Magnifica humanitas
Das politische Programm von Papst Leo XIV.
„Mutter und Lehrmeisterin der Völker ist die katholische Kirche. Sie ist von Christus Jesus dazu eingesetzt, alle, die sich im Lauf der Geschichte ihrer herzlichen Liebe anvertrauen, zur Fülle höheren Lebens und zum Heile zu führen.“ (Sozialenzyklika Mater et magistra, Johannes XXIII., 1961, 1)
„Wir möchten in Dialog mit allen Männern und Frauen unserer Zeit treten, mit denen wir die Ereignisse, Fragen und Wünsche der Menschheit teilen.“ (Magnifica humanitas, Leo XIV., 2026, 2)
Die Bedeutung der Enzykliken
Gut ein Jahr nach seiner Wahl wurde am 25. Mai 2026 die erste Enzyklika Papst Leo XIV. im Vatikan vorgestellt: „Magnifica humanitas“ („Großartige Menschheit“). Unterschrieben hat der Papst das lehramtliche Rundschreiben am 15. Mai 2026, dem 135. Jahrestag der Unterzeichnung der ersten Sozialenzyklika Rerum novarum vom 15. Mai 1891 durch Papst Leo XIII. Eine deutsche Fassung von „Magnifica humanitas“ wurde bei Herder veröffentlicht.
Mit dem ersten Lehrschreiben legt ein neugewählter Papst gewöhnlich das wichtigste Anliegen seines neuen Pontifikats offen – mit der Verbindlichkeit des ordentlichen Lehramtes als Pontifex maximus. Dass es sich bei Leo XIV. um eine Sozialenzyklika handelt, war bereits mit der Wahl seines Papstnamens am 8. Mai 2025 zu vermuten. Die Hauptthematik des Lehrschreibens wurde jedoch erst bei der Veröffentlichung durch den Untertitel „Über die Bewahrung des Menschen im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz“ bekannt. Damit setzt sich Papst Leo XIV. im ersten Lehrschreiben seines Pontifikats intensiv mit der digitalen Revolution und den ethischen Leitplanken für den Umgang mit künstlicher Intelligenz und Digitalisierung auseinander.
Enzykliken, gedruckte Rundschreiben, sind seit Papst Benedikt XIV. (1740-1758) eine Form des ordentlichen allgemeinen Lehramtes des Papstes. Die erste Enzyklika in der Kirchengeschichte war Ubi primum (1740) von Benedikt XIV. über die Pflichten der Bischöfe. Die Enzykliken beziehen sich auf Glaubens- und Sittenfragen sowie auf Fragen der Kirchenstruktur und behandeln gewöhnlich ein Thema schwerpunktmäßig. Sie tragen als Überschrift zumeist zwei bis drei markante Worte aus dem ersten Satz oder Abschnitt des Schreibens.
Die Lehrschreiben richteten sich bis Anfang der 1960er Jahre in verschiedenen Variationen des Anschreibens an den gesamten Episkopat, einen Teil desselben und die Gläubigen der katholischen Kirche. Erstmals mit der Enzyklika Pacem in terris Johannes XXIII. aus dem Jahr vom 11. April 1963 wird der Adressatenkreis explizit auf „alle Menschen guten Willens“ ausgeweitet. Dies bedeutet mehr als eine Einladung an alle Menschen, die sich für das jeweilige Thema interessieren. Es ist vielmehr ein Hinweis darauf, dass die Enzyklika bewusst eine Argumentation verwendet, die auf Vernunftargumenten ruht, die jedem Menschen mit guten Absichten (guten Willens) zugänglich sind. Es werden nicht zwingend Inhalte christlicher Offenbarung benötigt, um sich am Diskurs zu beteiligen, wenngleich für die Gläubigen die schöpfungs- und heilgeschichtlichen Bezüge in den Enzykliken erhalten bleiben. Die Anrede auch der Menschen guten Willens wurde in der Folgezeit zu einer gängigen Formel in der Adresse der Sozialenzykliken, die sich damit neben ihrer Funktion als lehramtliche Verkündigung immer auch als Diskussionsangebote an alle Menschen verstehen. Magnifica humanitas verzichtet allerdings auf jegliche Adressierung.
