Der lange Weg zu Anerkennung und Respekt

Geschichte und Gegenwart der Sinti und Roma in Deutschland

Sinti und Roma leben seit über 600 Jahren in Deutschland. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma mit Sitz in Heidelberg  vertritt ihre Interessen. Vorsitzender ist Romani Rose. Seit den 1970er Jahren engagiert sich Romani Rose – auch im Anschluss an das Engagement seines Vaters Oskar und seines Onkels Vinzenz – für die Bürgerrechte der Sinti und Roma.

Ein Meilenstein war der von einer Gruppe Sinti organisierte Hungerstreik im KZ Dachau im April 1980. Am 17. März 1982 empfing der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt eine Delegation des Zentralrats und erkannte die NS-Verbrechen an den Sinti und Roma als Völkermord aus „rassischen“ Gründen an. Dies war ein erster Schritt zu einer Öffnung der deutschen Politik für die Rechte der Sinti und Roma in Deutschland.

Inzwischen gibt es viele weitere Schritte zu einer nachhaltig wirkenden Gemeinsamkeit von Mehrheit und Minderheit in Deutschland. Gleichwohl ist das Ziel einer umfassenden Anerkennung noch nicht erreicht. Leider wissen viel zu viele Menschen nur wenig über die wechselvolle Geschichte und Gegenwart der Sinti und Roma. Dieses Unwissen und manch tradiertes Vorurteil führen immer wieder zu Unverständnis, Diskriminierung und Abwertung, die in der Regel in dem Begriff „Antiziganismus“ zusammengefasst werden.

Zum Selbstverständnis der Sinti und Roma in Deutschland

Norbert Reichel: Sinti leben im deutschsprachigen Raum seit über 600 Jahren. Das ist eine Tradition, die nur wenige Menschen in Deutschland kennen. Was bedeutet diese Tradition für das Selbstverständnis der Sinti und Roma in Deutschland?

Romani Rose: Sinti wurden erstmals im Jahr 1407 in Hildesheim urkundlich erwähnt. Roma kamen nach Deutschland aus verschiedenen Regionen Osteuropas, beispielsweise aus Polen und Ungarn. Sie übernahmen die Staatsbürgerschaft der Länder, in die sie eingewandert waren und nahmen deren kulturelle und nationale Identität an.

Bei der Frage nach der Herkunft frage ich zurück, warum diese Frage nur Angehörigen der Minderheit gestellt wird, nicht aber auch den Bayern, den Hessen, den Rheinländern. Ähnlich wie den Juden wird Sinti und Roma immer wieder und auch heute noch Heimatlosigkeit unterstellt und vorgeworfen.

Ein gutes Beispiel für die Zugehörigkeit zu und die Identifikation mit ihrem jeweiligen Land bietet ein Blick auf das Militär. Die Sinti in Deutschland kämpften im Militär, auch in führenden Positionen, auf der einen Seite, die Sinti in Frankreich auf der anderen Seite.

Norbert Reichel: Sinti und Roma sind keine homogene Gruppe. Sie pflegen somit die Loyalitäten der Länder, in denen sie leben.

Romani Rose: Ich möchte festhalten, dass Sinti und Roma keine homogene Gruppe sind und dass sie sich immer – wie auch die Juden – mit dem Land, in dem sie lebten und leben, identifiziert haben und identifizieren.

Auch die Kleinstaaterei in Deutschland – den Begriff bitte ich als Beschreibung, nicht als Bewertung zu verstehen – spielt hier eine wichtige Rolle. Der heutige Föderalismus hat viel damit zu tun, dass Deutschland immer ein Land war, in dem die einzelnen Regionen eine hohe Bedeutung hatten, so dass auch die eingewanderten Sinti und Roma sich mal als Bayern, mal als Badener, mal als Preußen verstanden. Meine Familie kam aus Berlin und aus Oberschlesien und verstand sich immer als preußisch. Heimat war und ist dort, wo Eltern und Großeltern lebten und leben.

In unserem Dokumentationszentrum in Heidelberg zeigen wir zurzeit in einer Ausstellung zur Frühgeschichte der Minderheit, dass viele Angehörige in den Diensten von Landesherren standen und auch als Soldaten und Offiziere Anerkennung gefunden haben. Niemand hat nur eine Identität. Sinti sein und deutsch sein, das ist kein Widerspruch, das ist eine Einheit für die Angehörigen der Minderheit.

Norbert Reichel: Sie nannten die Aktivität im Militär als einen wichtigen Indikator für die Identität von Angehörigen der Minderheit als Bürger*innen des Landes, in dem sie leben. Wie sieht es im Bereich der Kultur aus?

