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	<title>Grundgesetz Archive - Demokratischer Salon:</title>
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	<description>Argumente zur historisch-politischen Bildung</description>
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		<title>Der Streit ums Asyl</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Norbert Reichel]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 11 Jan 2026 15:49:09 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Der Streit ums Asyl Die beiden Welten einer schier endlosen Debatte und eine Perspektive „Jeder politisch Verfolgte, der an der Grenze oder im Bundesgebiet um Asyl nachsucht, hat nach Artikel 16 Abs. 2 Satz 2 GG in Verbindung mit den Vorschriften des Asylverfahrensgesetzes einen Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter und damit auf Schutzgewährung.“ (Antwort  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 fusion-flex-container nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1144px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-0 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-text fusion-text-1" style="--awb-text-transform:none;"><h1></h1>
<h1><strong>Der Streit ums Asyl</strong></h1>
<h2><strong>Die beiden Welten einer schier endlosen Debatte und eine Perspektive</strong></h2>
<p><em>„Jeder politisch Verfolgte, der an der Grenze oder im Bundesgebiet um Asyl nachsucht, hat nach Artikel 16 Abs. 2 Satz 2 GG in Verbindung mit den Vorschriften des Asylverfahrensgesetzes einen Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter und damit auf Schutzgewährung.“ </em>(Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Abgeordnetem Ströbele und der Fraktion der Grünen, Drucksache 10/4059 vom 7. November 1985)</p>
<p>Der 1. März 1985 ist ein Freitag: trübes Wetter, Regen, 4 Grad in Bonn und Berlin. Die Folgewochen werden zwar in die Weltgeschichte eingehen. Doch wissen das die Menschen an diesem Tag noch nicht. In Moskau liegt wieder ein greiser Generalsekretär im Sterben, Konstantin Tschernenko (1911-1985), und sein Nachfolger wird Michail Gorbatschow (1931-2022). Die Veränderungen in der Sowjetunion werden in Europa auch in Sachen Flucht, Asyl und Zuwanderung alles ändern.</p>
<p><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignright wp-image-7764 size-medium" src="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2026/01/MfS-und-HVA-43-1986-Bundesarchiv-0416_04_004-Seite-1-213x300.jpg" alt="" width="213" height="300" srcset="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2026/01/MfS-und-HVA-43-1986-Bundesarchiv-0416_04_004-Seite-1-200x282.jpg 200w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2026/01/MfS-und-HVA-43-1986-Bundesarchiv-0416_04_004-Seite-1-213x300.jpg 213w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2026/01/MfS-und-HVA-43-1986-Bundesarchiv-0416_04_004-Seite-1-400x565.jpg 400w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2026/01/MfS-und-HVA-43-1986-Bundesarchiv-0416_04_004-Seite-1-600x847.jpg 600w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2026/01/MfS-und-HVA-43-1986-Bundesarchiv-0416_04_004-Seite-1-725x1024.jpg 725w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2026/01/MfS-und-HVA-43-1986-Bundesarchiv-0416_04_004-Seite-1-768x1084.jpg 768w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2026/01/MfS-und-HVA-43-1986-Bundesarchiv-0416_04_004-Seite-1-800x1129.jpg 800w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2026/01/MfS-und-HVA-43-1986-Bundesarchiv-0416_04_004-Seite-1-1088x1536.jpg 1088w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2026/01/MfS-und-HVA-43-1986-Bundesarchiv-0416_04_004-Seite-1-1200x1694.jpg 1200w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2026/01/MfS-und-HVA-43-1986-Bundesarchiv-0416_04_004-Seite-1.jpg 1239w" sizes="(max-width: 213px) 100vw, 213px" />Aber das wissen die an diesem Tag ankommenden Asylbewerber auf dem Ostberliner Flughafen Schönefeld noch nicht. Zuerst begegnen sie Oberfeldwebel Bernd Schneider. Dem DDR-Oberfeldwebel ist vor allem kalt an diesem Tag. Laut Dienstvorschrift ist seit 1. März Frühling. Die dünne NVA-Sommeruniform schützt nicht wirklich vor Kälte. Und lange wird der Dienst auf dem Ostberliner Flughafen Berlin-Schönefeld dauern. Erst um 23:55 Uhr kommt Flug IF 828 aus Damaskus an.  Schneider ist Mitarbeiter der Hauptabteilung VI des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (MfS). Seinen Dienst zur Kontrolle ausländischer Fluggäste verrichtet er in der PKE, der Passkontrolleinheit des MfS. Zur Tarnung tragen die MfS-Kontrolleure im Dienst NVA-Uniformen der Grenztruppen der DDR. Ihre Aufgabe ist es, die in Schönefeld anlandenden Asylbewerber möglichst geräuschlos nach Westberlin zu schleusen. 34.000 Asylbewerber waren es im Jahr 1984, die allein in Westberlin ankommen: die meisten Araber, Pakistani, Afrikaner, Türken, und einige Tausend aus dem Iran.</p>
<p>Ohne Kontrolle war am Tag zuvor der frühere Geheimdienstchef und heutige Innenminister Saddam Husseins, Saadoun Shaker, zu Gesprächen mit Erich Honecker in Schönefeld gelandet. Es ist nicht bekannt, ob es dabei auch um die Verhinderung irakischer Kriegsflüchtlinge geht oder um weitere Waffenlieferungen der DDR an den Irak.  Der Hamburger Journalist Wolfgang Klietz beschreibt in seinem Band <a href="https://shop.kohlhammer.de/waffenhandler-in-uniform-43460.html#147=22">„Waffenhändler in Uniform – Geheime Im- und Exporte der DDR“</a> (Stuttgart, Kohlhammer, 2024) den Verkauf von Waffen und LKWs an beide Kriegsparteien während des Ersten Golfkrieges (1980-1988). Flüchtlinge kommen jedoch nur aus dem Iran.</p>
<h3><strong>Einwanderungsland! Welches Einwanderungsland?</strong></h3>
<p>Der Historiker Ulrich Herbert (Jg. 1951) wird später in seinem Standardwerk <a href="https://www.chbeck.de/geschichte-auslaenderpolitik-deutschland/product/20897109">„Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland“</a> (München, C.H. Beck, 2001) rückblickend in diesen Jahren eine <em>„Eigendynamik“</em> der Asylproblematik erkennen. Wie kein anderes Thema habe die Ausländerpolitik die innenpolitischen Debatten geprägt, zudem mit einer unbarmherzigen und polarisierenden Schärfe. Auf der einen Seite werde Zuwanderung als apokalyptische Bedrohung deklariert. <em>„Auf der anderen Seite werden alle Versuche der Begrenzung, Verringerung oder auch zur Steuerung der Zuwanderung als Ende des liberalen Rechtsstaates gebrandmarkt.“</em></p>
<p>Und dass, obwohl es seit Ende der 1970er Jahre erste politische Initiativen für eine faktische Anerkennung von Einwanderung und Versuche der Integration der in Deutschland lebenden Migranten gegeben hatte. Der erste <em>„Ausländerbeauftragte“</em>, der SPD-Politiker Heinz Kühn (1912-1992), hatte im September 1979 ein Leitlinien-Papier vorgestellt zum Thema <a href="https://germanhistory-intersections.org/de/migration/ghis:document-125">„Stand und Weiterentwicklung der Integration der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien in der Bundesrepublik Deutschland“</a>. Im Begleitbrief vom 28. September 1979 an Bundeskanzler Helmut Schmidt, abgedruckt in Kühns Lebenserinnerungen, beschreibt er sein Manifest als von der Überzeugung geleitet, dass für die vier Millionen ausländischer Arbeitskräfte und ihre Familien – vor allem in der 2. und 3. Generation – Deutschland <em>„ein definitives Einwanderungsland und nicht ein vorübergehendes Aufenthaltsland ist.“ </em></p>
<p>Das „Kühn-Memorandum“ gilt als erste Regierungsfeststellung, dass die Bundesrepublik faktisch ein Einwanderungsland ist und Integration, politische Teilhabe, Bildung und Einbürgerung von Ausländern als Grundpfeiler von zukunftsweisender Sozialpolitik zu entwickeln wären. In einem Interview des Journalisten vom Süddeutschen Rundfunk (SDR) Karl Heinz Meier-Braun (Jg. 1944) sagte Kühn im November 1980 bilanzierend: <em>„Ich fühle mich in den zwei Jahren meiner Tätigkeit eher bestätigt in meiner Überzeugung, dass die Frage der Integration der Ausländer bei uns eines der hauptsächlichen gesellschaftspolitischen Probleme der 80er Jahre sein wird. „</em></p>
<p>Es blieb allerdings, in der Rückschau, eines der ungelösten sozialpolitischen Probleme der 1980er Jahre. Der Historiker <a href="https://www.uni-osnabrueck.de/imis/personen/imis-mitglieder/marcel-berlinghoff">Marcel Berlinghoff</a> (Jg. 1977) von der Universität Osnabrück beschreibt den Vorstoß Kühns als <em>„kurzzeitigen Perspektivenwechsel der Migrationspolitik“</em>, der nur vorübergehend in der Öffentlichkeit und von der Bundesregierung beachtet wurde (Die Bundesrepublik und die Europäisierung der Migrationspolitik seit den späten 1960er Jahren, in: Jochen Oltmer, <a href="https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/9783110345391/html">Handbuch Staat und Migration in Deutschland seit dem 17. Jahrhundert</a>, Berlin, de Gruyter, 2015). Zudem müsste analysiert werden, inwieweit Kühns Vorstellungen von Integration in heutigen Worten eher als Eingliederung oder Assimilation zu verstehen gewesen wären.</p>
<p>Der Historiker <a href="https://kjbade.de/inhalt/zurperson/">Klaus J. Bade</a> (Jg. 1944), einer der Vorreiter der Geschichtsschreibung deutscher Migrationspolitik, zitiert dazu in einem Artikel von 1992 den Journalisten Karl-Heinz Meier-Braun, wonach es Anfang der 1980er Jahre keinen <em>„Wettlauf um Integrationskonzepte“</em> als vielmehr einen <em>„Wettlauf um eine Begrenzungspolitik“</em> gegeben habe. Das entsprach jedoch genau der Verwaltungsrealität dieser Jahre, wonach die Ausländerpolitik der Bundesregierung darauf gerichtet (ist), <em>„die weitere Zuwanderung von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland wirksam zu begrenzen, / die Rückkehrbereitschaft zu stärken sowie / die wirtschaftliche und soziale Integration der seit vielen Jahren in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländer zu verbessern und ihr Aufenthaltsrecht zu präzisieren“. </em>(<a href="https://dserver.bundestag.de/btd/09/016/0901629.pdf">Deutscher Bundestag Drucksache 9/1629</a>: Antwort der Bundesregierung vom 5. Mai 1982 auf die Große Anfrage „Ausländerpolitik der Fraktionen der SPD und FDP.)</p>
<p>Für den Historiker <a href="https://www.phil.uni-mannheim.de/zeitgeschichte/team/prof-dr-philipp-gassert/">Philipp Gassert</a> (Jg. 1965) wurde <em>„Asyl zur zentralen Konfliktarena im Streit um Migration. Schon bald begann der Streit um den Asylmissbrauch.“ </em>(in: <a href="https://elibrary.kohlhammer.de/book/10.17433/978-3-17-029271-0">Bewegte Gesellschaft. – Deutsche Protestgeschichte seit 1945</a>, Stuttgart, Kohlhammer, 2018).</p>
<p>Im März 1985 galt das Asylverfahrensgesetz erst wenige Monate, welches die Asylverfahren beschleunigen sollte und sogenannte „Wirtschaftsflüchtlinge“ zuordnen ließe. Doch der tödliche Sprung des abgelehnten türkischen Asylbewerbers <a href="https://taz.de/Der-Fall-Altun/!5952693/">Cemal Altun</a> im August 1983 aus einem Fenster des (West-)Berliner Oberverwaltungsgerichtes hatte das politische Deutschland aufgewühlt und polarisiert. Ebenso die Abschiebung der Philippinerin <a href="https://www.zeit.de/2024/46/susan-alviola-abschiebung-kirchenasyl-hamburg">Susan Alviola</a> und ihrer Kinder Clarizze und Alvin aus einem Hamburger Kirchengebäude im November 1984. Der <a href="https://www.ndr.de/geschichte/chronologie/Kirchenasyl-gebrochen-1984-wird-Familie-Alviola-abgeschoben,alviola100.html">NDR</a> und die <a href="https://www.zeit.de/2024/46/susan-alviola-abschiebung-kirchenasyl-hamburg">ZEIT</a> erinnerten 2024 daran.</p>
<h3><strong>Sehnsuchtsort Westberlin</strong></h3>
<p><img decoding="async" class="alignright wp-image-7765 size-medium" src="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2026/01/MfS-und-HVA-43-1986-Bundesarchiv-0416_04_004-Seite-2-213x300.jpg" alt="" width="213" height="300" srcset="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2026/01/MfS-und-HVA-43-1986-Bundesarchiv-0416_04_004-Seite-2-200x282.jpg 200w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2026/01/MfS-und-HVA-43-1986-Bundesarchiv-0416_04_004-Seite-2-213x300.jpg 213w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2026/01/MfS-und-HVA-43-1986-Bundesarchiv-0416_04_004-Seite-2-400x564.jpg 400w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2026/01/MfS-und-HVA-43-1986-Bundesarchiv-0416_04_004-Seite-2-600x847.jpg 600w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2026/01/MfS-und-HVA-43-1986-Bundesarchiv-0416_04_004-Seite-2-726x1024.jpg 726w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2026/01/MfS-und-HVA-43-1986-Bundesarchiv-0416_04_004-Seite-2-768x1084.jpg 768w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2026/01/MfS-und-HVA-43-1986-Bundesarchiv-0416_04_004-Seite-2-800x1129.jpg 800w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2026/01/MfS-und-HVA-43-1986-Bundesarchiv-0416_04_004-Seite-2-1089x1536.jpg 1089w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2026/01/MfS-und-HVA-43-1986-Bundesarchiv-0416_04_004-Seite-2-1200x1693.jpg 1200w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2026/01/MfS-und-HVA-43-1986-Bundesarchiv-0416_04_004-Seite-2-1451x2048.jpg 1451w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2026/01/MfS-und-HVA-43-1986-Bundesarchiv-0416_04_004-Seite-2-scaled.jpg 1814w" sizes="(max-width: 213px) 100vw, 213px" />Am 1. März 1985 geht es für die Asylbewerber nach der Landung auf dem DDR-Flughafen Schönefeld zum Terminal L. Das ist streng von den DDR-Bürgern abgeschirmt. Denn für 7 (West)Mark steht dort ein DDR-Transitbus Marke Ikarus bereit, um direkt über den Grenzübergang Waltersdorfer Chaussee zum Westberliner Funkturm und zum Bahnhof Zoo zu fahren. Nach Angaben der Bundesregierung – auf eine Anfrage im Deutschen Bundestag (<a href="https://d.docs.live.net/95b37afd2fc11ad3/Norbert-One%20Drive/Norbert%20Blog/376.KI.docx">Drucksache 10/5557</a>) – werden im Jahr 1985 über 44.000 Ausländer über die Ostberlin-Route <em>„ohne erforderlich Grenzübertrittspapiere über die DDR in das Bundesgebiet“</em> kommen. Das werden auch 1985 60 Prozent aller einreisenden Asylbewerber sein.</p>
<p>Was erwartete die Asylbewerber Anfang März 1985 auf den Straßen des alten Westberlins? Ausländerfeindlichkeit und eine <em>„institutionelle Diskriminierung von Ausländern“</em>: das schreibt zum Thema der Bonner Soziologe <a href="https://iep.uni-freiburg.de/team/schulze">Günther Schulze</a> im seinerzeit viel beachteten Artikel in den Gewerkschaftlichen Monatsheften. Man mache es sich jedoch zu einfach, so Schulze, wenn man das Augenmerk lediglich auf die offenkundigen bis gewalttätigen Formen der Ausländerfeindlichkeit richte. <em>„Ebenso wichtig ist es, die institutionellen Formen der Benachteiligung und Diskriminierung von Ausländern zu untersuchen, wie sie sich in der Gesetzgebung und der Ausländerpolitik konkretisiert haben.“ </em></p>
<p>Und die Asylbewerber sehen Anfang März 1985 Wahlplakate an den Straßen. Die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus wird am Sonntag in zehn Tagen abgehalten werden. Der Umgang mit dem Asylrecht und eine mögliche restriktive Ausrichtung der Asylpolitik hatte den Wahlkampf beherrscht. So beklagt die CDU im Wahlprogramm zur angestrebten Wiederwahl des regierenden Bürgermeister Eberhard Diepgen (Jg. 1941), <em>„daß der größte Teil der Asylbewerber das Asylrecht zu Unrecht beansprucht und nicht wegen einer politischen Verfolgung, sondern überwiegend aus wirtschaftlichen Gründen in unser Land kommt. Dieser Entwicklung muß Einhalt geboten werden, um eine Überschwemmung der Bundesrepublik mit Wirtschaftsasylanten und eine erhebliche Belastung des sozialen Gefüges und des Sozialetats, die immer auf Kosten wirklich Bedürftiger geht, zu unterbinden.“</em></p>
<p>Eine große Gruppe der Asylbewerber bilden im März 1985 die Iraner, die die Fluchtroute über die Türkei nach Ostberlin nehmen. 1984 waren es 2.600, 1985 werden es insgesamt 8.840 sein. Davon werden nur 13 Prozent vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge nicht anerkannt (Quelle: <a href="https://open.uni-marburg.de/entities/thesis/5792795e-b3ae-4f3e-b97f-ceac39d523a7">Masoud Jannat. Iranische Flüchtlinge im deutschen Exil, Dissertation, Marburg 2005</a>). Bereits 1983 hatte unter verschieden ausgerichteten linken Parteien im Iran eine massive Verhaftungs- und Fluchtbewegung eingesetzt, als das Teheraner Regime daran ging, jetzt die linken Organisationen zu verfolgen, die zuvor noch den <em>„anti-imperialistischen“</em> und <em>„revolutionär-antiwestlichen“</em> Kurs der islamistischen Machthaber unterstützt hatten. Ebenso waren der Irak-Iran-Krieg und die andauernde islamistische Unterdrückung von Frauen Fluchtgründe. In der DDR war dagegen für Iraner kein Platz vorgesehen, auch nicht für iranische Kommunisten. Denn die DDR des Jahres 1985 hatte beste Wirtschaftsbeziehungen mit dem Iran. Man verkaufte für den laufenden Irak-Iran-Krieg Waffen und DDR-LKW der Marke W50 im Wert einer halben Milliarde Dollar an die Teheraner Islamisten, kaufte dort iranisches Öl.</p>
<h3><strong>Die Welt der „Verschärfer“ des Asylrechts </strong></h3>
<p><a href="https://www.berlin.de/sen/inneres/ueber-uns/berliner-innensenatoren/heinrich-lummer/artikel.548817.php">Heinrich Lummer</a> (1932-2019) ist am 1. März 1985 als Berliner CDU-Innensenator sowohl für die innere Sicherheit als für die Verwaltung der Asylbewerber zuständig. Das macht ihn (zeitlebens) zur Hassfigur der politischen Linken. Auch Anfang 1985 hielt die Zuwanderung in Westberlin an. Lummer gab denen in seiner Stadt eine politische Stimme, die Angst hatten, <em>„von Asylbewerbern überrannt zu werden“.</em> Hier mischten sich Fremdenfeindlichkeit mit Sorgen, in Zeiten kriselnder Wirtschaft neuen Konkurrenten auf Wohnungs- und Arbeitsmarkt ausgesetzt zu sein. Zwar wurde seit 1949 mit Artikel 16 Grundgesetz: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ scheinbar ein Rechtsanspruch auf politisches Asyl versprochen. Doch gerade seit 1980 war die richterliche und verwaltungstechnische Auslegung des deutschen Asylrechts kritisiert worden. Die Forderung aus der CDU lautete, das Asylrecht auf breitere rechtliche Schultern zu stellen und Bedingungen zur Erlangung politischen Asyls zu definieren.</p>
<p>Das wurde jedoch erst 1993 mit den sogenannten <em>„Asylkompromiss“</em> umgesetzt. Mit dem <a href="https://www.bpb.de/themen/politisches-system/politik-einfach-fuer-alle/236742/das-recht-auf-asyl/">Artikel 16a Grundgesetz</a> werden zahlreiche Voraussetzungen und Bedingungen genannt, unter denen Asyl gewährt werden kann oder eben nicht. 1985 machte in dieser Richtung der Staatsrechtler Helmut Quaritsch auf sich aufmerksam, der mit seinem Buch <a href="https://d.docs.live.net/95b37afd2fc11ad3/Norbert-One%20Drive/Norbert%20Blog/">„Recht auf Asyl – Studien zu einem missdeuteten Grundrecht“</a>, (Berlin /West, Duncker &amp; Humblot, 1985‘) das Asylrecht radikal umbauen wollte.</p>
<p><img decoding="async" class="size-medium wp-image-7763 alignright" src="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2026/01/MfS-und-HVA-43-1986-Bundesarchiv-0416_04_004-Seite-3-213x300.jpg" alt="" width="213" height="300" srcset="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2026/01/MfS-und-HVA-43-1986-Bundesarchiv-0416_04_004-Seite-3-200x282.jpg 200w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2026/01/MfS-und-HVA-43-1986-Bundesarchiv-0416_04_004-Seite-3-213x300.jpg 213w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2026/01/MfS-und-HVA-43-1986-Bundesarchiv-0416_04_004-Seite-3-400x565.jpg 400w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2026/01/MfS-und-HVA-43-1986-Bundesarchiv-0416_04_004-Seite-3-600x847.jpg 600w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2026/01/MfS-und-HVA-43-1986-Bundesarchiv-0416_04_004-Seite-3-725x1024.jpg 725w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2026/01/MfS-und-HVA-43-1986-Bundesarchiv-0416_04_004-Seite-3-768x1084.jpg 768w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2026/01/MfS-und-HVA-43-1986-Bundesarchiv-0416_04_004-Seite-3-800x1129.jpg 800w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2026/01/MfS-und-HVA-43-1986-Bundesarchiv-0416_04_004-Seite-3-1088x1536.jpg 1088w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2026/01/MfS-und-HVA-43-1986-Bundesarchiv-0416_04_004-Seite-3-1200x1694.jpg 1200w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2026/01/MfS-und-HVA-43-1986-Bundesarchiv-0416_04_004-Seite-3.jpg 1239w" sizes="(max-width: 213px) 100vw, 213px" />An diesem 1. März 1985 starteten die Länder Berlin, Baden-Württemberg und Bayern einen weiteren Versuch, im Bundesrat Gesetzesentwürfe zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes und zur „Eindämmung des Asylmissbrauchs“ auf den Weg zu bringen. Heinrich Lummer führte in seiner Rede vor dem Bundesrat am 1. März 1985 aus: <em>„Wenn das Problem durch eine Kontrolle der Grenzen lösbar wäre, dann würden wir es lösen. Das Problem muß anders gelöst werden, obwohl einer der Punkte, die hier anzufügen wären, natürlich das Verhalten der DDR ist. </em> <em>Das heißt, die Bundesregierung sollte in Gesprächen mit der DDR den Versuch machen, zu erreichen, daß die Rolle, die der Flughafen Schönefeld gegenwärtig in diesem Zusammenhang spielt, eingeschränkt wird. / Das alles belastet die gesamte Ausländerproblematik, entwertet irgendwo auch das Wort ‚Asylant‘ und ist geeignet, dieses Wort zu einem Schimpfwort degenerieren zu lassen. Auch diejenigen, die sich darum bemühen, den Mißbrauch auszuschließen, zu reduzieren, gehen davon aus, daß das Asylrecht in seinem Kern für diejenigen bewahrt werden muß, denen es wirklich zusteht. Das, finde ich, sollten wir im Interesse einer politischen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland, bei der manchmal gesagt wird, es gebe ausländerfeindliche Akzente. Ich glaube das so nicht. Aber gerade von hier ausgehend, ist die Gefahr einer starken Emotionalisierung gegeben.“</em></p>