Papst Leo XIV. tritt sehr bewusst mit seiner ersten Enzyklika in die Tradition der katholischen Soziallehre ein. In fünf Kapiteln, die von einer Einleitung und einem Schlussteil umrahmt sind, nähert er sich dem im Untertitel angegeben Hauptthema: der Mensch im Zeitalter der künstlichen Intelligenz.
Mit 245 Nummern ist die Enzyklika sehr umfangreich. Abgesehen von dem historischen und systematischen Blick auf die bisherige Soziallehre werden in den Kapiteln 3-5, die sich mit der eigentlichen Thematik, der Künstlichen Intelligenz, befassen, viele Themenbereiche und Einzelaspekte angesprochen, die hier nicht alle Erwähnung finden können. Die Lektüre der Sozialenzyklika sei ausdrücklich empfohlen. Die folgenden Absätze bieten einen ersten Blick in die Inhalte.
Die Einleitung (1-16)
Schon früh im Text nimmt der Papst Bezug auf seinen Namensvorgänger Leo XIII. und sieht die Notwendigkeit, sich um die res novae der jetzigen technisierten Welt Gedanken zu machen, die er mit Digitalisierung, Künstliche Intelligenz (KI) und Robotik beschreibt.
In der für päpstliche Schreiben typischen Bezugnahme auf biblische Stellen, Konzilsdokumente und Lehräußerungen früherer Päpste in Enzykliken und anderen Dokumenten und Reden stellt er sich ganz in die Tradition der katholischen Soziallehre. Die neuen Herausforderungen werden nicht grundsätzlich negativ oder positiv gesehen, sondern chancen- und hilfreich, insofern sie zu mehr Gerechtigkeit und zu einer Steigerung des weltweiten Gemeinwohls beitragen.
Problematisch sieht der Papst, dass wir es auf dem Feld der KI häufig nicht mehr mit staatlichen Akteuren zu tun haben, sondern „private, oft transnationale Akteure, die über Ressourcen und Handlungsmöglichkeiten verfügen, die denen vieler Regierungen überlegen sind“ (5). Keinen Zweifel lässt er daran, dass die Vorschläge der Enzyklika zum Umgang mit den neuen Technologien aus dem Licht des Glaubens erfolgen, weil es Gott war, der „eine Sehnsucht nach Glück in unsere Herzen eingeschrieben (hat), die alle Dimensionen des Lebens umfasst.“ (11). Hingewiesen wird auf die Begrenztheiten der Menschen und darauf, dass es gemeinsamer Anstrengungen „zwischen Generationen, Völkern, Disziplinen und Kulturen“ bedarf. Die Einleitung ist ein Angebot an alle Menschen guten Willens, an der Aufgabe mitzuwirken, die neuen technischen Möglichkeiten zum Wohl des Menschen einzusetzen und dafür Kriterien und Regeln zu finden.
Das erste Kapitel: Dynamisches Denken im Geiste des Evangeliums (17-45)
Im ersten Kapitel zeichnet der Papst in einer chronologischen Sicht die bisherige Soziallehre nach. Durch die Geschichte hat sich die Kirche als eine Instanz angeboten, die dabei hilft, Wirklichkeit in ihrer Tiefe zu erfassen in der Überzeugung, dass Gott eine gute Schöpfung zum Gebrauch hinterlassen hat. Dabei anerkennt die Kirche die Autonomie der irdischen Wirklichkeiten und die Unterscheidung zwischen kirchlicher und politischer Gemeinschaft, wie sie das Zweite Vatikanum in der Pastoralkonstitution Gaudium et Spes beschrieben hat: „Wenn wir unter Autonomie der irdischen Wirklichkeiten verstehen, dass die geschaffenen Dinge und auch die Gesellschaften ihre eigenen Gesetze und Werte haben, die der Mensch schrittweise erkennen, gebrauchen und gestalten muss, dann ist es durchaus berechtigt, diese Autonomie zu fordern. Das ist nicht nur eine Forderung der Menschen unserer Zeit, sondern entspricht auch dem Willen des Schöpfers. / Durch ihr Geschaffensein selber nämlich haben alle Einzelwirklichkeiten ihren festen Eigenstand, ihre eigene Wahrheit, ihre eigene Gutheit sowie ihre Eigengesetzlichkeit und ihre eigenen Ordnungen, die der Mensch unter Anerkennung der den einzelnen Wissenschaften und Techniken eigenen Methode achten muss.“ (Gaudium et Spes 36)
