„The Intent to Destroy a Group as Such”
Ein Gespräch mit Medardus Brehl über Vergleichende Genozidforschung
„Lemkin verfolgte die Spur, die ‚entscheidenden Schritte‘, die ein Muster ergaben. Der erste Schritt bestand gewöhnlich im Akt der Entnationalisierung: Individuen wurden staatenlos gemacht, indem man das Bund der Nationalitäten zwischen Juden und Staat durchtrennte, um ihnen so den Schutz des Gesetzes teilweise aberkennen zu können. Darauf folgte die ‚Entmenschlichung‘, bei der man den Mitgliedern der ins Visier genommenen Gruppe die gesetzlichen Rechte ganz entzog. Dieses Zweistufen-Schema wurde überall in Europa angewandt. Der dritte Schritt war, die Nation ‚in einem geistigen und kulturellen Sinn‘ auszulöschen – Lemkin identifizierte Erlasse ab Anfang 1941, die auf die ‚völlige Vernichtung‘ der Juden in ‚allmählichen Schritten‘ hindeuteten.“ (aus: Philipp Sands, Rückkehr nach Lemberg – Über die Ursprünge von Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Frankfurt am Main, S. Fischer, 2018, englische Originalausgabe: East West Street – On the Origins of Genocide and Crimes Against Humanity, London, Weidenfeld & Nicolson, 2016, deutsche Übersetzung von Reinhild Böhnke.)
Der Völkermord an den europäischen Jüdinnen und Juden war nicht Gegenstand der Nürnberger Prozesse. Der Begriff des Genozids wurde von dem Juristen Raphael Lemkin (1900-1959) entwickelt. Lemkin gab wesentliche Impulse zur UN-Völkermordskonvention, die am 9. November 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen wurde und am 12. Januar 1951 in Kraft trat. Inzwischen wird der Begriff jedoch nicht nur im Völkerrecht, sondern auch als politischer Kampfbegriff verwendet, wie beispielsweise in letzter Zeit in Bezug auf das Vorgehen Israels in Gaza. Der Begriff spielt auch in Berichten über das Vorgehen in Myanmar gegen die Rohingya, das Vorgehen Russlands in der Ukraine, das Vorgehen der verfeindeten Armeen im Sudan eine Rolle.

Medardus Brehl. Foto: privat.
Ob der Begriff zu Recht verwendet wird, ist eine wichtige Frage auch der wissenschaftlichen Forschung, insbesondere der vergleichenden Genozidforschung. Die Ruhr-Universität Bochum beherbergt das einzigartige Institut für Diaspora- und Genozidforschung, das die Zeitschrift für Genozidforschung herausgibt. Diese erschien zunächst bei Schöningh, inzwischen erscheint sie bei Velbrück in einer Print- und einer digitalen Ausgabe. Die interdisziplinär ausgerichtete Zeitschrift erreicht ein vielfältiges Publikum, Universitätsbibliotheken, Stadt- und Landesbibliotheken, aber auch Bibliotheken des Auswärtigen Amts, des EU-Parlaments und weitere politische Institutionen. Herausgeber:innen sind Mihran Dabag und Kristin Platt, verantwortlicher Redakteur ist der Literaturwissenschaftler und Historiker Medardus Brehl.
Diaspora- und Genozidforschung
Norbert Reichel: Auf den ersten Blick erscheint mir die Kombination von Diaspora- und Genozidforschung etwas ungewöhnlich. Oder täusche ich mich?
Medardus Brehl: Der Name des Instituts für Diaspora- und Genozidforschung folgt der Idee, dass Genozide Ereignisse sind, die sich schlecht durch Jahreszahlen abgrenzen lassen, sondern eine sich über mehrere Generationen erstreckende Vorgeschichte der Ausgrenzung, der Stigmatisierung, auch der Fragmentierung von Gesellschaften aufweisen. Genozide sind in der longue durée zu betrachten, mit ihrer Vorgeschichte und ihren Folgen. Man kann Genozide nicht isoliert betrachten. Es geht letztlich auch um die Fragen, wie sich soziale Strukturen nach einem Genozid, einem Völkermord verändern, wie soziale Gedächtnisse mit diesen Erfahrungen umgehen. Genozide hinterlassen fundamental veränderte Gesellschaften mit tiefen Einschnitten in die Geschichte und die sozialen Zusammenhänge der Täter- wie der Opfergesellschaft.
Diaspora ist nicht nur ein Migrationsthema. Nicht jede Migrationsgesellschaft ist auch eine Diasporagemeinschaft. Die Diasporaforschung befasst sich mit über Generationen spürbaren Nachwirkungen eines Völkermords und von Vertreibung in den Gemeinschaften der Überlebenden und ihrer Nachkommen. Die Traumaforschung befasst sich auch mit der Frage der transgenerationalen Traumatisierung solcher Gemeinschaften. Dahinter stecken die Erfahrung fundamentaler Verluste, der Gedanke einer Heimat, in die es kein Zurück mehr gibt, der Gedanke eines ewigen Exils und der damit verbundenen spezifischen sozialen Strukturen, Eliten und Institutionen nicht staatlicher Art mit verschiedenen religiösen und weltanschaulichen Bezugspunkten. Es geht um die spezifischen Erfahrungen von Gemeinschaften nach Vertreibung und Völkermord, um die Transformation von Gemeinschaften, die zwangsmigriert sind, „displaced“ wurden. Beispiele sind die Erfahrungen und die Geschichte der êzîdischen, der armenischen und der jüdischen Diaspora.
Norbert Reichel: Mit seinem interdisziplinären Ansatz ist das Institut für Diaspora- und Genozidforschung schon etwas Singuläres in Deutschland.