<p>Am Abend dieses Freitags, um 22:30 Uhr berichtet der „Bericht aus Bonn“ über Lummer und die Asylfrage. Redaktionsleiter und Moderator war Friedrich Novottny (Jg. 1929). In einem längeren Beitrag berichtet <a href="https://stiftungzukunft.org/ueber-uns/stiftungsgremien/">Johanna Holzhauer</a> (Jg. 1954) die Pläne der unionsgeführten Bundesregierung und einiger Länder für eine Änderung beim Asylrecht. Die FDP, damals ebenfalls Regierungspartei, lehnte das strikt ab: <em>„Im Januar 1985 reisten wieder knapp 5.000 (Asyl-)Bewerber über Westberlin ein. Falls diese Entwicklung weitergeht, fürchtet die Bundesregierung, eine Zahl bis zu 70.000 Asylbewerbern in diesem Jahr. Im Bundesministerium des Innern in Bonn unterstützt man deshalb die Gesetzesentwürfe der Länder. Lieber heute als morgen sähe man dort eine Verschärfung des Asylrechts.“</em></p>
<p>Dabei sahen sich die vermeintlichen <em>„Verschärfer“</em> gerade in Westberlin einer weiteren Bedrohung ausgesetzt, die heute vielfach vergessen ist. Die sogenannten „Revolutionären Zellen“ (RZ) in Westberlin verfügten über zahllose Unterstützer in der links-liberalen Szene, nicht zuletzt verkörpert in Anwaltskollektiven und Politikern wie <a href="http://www.stroebele-online.de/">Hans-Christian Ströbele</a> (1939-2022). 1986/87 wurden Anschläge gegen vermeintliche Scharfmacher der <em>„Asylkrise“</em> verübt. Die Bekennerschreiben sprechen eine klare Sprache ideologischer Gewalt: (Fehler im Original): <em>„Der berliner Ausländerpolizeichef Hollenberg ist ein Menschenjäger und Schreibtischtäter. Sein Jagdrevier Westberlin ist der Brennspiegel bundesdeutscher Ausländerpolitik, das heikle und heiße Pflaster, auf dem sich die jeweiligen Projektierungen exemplarisch verdichten und hochgekocht werden… Der Chef der berliner Ausländerpolizei und Lummerprotege Hollenberg steht in diesem &#8222;Abwehrkampf&#8220; an vorderster Front, in Geist und Tradition der ‚kämpfenden Verwaltung‘, wie sie NS-Heydrich definiert und formiert hat.“ </em></p>
<p>Neben dem Leiter der Berliner Ausländerbehörde Harald Hollenberg war der (Asyl)Richter am Berliner Verwaltungsgericht Günter Korbmacher (1926-2015) betroffen. Auch hier berichtet das <a href="http://www.freilassung.de/div/texte/rz/zorn/Zorn47g.htm">Bekennerschreiben</a> von der Dimension und Perspektive der damaligen Auseinandersetzung: <em>„Zum strategischen Ort in dieser Variante des Klassenkrieges hat sich das Grundrecht auf Asyl kristallisiert. Da es so gut wie keinem Menschen zugestanden wird – Frauen werden von diesem patriarchalischen Definitionsapparat von vornherein ausgeschlossen (…) Das Asylrecht ist seinem Wesen nach eben nicht als einklagbares Individualrecht konzipiert worden; vielmehr ist es von vornherein allen opportunen staatlichen Auslegungen und imperialistischen Dispositionen geöffnet worden, und daher in seinem Kern ein Staatsschutzrecht.“</em></p>
<h3><strong>Die Welt der grenzenlos Aufnahmebereiten </strong></h3>
<p><strong><em>„</em></strong><em>Was ihr einem dieser meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr auch mir getan.“ (Matthäus 25,40)</em></p>
<p>In der Literatur ist gut beschrieben, wie Mitte der 1980er Jahre die öffentliche Debatte eskaliert. Die Bezeichnung <em>„Asylantenschwemme“</em> findet Eingang in die öffentliche Diskussion: <em>„Das Boot ist voll.“</em> Es ist die Zeit der Polarisierung. In der Koalitionsvereinbarung der ersten Regierung Helmut Kohl (1982) ist fixiert: <em>„Die Bundesrepublik Deutschland ist kein Einwanderungsland. Es sind daher alle humanitär vertretbaren Maßnahmen zu ergreifen, um den Zuzug von Ausländern zu unterbinden.“</em></p>
<p>Dagegen mehren sich auf linker, grüner und kirchlicher Seite Stimmen, die ein <em>„allgemeines Bleiberecht“</em> gesetzlich verankern und öffentlich durchzusetzen bereit sind: <em>„Alle aufnehmen – wir schaffen das!“</em></p>
<p>Die Asylbewerberzahlen waren nur der jeweils aktuelle Aufhänger pro oder contra Asyl. In der Bundesrepublik standen damals Aktivisten bereit, die sich zuvor regional für benachteiligte Ausländer eingesetzt hatten und die jetzt in der <em>„Asylkrise“</em> bundesweite Aufmerksamkeit erlangten.</p>
<p>Über deren Motive hat Jonathan Spanos für seine Promotionsschrift geforscht: „Flüchtlingsaufnahme als Identitätsfrage – Der Protestantismus in den Debatten um die Gewährung von Asyl in der Bundesrepublik 1949-1993“ (Göttingen, Vandenhoeck &amp; Ruprecht, 2022). Wonach der Protestantismus den Nährboden für die Asylhilfebewegung lieferte. Damit wurde vor allem die evangelische Kirche zu einer wortmächtigen Großinstitution für (in deren Augen) liberale Flüchtlingspolitik und Garantie des Asylrechtes:<em> „Die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit fokussierte sich stark auf Vertreter einer offenen Flüchtlingspolitik, davon abweichende Zwischentöne und innerprotestantische Auseinandersetzungen wurden hingegen kaum erwähnt.“</em></p>
<p>Werner Baumgarten (Jg. 1950) kann als ein Repräsentant dieser Form gläubiger Asylhilfe bezeichnet werden. Er unterstützt Anfang der 1980er Jahre als einfacher Gemeindepfarrer die möglichst menschenwürdige Unterbringung von Asylbewerbern im Raum Stuttgart und wird später einer der ersten Asylpfarrer in Baden-Württemberg. Anfeindungen und Beschwerden aus der Nachbarschaft, anfangs mangelnde Unterstützung aus den Kirchenleitungen selbst waren zu überwinden. Die Probleme, denen lokale Asyl-Initiativen in dieser Zeit im Raum Stuttgart ausgesetzt sahen, schildert die damalige Vikarin (später Landesbischöfin in Mitteldeutschland) Ilso Junkermann (Jg. 1957) in einer <a href="https://www.youtube.com/watch?v=0QvZD4VCZjg">Radioproduktion „Kontaktgruppe Asyl“</a> des Süddeutschen Rundfunks aus dem Jahr 1987.</p>
<p>Einen ebensolchen authentischen Eindruck der damaligen Pro Asyl-Aktivisten und der handelnden Personen gibt der Band <a href="https://hasp.ub.uni-heidelberg.de/journals/sasien/article/view/27680">„Platz zum Leben gesucht – Lesebuch Asyl“</a> (hg. von. Gisela Klemt-Kozinowski und anderen, Baden-Baden, Signal Verlag, 1987). Darin schildert Werner Baumgarten seine theologische Begründung zum Engagement für Asylbewerber mit Aussagen aus der Bibel: <em>„Der Herr hat die Fremdlinge lieb. Der Herr behütet die Fremdlinge. Verfluchts sei, wer das Recht des Fremdlings beugt. Ich komme herbei, um euch zu richten, schon bald komme ich und trete als Zeuge auf gegen die, die den Fremden im Land ihr Recht verweigern.“</em> Baumgarten schließt unmittelbar aus dem Text der Bibel, dass alle auf Erden Asylsuchende seien und schreibt: <em>„Wer Abschreckung zur Konzeption erhebt, muss sich fragen lassen, welches Menschenbild ihn dabei leitet. Ich habe in der Bibel nachgeforscht und dabei festgestellt, ein christliches kann es nicht sein.“</em></p>
<p>Politisch wirkmächtig wurde diese Gruppierung nach der Gründung von <a href="https://www.proasyl.de/">Pro Asyl</a> 1986. Deren Geschäftsführer, <a href="https://www.youtube.com/watch?v=Zxn_xAtvE8I">Günter Burkhardt</a> (Jg. 1957), wurde über Jahrzehnte das mediale Aushängeschild, wenn es um Migration, Flucht oder Asyl ging.</p>
<p>So berichtete der SWF am 10. September 1986 über die Gründung von Pro Asyl: <em>„Dass es hierzulande eine ganze Menge von Leuten gibt, die es am liebsten sähen, wenn wir unsere Grenzen für alle ausländischen Flüchtlinge und Asylbewerber schließen würden, das ist sattsam bekannt. In Berlin wurde jetzt ein bundesweiter Dachverband gegründet namens ProAsyl, Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge, also eine Vereinigung, die sich gegen die Ausländerfeindlichkeit stellt. In dieser Arbeitsgemeinschaft haben sich 15 verantwortliche Mitarbeiter aus den Wohlfahrtsverbänden, beiden Kirchen und Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International, Terre des Hommes und der Gesellschaft über bedrohte Völker zusammengefunden. ProAsyl will den Ansprüchen des Grundgesetzes ‚Politisch Verfolgte genießen Asyl‘ Nachdruck verhelfen und eine Gegenöffentlichkeit schaffen, Flüchtlingen die keine Lobby in der Bundesrepublik haben, unterstützen und ihnen mit ihren Anliegen Gehör verschaffen.“</em></p>
<p>In Artikel, Büchern und zahlreichen Interviewschalten per Radio und TV wirft Pro Asyl seither den jeweiligen Bundesregierungen schwerste Vergehen bei Asyl und Zuwanderung, unchristliches Verhalten, Menschenrechtsverstöße oder gar willkürliches Vorgehen vor.</p>
<p>Es überrascht jedoch, dass eine kritische Beschäftigung mit den Zielen, der Struktur, der Anhängerschaft und jahrzehntelanger Einflussnahmen auf die Öffentlichkeit seitens Pro Asyl in Forschung und publizistischen Medien offenbar weitgehend ausgeblieben ist. Einzig in der bereits erwähnten Arbeit (2022) von Jonathan Spanos gibt es aus kirchenzeithistorischer Sicht ein analytisches Kapitel über „Die Gründung von Pro Asyl im Geist der evangelischen Akademien<em>“ (</em>1986). Insbesondere in der Führungsfigur von <a href="https://stiftung-gegen-rassismus.de/neuigkeiten/juergen-micksch-wird-80">Jürgen Miksch</a> (Jg. 1941) verkörpere sich die kirchliche Verortung des Pro Asyl-Netzwerks. Seit 1974 war Micksch Ausländerreferent der EKD und 1986 Mitbegründer von Pro Asyl. 2010 plädiert er gegen sogenannten <em>„antimuslimischen Rassismus“</em>, welches unter anderem. die öffentlich geförderte <a href="https://stiftung-gegen-rassismus.de/">„Stiftung gegen Rassismus“</a> umsetzt, deren Vorstand Micksch ist. Er wurde mit zahlreichen Auszeichnungen und Würdigungen bedacht, darunter mit dem Bundesverdienstkreuz 1. Klasse. Heribert Prantl nannte ihn anlässlich seines 80. Geburtstags in der Süddeutschen Zeitung einen <a href="https://www.sueddeutsche.de/politik/prantls-blick-juergen-micksch-1.5177279"><em>„Mann, den kaum einer kennt, der aber Deutschland verändert hat“</em></a>.</p>
<h3><strong>Steuerung? 1985 undenkbar!</strong></h3>
<p><img decoding="async" class="size-medium wp-image-7766 alignright" src="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2026/01/Daniel-Thym-Migration-steuern-Bundeszentrale-fuer-politische-Bildung-182x300.jpg" alt="" width="182" height="300" srcset="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2026/01/Daniel-Thym-Migration-steuern-Bundeszentrale-fuer-politische-Bildung-182x300.jpg 182w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2026/01/Daniel-Thym-Migration-steuern-Bundeszentrale-fuer-politische-Bildung-200x330.jpg 200w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2026/01/Daniel-Thym-Migration-steuern-Bundeszentrale-fuer-politische-Bildung-400x661.jpg 400w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2026/01/Daniel-Thym-Migration-steuern-Bundeszentrale-fuer-politische-Bildung.jpg 466w" sizes="(max-width: 182px) 100vw, 182px" />Vierzig Jahre später wird der Konstanzer Juraprofessor und Migrationsexperte <a href="https://fgz-risc.de/das-forschungsinstitut/personen/details/daniel-thym">Daniel Thym</a> in seinem Buch <a href="https://www.bpb.de/shop/buecher/schriftenreihe/573637/migration-steuern/">„Migration steuern – Eine Anleitung für das Hier und Jetzt“</a> (München, C.H. Beck, 2025, auch über die Bundeszentrale für politische Bildung verfügbar) über diese Zeit schreiben, <em>„</em><em>Deutschland schlafwandelte im Umgang mit der Gastarbeit zum Einwanderungsland, ohne dass ein Plan dahinterstand.“ </em>Heute müsse die <em>„Einwanderungsrepublik Deutschland</em> <em>nicht nur durch die Asylbrille angeschaut werden“</em>. Vielmehr regt er an, dass zur Steuerung von Migration beide Extreme pragmatisch ohne moralische Verkrampfungen überwunden werden müssten. In einem Artikel dazu in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 1. Dezember 2025 schreibt dazu: <em>„Dieser (aktuelle) Stillstand verfestigt das bestehende Asylsystem. Dagegen müsse eine Neuausrichtung die bisherige Dynamik modifiziert fortschreiben, indem die großzügige Grundrechtsinterpretation partiell zurückgenommen oder durch innovative Ansätze ersetzt wird.“ </em></p>
<p>1985 war an einen Ausgleich der Extreme nicht zu denken. Auch die Regierung Kohl ist seit 1982 eine Getriebene der steigenden Asylzahlen. Das „Eingangstor“ Ost-Westberlin wird bei einer Kabinettsitzung im Dezember 1982 der Regierung Kohl <em>„Berliner Loch“</em> in Anlehnung an die unübersichtliche Gegend <em>„Bonner Loch“</em> vor dem Hauptbahnhof des damaligen Regierungssitzes genannt. Jahrelang beschäftigt das Berliner Loch die Bundesregierung, ohne dass diese eine praktikable Lösung für deren Schließung herbeischaffen könnte. Vielmehr geben die mangelnden Kontrollen zu Westberlin der DDR die Chance, mittels der zahlreich einreisenden Asylbewerber politischen Druck auf die Bundesregierung auszuüben. In den inzwischen veröffentlichten <a href="https://www.ifz-muenchen.de/publikationen/editionen/aapd">„Akten zur Auswärtigen Politik“</a> dokumentieren mehrere Gesprächsformate von Kanzleramtsminister Schäuble und des Ständigen Vertreters Bräutigam mit SED-Politbüromitgliedern zu diesem Problem. DDR-Beamte erklärten in diesen Gesprächen, wonach es nicht zu Lasten der DDR gehen könne, <em>„wenn sich der Senat (von Westberlin) weigere, an den Grenzen West-Berlins aus Gründen des angeblichen Viermächtestatus die erforderlichen Kontrollen einzuführen.“</em> Auch im März/April 1985 werden weitere Verhandlungen ohne greifbare Ergebnisse stattfinden. Allerdings waren die Bundesregierung und der Westberliner Innensenator Lummer in einer schwierigen Verhandlungsposition. Die DDR-Seite erfuhr nahezu live, welche Vorhaben und Absichten die westlichen Gesprächspartner hatten.</p>
<p>Nachweislich gibt es in der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, in dieser Wahlperiode immerhin 51 Abgeordnete, mehrere, die gegenüber dem DDR-Ministerium für Staatssicherheit mitteilsam waren, ob aus politischen oder finanziellen Gründen oder als auswärtige Agenten der Stasi. Die <a href="https://www.bundesarchiv.de/themen-entdecken/online-entdecken/themenbeitraege/die-rosenholz-dateien/">„Rosenholz“-Dateien</a>, also die SIRA-Datenbank der Stasi, listet Themenfelder dieser Berichte mit den Decknamen der Verfasser auf, ohne dass die Klarnamen in allen Fällen ermittelt werden konnten. Im April 1985 wird der IM „Hans“ nach Ostberlin berichten, wie sich die Berliner Fraktion der SPD <em>„Zur Lösung des Asylantenproblems in WB in Verbindung mit der DDR“</em> verhalten will. IM „Hans“ – mutmaßlich Bodo Thomas (1932 – 1995) – war selbst Berliner SPD–Abgeordneter. Laufend wird auch IM „Delphin“, deren beziehungsweise dessen Identität noch immer nicht ermittelt werden konnte, über den Westberliner Innensenator Lummer und dessen Vorhaben zum <em>„Asylanten-Problem in Westberlin und den Einreiseverkehr über Schönefeld“ </em>berichten. Die SED-Führung wollte aus dieser ungelösten Problemlage politisches Kapital schlagen. Das schreibt der Historiker Jochen Staadt (Jg. 1950) 2015 in seinem Artikel <a href="https://www.zeitschrift-fsed.fu-berlin.de/index.php/zfsed/article/view/495">„Geschlossene Gesellschaft &#8211; Unerwünscht: Ausländer in der DDR – Asylanten aus der DDR“</a><em>. </em></p>
<p>Nicht zuletzt ging es der DDR darum, die für 1987 anstehende Bundestagswahl zu beeinflussen. Die ungelöste <em>„Asylkrise 85/86“</em> fand möglicherweise einen Reflex in dem Chaos der Jahre 1991/92 (Hoyerswerda, Rostock-Lichtenhagen), wo völkisch gespeister Fremdenhass der DDR sich im neuen Deutschland brutal auslebte, nachdem die bundesdeutsche Asyl-Gesetzgebung im Beitrittsgebiet übernommen worden war.</p>
<p>Dabei unterscheidet sich das seit 2005 geltende <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/">Aufenthaltsgesetz</a> (AufenthG) wesentlich von den Regelungen des Jahres 1985. Zahlreiche Regelungen zur legalen Einreise, zu Erwerbstätigkeit, Integration und Familiennachzug sind im AufenthG fixiert und in der Rechts- und Verwaltungspraxis abgesichert. Öffentlichkeitswirksam bleiben jedoch weiterhin vor allem die Extreme, vererbt aus den Jahren 1985/86, die sich in Disputen um Grenzsicherungen und Aufenthaltsbeendigungen (z.B. Abschiebungen) äußern und fortleben. Der Historiker <a href="https://www.fr.de/kultur/gesellschaft/ein-historikerstreit-ueber-das-asylrecht-93572561.html">Heinrich August Winkler</a> (Jg. 1938) hat das im Frühjahr 2025 im SPIEGEL die <a href="https://www.spiegel.de/politik/deutschland/migration-grundrecht-auf-asyl-als-gegenargument-zur-cdu-aber-stimmt-das-a-a87aac1a-7f34-45db-83da-fb0d78ade06f"><em>„Deutsche Asyllegende“</em></a> genannt, wonach eine wörtliche Auslegung von Artikel 16a Grundgesetz zwar dem <em>„bundesdeutschen Kollektiv-Ego schmeichle“</em>, man habe eben doch aus den Gewaltjahren 1933-45 gelernt. Dies stehe jedoch einem modernen gesellschaftlich getragenen Einwanderungsprojekt weiterhin entgegen.</p>
<h3><strong>Interview von Michael Hänel mit Daniel Thym</strong> <strong>vom 29. Oktober 2025 (Auszug)</strong></h3>
<p><strong>Michael Hänel</strong>: Sie plädieren für ein Umdenken auf beiden Seiten des Zuwanderungsdiskurses. Wen und was haben Sie damit gemeint?</p>
<p><strong>Daniel Thym</strong>: <em>Ein Grundproblem in der ganzen deutschen Debatte war, dass die einen gesagt haben, und es waren die Konservativen: „Wir sind kein Einwanderungsland.“ Migration geht uns alles gar nichts an und Integration:  „Ja, das machen wir, muss halt sein. Aber so wirklich wollen, tun wir es nicht. Die sollen dann jedenfalls nicht dazugehören.“ Das war, wenn man so will, die konservative Vereinfachung oder Lebenslüge. Aber es gab auch die umgekehrte, die eher progressive und linke Lebenslüge, die gesagt haben: „Jede Einwanderung ist gut und jede Form der Begrenzung von Migration ist schlecht.“ Letztlich läuft das auf so etwas wie offene Grenzen hinaus. Und das ist natürlich auch viel zu einfach. Wir müssen als Einwanderungsland lernen, dass auch Einwanderungsländer Grenzen haben, dass sie im Rahmen des Möglichen, das geht immer nur begrenzt, mitbestimmen, wer einreist und wer bleiben darf. Dafür macht man Regeln, die dann mit Idealfall auch beachtet werden.</em></p>
<p><strong>Michael Hänel</strong>: Wie ist das gemeint, „Humanität und Härte“ als Wirkprinzipien migrationspolitischer Arbeit zu favorisieren?</p>
<p><strong>Daniel Thym</strong>: <em>Wenn man so will, kann man das in der Asylpolitik Humanität und Härte nennen. Der Rückblick auf das Jahr 1986 zeigt perfekt, dass das eigentlich überhaupt nichts Neues ist. Wenn die Regierung Kohl mit dem DDR-Regime ein Arrangement trifft, dass diese Einreisen von Asylbewerbern mit der Interflug nach Schönefeld unterbinden, dann ist das eine harte Maßnahme, die Menschen, die unter Umständen in ihrer Heimat verfolgt werden, daran hindert, nach damals Westdeutschland zu kommen.  Das macht man, obwohl wir im Grundgesetz das Asylrecht stehen haben. Diese Kooperation mit der DDR steht stellvertretend für das, was eigentlich alle Bundesregierungen seither gemacht haben. Man hat versucht durch Maßnahmen vor allem auch jenseits der deutschen Grenzen faktisch die Zahl derjenigen möglichst zu reduzieren und einzuschränken, die nach Deutschland kommen. </em></p>
<p><strong>Michael Hänel</strong>: Und dann kam 1986 Pro Asyl und beherrschte die Diskussion?</p>
<p><strong>Daniel Thym: </strong><em>Ich glaube, die 80er Jahre unterscheiden sich ganz grundlegend von der Situation in den letzten zehn Jahren. Damals war Pro Asyl ein Underdog, der gegen eine weithin anerkannte und konsentierte Grundannahme ankämpfte, dass es möglichst keine Einwanderung geben soll. Die CDU hat diese Ablehnung immer besonders restriktiv ausgedrückt, aber auch in weiten Teilen der SPD wollte weitere Einwanderung damals nicht so wirklich jemand. Das ist heute anders. Pro Asyl war zumindest in den letzten zehn Jahren sicherlich kein Underdog, sondern Pro Asyl und auch andere Institutionenprägten in Teilen der Medien, in Teilen der Eliten so etwas wie die Mehrheitsmeinung. Das unterscheidet die Gegenwart von der jüngeren Vergangenheit. Meine Wahrnehmung ist, dass sich das in den letzten zwei Jahren dann teilweise wieder verschoben hat</em>.</p>
<p><strong>Michael Hänel</strong>: Und warum ist der Diskurs in Sachen Flucht und Asyl so festgefahren?</p>
<p><strong>Daniel Thym</strong>: <em>Die Gefahr ist immer, dass sich die radikalen Ansichten hochspielen. Das ist in der aktuellen Situation gerade in der Migration oder, genauer gesagt, in der Asylpolitik so. Die einen sehen überall Rassismus und die Abschaffung der Menschlichkeit. Und die anderen fordern eine Remigration, indem am besten auch diejenigen, die in den 80er Jahren eingewandert sind, wieder in ihre alte Heimat oder in die Heimat ihrer Vorfahren zurückkehren. Die Gefahr besteht immer, dass diese lauten und sichtbaren Extreme sich hochfahren. Dabei hat der Sachverständigenrat für Integration und Migration immer wieder in seinen Studien festgestellt, dass die Mehrheit der Bevölkerung sehr viel ausgeglichener denkt. Die Mehrheit will ihrer humanitären Verantwortung gerecht werden, hat auch kein Problem mit Einwanderung. Sie will halt nur, dass es in geregelt und kontrolliert stattfindet und dass dann auch die Integration so funktioniert, dass das als Gewinn empfunden wird. </em></p>
<p><strong>Michael Hänel</strong>: Gibt es einen Ausweg aus diesem Dilemma?</p>
<p><strong>Daniel Thym</strong>: <em>Die politische Gretchenfrage lautet, ob es der Politik gelingt, das Asylsystem, wo es ja eine ganze Reihe von Missständen gibt, so neu zu ordnen, dass weite Teile der Bevölkerung das Gefühl haben, das ist halbwegs unter Kontrolle. Kontrolle heißt nicht, dass niemand mehr kommt, und Kontrolle heißt auch nicht, dass es Massenabschiebungen gibt, sondern dass das in geordneten Bahnen passiert. Wenn das gelingt, sehe ich eine Chance, dass die positive Einstellung, die bei der ja durchaus vorhanden ist, stärker in den Vordergrund tritt. Dann sprechen wir mehr über eine legale Wirtschaftsmigration als über die irreguläre Asylmigration. Wenn das gelingt, wird die Akzeptanz von gesellschaftlicher Vielfalt eine andere sein, als sie das momentan ist. Wenn das nicht gelingt, führen die Kontrolldefizite und Strukturschwächen, die wir im Asylsystem haben, gemeinsam mit den populistischen Akteuren, die diese medial nach oben treiben, dazu, dass die Akzeptanz von Einwanderung insgesamt extremen Schaden nimmt.</em></p>
<p><strong>Michael Hänel</strong>, Kiel</p>
<p>(Anmerkungen: Erstveröffentlichung im Januar 2026, Internetzugriffe zuletzt am 9. Januar 2026, Rechte des Interviews bei Michael Hänel, Titelbild: Bahnhof Friedrichstraße, Luftaufnahme des MfS.)</p>
