„Wir sind das Volk“
Ein Jahrhundert der Exklusion
„Mein Vorschlag lautet, sich auf Hannah Arendt zurückzubesinnen und Menschen, die das Recht haben, Rechte zu haben, in den Mittelpunkt des politischen Denkens zu stellen. Nicht die Zugehörigkeit zu einem Volk, das stets als Einheit im Kollektivsingular bestimmt wird, sondern die Wahrung von Rechten konkreter Menschen könnte einen Weg weisen, um den Widersprüchen zu entgehen, die dem Begriff des Volkes von Anfang an inhärent sind, dessen Radikalisierungspotenzial das 20. Jahrhundert auf schreckliche Weise unter Beweis gestellt hat.“
Mit diesen Sätzen fasst Michael Wildt die Botschaft seines Buches „Volk, Volksgemeinschaft, AfD“ (Hamburger Edition, 2017) zusammen. Michael Wildt, Historiker in Berlin, wurde u.a. bekannt durch seine Analyse „Generation des Unbedingten – Das Führungskorps des Reichssicherheitshauptamtes (Hamburger Edition 2013): Die Männer, die die NS-Verbrechen als selbst bzw. vom „Führer“ ernannte Elite ihrer Nation begingen, waren junge Männer, alle etwa in ihren 30ern, bestenfalls ihren 40er Jahren junge Männer, alle mit dem Gefühl aufgewachsen, im Ersten Weltkrieg etwas verpasst zu haben, alle in den 1920er Jahren in der radikalisiert, allen voran der spätere Reichsführer SS.
„Volk“ und „Volksgemeinschaft“ – das waren zentrale Begriffe im Selbstverständnis im Nationalsozialismus. Und doch hatten dessen Vertreter*innen weder den Anspruch auf Urheberschaft dieser Begriffe noch darauf, sie popularisiert zu haben. Der Kaiser kannte am 1. August 1914 „keine Parteien mehr“. Ähnlich äußerten sich Friedrich Ebert und die Mehrheitssozialdemokratie. „Volksgemeinschaft“ war die aus der Not des Krieges entstehende Tugend. In dieser „Not“ waren alle Deutschen „ein Volk“.
Auch nach 1918 blieb die „Volksgemeinschaft“ attraktiv. “Demokratie heißt Überwindung des Klassenkampfgedankens durch Volksgemeinschaft“ – dies war keine NS-Parole, sondern die der linksliberalen Deutschen Demokratischen Partei (DDP), zu deren Prominenz beispielsweise Hugo Preuß gehörte: Inklusion als Gegengift zur Exklusion durch Linke.
Recht oder Abstammung
Mit der Zeit wurde ein zunächst inklusiv definierter Begriff exkludierend verwendet. Die Nationalsozialisten erhoben wie auch andere ihre Weltanschauung völkisch oder rassistisch begründende Parteien „Homogenität“ und „Identität“ zu Kriterien der Zugehörigkeit zum „deutschen Volk“. Der Begriff wurde biologisiert oder wahlweise auf eine bestimmte immer auch territorial verstandene Vergangenheit bezogen, aus der man das Recht auf Überlegenheit und Auserwähltheit ableitete: „Dem Konzept des Volkes als demos, für das Rechtsgenossenschaft und staatsbürgerliche Gleichheit kennzeichnend sind, steht die Vorstellung vom Volk als ethnos gegenüber, in dem imaginierte Abstammungsgemeinschaften, Geschichtsmythen, Phantasmen von gemeinschaftlichem Blut und Boden miteinander verknüpft sind.“
Wer in diesem Sinne ruft „Wir sind das Volk“ meint „Nur wir“! Einer der einflussreichsten Apologeten dieser exklusiven Version ist Carl Schmitt. Er lieferte den „theoretische(n) Grund (…) auf den sich populistische Parteien berufen können, wenn sie sich anti-liberal und anti-plural positionieren“. Die Brutalisierung dieses exkludierenden Konzepts forderte er in seiner „Verfassungslehre“ (1928): die „Beseitigung des fremden Bestandteils durch Unterdrückung, Aussiedlung der heterogenen Bevölkerungsteile und ähnliche radikale Mittel“ (Originaltext Schmitt, zitiert nach Wildt). Dies sei „schneller und gewaltsamer“ als „Assimilation der Minderheiten“.
Die Frage, wer das „Volk“ sei, hängt eng mit der Frage nach dem „Souverän“ bzw. der „Souveränität“ des Volkes zusammen. Nach Carl Schmitt ist „souverän“, wer über den Ausnahmezustand bestimmt und damit auch, wer dazugehört und wer nicht. Wer jedoch – wie Immanuel Kant – den Volksbegriff mit dem Rechtsbegriff verknüpft, kommt zu einem anderen Schluss: „Das staatsbürgerliche Volk ist prinzipiell keineswegs an die Gemeinsamkeit von Abstammung, Sprache oder Kultur gebunden.“
Eine lange Geschichte
Wildt referiert die Geschichte der Begriffe „Volk“ und „Volksgemeinschaft“, so auch verschiedene philosophische Annäherungen, bei Aristoteles, Cicero und Luther, bei Rousseau, Kant und Herder. Staatsvolk und Gottes Volk mussten nicht unbedingt übereinstimmen. Und in den meisten Gesellschaften seit der Antike gehörten bei Weitem nicht jeder Mann und schon gar nicht die Frauen zum Volk. Die Frage, ob und wie weit sich Menschen eines bestimmten Territoriums zum Volk zählen dürften, spaltete eh und je. Mitunter wurde „Volk“ zum Kampfbegriff derjenigen, die nicht länger von den gerade Herrschenden beherrscht werden wollten und eine Basis fanden, die groß genug war, ihr Interesse öffentlich werden und wirken zu lassen. So auch 1989!
