75 Jahre Kinder- und Jugendhilfe

Ein Gespräch mit Staatssekretär a.D. Klaus Schäfer

Deutschland hat mit Blick auf sein öffentliches Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebot einen unübersehbaren Nachholbedarf. Zu lange und zu einseitig hat die ehemalige Bundesrepublik nahezu ausschließlich auf Familie und Schule als den fraglos gegebenen Stützpfeilern von Kindheit und Jugend gesetzt. Dabei war die Familie vor allem für die Betreuung und Erziehung der Kinder, die Schule für die Bildung verantwortlich. Gemeinsam bildeten sie das Koordinatensystem für das mehr oder minder reibungslose Aufwachsen von Kindern in einer sich rasch wandelnden Welt.“ (12. Kinder- und Jugendbericht, 2005)

Die gesetzliche Kodifizierung der Jugendhilfe kann auf eine 100jährige Geschichte zurückblicken. Mit dem Kinder– und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) kann sie heute auf eine ausgereifte gesetzliche Grundlage im Sozialgesetzbuch verweisen. Doch der Weg dahin war schwer. Es lohnt sich daher, so etwas wie einen roten Faden in der Entwicklung zu suchen. Denn es waren spannende Auseinandersetzungen, bei denen es nicht allein um mehr Fachlichkeit, sondern auch um gesellschaftspolitische Kontroversen ging.

Längst ist die Kinder- und Jugendhilfe ein professionell handelnder zentraler Akteur der Ausgestaltung des Sozialstaatsgebots Artikels 20 GG. Ihr Portfolio spiegeln bundesweite Zusammenschlüsse wie der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge, die Arbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) und – bezogen auf die Heimerziehung –der Allgemeine Fürsorge- und Erziehungshilfetag (AFET) sowie die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGFH), nicht zuletzt von Bedeutung gerade im Hinblick auf die Demokratiebildung ist der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) als Zusammenschluss der Kinder- und Jugendverbände. In diesen Organisationen haben sich nahezu alle Akteure der öffentlichen und freien Träger zusammengeschlossen.

Kinder- und Jugendhilfe ist in gesellschaftlichen Zusammenhängen verwoben und daher einem stetigen Wandel unterworfen. Ziele und Arbeitsweisen haben sich in den vergangenen 75 Jahren immer wieder an aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen angepasst und anpassen müssen. Die umfangreichen Nachjustierungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes haben den eigenständigen Auftrag und ihre eigenständige Funktion im Rahmen der Sozialen Arbeit gestärkt. Das zu erreichen war kein leichter und selbstverständlicher Prozess. Es bedurfte erheblicher Überzeugungs- und Durchsetzungskraft.

Bildungshaus Bad Aibling. Foto: Claudia Kohnle

Manche Kontroversen dauern nach wie vor an. Immer wieder geht es um die Frage der finanziellen Lastenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen, oft aber auch um die Verteilung der Aufgaben zwischen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, nicht zuletzt, weil seit den 2000er Jahren durch den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Schulkinder die Schule als dritter Partner beteiligt wird. Ein Beispiel, das mehr Beachtung verdiente, ist das erfolgreiche Modell einer Schule in Trägerschaft der freien Jugendhilfe, das Bildungshaus Bad Aibling. Bildung, Erziehung, Betreuung im Spannungsfeld von Prävention und Intervention werde heute viel komplexer diskutiert als dies noch vor 100, 50 oder gar vor der 30 Jahren der Fall war. Ein kritischer Punkt ist die bisher leider gescheiterte Aufnahme der Kinderrechte gemäß der einschlägigen UN-Konvention in das Grundgesetz. Weitere Debatten wurden und werden im Demokratischen Salon immer wieder in der Rubrik „Kinderrechte“ angesprochen und dokumentiert.

Eines ist seit der Herausbildung der „Jugendwohlfahrt“ in den 1920er Jahren durch bedeutende Akteurinnen (!) wie zum Beispiel Gertrud Bäumer, Marie Juchacz und Marie Elisabeth Lüders bis heute geblieben: der Grundgedanke eines „Rechts auf Erziehung“, der bereits 1922 im damaligen Reichsjugendwohlfahrtsgesetz enthalten war. Das war ein entscheidender Durchbruch, der bis heute das Fundament der Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe und auch des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) prägt.

Foto: privat

Über die Geschichte der Kinder- und Jugendhilfe habe ich im Frühjahr und im Frühsommer 2023 mehrfach mit Prof. Klaus Schäfer (*1945) gesprochen. Klaus Schäfer hat seit Jahrzehnten in unterschiedlichen Funktionen die Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe begleitet. Bis zu seinem Wechsel in das nordrhein-westfälische Sozialministerium im Jahr 1991 war er Geschäftsführer der AGJ. Zuletzt nahm er die Funktion des Staatsekretärs im Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Kultur und Sport in NRW wahr. Er wirkte in verschiedenen bundesweiten Gremien mit, unter anderem im Bundesjugendkuratorium, beim Deutschen Jugendinstitut und in den Sachverständigenkommissionen zur Erstellung des 14. und 15. Kinder- und Jugendberichts, deren stellvertretender Vorsitzender er war. Seit 2006 ist er Honorarprofessor an der Universität Bielefeld, Fakultät Erziehungswissenschaft.

In den Jahren 2003 bis 2005 arbeiteten wir im Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen eng zusammen, er als Abteilungsleiter, ich als Referatsleiter. Unser gemeinsames großes Projekt war die Offene Ganztagsschule im Primarbereich (OGS), die sich zu einer Erfolgsgeschichte der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule entwickelte.

Unser gemeinsamer Eindruck: es geht auch heute immer noch um das Wechselverhältnis von Kinder- und Jugendhilfe und gesellschaftlichen Entwicklungen. Besonders sichtbar wird dies an den steigenden Zahlen im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD), den Herausforderungen in der Bildungspolitik und vor allem auch in der frühen Bildung, um nur einige Aspekte zu nennen, sowie den aktuellen Debatten um Folgen und Prävention von Kinderarmut.

Von der Fürsorge zum eigenständigen Erziehungsanspruch der Jugendhilfe

Norbert Reichel: Viele Menschen denken: Kinder- und Jugendhilfe greift erst ein, wenn das sprichwörtliche Kind „in den Brunnen gefallen ist“.

Klaus Schäfer: Es mag sein, dass diese Einschätzung noch in zahlreichen Köpfen der Menschen nachhallt. Und sicher ist es so, dass es manchmal gar nicht anders geht, wenn ich zum Beispiel an die Tätigkeit im ASD denke. Da kommen Kontakte mit den Eltern oft erst zustande, wenn diesen die Probleme und Herausforderungen „über den Kopf wachsen.“ Das Instrument der Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) ist hierfür ein gutes Beispiel. Doch für andere Handlungsfelder, wie zum Beispiel die Jugendsozialarbeit, die Schulsozialarbeit, die Familienberatung, die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen, die Kinder- und Jugendarbeit trifft diese Einschätzung nicht zu. Längst sind diese Felder Orte der Bildung und Erziehung, wie sie auch in ihrem pädagogischen Profil immer betonen. Sie sind aber auch Felder, in denen der präventive Charakter der Kinder- und Jugendhilfe greift. Aber eines ist mir wichtig: Die Kinder- und Jugendhilfe ist heute zentraler Akteur in der Gestaltung der Lebenswelten junger Menschen und ihrer Familien und seit Jahren in der kommunalen Verantwortungsebene ein enorm expandierender Bereich.