Damit wird eine im Willen des Schöpfers begründete Eigenrationalität der wissenschaftlichen und politischen Sachbereiche anerkannt, die aber im kirchlichen Denken nicht völlig losgelöst von Gottes Schöpferwillen gedacht wird. Papst Leo betont, dass sich seit der ersten Sozialenzyklika Rerum novarum Papst Leo XIII. 1891 ein Gefüge an Lehrmeinungen und Interpretationen herausgebildet hat, das, ausgerichtet an den jeweiligen res novae, den Korpus der Soziallehre der Kirche bildet (17 f.). Er zeichnet die Entwicklung der Kirchlichen Soziallehre von Leo XIII. bis Magnifica humanitas nach und skizziert sie kurz inhaltlich. Es sind die folgenden Dokumente (alle auf der Seite des Vatikan einsehbar):
- Leo XIII., Rerum novarum (1891),
- Pius XI., Quadragesimo anno (1931),
- Johannes XXIII., Mater et magistra (1961),
- Johannes XXIII., Pacem in terris (1963),
- Vaticanum: Gaudium et spes (1965),
- Paul VI., Populorum progressio (1967),
- Paul VI., Octogesima adveniens (1971),
- Johannes Paul II., Laborem exercens (1981),
- Johannes Paul II., Sollicitudo rei socialis (1987),
- Johannes Paul II., Centesimus annus (1991),
- Benedikt XVI., Caritas in veritate (2009),
- Franziskus, Evangelii gaudium (2013),
- Franziskus, Laudato si (2015),
- Franziskus, Fratelli tutti (2020).
Zumeist handelt es sich um Sozialenzykliken, mit Gaudium et spes um ein bedeutsames Konzilsdokument und mit Octogesima adveniens und Evangelii gaudium um Apostolische Schreiben. Viele stehen in einem zeitlichen Zusammenhang mit Jubiläen von Rerum novarum.
Die lehramtlichen Schreiben erweitern die Thematiken von der Arbeiterfrage hin auf die internationale Perspektive (Populorum progressio), auf die Friedensfrage (Pacem in terris) sowie die ökologische Frage (Laudato si). Viele dieser Schreiben nehmen Bezug auf aktuelle politische Geschehnisse, wie die Enzyklika Johannes Paul II. Centesimus annus aus dem Jahr 1991. Diese erinnert an den hundertsten Jahrestag von Rerum novarum und geht gleichzeitig auf die Ereignisse des Jahres 1989, den Fall der Mauer und den beginnenden Verfall des sowjetischen Imperiums, ein (22-29). Mit Magnifica humanitas folgt eine weitere Perspektive, die digitalisierte Gesellschaft.
Papst Leo betont, dass seit Beginn der Soziallehre mit Rerum novarum jeder Papst und auch das II. Vaticanum sich den Zeichen der Zeit gestellt und einen originären Beitrag geleistet hat, woraus ein Gesamt der Soziallehre erwachsen ist. Das geschah nicht immer linear, aber es wurde ein Erbe in verschiedenen Aspekten sichtbar: „die Würde der Person, den Wert der Arbeit, die allgemeine Bestimmung der Güter, Solidarität und Subsidiarität, die Bewahrung der Schöpfung, die zentrale Bedeutung von Frieden und Geschwisterlichkeit“. (45)
Das zweite Kapitel: Grundlagen und Prinzipien der kirchlichen Soziallehre (46-89)
Im zweiten Kapitel widmet sich Papst Leo in systematischer Weise den Inhalten der Soziallehre. Es sind vor allem die Sozialprinzipien, die hier angeführt und erläutert werden.
Papst Leo verfolgt mit diesem Kapitel eine konkrete Absicht: „Mit diesen Überlegungen möchte ich vor allem den Laien sowie allen Frauen und Männern guten Willens helfen, ihre Sendung wiederzuentdecken, die darin besteht, die Prinzipien … im Alltag, im Familienleben, in der Arbeit und im gesellschaftlichen Engagement zu verwirklichen, wobei sie sich von dem Bestreben leiten lassen sollen, die Liebe Gottes im konkreten geschichtlichen Kontext zu verkörpern. Zugleich möchte ich Hochschulen und Universitäten ermutigen, diesen Grundsätzen neue Kraft zu verleihen“ (47).
