieser AfD-Abgeordneter dazwischen, das, was sie da sage, sage sie, „um mit den Negern zusammenzuleben“. Das löste im Parlament erhebliche Empörung aus. Der Abgeordnete erhielt einen Ordnungsruf, verwahrte sich aber dagegen, dass er mit seiner Äußerung eine sexuelle Anspielung gemacht hätte. Dann hat er gegen den Ordnungsruf geklagt. Meines Erachtens ist der Zusammenhang entscheidend, in dem das N-Wort verwendet wird. Allerdings stellt sich hier noch eine andere Frage, nämlich die, ob Gerichte überhaupt befugt sind, sich in solche innerparlamentarischen Konflikte über einen angemessenen Debattenstil einzuschalten, indem sie nachträglich entscheiden, ob ein Ordnungsruf gegen eine unparlamentarische Äußerung zulässig oder unzulässig war.

Norbert Reichel: Wie bewerten Sie das in diesem Zusammenhang sicherlich interessante Urteil zu den Beleidigungen gegenüber Frau Künast? Da ging es nicht um Äußerungen im Parlament, sondern auf Facebook. Manche vermuten, dass die Richter hier Sympathien hegten für die Motive desjenigen, der diese unsagbaren Begriffe verwende hat, und daher diese als „freie Meinungsäußerung“ bewertet hätten.

Wolfgang Zeh: Ich glaube nicht, dass wir von Sympathien sprechen sollten. Das Bundesverfassungsgericht hatte immer schon die Tendenz, bei der Abwägung von Rechtsgütern die freie Meinungsäußerung höher zu bewerten als den Ehrenschutz. Viele Juristen, viele Gerichte begegneten dieser Tendenz eigentlich eher reserviert. Über die Motivation des Gerichts zu sprechen, wäre wohl spekulativ, aber ich könnte mir vorstellen, dass ein Richter gleichsam achselzuckend der unterstellten verfassungsgerichtlichen Linie folgen wollte.

Norbert Reichel: Bei der Lektüre der Zeitschrift „Das Parlament“ finde ich in jeder Ausgabe mindestens ein oder zwei Hinweise auf unflätige Beschimpfungen im Parlament.

Wolfgang Zeh: Schimpfworte sind im Parlament vom Präsidium zu rügen. Dazu gibt es das Instrument des Ordnungsrufs. Auch der Wortentzug und der Ausschluss von der Sitzung ist möglich.

Norbert Reichel: Sind Gerichte der falsche Ort?

Wolfgang Zeh: Aus meiner Sicht sind sie jedenfalls dann und solange der falsche Ort, als es nicht um einen politischen Eingriff des Präsidenten in den Inhalt der Debatte geht, also um eine Verletzung seiner Neutralitätspflicht. In der Vergangenheit gab es immer wieder den Versuch, etwas, das im Parlament gesagt wurde, vor Gericht zu ziehen. Das macht die AfD, das hat in der Vergangenheit immer wieder die NPD getan. Gerichte müssten eigentlich sehen, dass sie hier instrumentalisiert werden. Wie sollen sie Wochen oder Monate später bewerten, in welcher Atmosphäre und in welcher Tonart eine umstrittene Äußerung fiel.

Außerdem muss ich auf ein Missverständnis von Art. 5 Grundgesetz hinweisen. Die Meinungsfreiheit bezieht sich nicht auf Abgeordnete im parlamentarischen Betrieb. In dieser Funktion sind sie nicht Grundrechtsträger nach Art. 5 GG gegen den Staat, zu dem sie ja selbst gehören. Für sie gilt vielmehr die sog. Indemnität nach Art. 46 GG, die sie von gerichtlicher Verfolgung wegen ihrer Äußerungen im Parlament freistellt. Wenn sie dieses Privileg aber missbrauchen, kann der Präsident Ordnungsmaßnahmen verhängen, um das Parlament selbst und gegebenenfalls Betroffene außerhalb zu schützen. Die Meinungsfreiheit der Bürger wird dadurch nicht beeinträchtigt.

Norbert Reichel: Der Satz „das darf man nicht mehr sagen“ hat zurzeit hohe Konjunktur. Manche schaffen es, minutenlang zu beklagen, dass das, was sie gerade sagen, nicht gesagt werden dürfe.

Wolfgang Zeh: In Umfragen wird immer wieder erhoben, dass etwa 70 % der Befragten sagen, man müsse vorsichtig mit dem sein, was man sagt. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Befragten damit die Meinung vertreten, jede Beleidigung wäre zulässig, bestimmte Positionen dürften nicht kritisiert werden. Meines Erachtens ist das eine medial zugespitzte Debatte, die unterschlägt, dass es auch hier immer auf den Zusammenhang ankommt, in dem etwas gesagt wird, in diesem Kontext, in dem eine solche Frage in einer Umfrage beantwortet wird.

