Education First?
Der Sommer 2020 – ein Festival verpasster Chancen
„(…) die Katastrophe der Reform des deutschen Schul- und Universitätssystems, deren wesentliches Ergebnis ja die Verwandlung von Bildung in Information und damit die Entkoppelung von Wissen und Denken ist.“ (Harald Welzer, Selbstdenken, Frankfurt am Main, S. Fischer, 2013)
„Die Schulen sollen offenbleiben“ – so der Tenor der angesichts der steigenden Infektionszahlen Ende Oktober 2020 für den November 2020 von Bundeskanzlerin und Ministerpräsident*innen beschlossenen Einschränkungen. „Bildung hat Vorrang“ – so die amtierende Präsidentin der Kultusministerkonferenz. Die konkreten Vorgaben regeln die Länder, eine Beteiligung der Parlamente erfolgt erst nach Verkündung der „Maßnahmen“, eine Beteiligung der Zivilgesellschaft ist nicht vorgesehen. Die Länder wiederum delegieren die Verantwortung für den konkreten Schulbetrieb weitgehend auf Schulträger und Schulen. Sie beschränken sich auf einige wenige, in der Regel bundesweit geltende Vorgaben. Dazu gehören beispielsweise die Bedeckung von Mund und Nase, vulgo „Maskenpflicht“, auch im Unterricht und das Verbot des Kontakts von Schüler*innen verschiedener Klassen untereinander, selbst außerhalb der Schule. Die vom Robert-Koch-Institut vorgeschlagene Verkleinerung von Lerngruppen ist bisher nur in Ausnahmefällen vorgesehen.
Organisierte Fantasielosigkeit
Die Plattform „News4teachers“ berichtet am 4. November 2020 von einem exponentiell hohen Anstieg von Infektionen bei Schüler*innen nach den Herbstferien. Ob die Schüler*innen sich in der Schule infiziert oder ihre Infektion in die Schule mitgebracht haben, lässt sich wahrscheinlich nicht klären, aber wenn im November 2020 ausgefeilte Hybrid-Konzepte, mit denen Klassen und Lerngruppen verkleinert und Unterricht für alle dennoch gesichert werden kann, in Frage gestellt oder sogar verboten werden, gehen die verantwortlichen Ministerien ein nicht kalkulierbares Risiko ein, ein Risiko, dass sie bei Theatern, Fitnessstudios und Restaurants offenbar nicht eingehen wollen, denn diese werden selbst dort, wo es gute und in den letzten Monaten erfolgreich erprobte Hygiene-Konzepte gibt, pauschal geschlossen.
Wie viele Ansteckungen im September und im Oktober 2020 tatsächlich in Schulen erfolgten, lässt sich wahrscheinlich nicht nachweisen. Überwachbar dürfte ein Kontaktverbot der Schüler*innen unterschiedlicher Klassen außerhalb der Schulen nicht sein, sodass diese Vorgabe sich als unpraktikabel erweisen dürfte. Eine lückenlose Überwachung nach chinesischem Vorbild bedürfte einer funktionierenden App bei gleichzeitiger Komplett-Ausstattung aller Bürger*innen vom Baby bis ins höchste Alter mit entsprechenden Geräten, würde aber mit hoher Sicherheit vor Gericht für unzulässig erklärt werden. Der einzige relativ prominente Politiker, der bisher vorschlug, die Polizei solle auch ohne richterlichen Beschluss in Wohnungen eindringen und kontrollieren dürfen, war der gesundheitspolitische Sprecher der kleineren Regierungsfraktion, allerdings ließen auch einige Innenminister offen, was die Polizei unter „Gefahr im Verzug“ verstehen sollte, sodass Nachbar*innen, die sich miteinander nicht vertragen, mit Anrufen und Anzeigen bei der Polizei ein schönes Betätigungsfeld finden dürften.