Hatte Christa Hasenclever noch 1978 festgestellt, dass die Jugendhilfe „eine noch weithin unbekannte und daher nicht populäre gesellschaftliche Funktion einnimmt“, so ist es heute unbestritten, dass die Kinder- und Jugendhilfe in der „Mitte der Gesellschaft“ und in jeder Hinsicht Begleiterin im Alltag junger Menschen und ihrer Familien ist. Da lohnt es sich, auf einen grundlegenden Durchbruch hinzuweisen: die gesetzliche Kodifizierung eines „Rechts auf Erziehung“ von Kindern und Jugendlichen. Das war 1922 keine Selbstverständlichkeit, sondern Ergebnis einer langen politischen Auseinandersetzung im Deutschen Reichstag.

Norbert Reichel: Welche Rolle spielten dabei die freien Träger?

Klaus Schäfer: Na ja, die freien Träger in der Kinder- und Jugendhilfe waren (und sind es auch noch heute) eine richtige Macht. Nicht nur, weil etwa 70 % der Leistungen und Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe von ihnen wahrgenommen werden. Ihre Tätigkeit war auch bis zum Kinder- und Jugendhilfegesetz 1990 durch das Subsidiaritätsgebot geschützt, denn bevor der öffentliche Träger tätig werden konnte, war er verpflichtet, zunächst einen Träger der freien Jugendhilfe zu fragen, ob er nicht die erforderliche Leistung erbringen will. Aber auch die Eltern orientierten sich stark an den Ausrichtungen der freien Träger je nach ihrer Grund- und Werteorientierung. Das ist auch heute noch weitgehend so, auch wenn nicht mehr in dem Maße, wie dies vor 30 oder 40 Jahren der Fall war.

Aber in der fachlichen Gestaltung und in den Reformdiskussionen waren die freien Träger in ihrer Gesamtheit oftmals die Treiber, die Veränderungen wollten und in wichtigen fachlichen Grundsatzfragen weitgehend an einem Strang zogen. Daran wird auch heute kein Zweifel laut, auch wenn das Zusammenspiel der öffentlichen und freien Träger nicht mehr durch das Subsidiaritätsprinzip, sondern von einer „partnerschaftlichen Zusammenarbeit“, aber bei Beachtung der „Selbständigkeit der freien Jugendhilfe“ geprägt wird.

Aber ebenso wichtig waren, zum Beispiel in den Zeiten des Aufbruchs, die Initiativen, die sich herausbildeten und neue Impulse in den Alltag der Kinder- und Jugendhilfe einbrachten. Sie waren so etwas wie die Graswurzelbewegung der 1970er Jahre. Es war ein Jahrzehnt, in dem für die Kinder- und Jugendhilfe neue Maßstäbe in fachlicher struktureller und rechtlicher Hinsicht gesetzt wurden. Unzählige Projekte, zum Beispiel in der Gemeinwesenarbeit, der Stadtteilarbeit, den erzieherischen Hilfen, der Kinder- und Jugendarbeit etc. entstanden, oftmals durchaus außerhalb der klassischen Träger der Jugendhilfe. Sie waren zugleich auch Ausdruck einer Kritik an deren Arbeit.

„Innovativ“, „emanzipatorisch“ und „offensiv“ waren einige Schlagwörter der neuen Ansätze. Konkrete Beteiligungsformate für Kinder und Jugendliche wurden entwickelt und es bildete sich deutlich mehr Selbstbewusstsein in ihrem Anspruch, auch gesellschaftspolitisch zu agieren, heraus. Da ging auch vieles von den Hochschulen aus, vor allem bei der Prägung eines sozialpädagogischen Profils. Dieser Prozess war wichtig und er hat der Kinder- und Jugendhilfe gutgetan, wie sich an der weiteren Entwicklung zeigt. Es war ein Jahrzehnt einer grundlegenden Neuorientierung, in der Theorie wie in den Methoden und Angebotsformen. Es entwickelte sich ein grundlegend neues Profil ihres Handelns im Zusammenhang mit gesellschaftlichen Veränderungen, die die Rahmenbedingungen ihrer Arbeit beeinflussten. Schon in dieser Zeit war der Begriff „Fürsorge“ kein für die Jugendhilfe kennzeichnender Begriff und entsprach auch nicht den fachlichen Herausforderungen. Für die Kinder- und Jugendarbeit galt er ohnehin nicht. Sie war – im Gegenteil – auch Teil neuer Jugendbewegungen wie zum Beispiel die Jugendzentrumsbewegung, die Lehrlingsbewegung und wirkte nicht zuletzt auch an den gesellschaftlichen Diskussionen um den „Jugendprotest im demokratischen Staat“ Ende der 1970er Jahre mit.

Norbert Reichel: Bei der Entwicklung der gesetzlichen Grundlagen gab es nicht nur Zustimmung, sondern auch erhebliche Widerstände.

Klaus Schäfer In dieser Zeit war das geltende Jugendwohlfahrtsgesetz keine ausreichende gesetzliche Grundlage. Aber man nutzte die Schlupflöcher, die es vielfältig gab und die durch Bund, Länder und Kommunen gesetzten Richtlinien, die bereits auf neue Impulse eingingen. Aber um eine gesetzliche Reform durchzusetzen, reichte es nicht, denn zu stark wirkten immer wieder die Bremser. Kennzeichnend für diese Vergangenheit ist eine über 30 Jahre dauernde kontroverse Reformdebatte. Sowohl das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG), das 1953 nur unzureichend geändert wurde, als auch das Jugendwohlfahrtsgesetz, das das RJWG 1961 ablöste, waren keine grundlegenden, sondern allemal kleinere Veränderungen. Dennoch hatten sie eine Stärke aus der Sicht der Jugendarbeit: das Prinzip der „Einheit der Jugendhilfe“, das vor allem aus der Sicht der Jugendarbeit eine große strukturelle Bedeutung hatte.

Dennoch, trotz Änderungen zur Fürsorgeerziehung, zur Freiwilligen Erziehungshilfe, zur Stärkung der freien Träger und der Normierung der Heimaufsicht war die Unzufriedenheit über die Reformzurückhaltung sehr groß. Vor allem Teile der Kommunen und der Länder zeigten erhebliche Widerstände und kritisierten die ihnen übertragenen Aufgaben. Und wie immer wurde auch das Argument des Geldes als Bollwerk gegen die Reform genannt. Ein weiterer Streitpunkt war auch die gesetzliche Verpflichtung der Kommunen zur Errichtung von Jugendämtern. Die Kommunen betrachteten dies als einen Eingriff in ihre Organisationshoheit. Es waren Streitpunkte, die bereits 1922 eine besondere Rolle spielten. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahre 1967, das die Einführung der Jugendämter als Fachämter als verfassungskonform erklärte, kehrte dann etwas mehr Ruhe ein. Diese Entscheidung war zugleich aber auch ein Durchbruch zu einem Fachamt, das mit einem eigenen Ausschuss, dem Jugendhilfeausschuss ausgestattet wurde. Damit wurden auch die Träger der freien Jugendhilfe in die Gestaltung des Jugendamtes einbezogen.

Die Reformdebatten der 1960er, 1970er und 1980er Jahre

Norbert Reichel: Welche Impulse gab es in anderen Bereichen?

