Dilemmata in der Praktischen Philosophie
Luise Müller über Künstliche Intelligenzen und Internationales Strafrecht
„(…) humans are not only capable of acting according to moral rules and principles, but over and above, they are also capable of constructively deliberating and questioning those rules, by asking whether they are an adequate normative reflection of any human’s moral standing within their social relations.” (Luise Müller, Domesticating Artificial Intelligence, in: Moral Philosophy and Politics 9.2, 2022)
Wie verändern Künstliche Intelligenzen die Beziehungen von uns Menschen zueinander? Die Berliner Philosophin Luise Müller unterscheidet die Beziehungen von Menschen untereinander, zwischen Mensch und Maschine sowie zwischen Maschinen untereinander. Menschen können moralische Entscheidungen treffen, Maschinen können dies nicht. Tiere können domestiziert, dressiert und erzogen werden, sodass es aussehen kann, als wäre es eine moralische Entscheidung, dass ein Hund einen Menschen nicht ins Bein beißt. Im Hinblick auf Künstliche Intelligenzen erörtert Luise Müller die Möglichkeit einer Domestizierung, analog zu Tieren.

Luise Müller, Foto: privat.
Die an der FU Berlin tätige Philosophin Luise Müller engagierte sich zuvor an der Universität Hamburg und an der TU Dresden. Sie war Gastwissenschaftlerin am King’s College London und an der Columbia University. In ihrer Dissertation „The Right to Punish – Political Authority and International Criminal Justice“ (Cambridge University Press, 2024) befasste sie sich mit der Frage, was internationalen Gerichtshöfen die moralische und juristische Autorität gebe, einzelne Personen oder gar Staaten wegen internationaler Verbrechen zu verurteilen. Die Studie ist ein umfassender Beitrag zu den Grundlagen und zu Praxis und Durchsetzung von Menschenrechten und Völkerrecht. Sie enthält unter anderem eine ausführliche Beschreibung der Genese internationaler Strafgerichtsbarkeit von den Prozessen zum türkischen Völkermord an den Armeniern über die Nürnberger Prozesse bis hin zu dem insbesondere durch die Jugoslawienkriege der 1990er Jahre ausgelösten Beschlüssen zur Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofes.
Auch in ihren weiteren Veröffentlichungen geht es um staatliche beziehungsweise überstaatliche Interventionen und Menschenrechte, unter anderem in Bezug auf die Gerechtigkeitstheorie von John Rawls oder die Schriften von John Locke. Dabei lohnt sich auch ein Blick auf Aspekte der Science Fiction, beispielsweise in ihrem Aufsatz „Interstellare Gerechtigkeit — Star Trek’s Ideal einer speziespluralistischen Gesellschaft“ (in: Katja Kanzler / Christian Schwarke, Hg., Weitersehen — Visionen für die Gegenwart, Wiesbaden, Springer VS, 2019). Luise Müller beteiligte sich als Expertin an der von der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit kuratierten Reihe „Star Trek und die Politik“.
Ihr Engagement lässt sich mit den Begriffen „Praktische Philosophie“ oder „Praktische Anthropologie“ zusammenfassen. Letztlich geht es in diesem Kontext auch um Frage, welcher rote Faden Aspekte einer Regulierung Künstlicher Intelligenzen (oder Sozialer Medien) und einer internationalen Strafgerichtsbarkeit miteinander verbindet.
Ein interdisziplinärer Zugang zur Philosophie
Norbert Reichel: Sie sind Philosophin, beschäftigen sich aber mit politischen, historischen, juristischen Themen, die auf den ersten Blick nicht der Philosophie zugeordnet werden. Wie verstehen Sie sich selbst als Wissenschaftlerin?
Luise Müller: In erster Linie als Philosophin. Ich bin in der Praktischen Philosophie tätig und diese umfasst die Ethik, die Moralphilosophie. Da kommt man unweigerlich mit verschiedenen anderen Disziplinen in Berührung. Ich sehe mich in den angrenzenden Bereichen nicht als Expertin, tue mich auch manchmal schwer, umfangreiche Erkenntnisse der Nachbardisziplinen herauszuarbeiten, aber ich glaube, es führt kein Weg daran vorbei.