Schulträger und Schulen, Eltern und Schüler*innen leiden schon seit Monaten darunter, dass die Informationen der zuständigen Ministerien sie in der Regel einen Tag, allenfalls wenige Tage vor Inkrafttreten erreichen und darüber hinaus eine Fülle von Unzuständigkeitserklärungen enthalten, die darauf verweisen, dass die Schulträger oder sogar die Schulen selbst die Details zu regeln hätten. Der oft in den Kommentaren der regionalen und überregionalen Medien beklagte „Flickenteppich des Föderalismus“ irritiert.
Kleine Signale – große Bedarfe
Es gibt sicherlich einige positive Signale, ein kleines Bundesprogramm für Lüftungsanlagen, ein auch nicht gerade großzügiges Programm zur digitalen Ausstattung der Schulen mit Endgeräten für die Lehrkräfte und Leihgeräten für Schüler*innen, doch sind diese Programme kaum zeitnah umsetzbar, weil die Kommunen und die Bewilligungsbehörden der Länder kaum noch freie Kapazitäten haben. Es geht den zuständigen Ämtern nicht besser als den überlasteten Gesundheitsämtern. Ausschreibungsfristen verzögern die Anschaffung, der Markt ist weitgehend – wie es so heißt – „leer gefegt“, sodass lange Lieferzeiten einzukalkulieren sind. Gleichermaßen funktionierendes WLAN in allen Landesteilen gibt es nach wie vor nicht.
Nach wie vor erleben wir ein unwürdiges Gezerre zwischen Bund und Ländern darüber, wer denn zuständig wäre. Die Länder beharren auf ihrer Zuständigkeit für alles, was in Schulen geschieht, sind aber nicht bereit, nennenswert zu investieren, Mittel des Bundes wollen einige aber auch nicht in Anspruch nehmen. Der Digitalpakt enthält immerhin 5 Milliarden EUR Bundesmittel, die nach Auffassung vieler Expert*innen kaum ausreichen dürften. Der Landesanteil liegt bei 10 Prozent der Gesamtkosten. Das Programm kann es mit den 9 Milliarden EUR, die die Lufthansa so gut wie ohne Auflagen aus Bundesmitteln erhielt, nicht aufnehmen, die 50 Millionen EUR Bundesmittel für Entlüftungsanlagen in den Schulen erst recht nicht.
Der Sanierungsbedarf in deutschen Schulen liegt nach einer Schätzung des Deutschen Instituts für Urbanistik aus dem Jahr 2016 bei 34 Milliarden EUR, wie die GEW berichtete. Es gibt Schätzungen, in denen höhere Summen genannt werden. Mittel zum weiteren Ausbau der Schulen, beispielsweise für die zunehmenden Ganztagsbedarfe, sind darin nicht enthalten. Nur am Rande: auch die Verhandlungen über den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Kinder der Klassen 1 bis 4 litten unter dem von Bund und Ländern betriebenen Karussell der erklärten Unzuständigkeiten sowie einer erheblichen Unterfinanzierung, die sich mit Inkrafttreten des Rechtsanspruchs noch auf die Qualität der Ganztagsangebote auswirken dürfte. Entweder haben sich die Länder vom Bund über den Tisch ziehen lassen, oder sie haben sich erfolgreich gegen zusätzliche Kostenübernahme ihrerseits wehren können. Möglicherweise trifft sogar beides zu. Eine hochwertige Ganztagsbildung scheint zumindest nach derzeitigem Stand mit diesem Programm nicht erreichbar.
Die Kultusminister*innen waren stolz darauf, dass die Abiturprüfungen im Frühjahr 2020 ordnungsgemäß stattfinden konnten, der Vorschlag der schleswig-holsteinischen Schulministerin, das Abitur auf Grundlage der bisherigen Leistungen zu vergeben, wurde von ihren Amtskolleg*innen mit teilweise unangemessen formulierten Argumenten vom Tisch gewischt, als wäre ohne zentrale Abiturprüfung der Untergang des Abendlandes zu befürchten. Prüfungen – so schien es – hatten Vorrang vor Pädagogik, sie waren offenbar auch wichtiger als eine vorbeugende pandemie- und hygienegerechte Ausstattung der Schulen, die nicht erfolgte, weil wohl alle hofften, dass sich die Pandemie über den Sommer 2020 erledigte.