Medardus Brehl: Das Institut ist im Jahr 1994 als freie Forschungseinrichtung entstanden. Es ging aus einem Arbeitsschwerpunkt an der Sektion für Sozialpsychologie und Sozialanthropologie an der Ruhr-Universität hervor. Das Projekt wurde von den beiden späteren Gründer:innen des Instituts durchgeführt, Mihran Dabag und Kristin Platt. Es war ein Dokumentationsprojekt mit Interviews mit Überlebenden des Völkermords an den Armenier:innen. Mitte der 1980er und zu Beginn der 1990er Jahre wurden 134 lebensgeschichtliche Interviews in einem Umfang von zwei bis 16 Stunden durchgeführt. Daraus ging auch das Buch „Verlust und Vermächtnis – Überlebende des Genozids an den Armeniern erinnern sich“ (Paderborn, F. Schöningh, 2015) hervor. Das späte Datum der Veröffentlichung erklärt sich aus dem Umfang und Aufwand des Projekts.
Ziel der Gründung des Instituts war, das Projekt mit der Perspektive einer grundlegenden Diaspora- und Genozidforschung zu verstetigen. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es in Deutschland kein solches Forschungsfeld. Es gab noch bis vor Kurzem in Deutschland keinen Lehrstuhl, der sich dezidiert mit Völkermord- oder Diasporaforschung beschäftigte. Diese Themen fielen immer unter „Zeitgeschichte“ oder unter „Neuere und neueste Geschichte“. Das Institut sollte Anregungen aus den seit den 1970er Jahren in der anglo-amerikanischen Forschung entstanden Comparative Genocide Studies aufnehmen und diese mit der deutschen Forschung zu Nationalsozialismus und Holocaust verbinden. 1998 wurde das Institut wegen seines Erfolges zu einem An-Institut an der Universität Bochum. Es durfte die Einrichtungen und das Siegel der Universität nutzen, bekam jedoch noch keine Gelder vom Land. 1999 wurde das Institut in die Geschichtswissenschaftliche Fakultät eingegliedert, war damit einem Lehrstuhl gleichgestellt. 2018 /2019 gab es eine sehr erfolgreiche Evaluation. Dadurch erhielt das Institut den Status einer Zentralen Wissenschaftlichen Einrichtung der Universität Bochum. Es ist mit zwei Stellen ausgestattet.
Norbert Reichel: Das Institut arbeitet interdisziplinär.
Medardus Brehl: Die Projektarbeitsgruppen, die wir in den letzten 25 Jahren eingerichtet hatten, waren immer interdisziplinär zusammengesetzt, weil wir uns auch mit den Kontexten beschäftigen. Es greifen verschiedene Dinge ineinander, Geschichtswissenschaften, Sozialwissenschaften, Sozialpsychologie, Literaturwissenschaften, Politikwissenschaften, Theologie. Wir arbeiten mit Personen aus der Friedens- und Konfliktforschung zusammen. Auch Aspekte der Wissensgeschichte, der Philosophie spielen eine Rolle. Ein Beispiel: Ein Projekt zu Zukunftsentwürfen und Gewalt in der Literatur der 1920er Jahre klingt zunächst eher literaturwissenschaftlich, war es im Kern auch, aber es haben auch Historiker:innen und Politikwissen- und Sozialwissenschaftler:innen mitgearbeitet, in der Kernarbeitsgruppe wie in erweiterten Arbeitsgruppen. Es geht dabei nicht um eine willkürliche Vermischung, sondern um Synergien. Wenn man aus unterschiedlichen disziplinären Blickwinkeln auf ein Thema schaut, vermag man gemeinsam auch die jeweiligen blinden Flecken zu beleuchten.
Die Zeitschrift für Genozidforschung
Norbert Reichel: Die Zeitschrift ist das regelmäßige Publikationsorgan des Instituts. Sie erscheint zwei Mal im Jahr.
Medardus Brehl: Die erste Ausgabe erschien 1999. Die Zeitschrift entstand mit dem Ziel, ein Ideenforum zu schaffen und die Disziplin der Genozidforschung in der deutschen Forschung bekannt zu machen. Sie war das erste deutschsprachige Periodikum, das sich ausschließlich der Vorgeschichte, den Durchführungsstrukturen und den Folgen von Genoziden gewidmet hat, um den Diskurs in Deutschland bekannt zu machen, zu evaluieren und weiter zu entwickeln.
Vielleicht ist folgender Hinweis wichtig für Ihre Leser:innen. Jeder in der Zeitschrift veröffentlichte Beitrag wird zuvor anonymisiert und von zwei Gutachter:innen, die nicht voneinander wissen, bewertet. Die Redaktion entscheidet also nicht alleine. Manchmal wird eine Überarbeitung erbeten, etwa ein Drittel der eingereichten Beiträge wird abgelehnt.
Norbert Reichel: Verfahren und Zahl der Ablehnungen verstehe ich als einen Indikator ebenso für die Qualität der Zeitschrift wie für ihre Attraktivität in der wissenschaftlichen Community. Es gibt in der Zeitschrift auch Schwerpunktthemen.
Medardus Brehl: In der Regel haben wir offene Hefte, die aber oft auch – wie in diesem Fall – ein Schwerpunktthema haben. Es gibt auch reine Themenhefte, die in der Regel von Gastherausgeber:innen gestaltet werden. Das nächste Heft hat das Thema „Praktiken und Semantiken der Gewalt im Spanischen Bürgerkrieg“. Das Thema mag manchen im Kontext der Genozidforschung verwundern, aber es geht um eliminatorische Gewalt gegen politische Gegner:innen. Es geht um Massaker der Falangisten beziehungsweise Nationalisten an Republikanern, es gab auch Massaker von Republikanern an Nationalisten oder von beiden Seiten Massaker an verdächtig erscheinenden Personen.