Vor den eigentlichen Sozialprinzipien benennt der Papst einige Grundlagen der Soziallehre unter den Überschriften (48-58): Der Mensch als Abbild des dreifaltigen Gottes, die gleiche Würde aller Menschen und den sehr hohen Wert der Menschenrechte. Hier werden die ethischen Grundlagen des christlichen Menschenbildes beschrieben: Es geht um den Menschen, der seine Würde als Abbild Gottes in sich trägt (Genesis 1, 27), eine Würde, die ausnahmslos allen Menschen zukommt. Säkular manifestiert sich dieser Anspruch in dem internationalen Menschenrechtsregime, das der Idee der unveräußerlichen Rechte aller Menschen ihren politisch-rechtlichen Rahmen zu geben versucht.
Als eigentliche Sozialprinzipien werden, angeführt (59-85): Das Prinzip des Gemeinwohls, das Prinzip der allgemeinen Bestimmung der Güter, das Subsidiaritätsprinzip, das Solidaritätsprinzip und das Prinzip der sozialen Gerechtigkeit.
Die Sozialprinzipien beschreiben grundlegend den Menschen als Individuum mit seinen Menschenrechten und als soziales Wesen in Interaktion mit Gemeinschaft. In jüngerer Zeit wird ein weiteres Prinzip in der Sozialethik genannt, das Prinzip der Nachhaltigkeit, das vor allem Papst Franziskus in Laudato si‘ entfaltet hat. In Magnifica humanitas wird es nicht eigens angeführt. Die Sozialprinzipien sind heuristische Kriterien, die dazu dienen, die jeweiligen Zeichen der Zeit im Sinn der Soziallehre zu beurteilen. Als Prinzipien sind sie genügend weit, um als Leitplanken für die konkrete Normenfindung zu dienen.
Etwas ungewöhnlich ist die Anführung des Prinzips der allgemeinen Bestimmung der Güter in der Reihe der Sozialprinzipien. Die Allgemeinbestimmung der Güter ist ein Aspekt des Gemeinwohls und eine nicht unbedeutende Forderung in der Tradition der Soziallehre: „Dieses Prinzip erinnert uns vor allem daran, dass Gott die Güter der Erde – Boden, Wasser, Luft, natürliche Ressourcen – der gesamten Menschheitsfamilie geschenkt hat, damit sie allen heute und in Zukunft zum Leben gereichen, und dass alle ein ursprüngliches Recht auf die Nutzung dieser Güter haben.“ (65)
Zum Abschluss des Kapitels enthält die Sozialenzyklika einen Eigenappell (86-89). Die Ermahnungen und Prinzipien der Soziallehre sind nicht nur an die Zivilgesellschaft gerichtet, sie bedeuten für Papst Leo auch eine Gewissenserforschung für die Kirche selbst. Mit Bezug die XVI. Ordentliche Generalversammlung der Bischofssynode, die in den Jahren 2023 und 2024 unter dem Thema ‚Für eine synodale Kirche: Gemeinschaft, Teilhabe, Sendung‘ in Rom getagt hat, hält er das Prinzip der Subsidiarität für ein empfehlenswertes Handlungskriterium. Dieses könne „zu einem Kriterium der Leitung und des pastoralen Lebens (werden), welche die Verantwortung der Gläubigen und der kirchlichen Mittelstrukturen anerkennt und unterstützt, Charismen und Kompetenzen fördert und dabei jeden Paternalismus vermeidet, der die Freiheit des Evangeliums erstickt. Konkret erfolgen die Mitwirkung der Getauften an Entscheidungsprozessen und die Mitverantwortung in der Mission über Gremien tatsächlicher und nicht nur nomineller Mitwirkung.“ (87) Papst Leo stärkt damit erneut die Rechte der Gläubigen an innerkirchlichen Entscheidungsfindungsprozessen. Nicht berührt davon sind die Rechte der Entscheidungsträger.
