Erinnerung ohne Geschichte

Instrumentalisierung der Shoah in der deutschen Politik

„Wir müssen erkennen, dass die Erinnerung an den Holocaust nicht zwangsläufig, nicht an sich schon ein Mittel zur Beförderung des Humanismus und eines echten Lernens aus der Vergangenheit ist; das Erinnern an den Holocaust kann auch davon losgelöst werden, und es ist unsere Aufgabe, sicherzustellen, dass das nicht geschieht.“ (Omri Boehm, Israel – eine Utopie, Berlin, Propyläen, 2020)

Zu den Mantras deutscher und europäischer Außenpolitik gehört das Bekenntnis zur sogenannten „Zwei-Staaten-Lösung“ im sogenannten „Nahen Osten“. Die Botschaft: nur dann, wenn es einen Staat Israel und einen Staat Palästina (oder wie auch immer dieser Staat genannt werden könnte) gäbe, wäre Frieden möglich. Die Wirklichkeit jedoch lehrt, dass dieser Wunsch zumindest aus heutiger Sicht illusionär erscheint. So verwundert es nicht, dass die deutsche Übersetzung des Titels Omri Boehms Buch nicht auszusprechen wagt, dass es vielleicht an der Zeit wäre, über Alternativen zur Zwei-Staaten-Lösung nachzudenken.

Der englische Originaltitel ist handfester. Er lautet „A Future for Israel: Beyond the Two-State Solution“. Wer wirklich Frieden will, sollte sich vielleicht nicht auf eine wie auch immer gefühlte „Utopie“ verlassen. Die diversen, auch durch die Trump-Administration unterstützten, wenn nicht sogar vermittelten Verträge Israels mit mehreren arabischen Staaten haben vielleicht mehr mit der Ablehnung des gemeinsamen Feindes Iran zu tun als mit dem Wunsch nach einer nachhaltigen Friedenspolitik, zeigen aber auch, dass die Europäer*innen im „Nahen Osten“ keine Rolle mehr spielen, weil ihnen außer dem pseudo-utopischen Mantra der Zwei-Staaten-Lösung schon lange nichts mehr einfällt.

Erinnerung ist kein Impfstoff

Omri Boehm formuliert in seinem Buch eine liberale Perspektive zur Zukunft Israels, die angesichts der andauernd bescheidenen Wahlergebnisse (links)liberaler Parteien in Israel auch plausibel erscheint: „Die liberalen Zionisten sind ein weiteres Mal gezwungen, ihren politischen Horizont zu überdenken, was für viele nicht weniger als eine Neudefinition ihrer Identität bedeutet.“. Er verbindet seine Analyse mit einer grundlegenden Kritik an diversen Begründungen in der israelischen Politik. Bedroht ist aus seiner Sicht nicht nur die Integrität und Sicherheit des Staates Israel, sondern auch der Kampf gegen Antisemitismus. Illiberaler Zionismus und Antisemitismus werden zu kommunizierenden Röhren, Illiberalismen, die sich gegenseitig befeuern. Es gefährdet die Demokratie, wenn „ein Zionismus, der sich liberalen Grundsätzen verweigert, keinen Gegensatz zu der antisemitischen Politik mehr bilden kann, wie sie die rechtsextreme Alt-Right-Bewegung propagiert.“

Hier ist nicht der Ort, Kontroversen und Debatten innerhalb der israelischen Politik zu erörtern und zu bewerten. Dies tut Omri Boehm meines Erachtens brillant, auch wenn man*frau nicht jeder seiner Bewertungen und Wendungen zustimmen muss. Mir geht es um die Frage, wie innerisraelische Konflikte um die Zukunft des Staates Israel und der palästinensischen Autonomiegebiete in deutschen Debatten rezipiert und instrumentalisiert werden.

Die Grundthese Omri Boehms, dass die Erinnerung an den Holocaust nicht zwangsläufig, nicht an sich schon ein Mittel zur Beförderung des Humanismus“ ist“, trifft die deutsche Erinnerungskultur im Kern. Es ist gefährlich, den Holocaust, die Shoah für politische Ziele zu instrumentalisieren und bei jedem Besuch einer Gruppe von Schüler*innen in einer Gedenkstätte auf eine kathartische und auf immer immunisierende Wirkung gegen jede Art von Antisemitismus zu hoffen. Omri Boehm bedient sich in seiner grundsätzlichen Kritik von Erinnerungskultur bei Thesen von Spinoza und Nietzsche. Spinoza „hielt die Erinnerung für eine zentrale Bedrohung zivilisierter Politik“, Nietzsche notierte, das „Gedächtnis neige dazu, wie ‚ein böser Zuschauer‘ zu funktionieren.“ So grundsätzlich muss man*frau nicht unbedingt argumentieren, aber es wäre schon hilfreich, Ausrichtung und Wirkung der deutschen Erinnerungskultur zu überprüfen.