Klaus Schäfer: Es gab immer wieder Entwicklungen, die mit dem Begriff „Reformbewegung“ in Verbindung zu bringen waren – und auch heute noch sind. Ein Hintergrund war die Debatte um die „Bildungskatastrophe“ wie Georg Picht sie in seinem Bildungsgutachten bereits 1964 skizzierte. Ein Thema, welches die Jugendhilfe auch aus der alleinigen Betrachtung als „Fürsorge“ herausholen sollte. So wurde schon 1960 auf der Hauptversammlung der Arbeitsgemeinschaft für Jugendfürsorge und Jugendpflege (AGJJ) die gemeinsame Verantwortung von Jugendhilfe und Schule für die Jugend thematisiert und eine engere strukturell gesicherte Kooperation gefordert.

Es „wimmelte“ in dieser Zeit nur so von Vorschlägen, Empfehlungen und auch gesetzlichen Forderungen. Es kam zum Beispiel auch zu den ersten Ländergesetzen im Bereich der Kindergärten, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, denn für diesen Bereich war der Handlungsdruck besonders groß. Das alles konkretisierte sich in einer Ungeduld, die gegen Ende der 1960er Jahre, wie Christian Schrapper es formulierte, so etwas wie „die Ruhe vor dem Sturm“ auslöste (nachzulesen in seinem 1999 erschienen Aufsatz „Zwischen Aufbau und Umbruch“).

Das politische und gesellschaftliche Klima änderte sich massiv. Die Sehnsucht, konservative Strukturen zu verändern und die Formel „Mehr Demokratie wagen“ (Willy Brandt, 1972), bestimmten auch die Forderungen der Kinder- und Jugendhilfe nach einer gesetzlichen Neuregelung. Denn in dieser Zeit wurde auch eine deutliche Kritik an der Praxis der Jugendhilfe laut, die vor allem an ihren repressiven Strukturen und Wirkungsweisen festmachte. Jugendhilfe bzw. Jugendwohlfahrt wie sie damals bezeichnet wurde, wurden von ihren Kritikern als „Instanz der sozialen Kontrolle“ gesehen. Somit wurden faktisch ihre Unterstützungsfunktionen konservativer gesellschaftlicher Verhältnisse betont.

Einen Anlauf für eine grundlegende gesetzliche Reform unternahm 1970 die damalige Bundesjugendministerin Käthe Strobel mit dem Einsetzen einer Sachverständigenkommission. Doch dieser Versuch, der über einem Diskussionsentwurf nicht hinausging, wurde nach Kontroversen zwischen Bund und Ländern 1974 nicht mehr weiterverfolgt. Ein neuer Versuch wurde dann – nach Vorläufen – 1977 unternommen, der eine breite Unterstützung der Praxis und der Träger fand. Der Gesetzesentwurf ging sehr weit auf Forderungen der Praxis ein, denn er beinhaltete neben einem fachlich begründeten neuen Verständnis der Angebote und Leistungen der Jugendhilfe vor allem auch einen stärkeren Einbezug der Jugendlichen bei Entscheidungen über Hilfe und Unterstützung. So räumte er ihnen eine klares Ablehnungsrecht ein (§ 8). Den dann folgenden Regierungsentwurf beschloss der Deutsche Bundestag 1980 mit Mehrheit der SPD/FDP Koalition. Die folgenden Beratungen im Bundesrat zeigten jedoch die deutliche Ablehnung seitens der meisten Länder, die dem Gesetz dann auch im Vermittlungsausschuss keine Chance gaben. Alternativ hatte das Land Baden-Württemberg einen Gesetzentwurf eingebracht, der zwar im Bundesrat angenommen, jedoch im Bundestag schließlich abgelehnt wurde.

Norbert Reichel: Das klingt doch sehr nach einer politischen und weniger nach einer fachlichen Debatte.

Klaus Schäfer: Ja so war das, denn fachliche Fragen spielten bei der Ablehnung so gut wie keine Rolle. Die Reformdebatte war immer auch verbunden mit einer gesellschaftspolitischen Richtungsdebatte. So wurden die Reformwilligen als eine Gruppe von Ideologen dargestellt, die im Kern eine andere Gesellschaftsordnung wollten. Zentraler Gegenstand war (und ist immer noch) die Kontroverse zwischen Elternrechten und den eigenständigen Rechten von Kinder- und Jugendlichen. Das war die ideologische Kontroverse, die die Reform verhinderte und Ausdruck eines grundlegenden gesellschaftlichen Konflikts war. Anschaulich dokumentiert das der damalige bayerische Ministerpräsident Franz Josef Strauß in seiner Ablehnung der Reform. Er schrieb an den Deutschen Bundesjugendring, dass die vorgesehene Jugendhilferechtsreform sowie die Neuregelung der elterlichen Sorge „weder so noch in anderer Form das Licht der Welt erblicken“ dürfe. Der Brief ist im Jubiläumsband zum 50jährigen Bestehen des Deutschen Bundesjugendrings im Jahr 1979 abgedruckt. Diese Haltung setzte sich schließlich durch.

Nach dem Scheitern entstand eine Phase der Enttäuschung und der Diskussionen darüber wie es nun mit einem für die Zeit völlig unzureichendem Gesetz, dem JWG, weitergehen konnte. Ein Versuch von Heiner Geißler, der 1982 Jugend- und Familienminister wurde, scheiterte dann aber schnell. Die Praxis befürchtete, dass mit dieser kleinen Reform, die Option auf eine grundlegende Reform aufgegeben würde. Zudem stand der Entwurf auch wegen der Kostenneutralität in der Kritik. Schließlich wurde er von Familienministerin Rita Süssmuth 1985 zurückgezogen. Die dann folgende Reformdebatte, ausgelöst durch einen neuen Entwurf 1988, war dann endlich erfolgreich und endete in dem Kinder- und Jugendhilfegesetz von 1990 bzw. 1991 als Achtes Buch des Sozialgesetzbuches.

Das alles ist Geschichte, spiegelt aber wider, wie stark einerseits die Bremser agieren und sich durchsetzen konnten, andererseits zeigt sie auch die Beharrlichkeit der Reformbefürworter in allen Lagern, ohne die der Erfolg nicht möglich gewesen wäre.

Thema Heimerziehung

Norbert Reichel: Die Heimerziehung war lange Zeit das zentrale Thema der Jugendwohlfahrt, in Form der Fürsorgeerziehung. Ihre Praxis stand seit vielen Jahren in der Kritik, nicht zuletzt ausgelöst durch die sogenannte „Heim-Bambule“.

Klaus Schäfer: Die Diskussion um die Heimerziehung beherrschte in den 1960er und 1970er Jahren die fachliche Debatte. Die „Heimkampagne“ mit ihren „systemsprengenden Formen“ des Protestes Ende der 1960er und auch noch in den 1970er Jahren spiegelte auch die große Enttäuschung über die sehr bescheiden ausgefallene Reform des RJWG im Jahre 1961 wider. Es waren vor allem Studenten (unter Leitung von Klaus Mollenhauer von der Frankfurter Universität) die sich in Hessen gegen die Formen der Heimerziehung wandten, auch durch Besuche in Heimen. Druck machte zudem in Berlin das Georg-von Rauch-Haus, in dem sich „Trebegänger“, die sich den Heimen entzogen haben, trafen und unterkamen. Auch die „Sprengung“ von Einrichtungen in Fulda und Biedenkopf durch Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof und Andreas Baader waren Teil dieser „Heimkampagne“.