Ursprünglich habe ich auch Politikwissenschaften studiert und dort ein Grundwissen an Systematik und Aufbau der politischen Institutionen erworben. Hier sieht man natürlich die Unterschiede in der Herangehensweise gegenüber denjenigen, die nur Philosophie studiert haben. Ich verfüge über technisches Know-How, das erlaubt, eine andere Perspektive auf bestimmte Fragen einzunehmen. Die Stellen, auf denen ich bisher gearbeitet habe, waren alle interdisziplinär ausgerichtet.
Natürlich formen auch die Institutionen, in denen man arbeitet, sodass ich mich selbst in erster Linie als Philosophin bezeichnen würde. Das ist natürlich kein geschützter Begriff wie beispielsweise Ärztin. Philosophin können sich im Grunde alle nennen, ich würde daher das, was ich mache, als akademische Philosophie bezeichnen.
Norbert Reichel: Welche Lehrveranstaltungen bieten Sie an?
Luise Müller: Ich habe gerade eine Lehrveranstaltung mit dem Titel „Normative Philosophie der Künstlichen Intelligenz“ abgeschlossen, „normativ“ im Sinne der Regeln, die wir bräuchten, einhalten sollten, wenn wir uns mit KI befassen. Dazu gehören Fragen wie die, ob Künstliche Intelligenzen moralische Akteure sind oder ob wir einer KI moralisch etwas schulden. Es geht auch um systemische wie um existenzielle Risiken bei der Weiterentwicklung von KI, um domänenspezifische Fragen wie der nach KI in Kriegen, KI in der Demokratie, in den sozialen Medien.
Ich biete regelmäßig einen Kurs zur Einführung in die Praktische Philosophie an, den alle Studierenden der Philosophie im zweiten Semester besuchen müssen. Es geht von Aristoteles über Kant bis zu zeitgenössischer politischer Philosophie, Hannah Arendt zum Beispiel oder Jürgen Habermas. Ich biete auch Lektüreseminare zu bestimmten Denker:innen der Praktischen Philosophie an.
Norbert Reichel: In Ihrer Forschung und Lehre haben Sie sich nicht nur mit KI befasst, sondern auch mit der Rolle der internationalen Strafgerichtsbarkeit. Das sind auf den ersten Blick weit voneinander entfernte Gebiete. Aber wo würden Sie den roten Faden sehen?
Luise Müller: Das ist eine gute Frage. Es ist immer interessant, wenn jemand die Außensicht spiegelt und nach einem solchen roten Faden fragt. Eine grundlegende Frage ist aus meiner Sicht die Legitimität. Damit meine ich die Frage, ob bestimmte Institutionen wie beispielsweise der Internationale Strafgerichtshof oder der Europäische Gerichtshof legitimiert sind, in den Urteilen uns auch bestimmte Anweisungen zu geben, die wir befolgen sollten. Ähnlich ist es bei der KI. Inwiefern können wir sagen, dass Entscheidungen beim Einsatz von KI in staatlichen Strukturen Legitimität haben? Das umfasst nicht alles, wofür ich mich interessiere, aber es ist eine Perspektive, die ich als besonders wichtig sehe: Wann dürfen andere Personen über uns urteilen? Welche demokratischen Strukturen brauchen wir, um dies zu legitimieren?
Norbert Reichel: Das sind aus meiner Sicht Gründe, warum junge Menschen Philosophie studieren sollten!
Luise Müller: Viele denken, man könne heute mit Geisteswissenschaften keinen Blumentopf mehr gewinnen. Ein Kollege von mir sagte kürzlich, man sollte versuchen, mehr Doppelstudiengänge einzurichten, beispielsweise Computerwissenschaften und Philosophie, weil es dann eine besondere Kompetenz gibt, die auch bei Anstellungen später eine Rolle spielen könnte. Er meinte dies in der Annahme, dass sich zurzeit hier etwas ändert. Es reiche inzwischen nicht mehr aus zu programmieren, weil dies die KI immer mehr übernähme, aber die Philosophie ermögliche andere Zugänge.
Norbert Reichel: Dann weiß man, was man macht, und reflektiert es.