Wir verfolgen das Ziel, Diskurse der internationalen Genozidforschung in die bundesrepublikanische Forschung hineinzutragen und mit den etablierten Paradigmen zu verbinden. Inzwischen sind wir dazu übergegangen, die Zeitschrift auch international zu etablieren. Es gibt inzwischen englischsprachige Beiträge mit deutschsprachigen Abstracts, deutsche Beiträge haben englische Abstracts. Es gibt auch viele internationale Autor:innen, auch wenn der Kern nach wie vor deutschsprachige Autor:innen sind, so dass sich der Kreis zu den Comparative Genocide Studies schließt.
Norbert Reichel: Wie unterscheidet sich ihr Ansatz von den amerikanischen Comparative Genocide Studies?
Medardus Brehl: Die amerikanischen Comparative Genocide Studies hatten einen weitgehend sozialwissenschaftlich geprägten Ansatz. Es gab viel Konfliktsoziologie. Dies wollten wir mit der im Kern sehr historisch orientierten deutschen Forschung zum Nationalsozialismus und zum Holocaust verbinden. Es war nicht so einfach, einen Verlag zu finden. Die Gründer:innen mussten sich mit dem Verdacht auseinandersetzen, mit der Etablierung der Genozidforschung ginge eine Relativierung des Holocaust einher.
Zur Begriffsgeschichte des Genozids
Norbert Reichel: Der Begriff des „Genozids“ wird heutzutage inflationär verwandt. Daher denke ich, dass wir ihn präzisieren sollten. Ich habe dazu in Ihrer Zeitschrift eine mir sofort einleuchtende Definition gefunden: „Staatlich legitimierte kollektive Gewalt.“
Medardus Brehl: Und von staatlicher Seite durchgeführte kollektive Gewalt. Das unterscheidet einen Genozid auch von einem Pogrom. Es geht beim Genozid um die geplante Vernichtung einer Gruppe.
Norbert Reichel: Wir müssen „Genozid“ abgrenzen von „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ (im Englischen „Crimes against humanity“) und von „Kriegsverbrechen“. Diese beiden Punkte waren Gegenstand der Nürnberger Prozesse, der Genozid an den europäischen Jüdinnen und Juden war es nicht.
Medardus Brehl: Den juristischen Begriff von „Genozid“ hat Raphael Lemkin geprägt und damit die UN-Völkermordskonvention mitgeprägt. Hintergrund der Arbeiten von Raphael Lemkin waren zunächst der Völkermord an den Armenier:innen und die Erfahrungen des Prozesses 1921 in Berlin gegen Soghomon Tehlerian, der einen der Hauptverantwortlichen für den Völkermord, Talat Pascha, auf offener Straße ermordet hatte. Soghomon Thelerian wurde freigesprochen. Durch den Prozess wurde Raphael Lemkin, polnischer Jude aus dem damals polnischen Lemberg, auf das Problem aufmerksam, dass Gruppen und die Vernichtung von Gruppen im Völkerrecht nicht vorkommen. Er argumentierte, wir bräuchten auf der Ebene des internationalen Rechts einen entsprechenden Straftatbestand, damit die Täter verfolgt und bestraft werden können. Raphael Lemkin hat sich daher zunächst mit den Begriffen „Barbarei“ für die Vernichtung einer Gruppe und „Vandalismus“ für die Zerstörung ihrer kulturellen Grundlagen auseinandergesetzt.
Raphael Lemkin hat lange an diesem Thema weitergearbeitet, es auf internationalen Völkerrechtssymposien vorgestellt, drang aber nicht durch. Im Jahr 1944 hat er im Auftrag der Alliierten ein Gutachten zur „Herrschaft der Achsenmächte im besetzten Europa“ („Axis Rule in Occupied Europe“) geschrieben, in dem er zum ersten Mal den Genozidbegriff verwendet. Lemkin fasst den Genozidbegriff – meine Übersetzung – als „einen koordinierten Plan verschiedener Handlungen, der in der Absicht begangen wird, eine nationale Gruppe als solche zu zerstören“. Lemkin sagt, die Gewalt richte sich nicht gegen die Individuen in ihrer Individualität, sondern gegen die Individuen aufgrund ihrer Mitgliedschaft in einer Gruppe.
Norbert Reichel: Beziehungsweise der ihnen zugeschriebenen Mitgliedschaft. Die Nazis fassten ihren Begriff, wer Jude sei, erheblich weiter als das Judentum selbst. Jude waren auch diejenigen, die oder deren Vorfahren irgendwann einmal zum Christentum konvertiert waren, Juden oder Jüdinnen waren im Unterschied zur Halacha auch all diejenigen, deren Väter keine Juden waren. Es reichte schon, unter den Großeltern jemanden zu haben, der als Jude oder Jüdin galt. Man stritt sich sogar unter Nazi-Juristen, wie weit die Definition reichen sollte.
Medardus Brehl: Das war bei Raphael Lemkin noch kein Thema. Die UN-Völkermordskonvention kam dann aber auch aufgrund der Tatsache zustande, dass bei den Nürnberger Prozessen die Shoah nicht Gegenstand der Verhandlungen war. Es gab den Tatbestand nicht, somit konnte er auch nicht verhandelt werden. Daher kam man auf die Idee, einen entsprechenden Tatbestand im internationalen Strafrecht zu verankern. So entstand die Konvention im Jahr 1948.