Manche lesen jetzt vielleicht nicht mehr weiter, ist „Erinnerung“ doch ein fast schon religiös konnotierter Begriff in der deutschen Geschichtspolitik. Ich bitte jedoch um Vorsicht. Das, was bei Omri Boehm provokativ klingen mag, hat einzig und allein das Ziel zu klären, dass Erinnerung kein Selbstzweck an sich ist, sondern ein sorgfältig und im Detail auszugestaltendes und zu pflegendes Element einer zukunftsorientierten liberalen und demokratischen Politik. Omri Boehm dekonstruiert die fatale Einheit von Politik und Gedenken im Hinblick auf eine gängige Praxis in Israel, „weil die politisch-metaphysische Existenzangst die Israelis dazu verleitet hat, von der Berufung auf den Holocaust als einem politischen Argument unmerklich dazu überzugehen, den Zionismus als eine Art angstbasierten mythischen Holocaust-Messianismus zu betrachten.“

Wer die Gründung des Staates Israel ausschließlich auf die Shoah zurückführt, ignoriert die Vorgeschichte. Die Hoffnungen des 18. und 19. Jahrhunderts, dass Juden*Jüdinnen deutsche Bürger*innen wären, erfüllten sich nicht. Der Antisemitismus war allgegenwärtig und wirkte. Theodor W. Adorno und Max Horkheimer brachten dies in der „Dialektik der Aufklärung“ auf den Punkt: „Die das Bürgerrecht, das ihnen die Qualität der Menschheit zusprechen sollte, nie ganz ohne Sorge besitzen durften, heißen wieder Der Jude, ohne Unterschied. Auf das Bündnis mit der Zentralgewalt blieb der Jude auch im neunzehnten Jahrhundert angewiesen. Das allgemeine, vom Staat geschützte Recht war das Unterpfand seiner Sicherheit, das Ausnahmegesetz sein Schreckbild. Er blieb Objekt, der Gnade ausgeliefert, auch wo er auf dem Recht bestand.“ Die Shoah war die ultimative Verweigerung jener „Gnade“. Menschen wurden zu Objekten gemacht, ihrer Menschlichkeit entkleidet und ermordet.

Meine These: Ohne den kontinuierlichen Antisemitismus in Deutschland (und in anderen europäischen Ländern) hätte sich der Zionismus in Israel nicht zu einer Staatsdoktrin entwickeln können. Die Shoah wäre ohne die völkisch geprägte Popularisierung des Antisemitismus, die nicht erst in den 1920er Jahren wurzelte, nicht denkbar gewesen. Die NSDAP wäre vielleicht eine Splitterpartei geblieben, sie hätte nicht die hohe Bereitschaft vieler Deutscher bewirken können, sich aktiv an der Ermordung der europäischen Juden*Jüdinnen zu beteiligen.

Solche kontrafaktischen Projektionen helfen sicherlich nicht unbedingt bei der konkreten Bekämpfung von Antisemitismus. Sie können und sollten jedoch dazu beitragen, den heutigen Antisemitismus im historischen Kontext zu begreifen und die Erinnerung an die Shoah in diesen Kontext einzubetten. Damit wird die Bedeutung der Shoah nicht relativiert, wie manche vielleicht meinen könnten, im Gegenteil: es wird deutlich, dass die Shoah nicht wie eine Naturkatastrophe über Deutschland und Europa hereinbrach, sondern dass sie durch deutschen Antisemitismus vorbereitet und in die blutige Tat umgesetzt wurde. Der Antisemitismus vor 1933 war offenbar so wirkmächtig, dass es der NS-Regierung nach ihrem Amtsantritt in wenigen Wochen gelang, die Weimarer Demokratie zu beenden und alle Schuld an den gefühlten Misserfolgen und Niederlagen der Vergangenheit einer jüdischen Verschwörung zuzuschreiben, die gleichzeitig kapitalistisch und kommunistisch gewesen sein soll. Wer sich die Geschwindigkeit vor Augen hält, in der Antisemitismus im Deutschen Reich Staatsdoktrin und Antrieb alltäglicher Pflichterfüllung bis zum letzten kleinen Betrieb, zum letzten kleinen Beamten wurde, müsste eigentlich auch die Gefahr des heutigen „Post-Shoah-Antisemitismus“ erkennen, anders gesagt: es dürfte deutlich werden, dass es keine Garantien gibt, dass sich die Shoah nicht wiederholt. Der Teufel kommt zwar nie zweimal durch dieselbe Tür, aber er hat viele Schlüssel.

Schuldverschiebung – Erinnerungskultur und „Israelkritik“

Monika Schwarz-Friesel benennt den Widerstand, den viele in Deutschland empfinden, wenn an die Shoah erinnert wird. Sie schreibt in „Sprache und Emotion“ (ich zitiere die zweite erweiterte Auflage von 2013, erschienen bei Narr Francke Attempto in Tübingen): „Zu einem apathischen Einfühlen des Leids kam es nach 1945 nicht, sondern zu einer gesellschaftlichen Verpflichtung aufgrund des Leidens anderer. Diese Verpflichtung (z.B. in Form von Gedenktagen, Erinnerungsdiskursen etc.) empfinden viele Deutsche heute als lästige historische Bürde, als beschämende Last. (…) So führt einerseits die Rebellion gegen die im staatlichen Diskurs angemahnte Moralverpflichtung, andererseits die emotionale Entlastungsstrategie zu einer teils aggressiven, teils trotzigen Abwehrhaltung (Schuld an unserem schlechten Gewissen haben nur die Juden). Dann ist man froh, wenn man am Opfer Täterprofile zu entdecken glaubt, schlechte Eigenschaften, die das Schulgefühl relativieren.“ Besser kann man*frau meines Erachtens das Grundproblem deutscher Erinnerungskultur nicht beschreiben. Die sogenannte „Israelkritik“ ist nicht mehr und nicht weniger als Ergebnis einer solchen Schuldverschiebung. Wie gut, dass auch die Israelis keine Engel sind!