Luise Müller: Es gibt ohnehin viele Fragen, die sich in den Disziplinen überlappen. Dazu braucht man in der Tat schon philosophisches Handwerkszeug.
Könnte man KI fehlerfreundlich gestalten?
Norbert Reichel: Künstliche Intelligenz ist ein Thema der Science Fiction. Ich möchte ein Beispiel nennen: „Denial of Service“ von Aiki Mira. In diesem Roman geht es unter anderem um die Evolution von KI, Evolution des Menschen, gegebenenfalls im Widerspruch mit der Evolution der KI, um die Möglichkeit der Entwicklung eigener ethischer Normen der KI, auf die Menschen keinen Einfluss mehr haben. Wie autonom ist KI, wie autonom wird sie werden? Was bedeutet das für die Evolution des Menschen? Aber auch Kulturzeitschriften befassen sich mit dem Thema. Die Zeitschrift Merkur hat in ihrer Aprilausgabe 2026 einen Schwerpunkt mit sechs Beiträgen zur KI veröffentlicht. Durchweg stellt sich die Frage einer möglichen „Autonomie“ der KI beziehungsweise danach, was von der „Autonomie“ des Menschen bleibt.
Luise Müller: Man muss zunächst darüber sprechen, was mit „Autonomie“ überhaupt gemeint ist. Es gibt den sehr prägnanten Autonomiebegriff von Kant. „Autonomie“ bedeutet für ihn, dass ich mittels der Vernunft eigene Gesetze entwickeln kann, an die ich mich dann halte, nicht, weil ich bei Nicht-Beachtung sanktioniert würde, sondern weil ich das für richtig halte. Dieser Autonomiebegriff ist für die KI falsch. „Autonomie“ ist in Bezug auf KI ein technischer Begriff. KI kann bestimmte Dinge ohne menschliche Intervention erledigen, aber sie handelt im Unterschied zum Menschen nicht moralisch.
Sie fragen, ob KI der Evolution des Menschen folgen könnte. Ich sehe jedoch den Fakt, dass wir als Menschen biologische Organismen sind und dies im Unterschied zu einer KI eine große Rolle spielt. Es gibt Untersuchungen der kanadischen Sozialwissenschaftlerin Gillian Hadfield, die gerade zur Johns Hopkins University in Baltimore gewechselt ist. Ihre Forschung ist exzellent. Sie hat die Sozialität, die Entwicklung sozialer Normen in der KI und dies auch für menschliche soziale Bewegungen untersucht. Es ist meines Erachtens jedoch schwierig, jenseits von Science Fiction zu spekulieren, Entwicklungslinien vorherzusagen. Es gibt sehr unterschiedliche Hypothesen, aber diese Vielfalt zeigt uns schon, dass eine Vorhersage für die Zukunft nicht empirisch untermauert werden kann.
Norbert Reichel: Es gibt in den USA Bestrebungen, den Menschen zu optimieren, beispielsweise durch Einsetzen eines Chips wie das von Elon Musk propagierte Neurolink. Das ist auch Thema bei Aiki Mira, wo es eine Art „Hirn-Stadt-Interface“ gibt oder auch der Romane „The Circle“ und „Every“ von Dave Eggers. Jedes der in diesen Romanen beschriebenen Tools hat einen realen Hintergrund, es fehlt eigentlich nur die flächendeckende und umfassende Umsetzung. Ein Peter Thiel moralisiert solche Entwicklungen, indem er sich für berufen fühlt, den Kampf gegen einen angeblichen „Antichristen“ anzuführen. Letztlich geht es um Steuerung von Menschen durch Tools Künstlicher Intelligenz. Für viele Menschen – nicht nur in Deutschland – ist die KI allein schon wegen der Debatte über solche Möglichkeiten ein Schreckgespenst.
Luise Müller: Ich glaube, Thiel und Musk geistern zurzeit immer wieder durch die Berichterstattung. Das erklärt vielleicht auch die Irritationen in der Öffentlichkeit, zumal Thiel und Musk sich auch in die Politik in den USA einmischen, Musk auch in die europäische Politik, beispielsweise, als er bei einem AfD-Parteitag zugeschaltet wurde. Ich glaube schon, dass er auf eine gewisse Weise größenwahnsinnig ist. Neuralink ist medizinisch natürlich interessant, wenn beispielsweise jemand, der querschnittsgelähmt ist, auf diese Weise seinen Körper wieder steuern kann.