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		<title>Wie politisch ist das Verfassungsgericht?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Norbert Reichel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Sep 2025 09:03:03 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wie politisch ist das Verfassungsgericht? Ein Vergleich der Gerichte in Deutschland, Italien und den USA „Der sprunghafte Bedeutungszuwachs von Verfassungsgerichten mit weitreichenden Normenkontrollkompetenzen speist sich aus dem Interesse an Stabilisierung und Unsicherheitsminimierung in den radikalen politischen und ökonomischen Transformationen dieser Zeit.“ (Philip Manow, Unter Beobachtung – Die Bestimmung der liberalen Demokratie und ihrer Freunde,  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-2 fusion-flex-container nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1144px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-1 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-text fusion-text-2" style="--awb-text-transform:none;"><h1></h1>
<h1><strong>Wie politisch ist das Verfassungsgericht?</strong></h1>
<h2><strong>Ein Vergleich der Gerichte in Deutschland, Italien und den USA </strong></h2>
<p><em>„Der sprunghafte Bedeutungszuwachs von Verfassungsgerichten mit weitreichenden Normenkontrollkompetenzen speist sich aus dem Interesse an Stabilisierung und Unsicherheitsminimierung in den radikalen politischen und ökonomischen Transformationen dieser Zeit.“ </em>(Philip Manow, Unter Beobachtung – Die Bestimmung der liberalen Demokratie und ihrer Freunde, Berlin, edition suhrkamp, 2024, S. 105)</p>
<p>Diese These von Philip Manow bezieht sich nicht nur auf die neuen Demokratien in Osteuropa, Polen und Ungarn zum Beispiel, sondern auch auf die klassischen westlichen Demokratien, somit auch auf Deutschland. Das deutsche Bundesverfassungsgericht ist nicht nur ein Gericht unter vielen. Als <em>„Hüter der Verfassung“</em> ist es vielmehr die institutionalisierte Antwort der Bundesrepublik Deutschland auf die historischen Erfahrungen der Weimarer Republik und der nationalsozialistischen Diktatur. Es verkörpert das Prinzip, dass die Verfassung nicht allein im politischen Prozess, sondern auch durch ein unabhängiges Gericht geschützt werden muss.</p>
<p>Die Institution Verfassungsgericht lebt vom Vertrauen der Bürger, dass seine Entscheidungen nicht politisch motiviert sind. Von zentraler Bedeutung dafür ist die Legitimität des Gerichts. Das Zusammenspiel von Vertrauen und Legitimität als Grundlage für die Verfassungsgerichtsbarkeit findet Ausdruck im Wahlverfahren der Richter. Der Modus der Wahl der Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht ist damit, so die hier vertretene These, ein Garant der Verfassungsstabilität. Das Verfahren sichert seine Legitimität, begründet das Vertrauen in seine Entscheidungen und bildet so die Grundlage seiner stabilisierenden Wirkung.</p>
<p>Im Folgenden wird zunächst die Verfassungsgerichtsbarkeit historisch-theoretisch hergeleitet, anschließend wird der institutionelle Aufbau des Bundesverfassungsgerichts erläutert. Die wechselseitige Stabilisierung zwischen Gericht und Verfassungswirklichkeit wird sodann anhand der Begriffe Legitimität und Vertrauen konstruiert. Eben diese Kategorien dienen im Vergleich der deutschen Verfassungsgerichtsbarkeit mit der italienischen und jener der USA dann einer Reflexion der jeweiligen historisch-theoretischen Prämissen. Durch diese Rahmung kann letztendlich auch die vertagte Richterwahl vom Juli 2025 als Realitätsprobe für das deutsche Konsensprinzip verstanden werden.</p>
<h3><strong>Wer soll der Hüter der Verfassung sein?</strong></h3>
<p>Nachdem zunächst mit <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_92.html">Art. 92</a> ff. GG und dem <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/BJNR002430951.html">Bundesverfassungsgerichtsgesetz</a> (BVerfGG) vom 12. März 1951 die Grundlage für das Gericht errichtet worden war, nahm das Bundesverfassungsgericht 1951 seine Arbeit auf. Von Beginn an war es als eigenständiges Verfassungsorgan mit weitreichenden Kontrollkompetenzen gedacht. Schon seit den 1950er-Jahren setzte das Gericht verfassungsrechtliche Maßstäbe, etwa mit dem <a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1958/01/rs19580115_1bvr040051.html">Lüth-Urteil</a> (1958). Seither hat sich das Gericht zu einem zentralen Akteur im politischen und rechtlichen Gefüge der Bundesrepublik entwickelt. Es entscheidet einerseits über Verfassungsbeschwerden der Bürger und andererseits über Organstreitigkeiten, Bund-Länder-Konflikte, Parteienverbote und die Vereinbarkeit von Gesetzen mit dem Grundgesetz.</p>
<p>So selbstverständlich das Bundesverfassungsgericht für uns heute sein mag, diese Idee war lange umstritten. In der Weimarer Staatsrechtslehre prallten zwei diametral entgegengesetzte Vorstellungen zweier Rechtsprofessoren aufeinander, wer als <em>„Hüter der Verfassung“</em> fungieren solle. Für Carl Schmitt war dies der Reichspräsident als plebiszitär legitimierter Akteur, während Hans Kelsen die Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen durch ein spezielles Gericht forderte. Schmitt vertraute auf die Einheit von politischer Macht und verfassungsrechtlicher Autorität, Kelsen auf die Trennung von Politik und Verfassungsinterpretation durch rechtlich gebundene Instanzen.</p>
<p>Carl Schmitts Vorstellungen vom Reichspräsidenten als Hüter der Verfassung sind heute in doppelter Hinsicht veraltet. Zum einen, da seine Ablehnung der pluralistischen Demokratie unserem Demokratieverständnis fundamental widerspricht. Zum anderen in staatsorganisationsrechtlicher Hinsicht, weil der Bundespräsident nicht mehr direkt vom Volk gewählt wird und es somit die starke politische Figur, die sich Schmitt als Hüter der Verfassung vorstellte, in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr gibt. Mit Blick auf Schmitts Demokratieverständnis leuchtet Kelsens Kritik an Schmitts Theorie schnell ein. Schmitts Kritik an der eben nur vermeintlich unpolitischen Verfassungsgerichtsbarkeit erschließt sich erst auf den zweiten Blick.</p>
<p>Schmitt warnte unter dem Bild der <em>„Politisierung der Justiz“</em> davor, Gerichte mit politischen Grundsatzentscheidungen zu betrauen. Die Frage, ob ein Gesetz verfassungswidrig sei, sei keine rein juristische, sondern eine politische und damit nach seiner Auffassung der richterlichen Kontrolle entzogen. Richter entpolitisierten Konflikte nur scheinbar. In Wahrheit seien ihre Entscheidungen von politischen Werturteilen durchdrungen, ohne dass ihnen die dafür notwendige demokratische Legitimation zukäme. Gerade darin sah er eine Gefahr für die parlamentarische Demokratie. Eine übermächtige Justiz könne den Primat der Politik verdrängen und so die Gewaltenteilung unterlaufen. Diese im Kern politischen Aufgaben müssten somit von einer politischen Figur bewältigt werden: dem Reichspräsidenten.</p>
<p>Die Kritik, dass verfassungsrechtliche Grundsatzentscheidungen eine politische Dimension beinhalten, ist nicht von der Hand zu weisen. Schließlich ist das Verfassungsrecht seinem Wesen nach politisches Recht (Ipsen/Kaufhold/Wischmeyer, Staatsrecht I). Zum einen, da die Verfassung die politischen Institutionen erschafft und das Verhältnis von Bürger zum Staat regelt: Diese Regelungsmaterie, die den einzelnen Menschen zum Subjekt der Rechtsordnung erhebt (nicht zum bloßen Objekt staatlichen Handelns), ist zutiefst weltanschaulich und durch das zugrundeliegende Menschenbild geprägt. Zum anderen, weil es die Grenze und den Rahmen des staatlichen und damit politischen Handelns festlegt – auch jenseits der großen Fragen. Man denke nur jüngst an den <a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/11/fs20231115_2bvf000122.html">Bundeshaushalt 2024</a>, den <a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html">Klimabeschluss 2021</a> oder den <a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/11/rs20211119_1bvr097121.html">Beschluss zur Bundesnotbremse 2021</a>.</p>
<p>Ferner rührt der politische Einschlag des Verfassungsrechts daher, dass es eine allumfassende Werteordnung bildet. Die verfassungsrechtliche Rechtsprechung beansprucht dadurch faktische Teilhabe an der politischen Staatsleitung und lässt sich zwingendermaßen in das Politische hineinziehen (Maurer/Schwarz, Staatsrecht I, S. 467f.). Diese politische Dimension darf nicht gleichgestellt und verwechselt werden mit parteipolitischen Auseinandersetzungen. Gerade die wollte der Gesetzgeber ausdrücklich verhindern (<a href="https://dejure.org/Drucksachen/Bundestag/BT-Drs._1/788">BT-Drs. 01/788</a>).</p>
<p>Nach dem Scheitern der Weimarer Republik und den Exzessen des nationalsozialistischen Regimes entschied sich der Parlamentarische Rat bewusst für Kelsens Modell: Die Einführung eines starken, unabhängigen Verfassungsgerichts, das über die Einhaltung der Verfassung wacht, mit weitreichenden Kompetenzen bis hin zur Verwerfung von Parlamentsgesetzen. Dieses Auftreten als <a href="https://www.jstor.org/stable/43641334"><em>„negatorischer Gesetzgeber“</em></a> (Jürgen Jekewitz, in: Der Staat 19/4, 1980) ist auch trotz des Erfordernisses eines zuvor gestellten Antrags auf die Normenkontrolle aus staatstheoretischer Sicht nicht ganz unproblematisch. Schließlich bedarf es zum Verwerfen von Gesetzen grundsätzlich einer parlamentarischen Mehrheit, die ihre Legitimation aus der direkten Wahl durch das Volk ableitet. Diese Legitimation hat das Bundesverfassungsgericht nicht.</p>
<p>Diese Grundsatzentscheidung für Kelsens Modell prägt die institutionelle Architektur und wirkt bis in das heutige Wahlverfahren hinein. Wer also verstehen will, warum die Richterwahl im Juli 2025 ins Stocken geriet, muss zunächst begreifen, wie das Konsensprinzip als Antwort auf Schmitts Politisierungswarnung konstruiert wurde. Die erforderliche Akzeptanz soll durch das besondere Verfahren der Richterwahl gewährleistet werden. Je acht Richter werden vom Bundestag und Bundesrat mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt – ein Mechanismus, der parteipolitische Dominanz verhindern und gesellschaftliche Integrationsfiguren fördern soll (Ipsen/Kaufhold/Wischmeyer, <a href="https://www.beck-elibrary.de/de/10.15358/9783800674336-258/17-das-bundesverfassungsgericht?page=1">Staatsorganisationsrecht</a>, Vahlen Verlag 2024 S. 263). Doch dieser Mechanismus gerät unter Druck, wenn sich die politischen Lager nicht mehr auf Kandidaten einigen können. Die im Juli 2025 vertagte Richterwahl ist ein solches Signal und Anlass genug, das System, seine Stärken und seine Gefährdungen näher zu betrachten.</p>
<h3><strong>Die institutionelle Konstruktion als Schutz vor Politisierung</strong></h3>
<p>Das Bundesverfassungsgericht ist in seiner Struktur wie in seinem Wahlverfahren Ausdruck eines bewussten verfassungspolitischen Gestaltungswillens. Es soll gerade nicht Teil des politischen Wettbewerbs sein, sondern als unabhängige Kontrollinstanz agieren. Diese institutionelle Unabhängigkeit ist nicht allein funktional. Vielmehr ist sie verfassungs- und demokratiestabilisierend. Sie wird durch die Zusammensetzung des Gerichts, durch das Wahlverfahren der Richter sowie durch die Aufgabenverteilung innerhalb des Gerichts abgesichert.</p>
<p>Das Gericht besteht aus zwei Senaten mit jeweils acht Richtern (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_93.html">Art. 93 Abs. 2 GG</a>). Die Senate sind personell und funktional voneinander unabhängig. Der Erste Senat ist im Wesentlichen mit den Grundrechten und damit mit dem Verhältnis Staat-Bürger befasst. Der Zweite Senat befasst sich hingegen mit den Konflikten der Staatsorgane untereinander sowie mit Grundsatzfragen der Verfassung. Die Richter werden je zur Hälfte vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat gewählt (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_94.html">Art. 94 Abs. 1 GG</a>). Dabei ist in beiden Fällen eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Im Bundestag erfolgt die Wahl nach Vorbereitung durch das hierfür gebildete Richterwahlausschussgremium ohne Aussprache in verdeckter Wahl <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__6.html">(§ 6 Abs. 1 S. 1 BVerfGG</a>). Im Bundesrat erfolgt die Wahl direkt, also ohne den Wahlausschuss als Zwischeninstanz (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__7.html">§ 7 BVerfGG</a>). Dieses zweigliedrige Wahlverfahren hat eine doppelte Funktion: Zum einen soll es die föderale Struktur der Bundesrepublik abbilden, zum anderen dient die notwendige qualifizierte Mehrheit dem Ziel eines breiten politischen Konsenses.</p>
<p>Die Regelung steht damit im bewussten Gegensatz zu einem parteipolitisch dominierten Mehrheitswahlverfahren. Die hohe Hürde zwingt die politischen Lager zur Einigung auf Persönlichkeiten, die auch außerhalb des eigenen politischen Spektrums respektiert werden. Der Konsensmechanismus soll gewährleisten, dass Richterpersönlichkeiten gefunden werden, die überparteilich urteilen und sich durch besondere juristische Autorität und Integrationskraft auszeichnen. Gerade in dieser Konstruktion liegt der Versuch, der Politisierung der Justiz vorzubeugen (<a href="https://dejure.org/Drucksachen/Bundestag/BT-Drs._1/788">BT-Drs. 01/788</a>). Wo Richter entlang parteipolitischer Linien bestimmt werden, droht die öffentliche Wahrnehmung des Gerichts als unabhängige Instanz zu erodieren. Das Vertrauen in die richterliche Entscheidungskraft lebt zwar zu einem großen Teil von ihrer rechtlichen Begründung, nicht zuletzt jedoch auch von der institutionellen Unabhängigkeit und der persönlichen Integrität der Entscheidungsträger.</p>
<p>Zugleich schützt das Konsensprinzip vor der Gefahr der Dominanz wechselnder Regierungsmehrheiten über das Gericht. Die Richter am Bundesverfassungsgericht werden für zwölf Jahre gewählt und eine Wiederwahl ist ausgeschlossen (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_93.html">Art. 93 Abs. 3 GG</a>). Auch dies dient ihrer Unabhängigkeit. Die Richter sollen weder durch Rücksicht auf politische Mehrheiten noch durch eigene Karriereerwägungen beeinflusst werden (Ipsen/Kaufhold/Wischmeyer, <a href="https://www.beck-elibrary.de/de/10.15358/9783800674336-258/17-das-bundesverfassungsgericht?page=1">Staatsorganisationsrecht</a>, Vahlen Verlag 2024 S. 260). Die auf Langfristigkeit angelegte Zusammensetzung der Richter ist damit von Kontinuität geprägt und dient als Stabilitätsanker im staatlichen Gefüge.</p>
<p>Diese institutionellen Sicherungen tragen einer ent(partei)politisierten Struktur des Bundesverfassungsgerichts Sorge, zumindest solange die politischen Akteure bereit sind, die damit einhergehende Verantwortung zu tragen. Angesichts der vertagten Richterwahl im Juli 2025 könnte man einwenden, dass der Konsensmechanismus im Ernstfall zu Blockaden führt und damit Stabilität gefährden kann. Tatsächlich erhöht die hohe Zustimmungshürde das Risiko parteipolitischer Stillstände. Dieser Preis ist jedoch bewusst einkalkuliert. Selbst polarisierte politische Lager werden zur Verständigung gezwungen und es wird verhindert, dass ein politisches Spektrum das Gericht im Alleingang besetzen kann. Die Verzögerung ist daher kein Zeichen institutioneller Schwäche, sondern Ausdruck der Logik einer langfristig stabilisierenden Richterwahl. Der Konsensmechanismus ist damit vor allem eine Verpflichtung zur Mäßigung, zur Auswahl unabhängiger Persönlichkeiten und zur Zurückstellung taktischer Erwägungen zugunsten der Integrität des Verfassungsorgans.</p>
<p>Gerade dieser Zusammenhang zwischen Wahlmodus, Unabhängigkeit und Akzeptanz bildet das institutionelle Herz der deutschen Verfassungsgerichtsbarkeit. Die Richterwahl wird so zur Ausdrucksform demokratischer Selbstbindung. Sie ist nicht nur organisatorische Voraussetzung, sondern zugleich ein Legitimationsverfahren im materiellen Sinne. In einer politischen Kultur, in der die Bereitschaft zum Kompromiss abnimmt, erhält dieses Verfahren eine neue Bedeutung. Es verlangt Mäßigung statt Polarisierung, gemeinsames institutionelles Verantwortungsbewusstsein statt parteitaktischer Zuspitzung. Dass sich dieses Modell bislang bewährt hat, ist Ergebnis einer bewusst gewählten Struktur.</p>
<h3><strong>Der Konsensmechanismus im Lichte von Legitimität und Vertrauen</strong></h3>
<p>Die Autorität des Bundesverfassungsgerichts beruht nicht allein auf seinen verfassungsrechtlich garantierten Kompetenzen. Sie speist sich wesentlich auch aus der gesellschaftlichen Anerkennung seiner Urteile und der öffentlichen Akzeptanz seiner Rolle im staatlichen Gefüge. In diesem Zusammenhang gewinnen die Begriffe <em>„Legitimität“</em> und <em>„Vertrauen“</em> eine zentrale Bedeutung.</p>
<p>Legitimität meint die institutionelle und rechtliche Grundlage, auf der das Gericht seine Entscheidungen trifft. Die Frage der Legitimität ist komplex und betrifft das Bundesverfassungsgericht auf mehreren Ebenen. Legitimation kann soziologisch, aber auch rechtlich-normativ verstanden werden. Die normative Ebene steht hier im Vordergrund. Zunächst ist die demokratische Legitimation verfassungsrechtlich geboten. Nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html">Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG</a> geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Auch das Bundesverfassungsgericht muss sich daher als Teil der Judikative in das System demokratischer Legitimation einfügen. Funktionell-institutionell ergibt sich die Legitimation ganz simpel aus den Art. 92 – 94 GG, da diese die Ausgestaltung des Gerichts darlegen (Nicole Schreier, <a href="https://www.nomos-shop.de/de/p/demokratische-legitimation-von-verfassungsrichtern-gr-978-3-8487-3138-1">Demokratische Legitimation von Verfassungsrichtern</a>, Nomos, 2016, S. 98ff.). Kurzum: Weil die Art. 92 – 94 GG das Bundesverfassungsgericht vorsehen, ist es notwendigerweise zu errichten und weil alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, ist es demokratisch zu legitimieren.</p>
<p>Die materielle Notwendigkeit der demokratischen Legitimation wurde oben bereits diskutiert. Das Verfassungsrecht ist politisches Recht. Dieser Umstand macht die demokratische Rückbindung aufgrund der institutionellen Machtfülle erforderlich.</p>
<p>Ganz zentral für die demokratische Rückbindung ist mithin das Verfahren der Richterwahl. Es handelt sich dabei um eine Legitimationsform, die über die Wahl durch das Parlament mittelbar demokratisch rückgebunden ist (siehe auch dazu die eben zitierte Stelle bei Schreier, Demokratische Legitimation von Verfassungsrichtern). Möchte man den Begriff der Legitimität weniger juristisch und stärker soziologisch verstehen, kann die Legitimität auf die institutionelle Neutralität, fachliche Autorität und breite politische Akzeptanz des Gerichts zurückgeführt werden. Dabei handelt es sich um Faktoren, die auf gesellschaftlichem Vertrauen beruhen. Vertrauen ist in diesem Sinne keine gegebene Voraussetzung, sondern eine fragile Ressource. Gerade in Zeiten gesellschaftlicher Polarisierung und wachsender Skepsis gegenüber staatlichen Institutionen kommt dem Vertrauen in das Bundesverfassungsgericht eine besondere Bedeutung zu.</p>
<p>Das Vertrauen als sozialer Wert entsteht nicht automatisch mit der formalen Einrichtung eines Gerichts. Es muss durch nachvollziehbare Verfahren, maßvolle Urteile und eine klare institutionelle Rolle immer wieder neu erworben und gefestigt werden.</p>
<p>Zur Einordnung der Verfassungsrichterwahl bedeutet dies, dass der Konsensmechanismus seinem Telos nach einerseits als Schutzwall gegen politische Vereinnahmung fungiert und andererseits der Stärkung des Vertrauens in die Integrität der Richterpersönlichkeiten dient. Mit anderen Worten: Wo der Auswahlprozess von gegenseitigem Respekt geprägt ist, entsteht auch gesellschaftlich das Gefühl, dass das Gericht unabhängig vom parteipolitischen Machtkampf ist und vielmehr eine eigenständige Instanz mit Maß und Mitte.</p>
<p>Diese Wirkung lässt sich auch empirisch belegen. Laut einer repräsentativen Umfrage von Infratest dimap aus dem Jahr 2025 gaben 70 % der Befragten an, <em>„sehr großes“</em> oder <em>„großes“</em> Vertrauen in das Bundesverfassungsgericht zu haben, ein Wert, der deutlich über dem Vertrauen in Bundestag oder Bundesregierung liegt. Ein derart hoher Wert muss auch parteiübergreifend weitgehend stabil sein, womit die Wahl der Richter tatsächlich als Ausdruck institutioneller Neutralität und Integrationskraft wahrgenommen wird.</p>
<p>Ferner ist das Gericht dem öffentlichen Diskurs nicht entzogen. Es steht unter Beobachtung von Medien, Wissenschaft und Gesellschaft. Diese Beobachtung ist unverkennbar Teil des gewählten Gebildes. Sie sorgt für Transparenz und trägt ebenfalls der Vertrauensbildung bei. Wie Philip Manow in seiner Analyse zutreffend festhält, lebt die Autorität des Bundesverfassungsgerichts nicht trotz, sondern gerade wegen seiner öffentlichen Sichtbarkeit. Die gerichtliche Zurückhaltung, die sorgfältige Begründung seiner Entscheidungen und die institutionelle Balance tragen dazu bei, dass das Vertrauen der Bürger erhalten bleibt und auch in politisch aufgeladenen Zeiten Bestand hat (Philip Manow, Unter Beobachtung, Berlin, Suhrkamp, 2024).</p>
<p>Vertrauen ist nicht unbegrenzt belastbar. Mit der wachsenden gesellschaftlichen Bedeutung des Bundesverfassungsgerichts geht auch die Erwartung einher, dass es immer häufiger Grundsatzentscheidungen zu komplexen politischen Fragen trifft – etwa zum Klimaschutzrecht oder zu einer pandemiebedingten Ausnahmesituation und den damit einhergehenden tiefgreifenden Freiheitsbeschränkungen der Bürger. Diese Entwicklung der Justizialisierung der Politik – so Manow –  kann das Gericht strukturell überfordern. Politische Konflikte sind in erster Linie im parlamentarischen Raum und in der öffentlichen Auseinandersetzung zu lösen. Findet die Entscheidung politischer Konflikte vor Gericht statt, droht eine Verschiebung demokratischer Verantwortung. Entscheidungen wie der Klimabeschluss 2021 oder der Beschluss zur sogenannten Bundesnotbremse zeigen, dass das Gericht zunehmend durch die politischen Antragsteller in politische Entscheidungslagen hineingezogen wird, für die es bewusst nur ganz begrenzt parlamentarische Legitimation und Steuerungsmittel besitzt.</p>