Romani Rose: Ungarische Roma hatten viel Einfluss auf die sogenannte Wiener Klassik. Ich denke dabei beispielsweise an den Komponisten und Violinisten János Bihari (1764 – 1827). Beethoven und Liszt hörten ihn mehrfach und haben schließlich Elemente seiner Musik in ihre Werke aufgenommen. Einflüsse der Musik ungarischer Roma finden sich auch schon bei Händel und Haydn. Ein weiterer Einfluss erfolgte durch die Verbunkos-Musik. Diese entstand im 18. Jahrhundert ursprünglich als Musik zur Werbung von Soldaten. Ein Beispiel für ihren Einfluss ist der erste Satz der Komposition „Kontraste für Violine, Klarinette und Klavier“ von Béla Bartók, der als „Verbunkos: Moderato ben ritmico“ bezeichnet ist. Ein weiteres Beispiel ist sein Violinkonzert Nr. 2.

Am bekanntesten ist vielleicht der Einfluss des spanischen Flamenco. Ich denke auch an den beeindruckenden Dokumentarfilm „Mein Leben ein Tanz“ von Lucija Stojevic über die Flamencotänzerin Antonia Santiago Amador, bekannt als La Chana.

Das sind nur einige wenige Beispiele. Es gibt bei Romarchive eine Datenbank, in der über 5.000 Beiträge zusammengetragen wurden, die auf die Leistungen der Minderheit zurückzuführen sind. Das sind Leistungen, die im Holocaust vernichtet werden sollten!

Mir ist es wichtig in diesem Zusammenhang zu sagen, dass wir nicht als Opfergruppen betrachtet werden wollen, sondern in unseren Beiträgen für die europäische Kulturgeschichte. Es lässt sich eine Fülle von Beispielen gegenseitiger Befruchtung und Inspiration anführen.

Norbert Reichel: Welche Bedeutung hat die Sprache Romanes?

Romani Rose: Sprache ist Geschichte, Ausdruck einer kulturellen Zusammengehörigkeit, aber mir ist es wichtig, dass wir uns erst einmal als Deutsche verstehen.

Integration und Ausgrenzung, „Antiziganismus“

Norbert Reichel: Wie bewerten Sie die wirtschaftliche und soziale Integration von Sinti und Roma in Deutschland?

Romani Rose: Wir werden immer wieder mit dem Vorurteil der Heimatlosigkeit konfrontiert. Dieses Vorurteil grenzt aus, und zwar unabhängig davon, ob diejenigen, die es aussprechen, damit eine vermeintliche „Minderwertigkeit“ behaupten oder die Geschichte und die Kultur der Minderheit romantisieren wollen.

In den letzten Jahren gab es eine gefährliche Debatte über die aus Südosteuropa eingewanderten Menschen, unter denen sich auch Roma befinden. Ich sehe aber auch die Menschen, die zur Erntezeit auf den Feldern in Deutschland mit gebücktem Rücken Spargel stechen und Erdbeeren pflücken. Ich muss feststellen, dass manche in der Mehrheitsgesellschaft die sichtbar ärmeren Zugewanderten instrumentalisieren, um ihre Vorurteile gegenüber Roma zu bestätigen. Andere hingegen, die akademische Berufe ausüben, bleiben in der Anonymität. Mit solchen Vorurteilen werden dann auch alle die Angehörigen der Minderheit abgewertet, die seit Jahrhunderten als Deutsche leben und Deutsche sind.

Es ist nicht hinnehmbar, dass Menschen bei uns in Deutschland ihre Identität als Sinti oder Roma verbergen oder sogar aufgeben müssen, um akzeptiert zu werden. Wir wollen als Minderheit keine Privilegien, es geht um die gleichen Rechte.

Norbert Reichel: Wie wirkt sich diese Form von Abwertung und Diskriminierung konkret aus?

Romani Rose: Wir haben es leider immer noch nicht erreicht, dass Vorurteile der Vergangenheit angehören. Eine Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ergab, dass mehr als die Hälfte der Bundesbürger Sinti und Roma nicht als Nachbarn haben wollen. Die Bielefelder und Leipziger Mitte-Studien haben ähnliche Ergebnisse.

Wohin das führt, zeige ich an einem jüngsten Beispiel. Auf Sat I war im August 2019 eine Produktion des Spiegel TV zu sehen, die den Titel trug: „Volk zwischen Armut und Angeberei“. In dem Film gab es Bilder, in denen Roma gemeinsam mit Ratten gezeigt wurden. Damit wird suggeriert, dass Sinti und Roma eine Gefahr für die Volksgesundheit sind. Ich habe diesen Film mit „Jud Süß“ und mit dem NS-Propagandafilm „Der Führer baut den Juden eine Stadt“ verglichen. Der Zentralrat der Juden hat mich in meiner Kritik sehr unterstützt. Am 11. September 2019 habe ich mich darüber auch gemeinsam mit dem Botschafter Israels positioniert.

Andere Beispiele sind der Jugendfilm „Nellys Abenteuer“ vom Herbst 2017 und die Wahlwerbung der NPD „Geld für die Oma anstatt für Sinti und Roma“, gegen die wir – leider bisher erfolglos – gerichtlich vorgegangen sind. Wir sind der Meinung, das ist Volksverhetzung und die ist strafbar.

Norbert Reichel: „Antiziganismus“ ist eine der Ausdrucksformen der politischen Vorstellungen der sogenannten Neuen Rechten.