Peter Thiel vertritt die klassische libertäre Ideologie aus dem Silicon Valley. Mit seinem in den letzten Jahren immer heftiger formuliertem Kampf gegen den „Antichristen“ pflegt er letztlich anti-demokratische Emotionen, weil aus seiner Sicht die Demokratie einer besseren Welt im Wege stehe. Zur Überwachung dient schließlich eine Software wie Palantir, die auch in demokratischen Staaten attraktiv zu sein scheint.
Verbreiteter sind aus meiner Sicht jedoch die verschiedenen Large Language Models, die uns verschiedene Dinge erleichtern, Steuererklärungen, das Sortieren von e-mails, die Fehleranalyse bei bestimmten Codes. Das hat einen anderen Charakter als das mit libertären und anti-demokratischen Personen verbundene Schreckgespenst. Diese Funktionen werden von sehr vielen Leuten genutzt. Ich sehe das bei meinen Studierenden, die aus Schulen kommen, in denen sie sie auch schon genutzt haben. Diese Art von KI sollte uns viel mehr interessieren, weil sie eine viel größere Auswirkung auf unsere alltäglichen sozialen Praktiken zu tun hat.
Norbert Reichel: Diese Large Language Models machen vieles schnell verfügbar, was ich mir früher in Bibliotheken mühsam hätte zusammensuchen müssen, zu denen viele auch gar keinen Zugang hätten. In Suchmaschinen finde ich schon seit längerer Zeit zahlreiche thematisch für mich interessante Internetseiten, die ich mir dann anschauen konnte, mit den Large Language Models erhalte ich darüber hinaus eine ausformulierte Auswertung. Manche Debatten, die wir zurzeit über KI führen, erinnern mich aber auch an frühere Debatten über Gentechnik.
Luise Müller: In den 1990er Jahren gab es viele Debatten darüber, ob alles, was wir können, auch ethisch erlaubt sein sollte. Jürgen Habermas hat sich zum Beispiel damit beschäftigt. Diese Frage spielt auch in der KI-Debatte eine wichtige Rolle. Es gibt die These, dass eine KI sich irgendwann selbst verbessern kann und wir die Kontrolle darüber verlieren. Die KI macht dann was sie will. In den letzten zwei bis drei Jahren gab es gefühlt alle zwei Wochen öffentliche Briefe mit prominenten Unterzeichner:innen, die ein KI-Moratorium forderten. Sie sagten, wir stünden kurz vor einer Intelligenzexplosion und sollten – wie bei der Atombombe – erst dafür sorgen, dass wir die Risiken besser abschätzen und Sicherheit gewährleisten können.
Norbert Reichel: Solche Moratorien halte ich für ein aussichtsloses Unterfangen.
Luise Müller: Offene Briefe werden nicht viel nützen, das müssten schon Regierungen verlangen. Und dann möglichst alle. Es gibt Unternehmen, die Geld damit verdienen, es gibt aber auch ganz unterschiedliche Evaluationen zu den Risiken. Zwei Computerwissenschaftler aus Princeton, Arvid Narayanan und Sayash Kapoor, sagen, KI ist eine normale Technologie wie die Erfindungen zur industriellen Revolution, beispielsweise die Dampfmaschine. Das bedeute nicht, dass die Entwicklungen der KI nicht gewaltig sein würden, aber es sei jetzt nicht die Art von existenziellem Risiko, das viele in der Debatte sehen. Es wäre nicht die Super-Ki, die eines Tages uns abschalten würde. Andere sagen, dass es eine enorme Transformation geben wird, wie wir arbeiten, lernen, uns sozial zueinander verhalten. Ich tendiere eher zu der ersten Sichtweise.
Norbert Reichel: Dann liege ich mit meiner Analogie zur Gentechnik gar nicht so falsch. Ich erinnere mich gut daran, dass Ernst-Ulrich und Christine von Weizsäcker in einem Aufsatz den Begriff der „Fehlerfreundlichkeit“ eingeführt haben (in: Klaus Kornwachs, Hg., Offenheit – Zeitlichkeit – Komplexität – Zur Theorie der Offenen Systeme, Frankfurt am Main / New York, Campus, 1984). „Fehlerfreundlichkeit“ bedeutet im Grunde Rückholbarkeit.