<p>Die Übertragung politischer Entscheidungen auf das Gericht führt zu einem doppelten Risiko. Das Gericht wird – so ließe sich sagen – mitunter in die Rolle einer dritten Kammer gedrängt. Einerseits besteht die Gefahr, dass das Gericht als politischer Akteur wahrgenommen wird und seine Neutralität in Frage steht. Andererseits kann dadurch der Eindruck entstehen, es gebe eine „richtige“ Lösung außerhalb politischer Aushandlung, die allein durch rechtliche Argumentation zu finden sei. Diese Erwartungshaltung hat langfristig das Potential, neben dem Vertrauen in das Gericht gleich auch die Funktionsfähigkeit des politischen Prozesses selbst zu untergraben.</p>
<p>Vertrauen in das Bundesverfassungsgericht verlangt daher auch eine politische Kultur, die Verantwortung nicht auf die Justiz abwälzt, sondern ihre eigenen Aufgaben wahrnimmt. Die Stabilität der verfassungsrechtlichen Ordnung ist deshalb nur bedingt das Ergebnis einer gelungenen institutionellen Gestaltung. Vielmehr ist sie auch Ausdruck einer wechselseitigen Verpflichtung zwischen Judikative und politischer Öffentlichkeit. Schließlich profitieren Institution und Öffentlichkeit wechselseitig von dieser Ausgestaltung. Gerade der Modus der Richterwahl spielt in diesem Gefüge eine zentrale Rolle, indem er zur parteiübergreifenden Verständigung zwingt, vertrauensbildend wirkt und so wesentlich zur gesellschaftlichen Akzeptanz des Gerichts beiträgt. Dieses Vertrauen stabilisiert umgekehrt die Institution selbst und bildet die Grundlage für ihre Autorität im politischen Gemeinwesen. Erst infolge dieser Voraussetzungen kann das Gericht seine gesellschaftsstabilisierende Funktion erfüllen.</p>
<p>Im internationalen Vergleich wird erkennbar, dass diese Konstruktion einem verfassungsrechtlichen Leitbild folgt. Und zwar dem eines unabhängigen Gerichts, das sich seiner Verantwortung gegenüber der Demokratie bewusst ist und dem Staat zugleich Stabilität verleiht.</p>
<h3><strong>Internationale Perspektiven: Verfassungsgerichtsbarkeit im Vergleich</strong></h3>
<p>Für den internationalen Vergleich eignen sich zwei Modelle ganz besonders. Zum einen die italienische Verfassungsgerichtsbarkeit aufgrund der erstaunlichen historischen Parallelen zwischen der Entstehung der beiden modernen Nationalstaaten Deutschlands und Italiens. Die späte nationale Einigung, die Monarchie, der überbordende Nationalismus in Faschismus und Nationalsozialismus mit der Katastrophe des Zweiten Weltkriegs, die Kriegsniederlage und ein politischer wie verfassungsrechtlicher Neuanfang Ende der 1940er Jahre bieten bei allen Unterschieden ein ganzes Portfolio an ähnlichen und geteilten Erfahrungen, vergleichende Analysen nahelegen. Zum anderen werden die USA als Gegenstück herangezogen. Das Alter der amerikanischen Verfassung, des <em>Supreme Courts</em> selbst und die sogar in Deutschland spürbare Politisierung seiner Besetzung bilden die Grundlage für eine spannende Gegenüberstellung.</p>
<h3><strong>a) Italien: Institutionelle Balance und pluralistische Legitimation</strong></h3>
<p>Ein Blick nach Italien zeigt, dass das grundlegende Prinzip des deutschen Wahlmodus (Konsenszwang durch geteilte Ernennungsbefugnisse) auch in anderen Demokratien als Stabilitätsgarant wirkt. Der italienische Verfassungsgerichtshof kombiniert dafür verschiedene Prinzipien, die den deutschen zum Teil ähneln und sich zum Teil gänzlich von diesen unterscheiden.</p>
<p>Der Verfassungsgerichtshof ist ein Verfassungsorgan mit weitreichenden Kompetenzen zur Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und gesetzesähnlichen Akten des Staates und der Regionen, zur Entscheidung von Kompetenzkonflikten zwischen den Staatsgewalten sowie zwischen Staat und Regionen und zur Entscheidung über Anklagen gegen den Präsidenten der Republik (<a href="https://www.senato.it/istituzione/la-costituzione/parte-ii/titolo-vi/sezione-i/articolo-134">Art. 134 der italienischen Verfassung</a>). Die Zusammensetzung des Gerichts folgt einem ausgewogenen Mischsystem, das auf eine funktionale Pluralität der Bestellung und eine ausgewogene institutionelle Legitimation abzielt. Der Gerichtshof besteht aus fünfzehn Richtern, die zu gleichen Teilen von den drei verschiedenen Staatsgewalten ernannt werden: ein Drittel durch den Präsidenten der Republik (Exekutive), ein Drittel durch das Parlament in gemeinsamer Sitzung (Legislative) und ein Drittel durch die obersten ordentlichen und Verwaltungsgerichte (<a href="https://www.senato.it/istituzione/la-costituzione/parte-ii/titolo-vi/sezione-i/articolo-135">Art. 135 Abs. 1</a>), also Vertretern der Judikative. Aus den Debatten der verfassungsgebenden Versammlung geht hervor, dass diese Dreiteilung insbesondere darauf abzielt, weder eine parteipolitische Dominanz durch das Parlament noch eine alleinige Kontrolle durch die Justiz oder das Staatsoberhaupt zuzulassen. Auf diese Weise sollte sichergestellt werden, dass die Zusammensetzung <a href="https://www.nascitacostituzione.it/03p2/06t6/s1/135/index.htm?art135-017.htm&amp;2"><em>„tatsächlich eine Garantie für alle“</em></a> sei. Sie steht sinnbildlich für das Prinzip der <em>checks-and-balances</em> und setzt damit die strikte Gewaltenteilung in Italien auch in der Wahl der Verfassungsrichter um. Die Richterinnen und Richter, die durch das Parlament in gemeinsamer Sitzung gewählt werden, benötigen für ihre Wahl eine Zweidrittelmehrheit im ersten Wahlgang. Danach genügt eine Mehrheit von drei Fünfteln (<a href="https://www.cortecostituzionale.it/documenti/download/pdf/CC_SS_fonti_lc_22111967_n_2_rev.pdf">Art. 3, Legge costituzionale 22 novembre 1967, n. 2</a>).</p>
<p>Die Auswahlkriterien betonen sowohl die juristische Kompetenz als auch die institutionelle Erfahrung der Richterkandidaten. Wählbar sind neben amtierenden oder emeritierten Richtern der obersten Gerichte auch ordentliche Hochschullehrer der Rechtswissenschaften sowie Rechtsanwälte mit mindestens zwanzigjähriger Berufserfahrung (<a href="https://www.senato.it/istituzione/la-costituzione/parte-ii/titolo-vi/sezione-i/articolo-135">Art. 135 Abs. 2</a>). Diese Öffnung für verschiedene juristische Berufsgruppen erlaubt zudem eine breitere gesellschaftliche Rückbindung.</p>
<p>Die Amtszeit der Richter beträgt neun Jahre, beginnend mit dem Tag der Vereidigung. Eine Wiederernennung ist ausgeschlossen (<a href="https://www.senato.it/istituzione/la-costituzione/parte-ii/titolo-vi/sezione-i/articolo-135">Art. 135 Abs. 3</a>). Wie in Deutschland dient diese zeitliche Begrenzung der Unabhängigkeit des Gerichts und soll eine institutionelle Verfestigung ideologischer Positionen verhindern. Mit Ablauf der Amtszeit erlischt automatisch die Ausübung der richterlichen Befugnisse (<a href="https://www.senato.it/istituzione/la-costituzione/parte-ii/titolo-vi/sezione-i/articolo-135">Art. 135 Abs. 4</a>).</p>
<p>Die Verfassung sichert die Unabhängigkeit der Richter durch ausdrückliche Inkompatibilitätsregelungen und beugt mit diesen Regelungen direkten politischen Verstrickungen vor. So wird das Amt eines Verfassungsrichters als unvereinbar mit dem eines Parlaments- oder Regionalratsmitglieds, mit der Ausübung des Anwaltsberufs sowie mit anderen gesetzlich benannten öffentlichen oder privaten Funktionen erklärt (<a href="https://www.senato.it/istituzione/la-costituzione/parte-ii/titolo-vi/sezione-i/articolo-135">Art.135 Abs. 6</a>).</p>
<p>Die verfassungsrechtliche Grundlage des Gerichtshofs wird durch ein Verfassungsgesetz konkretisiert, das die Voraussetzungen, Formen und Fristen für die Verfahren sowie die Garantien für die richterliche Unabhängigkeit festlegt (<a href="https://www.senato.it/istituzione/la-costituzione/parte-ii/titolo-vi/sezione-i/articolo-137">Art. 137 Abs. 1</a>). Die weiteren Regelungen zur Organisation und Funktionsweise beruhen auf einem einfachen Gesetz (<a href="https://www.senato.it/istituzione/la-costituzione/parte-ii/titolo-vi/sezione-i/articolo-137">Art. 137 Abs. 2</a>). Anders als beim BVerfGG werden substantielle Teile des Gerichts durch das Verfassungsgesetz mit dem Erfordernis einer qualifizierten Mehrheit abgesichert. Die verfassungsändernde Mehrheit Italiens erfordert das Mehr der Mitglieder in beiden Kammern.</p>
<p>Die italienische Verfassung versucht nach ähnlichen Prinzipien wie die deutsche, ihren Verfassungsgerichtshof zu stabilisieren. Vertrauen und Akzeptanz sollen durch das besondere Wahlverfahren gewährleistet werden, indem parteitaktischen Erwägungen möglichst wenig Raum gegeben wird.</p>
<p>Aus (rechts-)historischer Perspektive erfüllt der italienische Verfassungsgerichtshof eine bedeutsame gesellschaftliche, zum Teil politische Funktion. Gerade das Verhältnis zum Parlament ist hier hervorzuheben. Entgegen der Kompromissfähigkeit der verfassungsgebenden Versammlung erreichte das Parlament viele entscheidende Umsetzungsschritte der Verfassung nur stückchenweise (Michael Dietrich, <a href="https://www.duncker-humblot.de/_files_media/leseproben/9783428482122.pdf">Der italienische Verfassungsgerichtshof</a>, Berlin, Duncker &amp; Humblot, 1993, S. 221f.). Dieses verfassungsrechtliche Umsetzungsdefizit bezeugt die bedeutungsvolle Rolle, die die <em>Corte Costituzionale</em> innehat. Klar ist: Ein Problem mit der Einhaltung der Verfassung ist jedem Verfassungsstaat per se immanent. Ansonsten gäbe es kein Bedürfnis nach einem „Hüter der Verfassung“. Allerdings betraf dieses Defizit – so Dietrich – in Italien ganz wesentlich die institutionelle Einrichtung des Staates, wie beispielsweise das Wahlrecht oder das Zwei-Kammer-System.</p>
<p>Das italienische Verfassungsgericht hat ebenso eine unverkennbare gesellschaftliche Stabilisierungswirkung, die vor allem im Vergleich zu den instabilen Regierungsverhältnissen Italiens seit Gründung der Republik deutlich wird. Aufgrund dieser exekutiven Instabilität könnte man behaupten, eine politische Intervention des Verfassungsgerichts sei bis zu einem gewissen Grade erforderlich.</p>
<p>Während das Gericht in den 1950er und 1960er Jahren sowie in den 1980er Jahren die eigene Stellung festigte, übernahm es in den von gesellschaftlichen Spannungen geprägten 1970er Jahren zum Teil Funktionen der Gesetzgebungsinitiative (Jörg Luther, <a href="https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/JZ43U46X4VRJ7VK3GFUGR3X5SUD37YLU">Die italienische Verfassungsgerichtsbarkeit</a>, Nomos, 1990, S. 204f.). Seit der „Ausrufung“ der sogenannten Zweiten Republik standen Reformen im Kontext der Stabilisierung von Regierungen im Zentrum. Darunter fielen auch verschiedene Reformen und Reformversuche des Wahlrechts. Auch in diesen stets umstrittenen politischen Themenfeldern intervenierte der Verfassungsgerichtshof, wie zuletzt 2014, als er mit einem politisch kontroversen Urteil weite Teile des neuen Wahlrechts für verfassungswidrig erklärte (Francesco Palermo, <a href="https://verfassungsblog.de/wahlrechtsurteil-italiens-verfassungsgerichtshof-ersetzt-politik/">Wahlrechtsurteil: Italiens Verfassungsgerichtshof ersetzt die Politik</a>, in: Verfassungsblog, 15. Januar 2014)). Aus den <a href="https://www.nascitacostituzione.it/03p2/06t6/s1/135/index.htm?art135-017.htm&amp;2">Protokollen der <em>Assemblea Costituente</em></a> geht hervor, dass das Gericht auch einen technischen, technisch-politischen Zuschnitt haben sollte.</p>
<p>Wie bereits festgestellt, ist das Verfassungsrecht jedoch politisches Recht, weshalb die Annahme, dass der Schutz des Verfassungsrechts eine technische Angelegenheit sei, fehlgeht. Dennoch: Dieser technisch-politische Ansatz scheint im ansonsten politisch-exekutiv instabilen Italien vertrauensfördernd zu sein. Nach einer Studie aus dem Jahr 2021 genießt die <em>Corte Costituzionale </em>das Vertrauen von 42 % der Italiener. In derselben Umfrage schnitten die beiden Kammern des Parlaments deutlich schlechter ab (Senat: 29 %, Abgeordnetenkammer: 27 %). Auch die Werte der Justiz allgemein lagen mit 35 % klar darunter. In Anbetracht des notorischen Misstrauens der italienischen Bevölkerung in die eigenen Institutionen sind die Vertrauenswerte des Gerichts durchaus positiv zu bewerten. Dass der italienische Verfassungsgerichtshof trotz politischer Instabilität über Jahre hinweg von rund 42 % der Bevölkerung (hohes) Vertrauen genießt, ist kein Zufall. Die beschriebene Struktur der Richterwahl verhindert parteipolitische Monopolisierung und entspricht damit dem Kernprinzip, das auch in Deutschland Stabilität sichert. Diese Gemeinsamkeit stützt die Annahme, dass der Wahlmodus nicht nur institutionell, sondern auch empirisch als Stabilitätsgarant wirkt.</p>
<p>Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das italienische Modell auf institutionelle Balance und pluralistische Legitimation ausgerichtet ist. Für den italienischen Verfassungsgerichtshof wird ein technisch-politisch-juristischer Ansatz verfolgt. Es wird bewusst auf eine parteipolitisch dominierte Ernennung verzichtet und stattdessen die Kompetenz auf die verschiedenen Akteure verteilt. Dadurch wird eine breite gesellschaftliche Legitimation angestrebt. Dies setzt sich in dem Erfordernis einer Zweidrittelmehrheit für die Richterwahl im Parlament fort. Damit zeigt sich eine Parallele zum deutschen Modell: In beiden Systemen verhindern hohe Zustimmungshürden und eine geteilte Ernennung, dass eine politische Seite das Gericht dominieren kann. Während Deutschland diesen Konsens durch föderale Doppelwahl und Zweidrittelmehrheit erzwingt, erreicht Italien ihn durch die gleichgewichtige Beteiligung von Exekutive, Legislative und Judikative. Beide Varianten beruhen auf demselben Grundprinzip der institutionellen Vielfalt als Schutzmechanismus. Sie stützen damit die These, dass nicht die institutionelle Form allein, sondern die gezielte Streuung der Ernennungsmacht den Stabilitätseffekt erzeugt. Der Unterschied liegt in der Ausprägung. Deutschland bindet stärker an parlamentarische Mehrheiten, Italien stärker an die richterliche Selbstrekrutierung. Dass beide Systeme über Jahrzehnte vergleichsweise hohes Vertrauen genießen, legt nahe, dass der Wahlmodus in seiner Konsensfunktion tatsächlich ein zentraler Stabilitätsfaktor ist.</p>
<h3><strong>b) USA: Der Supreme Court als dritte Kammer und Endinstanz</strong></h3>
<p>Die Staatsorganisation der Vereinigten Staaten kennt keine Verfassungsgerichtsbarkeit als solche. Stattdessen steht an der Spitze der Judikative der <em>Supreme Court</em>, der einerseits Verfassungsorgan ist und zugleich faktisch als Verfassungsgericht dient. Die Aufgaben des <em>Supreme Court</em> umfassen sowohl die Auslegung von Bundesrecht als auch die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und Regierungshandeln (<a href="https://constitution.congress.gov/constitution/article-3/">Art. III Sec. 2 US Const.</a>). Seine Urteile sind letztinstanzlich und können nur durch Verfassungsänderung oder spätere Rechtsprechung revidiert werden. Der <em>Supreme Court </em>ist aus neun Richterinnen und Richtern zusammengesetzt, einschließlich des <em>Chief Justice</em> (<a href="https://constitution.congress.gov/constitution/article-3/">Art. III Sec. 1 US Const.</a>). Ihre Ernennung erfolgt durch den Präsidenten mit Zustimmung des Senats (<a href="https://constitution.congress.gov/constitution/article-2/#article-2-section-2-clause-2">Art. II Sec. 2 Clause 2 US Const.</a>). Die Richter werden auf Lebenszeit berufen und scheiden folglich nur durch Tod, Rücktritt oder Amtsenthebung aus dem Amt. Kurios mag die Anrede der Richterinnen und Richter als <em>„Justice“</em> wirken, da auf diese Art die Personen gleichzeitig als das von ihnen erwartete und gewünschte ultimative Ergebnis in Szene gesetzt werden.</p>
<p>Der in der US-amerikanischen Verfassung gewählte Aufbau und das Verfahren unterscheiden sich fundamental vom deutschen und vom italienischen Weg. Durch das Zusammenspiel der politischen Ernennung mit der lebenslangen Amtsausübung entsteht ein umstrittenes Politikum. Die vorgeschlagenen Richter müssen sich einer intensiven Befragung durch den zuständigen Senatsausschuss unterziehen (Peter Hay / Christoph Kern, <a href="https://cdn-assetservice.ecom-api.beck-shop.de/product/inhaltsverzeichnis/36979530/inhaltsverzeichnis-hay-kern-us-amerikanisches-recht-9783406822902.pdf">US-Amerikanisches Recht</a>, München, C.H. Beck 8/2024, S. 31). Die Sitzungen des Ausschusses finden öffentlich statt, werden live übertragen und können mehrere Tage dauern. Dabei nutzen die Senatoren die Befragung, um die juristische Qualifikation der Kandidaten, ihre persönliche Integrität und ihre weltanschauliche sowie rechtsphilosophische Positionierung zu überprüfen. Gleichzeitig dienen die <em>Senate Judiciary Committee Hearings</em> der politischen Profilierung der Senatoren selbst.</p>
<p>Der Modus der Wahl ist Ausdruck eines Systems, das auf eine starke Exekutive und eine konsequente Gewaltenteilung angelegt ist. Die Verfassungsbestimmungen wie die lebenslange Amtszeit oder das Verbot, die Besoldung zu kürzen, sollen die richterliche Unabhängigkeit gewährleisten (Judith Resnik / Kevin C. Walsh, <a href="https://constitutioncenter.org/the-constitution/articles/article-iii/section/203">Common Interpretation of Article III, Section 2</a>), bieten jedoch zugleich, wie die politische Realität zeigt, Raum zur Instrumentalisierung durch parteipolitische Strategien. Präsidenten nutzen ihre Amtszeit gezielt, um ideologisch nahestehende Kandidaten zu nominieren und damit langfristig Einfluss auf die Rechtsprechung zu nehmen (Bernhard Großfeld / Herbert Roth, <a href="https://lit-verlag.de/isbn/978-3-8258-2264-8/">Verfassungsrichter</a> – Rechtsfindung am U.S. Supreme Court und am Bundesverfassungsgericht, Münster, LIT-Verlag, 1995, S. 43). Die Zustimmungspflicht des Senats hat sich, gerade in den letzten Jahrzehnten, von einem Konsensverfahren zu einem hochpolitisierten Nominierungskampf entwickelt (Stephan Bierling, <a href="https://www.beck-elibrary.de/de/10.17104/9783406821608-215/9-vom-schiedsrichter-zum-mitspieler-die-gerichte?page=1">Die <em>Un</em>vereinigten Staaten – Das politische System der USA und die Zukunft der Demokratie</a>, München, C.H. Beck, 2024, S. 230).</p>
<p>Beispiele wie die Ernennung von konservativen Richtern wie Brett Kavanaugh und Amy Coney Barrett zeigen die Polarisierung des Auswahlprozesses. Sahen Teile der Demokraten die Wahl als <em>„düsteren Tag für die USA“</em>, so bezeichnete Präsident Trump die Kritiker als <em>„wütenden linken Mob“</em>.</p>
<p><a href="https://poll.qu.edu/poll-release?releaseid=3874">Umfragen zeigen</a> einen Rückgang der Zustimmung zur Institution – insbesondere bei politisch Andersdenkenden. Während die Zustimmung 1995 noch bei 80 % lag, brachen die Werte seit den 2010er Jahren – in einer Phase zunehmender innergesellschaftlicher wie politischer Polarisierung – auf lediglich 44 % zusammen. (so auch dokumentiert bei Bierling, Die <em>Un</em>vereinigten Staaten, S. 232).</p>
<p>Man muss dem amerikanischen System zugutehalten: Die 1787 verabschiedete Verfassung besteht seit 250 Jahren. Sie ist im Lichte des amerikanischen Unabhängigkeitskrieges zu sehen und hat nicht wie die zwei europäischen Beispiele die Erfahrungen der letzten zweieinhalb Jahrhunderte aufnehmen können. Dafür hat sie bis heute geradezu Unglaubliches geleistet. Man muss sich nur vor Augen führen, wie es Ende der 1780er Jahre um die politische und rechtliche Verfasstheit in Europa stand.</p>
<p>Nichtsdestotrotz offenbart das amerikanische Modell die Kehrseite einer formal unabhängigen, aber politisch aufgeladenen Judikative. Die Lebenszeitberufung, die fehlende Hürde für die Ernennung und der völlige Verzicht auf Konsensanforderungen machen das Gericht anfällig für eine politische Schlagseite. Vertrauen entsteht hier nicht durch Verfahren, sondern fast ausschließlich durch gesellschaftliche Identifikation mit der Entscheidungsrichtung – ein Mechanismus, der dem Prinzip richterlicher Neutralität widerspricht. Wie in der amerikanischen Rechtswissenschaft ebenfalls kritisiert wird (Bradley W. Joondeph, in: <a href="https://digitalcommons.law.scu.edu/lawreview/vol46/iss3/7/">Santa Clara Law Review, Vol. 46, S. 737f.</a>), nimmt der <em>Supreme Court</em> jedenfalls keine zentrale Rolle in der Stabilisierung der Gesellschaft durch politische Mäßigung ein.</p>
<h3><strong>Verfassungsgerichtsbarkeit als demokratisches Vertrauensgut</strong></h3>
<p>Im Vergleich zeigen sich unterschiedliche institutionelle Antworten auf die Frage, wie Verfassungsgerichtsbarkeit legitimiert werden kann. Das italienische Modell sucht in der institutionellen Pluralisierung Schutz vor Politisierung. Das amerikanische Modell setzt auf die Dominanz der Exekutive, gerät aber durch die parteipolitische Überhöhung einzelner Nominierungen in eine Legitimationskrise.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht verdankt seine besondere Stellung im Verfassungsstaat vor allem der Weise, wie seine Richterinnen und Richter bestimmt werden. Das Wahlverfahren mit föderaler Beteiligung und qualifizierter Zweidrittelmehrheit zielt auf überparteiliche Verständigung, institutionelle Ausgewogenheit und damit auf die Sicherung von Vertrauen und Legitimität. Vertrauen entsteht hier nicht trotz, sondern gerade wegen des Verfahrens, welches das Gericht vor politischer Einflussnahme schützt. Dieses muss jedoch vor der Vorstellung geschützt werden, die Justiz könne politische Probleme stellvertretend lösen. Die Kehrseite des deutschen Systems liegt auf der Hand. Es ist auf den politischen Konsens angewiesen, der nur durch eine entsprechend reife politische Kultur erreicht wird. Die Richterwahl ist somit ein organisatorischer Vorgang, der zugleich ein Akt demokratischer Selbstbindung ist.</p>
<p>Historisch markiert die Entscheidung für ein unabhängiges Gericht nach dem Vorbild Hans Kelsens – und gegen ein primär politisch legitimiertes und auf eine Person zugeschnittenes Hüteramt im Sinne Carl Schmitts – einen bewussten Bruch mit den Erfahrungen der Weimarer Republik. In der Bundesrepublik beruhen Autorität und Akzeptanz des Verfassungsgerichts auf rechtlicher Verankerung, prozeduraler Transparenz und gesellschaftlicher Anerkennung. Diese Anerkennung ist kein Selbstläufer. Sie muss durch nachvollziehbare Verfahren, maßvolle Entscheidungen und eine erkennbare Distanz zur parteipolitischen Logik stets neu begründet werden.</p>