Omri Boehm exemplifiziert dies am Beispiel des am 10. April 2012 in der Süddeutschen Zeitung veröffentlichten Gedichts von Günter Grass „Was gesagt werden muss“: „Das Gedicht beklagt das Schweigen, hat aber nichts zu bieten, das dieses Schweigen brechen könnte. Grass verurteilt die Selbstzensur derer, die befürchten, als Antisemiten bezeichnet zu werden, hat aber nicht den Mut, den jüdischen Staat mit den freimütigen Mitteln einer normalen Diskussion zu thematisieren. Das Ergebnis ist als Kritik an Israel völlig ungeeignet, verbreitet jedoch kräftig Ressentiments.“ In der Tat pflegt Grass antizionistische Klischees, die antisemitisch konnotiert sind und daher auch antisemitisch wirken. Es spielt keine Rolle, ob Grass das, was er schrieb, antisemitisch gemeint hat, die Wirkung spricht für sich. Bei Leser*innen werden mehr oder weniger bewusst antisemitische Gedanken angetriggert.

So wie es für Omri Boehm fragwürdig ist, die Shoah als zureichende Begründung für die Politik einer israelischen Regierung zu betrachten, ist es fragwürdig, mit der deutschen Erinnerungskultur jedwede deutsche Äußerung zu Israel beziehungsweise zur israelischen Politik zu legitimieren. Wer so verfährt, enthistorisiert und entwertet die nationalsozialistischen Verbrechen und die Shoah und leugnet die Kontinuität des Antisemitismus vor 1933 und nach 1945. Gerade im Falle der selbsternannten moralischen Autorität eines Günter Grass wirkt dies zynisch. Er hatte sich (erst) 2006 zu seiner Zeit in der Waffen-SS bekannt und hielt sich offenbar mit diesem Bekenntnis für ausreichend geläutert und berechtigt, sein bisheriges Schweigen zum Thema Israel zu beklagen, gerade er, der lange Zeit über seinen Beitrag zu den nationalsozialistischen Verbrechen schwieg.

Monika Schwarz-Friesel benennt die Grenze, die überschritten wird, wenn Kritik an israelischer Politik antisemitisch wird. Sie wird überschritten, „wenn diese Kritik in pauschalisierender Weise mit tradierten judenfeindlichen Stereotypen und entsprechenden Lexemen verknüpft ist, wenn diese Kritik israelische und jüdische Belange (…) gleichsetzt, wenn dieser Kritik generell eine einseitige, verzerrte Perspektive zugrunde liegt, in der Israel als Judenstaat prinzipiell als der übermächtige, willkürliche Aggressor erscheint, dem unterstellt wird, mit brutalen, unmotivierten Methoden zu arbeiten (…).“ Diese Grenze hat Grass überschritten. Er mag die Shoah verurteilen – davon dürfen wir ausgehen – und dennoch triggert sein Gedicht antisemitische Gefühle, Positionierungen und letztlich antisemitische Gewalttaten an.

Erinnerung im historischen Kontext – in Israel und in Deutschland

Omri Boehm entwickelt ein alternatives Konzept der Erinnerung am Beispiel afroamerikanischer Erinnerung in den USA: „Wenn der Staat jedoch Afroamerikanerinnen eine patriotische Staatsbürgerschaft ermöglichen wollte, so müsste er damit beginnen, der Erinnerung gerecht zu werden: Man kann von Schwarzen in Amerika nur erwarten, dass sie sich daran erinnern, zu vergessen, wenn sie dies in einer Gesellschaft tun, die sich daran erinnert, zu erinnern.“ Erinnerung ist nicht nur eine Form, ein Element von Geschichtswissenschaft und Geschichtspolitik, sondern selbst ihr Gegenstand. Nichts soll vergessen werden, es muss jedoch reflektiert werden, in welchem Zusammenhang wer was wie diskutiert und erinnert.