Luise Müller: Der Begriff der Fehlerfreundlichkeit ist für die Debatte um die KI in der Tat interessant. Es gibt Frontier Labs, privatwirtschaftlich organisierte Institutionen, die sehr viel in die Sicherheitsüberprüfung von Large Language Modellen investieren, mit eigenen Forschungsgeldern und die auch sehr transparent damit umgehen, was sie beim Stress Testing gefunden haben, die schauen, wie resilient die Tools gegenüber schlecht meinenden Nutzern sind.
Norbert Reichel: Als Philosophin wäre es dann eine Ihrer Aufgaben, über solche Dilemmata zu forschen und zu lehren?
Luise Müller: Als Lehrende möchte ich Studierenden zeigen, dass es für viele Fragen, die sich im Alltag stellen, in der Kneipe, im privaten Umgang, intelligente Leute gibt, die sich darüber Gedanken gemacht haben. Das können wir uns anschauen. Stellung nehme ich zu den Dilemmata eher selten. Ich sehe meine Rolle darin zu zeigen, dass es diese Dilemmata gibt und dass es unterschiedliche Zugänge und Ansätze gibt. Unsere Studierenden arbeiten nachher in ganz unterschiedlichen Bereichen, sodass das, was wir in den Seminaren besprechen, auch in die Öffentlichkeit gelangt. Es gibt natürlich auch Philosophinnen und Philosophen, die in den Medien stärker Stellung beziehen wie beispielsweise Jürgen Habermas. Ich bin mir nicht sicher, ob die Ausbildung zur Philosophin oder zum Philosophen dazu befähigt oder berechtigt.
Individuelle und kollektive Schuld vor dem Internationalen Strafgerichtshof
Norbert Reichel: Im Hintergrund stellt sich natürlich immer die Frage, wann etwas verbrecherisch wird. Diese Frage wird im Hinblick auf Trump, Thiel oder Musk auch immer wieder in den Feuilletons mancher Zeitung aufgeworfen. Sie haben sich mit diesem Thema sich in Ihrer Dissertation zum Internationalen Strafgerichtshof beschäftigt: „The Right to Punish“.
Luise Müller: Einer meiner Dozenten in London sagte mir einmal, dass in der juristischen Ausbildung es in der Zeit, in der er studiert hatte, gerade einmal eine Sitzung zum internationalen Recht gegeben habe. Die Hauptfrage habe gelautet, ob Internationales Recht überhaupt Recht sei. Das hat sich inzwischen etwas verändert, aber es bleibt der Punkt, dass Rechtssysteme davon abhängig sind, ob es sich um das Recht von demokratisch verfassten Staaten handelt. Das haben wir auf der Weltebene natürlich nicht. Es gibt verschiedene Institutionen, die einzelne Funktionen des Rechtssystems abbilden, die auch im nationalen Recht abgebildet werden können, aber es gibt keine Weltregierung, die sagen könnte, sie schaffe ein Weltrecht, dass dann auch weltweit angewandt werden kann.
Daher fand ich die Frage interessant, was mit der Legitimität geschieht, wenn wir eine internationale Institution haben, die formal von einigen Staaten anerkannt wird, von anderen nicht, und die internationales Recht anwenden will, wie es auch im nationalstaatlichen Kontext kodifiziert ist. Das ist sehr fragil. Man sieht es auch in den politischen Diskussionen um den Internationalen Strafgerichtshof. Putins Sprecher sagte beispielsweise, er erkenne den Haftbefehl nicht an. Ich erinnere mich auch an den Haftbefehl gegen Umar al-Baschir, der den Haftbefehl als ein Stück Papier bezeichnete, das man zusammenknüllen und aufessen könne.