Norbert Reichel: Vielleicht sollte man einfach darüber nachdenken, ob das, was man sagen möchte, angemessen ist. Es gibt ja auch den Spruch „erst mal das Gehirn einschalten“. Herbert Wehner war jemand, dem man nicht ganz zu Unrecht nachsagte, dass er gerne beleidigte, der aber auch genau wusste, was er tat. Er erhielt in seiner Zeit auch die meisten Ordnungsrufe. Berüchtigt sind seine Verdrehungen von Namen wie denen der Abgeordneten Jürgen Todenhöfer und Jürgen Wohlrabe.

Wolfgang Zeh: Herbert Wehner war eine Ausnahmeerscheinung, und er hat das Besondere seiner Person und seines Schicksals gezielt verwertet. Er war übrigens auch Symbol eines falschen Verständnisses der Parlamentsarbeit in der Öffentlichkeit. Es wurde immer darauf hingewiesen, dass er im Parlament nie gefehlt habe. Wenn aber alle Abgeordneten immer zu 100 % an den Plenarsitzungen teilnähmen, wäre das Parlament nicht mehr arbeitsfähig. Was wäre z.B. mit den Ausschusssitzungen und mit den unzähligen anderen parlamentarischen Verpflichtungen? Die Plenardebatten machen insgesamt nur etwa 10 % der Arbeit des Bundestages aus. Herbert Wehner hatte eine Rolle, die nur ihm allein zugestanden wurde..

Norbert Reichel: Das gilt sicherlich auch für seine Art, mit seiner kommunistischen Vergangenheit zu kokettieren. Legendär ist seine Aussage, man werde ihm „die Haut bei lebendigem Leibe abziehen“. Ein anderer Politiker, der sich auf verbale Zuspitzungen verstand, war Joschka Fischer.

Wolfgang Zeh: Joschka Fischer war schon anders. Wenn er in einer Debatte über die Aufstellung von Raketen von deren „phallischem Potenzial“ sprach, war das eine aus der Sache abgeleitete Zuspitzung, mit der er den Verteidigungsminister lächerlich machen wollte, ohne eine plumpe Beleidigung auszusprechen.

Norbert Reichel: Ich erinnere mich aber auch an seinen Zuruf an den groß gewachsenen und alkoholischen Getränken nicht abgeneigten Abgeordneten Detlef Kleinert: „Sie Herr Kleinert in Ihrer schwankenden Größe.“

Wolfgang Zeh: Detlef Kleinert war schon ein ganz besonderer Typ, sicherlich ein Typ, der heute nicht mehr akzeptiert würde. Er war in der Lage, auch nach hohem Zuspruch zu alkoholischen Getränken komplizierte Schachtelsätze zu formulieren und grammatisch korrekt zu Ende zu bringen.

Norbert Reichel: Ein kritischer Punkt in öffentlichen Debatten über Parlamente ist die Parteienfinanzierung.

Wolfgang Zeh: Unser System der Parteienfinanzierung ist ziemlich gut. Es kombiniert staatliche Zuschüsse mit dem, was Parteien selbst erwirtschaften, beispielsweise über Mitgliedsbeiträge und Spenden, zu jeweils etwa 50 Prozent. Die staatlichen Zuschüsse orientieren sich dabei zudem an den Wahlergebnissen. Das ist vernünftig, weil beide Extreme, eine 100prozentige staatliche Finanzierung oder eine 100prozentige private Finanzierung, zu Abhängigkeiten führen, die einer Demokratie schaden. Eine überwiegend private Finanzierung haben wir beispielsweise in den USA und in Japan. Sie führt zu einer Plutokratie. Wer nicht Millionär ist, hat kaum eine Chance, sich auf das Amt des Präsidenten oder auch nur um einen Sitz im Kongress zu bewerben. Eine überwiegende Finanzierung vom Staat würde hingegen zur Abhängigkeit der Legislative von der Exekutive führen.

Ich vergleiche das deutsche System gerne mit Kanada. Dort kann man vorab erklären, dass man einen Teil seiner Steuern einer Partei zukommen lassen möchte. Das ist vergleichbar mit der steuerlichen Absetzbarkeit in Deutschland, geht dort allerdings im Vorgriff auf die Steuererklärung und ist damit auch einfacher umzusetzen.

Norbert Reichel: Wir haben eben in einem anderen Zusammenhang von den Missverständnissen gesprochen, die durch undifferenzierte Fragen in Meinungsumfragen entstehen können.

Wolfgang Zeh: Ich nenne ein Beispiel: die Frage „Würden Sie einen Asylbewerber in Ihrer Wohnung aufnehmen?“ Meines Erachtens führt das zur Heuchelei. Antworte ich mit Nein, kann man das doch nicht als Indiz für Fremdenfeindlichkeit heranziehen. Wenn man nicht mit Ja antwortet, läuft man aber bei manchen Interpreten Gefahr, sich den Vorwurf einzuhandeln, dass man AfD-Parolen Vorschub leistet. Also sagt man Ja und geht davon aus, dass das nie konkret werden wird.

Norbert Reichel: Ich sage ganz ehrlich, dass ich große Probleme hätte, jemanden, den ich nicht kenne, in meiner Wohnung wohnen zu lassen. Es ist eine Illusion zu glauben, dass nur AfD-nahe Bürger*innen sich weigern würden, Geflüchtete in ihrer Wohnung aufzunehmen. Eine menschenwürdige Unterbringung ist auch anders möglich.