<p>Bei allen Bemühungen, die Parteipolitik von der Verfassungsgerichtsbarkeit fernzuhalten, handelt es sich jedoch bei der Auslegung von Verfassungsrecht stets um politische Fragen, die auch durch die Richter mit Weltanschauung gefüllt werden. Der Schutz des Verfassungsrechts ist daher keine rein technische Angelegenheit. Dieser Umstand macht eine demokratische Legitimierung der Verfassungsgerichtsbarkeit erforderlich.</p>
<p>Der Blick auf andere Verfassungsgerichte verdeutlicht, wie unterschiedlich sich institutionelle Sicherungen auswirken: In den USA steht der Oberste Gerichtshof stärker im parteipolitischen Spannungsfeld als Ausdruck einer starken Exekutiv- und Parteienbindung. In Italien hingegen wird ein Gleichgewicht der Gewalten durch eine dreigeteilte Ernennung angestrebt. Dieses Modell setzt ebenfalls auf institutionelle Balance und suggeriert zugleich, dass der Schutz des Verfassungsrechts eine technische Angelegenheit sei. Im Vergleich dazu bleibt das deutsche Verfahren auf Konsensbildung und Integrationsfähigkeit angewiesen. Eine Stärke, die zugleich eine strukturelle Abhängigkeit vom Verantwortungsbewusstsein der politischen Akteure mit sich bringt.</p>
<p>Deshalb ist die Stabilität der deutschen Verfassungsgerichtsbarkeit eng mit der politischen Kultur verknüpft. Das Wahlverfahren schützt nur dann wirksam vor parteipolitischer Vereinnahmung, wenn diejenigen, die es ausführen, zur Zurückhaltung und Mäßigung bereit sind. Wer das Bundesverfassungsgericht als unabhängige Instanz bewahren will, muss das Verfahren der Richterwahl mit Ernsthaftigkeit, Weitblick und einem gemeinsamen Verständnis institutioneller Verantwortung gestalten. Nur dann kann das Gericht weiterhin das bleiben, was es sein soll – ein Ort des Rechts, getragen von Maß und Mitte.</p>
<p><strong>Matteo Gentile</strong>, Universität Bielefeld</p>
<p>(Anmerkungen: Erstveröffentlichung im September 2025, Internetzugriffe zuletzt am 24. August 2025, Titelbild: Pixabay.)</p>
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		<title>Starke Kommunen &#8211; starke Demokratie</title>
		<link>https://demokratischer-salon.de/beitrag/starke-kommunen-starke-demokratie/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Norbert Reichel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 13 Mar 2025 13:28:48 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Starke Kommunen – starke Demokratie Ein Gespräch mit Gerd Landsberg, Ehrengeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes „Entscheidend wird nun sein, dass die bereitgestellten Mittel schnell und effizient in die Umsetzung kommen. Bürokratische Hürden müssen abgebaut, Planungsverfahren drastisch vereinfacht und beschleunigt werden. Gerade die Digitalisierung bietet hier enorme Chancen, um Verfahren schneller und effizienter zu  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-3 fusion-flex-container nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1144px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-2 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-text fusion-text-3" style="--awb-text-transform:none;"><h1><strong>Starke Kommunen – starke Demokratie</strong></h1>
<h2><strong>Ein Gespräch mit Gerd Landsberg, Ehrengeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes</strong></h2>
<p><em>„Entscheidend wird nun sein, dass die bereitgestellten Mittel schnell und effizient in die Umsetzung kommen. Bürokratische Hürden müssen abgebaut, Planungsverfahren drastisch vereinfacht und beschleunigt werden. Gerade die Digitalisierung bietet hier enorme Chancen, um Verfahren schneller und effizienter zu gestalten. Dieses Investitionsprogramm wird eine spürbare Nachfrage in der Wirtschaft erzeugen und insbesondere der Bauwirtschaft einen erheblichen Impuls geben. Doch die neue Koalition setzt nicht nur wirtschaftliche Schwerpunkte, sondern stärkt auch die Sicherheit unseres Landes.“ </em>(Gerd Landsberg zum Sondierungspapier von CDU, CSU und SPD zur Aufnahme von Koalitionsverhandlungen)</p>
<p>Der Jurist <a href="https://kommunal.de/gerd-landsberg-abschied-kommunen-seine-plaene">Gerd Landsberg</a> war über 25 Jahre als Hauptgeschäftsführer das Gesicht des <a href="https://www.dstgb.de/">Deutschen Städte- und Gemeindebundes</a>. Am 1. Januar 2024 übergab er das Amt an seinen Nachfolger André Berghegger. Gerd Landsberg wurde einstimmig zum Ehrengeschäftsführer gewählt. Seit dieser Zeit ist er als Speaker und Publizist unterwegs. Er gibt gemeinsam mit Franz-Reinhard Habbel, dem ehemaligen Sprecher des Verbandes, den <a href="https://www.habbel.de/zmi-newsletter/">ZMI-Newsletter</a> heraus (ZMI = Zehn Minuten Internet), in dem jeden Sonntag Praxisbeispiele aus Kommunen, Hinweise auf Stellungnahmen der Kommunalen Spitzenverbände, Vergleiche verschiedener Entwicklungen in den Ländern sowie Einschätzungen zu aktuellen politischen Entwicklungen nachgelesen werden können (es lohnt sich, den Newsletter zu abonnieren!).</p>
<div id="attachment_5890" style="width: 240px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-5890" class="wp-image-5890 size-medium" src="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/03/Gerd_Landsberg-002-230x300.jpg" alt="" width="230" height="300" srcset="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/03/Gerd_Landsberg-002-200x261.jpg 200w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/03/Gerd_Landsberg-002-230x300.jpg 230w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/03/Gerd_Landsberg-002-400x521.jpg 400w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/03/Gerd_Landsberg-002-600x782.jpg 600w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/03/Gerd_Landsberg-002-768x1001.jpg 768w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/03/Gerd_Landsberg-002-786x1024.jpg 786w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/03/Gerd_Landsberg-002-800x1043.jpg 800w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/03/Gerd_Landsberg-002-1178x1536.jpg 1178w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/03/Gerd_Landsberg-002-1200x1564.jpg 1200w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/03/Gerd_Landsberg-002-1571x2048.jpg 1571w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/03/Gerd_Landsberg-002.jpg 1792w" sizes="(max-width: 230px) 100vw, 230px" /><p id="caption-attachment-5890" class="wp-caption-text">Gerd Landsberg. © Bernhardt-Link-Farbtonwerk.</p></div>
<p>Gerd Landsberg äußerte sich bereits <a href="https://www.inforadio.de/rubriken/interviews/2025/03/06/investitionspaket-sondervermoegen-kommunen-gemeinden.html">am 6. März 2025</a> über das von der Bundesregierung geplante Investitionspaket, mahnte jedoch an, es müsse mit Strukturreformen, dem entschiedenen Abbau von Bürokratie und Beschleunigung des Ausbaus der Digitalisierung sowie einem Moratorium für Sozialleistungen verbunden werden. Ein solches Moratorium hatte er <a href="https://kommunal.de/wege-aus-der-staatsfinanzkrise-szenarien-landsberg">bereits im Dezember 2023</a> nach dem Verfassungsgerichtsurteil gegen die Umbuchbarkeit von Krediten gefordert. Ob es ein solches Moratorium geben wird, hängt möglicherweise auch von der Frage ab, welche Klientel von CDU, CSU und SPD befriedigt werden muss. Das <a href="https://www.habbel.de/wp-content/uploads/2025/03/Sondierungen_CDU-CSU_SPD.pdf">Sondierungspapier</a> gibt dazu einige durchaus kritisch zu sehende Hinweise (zum Beispiel Erhöhung der Pendlerpauschale, Rückkehr zur steuerlichen Förderung des Agrardiesels, Erhöhung der Pendlerpauschale).</p>
<h3><strong>Das schwierige Verhältnis zwischen Bund und Kommunen</strong></h3>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Zurzeit erleben wir, dass es immer schwieriger wird, Menschen zu motivieren, sich für das Amt des Bürgermeisters oder ein Mandat im Stadtrat zu bewerben. Manche haben angesichts der zahlreichen Angriffe, die sie erleiden mussten, sogar ihr Amt aufgegeben, so zum Beispiel <a href="https://www.sueddeutsche.de/politik/neubrandenburg-buergermeister-silvio-witt-regenbogenflagge-ruecktritt-kulturkampf-lux.Q1z5Cmufvpk9714H5nWyQr">Neubrandenburgs Bürgermeister Silvio Witt</a>, eine Entwicklung, die wir inzwischen auch bei den Wahlen zum Bundestag erleben. Ich nenne als Beispiel nur die sächsische CDU-Politikerin und bisherige Vizepräsidentin des Bundestages <a href="https://magwas.de/">Yvonne Magwas</a> sowie den ebenfalls aus Sachsen stammenden bisherigen Ostbeauftragten <a href="https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-11/marco-wanderwitz-rueckzug-politik-neuwahl-bundestag-afd-verbot">Marco Wanderwitz</a>, der ausdrücklich darauf hinwies, er müsse sich und seine Familie schützen. Brauchen wir einfach mehr Schutz für Politiker, nicht zuletzt auch in der Kommunalpolitik?</p>
<p><strong>Gerd Landsberg</strong>: <em>Zumindest ist festzuhalten, dass Kommunalpolitiker häufiger angegriffen werden als Politiker auf Bundes- oder Landesebene. Sie haben den unmittelbaren Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern. Wir können nicht allen Personenschutz bieten. Anzuerkennen ist allerdings, dass das Bundeskriminalamt und die Länder eine Plattform aufgebaut haben, wo man solche Fälle melden kann. Den Meldungen wird auch nachgegangen. Letztlich ist das eine wahnsinnige Belastung für jeden, der in der Kommunalpolitik tätig ist. Es ist aber auch ein Spiegel der Gesellschaft, die zunehmend zerrissener und aggressiver geworden ist, und es ist natürlich auch eine Folge des Netzes. Früher haben sich die Leute in der Kneipe auch gestritten und sind sicherlich oft sehr ausfallend geworden, aber heute gehen sie nach Hause und betreiben dies über das Netz, erreichen damit Hunderte oder gar Tausende, an 24 Stunden und sieben Tagen, rund um die Uhr.</em></p>
<p><em>In der Kommunalpolitik kommt ein Weiteres hinzu: Der Erwartungsdruck auf die Kommunalpolitik ist ständig gestiegen, aber die Möglichkeiten nehmen immer weiter ab. Das hat einen handfesten Grund. Wir haben leider eine gesellschaftliche Entwicklung, der Staat müsse dafür sorgen, dass es mir gut geht, ich einen guten KiTa-Platz bekomme, der Bus regelmäßig und pünktlich fährt. Dazu muss man allerdings wissen: Die Kommunen erfüllen etwa ein Viertel aller Verwaltungsaufgaben in Deutschland, aber an den Steuereinnahmen sind sie nur zu 14 Prozent beteiligt. Wir haben hier ein deutliches Ungleichgewicht, aber auch die hohe Bereitschaft auf Bundes- und Landesebene, etwas Gutes zu beschließen, das andere ausführen und am Ende auch finanzieren müssen. </em></p>
<p><em>Die Kommunen haben mit Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände versucht, dem Einhalt zu gebieten. Wir haben im Grundgesetz das </em><a href="https://www.bundestag.de/resource/blob/998450/564588c30f78fd4e9032ab506806aae4/WD-3-153-23-pdf.pdf"><em>Konnexitätsprinzip zwischen Bund und Ländern</em></a><em> und in allen Landesverfassungen das Konnexitätsprinzip im Verhältnis zwischen Land und Kommune. Wenn das Land den Kommunen eine neue Aufgabe gibt, muss es die Finanzierung übernehmen. Das hat in einem gewissen Maße gewirkt, aber das nützt nichts im Verhältnis zwischen Kommunen und Bund. Ein Beispiel: Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Schule. Man kann darüber streiten, ob es sinnvoll ist, immer neue Rechtsansprüche zu formulieren. Für mich ist das jedoch ein Symbol dafür, dass die Politik sich das vielleicht gar nicht zutraut. Wenn ich etwas will, sorge ich für die Finanzierung und dann funktioniert das auch. Eigentlich würde man sagen, bei dem Rechtsanspruch der Ganztagsbetreuung in der Schule muss das auch in den Schulgesetzen verankert werden. Das aber haben die Länder wie der Teufel das Weihwasser gefürchtet, weil dann das Konnexitätsprinzip gilt. </em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Hinzu kommt, dass der Bund keine Zuständigkeiten für die Schule hat, wohl aber für die Sozialgesetzgebung, zu der im SGB VIII die Kinder- und Jugendhilfe gehört. Also hat man den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Schulkinder dort verankert und es den Ländern überlassen, es jetzt in ihren Ausführungsgesetzen, gleichviel ob Schul- oder Sozialgesetzgebung, zu regeln. Das kleine vom Bund bereitgestellte Sondervermögen kann die zusätzlich entstehenden Finanzbedarfe jedoch nicht auffangen.</p>
<p><strong>Gerd Landsberg</strong>: <em>Indem der Bund die Ganztagsbetreuung in der Sozialgesetzgebung geregelt hat, gilt eben die Konnexität nicht, weil es zwischen Bund und Kommunen keine Konnexität gibt. Wir haben versucht, das durchzusetzen. Es ist aber nicht gelungen. Wir haben nur in </em><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_84.html"><em>Artikel 84</em></a><em> Absatz 1 Satz 7 Grundgesetz stehen, dass der Bund den Kommunen keine Aufgaben übertragen darf, im Wortlaut: „Durch Bundesgesetz dürfen Gemeinden und Gemeindeverbänden Aufgaben nicht übertragen werden.“ Das macht er auch nicht. Also hilft er sich damit, dass er lediglich eine Formulierung in einem bestehenden Gesetz erweitert, im Falle der Ganztagsbetreuung den neuen Absatz 4 in </em><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__24.html"><em>§ 24 SGB VIII</em></a><em>. </em></p>
<p><em>Das führt in den Kommunen und bei den Bürgerinnen und Bürgern zu Frust und ist durchaus ein Grund, warum man vor allem in kleineren Kommunen schon Schwierigkeiten hat, jemanden zu finden, der bereit ist, für das Amt des Bürgermeisters zu kandidieren. Viele haben keine Lust, sich ständig beschimpfen zu lassen, nur weil sie das Geld nicht haben, um etwas zu gestalten. Es macht ja auch wenig Spaß, das den Bürgerinnen und Bürgern immer wieder zu erklären.</em></p>
<h3><strong>Gemeinschaftsaufgaben definieren</strong></h3>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: In Veranstaltungen, in denen ich auf die Belastung der Kommunen durch Bundesgesetze hingewiesen habe, beispielsweise bei der Ganztagsbetreuung, meldeten sich Landtagsabgeordnete zu Wort und meinten, die Kommunen sollten doch bitte ihre Verantwortung übernehmen.</p>
<p><strong>Gerd Landsberg</strong>: <em>Ich vermisse in den Parteiprogrammen aller demokratischen Parteien genau diesen Punkt. Das heißt im Klartext: Wir müssen das Grundgesetz ändern. Wir brauchen zunächst das Konnexitätsprinzip zwischen Kommunen und Bund und wir brauchen andere Formen der Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Wir haben nach </em><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html"><em>Artikel 20 Grundgesetz</em></a><em> einen zweigliedrigen Staat, es gibt nur Bund und Länder und die Kommunen sind Teil der Länder. Daher ergibt sich zunächst die Notwendigkeit, dass der Bund, wenn er Gesetze macht, die die Länder und die Kommunen belasten, er eigentlich für die Finanzierung sorgen müsste. </em></p>
<p><em>Zweiter Punkt: Es gibt zahlreiche Bereiche, in denen der Bund sich aus zumindest für mich nachvollziehbaren politischen Gründen einmischen will, aber keine Zuständigkeit ha, wie zum Beispiel die Bildung. Es tut dies über Fördermittel wie zum Beispiel beim Digitalpakt oder in der Ganztagsbetreuung. Der Bund repariert sozusagen etwas mit Fördermitteln an den Stellen, an denen es nicht so gut läuft. Das könnte man natürlich ändern, indem man bestimmte Dinge, die uns besonders wichtig sind, im Grundgesetz als Gemeinschaftsaufgabe verankert. </em></p>
<p><em>Über Bildung müssen wir da nicht reden, denn das würden die Länder nie zulassen. Ich nehme deshalb ein anderes Beispiel: Klimaschutz und Klimaanpassung. Alle sind irgendwie zuständig oder auch nicht. Aber es ist nirgends geregelt, dass das eine Gemeinschaftsaufgabe ist. Für den Küstenschutz steht das im Grundgesetz, Artikel 91a, aber Klimaschutz, Klimaanpassung, Katastrophenschutz stehen nicht im Grundgesetz. Das führt dann dazu, dass wie bei der Flut im Ahrtal wieder einmal ein Sondertopf aufgemacht wird, den ich gar nicht in Abrede stellen will, oder es wird eine Amtshilfe konfiguriert, damit die Bundeswehr eingreifen kann.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/34_2024_cc_kommunalbefragung.pdf">Studie des Umweltbundesamtes</a> belegt, dass in den Kommunen und bei den Bürgerinnen und Bürgern eine hohe Akzeptanz für eine bessere Kooperation zu finden ist. Viele bemängeln, dass es zu wenig Informationen gebe, auch das Wissen, wie mehr Akzeptanz für einzelne Maßnahmen geschaffen werden könnte. Kommunen mit Klimaanpassungskonzepten haben zu 45 Prozent ein ressortübergreifendes Klimaanpassungsmanagement sowie eine dafür ausdrücklich zuständige Person. Bezieht man alle Kommunen ein, liegt diese Quote bei leider nur 12 Prozent.</p>
<p><strong>Gerd Landsberg</strong>: <em>Viele Dinge setzten Kooperation voraus. Und diese Kooperation muss man erleichtern. Dafür braucht man eine rechtliche Grundlage. Deshalb halte ich es für sinnvoll, den </em><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_91a.html"><em>Artikel 91a Grundgesetz</em></a><em> entsprechend zu ändern, zum Beispiel Klimaschutz und Katastrophenschutz – dazu gehört für mich auch die Zivile Verteidigung – als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz festzuschreiben. Die Folge wäre, dass Bund und Länder dies dann jeweils zu 50 Prozent finanzieren müssten. </em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Mit einer solchen Grundgesetzänderung würde das ewige Geschachere bei Bund-Länder-Verhandlungen unterbunden, wenn es um die Eigenmittel der Länder geht. Da wird immer wieder von Länderseite gesagt: Bund, rede uns nicht hinein, aber bezahl bitte, am liebsten alles, oder zumindest zu 90 Prozent. Im Bildungsbereich würde ich mir übrigens auch mehr Gemeinschaftsaufgabe wünschen, damit das endlich aufhört. Ich kenne ja nun beide Seiten, weil ich in meinem früheren Leben in einer oberen Bundes- und dann in einer oberen Landesbehörde gearbeitet habe. Aber bleiben wir beim Beispiel Katastrophenschutz und Zivile Verteidigung. Beides wird an Bedeutung gewinnen. Es wird weitere durch die Klimakrise bedingte Katastrophen wie an Ahr und Erft geben, Überschwemmungen, aber auch Hitzewellen. Und wenn ich sehe, was in Finnland oder in Estland an Infrastruktur für die Zivile Verteidigung bereitgestellt wurde, kann ich nur sagen, dass Deutschland hier völlig blank ist.</p>
<p><strong>Gerd Landsberg</strong>: <em>Das ist ein gutes Beispiel. Wir müssen militärische und zivile Verteidigung zusammendenken. Das haben wir bisher überhaupt nicht gemacht. Wenn eine Demokratie sich wehren muss, genügt das Militär nicht. Man braucht die zivilen Organisationen, die Menschen, die Wirtschaft. Das ist im sogenannten </em><a href="https://www.bundeswehr.de/de/organisation/weitere-bmvg-dienststellen/territoriales-fuehrungskommando-der-bundeswehr/aktuelles/symposium-deutschland-gemeinsam-verteidigen-5731912"><em>Operationsplan Deutschland</em></a><em> formuliert: Hier wird durchgespielt, was im Spannungs- oder auch im Verteidigungsfall erforderlich ist, wenn zum Beispiel 50.000 amerikanische oder britische Soldaten von Wilhelmshaven bis an die polnische Grenze transportiert werden müssen. Wir sind nicht im Krieg, nur im Aufmarsch. Wer entscheidet, dass die Autobahnen am Freitagnachmittag gesperrt werden, damit da 20.000 Panzer durchfahren? Wer sorgt dafür, dass der Verkehr entsprechend geregelt wird? Wer sorgt dafür, dass dort, wo die auch einmal Pause machen müssen, Schutz gewährleistet ist? Wer sorgt für Versorgung, für die Bereitstellung von Kerosin, von Benzin? Das hat etwas mit Resilienz zu tun. Das gilt auch für die Cyberabwehr. Wenn ich lese, dass über einem Bundeswehrstützpunkt in Niedersachsen, wo ukrainische Soldaten ausgebildet werden, Drohnen auftauchen und die Bundeswehr nach der jetzigen Rechtslage diese nicht abschießen darf, sondern die Polizei anrufen muss, die aber keine Mittel hat, stellen sich viele Fragen. </em></p>
<h3><strong>Innere und äußere Sicherheit zusammendenken</strong></h3>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Und wenn die Polizei dann doch irgendwie reagiert, sind die Drohnen wieder weg und haben ihre Bilder gemacht, wir hingegen wissen nicht einmal, ob das jetzt Amateure waren, die nicht wussten, wohin sie ihre Drohnen steuern, oder vielleicht russländische Drohnen, die aus Russland gesteuert wurden.</p>
<p><strong>Gerd Landsberg</strong>: <em>Jeder vernünftige Mensch würde sagen, dann muss die Bundeswehr die abschießen dürfen. Darüber wurde im Bundestag auch gesprochen, das ist jetzt erst einmal auf Eis, weil die Legislaturperiode zu Ende ist, aber ich denke, das wird und muss der neue Bundestag regeln. </em></p>
<p><em>Aber wir sind hier bei einem grundsätzlichen Thema: Passt eigentlich noch die </em><a href="https://www.bpb.de/themen/innere-sicherheit/dossier-innere-sicherheit/190542/das-zusammenwachsen-von-innerer-und-aeusserer-sicherheit/"><em>Abgrenzung zwischen innerer und äußerer Sicherheit</em></a><em>? Das ist ein Verfassungsgrundsatz. Aber so ganz funktioniert der ja nicht mehr. Ist es innere oder äußere Sicherheit, wenn Infrastruktur angegriffen wird? Vor allem, wenn man vermuten kann, dass das von Russland oder einem anderen feindlichen Staat organisiert wird? Auch diesen Punkt finden wir in keinem Parteiprogramm. Wir werden immer wieder von Terroraktivitäten bedroht. Ich will jetzt gar nicht auf die Migrantenfrage zurückkommen. Ich lese immer wieder, dass unsere Geheimdienste einen Tipp von ausländischen Geheimdiensten bekommen haben. Warum haben die den bekommen? Weil wir eben diese klare Trennung haben. Das, was der Bundesnachrichtendienst weiß, darf der Verfassungsschutz nicht wissen, das darf auch die Polizei nicht wissen. Es gibt zwar Zentren, die das koordinieren sollen, aber offenbar nicht wirksam genug. Das ist ein Thema, das wir neu denken müssen, weil die Lage sich einfach dermaßen verändert hat.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>. Dazu gehört auch, dass der CIA, von dem die meisten Informationen kamen, in Zukunft wohl kaum noch verlässlich liefern wird, im Gegenteil.</p>
<p><strong>Gerd Landsberg</strong>: <em>Es ist wie es ist. </em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Dann kommen auch noch manche in den politischen Debatten und <a href="https://demokratischer-salon.de/beitrag/identitaerer-frieden/">halten das alles für Kriegsvorbereitung und Kriegstreiberei</a>, was völliger Unsinn ist.</p>