Romani Rose: Das Erschreckende an den Wahlergebnissen im Jahr 2019 in Brandenburg, Sachsen und Thüringen ist nicht nur die hohe Zahl der Stimmen für die AfD. Schlimmer sind Versuche, die Linke mit der AfD gleichzusetzen. Wenn Teile der AfD wie Björn Höcke den demokratischen Rechtsstaat in Frage stellen, kann ein Vergleich der beiden Parteien nur dazu dienen, den Rechtsextremismus zu verharmlosen.

Seit der Wende 1990 bis 2017 wurden in Deutschland 169 Menschen von Rechtsextremisten ermordet, wie in der ZEITonline vom September 2018 zu lesen ist. Ich erinnere auch an den Anschlag im Olympiazentrum in München 2016, der jetzt als rechtsextremistisch motivierter Terroranschlag anerkannt ist. Unter den neun Toten waren drei Angehörige der Minderheit, die der Täter sogar vorher in das Einkaufszentrum bestellt hatte. Die Art und Weise einer Gleichsetzung von rechts und links ist eine Verharmlosung der Gewalt von rechts. Sie ist zynisch.

Sondererfassung, Verfolgung und Holocaust

Norbert Reichel: Sinti und Roma wurden in den Jahren 1933 bis 1945 wie Jüdinnen und Juden erfasst, entrechtet, in Ghettos, Konzentrationslager und Vernichtungslager deportiert und in Gaskammern oder von Erschießungskommandos systematisch ermordet. Die Verfolgung und Ermordung von Sinti und Roma durch die nationalsozialistische Gewaltherrschaft wurde in Deutschland lange ignoriert. Warum weigerte sich die deutsche Politik so lange, den Holocaust an den europäischen Sinti und Roma anzuerkennen?

Romani Rose: Ich möchte mit einem positiven und wegweisenden Datum beginnen, dem 8. Mai 1985. Der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker hielt eine Rede im Deutschen Bundestag in Bonn, in der er den 8. Mai 1945 als Tag der Befreiung, nicht mehr – wie bis dahin üblich – als Tag der Niederlage bezeichnete. Der Bundespräsident eröffnete damals eine Zukunftsperspektive auch gegen Stimmen aus Politik, Gesellschaft und Medien.

Wir dürfen aber auch nicht vergessen, dass Sinti und Roma nicht erst in der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt und entrechtet worden sind. Der Antiziganismus reicht bis weit in die europäische und deutsche Geschichte zurück und war die Grundlage für Jahrhunderte der Verfolgung und Ausgrenzung. 1939 gründete Himmler das sogenannte Reichssicherheitshauptamt, in das auch die Reichskriminalpolizei mit der „Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens“ integriert wurde. Kriminalpolizeiliche und rassistische Motivationen wurden eng miteinander verknüpft.

Norbert Reichel: Wie ist zu erklären, dass Beamt*innen, die bis 1945 die Grundlagen für die Verfolgung und Ermordung von Sinti und Roma formulierten, nach 1945 weiterhin im Amt blieben und nun weiterhin Einfluss auf die Anerkennung von Völkermord und damit auch Entschädigungsansprüchen hatten?

Romani Rose: Die Bürokratie des Reichssicherheitshauptamtes war nach 1945 noch vorhanden. Nur wenige wurden zur Rechenschaft gezogen. Die meisten Mitarbeiter wurden in die Polizei der Bundesrepublik integriert. Es gab weiterhin Sonderdezernate zur Bekämpfung des sogenannten „Zigeunerunwesens“.

Die „rassische Sondererfassung“ von Sinti und Roma wurde bis in die 1970er Jahre fortgesetzt. Das Skandalöse daran drückte sich auch dadurch aus, dass bei den Überlebenden des KZ Auschwitz die von der SS eintätowierte Häftlingsnummer als Identifizierungsmerkmal weiterverwandt wurde. Nach wie vor behielten die Täter die Deutungsmacht.

In einem Leitfaden für Kriminalbeamte von 1967 wurde diffamierend festgehalten, dass Sinti und Roma weder einen festen Wohnsitz hätten noch einer festen Berufstätigkeit nachgingen. Zugeschrieben wurde ihnen „Hang zum Wanderleben“ und „Arbeitsscheu“. Ähnliches war in Fachzeitschriften oder Lehrbüchern für die Polizei zu lesen. Dies entsprach dem Geist der sogenannten „Landfahrerverordnungen“, die erst in den 1970er Jahren aufgehoben worden sind. Gleichwohl beschloss die Innenministerkonferenz 1980, den neuen Begriff „Zigeunername“ (ZN) für Sinti und Roma beizubehalten, trotzdem sie schon immer deutsche Namen hatten. Die bayerische Polizei führte bis 1999 eine Kartei dieser Art rassistischer „Sonder- und Abstammungserfassung“.