Kleine Lerngruppen könnten schützen …
Eine größere Anzahl von Lehrkräften wurde und ist auch im November 2020 als Angehörige der sogenannten „Risikogruppen“ von der Anwesenheit in den Schulen befreit. Alle Beteiligten waren und sind darauf angewiesen, wie viel Zeit und Kompetenz Eltern in die häusliche Unterstützung ihrer Kinder investieren könnten und ob die Schulen über ausreichende digitale Infrastruktur verfügten. Bei vielen Schulen fehlte aber gerade diese Infrastruktur, an vielen Wohnorten waren die Schüler*innen nur schwer erreichbar, es gab viele Kinder, die nachweislich verschiedener inzwischen vorliegender Studien in dieser Zeit gerade einmal zwei Stunden Unterricht pro Tag hatten, manche wurden aus welchen Gründen auch immer von ihren Lehrer*innen überhaupt nicht erreicht.
Von Anfang an wurde von Expert*innen der Virologie und der Gesundheitsvorsorge empfohlen, in den Schulen kleine Lerngruppen einzuführen, die im Schichtbetrieb unterrichtet werden sollten. Die dafür erforderlichen Stellen für Lehrkräfte wären möglicherweise noch finanzierbar gewesen, doch gibt es bei Weitem nicht genügend Lehrkräfte auf dem Arbeitsmarkt, die die erforderlichen zusätzlichen Unterrichtsstunden hätten erteilen können. Auch die erforderlichen Räume stehen nur in Ausnahmefällen zur Verfügung.
So kam es im Frühjahr 2020 zunächst zur Empfehlung, Distanzunterricht für alle zu erteilen. Die Schulen wurden geschlossen, das Wort „Homeschooling“ war in aller Munde, die Begriffe „Fernunterricht“ oder „Distanzunterricht“ wurden seltener verwendet, sodass der Eindruck entstehen musste, als wären jetzt ausschließlich die Eltern für die Bildung ihrer Kinder zuständig und vor allem, als wären sie auch alle dazu in der Lage.
Die Stadt Solingen ließ am 31. Oktober 2020 mitteilen, dass sie die Lerngruppen verkleinern wolle, sodass ein Teil der Schüler*innen zu Hause unterrichtet würde. Ein pädagogisches Konzept war (noch) nicht Teil dieser Mitteilung. Das Land Nordrhein-Westfalen reagierte schnell und ließ das von Solingen angekündigte Vorhaben vier Tage später, am 3. November 2020, verbieten Erstaunlich war, dass dieses Verbot vom Gesundheitsministerium ausgesprochen wurde, das eigentlich daran interessiert sein müsste, dass sich nicht zu viele Menschen über längere Zeit in einem Raum versammeln. Irritierend wirkte die zustimmende Einlassung der Schulministerin, die auf die Schüler*innen verwies, die zu Hause „weniger Unterstützung erhielten als ihre Mitschüler (sic!)“. Warum es für diese Schüler*innen nicht Angebote geben könnte, in denen dieser auch ohne die Pandemie bestehende häusliche Nachteil aufgehoben werden könnte, wurde nicht erwogen und warum mit der Stadt Solingen und anderen interessierten Städten nicht über ein geeignetes Konzept verhandelt wird, das Bildungsgerechtigkeit garantiert, bleibt schleierhaft.
… mit hybriden Unterrichtskonzepten
Die Frage liegt nahe, warum die Länder nicht schon im Frühjahr 2020 damit begonnen haben, hybride Unterrichtskonzepte zu entwickeln. Die Bereitstellung von Endgeräten für Lehrkräfte und die finanzielle Unterstützung der Eltern der Schüler*innen, die sich solche Geräte nicht leisten können, erweist sich bei aller Richtigkeit leider als pädagogisch unausgereift. Wozu braucht eine Schule all diese Geräte, wenn sie sie nicht einsetzen kann? Oder ist die Anschaffung der Geräte nur eine Vorsorgemaßnahme für die irgendwann doch wieder anstehenden Schließungen von Schulen über längere Zeiträume?