Drittes Kapitel: Technik und Herrschaft – der Mensch und die KI (90-130)
Im dritten Kapitel kommt der Papst zum Hauptthema der Enzyklika. Er verweist auf die drohende Gefahr, dass das technokratische Paradigma Überhand zu gewinnen droht und dass die Menschlichkeit angesichts der rasanten Erfolge von künstlicher Intelligenz, Kognitionswissenschaften, Nanotechnologie, Robotik und Biotechnologie nicht in gleichem Maße Schritt hält. In dem Kapitel werden sehr viele Aspekte der Thematik angesprochen, nur einige können hier genannt werden:
Auch wenn Papst Leo überzeugt ist, dass die digitalisierte Welt, richtig angewandt, sehr viele Chancen zum Wohl der Menschheit bieten kann, sieht er jedoch auch sehr grundsätzliche Gefahren, wie etwa die Rolle der sehr wenigen, sehr mächtigen und sehr reichen Akteure: „Im digitalen Bereich liegt die Kontrolle über Plattformen, Infrastrukturen, Daten und Rechenleistung in vielen Fällen nicht in der Hand der Staaten, sondern von großen wirtschaftlichen und technologischen Akteuren, die de facto die Zugangsbedingungen, die Regeln der Sichtbarkeit und die Möglichkeiten der Teilhabe selbst festlegen. Wenn sich solche Macht in wenigen Händen konzentriert, besteht die Gefahr, dass sie undurchsichtig wird und sich der öffentlichen Kontrolle entzieht. Das erhöht das Risiko einer schiefen Entwicklung, die neue Abhängigkeiten, Ausgrenzungen, Manipulationen und Ungerechtigkeit erzeugt.“ (95)
Künstliche Intelligenz kann, so die Ansicht Leos, eine wertvolle Hilfe sein, doch warnt er davor, sie mit menschlicher Intelligenz gleichzusetzen, denn „sogenannte Künstliche Intelligenzen machen keine Erfahrungen, besitzen keinen Leib, empfinden weder Freude noch Schmerz, reifen nicht in Beziehungen, wissen nicht von ihrem Inneren her, was Liebe, Arbeit, Freundschaft und Verantwortung bedeutet.“ (99) KI kann mit ihrer Nachahmung menschenähnlicher Kommunikation auch verstören: „Die künstliche Nachahmung einer betreuerischen oder begleitenden Beziehung kann gefährlich werden, wenn sie sich in einen Kontext einschleicht, in dem es an echter Beziehung und Zuneigung mangelt: Dann besteht nicht so sehr die Gefahr, dass eine Person glaubt, mit einer anderen Person zu sprechen, sondern dass sie den Wunsch verliert, anderen Personen wirklich zu begegnen.“ (100)
Außerdem drohen Entscheidungsprozesse vollständig technisiert zu werden: „Sensible Entscheidungen bezüglich Arbeit, Kreditvergabe, Zugang zu Dienstleistungen und dem guten Ruf von Personen laufen Gefahr, vollständig automatisierten Systemen überlassen zu werden, die Mitleid, Barmherzigkeit, Vergebung und vor allem die Offenheit für die Hoffnung auf eine Veränderung der Person nicht kennen und dadurch neue Formen der Ausgrenzung hervorbringen können.“ (102)
Der Papst sieht in einem bloßen Algorithmus den schleichenden Verlust politischer Verantwortung, „denn die Ausgrenzung der Schwachen wird mit Neutralität und Objektivität ummantelt, gegen die man nicht protestieren kann“ (103). Ein Algorithmus sei eben nicht so neutral, wie es den Anschein hat: „Wir können KI nicht als moralisch neutral betrachten. In Wirklichkeit bringt jedes technische Artefakt Entscheidungen und Prioritäten mit sich: was es misst, was es ignoriert, was es optimiert und wie es Menschen und Situationen einstuft.“ (104).
Außerdem neige „die KI dazu, vor allem die Macht derjenigen zu stärken, die bereits über wirtschaftliche Ressourcen, Kompetenzen und Zugang zu Daten verfügen“ (108). Sehr wenige Menschen kumulieren auf diese Weise sehr viel Macht. Angesprochen werden auch die Versuche zu einem verbesserten Menschen („enhanced human“), die die Frage nach der Würde von Menschen mit Begrenztheiten aufkommen lassen. Es seien doch auch gerade die Begrenztheiten, die Menschlichkeit ausmachen und Kreativität fördern. (118-126)
Als Konsequenzen aus diesen Überlegungen fordert der Papst, Verantwortlichkeiten auf allen Ebenen klar zu bestimmen, die Machtverhältnisse und die der KI zugrunde liegende Wertebasis zu hinterfragen. Vor allem geht es ihm darum, den Primat des Menschen (97) hinsichtlich moralischer Entscheidungen zu wahren.