Wer vergisst wann was, sollte wann was wie vergessen, wer sollte sich an was zu welchem Zeitpunkt wie erinnern? Und wie verändert sich Erinnerung im Lauf der Zeiten, bei welchen Personengruppen, in welchen Nationen? Diese Fragen müssen beantwortet werden können, jenseits rechthaberischer moralisch aufgeladener Schubladenpolitik. Der jüdische Auftrag sich zu erinnern – Sachor – ist „nicht (…) eine einfache, freie Säule der jüdischen Kultur oder Religion. Schließlich waren die biblischen Propheten alles andere als Propheten der Erinnerung. Sie konzentrierten sich auf die moralischen und politischen Herausforderungen der Zukunft, nicht auf die Vergangenheit. Man könnte es auf die Formel bringen, dass die Propheten nicht das Erinnern, sondern die Gerechtigkeit als Gegenteil des Vergessens ansahen.“

Für Israel bedeutet dies, „seine nationalistische Erinnerungspolitik in ein patriotisches, gleichberechtigtes Gedenken (zu) überführen, das alle seine Bürger einbezieht.“ Wohlgemerkt: etwa ein Viertel der israelischen Staatsbürger*innen sind Araber*innen. Arabische Abgeordnete werden regelmäßig in die Knesset gewählt. Omri Boehm entwickelt etwas, das mit Modifikationen nach meinem Eindruck eine Art belgische Lösung sein könnte. Er leitet diese Lösung aus einem Plan Menachem Begins ab und nennt sie „Republik Haifa“. In einer solchen liberalen Republik könnte auch gemeinsames Gedenken möglich werden „Wenn die Gründung eines jüdischen Staates ein Teil der Geschichte des Holocausts ist – und diese Tatsache würde kein Israeli bestreiten –, dann ist auch die Nakba ein untrennbarer Teil der Geschichte des Holocausts.“

Umgekehrt bedeutet das für Deutschland, dass diejenigen, die meinen, sich mit der israelischen Besatzungspolitik auseinandersetzen zu müssen, sich zuerst mit der Shoah und mit der deutschen Verantwortung für den Völkermord an den europäischen Jüdinnen*Juden auseinandersetzen müssen. Genau dies tun viele selbsternannte Kritiker*innen der israelischen Politik jedoch nicht. Sie sprechen sich und ihre Vorfahren von jeder Schuld und jeder Verantwortung an der Shoah frei, weil sie doch jetzt für ein unterdrücktes Volk eintreten. Sie rechnen auf und schaffen Opferkonkurrenzen.

So entstehen und verfestigen sich doppelte Standards und Doppelmoral. Die überzogene und unsachgerechte Aufmerksamkeit, die beispielsweise die BDS-Bewegung sich in Deutschland verschaffen kann, steht in keinem Verhältnis zu der Aufmerksamkeit, die Menschen erhalten, die im Iran, in Saudi-Arabien, in China und anderswo verhaftet, gefoltert und ermordet werden. Es ließe sich auch darüber nachdenken, warum in Deutschland der Terror gegen die muslimischen Uiguren nur eine Nebenrolle in der Chinapolitik spielt, die Theokratie des tibetischen Dalai Lamas – unbeschadet der chinesischen Unterdrückung der Tibeter*innen – für eine Demokratie gehalten wird und die extremistischen Anteile des Widerstands in Hongkong ignoriert werden, zum Nachteil der dortigen friedlichen Demokrat*innen. Israel hingegen ist ein freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat, in dem korrupte Politiker*innen ebenso strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden wie Soldat*innen, die im Einsatz foltern und töten.

„Confronting the Holocaust“

Rav Avi Baumol, Vertreter des Oberrabbiners von Polen in Krakau und Verfasser mehrerer Kommentare zur Thora im orthodoxen Judentum, beantwortete die ihm vom Museum für Gegenwartskunst in Krakau (MOCAK) für den Sammelband „Polyphonie des Holocaust“ – eine gemeinsame Arbeit des Krakauer Museums und des Zentrums für verfolgte Künste in Solingen – gestellten Fragen nach der angemessenen Erinnerung an die Shoah mit einer vergleichbaren zukunftszuversichtlichen Wendung, bezogen auf die Wiederkehr jüdischen Lebens in Polen, die „nach dem Aufstieg der Solidarność-Bewegung“ begann und bis heute fortwirkt: „Überlebende der Gräueltaten der Vergangenheit kommen mit jungen Juden zusammen, die erst kürzlich ihre jüdischen Wurzeln entdeckt haben und sich mit ihrem kulturellen Erbe beschäftigen. Eine wichtige Botschaft, die innerhalb der jüdischen Gemeinde nachhallt, ist der Wunsch nach vorne zu schauen, Wiederaufbau zu gestalten und der Welt zu zeigen, dass es im Judentum um das Leben und nicht um den Tod geht, sowie um den Aufbau unserer Zukunft.“ (in: Maria Anna Potocka, Hg., Polyphonie des Holocaust – Stimmen zur Erinnerungskultur, Göttingen, Wallstein, 2020).