Bereits bestehende Zweifel an der Wirksamkeit der Fürsorgeerziehung wurden durch massive Klage über die für Jugendliche unzumutbaren Zustände der pädagogischen Praxis immer deutlicher. Trotz einiger Reformansätze, die Ende der 1960ziger Jahre umgesetzt wurden, blieb die Kritik an der Praxis der Einrichtungen bestehen. Zu stark war die Fürsorgeerziehung in dem Gedanken einer Anstaltserziehung verhaftet und tat sich mehr als schwer, sich daraus zu lösen. Obwohl vor allem der Allgemeine Fürsorge- und Erziehungstag (AFET), wie auch Teile der Träger der freien Jugendhilfe in ihren Absichten auf eine Modernisierung der Fürsorgeerziehung abzielten, konnten sie sich nicht so weit durchsetzen, dass sich Reformansätze schneller realisieren ließen. Allerdings sank die Zahl der Unterbringungen deutlich, was auch ein Zeichen der Verunsicherung war. Mit dem SGB VIII wurden dann auch die Bezeichnungen geändert, aus der Fürsorgeerziehung wurde die Heimerziehung im Rahmen der Erzieherischen Hilfen – ausgestattet mit einem klaren Erziehungsauftrag – und neue offene Formen bildeten sich heraus. 

Doch immer wieder verfingen sich „alte“ Formen der Zwangserziehung auch noch in den 1990er Jahren. Die Diskussionen um die „Geschlossene Unterbringung“ oder auch die Übernahme oder zumindest eine Orientierung an den in den USA entwickelten „Boot-Camps“ spiegelten bis weit in den 2000er Jahre wider, dass sich politische Kräfte so richtig von dem repressiven Unterbringungsgedanken nicht hatten abbringen wollen.

Viele Akteure haben an den Veränderungen der Heimerziehung mitgewirkt, nicht zuletzt die Landesjugendämter, die bis 1990 als überörtliche Träger in einigen Ländern die Unterbringungskosten finanzierten. Auch das Deutsche Jugendinstitut wirkte an den vielen Reformimpulsen der Heimerziehung maßgeblich mit. Wie auch das ISA mit seinen Beiträgen zur Heimerziehung zahlreiche Impulse für eine veränderte, an den Bedürfnissen der in den Heimen untergebrachten Kinder und Jugendlichen entwickelt hatte.

Norbert Reichel: Das dunkle Kapitel der Heimerziehung: Seit dem Runden Tisch Heimerziehung Ende der 2000er Jahre haben sich nahezu alle Träger auf den Weg gemacht, Geschichte und Praxis der Heimerziehung genauer zu untersuchen. Inzwischen gibt es auch einige wissenschaftliche Untersuchungen zum Schweigen der Opfer und Täter*innen, zum Beispiel eine Untersuchung von Friederike Lorenz zur Gewalt in zwei Jugendwohngruppen, mit der ich für den Demokratischen Salon gesprochen habe. Es sind immer die selben Muster, gleichviel ob es um Gewalt in Heimen oder um Gewalt im Kontext von Antisemitismus und anderen menschenfeindlichen Ideologien geht.

Klaus Schäfer: Ja, das ist richtig und auch sehr aufwühlend. Es bestätigt aber auch die Kritik in den 1970er Jahren an der Fürsorgeerziehung. Die Diskussion um die Aufarbeitung der Schicksale von Betroffenen in der Fürsorgeerziehung zeigt das „schreckliche“ Gesicht damaliger Erziehungsformen der schwarzen Pädagogik und der Grenzverletzungen. Es ist ein schwieriger Prozess der Aufarbeitung und der Anerkennung des für viele Betroffene erlittenen Leids und Unrecht. Der „Runde Tisch Heimerziehung in den 1950er und 1960er Jahren“ hat in seinem Abschlussbericht 2011 sehr detailliert das erlebte Leid der Betroffenen sichtbar gemacht und Betroffene zu Wort kommen lassen. Im Juli 2011 beschloss der Deutsche Bundestag weitgehend die Forderungen des Runden Tisches und forderte die Länder auf, die Umsetzung zügig zu realisieren. Im Zuge der weiteren Entwicklungen sind „Unabhängige Kommissionen“ bei einzelnen Trägern der Sozialen Arbeit (und den Kirchen) eingerichtet und Gutachten in Auftrag gegeben worden, die sich mit der Aufarbeitung der in den Heimen erlebten Übergriffe befassen. Viele stehen erst noch am Anfang einer sicher noch langwierigen Aufklärung. Es bleibt Empörung zurück und vor allem die Frage: Warum ist es den Trägern und schließlich auch der der Heimaufsicht (jedenfalls ab 1961) nicht gelungen, längst früher auf Missstände aufmerksam zu machen und offensiv die Praxis der „schwarzen Pädagogik“ anzugreifen und zu unterbinden? So bleibt es ein dunkles Kapitel der Heimerziehung zurück, das schwer wiegt.

Norbert Reichel: Hier passt vielleicht ein Hinweis auf die Entwicklungen in der DDR. Der Zentrale Runde Tisch befasste sich nach dem Fall der Mauer schon sehr früh mit der Heimerziehung in den Jugendhöfen in der DDR. Seine Vorschläge wurden nach der Volkskammerwahl am 18. März 1990 leider nicht mehr berücksichtigt.

Klaus Schäfer: Der Runde Tisch „Heimerziehung in den 1950er und 1960er Jahren“, war zunächst ausschließlich auf die Situation in Westdeutschland ausgerichtet. Er wurde in einer Neuauflage mit der Aufarbeitung der Heimerziehung in der ehemaligen DDR beauftragt. Ein wichtiges Stichwort ist Torgau, eine Einrichtung, in die vor allem Jugendliche mit politisch abweichenden Auffassungen eingewiesen wurden.

An dieser Stelle will ich festhalten, dass die Geschichte der Kinder- und Jugendhilfe bis 1990 ausschließlich eine westdeutsche Geschichte ist und erst mit der Geltung des neuen Kinder- und Jugendhilferechts bereits 1990 in Ostdeutschland ein Prozess der Implementierung des Systems der Kinder- und Jugendhilfe Realität wurde. Seitdem haben sich in diesen Bundesländern und Kommunen enorme Entwicklungsprozesse auf allen Gebieten der Kinder- und Jugendhilfe ergeben, die das sozialpädagogische Profil deutlich stärkten.

Einheit der Jugendhilfe

Norbert Reichel: Die Heimerziehung ist nur ein Bereich der Sozialen Arbeit, wenn auch ein teurer Posten. Wie ging es weiter?