Die meisten wissen nicht, was die Konvention als Völkermord bezeichnet. Viele denken, der Katalog der Maßnahmen sei die eigentliche Definition. Die Definition lautet jedoch: „the intent to destroy a group as such”, „die Absicht, eine Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“. Das ist eine typisch juristische Definition. Man braucht ein objektives und ein subjektives Straftatbestandsmerkmal. Das subjektive ist „intent“, es muss jemand sein, der das will, das objektive, dass es eine Gruppe sein muss.
Norbert Reichel: Die juristische Seite ist eine Seite der Medaille, die historische und sozialwissenschaftliche eine andere. Natürlich bleibt es dieselbe Medaille.
Medardus Brehl: Es gibt eine Vielzahl verschiedener Varianten. Der kleinste gemeinsame Nenner ist sicherlich die Absicht von staatlichen Akteuren oder quasi-staatlichen Akteuren – wie beispielsweise bei der Hamas oder dem Islamischen Staat –, die über Machtressourcen, einen Apparat der Mobilisierung und Medien der Stigmatisierung verfügen. Das gehört dazu, um eine Politik des Genozids als eine solche zu beschreiben und zu definieren.
Kann man Genozide miteinander vergleichen?
Norbert Reichel: Wer Genozide miteinander vergleicht, setzt sich dem Vorwurf aus zu relativieren. Vermutet wird der Aufbau von Opferkonkurrenzen oder Hierarchien. Das ist ein sehr kritisches und in den letzten Jahren im Kontext der Post-Colonial Studies kontrovers diskutiertes Thema insbesondere in der Erinnerungskultur, zuletzt virulent angesichts der Streitigkeiten um das Konzept des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zur Erinnerungskultur. Dem aktuellen Beauftragten wurde Ignoranz der deutschen Kolonialgeschichte vorgeworfen, seiner Vorgängerin Relativierung der Shoah.
Medardus Brehl: Relationen zu benennen bedeutet nicht etwas zu relativieren. Man fragt oft nach der Singularität der Shoah. Singularität erweist sich jedoch erst in Abgrenzung von anderen Ereignissen. Jedes Ereignis ist für sich erst einmal singulär. Das bedeutet aber nicht, dass es keine Überschneidungen oder miteinander vergleichbare Strukturcharakteristika gibt. Mihran Dabag hat einmal gesagt, wir betreiben keine Fallvergleiche, sondern Strukturvergleiche. Wie verlaufen Prozesse der Segregation, welche Parallelen und welche Unterschiede lassen sich feststellen, die uns dann möglicherweise erst in die Lage zu versetzen, auch Tendenzen in gegenwärtigen Gesellschaften zu erkennen und zu beschreiben?
Norbert Reichel: Die Literaturwissenschaftlerin Anne Peiter schreibt regelmäßig in Ihrer Zeitschrift. Sie veröffentlicht regelmäßig sehr anregende Beiträge zur vergleichenden Genozidforschung. Ich habe ein ausführliches Interview mit ihr veröffentlicht, Titel: „Des génocides populaires“, in dem sie Parallelen zwischen der Struktur und der Aufarbeitung des Tutsizids in Ruanda und der Shoah beschreibt. Sie hat beispielsweise eine ganze Reihe französischsprachiger Literatur mit Berichten von Überlebenden des Tutsizids analysiert, die ähnlich argumentieren wie in der deutschsprachigen Literatur zur Shoah.
Medardus Brehl: Vergleich macht grundsätzlich Sinn, vor allem aber dann, wenn man in irgendeiner Weise Ähnlichkeiten und Differenzen von Strukturcharakteristika von Gewaltpolitiken sichtbar machen kann. Im Vergleich zeigt sich erst das Besondere der einzelnen genozidalen Akte. Es gibt Parallelen in der Shoah wie im Völkermord an den Armenier:innen oder beim Tutsizid in der Extegration innerhalb einer Gesellschaft im Vorlauf der eigentlichen genozidalen Handlungen und Maßnahmen. Natürlich gibt es auch viele Unterschiede. Das bedeutet aber nicht, dass die Feststellung ähnlicher Charakteristika eine Form der Relativierung wäre. Ein Vergleich trägt dazu bei, genozidale Prozesse überhaupt zu verstehen. Im Verlauf wie in der Erinnerung.
Resonanzräume der Erinnerung
Norbert Reichel: Je nachdem, wie man sich erinnern möchte, wird der Begriff des „Genozids“ beliebig. Das ließe sich jedoch verhindern.
Medardus Brehl: Die Idee der „Multidirektionalen Erinnerung“ des amerikanischen Literaturwissenschaftlers Michael Rothberg (die englische Ausgabe erschien bereits 2009, die deutsche erst 2024) wurde auch oft kritisiert. Aber man muss bedenken, dass die Anerkennung von Gewalt oft funktioniert, indem man sich auf ein anerkanntes Ereignis bezieht. Anne Peiter hat herausgearbeitet, wie sich Werke zur Erinnerung an den Tutsizid auf Werke der Erinnerung an die Shoah beziehen. Das ist auch Thema des Buches „Verlust und Vermächtnis“ von Kristin Platt und Mihran Dabag zum Völkermord an den Armenier:innen. Die Shoah ist ein Referenzpunkt, ebenso wie der Völkermord an den Tutsi oder der Völkermord an den Armenier:innen, um die eigene Erfahrung einzufangen und eine Sprache zu finden, die verstanden wird. Natürlich ist der Modus, in Ost- oder in Südafrika über die Erfahrungen des Genozids zu sprechen, nicht auf andere Erfahrungen anderswo übertragbar.