Die Reise von Polen nach Deutschland ist nicht weit, und manches, was in Polen und was in Deutschland geschieht, lässt sich durchaus miteinander vergleichen. Yaakov Naor, Therapeut und Dozent, beschäftigte sich mit transgenerationalen Traumata und ist eines der Gründungsmitglieder der Federation of European Psychodrama Training Organisations. In seinem Beitrag zur „Polyphonie des Holocaust“ beschreibt er seine erste Reise nach Deutschland. In seiner Familie war Deutschland „ein Tabu. 1985 erhielt ich eine Einladung, einen Psychodrama-Workshop zu leiten, in dem sich junge Juden und Deutsche mit dem Holocaust auseinandersetzten. Die Reise nach Deutschland war wie eine Reise in mein Inneres. Das Ergebnis dieses Erlebnisses war, dass ich gemeinsam mit Hilde Gött (einer in Berlin lebenden Psychodramatikern und Enkelin von SS-Angehörigen) ein Projekt namens ‚Confronting the Holocaust / Konfrontation mit den Folgen von Auschwitz‘ ins Leben rief, welches sich an die zweite und dritte Generation von Nachkommen der Holocaust-Opfer und -Täter richtet. Unser Ziel ist es, den Teilnehmern dabei zu helfen, die moralischen, sozialen und persönlichen Implikationen des Holocaust zu erkennen und zu verstehen.“

Hilde Gött weist in ihrem Beitrag zur „Polyphonie des Holocaust“ auf den Versuch der Deutschen, bereits unmittelbar nach dem Krieg die Schuld an den Verbrechen der NS-Zeit möglichst allein einem oder wenigen Verantwortlichen zuzuschieben und sich so von jeder Verantwortung freizusprechen. Diese Einstellung prägte die 1950er Jahre und führte mit der Zeit zu Straferlassen für verurteilte Täter*innen, zur Rehabilitierung schuldig gewordener NS-Beamt*innen und anderer Personen des öffentlichen Lebens – der bekannteste Fall in Westdeutschland ist der Fall Globke – oder gar zur Beendigung der strafrechtlichen Verfolgung von NS-Täter*innen. Programm war der Satz Konrad Adenauers, dass man schmutziges Wasser nicht wegschütte, wenn man kein sauberes habe. In der DDR hörte sich dies etwas anders an, das Prinzip war jedoch vergleichbar.

Erst mit dem Engagement von Fritz Bauer und dem Frankfurter Auschwitz-Prozess änderte sich dies, doch blieb die Reaktion nicht aus. Im Jahr 1968 gelang es dem Ministerialbeamten Eduard Dreher, einem ehemaligen NSDAP-Mitglied und ab 1938 Staatsanwalt am Sondergericht Innsbruck, in seiner Eigenschaft als Abteilungsleiter im Bonner Justizministerium, in dem Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeitengesetz (1. EGOWiG) einen Artikel zur Ergänzung eines Absatzes 2 in § 50 StGB (Strafgesetzbuch) zu verstecken, mit dem die persönliche Verantwortung für einen Mord nachgewiesen werden musste, um wegen Mordes verurteilt zu werden. Diese Ergänzung führte dazu, dass alle, die nicht unmittelbar persönlich verantwortlich waren, nur der Beihilfe schuldig gesprochen werden konnten. Hinzu kam die vorher ausgeschlossene Verjährung. Niemand merkte die Brisanz dieser Ergänzung, nicht im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags, nicht der damalige Bundesjustizminister Gustav Heinemann. Ferdinand von Schirach hat die Folgen dieser Ergänzung des Strafrechts in dem Roman „Der Fall Collini“ (München, Piper, 2011) beschrieben. 1973 konnte die Verjährungsfrist zurückgenommen werden, die Strafen für die tätige Beihilfe blieben im Verhältnis zum Ausmaß der Verbrechen jedoch nach wie vor milde. Auch das ist deutsche Geschichte!

Es ließe sich vielleicht darüber nachdenken, warum Mitglieder der RAF auch ohne Nachweis einer persönlichen Tatbeteiligung wegen gemeinschaftlichen Mordes zu langjährigen und lebenslangen Haftstrafen verurteilt wurden, während NS-Täter*innen lediglich wegen Beihilfe verurteilt wurden. Es ließe sich sogar darüber nachdenken, ob der Kampf gegen den Terror der RAF – so schlimm dieser war – nicht auch genügend Gelegenheit bot, allzu mutige Reformwünsche im Gefolge der 1968er-Bewegung und der ersten Jahre der sozialliberalen Koalition zu diskreditieren, indem diejenigen, die sie vertraten, der Systemveränderung in Richtung DDR verdächtigt wurden. Die Debatte der 1970er Jahre um so genannte „Sympathisanten“ der RAF, die auch prominente Geister wie Heinrich Böll oder Walter Jens erfasste, könnte darauf hindeuten. Dies ist jedoch nicht das Thema dieses Textes. Es geht um die Frage, ob und wenn ja welche Möglichkeiten es gibt, dass die zweite und dritte Generation der Opfer und der Täter*innen sich verständigen.