Klaus Schäfer: Die Diskussionen hörten nicht auf. Die Jugendhilfe wollte nicht Teil eines Sozialgesetzbuches sein, sondern forderte ein Jugendgesetzbuch mit klaren und verbindlichen Normen, die Kinder und Jugendliche als Subjekte betrachten und nicht allein aus dem rechtlichen Blick der Eltern oder als ein Unterfall des Sozialen. Sie wollte die Sicherung der „Einheit der Jugendhilfe“, d. h. die Gleichwertigkeit von Kinder- und Jugendarbeit einerseits und den erzieherischen Hilfen andererseits. Und sie wollte ein Gesamtwerk jugendrechtlicher Regelungsbereiche. Das war aber leider nicht durchsetzbar. Stattdessen wurde das Kinder- und Jugendhilfegesetz als VIII. Buch Teil des Sozialgesetzbuchs. Na ja, daran haben wir uns bis heute gewöhnt, wenn auch das, was wir uns vorstellten, nämlich eine abstimmende und vernetzende „Kommunikation“ zwischen den Gesetzesbüchern im SGB bis heute nicht oder nur ansatzweise erreicht wurde. So haben, das ist jedenfalls mein Eindruck, die einzelnen Gesetze kaum abgestimmte Verbindungen zueinander, funktionieren nach ihren eigenen Logiken und werden in der behördlichen Praxis nur wenig miteinander verknüpft und es fehlt an ämterübergreifenden Kooperationen, die es Betroffenen schwer machen, mit dieser Art von Bürokratie klarzukommen.

Einen wesentlichen Beitrag für die Weiterentwicklung der Praxis leisten die Kinder- und Jugendberichte der von der Bundesregierung jeweils in einer Legislaturperiode eingesetzten Sachverständigenkommission. Sie setzen immer wieder Impulse. Beispielhaft will ich auf den Achten und den Elften Kinder- und Jugendbericht hinweisen, die mit ihrem Grundverständnis von „Lebensweltorientierung“ beziehungsweise der „Gesundheitsförderung“ deutliche Akzente für eine engeres Kooperieren und Abstimmen der verschiedenen Regelungsbereiche gesetzt haben. Auch der Zwölfte Jugendbericht mit dem Schwerpunkt Bildung ist besonders zu nennen. Aber im Prinzip gilt die Impulsfunktion für alle Berichte.

Norbert Reichel: Aber haben Kontroversen über die Ausgestaltung der Jugendhilfe nicht auch etwas mit den Zuständigkeiten zwischen Bund, Länder und Kommunen zu tun?

Klaus Schäfer: Natürlich. Immer wieder ist von Seiten der Kommunen zu hören, die bundesgesetzlichen Regelungen belasteten sie über Maßen und fordern vom Bund mehr Geld. Anders als bei Bundesgesetzen, spielt bei den Ländergesetzen das Prinzip der Konnexität eine große Rolle. Das heißt, dass die Übertragung von Aufgaben auf die Kommunen immer mit einer Finanzierungsverpflichtung des Landes verbunden sein muss. Andererseits will der Bund sich stärker in die Gestaltung einmischen, wie zum Beispiel in der Sprachförderung von Kindern in Tageseinrichtungen oder aber in der Qualitätsdebatte in Kindertageseinrichtungen, wozu er dann auch einen Finanzierungsbeitrag leistet. Doch es sind immer wieder zum Teil hitzige Diskussionen um die erforderlichen Geldmittel. 

Und es ist auch nachvollziehbar, wenn die Kommunen feststellen, sie seien an den Rand der Finanzierbarkeit gestoßen. Tatsächlich steigen die Aufwendungen für die Kinder- und Jugendhilfe stetig. Ich will nur einige Zahlen nennen, die die Dimension sichtbar machen. Lag noch in den 1970er Jahren der finanzielle Aufwand für die Jugendhilfe bundesweit insgesamt bei etwa vier Mrd. DM, so beträgt er heute knapp 60 Mrd. EUR. Selbst wenn die Vergleichbarkeit hinkt, da seit 1990 die neuen Bundesländer hinzugekommen sind und auch Preis- und Gehaltssteigerungen einzurechnen sind, belegt die Größenordnung doch, wie stark die Kinder- und Jugendhilfe gewachsen ist und immer noch wächst.

Im Bildungshaus Bad Aibling leben und lernen Kinder im Alter von 0 – 10 Jahren gemeinsam. Im Bild zu sehen: die Mensa. Foto: Claudia Kohnle

Natürlich machen die Kosten für die Kindertagesbetreuung und die der Hilfen zur Erziehung mit einem Anstieg von ca. 240 % bzw. von 135 % seit 2006 die größten Posten aus. Hiervon entfallen auf die Kommunen nahezu rd. 85 %, was die Belastungen der kommunalen Haushalte verdeutlicht. Aber auch andere Maßnahmen zeigen deutliche Anstiege, wie zum Beispiel die Eingliederungshilfen nach § 35 a, die vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen um die Inklusion weiter zunehmen werden. Das zeigt aber auch, dass die Kostendimensionen immer auch den Gestaltungsprozess der Kinder- und Jugendhilfe beeinflussen werden. Umso wichtiger ist es fachlich zu überzeugen und auch die Wirkung sozialpädagogischen Handelns – soweit es möglich ist – immer wieder herauszufinden.

Aber gerade die Gestaltung des Verhältnisses zwischen Bund und Länder hatte mit der Föderalismusreform I im Jahre 2006 noch einmal zu einer grundlegenden Kontroverse geführt, da sowohl die Einrichtung von Behörden wie auch – etwas später im Jahr 2009 – die Verfahrensvorschriften durch die Länder eigenverantwortlich wahrgenommen werden konnten. Die Sorge um das Jugendamt als eigenständige Fachbehörde war in dem Konflikt groß. Aber die Kommunen und Länder respektierten weitgehend die bestehenden Strukturen.

Meilensteine: Einmischung und Bildungsauftrag

Norbert Reichel: Ein zentraler Punkt der Neu-Orientierung der Sozialen Arbeit in den 1970er und 1980er Jahren war die Forderung nach der „Einmischung“ der Kinder- und Jugendhilfe in andere Politikbereiche.

Klaus Schäfer: Ohne Zweifel, die Kinder- und Jugendhilfe hat einen Einmischungsauftrag, wenn Sie den Aufgabenkatalog des § 1 Abs. 3 SGB VIII lesen. Dort wird als eine Aufgabe formuliert „positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihren Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.“ Hier ist, wenn Sie so wollen, die „Strategie der Einmischung“ verankert (so nannte es Ingrid Mielenz). Die Erkenntnis, dass die Jugendhilfe – will sie wirkungsorientiert Lebenswelten gestalten – sich zwingend in andere Felder, die die Lebenswelt von jungen Menschen positiv oder auch negativ beeinflussen, einmischen muss. Auch der Achte Jugendbericht der Bundesregierung (1989) hatte dies mit dem Begriff der „Lebensweltorientierung“ unterstrichen. Damit wurden auch Entwicklungen in der Praxis aufgegriffen. Bildung und Erziehung allein als pädagogisches Handeln zu verstehen, ohne eine Veränderung in den Lebenswelten zu erreichen, entsprach nicht mehr den Alltagsherausforderungen des Aufwachsens. Das führte zu einer kritischen Beobachtung, denn Zuständigkeitsgrenzen vor allem in der öffentlichen Verwaltung zu überschreiten führt schon zwangsläufig zu Protesten derjenigen, in deren Bereiche eingegriffen wird. Dass dies in der Praxis oftmals gar nicht so einfach ist, zeigt die Praxis täglich.

Norbert Reichel: Eine Folge des Einmischungsgedankens war die Aufnahme des Bildungsbegriffs, insbesondere im Kontext des Zwölften Kinder- und Jugendberichts 2005.