Vor diesem Hintergrund finde ich die Idee der „commemoration“ als wissenschaftliches Konzept interessant. Wenn das Ergebnis eines Vergleiches wäre, alles ist gleich, war der Vergleich verkehrt. Der Vergleich muss einen Mehrwert ergeben, mit Blick auf das Verglichene und letzten Endes auf die einzelnen Dinge, die in ein komparatives Verhältnis gestellt werden. Ein Vergleich muss Unterschiede und Besonderheiten sichtbar machen. Genau dies geschieht in Erzählungen von Überlebenden, auch in der Literarisierung in der zweiten und dritten Generation. Wenn beispielsweise Nachfahren der Überlebenden des Genozids an den Armenier:innen in den 1950er Jahren sich auf die Shoah beziehen, wird dies ein Resonanzraum, auch umgekehrt.
Norbert Reichel: Einen solchen Resonanzraum finden wir auch bei der Erinnerung beziehungsweise dem Traumatransfer in einer Gruppe. Benjamin Netanjahu bezog sich am 7. Oktober 2023 auf ein Pogrom des Jahres 1903 im russischen Kischinew (heute: Chișinău, Moldau) und das Gedicht von Chaim Nachman Bialik „In der Stadt des Tötens“. Darauf wies die Psychotherapeutin und Romanautorin Ayelet Gundar-Goshen im Nachwort zur deutschen Neuauflage mehrerer Texte des Autors hin (in: Chaim Nachman Bialik, Wildwuchs – Erzählungen aus Wolhynien, München, C.H. Beck, 2025). Genozide, Massaker, Pogrome tragen zur Identitätsbildung bei. Zumindest bei den Überlebenden und Nachfahren der Opfer.
Medardus Brehl: In der deutschen Erinnerungskultur spielt der Holocaust, die Shoah nicht die tragende Rolle, die Auschwitz spielt. Auschwitz ist eine zentrale Chiffre für die Identitätsbildung in der alten Bundesrepublik Deutschland.
Norbert Reichel: Diese These vertritt Robert Menasse in seinem Roman „Die Hauptstadt“ (Berlin, Suhrkamp, 2017) für ganz Europa.
Medardus Brehl: Ich sage es etwas polemisch: Die Bundesrepublik Deutschland hatte zwei Gründungserzählungen, das positive war die Währungsreform, das negative Auschwitz. Auschwitz spielt die Rolle der negativen Folie der eigenen Identität.
Norbert Reichel. Joschka Fischer begründete die Beteiligung Deutschlands am NATO-Einsatz im Jugoslawien-Krieg mit der Verpflichtung nach Auschwitz.
Medardus Brehl: Damit ist man am Ende auf der Ebene der Politisierung des Begriffs „Genozid“. Das ist kein Argument gegen die Richtigkeit einer Maßnahme, aber es zeigt, dass der Begriff inzwischen auch ein Begriff im politischen Kampf geworden ist, als maximale Skandalisierungschiffre. Sobald ich etwas als „Holocaust“ bezeichne, steigere ich diese Skandalisierung noch.
Norbert Reichel: Den Begriff „Holocaust“ verwenden zum Beispiel radikale Tierschützer:innen und Abtreibungsgegner:innen.
Medardus Brehl: Das ist höchst gefährlich, weil der Begriff damit ausgehöhlt wird. Man höhlt ihn aus als Instrument des internationalen Rechts zum Schutz der Existenz und Sicherheit von Gruppen. Der inflationäre Gebrauch der Begriffe „Holocaust“ oder „Genozid“ führt auch dazu, dass irgendwie alles zu „Holocaust“ und „Genozid“ wird. Das macht keinen Unterschied mehr. Deswegen bin ich immer sehr vorsichtig, vorschnell auf die Frage zu antworten, ob etwas ein Völkermord sei. Man muss sich die Dinge erst einmal sehr genau anschauen. Man muss alle Seiten hören und in ihrer Sprache kommunizieren. Die meisten, die heute über Israel oder Gaza sprechen, verstehen weder Hebräisch noch Arabisch.
Norbert Reichel: Viele wussten bis vor Kurzem nicht, dass Ukrainisch eine eigene, sich vom Russischen unterscheidende Sprache ist. Umso wichtiger ist ein interdisziplinärer und – das möchte ich ergänzen, auch wenn es ein Wortspiel sein mag – disziplinierter Umgang mit Begriffen.
Medardus Brehl: Der Begriff des Genozids ist selbst schützenswert, das Konzept als solches, sodass man es nicht inflationär entwerten darf.
Norbert Reichel: Kann vergleichende Genozidforschung zur Prävention beitragen, vielleicht im Sinne eines Frühwarnsystems?
Medardus Brehl: Es ist immer sehr vollmundig zu sagen, Genozidforschung wolle dazu beitragen, Genozidprävention zu betreiben. Wenn man sieht, dass Gesellschaften von starken segregativen Diskursen bestimmt sind, von Diskursen der Ausgrenzung, der Dehumanisierung, muss das nicht zwangsläufig dazu führen, dass am Ende eine Massenvernichtung stattfindet, aber es sind zumindest Indikatoren, die man in irgendeiner Form extrapolieren kann.
Entscheidend sind die Täter
Norbert Reichel: Wir haben Genozid als „staatlich legitimierte kollektive Gewalt und von staatlicher Seite durchgeführte kollektive Gewalt“ definiert.
Ich möchte diese Definition zunächst auf Gaza anwenden. Das bedeutet meines Erachtens, dass das, was die Hamas in ihrer Charta aufgeschrieben und was der Iran plant und mit der bis 2040 laufenden Uhr auf dem Palästina-Platz in Teheran dokumentiert, den Tatbestand des Völkermords erfüllt, das, was die israelische Regierung beziehungsweise die israelischen Verteidigungskräfte machen, nicht, sehr wohl aber das, was Minister wie Itamar Ben Gvir und Bezalel Smotrich äußern.