<p><strong>Gerd Landsberg</strong>: <em>Das ist völliger Quatsch. Wer den Frieden will, muss für den Krieg gerüstet sein. Das ist ein einfacher Spruch. Aber das ist uns über Jahrzehnte aberzogen worden. Verteidigungsminister war ein ganz schlechter Job. Davon wollte niemand etwas wissen. Das Bewusstsein, dass wir für unsere Freiheit einstehen müssen, ist zurückgegangen. Ich habe damals auch die Abschaffung der Wehrpflicht für falsch gehalten. Sie wurde ja auch nicht abgeschafft, sondern nur ausgesetzt. Ich bin sehr gespannt, wie die Diskussion über eine Wiedereinführung läuft. Die Wehrpflicht wie wir sie erlebt haben wird es natürlich nicht sein. Diskutiert wird ja das sogenannte schwedische Modell. Das ist ganz vernünftig und dürfte die Zahl der aktiven Leute erhöhen. Unverzichtbar ist – das zeigen auch die Beispiele Finnland und Schweden – eine effektive Reserve. Die hat man aber nur, wenn die Leute es wollen und wenn sie trainiert werden. Bei uns aber muss der Arbeitgeber zustimmen, kann das also verweigern. Auch hier brauchen wir andere Regelungen. </em></p>
<h3><strong>Grenzen des Datenschutzes</strong></h3>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Du hast einmal vorgeschlagen, in Kommunen mit vielen Soldaten eine Art Bürgermeister für die Bundeswehr einzurichten, der dann in all den Fragen, über die wir gesprochen haben, eine eigene Zuständigkeit hätte. Das würde sicher helfen, denn in den Kommunen habe ich mitunter ein großes Zuständigkeitswirrwarr, vor allem in größeren Kommunen. Ich erlebe dort eine ungesunde Art der Versäulung der Dezernate, sodass die eine Behörde nicht weiß, was die andere tut. Jugendamt, Sozialamt, Schulverwaltungsamt, Gesundheitsamt, gegebenenfalls Ausländerbehörde, auch das Ordnungsamt, aber eine Zusammenarbeit und einen verlässlichen Datenaustausch gibt es nicht und im Zweifel weiß niemand, wer jetzt was gewusst hat. Wir müssen auch über das Wissen oder Nicht-Wissen der Polizei und über den Austausch zwischen kommunalen Behörden, Landes- und Bundesbehörden reden. Ich bin davon überzeugt, dass bei einem verlässlichen Datenaustausch die Attentate und Morde in Solingen, Magdeburg, Aschaffenburg, München und Mannheim hätten verhindert werden können. Hinterher stellte sich heraus, was die ein oder andere Behörde über die Täter alles schon wusste.</p>
<p><strong>Gerd Landsberg</strong>: <em>Eindeutig. Wir brauchen mehr Kooperation zwischen den Sicherheitsbehörden. Bei dem Attentat in München hatten 22 Behörden Informationen, aber keine Behörde wusste von der anderen. Der Datenschutz spielt da eine gewisse Rolle. Wir haben zwar eine Datei von Gefährdern, wir haben aber keine Datei mit psychisch kranken Personen, die Gefährder werden könnten. Vom Ansatz ist Datenschutz natürlich unverzichtbar, aber die Angst der Menschen, dass der Staat etwas mit ihren Daten macht, das sie nicht mehr kontrollieren können, ist nicht so ausgeprägt wie Politik das erzählt. Mein Eindruck ist der, dass der Zugriff auf persönliche Daten weniger vom Staat als von privaten Unternehmen über Payback-Karten ausgeht, sodass man immer wieder irgendwelche Angebote bekommt, bei denen ich mich frage, wie kommen die darauf? Im Hinblick auf die Sicherheitspolitik brauchen wir einen anderen Datenschutz. Wir müssen IP-Adressen über eine bestimmte Zeit speichern können.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Ich erinnere an die leidige Diskussion um die <a href="https://www.bfdi.bund.de/DE/Fachthemen/Inhalte/Telefon-Internet/Datenschutzpraxis/LeitfadenVerkehrsdaten.html">Speicherung von Verkehrsdaten</a>. Eine Änderung der bestehenden Regeln könnte nicht nur helfen, potenzielle Gefährder rechtzeitig zu erkennen, sondern auch sexualisierter Gewalt vorzubeugen. Terroristische Aktivitäten, Drogenhandel, Kinderpornographie, Mafia-Aktivitäten, all das könnte und müsste effektiver bekämpft werden können.</p>
<p><strong>Gerd Landsberg</strong>: <em>Und nicht nur da. Es geht auch um Sicherheit im Alltag. Ich nenne ein ganz einfaches Beispiel. Ich lebe ja in Bonn. Bonn ist eine Hochburg der Fahrraddiebstähle. Ich fahre mit meinem guten Fahrrad gar nicht mehr in die Stadt, weil mir schon zwei Mal eines gestohlen worden ist. Man könnte natürlich dort, wo man Fahrräder abstellen kann, eine Videoüberwachung installieren. Das ist aber verboten, weil man eine Videoüberwachung nur dort installieren darf, wo es einen Schwerpunkt der Kriminalität gibt. Ein Fahrraddiebstahl ist jedoch kein Verbrechen, sondern nur ein Vergehen, wird daher nicht mitgezählt. Wenn man Leute auf der Straße fragen würde, ob an Fahrradstellplätze eine Videokamera installiert werden sollte, würde die Mehrheit das befürworten. </em></p>
<h3><strong>Kommunen brauchen mehr Gestaltungsfreiheit</strong></h3>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Ich nenne ein anderes Beispiel: Der Reitstall, wo meine Frau und ich unsere Pferde untergebracht haben, wird mit mehreren Videokameras überwacht. Vor einiger Zeit wurden in mehreren Ställen Sättel gestohlen, nur nicht bei uns. Über Videoüberwachung kann ein privater Betreiber also entscheiden, nicht aber die Kommune.</p>
<p>Es gibt natürlich noch andere Merkwürdigkeiten. Ich kann als Gemeinde nicht einmal beschließen, Tempo-30-Zonen oder Zebrastreifen einzurichten, weil es Bundesregelungen gibt, die genau vorgeben, wo das zulässig ist und wo nicht. Abgesehen von dem Aufwand, den es bedeutet, den Bedarf festzustellen, ist das ein Unding. Bei Tempo 30 ist das in Straßen, in denen es Schulen und Kindertageseinrichtungen gibt, oft schon kurios: Alle paar 100 Meter wieder ein Schild, das mal Tempo 50 zulässt, mal Tempo 30 gebietet.</p>
<p><strong>Gerd Landsberg</strong>:<em> Kommunen brauchen viel mehr Gestaltungsfreiheit. Da macht vielleicht auch mal jemand etwas falsch, aber ich kann auch aus Fehlern lernen. Ich nenne das Beispiel </em><a href="https://www.tuebingen.de/"><em>Tübingen</em></a><em>. Tübingen hat gnadenlos bis zum Verfassungsgericht eine Einwegverpackungssteuer durchgezogen, obwohl das Verfassungsgericht das in den 1990er Jahren schon einmal abgelehnt hatte. Die Kommunen hätten nicht die Kompetenz, eine solche Verbrauchssteuer aufzustellen. Jetzt hat das Verfassungsgericht anders entschieden. Das wird nicht immer so sein, manchmal verliert man, manchmal gewinnt man. Aber gebt den Leuten die Freiheit, die werden das schon machen. Weniger Vorgaben, mehr Freiheit. Das heißt eben auch, mehr Freiheit, Fehler zu machen.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong> Es gibt im Grunde zwei Grundängste. Einmal die Angst vor Fehlern, dann aber auch die Angst, es könnte jemand profitieren, der nicht profitieren soll. Das führt zu einer enormen Bürokratie. Wo siehst du die Möglichkeit, wirklich einmal Bürokratie abzubauen? Oft scheinen mir Parteien in Wahlkämpfen Bürokratieabbau ausschließlich an Stellenabbau zu denken, aber dann müssen weniger Leute die gleiche Zahl von Vorgaben umsetzen. Ergebnis: Es dauert alles noch länger.</p>
<p><strong>Gerd Landsberg</strong>: <em>Das Kernproblem ist, dass Bürokratie nicht von irgendwelchen bösen Leuten in den Ministerien und in den Verwaltungen gemacht wird. Es sind die Menschen, die die Bürokratie wollen. Wenn der Hund des Nachbarn durch den Grenzzaun furzt, dann findet der Betroffene es aber toll, wenn das Bundesimmissionsschutzgesetz so etwas vielleicht verbieten könnte. Nachbarschaftsstreitigkeiten kenne ich aus meiner Richtertätigkeit. Da kann es gar nicht genug Regeln geben.</em></p>
<p><em>Wir brauchen einen Bewusstseinswandel. Den könnten Kommunen fördern. Ich nenne zwei Beispiele. Ein beliebtes Thema in den kommunalen Parlamenten ist der Anwohnerausweis fürs Parken. Der kostete bisher 30 EUR. Jetzt kann die Kommune den Preis selbst festlegen. Dann sind es nicht mehr 30 EUR, sondern zum Beispiel 365 EUR im Jahr. Dann geht es aber los: Man will differenzieren, nach der Größe des Autos, nach dem Einkommen der Besitzer. Kann man alles machen, erzeugt aber endlose Bürokratie. Oder Schottergärten. Ich kann festlegen, dass Schottergärten verboten sind. Ich kann aber vielleicht auch versuchen, die Leute zu überzeugen, dass Schottergärten für die Umwelt, für die Vielzahl der Arten, keine so gute Idee sind. Da gibt es dann zum Beispiel keine Schmetterlinge mehr. </em></p>
<p><em>Ich habe in Bonn einmal vorgeschlagen, wir sollten bei jeder Anordnung überprüfen, ob das nicht überflüssige Bürokratie auslöst. Das wäre dann eine Art kommunale Bürokratieverträglichkeitsprüfung. Mein zweiter Vorschlag: Keine Satzung, die nicht auch digital oder mit KI umgesetzt werden kann. Wir müssen einfach auch mal den Mut haben, auf die Vernunft zu vertrauen und etwas nicht zu regeln. Aber Politiker rühmen sich ja gerne damit, wie viele Satzungen, Verordnungen, Gesetze sie auf den Weg gebracht haben, um ihre Ziele zu erreichen. Wie wäre es einmal sich damit zu rühmen, wie viele Verordnungen und Regelungen man abgeschafft oder vereinfacht hat. Das höre ich nicht einmal in Wahlkämpfen.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Bürokratieabbau wollen alle, aber selten wird jemand konkret. Immerhin hat Robert Habeck als Wirtschaftsminister vorgeschlagen, <a href="https://www.fr.de/wirtschaft/robert-habeck-bundeswirtschaftsministerium-buerokratie-formularflut-abbau-digitalisierung-zr-92662473.html">Berichtspflichten deutlich zu reduzieren</a>. Das wäre aber auch ein Thema für die EU. Ich glaube nicht, dass jährliche Nachhaltigkeitsberichte zu mehr Nachhaltigkeit führen, eher zu viel Fantasie beim Greenwashing, zumal die Unternehmen ebenso wie die Kommunen die Umsetzbarkeit vieler Nachhaltigkeitsziele kaum selbst beeinflussen können.</p>
<p>Aber wenn es dann in der Praxis zum Schwur kommt … Du hast mal in unseren Gesprächen ein sehr schönes Beispiel genannt, das uns auch wieder zum Datenschutz zurückbringt. In Bonn gibt es viele Beschäftigte, die das Falschparken überprüfen sollen. 25 sind regelmäßig unterwegs. Einer schafft 50 bis 60 in der Stunde. Eine KI könnte mit Drohnen oder einem durchfahrenden Auto 5.000 schaffen.</p>
<p><strong>Gerd Landsberg</strong>: <em>Das ginge ganz problemlos. Man kennt ja die Google-Autos, die die Straßen erfassen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die jetzt kontrollieren, könnte man dann mehr für die Sicherheit einsetzen. Da sagen die Datenschutzexperten: Das geht datenschutzrechtlich nicht, denn dann werden ja auch alle Autos erfasst, die richtig parken. Das guckt sich zwar kein Mensch an, sondern nur die KI. Aber das ist im Datenschutz nicht angelegt. </em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Im Grunde auch absurd. Denn über die Navis, die fast alle in ihren Autos haben, weiß doch ohnehin jeder, wer wann wo geparkt hat.</p>
<p><strong>Gerd Landsberg</strong>: <em>Es geht noch weiter: Zehntausende Polizisten sind damit beschäftigt, Bagatellunfälle aufzunehmen. Wenn Frau A der Frau B am Supermarkt auf die Stoßstange fährt, kommt die Polizei und nimmt das auf. Ist das eine polizeiliche Aufgabe? Könnte man alles über die Versicherungen regeln, dafür vielleicht auch einen Service einrichten, der das übernimmt. Oder ein anderer Fall: Ein Auto steht irgendwo im Weg, vielleicht auch der Straßenbahn oder dem Bus. Dann kommt immer der Einwand: Ich bin nicht gefahren. Und dann geht es los, man muss es ja nicht sagen, irgendwann bekommt man zwar ein Fahrtenbuch verordnet, aber das ist auch zusätzliche Bürokratie. Es wäre einfacher, es wie in Frankreich zu regeln. Solange es nicht zu einem Führerscheinentzug führt, haftet der Halter. Ganz egal wer gefahren ist. In all diesen Bagatellfällen könnte man die Verwaltung entlasten. Aber zwecklos.</em></p>
<h3><strong>Bürgerinnen und Bürger beteiligen!</strong></h3>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Ein hoch emotional diskutierter Punkt ist in fast allen Kommunen die Verkehrspolitik. Ich habe es mal böse so formuliert: Da kandidiert die Fahrradpartei gegen die Parkplatzpartei, aber die reden nicht miteinander.</p>
<p><strong>Gerd Landsberg</strong>: <em>Man muss ehrlich sagen: Wir haben lange Zeit Städte für Autos gebaut. Das war Konsens und das war falsch. Darüber müssen wir gar nicht reden. Natürlich brauchen wir Fußgängerzonen, natürlich brauchen wir einen Mix aus vernünftigen Fahrradwegen, Fußwegen. Es ist meines Erachtens aber falsch, eine Art Autoaustreibung zu machen wie das zurzeit zum Beispiel in Bonn geschieht. Es gibt viele ältere Leute, die gerne mit dem Nahverkehr fahren würden, der aber da nicht so verlässlich fährt, wo sie wohnen. Die Frage von Arztbesuchen oder des Transports von Dingen, die sie in der Stadt gekauft haben, kommt hinzu. Dann gibt es die wirtschaftlichen Interessen der Geschäfte in den Innenstädten, die darunter leiden, wenn gutverdienende ältere Menschen nicht mehr mit dem Auto kommen können. Sie werden dann veröden, was sie zum Teil wegen des Onlinehandels ohnehin schon tun. Ich halte es für falsch, nur auf das Fahrrad zu setzen.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Das wäre auch kontraproduktiv und nur sehr eindimensional gedacht, wenn wir das zentrale Thema in den Innenstädten ansprechen. Damit Innenstädte lebendig bleiben beziehungsweise es wieder werden, müssen wir dort Begegnungsräume, Familienzentren, Stadtteilbüros, attraktive Malls, schöne Cafés, in denen man sich gerne trifft, fördern. Wir müssen den Menschen ihre Stadt zurückgeben. Das lässt sich aber nicht nur mit Fahrrädern realisieren. Bei Kälte oder bei Regen ist es ohnehin nicht gerade schön, Fahrrad zu fahren. Also sollte man vielleicht mit den Leuten reden.</p>
<p><strong>Gerd Landsberg</strong>: <em>Bei solchen Themen gibt es Gruppen, die sich lautstark zu Wort melden. Die sogenannte schweigende Mehrheit äußert sich nicht, wird aber auch nicht gefragt. Ein Konsens in der Verkehrspolitik ist schwierig, aber den brauchen wir. In Bonn gibt es ja einen fraktionsübergreifenden Beschluss für die Seilbahn auf den Venusberg zur Universitätsklinik, aber ich bin mir sicher, sobald es dazu kommt, sie auch zu bauen, wird es wieder eine Bürgerinitiative geben, die das ganz schrecklich finden. Es liegen jetzt schon Unterschriftenlisten aus. Wir wollen es immer ganz toll haben, wir wollen auch Windenergie, aber wir wollen sie weder hören noch den Schatten. Wir müssen den Leuten schon sagen, dass es so nicht geht.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Atomkraftwerke will auch niemand in seiner Nähe haben. Und auch keine Trassen für die Weiterleitung von Strom, aber alle wollen gerne ihre Streamingdienste nutzen. Not in my backyard.</p>
<p><strong>Gerd Landsberg</strong>: <em>Natürlich nicht.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Es wäre vielleicht endlich an der Zeit, ordentliche Beteiligungsverfahren zu machen. Es reicht nicht, im Rathaus mal eine Liste auszulegen, auf der man sich für oder gegen eine geplante Maßnahme aussprechen kann. Es reicht auch nicht, mal ein Stadtteil- oder Straßenfest zu machen, wo etwas vorgestellt wird, an den Ständen aber vor allem Kaffee und Kuchen verteilt werden. Bürgerräte sind manchmal recht erfolgreich. Der Verein <a href="https://www.mehr-demokratie.de/">„Mehr Demokratie“</a> hat 51 erfolgreiche Bürgerräte verzeichnet. Es gibt ohnehin schon Bürgerentscheide. In Bonn gab es allerdings einmal zwei Bürgerentscheide zur Schwimmbadfrage, die sich gegenseitig aufhoben. Das ist natürlich Unsinn, lag aber vielleicht auch an schlechter Vorbereitung, bei der eben ein Bürgerrat geholfen hätte, zu einem einvernehmlichen Ergebnis zu kommen. Es muss doch möglich sein, die Leute mit partizipativen Verfahren ins Gespräch zu bringen.</p>
<p><strong>Gerd Landsberg</strong>: <em>Es gibt zwei Möglichkeiten. Ich finde die Bürgerräte gut. Nach dem Zufallsverfahren werden 50 Leute ausgesucht. </em><a href="https://www.wuppertaler-rundschau.de/lokales/reden-ueber-parkraumkonzept-und-schwebebahnhof-alter-markt_aid-121288891"><em>In Wuppertal</em></a><em> hat das mit der Schwebebahn zum Beispiel gut funktioniert. Es gibt den Leuten das Gefühl, wir werden gehört. Nicht immer erhört, aber gehört. Das wäre schon wichtig. Ich wundere mich auch, dass nicht viel mehr mit regionalen Umfragen gearbeitet wird. Das kostet natürlich Geld, aber ich nehme mal das Beispiel Bonn. Man könnte fragen: Wie steht ihr zur Fahrradspur auf der B 9? Mich würde das interessieren. Aber entweder will es keiner oder man fühlt sich auch von einer solchen Umfrage gestört. </em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Vielleicht sogar beides. Aber wenn es nicht angeboten wird, gibt es nur die Gespräche in den Kneipen und in den sozialen Netzwerken. Bei der Verkehrspolitik wird meines Erachtens oft der fünfte Schritt vorm ersten gemacht. Und der erste Schritt wäre für mich ein deutlicher Ausbau der Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs, in Bonn nicht nur in der Stadt, sondern bis weit in die benachbarten Kreise hinein, im Rhein-Siegkreis, im Rhein-Erft-Kreis, im Ahrkreis, auch wenn der in Rheinland-Pfalz liegt. Ich erzähle immer von dem hervorragenden Nahverkehr in Berlin, wo man bis in die Nachtstunden und am Wochenende eine enge Taktung hat, bis ins Brandenburgische hinein. Mehr als zehn Minuten muss man nie warten, in der Regel sogar deutlich weniger.</p>
<p><strong>Gerd Landsberg</strong>: <em>Wir müssen Mobilität entwickeln und dafür investieren. Dazu gehören dann auch Park-and-Ride-Parkplätze am Stadtrand, andere Taktungen, wie sie in Berlin, Hamburg oder in München funktionieren. Das ist in kleinen Städten und in Mittelstädten zurzeit weder finanzierbar noch wird es genug Personal für die Busse geben. Aber wenn man dies auf den Weg bringt, kann man auch über die Reduzierung von Parkplätzen in den Innenstädten nachdenken.</em></p>
<h3><strong>Interkommunale Zusammenarbeit</strong></h3>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Ich könnte mir auch ein städtisches Taxi- oder Uber-System vorstellen. Das wäre ebenso etwas für Absprachen zwischen Stadt und umliegenden Kreisen. Ein weiteres Beispiel aus Bonn: Wir haben zwei Straßenbahnlinien zwischen Köln und Bonn, die 18 und die 16. Aber am Wochenende fahren die nur noch sehr selten, weil sie dann fast alle jeweils an der Kölner beziehungsweise an der Bonner Stadtgrenze enden. Warum klappt das nicht, dass Städte wie Bonn, Siegburg, Königswinter, Bad Honnef, Euskirchen, Wesseling, Ahrweiler, die dazugehörigen Kreise sich absprechen und gemeinsam planen?<em>   </em></p>
<p><strong>Gerd Landsberg</strong>: <em>Ich bin der Ansicht, dass die Kooperation zwischen Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis deutlich ausgebaut werden müsste. Der Kreis schließt wie ein Kragen rund um Bonn. Wenn ich vom Westen in Meckenheim in den Osten nach Siegburg möchte, muss ich ohnehin durch Bonn hindurch. Ich könnte mir wie in </em><a href="https://www.staedteregion-aachen.de/de/navigation/staedteregion"><em>Aachen</em></a><em> eine Städteregion Bonn-Rhein-Sieg vorstellen, die auch politisch einheitlich verwaltet und geführt wird. Wir wären dann auch viel mächtiger. Der Rhein-Sieg-Kreis ist mit 890.000 Einwohnern einer der größten Kreise in Deutschland. Bonn hat 340.000 Einwohner. Wir wären zusammen größer als Köln! Das wird nicht von einem Tag auf den anderen möglich sein, wir bräuchten entsprechende Gesetzesänderungen des Landes. Aber die Kooperation stärker voranzubringen, gerade im Bereich ÖPNV, ist unverzichtbar. Das ist eine Frage des politischen Willens.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Es wäre vielleicht gut, wenn jemand die Initiative zu ersten Kooperationsgesprächen übernähme. Aber die Gefahr besteht natürlich, dass ich dann in einer Partei, zum Beispiel bei CDU, SPD oder Grünen dann 15 Städte und Gemeinden habe, die in die eine Richtung denken, und 15, die eher die andere Richtung bevorzugen. Es wird dauern.</p>
<p><strong>Gerd Landsberg</strong>:<em> Ein gutes Beispiel ist der </em><a href="https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Die-Verwaltung-der-Region-Hannover"><em>Regionalrat Hannover</em></a><em>. Der größte Arbeitgeber in Bonn ist nicht die Deutsche Telekom, sondern die Universitätsklinik. Die platzt aus allen Nähten. Die kann sich aber nur in Richtung Meckenheim ausdehnen, doch das liegt im Rhein-Sieg-Kreis. Es gibt natürlich auch immer den Streit um die Gewerbesteuer. Ein gemeinsames Gewerbegebiet ist rechtlich möglich, aber wer bekommt die Gewerbesteuer? Wird geteilt, darf man das teilen, nach welchen Kriterien? </em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Ein genauso leidiges Thema wie die Frage, wer die Schülerfahrkosten bezahlt, wenn die Kinder aus dem Rhein-Sieg-Kreis in Bonn zur Schule gehen oder umgekehrt. Könnte der Bund etwas tun?</p>
<p><strong>Gerd Landsberg</strong>: <em>Das Land. Aber die Kommunen könnten es auch selbst machen, nur sie müssten es schon wollen. Es ist Kirchturmpolitik: Wir können eine gemeinsame Rettungswache machen, aber die muss auf unserem Stadtgebiet liegen.    </em></p>
<h3><strong>Kommunale Ämter attraktiver machen</strong></h3>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Ich schaue mir immer wieder Regionalmagazine an wie in Bayern <a href="https://www.br.de/br-fernsehen/sendungen/quer/index.html">„Quer durch die Woche“</a>, in Nordrhein-Westfalen <a href="https://www1.wdr.de/fernsehen/aktuelle-stunde/index.html">„Aktuelle Stunde“</a> und <a href="https://www.ardmediathek.de/sendung/lokalzeit-aus-bonn/Y3JpZDovL3dkci5kZS9tZWRpYXRoZWsvTG9rYWx6ZWl0IGF1cyBCb25u">„Lokalzeit“</a>, Vergleichbares auch in Berlin und in anderen Ländern. Mein Eindruck ist durchweg: Es gibt sehr viele engagierte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Ungeachtet ihrer Parteimitgliedschaft, manche sind auch parteilos. Die Engagierten schaffen viel, aber wenn die fehlen, wird es schwierig. Es hängt eben sehr von Personen ab, was in Kommunen möglich ist und was nicht. Ein gutes Beispiel ist <a href="https://www.tuebingen.de/palmer">Boris Palmer</a>, den ich sehr schätze, auch wenn er manchmal viel Unsinn erzählt. Aber der Unsinn betrifft ja nicht seine Kommunalpolitik. Deshalb wird der immer mit guten Ergebnissen wiedergewählt.</p>