Schon im Frühjahr 2020 gab es Schulen, die Konzepte des Distanzlernens entwickelt hatten oder sie mit einem atemberaubenden Engagement entwickelten. Manche führten diese Konzepte auch nach Ende des ersten „Lockdown“ als Hybrid-Konzepte fort. Im November 2020, mit dem zweiten „Lockdown light“, der so „light“ wie er angekündigt wurde nicht ist, vor allem nicht für die Kultureinrichtungen, Sportstätten (Vereine, Fitnessstudios) und Restaurants, die keine Mühe scheuten, in Schutzvorrichtungen zu investieren, mit denen ein regelmäßiger Betrieb hätte weitergeführt werden können, wird Hybrid-Betrieb in Schulen nun untersagt.
Die KMK ist der Auffassung, „dass das Recht auf Bildung von Kindern und Jugendlichen am besten im Präsenzunterricht in der Schule verwirklicht werden kann.“ Andrej Priboschek, Betreiber des Blogs News4Teachers, kommentiert dies mit einem Zitat des bayerischen Ministerpräsidenten, der sagte: „Das Prinzip muss sein: Unsere Kinder müssen betreut werden. (…) Schule und Kita hat ja den Zweck auch, um die Wirtschaft laufen zu lassen.“ Präsenz ist offenbar alles, Lernen nur im Klassenverband sinnvoll und zulässig, sodass in Verbindung mit der Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase Frontalunterricht und Sitzpädagogik wieder zur vorherrschenden Methode werden dürften. Individuelle Förderung wird auf diese Weise weitgehend verhindert, zumindest erheblich erschwert.
Betreutes Sitzen – der Unterricht der Zukunft?
Der „Vorrang der Bildung“, von dem die KMK-Präsidentin sprach, könnte sich als „Vorrang für Betreuung“ entpuppen, und diese definiert sich als Anwesenheit einer größeren Zahl von Schüler*innen, in der Regel zwischen 20 und 30, mit einer Lehrkraft in einem geschlossenen Raum, verbunden mit regelmäßigem Händewaschen, Phasen der Öffnung der Fenster im Zwanzig-Minuten-Takt und der Pflicht, Mund und Nase zu bedecken.
Wie viel Unterricht tatsächlich stattfindet, scheint nicht mehr zu interessieren. Schon im Sommer 2020 wurde zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen die Erhebung von Unterrichtsausfall gestoppt. Welche und wie viele Schüler*innen tatsächlich in der Zeit des ersten „Lockdowns“ erreicht werden konnten, bleibt nach wie vor ungeklärt. Ungeklärt bleibt auch, was geschieht, wenn Schüler*innen aufgrund einer Quarantäne zu Hause bleiben müssen.
Wie viele Lehrkräfte im Frühjahr 2020 in der Lage gewesen waren oder zukünftig in der Lage wären, einen qualifizierten Distanzunterricht zu erteilen, ist eine andere Frage. Manche Lehrer*innen versandten pdf-Dateien, hoffend, dass es in den Familien einen Drucker gäbe, manche Schulen beschäftigten ihre unausgelasteten Sportlehrkräfte damit, als Fahrradkuriere die ausgedruckten Dateien auszufahren. Bewertet wurden die Arbeiten der Schüler*innen in der Regel nicht, sodass viele keine Rückmeldung erhielten, ob das, was sie erledigt hätten, auch tatsächlich den Anforderungen entsprach. Eine individuelle Lernberatung und -begleitung schien die Ausnahme zu sein.
Die Überforderung der Eltern kommt hinzu, nicht zuletzt weil kaum zu erwarten ist, dass Eltern die Vielfalt der schulischen Lernstoffe beherrschen. Es gibt Studien, die belegen, dass die Mitwirkung von Eltern an sogenannten „Hausaufgaben“ keine positiven Wirkungen auf die Leistungen der Schüler*innen hat, sondern diese eher mindert. Niemand sollte die eigenen Erfahrungen zur Grundlage eines Urteils machen, aber ich erlaube mir dennoch den Hinweis, dass ich als Akademiker, der vor 47 Jahren sein Abitur mit guten und sehr guten Noten absolvierte, vom Mathematikunterricht gerade noch den Dreisatz behalten habe, einen Stoff der siebten Klasse, die damals noch „Quarta“ hieß. Ähnliches dürfte meines Erachtens für viele Menschen gelten, die als Eltern oder Großeltern sich zu Hause mit den schulischen Inhalten ihrer Kinder und Enkel*innen befassen müssen. Jeder fachfremde Unterricht dürfte mehr positive Effekte haben als Unterricht durch Eltern.