Klaus Schäfer: Na ja, darüber wurde schon in früheren Jahren diskutiert. Aber mit der PISA-Studie von 2001 gewannen die damit verbundenen Fragen wieder erheblichen Aufwind. Denn es wurde zugleich deutlich, dass das enge Bildungsverständnis der Schule längst nicht für eine optimale Bildungsförderung ausreicht. Da sprach vieles für die Kinder- und Jugendhilfe. Sie hatte immer wieder auf die Bedeutung der non-formalen und informellen Bildung hingewiesen, die schon aus strukturellen Gründen von der Schule nicht oder nur unzureichend behandelt wurde.

Die Leipziger Thesen, eine Gemeinsame Erklärung des Bundesjugendkuratoriums (BJK), der Sachverständigenkommission des Elften Kinder- und Jugendberichts und der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ) sowie der Zwölfte Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung mit dem Schwerpunkt Bildung traten nachdrücklich für ein erweitertes Bildungsverständnis ein und sahen die Notwendigkeit Jugendhilfe und Schule stärker miteinander zu verbinden. Auch entstand das Bild von sogenannten „Bildungslandschaften“ (Deutscher Verein 2009) mit dem Ziel, letztendlich das Gemeinwesen „Kommune“ als eine Bildungslandschaft zu begreifen und die Vielfalt ihre Orte der Bildung systematischer zu sehen und zu gestalten. Natürlich gab es auch Warnungen, dass auf Grund der besonderen strukturellen Stärke der Schule die Kinder- und Jugendhilfe Gefahr liefe, zum Instrument der Schule und ihrer Denkmuster zu werden.

Die strukturelle Verbindung im Rahmen eines Ressorts gab es bereits auch in anderen Ländern, wie z.B. in Rheinland-Pfalz und Niedersachsen. Bereits in Bayern und Baden-Württemberg waren zudem die Kinder- und Jugendarbeit im Bildungsressort angesiedelt, ohne jedoch eine konkrete Verbindung zu den Schulabteilungen zu entwickeln. Doch die Herausbildung der Ganztagsschule und der stärkere Einsatz der Schulsozialarbeit in einigen Ländern zeigen durchaus, dass es hier Erfolge für beide Seiten gibt.

Norbert Reichel: Ich muss leider sagen, dass es mir in meiner Zeit bis 2018 im nordrhein-westfälischen Schulministerium nicht gelungen ist, die Vorbehalte von Seiten der Schule zu beseitigen. Immer wieder geisterte das Wort von der „Unterstützung“ der Schule durch Kinder- und Jugendhilfe durch die Debatten. Alles unter der Ägide der Schulleitungen. Und die Rede von der „Multiprofessionalität“ ist mitunter recht scheinheilig. Die OGS war anders gedacht, ihr Ziel war die Entwicklung einer Kooperation auf Augenhöhe, aber auch da ist noch lange nicht alles Gold, was glänzt.

Klaus Schäfer: Ja, es war und es ist immer noch schwer, die beiden Professionen konstruktiv zusammenzubringen und ein Gesamtverständnis von Bildungsförderung zu schaffen, die unterschiedlichen Kompetenzen als etwas Zusammenhängendes verstehen. Dennoch haben wir Anfang der 2000er Jahre einiges an Zusammenhalt erreicht. Bedauerlicherweise lehrt uns die Zeit nach der Auflösung des Ressorts im Jahre 2005, dass es immer wieder herausfordernd ist, „Schule“ mit unseren Gedanken und Verständnissen nachhaltig zu erreichen. Das gilt auch für die Offene Ganztagsschule, die ich noch immer für einen wesentlichen Meilenstein – jedenfalls in NRW, Rheinland-Pfalz und Hamburg – halte.

Aber auch hier zeigt sich, dass wichtige Grundstrukturen in der Gestaltung von Schule immer noch allein in der Verantwortung der Schule liegen. Es gibt gute Beispiele der gemeinsamen Verantwortungswahrnehmung aber auch negative Entwicklungen, die wieder Bildung als Aufgabe der Schule reduzieren und Betreuung im Ganztag als Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe sehen. Da muss noch mehr Verbindlichkeit geschaffen werden. Dieses aber fordert auch die Kinder- und Jugendhilfe heraus: Sie muss das „System Schule“ auch verstehen lernen und die besonderen gesetzlichen Strukturen zwischen Elternrecht und Schulrecht einordnen können.

Professionalisierung und Ehrenamtlichkeit

Norbert Reichel: Zur Kinder- und Jugendhilfe gehört – wie zur gesamten Sozialen Arbeit – das Ehrenamt. Die Politik lobt es immer gerne, denkt aber offensichtlich nicht darüber nach, dass Ehrenamtler*innen auch der Betreuung und Unterstützung durch Hauptamtler*innen bedürfen. Und manchmal habe ich den Eindruck, als solle das Ehrenamt nur genutzt werden, um Kosten für im Hauptamt tätige Menschen zu senken.

Klaus Schäfer: Ehrenamtlichkeit in der Kinder- und Jugendhilfe ist ein hohes Gut. Unzählige Menschen wirken in den Einrichtungen und Angeboten mit. Sie übernehmen nicht nur Verantwortung in den Vorständen der Träger, sondern sind auch bei den Initiativen und in den Feldern der Praxis zu sehen. Ohne die Beiträge und Leistungen der ehrenamtlich Tätigen, wäre die Kinder- und Jugendhilfe ein wesentliches Stück ärmer. In der Kinder- und Jugendarbeit kommt dem ehrenamtlichen Engagement junger Menschen noch ein ganz anderer Effekt hinzu: Hier haben das Mitwirken und das Übernehmen von Verantwortung viel mit der persönlichen Entwicklungsförderung zu tun und prägen ein gelingendes Aufwachsen in besonderer Weise. Zurecht hat daher das SGB VIII eine besondere Regelung in § 12 zur Förderung der Ehrenamtlichkeit in den Jugendorganisationen.

Aber eines muss man auch sehen: ehrenamtliches Engagement von Menschen hat viel mit der Identifikation mit den Zielen, der Philosophie oder der gesellschaftspolitischen Verortung der Organisation zu tun. Da wächst man in das Ehrenamt hinein. Ein Blick in die Praxis zeigt aber, dass dieser Zusammenhang mehr und mehr als Motiv geringer gewichtet wird. Das hat wohl auch etwas mit zunehmendem Individualismus zu tun. Sicher ist es aber auch so, dass für das ehrenamtliche Engagement an Unterstützung noch einiges getan werden muss. Gerade für junge Menschen ist der Aufwand oftmals hoch, was viele auch davon abhält, sich zu engagieren. Übrigens sieht das SGB VIII für die Jugendverbände ausdrücklich die Förderung der eigenverantwortlichen Tätigkeit vor (§ 12 SGB VIII) und meint damit auch das ehrenamtliche Engagement junger Menschen.

Professionalität und Ehrenamt widersprechen sich aber nicht, es sind zwei Seiten einer Medaille. Wir sind längst weit weg von der Zeit, in der ehrenamtliches Engagement als Ersatz für fehlende – oder nicht öffentlich finanzierte – Hauptamtlichkeit gesehen wurde bzw. gesehen werden konnte. Ich habe das im Übrigen nie so gesehen, wohl die mangelnde Förderung von Professionalität immer wieder kritisiert. Heute ist das anders. In den letzten 20 Jahren haben wir einen enormen Aufschwung der hauptamtlich Tätigen. So wurden im Jahre 2018/2019 insgesamt etwa 1,1 Mio. hauptamtliche Personen gezählt. (Zum Vergleich: Die Autoindustrie beschäftigte zum gleichen Zeitpunkt rd. 830.000 Personen.). Aktuell beklagen wir, dass Fachkräfte fehlen. Professionelle Tätigkeit wird also weit mehr gebraucht als derzeit vorhanden.