Medardus Brehl: Das ist eine hervorragende Differenzierung, die viel zu selten gemacht wird. Die Hamas erklärt in ihrem Statut, dass ihr Ziel die Vernichtung Israels ist. Das ist eine ganz klar erklärte genozidale Absicht. Das gilt auch für die Islamische Republik Iran. Auf der anderen Seite: Eine Vernichtung der Palästinenser ist nicht israelische Staatsdoktrin. Es gibt jedoch Mitglieder der israelischen Regierung, die ganz klar eine genozidale Absicht äußern.
Damit kommen wir zu dem nächsten Punkt, den auch viele vergessen. Der Staat Israel kann gar nicht für einen Völkermord verantwortlich sein. Strafrechtlich verfolgt werden können nur Individuen. Man kann Benjamin Netanjahu anklagen, aber nicht den Staat Israel, man konnte Slobodan Milošević anklagen, nicht aber den damaligen Staat Jugoslawien. Man kann auch keine Parteien anklagen, nur Individuen.
Norbert Reichel: Das entspricht im Großen und Ganzen dem deutschen Strafrecht. Angesichts der RAF hat man allerdings eine kollektive Verantwortung ins Strafrecht eingefügt, weil man damals nicht wusste, wer auf wen geschossen hat. Auch heute noch schweigen die Mitglieder der RAF.
Medardus Brehl: Das wäre die Brücke über die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, die auch bei der Mitgliedschaft in der NSDAP oder in SS und SA herangezogen werden konnte. Es ist in diesem Kontext interessant, dass in der gesamten Debatte um Gaza die genozidale Absicht der Hamas fast überhaupt nicht thematisiert, sondern als antikoloniale Selbstermächtigung verharmlost wird. Diese Differenzierung ist wichtig. Bei der Bewertung all dessen, was in Gaza geschehen ist und geschieht, sind viele, die eine pauschale Palästinasolidarität postulieren, sehr blind. Auf beiden Augen.
Norbert Reichel: Die Blindheit verschärft sich, wenn Jüdinnen und Juden weltweit für das Vorgehen des Staates Israel in Gaza in Mitverantwortung genommen werden, ungeachtet der Frage, ob sie israelische Staatsbürger:innen sind und ebenso ungeachtet der Frage, wie sie selbst zu Netanjahu und seinen rechtsextremen Koalitionspartnern stehen.
Ein anderer Fall, an dem wir die von uns unterstützte Definition des Genozids anwenden könnten, wäre das Vorgehen Russlands in der Ukraine. Ich denke, dass es die Kriterien eines Völkermords erfüllt. Putin behauptet zwar, er habe auf einen Völkermord an Russen im Donbass reagiert, doch lässt sich kein Beleg finden, dass die ukrainische Regierung dies in irgendeiner Weise beabsichtigt. Auf der anderen Seite verlangt Putin die Auslöschung der ukrainischen Nation, der ukrainischen Kultur, der Sprache, zwangsassimiliert Menschen in den besetzten Gebieten, nach Russland entführte Kinder, die dort zur Adoption freigegeben werden. In seinen Reden oder noch schärfer in Reden Dmitri Medwedews. Die „Blätter für deutsche und internationale Politik“ dokumentierten in ihrer Ausgabe vom Juni 2024 einen Beitrag von Medwedew mit dem Titel „Russlands historische Mission“, in dem er „die Entnazifizierung des erfundenen Gebiets, das sich ‚ukrainischer Staat‘ nennt“ forderte. Ich sehe hier neben der Täter-Opfer-Umkehr eine eindeutig genozidale Absicht. Es soll nach Ende der sogenannten „Spezialoperation“ keine Ukraine und keine Ukrainer:innen mehr geben.
Medardus Brehl: Bleiben wir erst einmal bei den Kriegshandlungen. Es gibt keinen Krieg ohne Kriegsverbrechen. Nicht jedes Massaker ist ein Völkermord. Man darf auch nicht glauben, ein Massaker wäre schlimmer, wenn man es als „Völkermord“ etikettieren könnte. Begrenzte Massaker haben dieselbe Qualität.
Die Behauptung der Nicht-Existenz eines ukrainischen Volkes könnte man als Indiz für eine genozidale Absicht nehmen. Man hat mit Sicherheit einen genozidalen Diskurs. Das sehe ich auch in Bezug auf einige Mitglieder der israelischen Regierung, die behaupten, es gäbe kein palästinensisches Volk. Darüber sprachen wir.
Ein interessanter Fall ist Srebenica. Es geht um die Ermordung von etwa 8.000 Männern, die Frauen und Kinder wurden deportiert. Man könnte fragen, wie dies ein Völkermord sein könnte. Man muss letzten Endes sehen, dass Gewaltmaßnahmen jenseits von ihrer manifesten Praxis eine erhebliche kommunikative Funktion haben. Diese hatte das Massaker der Hamas auf jeden Fall. Deshalb haben die Täter das auch so ausführlich dokumentiert und gestreamt. Es war eine Botschaft der Vernichtung. Genauso war das Massaker in Srebenica eine Botschaft.
Norbert Reichel: In meinem Essay „738 Tage“ habe ich unter anderem die Ausstellung der Nova-Foundation beschrieben, die Originalvideos, -telefonate und -orte des Massakers in ergreifender Weise dokumentierte. Darunter war auch das Video mit der ermordeten nackten Shani Louk auf einem Pick-Up und um sie herumsitzenden Hamas-Terroristen, die Allah lobten. In einem anderen Video hörte man Hamas-Terroristen rufen, dass sie an diesem Tag ins Paradies kämen, weil sie so viele Juden getötet hätten.