Der Hungerstreik von 1980 und Erfolge der Bürgerrechtsbewegung

Norbert Reichel: Ein grundlegendes Datum war für uns der mehrtägige Hungerstreik, den Sie mit einer Gruppe deutscher Sinti 1980 in Dachau organisiert haben. (Der Zeitungsausschnitt zeigt, dass auch in der internationalen Presse über den Hungerstreik berichtet wurde, (c) International Herald Tribune.)

Romani Rose: Anlass des Hungerstreiks war die Verweigerung der Anerkennung des Völkermords und die Weigerung des bayerischen Innenministeriums, Akteneinsicht in die Unterlagen der angeblich 1970 aufgelösten sogenannten „Landfahrerzentrale“ zu geben. 1983 gab es darüber hinaus vor dem Bundeskriminalamt in Köln eine Demonstration von Sinti und Roma gegen diese „Sondererfassung“ und die Kriminalisierung durch Polizeibehörden in Bund und Ländern.

Wir waren junge Leute. Meine Eltern wollten uns Kinder nicht damit belasten, was geschehen war. Mein Vater war nicht in ein Konzentrationslager deportiert worden, war aber ständig auf der Flucht. Als Kind haben mein Bruder und ich die Verfolgung meines Vaters und seiner Familie immer als Abenteuer verstanden. Erst später habe ich erfahren, was tatsächlich in der NS-Zeit geschehen war.

All die Demütigungen, Sondererfassungen und körperlichen Wunden, die man den Eltern und Großeltern angetan hatte, wurden uns bewusst. Wir merkten auch selbst, was es heißt, von der Kriminalpolizei präventiv erfasst zu werden, allein aus dem Grund, weil man Angehöriger der Minderheit war. So konnten viele von uns in der Nachkriegszeit nicht die Daumen für die deutsche Fußballnationalmannschaft drücken, obwohl wir sportbegeistert waren. Mein Bruder und ich identifizierten uns dann auch mehr mit Israel als einer Heimstadt der Holocaust-Überlebenden.

Wir wollten mit dem Hungerstreik ein Zeichen setzen, dass Holocaust auch die Vernichtung der Sinti und Roma bedeutete. Ursprünglich war geplant, dass wir uns dazu in einer Kirche in München versammeln. Dann kam einer von uns auf den Gedanken, dass wir in das ehemalige KZ Dachau gehen sollten, wo unsere Menschen gequält und ermordet wurden. Wir kündigten die Aktion der bayerischen Verwaltung an und erhielten einen Antwortbrief, in dem stand, dass das Hausrecht von Dachau bei der bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung liege. Wir haben geantwortet, dass das Hausrecht bei den Überlebenden liege. Wir lassen es uns nicht absprechen.

Zunächst gab es auf dem Gelände einen Gottesdienst, dann den Hungerstreik. Es gab Verhandlungen mit dem damaligen Innenminister Gerold Tandler. Schließlich gab es noch ein Gerichtsverfahren, weil ich die bayerische Staatsregierung wegen ihrer Aussagen zu den angeblich verschwundenen Akten der Lüge bezichtigt hatte. Durch eine einstweilige Verfügung untersagte mir das Gericht diese Äußerung mit der Begründung, dass der Vorwurf der Lüge eine Absicht voraussetze. Die bayerische Regierung habe lediglich eine falsche Auskunft erteilt. Die Akten aber waren vorhanden. Sie waren in der Obhut von Sophie Erhardt und anderen, die damals mit Robert Ritter in der „Rassenhygienischen Forschungsstelle“ gearbeitet hatten und die auch mit Mengele kooperierten.

Norbert Reichel: Was hat der Hungerstreik verändert?

Romani Rose: Diese Aktion eröffnete uns eine Perspektive. Die Bürgerrechtsbewegung gewann an Präsenz und Akzeptanz. Inzwischen haben wir unsagbar viel erreicht. In der Zeit nach dem Hungerstreik habe ich viele Menschen in politischer Verantwortung quer durch alle Parteien und aus dem öffentlichen Leben kennengelernt, die sich mit unserer Minderheit für eine gemeinsame Zukunft von Mehrheit und Minderheit einsetzten.

Wir haben in der Folgezeit auch unsere eigene Einstellung zu Deutschland verändern können. Der Holocaust ist nicht geeignet, heute lebenden Menschen Schuld anzulasten. Wir wollen die Zukunft unseres Landes gemeinsam gestalten. Und gerade heute gilt: wir dürfen unseren Patriotismus nicht den Rechten überlassen. Ich freue mich heute doch, wenn die deutsche Nationalmannschaft gewinnt, wenn ein Deutscher oder eine Deutsche den Nobelpreis bekommt. Das lasse ich mir von niemand nehmen.

Norbert Reichel: Sie hatten und haben auch ein freundschaftliches Verhältnis zu dem ehemaligen Bundespräsidenten Horst Köhler.