Norbert Reichel: Heute wird oft vor De-Professionalisierung gewarnt. Es gibt zu wenig Fachkräfte. Sind noch mehr ehrenamtlich tätige Menschen die Lösung? Oder senken wir einfach unsere Ansprüche an Professionalität? Das gilt in der Schule wie in der Sozialen Arbeit. Außerdem beansprucht Schule große Anteile Sozialer Arbeit für sich, sodass auch die Gefahr besteht, dass sich verschiedene Bereiche gegenseitig die Fachkräfte ausspannen.

Klaus Schäfer: Von De-Professionalisierung möchte ich nicht sprechen. Es gibt ein Strukturproblem in der Fachlichkeit, das ist richtig. Kurz gesagt: Die Ausbildungsplätze reichen nicht aus und die Nachfrage nach Tätigkeitsangeboten schwächelt auch. Thomas Rauschenbach, langjähriger Direktor des Deutschen Jugendinstituts (DJI), hatte in den letzten Jahren immer wieder auf den drohenden Fachkräftemangel hingewiesen. Heute ist er da und scheint kaum bewältigbar zu sein. Doch es liegt sicher auch an anderen Faktoren, dass einige Bereiche besonders vom fehlenden Nachwuchs betroffen zu sein scheinen. Das trifft zum Beispiel für den ASD zu, obwohl sich dessen Personal seit 2006 nahezu verdoppelt hat. Aber die Herausforderungen sind stetig und führen zunehmend dazu, dass sich Fachkräfte überfordert fühlen, auch wenn 2011 Fallobergrenzen eingeführt wurden. Auch in den Tageseinrichtungen für Kinder fehlt es an Personal, Betreuungszeiten wurden – jedenfalls in einigen Einrichtungen – verkürzt. Nicht zuletzt werden die Soziale Arbeit insgesamt und die Kinder- und Jugendhilfe im Besonderen weiter expandieren. Es bleibt ein langer Weg, um das Fachkräfteproblem zu lösen.

Wissenschaft und Praxis – das Institut für Soziale Arbeit (ISA)

Norbert Reichel: Aus meiner Sicht zentral ist die Verknüpfung von Wissenschaft und Praxis. Dabei spielt das Institut für Soziale Arbeit (ISA) in Münster eine wichtige Rolle. Das ISA ließe sich meines Erachtens als Innovations- und Transformationsmaschine charakterisieren.

Klaus Schäfer: Es ist keine besondere Weisheit, dass die Verzahnung von Wissenschaft und Praxis ein hohes Gut sein sollte, das man pflegen und fördern muss. Theorien entstehen nicht im luftleeren Raum, sondern sind Ergebnisse der Praxis und müssen auf die Praxis übertragen werden und auch übertragbar sein. Daher reicht allein ein theoretisch geprägtes Studium nicht aus. Es müssen praktische Erfahrungen hinzukommen. Diese aber werden zu wenig gemacht. Das mag bei Sozialarbeitern und Sozialpädagogen an der grundlegenden Veränderung des Anerkennungsjahres liegen. Es liegt aber sicher auch daran, dass die Studierenden zu wenig über die Praxis wissen. Vielleicht spielt auch die Bologna-Reform eine Rolle, die zu einer Verschulung des Studiums geführt hat. Es ist sicher ein sehr komplexes Phänomen. Hier haben die Universitäten und Hochschulen eine besondere Verantwortung.

Umso wichtiger sind die Felder der Praxisforschung. Sie ermöglichen für die bereits in der Praxis Tätigen einen präziseren Einblick in die Realität und können die eigenen Handlungsansätze und methodische Vorgehen nachdrücklich unterstützen. Ich will das an einem Beispiel deutlich machen: Im Jahre 1997 veröffentlichte das ISA die Studie „Kinder in Not“ als Ergebnis eines Praxisforschungsprojektes. Nach Veröffentlichung förderte das Land NRW beim ISA das Projekt „Entwicklung eines sozialen Frühwarnsystems“. Gemeinsam mit dem Land und sechs Kommunen wurden erste Erkenntnisse und Impulse über rechtzeitiges frühes Handeln entwickelt.

Daraus entstand ein neues Verständnis über frühzeitiges präventives Eingreifen der Kinder- und Jugendhilfe in ihren unterschiedlichen Bereichen. Im Kontext der weiteren Entwicklungen ist ein sehr differenziertes und fachlich kompetentes Konzept „Frühe Hilfen“ in der Struktur des „Nationalen Zentrums Frühe Hilfen“ entstanden, das heute nicht mehr wegzudenken ist.

An den Transformationsprozessen zwischen Theorie und Praxis wirken Viele mit: Universitäten, Hochschulen und Institute. Da ist das Deutsche Jugendinstitut (DJI) sicher eine besonders wichtige Einrichtung. Aber nicht allein. Bezogen auf NRW ist das ISA für den Transformationsprozess ein wichtiger Partner schon damals zu meiner Zeit im Landesministerium gewesen. Dabei ist mir wichtig: Das ISA ist weder ein staatliches noch ein kommunales Institut, es ist ein freies Institut und daher nicht weisungsgebunden außer gegenüber dem eigenen Vorstand. In den Jahren des Großwerdens war uns immer wichtig, dass es politikunabhängig ist und bleibt und die Eigenständigkeit des ISA auch seitens des Ministeriums erhalten bleibt. So hat sich das Land bis heute verhalten, auch wenn zahlreiche Projekte gemeinsam mit dem ISA durchgeführt wurden bzw. das ISA beauftragt wurde. Die Eigenständigkeit der wissenschaftlichen Arbeit ist dabei ein unverzichtbares Gut und zugleich ihre Stärke bei der Entwicklung neuer – auch unkonventioneller – Lösungsansätze.

Norbert Reichel: Das ISA hat fachliche Standards gesetzt.

Klaus Schäfer: Ohne Zweifel und das in bereits über 40 Jahren. Es gab den Anstoß zu mehreren Mädchenprojekten in einer Zeit, in der das nicht so einfach war, darunter die Zeitschrift „Betrifft Mädchen“, nach wie vor die einzige Fachzeitschrift für Mädchenarbeit. Erinnern will ich neben den schon genannten „Frühwarnsystemen“ und an das Projekt „Kein Kind zurücklassen“ – heute bekannt unter dem Namen „kinderstark“ – oder an seine Impulse zur Ganztagsbildung, zu Ganztagsschulen und der Entwicklung von Familienzentren. Die regelmäßig erscheinenden Jahrbücher des ISA thematisieren aktuelle Themen und Herausforderungen, die auch in der Landespolitik berücksichtigt werden, so bei der Formulierung der Kinder- und Jugendberichte des Landes NRW.

Der Erfolg des ISA lässt sich auch daran messen, dass immer wieder Mitarbeiter*innen Professuren an verschiedenen Hochschulen übernahmen. Andere fanden eine Anstellung in den Kommunen, auch im Kinder- und Jugendministerium des Landes Nordrhein-Westfalen. Das macht sicher auch die Qualität eines Instituts aus, dass man nicht über den Dingen schwebt, sondern Teil der Entwicklungen ist und dann auch diese verändern und fachlich gestalten kann.