Wolfgang Zeh: Ich sehe das genauso. Es gibt doch keinen gesellschaftlichen Konsens, dass alle Menschen Geflüchtete in ihre Wohnung aufnehmen müssten. Eine ähnlich unpräzise Frage ist die nach dem „Vertrauen“ zu Politikern. Es wäre kein demokratisch wünschenswertes Ziel, dass die Bürger der sie repräsentierenden Politik vertrauensvoll gegenüber zu stehen hätten. Vielmehr scheint mir ein gesundes – nicht ein destruktives – Misstrauen die geeignete Grundlage für eine selbständige Meinungsbildung des „mündigen Bürgers“. Aber in entsprechenden Umfragen schneiden Politiker aufgrund dieser falschen Prämisse regelmäßig – und das seit Jahrzehnten – schlecht ab.

Norbert Reichel: In der politischen Bildung gilt eigentlich das Ziel, junge Menschen zu einem gesunden Misstrauen zu erziehen.

Wolfgang Zeh: Wenn ich mich in ein Flugzeug setze oder in eine Eisenbahn, dann ist Vertrauen angebracht. Ich muss Vertrauen haben, dass Piloten und Lokführer ihr Handwerk verstehen und nicht willentlich oder durch Inkompetenz das Flugzeug in einen Absturz oder den Zug in eine Kollision führen. Für Politik hingegen ist Vertrauen keine valide Kategorie. Umfragen ignorieren das. Es gibt seit Jahren, seit Jahrzehnten ein gleichbleibendes Ranking bei dieser Art von Vertrauensfrage: Politik landet immer ganz hinten. Man sollte die Befragten aber nicht unterschätzen. Umfrageinstitute sollten die Menschen nicht unter Niveau, sondern differenzierter befragen.

Norbert Reichel: Was wissenschaftlich seriöse Institute ja auch tun. Dort werden verschiedene Fragen miteinander kombiniert, die dann in ihrer Gesamtheit eine Bewertung zulassen. Ich nenne die bekannten Mitte-Studien, die bei der Frage nach einem geschlossenen extremistischen Weltbild sehr genau differenzieren, ob jemand oder eine Gruppe von Menschen bestimmten einzelnen Aussagen zustimmt oder in einem ganzen Katalog von Fragen immer in dieselbe Richtung antwortet. In der Rezeption dieser Studien ist das dann allerdings oft anders. Dann ist vom „Verlust der Mitte“ die Rede, als wenn es diese „Mitte“ überhaupt jemals gegeben hätte. Leider manchmal auch in der Präsentation dieser Studien durch ihre Urheber*innen. Ich spreche bei manchen Äußerungen, die auf rechtsextreme oder rechtspopulistische Äußerungen hinweisen, zurzeit lieber von einem schleichenden Gift, weil sich bestimmte Äußerungen doch zu häufen scheinen. Bei der „Vertrauensfrage“ gibt es dann aber auch noch die Frage, ob die Befragten der Person X mehr vertrauen als der Person Y.

Wolfgang Zeh: Das ist der Hang zur Personalisierung. Es wird viel zu viel personalisiert. Das ist die ständige Sehnsucht nach charismatischen Persönlichkeiten mit hinreißenden Führungsqualitäten. Ich will keine solchen Charismatiker.

Norbert Reichel: Irgendwie ist Frau Merkel eine Charismatikerin wider Willen. Das entspricht überhaupt nicht ihrem Politikverständnis, wird aber von der Öffentlichkeit immer wieder eingefordert.

Wolfgang Zeh: Es gibt einen Wunsch nach Schurken und Helden auch in den politischen Auseinandersetzungen. Politik sollte aber wenigstens im Anspruch rational sein. Charisma, also emotionale Zustimmung durch nicht genau hinterfragbare Faszination, gehört da nicht hin. Genau dasselbe Phänomen haben wir, wenn jede verlorene Abstimmung als „Niederlage“ und „Demütigung“, jede gewonnene als „Triumph“ bezeichnet wird. Ein weiterer Punkt ist die Kritik an einer Partei oder Fraktion, in der sich die Mitglieder streiten. Streit gehört zum Verständnis von Parteien, von demokratischer Politik überhaupt. Aber es ist offenbar schwer erklärbar, dass man es in einer Partei nicht nur mit Gleichgesinnten zu tun hat.

Norbert Reichel: Der ehemalige Bürgermeister von New York, Ed Koch, sagte einmal, er habe zwölf Punkte in seinem Programm. Wer mit acht einverstanden sei, solle ihn wählen, wer mit allen zwölf einverstanden wäre, bräuchte einen Psychiater.

Wolfgang Zeh: Sehr gut. Das ist der sportliche Umgang mit diesem Thema, den es in den USA gibt oder gab und in Deutschland eben nicht. Hier herrscht anscheinend die Auffassung vor, alles müsse aus einem Guss sein, und dann ein charismatischer Führer an der Spitze.