Norbert Reichel: Es ist letztlich eine Machtfrage. Die sudanesische Regierung kündigte im Jahr 2020 an, Umar al-Baschir an den Internationalen Strafgerichtshof auszuliefern, geschehen ist dies bis heute nicht. Putin zu verhaften dürfte ohnehin sehr schwierig werden. Es ist auch völlig offen, ob jemand Benjamin Netanjahu verhaften wird. 2012 wurde der ehemalige liberianische Präsident Charles Taylor zu 50 Jahren Haft verurteilt, die er in Großbritannien verbüßt, es gab Prozesse gegen mehrere Akteure in Jugoslawien, unter anderem den während des Prozesses verstorbenen ehemaligen Präsidenten Slobadan Milošević, gegen Verantwortliche für das Massaker in Srebenica, Ratko Mladić, der 2017 zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, sowie Radovan Karadžić, der 2019 ebenfalls zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurde.
Luise Müller: Es ist und bleibt eine Machtfrage, auch im nationalstaatlichen Kontext. Wir sind es in Europa, in Kanada, in den USA gewohnt, dass das Gewaltmonopol des Staates gilt. Die Polizei setzt Recht durch. Wie gut sie das macht, ist sicherlich manchmal eine berechtigte Frage, zum Beispiel zurzeit in den USA. Im internationalen Kontext gibt es dieses Gewaltmonopol nicht. Es gibt keine Polizei, die die Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs durchsetzen kann.
Norbert Reichel: Ich wage, es einmal so zu formulieren: Wir haben im internationalen Recht im Rahmen der Gewaltenteilung eine Legislative, die eine Institution wie den Internationalen Strafgerichtshof oder auf europäischer Ebene den Europäischen Gerichtshof einsetzt, eine Judikative, das sind dann zum Beispiel der Internationale Strafgerichtshof oder der Europäische Gerichtshof, aber keine Exekutive, die Beschlossenes umsetzt.
Luise Müller: Genau das ist die Machtfrage! Kein Staat der Welt möchte diese Macht abgeben. Man kann sich sogar aus verschiedenen UN-Institutionen herausziehen wie es die USA nicht nur unter Trump, auch schon vorher mehrfach gemacht hat. De facto liegt die Exekutive in der Hand der einzelnen Staaten. Der Internationale Strafgerichtshof ist auf die Mitwirkung der Länder angewiesen, die ihn anerkannt haben. Wenn Putin nach Deutschland käme, was er sicherlich nicht tun wird, müsste ihn die deutsche Polizei verhaften und nach Den Haag ausliefern. Als Oppositionspolitiker sagte Friedrich Merz noch, er werde Netanjahu bei einem Deutschlandbesuch wohl nicht verhaften lassen, inzwischen hat die Bundesregierung die Sprachregelung gewählt, ein Deutschlandbesuch Netanjahus stünde nicht an. Das ist gerade in einem Land wie Deutschland von Bedeutung, das von sich sagt, dass es die regelbasierte internationale Ordnung akzeptiert. Das passt natürlich nicht zusammen, wenn man dann in einem Fall eine Ausnahme macht.
Norbert Reichel: Inzwischen gibt es Verfahren in Deutschland gegen syrische Täter, beispielsweise gegen solche, die im Rahmen des Islamischen Staat Verbrechen begangen haben.
Luise Müller: Das ist das Weltrechtsprinzip. Es ist aus dem Kampf gegen Piraterie entstanden. Hier gab es Lücken in der Exekutive, weil die Weltmeere nicht territorial eingehegt sind. Das entstand auch schon im 19. Jahrhundert. Es erlaubt einzelnen Staaten, für bestimmte Verbrechen auch Personen, die nicht ihre Staatsangehörigkeit haben, zu verhaften und zu verurteilen. Ein prominenter Fall war die von einem spanischen Staatsanwalt nach dem Weltrechtsprinzip beantragte Verhaftung von Pinochet im Jahr 1998 nach einem medizinischen Eingriff in London. Es kam jedoch nicht zu einem Prozess, Pinochet konnte nach Chile zurückkehren. In solchen Fällen spielt es eine Rolle, was eine solche Verhaftung für die Beziehung zwischen den beiden betroffenen Ländern bedeutet und wie sich die jeweiligen Länder bei Widerständen verhalten.