Vielleicht ist es zulässig, das 20. Jahrhundert – unbeschadet der Erfolgsgeschichte der Europäischen Union – als das exkludierende Jahrhundert zu bezeichnen. Wildt verweist auf die ersten Verträge über einen groß angelegten „Bevölkerungstransfer“, 1913 zwischen Bulgarien und dem Osmanischen Reich, 1923 im Vertrag von Lausanne zwischen Griechenland und der Türkei. Im 20. Jahrhundert wurden viele Orte, die sich durch ihre kulturelle und ethnische Vielfalt auszeichneten, dank Hitler und Stalin durchweg homogenisiert und heute ist die Vielfalt in Städten wie Vilnius oder Czernowitz nur noch Gegenstand touristischer Fiktion. Diese Entwicklung lässt sich bis zu den jugoslawischen Kriegen der 1990er Jahre fortsetzen, beispielsweise in Sarajevo. Ein- und Zuwanderung im Westen ist die andere Seite der Medaille. Einer weitgehenden Homogenisierung der Bevölkerungen in den ost- und südosteuropäischen Staaten steht eine weitgehende Heterogenisierung durch Vertreibung, Ein- und Zuwanderung im Westen und Nordwesten gegenüber.
Die Zukunftsfrage: Hannah Arendt oder Carl Schmitt
Heute wirkt der Begriff der „Volksgemeinschaft“ und in Folge auch der Begriff der „Gemeinschaft“ deplatziert und vergiftend. Michael Wildt etwas verhaltener: „In einer globalisierten Welt (…) ist der Begriff des Volkes (…) anachronistisch geworden.“
Wiederlesenswert zu diesem Kontext ist Kurt Sontheimers „Antidemokratisches Denken in der Weimarer Republik“ (München 1962): „Das antidemokratische Denken der Weimarer Republik ist die Geschichte des erfolgreichen Versuches, einen großen Teil des deutschen Volkes den demokratisch-liberalen Institutionen zu entfremden, die es sich in der Weimarer Verfassung gegeben hat.“ Der Volksbegriff wurde zur exkludierenden Waffe gegen die Demokratie. Welche Gefühle eine Verwendung des Begriffs in der Politik provozieren kann, belegt auch die Debatte über die im nördlichen Lichthof des Reichstagsgebäudes errichtete Installation „Der Bevölkerung“ von Hans Haacke.
Wer heute noch „Volksgemeinschaft“ oder „Volk“ als Überschriften eines politischen Programms verwendet, gibt sich als Vertreter*in einer exkludierenden, „rechts“ definierten Weltanschauung zu erkennen. „Volk“ wird exkludierend als „ethnos“ verstanden, nicht inkludierend als „demos“.
Letztlich bleibt die Frage, ob – bei aller Vielfalt theoretischer Vorgeschichten der Begriffe „Volk“ und „Volksgemeinschaft“ – wir uns in Zukunft mehr an Hannah Arendt oder an Carl Schmitt orientieren. Die seit längerer Zeit wirkende Carl-Schmitt-Renaissance ist gefährlich und es ist geradezu zynisch, wie sich heute manche Intellektuellen und eine Partei von ihm faszinieren lassen. Sie bedroht die liberale Demokratie und damit die Rechte eines jeden einzelnen Menschen.
Norbert Reichel, Bonn
Post Scriptum: Als Michael Wildt Inhalte des hier rezensierten Buches am 29.4.2019 in einem Vortrag in der „Topographie des Terrors“ referierte, wies ein mir namentlich leider nicht bekannter Teilnehmer der Leipziger Demonstrationen des Jahres 1989 darauf hin, dass die Formel: „Wir sind das Volk“ erst die zweite Version gewesen sei. Die erste Version lautete „Wir sind ein Volk“ und sollte die Sicherheits- und Polizeikräfte des SED-Staates in das Anliegen der Demonstrierenden einbeziehen. Erst in der zweiten Version hieß es: „Wir sind das Volk“ – in Abgrenzung der Demonstrierenden von der Nomenklatura der Staatspartei. Die dritte Version lautete dann nach dem 9. November 1989 wieder „Wir sind ein Volk“, meinte aber jetzt die Vereinigung der beiden deutschen Staaten.
Zum Weiterlesen:
Michael Wildt: Die Ambivalenz des Volkes – Der Nationalsozialismus als Gesellschaftsgeschichte, Frankfurt am Main, suhrkamp taschenbuch wissenschaft, 2019.
(Anmerkung: Erstveröffentlichung im Mai 2019.)