Norbert Reichel: Bei den jüngsten Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen war festzustellen, dass den jeweiligen Ministerpräsidenten, alle in verschiedenen Parteien, eine durchaus charismatisch zu nennende Rolle zugeschrieben wurde, auch im Kontrast zu den negativ konnotierten Charismatikern, für die exemplarisch immer wieder der Vorsitzende des sogenannten „Flügels“ der AfD zitiert wurde. Die drei Ministerpräsidenten wurden geradezu als Retter vor dem von rechts drohendem Übel inszeniert. Andererseits finde ich, dass vor allem Bodo Ramelow und Michael Kretschmer gut daran getan haben, sich auf jede Debatte auf jedem Marktplatz einzulassen. Sie können natürlich nicht jede Ecke ihrer Länder erreichen.

Wolfgang Zeh: Aber da sind immer die Medien dabei, und dann verbreitet sich das entsprechend. Boris Johnson hat das mit seinem Hund genauso gemacht. Das schafft Aufmerksamkeit, das bewirkt Sympathie. Die Gegenposition hat Carlo Schmid formuliert: „Ich muss nicht Kunden saufen.“ Das ist ein süddeutscher Begriff und meint den Vertreter, der abends in die Wirtshäuser geht, um mit seinen Kunden in Kontakt zu bleiben. Ich will das aber jetzt nicht als Programm sehen.

Norbert Reichel: Im Hoffen auf einen Charismatiker gibt es auch eine gewisse Aversion gegen Parteien.

Wolfgang Zeh: Das wurde der Weimarer Republik immer wieder vorgeworfen. Jörg- Detlef Kühne hat in seinem sehr lesenswerten Werk „Die Entstehung der Weimarer Reichsverfassung“ (Düsseldorf, Droste, 2018 herausgegeben aus Anlass ihres hundertjährigen Jubiläums) deutlich gemacht, dass man die Auffassung, in Weimar habe es eine totale Aversion gegen Parteien gegeben, so nicht stehen lassen kann. In der Verfassungsdiskussion der damaligen Zeit gab es weitreichende Debatten über die Wahl des Kanzlers durch das Parlament anstelle seiner Benennung durch den Reichspräsidenten.

Einer der bedeutendsten Vertreter dieser Auffassung war Hugo Preuß. Er hat es einmal so formuliert, dass die Regierung „Fleisch vom Fleische“ der Parteien im Parlament zu sein habe. Mit der Kombination von parlamentarischer Kanzlerwahl und konstruktivem Misstrauensvotum ist die systemprägende Verknüpfung von Parlamentsmehrheit und Regierung schließlich 1949 vom Parlamentarischen Rat geschaffen worden. Das war die zentrale, umwälzende Neuerung in der Ämterordnung des Grundgesetzes. Nicht ein Staatspräsident bestimmt ähnlich wie ein Monarch „seinen“ Kanzler, sondern die Mehrheit der Abgeordneten im frei und allgemein gewählten Parlament.

Norbert Reichel: Michael Wildt belegt in seinen Arbeiten über den Begriff der Volksgemeinschaft, dass der Reichspräsident als Gegengewicht zum Parlament gedacht war und den Willen des Volkes repräsentieren sollte (siehe z.B. „Volk, Volksgemeinschaft, AfD“, Hamburger Edition 2017). Wie das gehen soll, dass ein Einzelner das Volk als Ganzes repräsentiert, ist mir unverständlich und meines Erachtens auch zutiefst undemokratisch.

Wolfgang Zeh: Die Dokumente der Zeit belegen das sehr genau. Das Grundgesetz hat dann auch die Konsequenzen gezogen und dem Parlament die entscheidende Rolle in der Regierungsbildung gegeben. Die Stabilität der Regierung wird nicht gegen das Parlament, sondern durch das Parlament gewährleistet. Die Regierung steht unter der Kontrolle des Parlaments, und dies in doppelter Hinsicht, einerseits von der „eigenen Seite der die Regierung tragenden Fraktionen, andererseits von der oppositionellen Seite. Das ist der Hintergrund für die Geltung des nach Peter Struck, dem langjährigen Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, benannten „Struckschen Gesetzes“, wonach kein Gesetzentwurf vom Bundestag so verabschiedet wird, wie er ihm von der Regierung vorgelegt wird. Die Opposition hat als Minderheit eine Fülle von Rechten. Sie kann Anhörungen beantragen, Enquête-Kommissionen und Untersuchungsausschüsse einrichten lassen und sogar den Kanzler mit einem konstruktiven Misstrauensvotum stürzen – falls es ihr gelingt, zur Mehrheit zu werden. So geschah es 1982, als die bis dahin mit der SPD regierende FDP die Seiten wechselte und mit der CDU/CSU Helmut Kohl zum Kanzler wählte. Das war zugleich das Ende der Kanzlerschaft von Helmut Schmidt und der sozialliberalen Koalition.