Schlussstriche

Der deutsche Herbst bot die Gelegenheit zu einem „Schlussstrich“ unter die nationalsozialistische Vergangenheit, denn der Feind wurde jetzt auf der linken Seite gesucht. Verräterisch war der Begriff des „Linksfaschismus“. Ergebnis war auch eine Neubewertung liberalisierender gesellschaftlicher Reformen. Diese mussten ebenso wieder neu formuliert werden wie die von Willy Brandt erfolgreich eingeführte sogenannte „Ostpolitik“. Dies gelang den Grünen über die Anti-AKW- und die Friedensbewegung, allerdings auch erst nachdem sie sich aus der Falle der Verdächtigung als linke Systemveränderer*innen befreien konnten. Eine Schlüsselszene des Films „Deutschland im Herbst“ ist der Heimweg nach der Beerdigung der drei RAF-Terrorist*innen Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe in Stuttgart. Eine Frau im Öko-Look geht mit einem kleinen Kind die Straße entlang, um wieder nach Hause zu kommen. Wir sehen, wie sich diese Frau und das Kind entfernen. Diese Szene kann meines Erachtens als erster Hinweis auf die kurz bevorstehende Geburtsstunde der Grünen verstanden werden, die die terroristische Versuchung der neuen Linken hinter sich ließen.

Heute käme kaum noch jemand in der CDU auf den Gedanken, jemanden, der*die für eine liberale Gesellschaftspolitik von gleichen Rechten für Frauen und Männer über die Akzeptanz und den Respekt von Minderheiten bis hin zur Unterstützung von Alleinerziehenden und der Einrichtung von Ganztagsbetreuung eintreten, oder auch diejenigen, die sich für Klimaschutz und Artenvielfalt einsetzen, als Linksextremist*innen zu bezeichnen. Es lässt sich auch viel Kritisches über den neoliberalen Kurs der rot-grünen Bundesregierung nach 1998 sagen, doch sind die Reformen der 1980er und 1990er Jahre, denen mit der Zeit auch große Teile der CDU zustimmten, inzwischen Mainstream geworden. Die letzten großen Eckpunkte waren die Abschaltung der Atomkraftwerke, die Abschaffung der Wehrpflicht, die Einführung der „Ehe für alle“ sowie im Jahr 2020 dann auch die Verpflichtung zur Quotierung der Plätze für Frauen und Männer in Unternehmensvorständen.

Auffällig ist allerdings, dass alle Gegenbewegungen zu liberalisierenden Reformen immer wieder mit einer Schlussstrichdebatte einhergehen, bis hin zu der berüchtigten Forderung nach einer „erinnerungspolitischen Wende um 180 Grad“. Die Shoah erfährt eine Instrumentalisierung durch diejenigen, die liberale Reformen rückgängig machen wollen, indem mit der Ablehnung von Feminismus, Liberalismus und Zuwanderung beziehungsweise der Bagatellisierung von Sexismus, Rassismus und Antisemitismus gleichzeitig auch ein anderes Geschichtsbild gefordert wird, das die Vergangenheit begräbt. Konsensfähig ist ein solches Positionscluster nicht einmal mehr in der großen konservativen Partei, der CDU, aber es spielt eine tragende Rolle bei den Gegner*innen einer liberalen Gesellschaft, die ihre Minderheiten schützt, und es verführt immer wieder auch konservative (und leider auch sozialdemokratische und liberale) Politiker*innen, liberale Positionen zu diskreditieren. Es gibt durchaus eine direkte Linie von Alfred Dregger zu Alexander Gauland. Beide waren in den 1970er und 1980er Jahren in der hessischen CDU präsent, und dies war nicht nur eine Frage des Wohnorts.

Das Bedürfnis nach einem „Schlussstrich“ unter die Zeit von 1933 bis 1945 geht einher mit dem Wunsch nach einer Glorifizierung der Vergangenheit vor 1933. Diese Debatte kehrt in regelmäßigen Abständen wieder, sei es in der Fischer-Kontroverse zu Beginn der 1960er Jahre, sei es im „Historikerstreit“ Mitte der 1985er Jahre. Sie kehrt im Jahr 2021 zurück angesichts des 150. Jahrestags der Reichsgründung und schon gibt es eine Kontroverse um die Bewertung des Kaiserreichs. War das Kaiserreich eine autoritäre Oligarchie oder war es die Zeit einer nicht vollständigen, aber immerhin nachhaltig wirkenden Demokratisierung? Exemplarisch nenne ich die Positionen von Hedwig Richter (zusammenfassend ihr Essay „Warum sich eine Beschäftigung mit der Reichsgründung heute lohnt“ in „Aus Politik und Zeitgeschichte“ vom 4. Januar 2021) und Eckart Conze (kurz in dem Essay „Wilhelms Reich in neuem Glanz“ in der ZEIT vom 9. Januar 2021). Ich rücke Hedwig Richter nicht in die Nähe neu-rechter Positionen, aber ihre Thesen riskieren unbeschadet der Verdienste der demokratischen Bewegungen des 19. und frühen 20. Jahrhunderts leider auch den Beifall und die Vereinnahmung durch falsche Freund*innen.

Inflation des Gedenkens?