<p><strong>Gerd Landsberg</strong>: <em>Es ist eigentlich bekannt: Im Kommunalwahlkampf wird weniger parteipolitisch gewählt als nach Personen. Es gibt Kommunen, in denen es schwarze Mehrheiten gibt, aber jemand von der SPD zum Bürgermeister gewählt wird. Es geht um Ausstrahlung, es geht um die Frage, ob jemand in seinem Auftreten und in dem, was er tut, überzeugt. Es ist gut, wenn sich Politik weniger an Parteilinien, sondern mehr an der Sache orientiert. In den kleinen, eher ländlichen Gemeinden ist Vieles eine Vertrauensfrage. Man kennt sich. Wir haben Ortsbürgermeister, die sind schon über 80 oder sogar 85. Man kennt sie und wählt sie. In Großstädten ist der Bedarf sicher größer.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Ein gutes Beispiel war für mich immer <a href="https://www.rathaus.bremen.de/lebenslauf-buergermeister-a-d-dr-henning-scherf-1806">Henning Scherf</a> in Bremen, der auf dem Marktplatz angesprochen werden konnte, der mit allen redete. Solche Leute wachsen nicht auf den Bäumen. Aber wie findet man sie? Das Personal in den Räten arbeitet ehrenamtlich. Es gibt lediglich eine kleine Aufwandentschädigung, von der die Ratsmitglieder in der Regel einen Teil noch an die Partei abführen müssen, für die sie kandidiert haben. Es ist schließlich ein großer Zeitaufwand. Ich habe den Eindruck, dass man ein Ratsmandat nur wahrnehmen kann, wenn man sehr viel Zeit hat und wenig mobil ist. Für jemanden, der in einem normalen Beruf arbeitet, mit mehr oder weniger festen Arbeitszeiten, dann vielleicht noch Kinder oder pflegebedürftige ältere Familienangehörige betreuen muss, ist es gar nicht möglich, all die Termine wahrzunehmen, die ein Ratsmandat so mit sich bringt. Das sind ja nicht nur die Sitzungstermine, da kommen – wenn man das Mandat ernst nimmt – zahlreiche Kontakte und Gespräche mit den Bürgerinnen und Bürgern hinzu, von denen man gewählt wurde.</p>
<p><strong>Gerd Landsberg</strong>: <em>Das ist aus meiner Sicht eine zutreffende Beschreibung. Ein kommunales Ehrenamt ist wahnsinnig zeitaufwendig. Hinzu kommt, dass die Leute heute in ihrer Arbeit viel mobiler sind als früher. Ich kann in A wohnen, arbeite aber in B und manchmal auch noch an anderen Orten. Ich habe selbst bei gutem Willen nicht das Zeitbudget. Wir haben natürlich auch viel zu wenig Frauen in der Kommunalpolitik, weil die Vereinbarkeit von Terminen in Ausschüssen, im Rat mit der Kinderbetreuung sehr schwierig ist. Ich glaube, eine Lösung ist vielleicht, digitale Möglichkeiten für Beratungen zu eröffnen. Das ist durch Corona auch mehr genutzt worden. Aber es bleibt dabei: Für ein Ehrenamt braucht man eben auch Zeit. Das führt eben dazu, dass sich in der Kommunalpolitik viele Personen engagieren, die nicht mehr ganz aktiv im Berufsleben stehen oder einen Job haben, der das ermöglicht. Eigentlich wollen wir in der Kommunalpolitik einen Querschnitt der Bevölkerung. Früher war der Handwerksmeister natürlich im Rat. Das ist heute die Ausnahme. Die haben da schlicht keine Zeit dafür.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Im aktuellen Rat der Stadt Bonn gibt es einen einzigen Handwerker und einen einzigen Selbstständigen, einen Buchhändler. Alle anderen sind Anwälte, Lehrer oder Verwaltungsbeamte.</p>
<p><strong>Gerd Landsberg</strong>: <em>Wir brauchen vielleicht andere Formen der Partizipation. Wir können feststellen, dass sich viele Menschen gerne für bestimmte Projekte engagieren, weil sie davon überzeugt sind. Früher waren sie in einer Partei. Das ist heute nicht mehr so und darauf muss man reagieren.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Warum gibt es eigentlich kein Job-Sharing auf Bürgermeisterstellen? Das würde möglicherweise viele Frauen ermutigen, sich für ein solches Amt zu bewerben, aber sicherlich auch Handwerksmeister und andere, die aufgrund ihres Berufs eine Vollzeitstelle außerhalb ihres Betriebs nicht in Erwägung ziehen würden.</p>
<p><strong>Gerd Landsberg</strong>: <em>Es gibt Überlegungen, Führungspositionen auch aufzuteilen, Job-Sharing zuzulassen. Die Auffassung, dass man Führungspositionen nicht aufteilen könnte, halte ich für falsch. Ich halte es hingegen für eine effektive Förderung unter anderem von Frauenförderung. Es würde natürlich voraussetzen, die Gemeindeordnungen entsprechend zu ändern. </em></p>
<p><em>Es muss möglich sein, eine Bürgermeisterstelle so auszuschreiben, dass Job-Sharing möglich ist. Leider sind wir noch nicht so weit. Im Grunde ist ein Arbeitgeber gut beraten, eine Position mit zwei Personen zu besetzen, denn die Erfahrung lehrt, dass zwei Teilzeitkräfte auf einer Stelle, vorausgesetzt sie kommen gut miteinander aus, letztlich sogar mehr arbeiten als eine Person auf dieser Stelle. Ich war selbst lange Zeit Richter und da war es völlig normal, dass zwei Personen sich eine Stelle teilten. Das ist sicher einfacher als in der Kommunalpolitik. Aber wenn man Frauenförderung ernst nimmt, muss man das ermöglichen.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: In der Kommunalpolitik gibt es auch Unmengen an Abend- und Wochenendterminen. Auch das hält Menschen ab, sich dort zu engagieren, die zum Beispiel Kinder oder ältere Menschen betreuen.</p>
<p><strong>Gerd Landsberg</strong>: <em>Das ist die nächste Frage. Muss das eigentlich immer alles am Abend stattfinden? Wäre es nicht auch möglich, die Sitzungen online durchzuführen? Es gibt Kommunen, die Kinderbetreuung anbieten. Aber man muss auch ehrlich sein. Viele Dinge laufen in der Kommunalpolitik gar nicht immer im Rat. Da gibt es Vorabsprachen, da wird – ich nenne das jetzt einmal so – gekungelt. Und wenn man nicht in der Kungelgruppe drin ist, weil man keine Zeit hat, spielt man auch nicht mit.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Viele Schieflagen, aber letztlich keine letztlich befriedigenden Rezepte?</p>
<p><strong>Gerd Landsberg</strong>: <em>Ein Rezept wäre, mehr junge Frauen anzusprechen und langfristig zu planen. Ich wurde als Hauptgeschäftsführer oft angerufen, ob ich nicht jemanden kenne, der oder die für eine Beigeordnetenposition in Frage käme. Wir müssen Leute langfristig aufbauen. Es fällt nicht jemand einfach vom Baum und ist dann der ideale Beigeordnete, Bürgermeister oder Oberbürgermeister. Man muss das Interesse der Menschen wecken und sie dann auch begleiten. Dann wird das auch ein Erfolg.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Dann müssten sich allerdings meines Erachtens auch die Parteien verändern. Bei CDU und SPD war es schon immer so, inzwischen ist es auch bei den Grünen so: Man hat als Quereinsteigerin oder Quereinsteiger kaum eine Chance. Stattdessen werden diejenigen auf Posten gehoben, die schon sehr jung in die Partei eingetreten sind und seit dieser Zeit eigentlich nichts anderes gemacht haben als Parteiarbeit. Im Ergebnis: Menschen ohne jede Berufs- und jede Lebenserfahrung.</p>
<p><strong>Gerd Landsberg</strong>: <em>Die Parteien müssen sich ein entsprechendes Ziel setzen und sie müssen auch Geld investieren. Letztlich müssen die jungen Leute, die man geworben hat, gecoacht werden, von einem älteren Ratsmitglied zum Beispiel bis hin zum Bürgermeister oder Oberbürgermeister. Sogenanntes Senior Coaching.</em></p>
<p><em>Wir leben in einer Mediendemokratie. Da geht es letztlich um die Frage: Wie stelle ich meine Meinung dar? Wie verbreite ich sie? Das wird in der Politik nirgends gelehrt. Das ist nicht so wie in anderen Berufen. Insofern ist eine systematische Begleitung von Nachwuchskräften, Coaching, unverzichtbar. </em></p>
<p>(Anmerkungen: Erstveröffentlichung im März 2025, Internetzugriffe zuletzt am 12. März 2025. Titelbild: Berlin Friedrichstraße Utopia 2048. Aeeroscape &amp; Lino Zeddies, Wikimedia Commons, Genehmigung: <a href="https://realutopien.info/visuals/berlin-friedrichstrasse-utopia-2048/">Visual » Berlin Friedrichstraße Utopia 2048</a>., <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0" target="_blank" rel="noopener">Creative Commons Attribution-Share Alike 4.0</a>.)</p>
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		<title>&#8222;&#8230;denen mitzuwirken versagt war&#8220;</title>
		<link>https://demokratischer-salon.de/beitrag/denen-mitzuwirken-versagt-war/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Norbert Reichel]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 26 Jan 2025 05:44:53 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>„... denen mitzuwirken versagt war" Ostdeutsche Demokraten in der frühen Nachkriegszeit „Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“ (Aus der  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-4 fusion-flex-container nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1144px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-3 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-text fusion-text-4" style="--awb-text-transform:none;"><h1></h1>
<h1><strong>„&#8230; denen mitzuwirken versagt war&#8220;</strong></h1>
<h2><strong>Ostdeutsche Demokraten in der frühen Nachkriegszeit</strong></h2>
<p><em>„Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“ </em>(Aus der Präambel des Grundgesetzes in der aktuellen Fassung.)</p>
<p>Der 9. November 1989 und der 3. Oktober 1990 – das sind die beiden Daten, die diese Fassung der Präambel des Grundgesetzes möglich machten. Damit wurde der Anspruch erfüllt, den die Mütter und Väter des Grundgesetzes 1949 <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl149001.pdf%27%5D__1735817525923">in die Präambel hineingeschrieben</a> hatten. Sie haben auch <em>„für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. / Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“ </em>Doch wer waren jene Deutschen, die sich in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) beziehungsweise der frühen DDR unter Einsatz ihres Lebens für eine freiheitlich-demokratische Verfassung eingesetzt haben? Ihnen hat die <a href="https://www.bundesstiftung-aufarbeitung.de/de/vermitteln/bildung/bildungskatalog/denen-mitzuwirken-versagt-war-ostdeutsche-demokraten-der-fruehen-nachkriegszeit">Bundesstiftung Aufarbeitung</a> im Jahr 2024 anlässlich des 75-jährigen Jubiläums des Grundgesetzes eine Ausstellung gewidmet: „… denen mitzuwirken versagt war.“ Schon im Titel nimmt die unter der Schirmherrschaft von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier stehende Plakatausstellung den 1949 in der Präambel des Grundgesetzes formulierten Anspruch auf, für alle Deutschen gelten zu wollen – auch denen, die 1949 wieder unter einer Diktatur leben mussten.</p>
<h3><strong>Ostdeutscher Widerstand in der Nachkriegszeit</strong></h3>
<div id="attachment_5660" style="width: 378px" class="wp-caption alignright"><a href="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Collage_denen_mitzuwirken.png"><img decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-5660" class="wp-image-5660 " src="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Collage_denen_mitzuwirken-300x177.png" alt="" width="368" height="217" srcset="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Collage_denen_mitzuwirken-200x118.png 200w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Collage_denen_mitzuwirken-300x177.png 300w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Collage_denen_mitzuwirken-400x236.png 400w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Collage_denen_mitzuwirken-600x355.png 600w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Collage_denen_mitzuwirken-768x454.png 768w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Collage_denen_mitzuwirken-800x473.png 800w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Collage_denen_mitzuwirken-1024x605.png 1024w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Collage_denen_mitzuwirken-1200x709.png 1200w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Collage_denen_mitzuwirken.png 1528w" sizes="(max-width: 368px) 100vw, 368px" /></a><p id="caption-attachment-5660" class="wp-caption-text">Collage &#8222;&#8230;denen mitzuwirken versagt war&#8220;. Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Pressematerial zur Ausstellung. Nachweise jedes einzelnen Bildes am Schluss dieses Essays.</p></div>
<p>Als vor 35 Jahren Hundertausende in der ganzen DDR demonstrierend auf die Straßen und Plätze gingen, Meinungs- und Pressefreiheit forderten, freie Wahlen und Reisefreiheit, wich das bis an die Zähne bewaffnete Regime vor den friedlichen Demonstranten zurück. Und weil es sich gegen die massenhaften Forderungen der Bevölkerung nicht mehr mit Gewalt zu helfen wusste, fiel es binnen weniger Wochen in sich zusammen. Die Ereignisse dieses Jahres schienen vielen damals – und erscheinen auch heute noch – wie ein Wunder. Sie stehen im krassen Gegensatz zur brutalen Niederschlagung des Volksaufstands 36 Jahre zuvor, am 17. Juni 1953. Schon damals protestierten im ganzen Land hunderttausende Menschen mit ganz ähnlichen Forderungen: freie Wahlen, Rücktritt der SED-Regierung und die Freilassung politischer Häftlinge. In beiden Fällen sprang – wie übrigens in anderen Ländern des Ostblocks 1956 in Ungarn und Polen oder 1968 in der CSSR – binnen kurzer Zeit ein Funke auf das ganze Land über und brachte Abertausende dazu, ihre Angst zu überwinden und mutig aufzustehen für Freiheit und Demokratie.</p>
<p>Was beim Blick auf die zahllosen Demonstranten von 1953 und 1989 jedoch leicht übersehen wird, sind die Schicksale der vielen Einzelnen, die oft schon lange vor den großen Protesten demokratische Grund- und Freiheitsrechte einforderten. Sie standen auf und handelten mutig, als die meisten anderen es noch nicht wagten. Und sie mussten dafür meist einen besonders hohen Preis zahlen – gerade und ganz besonders diejenigen, die gleich in den ersten Jahren nach dem Krieg der Errichtung der kommunistischen Herrschaft entgegentraten: drakonische Freiheitsstrafen unter oft unmenschlichen Haftbedingungen, Verschleppung in Arbeitslager und GULag, nicht wenige mussten sogar mit ihrem eigenen Leben zahlen. Diese Frauen und Männer sind heute oft vergessen, ihr Handeln und ihre Wege sind kaum bekannt. Dabei waren auch sie es, die die Funken des Widerstands mit erzeugten, die dann unerwartet – Mitte Juni 1953 und erneut im Herbst 1989 – auf das ganze Land übersprangen.</p>
<p>Diese Würdigung des Engagements der <em>„ostdeutschen Demokraten“</em> für Grund- und Freiheitsrechte in den Jahren der Etablierung und Durchsetzung der kommunistischen Diktatur in Ostdeutschland steht nicht nur im Zeichen des 75-jährigen Jubiläums des Grundgesetzes, das diese Grundrechte an die erste Stelle rückte und ihnen unmittelbare Gesetzeskraft verlieh. Sie kommt auch nicht nur 35 Jahre nach der glücklichen Selbstbefreiung der Ostdeutschen vom SED-Regime in der friedlichen Revolution im Herbst 1989.</p>
<p>Am 23. August 2024 jährte sich zum 85. Mal die Unterzeichnung des Hitler-Stalin-Paktes von 1939. Mit dem Pakt der beiden totalitären Diktaturen nahm der Zweite Weltkrieg seinen Anfang. Sechs Jahre später hinterließ dieser von der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft entfesselte Krieg einen verwüsteten Kontinent, den unfassbaren Völkermord an den europäischen Juden, und über <a href="https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1055110/umfrage/zahl-der-toten-nach-staaten-im-zweiten-weltkrieg/">44 Millionen Tote in Europa</a> – davon allein rund 27 Millionen in der Sowjetunion. Das Kriegsende bedeutete zugleich das vorläufige Ende deutscher Staatlichkeit: die vollständige Besetzung des ehemaligen Deutschen Reichs, die Flucht und Vertreibung von Millionen Deutschen aus den Ostgebieten, sowie sich anbahnende weitreichende Grenzverschiebungen.</p>
<h3><strong>Sowjetisierung nach Jalta</strong></h3>
<p>Der Machtbereich des zweiten totalitären Systems hingegen, des sowjetischen Stalinismus, erstreckte sich nun über ganz Osteuropa bis zur Elbe. Diese Tatsache steht am Anfang aller folgenden Entwicklungen. Ohne sie hätte es keine unfreie Entwicklung in Osteuropa gegeben, keine erneute Diktatur im Osten Deutschlands.</p>
<p>Schon nach dem Pakt mit Hitler hatte Stalin bis 1941 die der Sowjetunion neu einverleibten Gebiete mit größter Härte <em>„sowjetisiert.“</em> Die Bevölkerung der drei baltischen Staaten, das östliche Polen – ein Gebiet, das heute die westliche Ukraine und den Westen von Belarus umfasst – sowie das vormals rumänische Bessarabien (heute die Republik Moldau) wurden mit massiven Repressionen überzogen. Das Schicksal dieser Länder und Regionen nach 1939 war eine Vorwegnahme dessen, was sich mit dem Vorrücken der Roten Armee ab 1944 erneut ereignete. In beiden Fällen war es eine „Revolution from Abroad“, wie es Jan Gross in seiner schon 1988 erschienen Untersuchung der sowjetischen Besatzung Polens nach September 1939 treffend formuliert hatte (Jan T. Gross, <a href="https://www.jstor.org/stable/j.ctv1fkgcpg">Revolution From Abroad – The Soviet Conquest of Poland’s Western Ukraine and Western Belorussia</a>, Oxford/Princeton,1988, eine aktualisierte Ausgabe ist 2002 erschienen.) Massenhafte Verhaftungen von sogenannten <em>„Klassenfeinden“</em>, die allgegenwärtige Ermunterung zur Denunziation und die Deportation und Ermordung großer Bevölkerungsgruppen waren die Folgen, als das sowjetische Regime sein <em>„Regierungsprogramm“</em> binnen kürzester Zeit auf die von ihm besetzten Gebiete übertrug.</p>
<p>Als die Rote Armee wenige Jahre später den Angriff der nationalsozialistischen Wehrmacht zurückzudrängen begann – und damit auch den deutschen Vernichtungskrieg gegen die Zivilbevölkerung beendete – versuchten die neuen Bündnispartner Stalin, Franklin D. Roosevelt und Winston Churchill, eine Wiederholung der Ereignisse von 1939-1941 im Einvernehmen mit dem sowjetischen Diktator zu verhindern. Insbesondere während der Beratungen der <em>„Großen Drei“</em> in Jalta im Februar 1945 war es ein wichtiges Ziel Churchills und Roosevelts, sich mit Stalin auf eine gemeinsame Politik gegenüber den befreiten Ländern zu verständigen. In der <a href="http://documentarchiv.de/in/1945/krimkonferenz_bericht.html">„Erklärung über das befreite Europa“</a> einigte man sich darauf, zunächst repräsentative Übergangsregierungen einzusetzen und die Bedingungen zu schaffen, um baldmöglichst freie Wahlen abzuhalten.</p>
<p>Nach der Konferenz herrschte unter Amerikanern und Briten Optimismus. Dass man sich mit Stalin in dieser Frage einigen konnte, schien ein gutes Omen für die künftige Zusammenarbeit zu sein. Doch schon in den folgenden Wochen und Monaten zeigte das sowjetische Handeln, dass entweder die sowjetische Definition <em>„demokratische Kräfte“</em> grundlegend von den Vorstellungen in London und Washington abwich – oder dass Stalin sich um diese Vereinbarung schlicht nicht scherte. Im April 1945 formulierte Stalin im Beisein des jugoslawischen Kommunisten Milovan Djilas seine Sicht auf den Krieg unverblümt: „<em>Dieser Krieg ist nicht wie in der Vergangenheit; wer immer ein Gebiet besetzt, erlegt ihm auch sein eigenes gesellschaftliches System auf. Jeder führt sein eigenes System ein, so weit seine Armee vordringen kann. Es kann gar nicht anders sein</em>.” (Milovan Djilas, Gespräche mit Stalin, Frankfurt am Main, Fischer, 1962).</p>
<p>Die Konturen der sowjetischen Macht im besetzten Osteuropa wurden teilweise zwar auch zu Verhandlungsmasse, können ohne die Berücksichtigung auch lokaler Akteure jedoch nicht angemessen verstanden werden (Norman Naimark, <a href="https://www.jstor.org/stable/j.ctv252505g">Stalin and the Fate of Europe</a> – The Postwar Struggle for Sovereignty, Cambridge, Belknap, 2019). Doch am Ende entfaltete sich fast überall dort, wo die Rote Armee und damit die Sowjetunion sich festsetzte, über die nächsten Monate und Jahre ein allmähliches, nicht in jeder Hinsicht vorgeplantes, aber doch in den Grundzügen ähnliches Drehbuch. Sein Inhalt: die schrittweise Etablierung kommunistischer Diktaturen.</p>
<p>Anders jedoch als die radikal beschleunigte Sowjetisierung der besetzten Gebiete nach 1939 verliefen die Entwicklungen ab 1945 langsamer und zunächst scheinbar offener. Das sowjetische Rätesystem, hieß es zuweilen, sei auf andere Staaten gar nicht anwendbar. Keine Diktatur des Proletariats strebe man an, so äußerten sich viele (ost)europäische Kommunisten unmittelbar nach Kriegsende, sondern eine Volksdemokratie der antifaschistischen Kräfte. Stalins neue Partner nach dem deutschen Überfall auf die Sowjetunion waren Demokraten und ihre wiederholt bekundeten Vorstellungen von der Nachkriegswelt galt es zumindest dem Anschein nach so weit als möglich zu berücksichtigen.</p>
<p>Stalin selbst inszenierte sich auf den Kriegskonferenzen bereits in diesem Sinne. Immer wieder erschien er als nur ein moderater primus inter pares seines Politbüros, den Molotov und andere <em>„Kollegen“</em> im Politbüro sichtlich bedrängten. Die Strategie war nicht ohne Erfolg, wie die zeitgenössischen Wahrnehmungen Stalins durch britische und amerikanische Gesprächspartner zeigten. Zugleich offenbarten die Zusammenkünfte jedoch die engen Grenzen seines tatsächlichen Verständnisses parlamentarischer Demokratien. Als Churchill die britischen Wahlen verlor und daher während der Potsdamer Konferenz abberufen und durch Clement Attlee ersetzt wurde, erlebte der neue britische Premier einen perplexen sowjetischen Diktator und dessen Außenminister. Beide konnten <em>„nicht verstehen, dass wir das Ergebnis nicht im Voraus kennen konnten. (…) der über einen demokratischen Prozess herbeigeführte Machtwechsel war für sie ein großer Schock.“</em> (Clement Attlee, <a href="https://archive.org/details/in.ernet.dli.2015.150132">As It Happened</a>, London 1954).</p>
<p><em>„Es muss demokratisch aussehen“</em>, so gab auch der deutsche Kommunist Walter Ulbricht die Strategie nach seiner Rückkehr aus Moskau noch in den letzten Kriegstagen aus, <em>„aber wir müssen alles in der Hand haben“</em> (Wolfgang Leonhard, <a href="https://archive.org/details/dierevolutionent0000leon_c7c2/mode/2up">Die Revolution entlässt ihre Kinder</a>, Leipzig, Reclam, 1990). Diese Kontrolle in den Händen einer kleinen Minderheit wäre ohne die sowjetische Besatzungsmacht freilich unvorstellbar gewesen. Von Anfang an fehlte den entstehenden kommunistischen Regimen jede demokratische Legitimation – eine Legitimation, die sie bis 1989 nie erlangten, noch wirklich anstrebten. Denn Kommunisten bezogen die Legitimation für ihr Handeln nicht aus mehrheitlicher Zustimmung, sondern aus der Wahrheit der marxistisch-leninistischen Lehre.</p>