Norbert Reichel: Sie haben in Ihrer Dissertation herausgearbeitet, dass das internationale Strafrecht sich gegen bestimmte Personen richtet, nicht gegen Staaten. Das ist im Grunde ein Prinzip jeden Strafrechts. Verantwortlich für ein Verbrechen sind immer ganz bestimmte namhaft machbare Personen. Allerdings gibt es Ausnahmen, wenn beispielsweise eine Gruppe als „terroristische Vereinigung“ eingestuft wird. Bis heute weiß niemand außer dem Todesschützen, wer die Morde der RAF begangen hat. Daher wurde eine Rechtsgrundlage geschaffen, sodass man RAF-Mitglieder für kollektiv begangenen Mord verurteilen konnte.
Luise Müller: Es gibt vergleichbare Verfahren bei Mafia-Prozessen. Kollektive Schuld kann allerdings im Grunde nur moralisch konzeptionalisiert werden. Strafrechtlich ist das hochproblematisch, weil das Strafrecht massiv in die Autonomie und die Freiheit von einzelnen Personen eingreift.
Die Frage lautet: Wie kann ich eine Schuld bewerten, wenn das Verbrechen von jemandem begangen wird, der in einer Hierarchie von Kommandostrukturen handelt? Wie kann ich die persönliche Verantwortung einer Person in diesem Rahmen nachweisen? In den Protokollen des Internationalen Strafgerichtshofs ist dies sehr genau nachzulesen. Immer wieder wird gefragt, ob diese Person, die hier vor Gericht steht, den entsprechenden Befehl gegeben hat. Genauso war es in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg. Die Briten sprachen von „summary punishment“, der Bestrafung aller Deutschen. Man hat sich dann aber dagegen entschieden und hat Individuen vor Gericht gestellt, denen nachgewiesen werden sollte und konnte, dass sie bestimmte Befehle gegeben haben, bestimmte Taten selbst begangen haben.
Norbert Reichel: „Kollektivschuld“ ist gerade aus deutscher Sicht ein hochproblematischer Begriff und wurde oft genug als eine Art Anti-Kampfbegriff verwendet, um nicht zuletzt bestimmte Formen der Erinnerungskultur zu diskreditieren, im Hinblick auf die Nazis ebenso wie im Hinblick auf die DDR. Karl Jaspers hat zwischen „Kollektivschuld“ und „kollektiver Verantwortung“ unterschieden. Darüber schrieb Yfaat Weiss zuletzt in der Februarausgabe 2026 des Merkur: „Wissendes Schweigen – Über Schuldfragen und andere Bedenken“. Sie bezieht sich auf Karl Jaspers‘ Aufsatz „Die Schuldfrage“, eine Vorlesung aus dem Wintersemester 1945/46, unter anderem mit den „Unterscheidungen zwischen krimineller, politischer, moralischer und metaphysischer Schuld“.
Luise Müller: Ich würde auf dieser Unterscheidung bestehen. Wenn wir es plausibel finden, dass das Strafrecht auf völkerrechtliche Verbrechen angewandt wird, müssen wir darauf achten, dass auch dann, wenn es spezifische Gruppen gibt, die eine besondere Verantwortung haben, die strafrechtliche Verfolgung eine andere und stringente Beweisführung braucht, die auf die persönliche Verantwortung des Angeklagten abzielt. Davon zu trennen ist die Verantwortung aller Menschen, beispielsweise aller Deutschen, dass solche Verbrechen sich nicht wiederholen und dass daran erinnert wird, welche Verbrechen Deutsche verübt haben.
Norbert Reichel: Der stringente Nachweis einer Schuld war in Nürnberg schon allein deshalb plausibel, weil den Angeklagten damals die Todesstrafe drohte, die auch im Hauptprozess gegen die meisten Angeklagten verhängt wurde. Die Todesstrafe war damals in allen beteiligten Staaten möglich. Heute sieht dies anders aus, es gibt sie von den vier alliierten Staaten heute nur noch in den USA.
Luise Müller: Die Todesstrafe gibt es beim Internationalen Strafgerichtshof auch nicht. Es geht um lange Haftstrafen, die auch verhängt wurden. Aber auch das ist schon Grund genug für eine stringente Beweisführung.
(Anmerkungen: Erstveröffentlichung im April 2026, Internetzugriffe zuletzt am 7. April 2026, Titelbild: Hans Peter Schaefer.)