Medardus Brehl: Aus diesem Grund bin ich auch der Meinung, dass Srebenica einen genozidalen Charakter hatte, ungeachtet der scheinbar begrenzten Gewalt, die es aber darauf anlegt, entgrenzt zu werden. Das ist die Semantik dieser Tat. Auch die Absicht, „intent“ wird damit explizit ausgesprochen, dass es die Absicht sei, dass dies allen passiert. Das war am 7. Oktober genauso.
Die Debatten um die Anerkennung eines Völkermords am Beispiel Armenien
Norbert Reichel: In der ersten Ausgabe Ihrer Zeitschrift für das Jahr 2026 geht es unter anderem um Armenien. Thema sind auch die deutsche Mitschuld und die nach wie vor fehlende Anerkennung des Völkermords durch den türkischen Staat. Es gab von der Türkei heftig kritisierte Parlamentsbeschlüsse, in Deutschland am 2. Juni 2016, in Frankreich schon am 18. Januar 2001, die das Massaker an den Armenier:innen als Völkermord anerkannten. Ich wage aber auch die These, dass der Zeitpunkt zumindest des deutschen Beschlusses durchaus etwas damit zu tun hatte, dass man Erdoğan – vorsichtig gesprochen – Grenzen setzen wollte. Aber vielleicht wollte man auf diese Weise auch nur die eigene Mitschuld vergessen lassen. Das mag auch für die späte Anerkennung des Holodomor in der Ukraine und in Kasachstan am 30. November 2022 durch den Deutschen Bundestag gelten. Ohne die russische Vollinvasion vom 24. Februar 2022 wäre es möglicherweise nicht so weit gekommen und die Ukraine wäre in Deutschland weiterhin im Sinne von Martin Schulze Wessel „Die übersehene Nation“ geblieben (München, C.H. Beck, 2025). Über Kasachstan redet man zurzeit nach wie vor nicht.
Medardus Brehl: Bei Ihnen schwang ein wenig mit, dass die Anerkennung des Völkermords an den Armenier:innen politisch instrumentalisiert wurde. Ich sehe das ehrlich gesagt nicht so. Man muss meines Erachtens zwei Dinge beachten. Einmal: Warum leugnet die Türkei diesen Völkermord heute noch so vehement? Die Türkei wurde 1923 gegründet, bis dahin bestand das Osmanische Reich fort. Es gab die Istanbuler Prozesse, die von Osmanen geführt wurden, in denen eine Reihe der Akteure verurteilt worden.
Norbert Reichel: Somit gab es damals eine Anerkennung der Schuld.
Medardus Brehl: Darüber gab es im Osmanischen Reich einen großen Diskurs. Die Jungtürken-Bewegung, die seit 1913 allein den osmanischen Staat steuerte und den Völkermord plante und durchführte, galt als die größte Schande für die muslimischen Osmanen. Das wurde in Zeitungen diskutiert. Die Hauptverantwortlichen, das Triumvirat von Enver Pascha, Talat Pascha und Cemal Pascha, wurden in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Talat Pascha flüchtete mit deutscher Hilfe nach Berlin, Enver Pascha flüchtete über Berlin nach Turkmenistan, Cemal Pascha nach Georgien. Das Deutsche Reich half ihnen, sich der Strafverfolgung zu entziehen. Dies geschah in der Übergangszeit vom Kaiserreich zur Weimarer Republik, maßgeblich gesteuert von Hans von Seekt, der dann 1920 bis 1926 die Heeresleitung der Reichswehr innehatte.
Mit dem sogenannten türkischen Befreiungskrieg durch Kemal Atatürk veränderte sich die Situation. Man versuchte, die Geschichte hinter sich zu lassen. Seit 1923 wird versucht, ein nationalpolitisches Identitätsnarrativ zu etablieren, aus eigener Kraft hätten es die Türken geschafft, den altmodischen imperialen osmanischen Staat hinter sich zu lassen und einen modernen türkischen Staat zu gründen. Die ethnische Homogenisierung Anatoliens sei sozusagen die Grundbedingung dafür gewesen, den türkischen Nationalstaat zu schaffen. Dieses Narrativ gilt bis heute. In eine solche „Erfolgsgeschichte der Türkei“ lässt sich der Völkermord an den Armenier:innen, an der assyrisch-armenischen, an der pontischen Bevölkerung im Schwarzmeergebiet, an der christlichen Bevölkerung im osmanischen Reich also schlecht erzählen. Das passte nicht hinein. Seit 1938, Jahr des Massakers in Dersim, dann nach 1945 hat die Türkei sich sehr empfindlich gezeigt und immer heftig reagiert, wenn jemand den Völkermord an den Armenier:innen thematisiert hat.
Mihran Dabag hat 1984 in Bonn die erste Konferenz zu diesem Völkermord durchgeführt. Es gab extreme Interventionen der Türkei, massive Morddrohungen nationalistischer Organisationen in der Türkei gegen Organisator:innen und Referent:innen. Die Konferenz fand unter dem Schutz des Bundesgrenzschutzes statt, mit einem über dem Tagungsgebäude kreisenden Hubschrauber. Als wir dann 2005 eine Handreichung für die Schulen im Land Brandenburg vorbereiteten, in der unter anderem der Völkermord an den Armenier:innen thematisiert werden sollte, hat die türkische Botschaft interveniert. Das Land Brandenburg knickte ein und wir mussten eine gekürzte Handreichung veröffentlichen.
Ich sehe zwei Gründe, warum die Anerkennung des Völkermords an den Armenier:innen in Deutschland so lange gedauert hat. Das eine ist die Sorge der Relativierung der Shoah durch die Anerkennung eines weiteren Völkermords. Das war auch von Ernst Nolte im Historikerstreit so beabsichtigt. Er wollte die Shoah in der Tat relativieren, indem er Vorbilder benannte. Der zweite Punkt ist die Tatsache, dass die Türkei ein wichtiger Bündnispartner in der NATO ist. Die Türkei hatte auch einen immer größeren türkischen Bevölkerungsanteil in Deutschland, der auch eine große Wählergruppe bildet.