Romani Rose: Dies geht auf eine Begegnung am Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz im Jahr 2005 zurück. Über 40 Staatsgäste aus aller Welt von Dick Cheney bis Putin waren gekommen. In meiner Rede war es mir wichtig, an diesem Ort in Auschwitz-Birkenau auch unseren Bundespräsidenten Horst Köhler zu begrüßen. Ich tat das sehr bewusst, weil es an diesem Ort in der Vergangenheit unüblich war, Repräsentanten des deutschen Staates zu begrüßen. Ich habe es als ein Zeichen der Versöhnung verstanden und verstehen wollen. Und so verstand auch er es.

Norbert Reichel: Welche weiteren Meilensteine gab es auf dem Weg zu Anerkennung und Respekt?

Romani Rose: Wir sind heute neben Dänen, Friesen und Sorben anerkannte nationale Minderheit in Deutschland. Es gibt ein gutes Miteinander im Minderheitenrat. Wir treten erst an die Politik heran, wenn wir uns untereinander geeinigt haben. Ich darf hinzufügen, dass wir auch ein sehr gutes Verhältnis zum Zentralrat der Juden pflegen.

Das Foto zeigt Schüler*innen, die sich in dem Denkmal für die ermordeten Sinti und Roma spiegeln. Foto © Andreas Weinhold.

Ein wichtiger Meilenstein für unsere Minderheit war natürlich die Eröffnung des Denkmals für die ermordeten Sinti und Roma in Berlin im Jahr 2012. Die Zeit zwischen 1980 und 2012 zur Fertigstellung des Denkmals war eine lange Zeit, aber ich darf festhalten, dass die Ereignisse und Verhaltensweisen, die uns zu dem Hungerstreik veranlassten, heute nicht mehr vorstellbar sind. Dies gilt unbeschadet anhaltender Diskriminierungserfahrungen vieler Angehöriger der Minderheit.

Ein weiterer Meilenstein ist der Beschluss des Bundestages vom 19.3. mit dem Titel „Antiziganismus bekämpfen“ gefasst (Drs. 19/8546). Eine Expertenkommission ist eingerichtet worden. Der Beschluss enthält die Anregung, „unter Achtung der Rechte der Länder die Auseinandersetzung mit dem Thema ‚Antiziganismus‘ an den Schulen zu erfassen und in seinem Bericht darzulegen, in welchem Umfang die 600jährige Geschichte der Minderheit in Deutschland und insbesondere das Verfolgungsschicksal der Sinti und Roma unter der nationalsozialistischen Diktatur sowie ihre kulturellen Beiträge zur deutschen und europäischen Geschichte Gegenstand des Schulunterrichts sind.“ Mit der KMK verhandeln wir bereits über eine gemeinsame Empfehlung zur Vermittlung von Kenntnissen über die Geschichte und Gegenwart der Sinti und Roma in Bildungseinrichtungen.

Norbert Reichel: Die Landesverbände des Zentralrats in Bayern, Hessen und Baden-Württemberg haben Staatsverträge mit den jeweiligen Ländern abgeschlossen. In Schleswig-Holstein wurde der Schutz der Sinti und Roma Bestandteil der Landesverfassung. Warum gibt es keinen grundlegenden Staatsvertrag mit der Bundesrepublik Deutschland?

Romani Rose: Mit der Bundeskanzlerin Angela Merkel sind wir im Gespräch. Ich hatte ihr vorgeschlagen, analog zum Staatsvertrag der Bundesrepublik Deutschland mit dem Zentralrat der Juden einen Staatsvertrag mit unserer Minderheit abzuschließen. Sie signalisierte ihre Bereitschaft, mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma in den Dialog zu treten. Vor Kurzem kam dann ein Anruf aus dem Bundeskanzleramt, der Zentralrat möge seine Vorstellungen zu einem solchen Staatsvertrag vorlegen.

Zentralrat, Dokumentationszentren und Romarchive

Norbert Reichel: Eine große Bedeutung hat bei all diesen Entwicklungen der Zentralrat der Sinti und Roma. Welche Aufgaben hat er? Und welche Rolle spielen die beiden Dokumentationszentren in Heidelberg und in Berlin?

Romani Rose: Der Zentralrat ist eine politische Organisation und Träger des Dokumentationszentrums. Es gibt 16 Mitgliedsorganisationen. Der Zentralrat nimmt die Vertretung auf Bundesebene wahr.

Das Dokumentationszentrum ist die wissenschaftliche Einrichtung der Bürgerrechtsbewegung mit verschiedenen Fachaufgaben. Das Zentrum erarbeitet beispielweise Expertisen, die für die politische Auseinandersetzung von Bedeutung sind, beispielsweise auch zur Frage der Entschädigung der Überlebenden des Holocaust. Ein wichtiger Punkt ist die Darstellung der kulturellen Beiträge der Minderheit, die gemeinsam und im Austausch mit der Mehrheit gewürdigt werden sollen. Das Zentrum beherbergt die weltweit erste umfassende Ausstellung zum Völkermord an den Sinti und Roma und bietet zusammen mit interessanten Wechselausstellungen ein pädagogisch attraktives Ziel insbesondere für Schulen, aber auch andere Besuchergruppen. 