Die entscheidende Stellung in der parlamentarischen Willensbildung nahmen von Anfang an die Fraktionen ein. Eine hohe Bedeutung haben auch die Bundestagsausschüsse, deren Befugnisse mit der Zeit um wichtige Elemente der Regierungskontrolle erweitert wurden. All diese Verfahrensformen belegen den stetigen Ausbau der Minderheitenrechte, der sich in erster Linie im Verhältnis von Opposition und Koalition auswirkt, zugleich aber auch der jeweiligen Mehrheit zusätzliche Kontrollmöglichkeiten gegenüber „ihrer“ Regierung verschafft.

Norbert Reichel: Solange die sogenannte „Große Koalition“ aus CDU/CSU und SPD über Mehrheiten von mehr als 60 % oder sogar über mehr als eine Zwei-Drittel-Mehrheiten verfügte, gab es immer wieder den Vorwurf, diese Mehrheit verhindere eine wirksame Opposition.

Wolfgang Zeh: Diese Kritik hat Tradition. Sie wurde schon der ersten Großen Koalition von 1966 -1969 entgegengehalten. Sie setzt auf der nicht überprüften Prämisse auf, die parlamentarische Konstellation einer übergroßen Mehrheit zerstöre die „Gewaltenteilung“ und verhindere eine wirksame Kontrolle der Regierung. Diese Deutung unterstellt, eine regierungstragende Mehrheit habe kein Interesse oder keine Möglichkeit, gegenüber der „eigenen“ Regierung parlamentarische Kontrolle auszuüben. Dadurch war deren kontrollierende Mitsteuerung, die in der Praxis der Großen Koalition eine so wichtige Rolle spielte, gar nicht erst in Betracht gezogen worden.

Dieses Kritikschema greift auf Begriffe und Konstellationen der Vergangenheit zurück. Mit den vom Grundgesetz gesetzten Bedingungen wurden jedoch die Machtbefugnisse neu verteilt. Das Parlament ist keine „Gegengewalt“ zur Regierung, sondern bildet die Drehscheibe bei deren Legitimierung und zugleich bei der Limitierung- der exekutiven Machtausübung. Das Parlament bestimmt, wer jeweils wieviel und welche Macht gegenüber wem ausüben kann. Entscheidend ist die politische Spaltung des Parlaments in Regierungsmehrheit und Opposition, die zu jeder Zeit und zu jeder politischen Zielvorstellung zugleich ihr Gegenteil repräsentiert und diskutierbar macht. Dass und wie sich eine Regierung auch gegenüber den sie stützenden Fraktionen verantworten muss, belegt ein Diktum Konrad Adenauers, seine Auftritte in der Fraktion der CDU/CSU seien für ihn „immer das Fegefeuer“ gewesen.

Auf der anderen Seite beschränkt sich Opposition nicht mehr – wie in der Weimarer Republik oft aufgefasst und geübt – darauf, der Regierung politischen Schaden zuzufügen und sie womöglich zu „stürzen“, um eine andere zu bekommen. Kurt Schumacher, bis zu seinem Tod am 20. August 1952 Fraktionsvorsitzender der oppositionellen SPD, hat sich trotz den programmatischen Konflikten mit der Regierungsmehrheit gegen ein nur taktisches Verständnis der Aufgabe der Opposition ausgesprochen. Der Weg zu einer anderen, aus der Sicht der Opposition „eigenen“ Regierung führt nur noch über die nächsten Wahlen zum Bundestag oder über das konstruktive Misstrauensvotum, das eine neue, über die bisherige Opposition hinausreichende Mehrheit im Bundestag voraussetzt. Beides wiederum setzt voraus, dass die Opposition glaubhaft macht, im Zweifel eine Regierung führen und parlamentarisch tragen zu können.

Norbert Reichel: Dies geschieht durch Sachbeiträge, durch Anfragen und durch eigene Gesetzentwürfe. Was hat es mit der „Fraktionsdisziplin“ der die Regierung tragenden Fraktionen dann auf sich?

Wolfgang Zeh: Das Interesse an einer „eigenen“ Mehrheit der Regierung im Parlament ist von grundsätzlicher Bedeutung. Es zeigt sich an ihr, dass die politische Öffentlichkeit und besonders auch die Massenmedien den Mechanismus parlamentarischen Regierens vollständig akzeptiert und übernommen haben und dass sie ihn in Wechselwirkung mit den parlamentarischen Akteuren sogar noch zuspitzen. Denn die Reaktion der Medien auf den Verlust der „eigenen“ oder der „Kanzlermehrheit“, selbst in einer einzelnen Frage, trägt entscheidend zur Fraktionsdisziplin bei. Ein Regierungschef, dem „seine“ Koalition“ nicht (mehr) folgt, ist womöglich bald am Ende.

Dies wurde beispielsweise in der Entscheidung des Deutschen Bundestags deutlich, sich in Afghanistan mit einem eigenen militärischen Beitrag an dem „Kampf gegen den Terror“ nach dem 11. September 2001 zu beteiligen. Der damalige Bundeskanzler, Gerhard Schröder, verband die Abstimmung über diese Sachfrage mit der Vertrauensfrage gemäß Art. 68 Grundgesetz, ein zulässiges, politisch freilich riskantes Vorgehen. Im Ergebnis hat die „eigene Mehrheit“ der Koalitionsabgeordneten zugestimmt. Der Bundeskanzler wollte nicht auf die Zustimmung der Oppositionsfraktionen angewiesen sein, die diese bereits signalisiert hatten.