Viertes Kapitel: Das Menschliche in Zeiten des Wandels bewahren (131-181)
Im vierten Kapitel fokussiert der Papst drei Felder menschlichen Miteinanders, die ihm besonders bedroht erscheinen: die Wahrheit, die Arbeit und die Freiheit.
Papst Leo sieht die Wahrheit durch KI gefährdet, weil sie viele Möglichkeiten bietet, „verzerrte Narrative zu konstruieren und die Grenzen zwischen dem Wahren und Falschen zu verwischen, indem Tatsachen und Meinungen vermischt werden”. (132) Dort wo sich technische und wirtschaftliche Ressourcen sammeln, können auch massive kulturelle Veränderungen evoziert werden. Wahrheit wird als unverzichtbarer Bestandteil für eine Demokratie qualifiziert: „Die Suche nach der Wahrheit ist ein wesentlicher Bestandteil der Demokratie, die ihrerseits ein Mittel zur Mitwirkung am Gemeinwohl ist. Wenn die Frage nach dem, was wahr ist, ihre Bedeutung verliert und an ihre Stelle ein Pragmatismus tritt, der sich mit dem begnügt, was nützlich oder wirksam zu sein scheint, wird das demokratische Leben schwächer.“ (134) In diesem Zusammenhang wird die Rolle von Wahrheit in sozialen Medien und freier Presse angesprochen und die Funktion von Schule und Bildung für die Findung von Wahrheit hervorgehoben.
Als zweites Feld besonderer Gefährdungen wird die Bedeutung der Arbeit betont, die schon in der ersten Sozialenzyklika Rerum novarum im Mittelpunkt stand. Auch in der Welt der KI hat Arbeit ihren Wert für Papst Leo nicht zuerst im Ertrag, sondern in der Person, die die Arbeit erbringt. Arbeit ist in der ganzen Tradition der katholischen Soziallehre „nicht nur ein Mittel zum Lebensunterhalt, sondern ein Ort, um sich auszudrücken, in Beziehung zu treten und zur Gemeinschaft beizutragen.“ (154) Auch bei der durch KI erleichterten Arbeit stehe der Mensch im Mittelpunkt und dieser darf in seiner Personwürde nicht verletzt oder entmündigt werden. Papst Leo XIV. erneuert die von seinem Namensvorgänger begründete Tradition einer „entschiedene[n] Verurteilung aller Formen von Sklaverei, Menschenhandel und der Kommerzialisierung von Menschen“ (174).
Drittens sieht der Papst vielfältige Gefahren, die die Freiheit bedrohen. Er nennt etwa die online allgegenwärtigen Algorithmen, die Zeit und Aufmerksamkeit der Nutzer zu einem präzisen Bild der Vorlieben zusammensetzen und (Kauf)-Verhalten beeinflussen: „Wenn jede Handlung – Bewegungen, Käufe, Beziehungen, Vorlieben – Spuren hinterlässt, dann entsteht eine neue Macht: jene, Profile zu erstellen, Vorhersagen zu treffen und Verhalten zu beeinflussen, oft ohne dass sich die Menschen dessen voll bewusst sind. Werden diese Daten genutzt, um Entscheidungen zu treffen, die konkrete Möglichkeiten beeinflussen (Zugang zu Krediten, Personalauswahl, Dienstleistungen), besteht die Gefahr, dass die Freiheit beeinträchtigt und die Schwächsten diskriminiert werden.“ (171) Menschen würden dadurch zu manipulierbaren Objekten und so erheblich in ihrer Freiheit bedroht, dass der Papst von neuen Formen der Sklaverei spricht, der ganze Lieferketten betrifft. (173-179)
Fünftes Kapitel: Die Kultur der Macht und die Zivilisation der Liebe (182-228)
Gewissermaßen als Höhepunkt seiner Überlegungen wendet der Papst die grundlegenden Überlegungen zu KI und Digitalisierung auch auf das Thema Krieg an, der neue Formen angenommen hat wie „Cyberangriffe, Informationsmanipulation, Einflusskampagnen und die Automatisierung strategischer Entscheidungen“ (183). Es geht Leo dabei nicht nur „um die Effizienz neuer Instrumente, sondern um die Gefahr, dass die Technik, losgelöst von Ethik und Verantwortung, Entscheidungen über Leben und Tod schneller und unpersönlicher werden lässt und den Einsatz von Gewalt zu einer unmittelbaren und gangbaren Option macht.“ (182) Der Papst sieht die Grenze zwischen Schutz und Aggression, zwischen Verteidigung und Angriff schwinden, wenn allein die KI über Einsatz und Mittel der Kriegsführung entscheidet: „Es existiert kein Algorithmus, der Krieg moralisch akzeptabel machen könnte.“ (198) Für ihn sinkt dabei die Hemmschwelle für eine Gewaltanwendung, weil Verantwortung diffundiert und die Folgen keiner ethischen Beurteilung mehr unterliegen.