Norbert Reichel: Am 27. März 2019 hat das Dokumentationszentrum Trägerschaft des RomArchive übernommen. Welche Ziele verfolgen Sie mit der Übernahme der Trägerschaft und wie kann es gelingen, dieses umfassende und anschauliche Archiv möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen?

Romani Rose: Wir wollen junge Leute aus unserer Minderheit motivieren, mit ihrer Identität sichtbar zu werden, als Bürgerinnen und Bürger ihres Landes und als Sinti und Roma. Unser kulturelles Erbe gehört der Menschheit. Es ist Weltkulturerbe im weitesten Sinne. Darauf können wir stolz sein.

Im digitalen RomArchive werden kulturelle Beiträge, die die Minderheit in ihren Heimatländern jahrhundertelang geleistet hat, zusammen mit aktuellen Beiträgen archiviert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Um diese umfangreiche Arbeit zu leisten, wurden 14 Kuratorinnen und Kuratoren beauftragt, exemplarische Sammlungen verschiedener künstlerischer und wissenschaftlicher Bereiche anzulegen. Mit den verschiedenen Arbeitsgruppen sind etwa 150 Akteure aus 15 Ländern europaweit und darüber hinaus am Projekt beteiligt.

Die Kulturstiftung des Bundes hat das RomArchive in der Aufbauphase finanziell gefördert. Unser Dank gebührt auch der Bundeszentrale für politische Bildung für die redaktionelle Betreuung des Archivs. In gemeinsamer Arbeit ist gelungen, die vom NS-Staat im Holocaust zerstörte Kultur wiederaufzurichten und damit einen Identifikationsfaktor zu stiften.

Romarchive wurde am 29. Oktober 2019 in Paris mit dem Prix Europa Nostra ausgezeichnet.

Bei der Vertragsunterzeichnung zur Übernahme der Trägerschaft des Archivs habe ich betont, wie wichtig es ist, die vielfältigen kulturellen Beiträge, die Angehörige unserer Minderheit in ganz Europa geleistet haben und immer noch leisten, sichtbar zu machen, denn nur durch die Dokumentation des kulturellen Erbes von Sinti und Roma und der Verdeutlichung des hohen Werts dieser lange ausgegrenzten Kultur kann Antiziganismus bekämpft und wirkungsvoll zurückgedrängt werden.

Norbert Reichel: Als Forschungsthema ist „Antiziganismus“ noch relativ jung.

Romani Rose: Der erste, der sich wissenschaftlich mit dem Thema Antiziganismus auseinandersetzte, war Wilhelm Solms, der Bruder des späteren Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages. Er ist Mitbegründer der Gesellschaft für Antiziganismusforschung e. V., war seit 2000 erster Vorsitzender des Vereins und Herausgeber des Newsletters dieser Gesellschaft. Er ist Kuratoriumsmitglied des Dokumentations- und Kulturzentrums Deutscher Sinti und Roma in Heidelberg. Heute ist Markus End Vorsitzender der Gesellschaft. Auch mit ihm arbeiten wir eng zusammen. Erwähnen möchte ich die Forschungsstelle an der Universität Heidelberg und die Manfred-Lautenschläger-Stiftung, die das „Romani Rose-Fellowship“, ein Kurzzeit-Forschungsstipendium, vergibt. Dieses Stipendium kommt engagierten Forscherinnen und Forschern aus den Ländern der Europäischen Union zugute, die an einem Thema über Antiziganismus oder einem verwandten Feld forschen.

Die europäische Dimension

Norbert Reichel: Wie sieht es in anderen europäischen Ländern aus? Gab oder gibt es dort vergleichbare Entwicklungen?

Romani Rose: Roma stellen mit etwa 12 Millionen Angehörigen die größte Minderheit in Europa dar. Grundlage unserer Anerkennung als nationale Minderheit ist das Europäische Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten vom 1. Februar 1995. Die Initiative zu diesem Europäischen Rahmenübereinkommen kam vom damaligen Bundeskanzler Helmut Kohl, zunächst mit der Absicht, die deutschen Minderheiten in anderen Staaten, vor allem in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und den ehemaligen Mitgliedsstaaten des Warschauer Pakts, zu ihren Rechten zu verhelfen.

Mehr Aufmerksamkeit erhielten die Rechte der Minderheiten in anderen Ländern durch die vom damaligen Erweiterungskommissar der Europäischen Kommission Günter Verheugen verhandelten Verträge, aber oftmals nur auf dem Papier und nicht in der Realität. Doch den Entwicklungen in Deutschland Vergleichbares gibt es dort kaum. Wir müssen auch feststellen, dass in vielen ost- und südosteuropäischen Staaten viele Menschen nach 1989 ihre Arbeit verloren haben. Als erste verloren dort Roma ihre Arbeit. Niemand kümmerte sich um sie.

In einigen der Länder Ost- und Südosteuropas entstanden neue Formen der Apartheid. Roma sind die Sündenböcke für das, was im Land nicht funktioniert. Der neue Nationalismus bewirkt Ausgrenzung und soziale Verelendung. Die Gesellschaften nehmen Roma wieder als Heimatlose wahr. Überleben ist für die Minderheit nur noch durch Auswanderung oder durch Verdingung zu Dumping-Löhnen auf Baustellen möglich. Politiker, die sich als Demokraten präsentieren, verwenden gegenüber der Minderheit verantwortungslos heute wieder antiziganistische Klischees, die der Vergangenheit angehören.