Norbert Reichel: Der Deutsche Bundestag hat einen wissenschaftlichen Dienst. Wie sehen Sie das Verhältnis von Wissenschaft und Politik?

Wolfgang Zeh: Der Wissenschaftliche Dienst betreibt keine eigene Forschung. Er ist eine Art Übersetzungs- und Interpretationsdienst für die Abgeordneten und arbeitet auf der Grundlage der von diesen formulierten Fragestellungen.

Norbert Reichel: Er liefert somit Sekundäranalysen?

Wolfgang Zeh: So könnte man das nennen. Er ist dazu da, Abgeordnete zu unterstützen, damit sie das, was ihnen von interessierten Lobbyisten oder aus der Presse angedient wird, distanzierter bewerten können. Das, was hinter einer Sache oder hinter bestimmten Behauptungen steckt, soll durchsichtiger werden.

Norbert Reichel: Ich habe mal mittelbar für einen Ministerpräsidenten gearbeitet, dem abends jemand etwas erzählte und der dann glaubte, er müsse am nächsten Tag sofort alles in Bewegung setzen, das ihm „Angediente“ umzusetzen. Prüfung und Distanz waren Fehlanzeige.

Wolfgang Zeh: Das passt auch auf den Umgang mit wissenschaftlichen Produkten. Sie dürfen nicht als autonome Erkenntnisse mit unmittelbarem Wahrheitsanspruch akzeptiert, sondern müssen in ihren jeweiligen komplexen Zusammenhängen bewertet werden.

Norbert Reichel: Hat sich im Umgang mit Wissenschaft in der letzten Zeit etwas verändert?

Wolfgang Zeh: Die öffentliche Wahrnehmung hat sich verändert. Es gibt einerseits eine gewisse Expertengläubigkeit und andererseits die undifferenzierte Unterstellung, wissenschaftliche Studien seien „sowieso gekauft“ von Interessengruppen. Verbände können und müssen sich beim Bundestag akkreditieren lassen, um beteiligt zu werden. Sie können dann in Anhörungen mit von ihnen benannten Experten auftreten. Das sind dann natürlich Wissenschaftler, die die jeweilige Verbandsposition stützen. Das wissen die Abgeordneten natürlich und beziehen das in die Beurteilung der vorgebrachten Argumente ein. Der wissenschaftliche Dienst kann dazu beitragen, Zusammenhänge, auch Widersprüche zu dokumentieren, sodass Abgeordnete, die selbst nicht die Zeit zur Recherche haben, die Positionen und Ergebnisse der Wissenschaft differenzierter und distanzierter bewerten können.

Norbert Reichel: Im nordrhein-westfälischen Landtag habe ich in den letzten zehn, vielleicht sogar 20 Jahren eine Tendenz beobachtet, zu Anhörungen nicht Wissenschaftler*innen einzuladen, sondern Betroffene. Da sprachen dann beispielsweise im Schulausschuss einzelne Eltern, Lehrkräfte oder Schulleitungen.

Wolfgang Zeh: Die Auswahl von Betroffenen als Experten ist ein weiterer Aspekt der Tendenz zur Personalisierung von Politik. Das ist ja auch in den Medien so. Dort wird am Anfang immer ein konkretes Beispiel genannt, in der Regel bezogen auf eine einzelne Person, von dem ausgehend dann eine bestimmte Problematik beschrieben wird. Gerade in Reportagen konzentrieren sich Journalisten viel zu sehr auf die Perspektive von Betroffenen. Genau das führt dann z.B. zur „Relotius-Affaire“. Welche Mentalität steckt dahinter? Da ist jemand aus dem Volk, möglichst von „ganz unten“, der oder die erlebt und erleidet persönlich, worum es geht, woran es fehlt und was man tun sollte. Das soll Politiker in Verlegenheit bringen. In den Medien ist mitunter ein geradezu triumphierendes Vorführen der geringen Handlungsmöglichkeiten der Politik zu beobachten.

Heute wird oft nicht verstanden, was die Rolle von wissenschaflicher Beratung ist. Wissenschaft ist grundsätzlich nach vorne offen. Die Suche nach Erkenntnissen geht immer weiter, es kann immer neue und auch gegenteilige Ergebnisse geben. Wissenschaft und Politik sind zwei völlig verschiedene Systeme. Politik muss entscheiden, Wissenschaft muss das nicht. Man kann deshalb nicht wünschen, Politik solle im Verhältnis Eins zu Eins das umsetzen, was mit wissenschaftlichem Richtigkeitsanspruch jeweils gefordert wird. Wissenschaft bietet Analysen und Vorschläge für mögliche Lösungen. Sie entscheidet aber nicht und darf das nicht. Ihre Akteure sind dafür nicht legitimiert, sie sind nicht demokratisch gewählt, und sie verantworten die Folgen nicht, die von einer Realisierung ihrer Forderungen ausgehen. Wenn Wissenschaft das unzweifelhaft Wahre und allein Richtige ermitteln könnte, bräuchten wir die Politik nicht.