Hedwig Richter gab ihrem Essay im Themenheft „Jahrestage, Gedenktage, Jubiläen“ der Zeitschrift „Aus Politik und Zeitgeschichte“ vom 10. August 2020 den Titel „Die Schlachten der Volksherrschaft“. Der Titel klingt martialisch, und das waren Gedenktage in der Vergangenheit und sie sind es in der Gegenwart mancher Länder noch heute, doch der Untertitel gibt Hoffnung: „Über Gedenktage und Demokratie“. Hedwig Richter stellt eine „Pazifizierung der Erinnerung“ fest, zu der „etwa der neue deutsche Nationalfeiertag: der 3. Oktober, der Tag der Deutschen Einheit, der den 17. Juni ersetzte“ gehört. Sie nennt auch weitere vergleichbare Tage der Erinnerung wie beispielsweise den südafrikanischen „Freedom Day als Erinnerung an die ersten freien Wahlen“, den „Christopher Street Day“ mit den viele Rathäuser schmückenden Regenbogenfahnen, den 27. Januar als „Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus“ in Deutschland sowie den 19. Juni als Gedenktag für „die Befreiung der Sklaven im Jahr 1865“ in den USA.

Wie vergleichbar die jeweilige Praxis und Rezeption all dieser Gedenktage wirklich ist oder wäre, wage ich nicht zu beurteilen. Dazu bedürfte es eigener Untersuchungen, was die jeweiligen Bevölkerungen mit diesen Gedenktagen verbinden, wie sie sie begehen, in welcher Form diese Gedenktage Gegenstand des Schulunterrichts sind und vor allem, welche nachhaltigen Wirkungen Gedenktage und vergleichbare Formen des offiziell-offiziösen Erinnerns hatten und haben. Vorschläge, zusätzliche oder andere Tage zum jeweiligen nationalen Gedenktag zu erheben, gibt es nach wie vor. Genannt wird in Deutschland regelmäßig der 8. Mai als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus. Ich erlaube mir die Frage: die Deutschen wurden befreit aber haben sie sich auch selbst befreit, wenn auch mit zeitlicher Verzögerung? Und schließlich der 23. Mai als Tag des Grundgesetzes.

Einig sind sich Frank Bösch und Hedwig Richter darin, dass der Anteil von Frauen an historischen Entwicklungen durchweg keine tragende Rolle spielt. Insofern wäre es sicherlich sinnvoll, über den 8. März nachzudenken, den das Land Berlin bereits zum staatlichen Feiertag erklärt hat. Allerdings könnte auch darüber nachgedacht werden, dass und wie der 8. März in Russland zu einer Art Muttertag mutiert ist, an dem Männer Frauen Blumen schenken. Männer sind nicht Mehrheitsgesellschaft, aber haben offenbar durchaus die Macht, einen Gedenktag, einen Feiertag so zu gestalten, als wären sie es. Nicht nur in Russland war und ist das so.

Auch internationale Ereignisse spielen bei der Schaffung von nationalen Gedenktagen in der Regel keine Rolle. Vielleicht ist dies auch ein Grund, warum der 8. Mai als nationaler Gedenktag in Deutschland zurzeit nicht durchzusetzbar ist, weil sich Deutschland dann in einen internationalen Kontext einordnen müsste. Zu denken wäre auch an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 oder die Gründung der Vereinten Nationen am 24. Oktober 1945. Und warum sollte nicht der 27. Januar neben dem 3. Oktober nationaler Feiertag in Deutschland sein? Der 9. November wäre schließlich ein Tag, der in der deutschen Geschichte gleich fünf Mal belegt ist, im Guten und im Bösen, und daher geeignet zu zeigen, dass und warum Geschichte alles andere ist als Anlass zu einer statischen Gedenkveranstaltung.

Alle realen und denkbaren nationalen und internationalen Gedenktage haben ihre Berechtigung, aber alle tragen in sich das Potenzial einer Instrumentalisierung, die die Beschäftigung mit dem Ereignis, an das sie erinnern sollen, nicht befördern, sondern verhindern. Und oft genug dient das Plädoyer für einen bestimmten Gedenktag der Delegitimierung eines anderen, beispielsweise des 3. Oktober. Gedenktage können – so Markus Drüding in seinem Beitrag zum genannten Themenheft – integrieren, sie können abgrenzen, sie können Herrschaft stabilisieren, aber sie könnten sie auch in Frage stellen. Ob und wie ihnen was gelingt, hängt von der „Didaktisierung dieser Feiertage“ ab. Und dazu gehört die internationale Einordnung. Was bedeutet die beiden Weltkriege, was bedeuten die nationalsozialistischen Verbrechen für die europäischen Länder und Nationen einschließlich Russlands? Wer sich jedoch auf eine rein deutsche Perspektive beschränkt, die Shoah auf das Wirken einzelner Täter*innen reduziert und darüber hinaus auch noch die Folgen deutscher Verbrechen für Frankreich, Griechenland, Polen, Russland und die vielen anderen Länder in Europa ignoriert, verhindert „ein Verständnis der eigenen Gegenwart“. Erst in diesem Zusammenhang kann der 3. Oktober als deutscher Nationalfeiertag in seiner gesamten Tragweite angemessen gewürdigt werden, denn ohne die nationalsozialistischen Verbrechen und ihre Vorgeschichte hätte es die sogenannte „deutsche Teilung“ gar nicht gegeben.