Der Papst möchte der Kriegsführung im digitalen Zeitalter eine Zivilisation der Liebe – ein von Papst Paul VI. eingeführter Begriff (in Regina caeli vom 17. Mai 1970) – entgegensetzen: „Sie besteht darin, Nächstenliebe in Strukturen der Gerechtigkeit zu verwandeln, Geschwisterlichkeit institutionelle Formen annehmen zu lassen und den anderen – sei es eine Person oder ein Volk – als einen notwendigen Verbündeten für den Aufbau des Gemeinwohls zu betrachten.“ (186)
Krieg, in der Friedenethik stets als ultima ratio gedacht, drohe zu einem herkömmlichen Mittel internationaler Politik zu werden mit all seinen Begleiterscheinungen wie die einer massiven weltweiten Aufrüstung mit KI gestützten Waffen, die auch vor der Zivilbevölkerung keinen Halt machen. Der Papst möchte nicht auf sogenannte künstliche moralische Agenten vertrauen, „so als ob eine Maschine die Unterscheidung zwischen Gut und Böse mit größerer Kohärenz garantieren könne als ein Mensch.“ Für ihn braucht es für Entscheidungen mit so weitreichenden Konsequenzen immer das ethische Urteil eines Menschen, sein Gewissen und die persönliche Verantwortung und Anerkennung des Gegenüber als Person. Für Papst Leo gilt unmissverständlich: „Daher ist es nicht zulässig, tödliche oder jedenfalls irreversible Entscheidungen künstlichen Systemen anzuvertrauen. Es existiert kein Algorithmus, der Krieg moralisch vertretbar machen könnte.“ (198)
Papst Leo betont, dass alle daran mitwirken können, eine Zivilisation der Liebe zu errichten und benennt konkrete Beispiele (210-228), wie: Worte zu entwaffnen, weltweite Gerechtigkeit als Grundlage anzudenken, die Perspektive der Opfer anzunehmen, einen gesunden Realismus zu pflegen, den Dialog neu anzustoßen, die Notwendigkeit von Diplomatie und Multilateralismus zu erkennen und nicht zuletzt zu beten und zu hoffen. Die päpstliche Diplomatie versuche das Ihre zum Aufbau einer Zivilisation der Liebe beizutragen.
Ein Appell an die Menschheit
Im seinem Schlusswort (229-245) verweist Papst Leo XIV. auf das Fundament des Handelns der Kirche und die Quelle ihrer Mitwirkung an einer großartigen Menschlichkeit, nämlich das Geheimnis der Menschwerdung Gottes in Jesus Christus. Der Mensch sei berufen, „am Werk der Schöpfung mitzuwirken, statt resigniert den technologischen Entwicklungen zuzusehen, die unsere Freiheit und Verantwortung einschränken. Die Würde, die der Heilige Geist jedem von uns verleiht, zeigt sich auch in der Fähigkeit, kritisch zu reflektieren, frei zu wählen, selbstlos zu lieben und echte Beziehungen einzugehen.“ (233)
Papst Leo XIV. stellt sich mit der Wahl seines Namens sowie zwei expliziten Kapiteln seines Lehrschreibens historisch und systematisch sehr deutlich in die Tradition der katholischen Soziallehre, die mit seinem Namensvorgänger Leo XIII. den Anfang genommen hat.