Norbert Reichel: Welche Bedeutung hatte der Europäische Kongress vom 8. April 1971? Wie ging es auf europäischer Ebene weiter und welche Perspektiven sehen Sie für die Zukunft?

Romani Rose: Ein wichtiger Anlass der Londoner Konferenz war, aufgrund der erlittenen Verfolgung in der Nazizeit globale Entschädigungsleistungen von der deutschen Bundesregierung einzufordern. Ich war längere Zeit Vizepräsident der International Roma Union. Ehrenpräsident war in der Gründungsphase Yul Brynner. Die Forderung nach globaler Entschädigung hatte ich abgelehnt und nur eine individuelle Entschädigung aufgrund der Verfolgung für eine tragfähige Forderung gehalten. Ich habe mich deshalb nicht mehr für das Amt des Vizepräsidenten zur Verfügung gestellt. Ein weiterer Grund war, dass es keine legitimierten Vertreter aus den teilnehmenden Staaten gab. Es trafen sich vorwiegend Einzelpersonen. Das machte es schwer, wenn nicht sogar unmöglich, sich ähnlich systematisch gegenüber den Verantwortlichen in der Politik zu positionieren, wie dies der Bürgerrechtsbewegung in Deutschland gelang.

Ich muss allerdings auch sagen, dass wir es in Deutschland leichter hatten und haben. Es mag paradox klingen, aber als Nachfolgestaat des „Dritten Reiches“ hatten die Verantwortlichen in der Bundesrepublik Deutschland durchaus Angst und Respekt vor der internationalen Öffentlichkeit. Diese beobachtete in der Tat sehr genau, was in Deutschland geschah. Über den Hungerstreik wurde in der New York Times berichtet. Aber alles, was sich in Deutschland entwickelte, wäre nicht denkbar gewesen ohne die maßgebliche Unterstützung von Personen aus dem demokratischen Spektrum.

Mir ist es wichtig, dass wir – und das heißt Mehrheit und Minderheit gemeinsam – uns für den Erhalt unserer Demokratie einsetzen. Das ist unser aller Aufgabe, das ist unsere Perspektive für die Zukunft.

Foto © Reuter

Romani Rose wurde 1946 in Heidelberg geboren. Dort war er bis 1982 selbständiger Kaufmann. Bei der Gründung des Zentralrats im Jahre 1982 wurde er von den Delegierten der Mitgliedsorganisationen – damals neun, heute 16 Landesverbände und regionale Vereine – zum Vorsitzenden gewählt und seither alle vier Jahre auf den Mitgliederversammlungen in seinem Amt bestätigt. Ab dem Jahre 1991 übernahm er die Geschäftsführung des Dokumentations- und Kulturzentrums Deutscher Sinti und Roma in Heidelberg.

Nachtrag:

Am 4. November 2019 fand in dem Berliner Dokumentationszentrum ein Fachgespräch mit Prof. Dr. Thomas Fischer, ehemaliger Vorsitzender Richter am BGH, zum Thema „Sinti und Roma und die aktuelle Kriminalitätspolitik“ statt. Thema war die Erfassung von Sinti und Roma im Rahmen der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik (PKS) in Berlin im Jahr 2017. Romani Rose hatte den Innensenator Berlins angeschrieben und ihn um ein Gespräch gebeten, weil in der PKS die ethnische Herkunft von Sinti und Roma erfasst wurde. Eine Entschuldigung erfolgte nicht, in der PKS 2018 tauchte die entsprechende Stelle nicht mehr auf. Ein Gespräch lehnte der Innensenator ab.

Thomas Fischer formulierte in seinem Vortrag u.a. folgende Thesen:

„An ethnischen Merkmalen orientierte Erfassung und Darstellung von Kriminalität vermittelt grundlegend falsche Bilder von Kriminalitätsursachen und Verhinderungs- sowie Verfolgungsmöglichkeiten. Sie ist Kennzeichen und Teil einer in den letzten Jahren verstärkt betriebenen Orientierung auf abgrenzbare Minderheitengruppen, die über Merkmale wie ‚Clan‘, ‚Großfamilie‘ oder Zuschreibung ethnisch-‚rassischer‘ Merkmale identifiziert werden. Tatsächlich bestehende Kriminalitätsprobleme werden hierdurch verzerrt erfasst und notwendig mühsame, langfristige und risikobehaftete Lösungen durch eher populistisch formulierte Versprechen ersetzt. Zugleich werden die öffentliche Wahrnehmung tatsächlicher Probleme verzerrt, Bedrohungslagen künstlich überhöht und die Sicherheitswahrnehmung der Bevölkerung irrational beeinflusst.