Ich bin seit 2001 an der Universität Bochum. Bei den jungen türkischstämmigen Studierenden ändert sich inzwischen etwas. Sie sind interessiert, gehen zunehmend kritisch mit der Geschichte in der Türkei um. Die Anerkennung im Deutschen Bundestag hat somit etwas bewirkt.
Norbert Reichel: Es ist spekulativ, aber ich kann mir vorstellen, dass auch der Film „The Cut“ von Fatih Akin (2014) eine Rolle für diese Entwicklung gespielt hat.
Medardus Brehl: Auf jeden Fall.
Norbert Reichel: In Berlin erlebte ich bei einer Veranstaltung der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur etwa auch um die Mitte der 2010er Jahre einmal, dass der Leiter einer türkischen Schule sagte, er habe in Deutschland gelernt, dass man sich mit einem Bekenntnis zu den Verbrechen der Vergangenheit und ihrer Aufarbeitung nicht beschmutze, sondern ehrlich mache. Diese Auffassung haben sicherlich nicht alle Eltern seiner Schüler:innen geteilt.
Medardus Brehl: Sie kennen den Artikel 301 des türkischen Strafgesetzbuchs: „Beleidigung des Türkentums“. Es gibt in türkischen Schulbüchern bis heute Aufforderungen an Schüler:innen, in Aufsätzen die Gräuel der armenischen Bevölkerung gegen Türken zu beschreiben. Man muss schon davon ausgehen, dass solche Geschichtsbilder in der türkischen Community eine Rolle spielen. Das ist ja auch nicht verwunderlich.
Aber es hat sich auch im Verhalten etwas verändert. Vor zehn Jahren gab es bei Vorträgen, die wir zum Thema hielten, noch organisierte Störer, die im Saal verteilt mit vorbereiteten Fragen eingriffen. Das gibt es nicht mehr.
Verschleppte Anerkennung am Beispiel Namibia
Norbert Reichel: In Deutschland versuchen nach wie vor viele interessierte Menschen den deutschen Völkermord an den Ovoherero und Nama kleinzureden. Im aktuell vorliegenden Konzept des Beauftragten für Kultur und Medien kommt die Kolonialgeschichte nicht mehr vor. Sie soll in einem späteren Konzept gesondert thematisiert werden. Christiane Bürger und Sahra Rausch veröffentlichten 2025 im Augsburger MaroVerlag das von Tuaovisiua Betty Katuuo kongenial illustrierte MaroHeft. „Der Prozess – Wie der deutsche Völkermord an den Herero und Nama nicht vor Gericht kam“. Der Streit um Entschädigungen zwischen Deutschland und Namibia ist endlos. Das einzige Museum zum diesem Völkermord betreibt in Swakopmund (Namibia) Laidlaw Peringanda auf zwölf Quadratmetern. Joshua Beer berichtete am 15. Januar 2026 in der Süddeutschen Zeitung über die Konflikte um dieses Museum: „Das Genozidmuseum im deutschen Idyll von Afrika“. Das ist die eine Seite, die andere bilden Versuche, jede Beschäftigung mit diesem Völkermord als Relativierung der Shoah oder gar als Antisemitismus zu brandmarken. In Swakopmund kommt auch gelegentlich jemand von der AfD vorbei und legt Blumen am Grab eines Verantwortlichen für den Völkermord nieder. In Deutschland gibt es wie in Frankreich oder in Großbritannien auch Positionen, in denen die Kolonialpolitik als Zivilisationsprojekt gelabelt wird.
Medardus Brehl: Leider hat die Zunft der Historiker:innen bis in die 1980er Jahre hinein genau dies propagiert. Der Kolonialismus habe Zivilisation und Technologie in die Welt getragen und dann gab es eben ein paar Kollateralschäden. Ich habe selbst viel zum Völkermord in Südwestafrika gearbeitet. Wenn man sich Lexika anschaut, die nach 1945 bis weit in die 1960er und 1970er Jahre hinein den Völkermord gar nicht erwähnten. Da hieß es dann, dass die Herero im Aufstand von 1904 ihre Stammesstruktur verloren hätten. Da ist die Schuld schon klar benannt: Dumm gelaufen, ließe sich sagen. Es ist erst sehr spät erforscht worden, dass dort eine systematische Ermordungsstrategie gefahren worden ist.
Ich denke, man muss die Akteure – es ist hier ein richtiges Maskulinum, denn es waren fast alles Männer – des Kolonialismus benennen und auch Straßennamen entehren. Es gibt natürlich auch Aktivist:innen, die keinen Kant mehr lesen wollen, weil bei ihm rassistische Textstellen zu finden sind. Dann wird es schwierig, denn wir müssten letztlich die gesamte Diskursgeschichte bis in die 1990er Jahre abschaffen oder überall Triggerwarnungen anbringen. Wenn von mir verlangt wird, bei einem Seminar zu genozidaler Gewalt eine Triggerwarnung anzubringen, dass es hier um Gewalt geht, geht mir das zu weit. Es gibt ein paar Leute, die das gerne so hätten. Von einer Kollegin in Paderborn weiß ich, dass es dort so üblich ist, aber ehrlich gesagt weiß ich doch bei einer Seminarankündigung zum Thema Genozid oder zum Lagersystem des Nationalsozialismus, dass es da um Gewalt geht.
(Anmerkungen: Erstveröffentlichung im März 2026, Internetzugriffe zuletzt am 25. Februar 2026, Titelbild: NoRei.)