Vorsorge und Nachhaltigkeit? Falsche Prioritäten!
Die Frage ist berechtigt, warum nicht bereits mit dem ersten „Lockdown“ ein Programm mit Beratungsangeboten eingeführt wurde, dass den pandemie- und hygienegerechten Umbau von Schulgebäuden ermöglicht hätte. Über die sogenannte „zweite Welle“ wurde schon im März 2020 spekuliert. Auch dies nur am Rande: meines Erachtens ist es bezeichnend, dass über die Pandemie im Jahr 2020 mit denselben Flut- und Wassermetaphern gesprochen wird wie 2015 über die in Europa Zuflucht suchenden Menschen aus Ländern des Mittleren und Nahen Ostens und Afrikas.
Ein Worst-Case-Szenario, wie es jetzt mit den erheblich gestiegenen Infektionszahlen eingetreten ist, müsste eigentlich zu jeder vorsorgenden und nachhaltig angelegten Politik gehören. Warum richteten Bund und Länder nicht gemeinsam regional gut erreichbare Beratungsstellen ein, in denen sich Schulen – aber auch Restaurants, Kultureinrichtungen, Fitnessstudios – hätten informieren können, was zu tun wäre, um eine neuerliche Schließung oder Beeinträchtigung des Betriebs zu vermeiden?
Warum gab es nicht ein mutiges Bund-Länder-Programm in zweistelliger Milliardenhöhe zur Sanierung der Schulgebäude (und anderer Einrichtungen) und zur Digitalisierung? Das Geld war und ist ja wohl vorhanden. Von der Bereitstellung funktionierender Netze will ich hier gar nicht sprechen. Was blieb von dem von einer Partei in ihren Wahlkämpfen mit einem leicht veränderten Trump-Zitat angekündigten Vorrang der Digitalisierung? Und warum gab es kein Verfahren zur Zertifizierung erfolgter Umbaumaßnahmen? Das hätte dazu geführt, dass all die Einrichtungen, die sich solche Zertifikate verdient hätten, keine weitere Schließung befürchten müssten, Kindertageseinrichtungen, Schulen, Restaurants, Theater, Fitnessstudios.
Manches wäre so einfach: das ZDF berichtete am 2. November 2020 über eine Initiative in Rheinland-Pfalz, die es ermöglicht, mit Materialien, die in jedem Baumarkt zu erhalten sind, zu einem Preis von rund 200 EUR eine Durchlüftung von Klassenräumen (und anderen Räumen mit vergleichbarer Nutzung) zu sichern.
Es gäbe noch einige Fragen mehr zu klären, beispielsweise warum Schulen, die vom Klassen- zum Lehrer*innenraumprinzip gewechselt sind, nicht wieder zum Klassenraumkonzept zurückkehren können, warum in manchen Schulen alle Lehrkräfte persönlich zu Konferenzen erscheinen müssen oder warum Fortbildungen für Lehrkräfte als Präsenzveranstaltungen mit Übernachtung durchgeführt werden. Für all diese Absurditäten gibt es Beispiele, die keine Einzelfälle zu sein scheinen. Solche und andere Nicht-Maßnahmen erfreuen das Virus und machen zunichte, was durch Separierung möglich wäre, dass nämlich nur eine begrenzte Anzahl von Menschen sich in bestimmten Räumen aufhält. All das ist sind kleine Spitzen eines Eisgebirges namens „falsche Prioritätensetzung“. Manche sprechen sogar schon von „Systemversagen“.
Norbert Reichel, Bonn
(Anmerkungen: Erstveröffentlichung im November 2020, alle Internetlinks wurden am 15. September 2022 auf Richtigkeit überprüft.)