Er wendet die Tradition der Soziallehre, vor allem die Sozialprinzipien auf ein neues, herausforderndes Feld an und empfiehlt mehrfach (zum Beispiel 47 und 87), das Traditionsgut auf die neuen Entwicklungen, die res novae, anzuwenden. Dies wolle er auch in seinem Dienst für die Kirche tun.
Mit der Hauptthematik Künstliche Intelligenz greift Papst Leo XIV. ein Thema auf, das noch längst nicht ausdiskutiert ist und sich vor allem im ethischen Urteil noch nicht abschließend gefunden hat. Damit beteiligt sich eine moralische Autorität von weltweiter Bedeutung früh an einer für die Gestaltung von Gesellschaften in Zukunft sehr relevanten Diskussion.
Künstliche Intelligenz wird nicht von vorneherein negativ gesehen. Sie kann nach Ansicht des Papstes sehr wohl eine Hilfe sein und Beträchtliches zur Verbesserung den Lebensbedingungen der Menschen beitragen.
Sie birgt allerdings auch viele Gefahren. Insbesondere sieht Leo XIV. dort eine Grundproblematik, wo der Mensch zwar in seinen intellektuellen Fähigkeiten, etwa Wissen und Rechenleistung, durch KI weit überboten werden kann, aber andere Fähigkeiten, die den Menschen zum Menschen machen, auf der Stecke bleiben. Empathie, der Umgang mit Unzulänglichkeiten, die Akzeptanz von Schwächen, die nicht selten auf anderen Gebieten zu bemerkenswerten Leistungen führen können, das Gespür des rechten Umgangs miteinander, was sich nicht errechnen oder technisieren lässt, kennzeichnet den Menschen in seiner leib-geistigen Einheit.
Der Papst betont mehrfach, dass ein ethisches Urteil nur von einem echten Menschen gefällt werden kann, da ein solches Urteil der ganzen Bandbreite menschlicher Fähigkeiten bedarf. Gerechtigkeit bedeutet etwa nicht, Jedem das Gleiche, sondern Jedem das Seine, was von vielen Faktoren abhängen kann. Nicht umsonst ist in der christlichen Ethik Epikie, die Kunst eine Regel im Einzelfall situationsgerecht anzuwenden, eine Tugend. Mitleid etwa, ist nur selten von ökonomischem Vorteil.
Bemerkenswert deutlich weist Papst Leo auch auf den Umstand hin, dass eine Handvoll Personen mit starkem ökonomischem Interesse und beträchtlichen Ressourcen die Auftraggeber:innen für die maßgeblichen Algorithmen sind. Damit werden die legitimen staatlichen Akteure, die im Idealfall demokratisch legitimiert sind, in den Hintergrund gedrängt. Im Falle eines Krieges birgt dies besondere Gefahren.
Papst Leo lädt alle Menschen guten Willens ein, sich an der Gestaltung einer menschenfreundlichen Gesellschaft zu beteiligen. Er nennt eine Reihe gut nachvollziehbarer Argumente, ohne jedoch die theologischen Argumente zu verschweigen. Er erwartet nicht, dass ihm in allen seinen Argumenten gefolgt wird. Aber er bittet darum, sich mit Verstand und Herz an der Diskussion zu beteiligen und das zu tun, was dem Einzelnen jeweils möglich ist.
Es wird sich zeigen, wie stark die Sozialenzyklika Magnifica Humanitas im säkularen Bereich rezipiert wird. Dadurch aber, dass sie auf dem Dienstweg weltweit an alle katholischen Bischöfe und über sie an allen Pfarrgemeinden geht, gibt es gute Voraussetzungen für eine weite Verbreitung.
Hans-Gerd Angel, Bonn
Der Autor ist promovierter und habilitierter Theologe. Er forschte als wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Moraltheologie in Trier und habilitierte sich 2002 in christlicher Sozialethik an der Universität Münster. Von 1992 bis 2025 arbeitete er als Referent im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz. Er lehrte zwischen 2003 und 2014 an der Universität Bonn in einer Lehrstuhlvertretung beziehungsweise als Privatdozent.
(Anmerkungen: Erstveröffentlichung im Juli 2026, Internetzugriffe zuletzt am 15. Juli 2026, Titelbild: Hans Peter Schaefer.)