Vorsichtige Perspektiven

Frank Bösch beobachtet die „kleinteilige, mitunter jährliche Wiederholung“ sowie „eine ermüdende Ritualisierung“ und fordert „eine kreative Öffnung des verengten Kanons“ der deutschen Erinnerungskultur. Er zitiert in seinem in der Ausgabe von „Aus Politik und Zeitgeschichte“ vom 10. August 2020 erschienenen Essay unter dem Titel „Im Bann der Jahrestage“ Pierre Bourdieu, der „die kritische Reflexion der Geschichtswissenschaft ‚von der offiziösen Geschichte der Gedenktage‘“ unterschied und damit Gedenktage im Grunde per se für ahistorisch und daher unzureichend erklärte. Eine optimistische Gegenposition findet er bei Aleida Assmann, die glaube, „dass Jubiläen nicht nur das kulturelle Gedächtnis und transgenerationelle Erinnerungsgemeinschaften fördern, sondern auch partizipativ einen Anstoß zur historischen Reflexion bieten können.“

Elke Gryglewski ist Leiterin der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten. Vorher war sie im Haus der Wannseekonferenz in Berlin tätig. Sie schreibt in der zitierten Ausgabe von „Aus Politik und Zeitgeschichte“: „Grundsätzlich kann Gedenken, ebenso wie Erinnern, nicht ohne das Wissen um die Ereignisse im Kontext der Geschichte stattfinden. Welches Wissen zum Nationalsozialismus und Holocaust wie vermittelt und verhandelt wird, ist Teil eines gesamtgesellschaftlichen, sich stetig wandelnden Prozesses, an dem staatliche Institutionen, schulische und außerschulische Einrichtungen, die NS-Gedenkstätten, die Politik und auch die Medien beteiligt sind.“ Gedenkstätten, die diesem Anspruch gerecht werden wollen, erhalten eine dreifache Rolle als Museum, Gedenkstätte und als Ort der historisch-politischen Bildung. Die Mitarbeiter*innen sollten Position auch in aktuellen Debatten beziehen. Elke Gryglewski berichtet, dass sich „Mitarbeiter*innen gemeinsam mit den Kolleg*innen des Anne-Frank-Zentrums an den ‚Unteilbar‘-Demonstrationen mit einem Transparent“ beteiligt hätten: „Während der Demonstration schlossen sich zahlreiche Jugendliche dem Transparent an und lobten die Teilnahme der Gedenkstätte.“ Es geht eben nicht um die Frage, ob „Erinnerung“ gepflegt wird, es geht um den Kontext, in den sie gestellt wird.

Wie schwierig es von Seiten der Täter*innen und der ihnen nachfolgenden Generationen ist, Erinnerungen an die Shoah zu verinnerlichen, zu integrieren, belegen zwei Romane der deutschen Gegenwartsliteratur, die ich in diesem Zusammenhang zur (neuerlichen) Lektüre empfehlen möchte. Verräterisch sind die Personalpronomina, die wir verwenden, wenn wir erinnern oder vergessen wollen. Christa Wolf schreibt in „Kindheitsmuster“ (1976): „Weil es nämlich unerträglich ist, bei dem Wort ‚Auschwitz‘ das kleine Wort ‚ich’ mitdenken zu müssen: ‚Ich im Konjunktiv. Imperfekt: Ich hätte. Ich könnte. Ich würde: Getan haben. Gehorcht haben.“ Ulrike Draesner weist in einer ihrer Frankfurter Vorlesungen darauf hin, dass Christa Wolf in „Kindheitsmuster“ für die Erzählperspektive drei verschiedene Pronomina verwendet: „ich“, „sie“, „wir“. Ähnlich verfährt sie selbst in ihrem Roman „Sieben Sprünge vom Rand der Welt“ (2014). Die Kapitel sind jeweils einer Person zugeordnet, die teilweise aus der Ich-Perspektive berichtet, teilweise in der dritten Person erscheint. Die Erzählperspektive wechselt je nach Identifikation mit dem Erzählten. Sie schafft Distanz, entlastet – zumindest für einen Augenblick.

Es müsste und könnte jedoch vielleicht gelingen, dass wir – jede*r von uns – die verschiedenen Perspektiven des „ich“, des „wir“, des „sie“, erste und dritte Person, in Singular und Plural, zusammendenken und endlich dazu stehen, was unsere Geschichte in Deutschland ausmacht: sie ist und bleibt eine Geschichte von Täter*innen und deren Kindern, deren Enkel*innen, die eine nachhaltige Erinnerungskultur nur gestalten können, wenn sie sich nicht länger von sich selbst distanzieren, sondern anerkennen, was historische Schuld ist, wie sie psychisch und sozial integriert werden könnte und was diese Schuld für die Opfer und deren Kinder und Enkel*innen bedeutet. Ein empathisches Verständnis für die schwierige Lage Israels gehört dazu. Es gibt eben nicht nur ein „Nie wieder“, das „Nie wieder Krieg“ der Deutschen, sondern auch das „Nie wieder wehrlos“, das in Israel täglich erfahrbar ist.

Norbert Reichel, Bonn

(Anmerkung: Erstveröffentlichung im April 2021, Internetlinks wurden am 15. September 2022 auf ihre Richtigkeit überprüft.)