Norbert Reichel: Zusätzlichen Schwung erhielt das ISA durch die Einrichtung der Serviceagentur „Ganztägig lernen“ (SAG) im Jahr 2007. Vor diesem Datum gab es zwar schon Vorläufer beim damaligen Landesinstitut für Schule und parallel dazu beim ISA, doch die Auflösung des Landesinstituts für Schule durch die damalige Landesregierung bewirkte etwas Gutes im Schlechten, vielleicht sogar etwas sehr Gutes: Das ISA wurde zum Sitz der SAG und interagierte von da an mit Schulen.

Klaus Schäfer: Das ist eine Aufgabe mit einer ganz besonderen Perspektive. Sie knüpft an die ersten Jahre der Diskussion um das Verhältnis von Jugendhilfe und Schule in den 1960er Jahren an. Sie sollte Motor der Ausgestaltung und der Qualität der Ganztagsschulen werden. Dass dies gelungen ist, ist ein besonderes Verdienst von Ihnen, Herr Dr. Reichel. Das war keineswegs selbstverständlich, dass ein solches Vorhaben gelingen kann. Sie haben dieser Stelle ihr fachliches Ausgangsprofil gegeben. Es wird bis heute von der Praxis von Schule und Jugendhilfe angenommen und genutzt. Aber man muss auch kritisch sagen: Dass es eines solchen Transformationsriemens bedarf, hat auch etwas damit zu tun, dass ein Schulministerium offensichtlich zu stark in der eigenen Logik arbeitet und wenig Blick für schulübergreifendes Handeln hat, wie es die Ausgestaltung der Ganztagsschule mit unterschiedlichen Partnern verlangt. Ich hoffe, dass das eines Tages überwunden werden kann.

Die Perspektiven

Norbert Reichel: Welche Perspektiven oder auch Gefahren sehen Sie für die zukünftige Entwicklung der Sozialen Arbeit, insbesondere der Kinder- und Jugendhilfe?

Klaus Schäfer: Die Kinder- und Jugendhilfe ist für ein gelingendes Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen nicht mehr wegzudenkendes Handlungsfeld, welches gerade in Zeiten gravierender gesellschaftlicher Herausforderungen auch ein sozialer Stabilitätsfaktor sein kann. Die Aufgaben und Herausforderungen bleiben gewaltig. Es geht um Bildungsgerechtigkeit durch mehr Bildungsteilhabe für alle; es geht um die Überwindung der Armut von Kindern und ihren Familien und es geht um stabile und sichere Unterstützungen von jungen Menschen in ihrer Lebenswelt. Stichworte für Herausforderungen sind aber ebenso Inklusion und Diversität und das Ziel einer diversen Gesellschaft mit all ihren Chancen offensiv anzugehen; und es geht um die Erhaltung des sozialpädagogischen Profils der Handlungsfelder, denn dieses Profil ist ein großes Pfund, das die Kinder- und Jugendhilfe in das Aufwachsen junger Menschen einbringt. Als eigenständige Sozialisationsinstanz bringt sie die erforderliche Kompetenz und Professionalität mit.

Diese Aufgaben zu bewältigen wird kein leichter Prozess in einem instabilen sozialen und gesellschaftlichen Umfeld. Doch die Chancen, diese Aufgaben anzugehen und zur Bewältigung einen Beitrag zu leisten sind im Prinzip gut, trotz Fachkräftemangel, trotz immer wieder das Kämpfen um die personellen und finanziellen Ressourcen, trotz der immer wieder auftauchenden Frage nach der Wirtschaftlichkeit ihrer Leistungen und, und, und …

Die gesetzlichen Rahmungen sind gegeben und – das zeigt sich an den zahlreichen Änderungen des SGB VIII – auch weiterhin flexibel anpassungsfähig an sich verändernde Alltagsbedingungen.

Wenn wir in dieser Zeit auf eine 100jährige Geschichte der gesetzlichen Kodifizierung des Erziehungsgedanken durch das RJWG zurückblicken können, dann kann dieser Blick zurück auch ein Motor für weitere Perspektiven der Kinder- und Jugendhilfe im Wandel der Gesellschaft sein.

Zum Weiterlesen:

  • Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe, Hg., Einheit der Jugendhilfe – 50 Jahre Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe, Bonn 1998.
  • Ulrich Deinet u.a., Offene Ganztagsschule – Schule als Lebensort aus Sicht der Kinder, Opladen, Barbara Budrich, 2018.
  • Deutscher Bundesjugendring, 50 Jahre Deutscher Bundesjugendring, 1979.
  • Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Empfehlungen zur Weiterentwicklung kommunaler Bildungslandschaften, 2009.
  • Christa Hasenclever, Jugendhilfe, Jugendhilfe und Jugendgesetzgebung seit 1900, Paderborn, Vandenhoeck und Ruprecht, 1978.
  • Friederike Lorenz, Der Vollzug des Schweigens, Wiesbaden, Springer Fachmedien, 2020.
  • Ingrid Mielenz, Die Strategien der Einmischung – Soziale Arbeit zwischen Selbsthilfe und kommunaler Politik, in: Neue Praxis, Sonderheft 6, 1981.
  • Regine Müller / Dirk Nüsken, Hg., Child Protection in Europe – Von den Nachbarn lernen – Kinderschutz qualifizieren, Münster, Waxmann, 2015.
  • Philipp-Emanuel Oettler, Julia Pudelko, Jugendhilfeplanung in Deutschland, Münster, Waxmann, 2023.
  • Georg Picht, Die deutsche Bildungskatastrophe, Olten und Freiburg i. Brsg., Walter-Verlag, 1964.
  • Christian Reutlinger / Benedikt Sturzenhecker, Hg., Den sozialraumansatz weiterdenken – Impulse von Ulrich Deinet für Theorie und Praxis als sozialpädagogik im Diskurs, Weinheim, Beltz Juventa, 2021.
  • Rainer Schone u. a., Kinder in Not – Vernachlässigung im Kindesalter und Perspektiven sozialer Arbeit, Münster, Votum, 1997.
  • Christian Schrapper, Zwischen Aufbau und Umbruch, Gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und Selbstverständnis der Jugendwohlfahrt in den 60er Jahren, in: Markus Köster / Thomas Küster, Hg., Zwischen Disziplinierung und Integration, Paderborn, Ferdinand Schöningh, 1999.
  • Peter Wensierski, Schläge im Namen des Herrn, Stuttgart, DVA, 2006.
  • Matthias Wissmann, Rudolf Hauck, Hg., Jugendprotest im demokratischen Staat – Enquetekommission des Deutschen Bundestages, 1982 (die beiden Herausgeber waren Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender der Enquetekommission, Matthias Wissmann für die CDU, Rudolf Hauck für die SPD).

(Anmerkungen: Erstveröffentlichung im August 2023, alle Internetzugriffe zuletzt am 30. Juli 2023. Das hier dokumentierte Gespräch wird Ende 2023 auch im Jahrbuch des Instituts für soziale Arbeit in Münster (ISA) veröffentlicht, dort unter dem Titel „Zwischen Wissenschaft, Praxis und Politik – 75 Jahre Kinder- und Jugendhilfe – Ein Gespräch von Norbert Reichel mit Klaus Schäfer“. Das Jahrbuch erscheint wie alle Jahrbücher des ISA im Waxmann-Verlag. Wir danken dem Waxmann-Verlag und dem ISA für die Genehmigung zur Vorab-Veröffentlichung.)