Norbert Reichel: Mit einem solchen Wissenschaftsverständnis wären wir schnell bei der platonischen Gelehrtenrepublik. Demokratisch wäre die nicht.

Wolfgang Zeh: Politik muss entscheiden, und das muss sie zu Zeitpunkten tun, in denen mögliche Nebenwirkungen, Fernwirkungen oder auch Risiken der Entscheidung noch nicht vollständig bekannt sind. Gleichzeitig muss Wissenschaft natürlich voranschreiten und sich mit den Wirkungen und Risiken von Entscheidungen auseinandersetzen. Möglicherweise müssen dann politische Entscheidungen aufgrund neuer Erkenntnisse auch revidiert oder an neue Entwicklungen angepasst werden.

Norbert Reichel: Im Grunde vertreten Sie die von Sir Karl Popper entwickelte Wissenschaftstheorie. In der Wissenschaft unterliegt alles einer möglichen Falsifizierung. Ernst- Ulrich und Christine von Weizsäcker haben vor etwa 30 Jahren eine meines Erachtens heute noch gültige Position zur Gentechnik entwickelt. Sie forderten an Stelle der damals – und auch heute in manchen Kreisen noch – pauschalen Ablehnung ein „fehlerfreundliches Verfahren“. Ich würde mir das auch für die aktuell hochgezogene Förderung von E-Mobilität wünschen. Die Arbeitsbedingungen der Menschen, die die benötigten Seltenen Erden abbauen, die Haltbarkeit und die Entsorgung der Batterien kommen mir in der öffentlichen Debatte zu kurz.

Wolfgang Zeh: Das verweist auch auf einen wesentlichen Unterschied der repräsentativen zu einer plebiszitär ausgerichteten Demokratie. Es gibt nicht nur ein Entweder-Oder, ein Ja oder ein Nein. Das Parlament muss abwägen. Ein plebiszitäres System lebt von der Illusion, dass alle Stimmberechtigten gleichermaßen in der Lage wären, sich alle erforderlichen Informationen zu beschaffen. Ein repräsentatives System vertritt auch die, die nicht die Zeit haben, dies zu tun, die nicht über die finanziellen Mittel verfügen, sich rund um die Uhr mit wissenschaftlichen Studien und politischen Entscheidungsprozessen auseinanderzusetzen. Eine repräsentative Demokratie garantiert gerade durch die regelmäßigen Wahlen, durch wechselnde Mehrheiten, dass unbefristete und auf ewig geltende Entscheidungen weitgehend ausgeschlossen sind. In einer Demokratie muss das, was entschieden wird, grundsätzlich rückholbar sein und bleiben. Das ist bei einer repräsentativen Demokratie erheblich leichter umzusetzen als in einem plebiszitären System.

Norbert Reichel: Siehe Brexit. Ein Vertreter einer plebiszitären Demokratie erklärte den Brexit daraus, dass dort von den Befürwortern gelogen wurde. Nur deshalb sei das so ausgegangen wie bekannt. Mein Argument, dass auch in anderen Volksabstimmungen gelogen werden könnte, machte ihn sprachlos. Das konnte er sich offenbar nicht vorstellen. Manche bezweifeln aber auch, dass im Parlament tatsächlich abgewogen wird, was zu entscheiden ist. Plenarreden werden in der Öffentlichkeit oft als „Fensterreden“ bezeichnet und als Beleg genommen, dass Politik nicht handeln wolle oder nicht handeln könne.

Wolfgang Zeh: Nochmal Carlo Schmid: Er hat sich für ein positives Verständnis des Begriffs „Fensterrede“ eingesetzt. . Im Plenum spricht niemand, um die Kollegen zu überzeugen. Für die Zuhörenden und Zuschauenden ist es jedoch wichtig, die verschiedenen Positionen zu erfahren, die die Grundlage für eine Entscheidung in die eine oder andere Richtung bilden. Daraus lässt sich dann eine differenzierte Meinungsbildung ableiten, insbesondere auch für kommende Parlamentswahlen.

Norbert Reichel: Parlamentsreden werden im Fernsehen eigentlich nur in Ausnahmefällen übertragen. Ich frage mich, wie Menschen erfahren, was im Parlament verhandelt und gesprochen wird. In der Regel doch entweder in kurzen und kürzesten Ausschnitten in einer Nachrichtensendung oder als Zitat in einem Zeitungsartikel, öfter aus zweiter und dritter Hand in mehr oder weniger präzisen Zusammenfassungen.

Wolfgang Zeh: Heute läuft natürlich viel über die sogenannten neuen Medien und die sozialen Netzwerke, auch über Kommentare, Erzählungen und Gerüchte. In früheren Zeiten verbreiteten sich die Inhalte von Reden in den Parlamenten schnell, schon im 19. Jahrhundert. Es gab früher den Zeitungsmann, der morgens, mittags und abends auf der Straße seine Zeitungen ausrief und verkaufte: die Morgenzeitung, das 12-Uhr-Blatt, die Abendzeitung Einige dieser Bezeichnungen haben sich bis heute erhalten.