Ursache der genannten Fehlentwicklung sind vor allem tiefgreifende Veränderungen der Gesellschaft, aber auch Defizite und Fehler der Sicherheitsbehörden, die unter dem Druck der Verhältnisse für Scheinlösungen und minderheitenfeindliche Entlastungsstrategien empfänglich werden.“

In seinem Vortrag wies Thomas Fischer ferner auf ein Urteil des BGH vom 7.1.1956 hin. In einer Entscheidung des 4. Zivilsenats wurden „Zigeuner“ als „Nomaden“ bezeichnet, die die „Anpassung an die sesshafte Bevölkerung verweigern“ und denen „sittliche Antriebe“ fehlten etc. etc. In polizeilichen Dokumenten sei auch in der Folgezeit immer wieder die Bezeichnung „Mobile ethnische Minderheit“ zu finden. Kriminelles Verhalten werde aus der Zugehörigkeit zu einer Minderheit abgeleitet.

Zum Weiterlesen:

KMK-Beschlüsse:

  • Interkulturelle Bildung und Erziehung in der Schule – Beschluss der KMK vom 25.10.1996 i. d. F. vom 05.12.2013
  • Erinnern für die Zukunft – Empfehlungen zur Erinnerungskultur als Gegenstand historisch-politischer Bildung in der Schule – Beschluss der KMK vom 12.2014.
  • Demokratie als Ziel, Gegenstand und Praxis historisch-politischer Bildung und Erziehung in der Schule – Beschluss der KMK vom 06.03.2009 i. d. F. vom 18.10.2018)
  • Menschenrechtsbildung in der Schule -Beschluss der KMK vom 04.12.1980 i. d. F. vom 18.10.2018

Weitere Referenzdokumente:

  • Europarat: Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten, Straßburg 1.2.1995.
  • Zentralrat Deutscher Sinti und Roma: Gleichberechtigte Teilhabe für Sinti und Roma in Deutschland – Positionspapier zur Rahmenvorgabe der Europäischen Union für die Verbesserung der Lage von Roma in Europa, Heidelberg 2012.
  • Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (Hrsg.): Gemeinsam für eine bessere Bildung – Empfehlungen zur gleichberechtigten Bildungsteilhabe von Sinti und Roma in Deutschland, Berlin 2015.
  • Antiziganismus bekämpfen – Beschluss des deutschen Bundestags vom 19.03.2019.

Monographien und Studien:

  • Bogdal, Klaus-Michael: Europa erfindet die Zigeuner, Berlin 2013
  • End, Markus: Antiziganismus und Polizei mit Dokumentation der Fachveranstaltung „Die Polizei und Minderheiten – Das Beispiel Antiziganismus“ und einem ergänzenden Beitrag zum OEZ-Attentat, Heidelberg, Schriftenreihe des Zentralrats der Sinti und Roma, 2019.
  • Engbring-Romang, Udo: Ein unbekanntes Volk? Daten, Fakten und Zahlen. Zur Geschichte und Gegenwart der Sinti und Roma in Europa.
  • Fings, Karola: Sinti und Roma – Geschichte einer Minderheit, München 2016
  • Mengersen, Oliver von: Sinti und Roma. Eine deutsche Minderheit zwischen Diskriminierung und Emanzipation. Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung (Bd.1573).
  • RomArchive mit umfangreichen Materialien zu Film, Musik, Bildende Kunst, Literatur.

Autobiografien, Biografien und fiktive Texte:

  • Florian, Reinhard: Ich wollte nach Hause, nach Ostpreußen! Das Überleben eines deutschen Sinto, Berlin 2013.
  • Hanstein, Ewald: Meine hundert Leben – Erinnerungen eines deutschen Sinto, Bremen 2005.
  • Krausnick, Michail: Elses Geschichte: ein Mädchen überlebt Auschwitz, 2007
  • Ohlerth, Wilfried: Rukeli – Geschichte des Boxers Johann Trollmann, Köln 2012.
  • Repplinger, Roger: Leg dich Zigeuner – Die Geschichte von Rukeli Trollmann und Tull Harder, 2008.
  • Rosenberg, Otto: Das Brennglas, Berlin 2012.
  • Rosenberg, Marianne: Kokolores. Autobiographie, Berlin 2006.
  • Scheer, Regine: Gott wohnt im Wedding, Berlin 2019.
  • Tuckermann, Anja: Muscha. Ein Sinti-Kind im Dritten Reich, 2005.
  • Tuckermann, Anja: »Denk nicht, wir bleiben hier!« Die Lebensgeschichte des Sinto Hugo Höllenreiner, 2005.
  • Tuckermann, Anja: Mano. Der Junge, der nicht wusste, wo er war, München 2008.

(Anmerkungen: Erstveröffentlichung im Dezember 2019, Internetlinks wurden am 17. September 2022 auf Richtigkeit überprüft. Die Fotos stammen mit Ausnahme des Fotos von Andreas Weinhold von der Homepage des Zentralrats der Sinti und Roma, auch das Titelfoto dieses Artikels, das eine Gedenkveranstaltung zeigt, (c) roberto paskowski.)