Die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften

Norbert Reichel: Sie haben lange Zeit an der von Bund und Ländern getragenen Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer Studierende ausgebildet, die dann in verschiedenen Ebenen der Exekutive tätig wurden.

Wolfgang Zeh: Ich habe hauptsächlich Rechtsreferendare ausgebildet, die einen Teil ihrer Verwaltungsstation durch ein Studium an der Universität in Speyer absolvieren können. Es waren pro Jahr etwa 400 Referendare, die von den Ländern geschickt wurden, von den einen nach bestimmten Schlüsseln, von anderen per Los. Im Unterschied zu den anderen Studierenden hatten die Referendare bereits ihre Sozialisation in einem juristischen System hinter sich.

Norbert Reichel: Haben sich die Referendar*innen verändert?

Wolfgang Zeh: Die Ausbildung ist wissenschaftlicher geworden. Dazu tragen auch moderne Methoden bei. Heute ist alles, was man für die Anfertigung einer Arbeit braucht, gut und schnell verfügbar. Wir mussten den Umfang der Arbeiten beschränken, weil im Grunde alles Verfügbare von allen mehr oder weniger gleichermaßen verwertet wurde und Magisterarbeiten den Umfang von Doktorarbeiten erreichten. Da geht aber die Eigenständigkeit, das eigene Konzept verloren. Sonst hat sich nicht so viel verändert. Das liegt aber daran, dass Leute, die eine Ausbildung für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst absolvieren, schon sehr institutionenorientiert arbeiten. Bei Politologen sähe das sicherlich anders aus.

Ich habe in der Ausbildung darauf geachtet, dass immer wieder parlamentarische Vorgänge eingebracht wurden. Parlamentsrecht ist nun einmal mein Spezialgebiet und ich halte die Verbindung zwischen geschriebener Norm und Praxis für bedeutsam, um unsere Demokratie zu verstehen. Das Seminar hieß dann auch meistens „Parlamentarische Entscheidungsprozesse“: Darin wurden dann Themen behandelt wie die Funktion und Arbeitsweise von Fraktionen, die Aufgaben von Präsidium und Ältestenrat, das Verfahren der Gesetzgebung und dergleichen.

Norbert Reichel: Ich höre oft den Vorwurf, die heutigen Studierenden wären angepasster als früher. Meistens wird die Bologna-Reform als Ursache genannt.

Wolfgang Zeh: Ist der Begriff der „Anpassung“ denn so negativ zu sehen? Das war Ende der 1960er Jahre eine andere Debatte. Unangepasstheit ist aber kein Wert an sich. Das ist auch wieder eine medial vermittelte Fehleinschätzung. Wer den Ehrentitel erwerben will, als ein unangepasster Geist, möglichst als Querdenker zu gelten, muss sich in seinem Verhalten an eben diese Forderung nach Unangepasstheit anpassen oder längs zu den Positionen argumentieren, die vom Querdenker verlangt werden. Was ist er dann – unangepasst oder angepasst? Das halte ich für Getue oder Heuchelei.

Norbert Reichel: Zum Abschluss: wie sehen Sie die Zukunft der repräsentativen, parlamentarischen Demokratie?

Wolfgang Zeh: Die Erfolgsbilanz des Bundestags ist unbestreitbar. Sie widerlegt die misstönende Begleitmusik zu seinen Entscheidungen überzeugend, vollends im internationalen Vergleich. Die aktuellen Herausforderungen dürfen sicher nicht unterschätzt oder geleugnet werden. Aber es empfiehlt sich auch zu bedenken, dass Probleme in aller Regel von den jeweiligen Zeitgenossen nur schwer eingeordnet werden können. Wer sie erlebt, empfindet sie leichter als epochal, noch nicht dagewesen und bedrängend, anders als zurückliegende und bewältigte Krisen. . Das ist umso mehr charakteristisch für eine Mediengesellschaft mit ihren umfassenden und allgegenwärtigen, aber auch multiplizierten, zugespitzten und dramatisierten Informationsangeboten.

Norbert Reichel: Sie raten zu etwas mehr Gelassenheit und natürlich auch dazu, genauer hinzuschauen. Ich wünsche mir, dass sich diese Haltung mehr durchsetzt als die aktuell immer wieder feststellbare Aufgeregtheit. Ich danke Ihnen für das Gespräch und darf den Leser*innen des Demokratischen Salons empfehlen, Ihren eingangs genannten Aufsatz in der Schrift zur Erinnerung an Peter Struck zu lesen. Auch die anderen darin enthaltenen Artikel, beispielsweise das Gespräch zwischen Thomas Oppermann und Volker Kauder, bieten gute Einblicke in Geschichte und Perspektiven unserer parlamentarischen Demokratie. Das Buch ist im Buchhandel zu einem moderaten Preis erhältlich.

(Anmerkung: Erstveröffentlichung im Januar 2020, Internetlinks wurden am 17. September 2022 auf Richtigkeit überprüft.)