<p>Wie in anderen sowjetisch besetzten Ländern durften auch in der SBZ in den ersten Monaten nach Kriegsende verschiedene Parteien entstehen – sofern sie in den Augen der Besatzungsmacht <em>„demokratisch“</em> und <em>„antifaschistisch“</em> waren. Auch hier wurden 1946 scheinbar freie und geheime Wahlen mit unterschiedlichen Parteien abgehalten, Kommunalparlamente und Landtage gewählt. Hoffnungen auf eine vom Sowjetkommunismus abweichende, demokratische Entwicklung schienen anfangs zumindest noch nicht abwegig – gerade auch für diejenigen, die daran glauben wollten und sich dafür einsetzen. Zudem wurde ab 1946 eine Verfassung mit bürgerlichen Grundrechten vorbereitet und bis 1949 mit großem Aufwand inszeniert (Heike Amos, <a href="https://lit-verlag.de/isbn/978-3-8258-9126-7/">Die Entstehung der Verfassung in der Sowjetischen Besatzungszone/DDR 1946-1949 – Darstellung und Dokumentation</a>, Münster, LIT, 2006). Von Anfang an kleidete sich die etablierende kommunistische Herrschaft in demokratische Rhetorik.</p>
<h3><strong>Demokraten gab es überall in Deutschland – auch in der SBZ</strong></h3>
<p>Demokratisch gesinnte Menschen lebten in allen Besatzungszonen Deutschlands, in der sowjetischen nicht weniger als anderswo. Von der Ostsee bis zum Erzgebirge, in Städten und auf dem Land – überall setzten sich nach dem Ende der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft Menschen für einen Neuanfang inmitten all der Zerstörung ein: Für eine Gesellschaft, die sich bewusst abwandte von der moralischen und materiellen Katastrophe, in die Nationalsozialisten Deutschland geführt hatten. Sie wollten ein Land, in dem man ohne Furcht seine Meinung äußern konnte, Zeitungen wieder Nachrichten statt Propaganda druckten, in dem man sich auch ohne Zustimmung der Regierung versammeln und organisieren durfte, unabhängige Gerichte Recht sprachen, die Mächtigen abgewählt werden konnten, und in dem alle – unabhängig von Herkunft, Ansichten oder Geschlecht – die gleichen Grund- und Freiheitsrechte haben sollten.</p>
<p>Sie waren diejenigen, <em>„denen mitzuwirken versagt war“</em>, wie es die im Mai 1949 verabschiedete Präambel des Grundgesetzes formulierte. Der Parlamentarische Rat habe deshalb auch für sie gehandelt. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes formulierten damit einen Geltungsanspruch, den die Ausstellung als Kunstgriff aufgreift, um – ganz im Sinne der Gründerväter – die Grundrechte des westdeutschen Grundgesetzes auf das gesamte Deutschland zu beziehen, eben auch die Menschen, die in diesen Jahren für Freiheit und Demokratie auch für die sowjetische Besatzungszone forderten, und denen diese Grundrechte versagt wurden – schlimmer noch, deren Grundrechte gerade wegen ihres mutigen Handelns mit Füßen getreten wurden. Jede der biographischen Tafeln der Ausstellung präsentiert zwei unterschiedliche <em>„Fälle“</em> demokratischen Engagements oder Widerstands gegen die Etablierung der kommunistischen Diktatur und verknüpft sie mit den jeweils geforderten, in Anspruch genommenen oder verletzten Grundrechten. Zugleich weist die Ausstellung immer wieder auf Grundrechte hin, die die Verfassung der DDR von 1949 ihren Bürgern zwar formal gewährte – über die sich die kommunistische Diktatur aber souverän hinwegsetzte. Ein Staat mit Verfassung ist eben noch kein Verfassungsstaat.</p>
<p>Die ersten, die sich nach Kriegsende für einen demokratischen Neubeginn einsetzten, waren oft Männer und Frauen, die schon in den Jahren der Weimarer Republik politisch aktiv gewesen waren, etwa in Parteien und Gewerkschaften. Für diese Demokraten waren die Jahre der NS-Diktatur besonders bedrückend. Sie waren politisch kaltgestellt, einige engagierten sich im Widerstand, viele wurden verhaftet, manche überlebten im Exil. Für sie war das Ende des Nationalsozialismus dann auch im wortwörtlichen Sinne eine Befreiung.</p>
<h3><strong>Hermann Brill und Jakob Kaiser</strong></h3>
<div id="attachment_5661" style="width: 227px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-5661" class="wp-image-5661 size-medium" src="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Hermann_Brill-217x300.jpg" alt="" width="217" height="300" srcset="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Hermann_Brill-200x276.jpg 200w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Hermann_Brill-217x300.jpg 217w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Hermann_Brill-400x552.jpg 400w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Hermann_Brill-600x828.jpg 600w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Hermann_Brill-742x1024.jpg 742w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Hermann_Brill-768x1060.jpg 768w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Hermann_Brill-800x1104.jpg 800w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Hermann_Brill-1113x1536.jpg 1113w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Hermann_Brill.jpg 1175w" sizes="(max-width: 217px) 100vw, 217px" /><p id="caption-attachment-5661" class="wp-caption-text">Hermann Brill 1957. Archiv der sozialen Demokratie, 6 /FOTA006934. Rechteinhaber unbekannt.</p></div>
<p>Hermann Brill ist dafür ein besonders herausragendes Beispiel. Er, der ab 1919 für die USPD und ab 1922 für die SPD über die gesamte Weimarer Zeit im Thüringer Landtag saß, hatte sich nach 1933 im sozialdemokratischen Widerstand engagiert und wurde 1938 verhaftet. Im April 1945 befreiten ihn die in Thüringen einmarschierenden amerikanischen Truppen aus dem KZ Buchenwald. In seiner Widerstandstätigkeit gegen Hitlers Diktatur hatte Brill stets eine gemeinsame Organisation demokratischer Sozialisten als Ziel vor Augen, in der Sozialdemokraten und Kommunisten gemeinsam wirken sollten – auch als Lehre aus der Spaltung der Linken in der Weimarer Republik. <em>„Aber schon am zweiten Tage nach der Befreiung mussten wir erkennen“</em>, so Brill 1946, <em>„daß die KPD die alte geblieben war. Man wollte die Volksfront nur als eine Brücke zu nicht-kommunistischen Kreisen benutzen.“</em> (Hermann Brill, <a href="https://digisam.ub.uni-giessen.de/ubg-ihd-fhl/content/pageview/2794118">Gegen den Strom</a>, Offenbach am Main, Bollwerk-Verlag Karl Drott, 1946).</p>
<p>Die gemeinsame Erfahrung der Niederlage der linken Kräfte und die geteilte KZ-Haft hatte insbesondere die aus Moskau zurückkehrende KPD-Führung um Ulbricht in ihrem Hass auf die Sozialdemokratie nicht verändert. Am 13. April 1945 formulierte Brill mit gleichgesinnten Gefangenen des Konzentrationslagers deshalb das <a href="https://liberation.buchenwald.de/otd1945/das-buchenwalder-manifest">„Buchenwalder Manifest“</a> eines neuen <em>„Bundes demokratischer Sozialisten“</em>. Ihn machte die amerikanische Militärregierung in Thüringen noch im April 1945 zu ihrem Chefberater. Sie ernannte Brill Anfang Mai zum ersten Regierungspräsidenten Thüringens. Mit der <em>„Ausrottung des Nazitums aus allen deutschen Ämtern“</em> als zentralem Ziel begann Brill den demokratischen Wiederaufbau der thüringischen Verwaltung. Auf Klaus Mann, der in dieser Zeit Deutschland als Journalist bereiste, machte Brill größten Eindruck: <em>„Von allen neueingesetzten deutschen Verwaltungsbeamten, mit denen ich im Laufe meiner Reise in Berührung kam, hat der Regierungspräsident von Thüringen, Dr. Hermann Brill, vielleicht den stärksten, besten Eindruck auf mich gemacht. (…) Er ist menschenfreundlich geblieben, wenngleich Menschen ihm so Arges angetan haben. (…) Alle Prüfungen, durch die er gehen mußte, haben ihn nicht mutlos werden lassen. Ein guter Demokrat, ein guter Arbeiter, ein guter Mann –, man hätte keinen besseren für solch verantwortungsvollen Posten finden können!“</em> (zitiert in Manfred Oberesch, Hermann Brill in Thüringen 1895-1946 – Ein Kämpfer gegen Hitler und Ulbricht, Bonn, Dietz, 1992).</p>
<p>Eine gänzlich andere Ansicht vertrat Walter Ulbricht, dem Brill schon deshalb verhasst war, weil er im Oktober 1923 – damals als Ministerialdirektor im Thüringischen Innenministerium – maßgeblich daran beteiligt war, den kommunistischen Putschversuch in Thüringen zu vereiteln. Als im Juli 1945 die Rote Armee – wie mit den USA und Großbritannien vereinbart – im zur sowjetischen Zone gehörigen Thüringen einrückte und die Besatzung übernahm, wurde Brill auf Ulbrichts Betreiben eines der ersten Opfer nicht nur des kommunistischen Herrschaftsanspruchs, sondern auch von Ulbrichts persönlicher Rache. Brill wurde seines Amtes enthoben, zweimal verhaftet, und musste Ende 1945 erkennen, dass in seiner thüringischen Heimat für ihn kein Platz mehr war.</p>
<p>Im benachbarten und zur amerikanischen Besatzungszone gehörigen Hessen wurde er 1946 Leiter der Staatskanzlei. Der promovierte Jurist engagierte sich bis zu seinem Tod im Jahr 1959 maßgeblich für den demokratischen Neubeginn in Hessen und der Bundesrepublik – als Bundestagsabgeordneter, Mitbegründer des Instituts für Zeitgeschichte und Honorarprofessor für Staatsrecht und Verfassungsgeschichte in Frankfurt und Speyer. Vor allem aber war Brill ein „ostdeutscher Gründervater“ des Grundgesetzes. Als Vertreter Hessens auf dem Verfassungskonvent von Herrenchiemsee war es insbesondere ihm mit zu verdanken, dass die Grundrechte im Entwurf für die künftige Verfassung die herausragende Bedeutung bekamen, den sie auch im Grundgesetz behielten, das anschließend der Parlamentarische Rat erarbeitete: als allen anderen Artikeln vorangestelltes Fundament, ausgestattet mit unmittelbarer Gesetzeskraft versehen und durch die <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_79.html"><em>„Ewigkeitsklausel“</em></a> vor grundlegenden Verfassungsänderungen geschützt.</p>
<div id="attachment_5662" style="width: 218px" class="wp-caption alignleft"><img decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-5662" class="wp-image-5662 size-medium" src="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Jacob_Kaiser-208x300.jpg" alt="" width="208" height="300" srcset="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Jacob_Kaiser-200x289.jpg 200w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Jacob_Kaiser-208x300.jpg 208w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Jacob_Kaiser-400x578.jpg 400w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Jacob_Kaiser.jpg 554w" sizes="(max-width: 208px) 100vw, 208px" /><p id="caption-attachment-5662" class="wp-caption-text"><a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bundesarchiv_B_145_Bild-P001516,_Jakob_Kaiser.jpg">Jakob Kaiser</a>, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen, 1949-1957. Bundesarchiv B 145 Bild-P001516. Wikimedia Commons.</p></div>
<p>Im Parlamentarischen Rat hatte auch ein zweiter prominenter <em>„ostdeutscher Gründervater“</em> an der Ausarbeitung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung für das Nachkriegsdeutschland mitgewirkt: Jakob Kaiser. Seine politischen Ambitionen in der SBZ wurden – einige Jahre später als die Brills, aber nicht weniger brüsk – durch den kommunistischen Anspruch auf Alleinherrschaft beendet. Kaiser, ein Vertreter der christlichen Gewerkschaftsbewegung, ehemaliger Zentrums-Politiker und Mitbegründer der CDU in der Sowjetischen Besatzungszone, hatte sich nach 1933 ebenfalls dem Widerstand angeschlossen. Nach dem 20. Juli 1944 entging er nur knapp dem nationalsozialistischen Terror. Kaiser bemühte sich stets um einen vermittelnden Kurs zwischen den sich vertiefenden Gräben des beginnenden Kalten Krieges. Seine Vision eines <em>„christlichen Sozialismus“</em> war zudem durchaus kompatibel mit einem deutlich stärker sozial geprägten Neubeginn als die auf dem Ordoliberalismus beruhende soziale Marktwirtschaft, die in Westdeutschland nach 1945 prägend wurde. Die systematische Drangsalierung und Ausschaltung der politischen Opposition in der SBZ geißelte Kaiser aber deutlich und wandte sich auch gegen die konfrontative sowjetische Außenpolitik.</p>
<p>Ende 1947, nach seiner Weigerung, als Vorsitzender der ostdeutschen CDU mit seiner Partei am <em>„Ersten Deutschen Volkskongress“</em> teilzunehmen und damit den gesamtdeutschen Anspruch der SED zu stützen, wurde Kaiser von der Sowjetischen Militäradministration entmachtet. Er wurde als Vorsitzender der CDU abgesetzt, erhielt Redeverbot, und seine Anhänger wurden aus der immer stärker untergrabenen CDU verdrängt, die sich damit weiter zu einer linientreuen, entkernten Blockpartei wandelte. Kaisers Entmachtung zeigte auch dem letzten, dass selbst der dezidiert auf Kompromiss angelegte vermittelnde Kurs der CDU in der SBZ – getragen von der Hoffnung, demokratische Entwicklungen und die deutsche Einheit doch noch als Option bewahren zu können – nicht mehr möglich war. Die kommunistische Diktatur duldete keine Kompromisse, sondern nur die vollständige Unterwerfung ihrer politischen Gegner. (Dazu: Norman M. Naimark, The Soviets and the Christian Democrats – The Challenge of a ‘Bourgeois’ Party in Eastern Germany, 1945-1949, East European Politics and Societies 9:3, 1995.)</p>
<h3><strong>Albert Wesemeyer, Charlotte und Erwin Köhler</strong></h3>
<p>Während Brill und Kaiser – der nach seiner Mitarbeit im Parlamentarischen Rat im ersten Kabinett Adenauers das Ressort für Gesamtdeutsche Fragen übernahm – als politische Akteure in der SBZ ausgeschaltet wurden, blieben ihnen schwere Repressionen erspart. Sehr vielen anderen, die sich nach 1945 gerade auch parteipolitisch für einen demokratischen und freiheitlichen Neubeginn einsetzten, erging es jedoch deutlich schlechter. Ein Beispiel ist Albert Wesemeyer. Der einer Braunschweiger Arbeiterfamilie entstammende Gewerkschafter war schon 1934 wegen Widerstandsaktivitäten von den Nationalsozialisten verhaftet worden. Wie Brill engagierte auch er sich nach dem Ende der Nazidiktatur mit großem Engagement für die von ihm in Thüringen, wo er sich bei Kriegsende fand, wiederbegründete SPD und stieg rasch in den Landesvorstand der Partei auf.</p>
<p>Als die KPD im April 1946 die SPD mit der Zwangsvereinigung der beiden Parteien zur SED als eigenständige politische Kraft ausschaltete und eine Verfolgungswelle gegen widerspenstige Sozialdemokraten begann, hoffte Wesemeyer, die Repressionswelle in politischer Deckung als formelles Mitglied der neuen Partei zu überstehen. Er agierte bewusst vorsichtig und scharte bewährte Sozialdemokraten um sich, um in künftigen, hoffentlich besseren Zeiten für eine freiheitliche Entwicklung einzutreten. Dennoch wollten er und seine Gruppe der diktatorischen Entwicklung nicht tatenlos zusehen. Er hielt Kontakte zu Genossen in den freien Westzonen und plakatierte im November 1947 mit seiner Gruppe heimlich gegen die Zwangsvereinigung: <em>„Einigkeit mit Zwang hält nimmer lang!“</em> stand auf den Klebezetteln neben dem SPD-Logo. Ein halbes Jahr später wurde aber auch der vorsichtige Wesemeyer verhaftet. In der 22-monatigen Untersuchungshaft wurde er so schwer gefoltert, dass er sich zur Urteilsverkündung des Sowjetischen Militärtribunals nur noch auf allen vieren fortbewegen konnte. Der <em>„Schumacher-Faschist“</em> wurde zu 25 Jahren Zwangsarbeit verurteilt und in Bautzen inhaftiert.</p>
<p>Nur mit der Hilfe von Mitgefangenen überlebte er – schwer gezeichnet – die unmenschlichen Haftbedingungen. Trotzdem glaubte das Regime, Wesemeyer kurz vor seiner vorzeitigen Freilassung 1956 bestechen zu können: Er solle doch der SED wieder beitreten, man könne ihm einen attraktiven Posten in Aussicht stellen. Der abgrundtiefe Zynismus dieses „Angebots“ dürfte den Sozialdemokraten aber weniger überrascht haben als die Reaktionen, die ihm nach seiner Rückkehr an seinen früheren Lebensmittelpunkt in Kassel begegneten. Als Zeitzeuge des Widerstands gegen den Nationalsozialismus wurde Wesemeyer zwar gern gesehen, doch zu seinem großen Leidwesen stießen sein Engagement und Leidensweg in der SBZ und DDR meist auf Desinteresse. Teils wurde sogar vermutet, er müsse sich doch etwas zuschulden kommen lassen haben, wenn man ihn zu einer so langen Haftstrafe verurteilt habe (Information von Ernst Klein, Vorstandsmitglied „Für Demokratie – gegen Vergessen“; Wolfgang Matthäus hat auf der <a href="https://www.kassel-stolper.com/biografien/albert-wesemeyer/">Webseite der „Stolpersteine in Kassel“</a> eine ausführlichere Darstellung von Wesemeyers Leben verfasst, die auch weitere Literatur nennt).</p>
<div id="attachment_5677" style="width: 299px" class="wp-caption alignleft"><img decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-5677" class="wp-image-5677 size-medium" src="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/06-01-Koehler_Erwin_privat_J_Koehler_667-Lindenstrasse_jpg-289x300.jpg" alt="" width="289" height="300" srcset="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/06-01-Koehler_Erwin_privat_J_Koehler_667-Lindenstrasse_jpg-200x208.jpg 200w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/06-01-Koehler_Erwin_privat_J_Koehler_667-Lindenstrasse_jpg-289x300.jpg 289w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/06-01-Koehler_Erwin_privat_J_Koehler_667-Lindenstrasse_jpg-400x415.jpg 400w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/06-01-Koehler_Erwin_privat_J_Koehler_667-Lindenstrasse_jpg-600x623.jpg 600w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/06-01-Koehler_Erwin_privat_J_Koehler_667-Lindenstrasse_jpg-768x797.jpg 768w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/06-01-Koehler_Erwin_privat_J_Koehler_667-Lindenstrasse_jpg-800x830.jpg 800w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/06-01-Koehler_Erwin_privat_J_Koehler_667-Lindenstrasse_jpg-987x1024.jpg 987w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/06-01-Koehler_Erwin_privat_J_Koehler_667-Lindenstrasse_jpg-1200x1245.jpg 1200w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/06-01-Koehler_Erwin_privat_J_Koehler_667-Lindenstrasse_jpg-1480x1536.jpg 1480w" sizes="(max-width: 289px) 100vw, 289px" /><p id="caption-attachment-5677" class="wp-caption-text">Erwin Köhler. Stiftung Gedenkstätte Lindenstraße / Erwin Köhler, Meppen.</p></div>
<p>Noch drastischer war das Vorgehen der SED gegen zwei Christdemokraten, die sich nach 1945 in Potsdam mutig für einen demokratischen Neubeginn engagierten: Erwin Köhler und seine Frau Charlotte. Nach den noch halbfreien Kommunalwahlen im Herbst 1946, bei der die CDU in Potsdam zweitstärkste Kraft wurde, übernahm der 45-jährige Erwin Köhler das Amt des Bürgermeisters, allerdings unter einem SED-Oberbürgermeister. In den folgenden Jahren trat der gläubige Christ, der schon in den Jahren der NS-Diktatur offen Widerspruch geleistet hatte, standhaft für seine Überzeugungen ein, und ließ sich auch von dem immer häufigeren <em>„Verschwinden“</em> anderer Christdemokraten, die sich der kommunistischen Unterwanderung der Partei entgegenstellten, nicht einschüchtern. Undemokratische Praktiken, Hetzkampagnen gegen unliebsame Personen und Scheinwahlen benannte und verurteilte er deutlich. Im März 1950 wurde er zum Rücktritt als Bürgermeister genötigt, zuvor hatte er schon den CDU-Kreisvorsitz abgeben müssen. Wenige Tage später wurden er und seine Frau zusammen mit weiteren CDU-Abgeordneten verhaftet. Die monatelangen Misshandlungen in der Untersuchungshaft im Gefängnis auf der Potsdamer Lindenstraße überlebten die Köhlers zwar – anders als der mitverhaftete Franz Schleusner –, doch das Sowjetische Militärtribunal verurteilte beide wegen angeblicher <em>„Spionage, konterrevolutionärer Agitation und Propaganda“</em> zum Tode. Nach Moskau verschleppt – übrigens unter Bruch der DDR-„Verfassung“ – wurden ihre Gnadengesuche abgelehnt. Erwin Köhler wurde im Februar 1951 hingerichtet, seine 44-jährige Frau Charlotte zwei Monate später. Die vier Kinder des Ehepaars, die sich zu Verwandten in West-Berlin retten konnten, erfuhren erst Jahre später, was mit ihren Eltern nach der Verhaftung geschehen war.</p>
<div id="attachment_5678" style="width: 230px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-5678" class="wp-image-5678 size-medium" src="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/06-02-Koehler_Charlotte_privatJ_Koehler_669-Lindenstrasse_jpg-220x300.jpg" alt="" width="220" height="300" srcset="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/06-02-Koehler_Charlotte_privatJ_Koehler_669-Lindenstrasse_jpg-200x273.jpg 200w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/06-02-Koehler_Charlotte_privatJ_Koehler_669-Lindenstrasse_jpg-220x300.jpg 220w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/06-02-Koehler_Charlotte_privatJ_Koehler_669-Lindenstrasse_jpg-400x547.jpg 400w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/06-02-Koehler_Charlotte_privatJ_Koehler_669-Lindenstrasse_jpg-600x820.jpg 600w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/06-02-Koehler_Charlotte_privatJ_Koehler_669-Lindenstrasse_jpg-749x1024.jpg 749w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/06-02-Koehler_Charlotte_privatJ_Koehler_669-Lindenstrasse_jpg-768x1050.jpg 768w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/06-02-Koehler_Charlotte_privatJ_Koehler_669-Lindenstrasse_jpg-800x1093.jpg 800w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/06-02-Koehler_Charlotte_privatJ_Koehler_669-Lindenstrasse_jpg-1124x1536.jpg 1124w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/06-02-Koehler_Charlotte_privatJ_Koehler_669-Lindenstrasse_jpg-1200x1640.jpg 1200w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/06-02-Koehler_Charlotte_privatJ_Koehler_669-Lindenstrasse_jpg.jpg 1405w" sizes="(max-width: 220px) 100vw, 220px" /><p id="caption-attachment-5678" class="wp-caption-text">Charlotte Köhler. Stiftung Gedenkstätte Lindenstraße / Erwin Köhler, Meppen.</p></div>
<p>Das Schicksal der Köhlers – ihre Verurteilung zum Tode durch ein Sowjetisches Militärtribunal aufgrund konstruierter und abwegiger Beschuldigungen und ihre Hinrichtung in Moskau – teilten zwischen 1949 und 1953 mehr als 1.000 weitere Frauen und Männer aus der DDR. Arsenij Roginskij, Frank Drauschke und Anna Kaminsky haben eine verdienstvolle Dokumentation, ein Totenbuch, der Hingerichteten herausgegeben: <a href="https://www.bundesstiftung-aufarbeitung.de/de/stiftung/aktuelles/totenbuch-die-deutschen-opfer-des-stalinismus-auf-dem-moskauer-friedhof-donskoje-1950-1953-jetzt-digital-verfuegbar">„Erschossen in Moskau…“</a> – Die deutschen Opfer des Stalinismus <a href="https://donskoje1950-1953.de/">auf dem Moskauer Friedhof Donskoje</a> 1950-1953 (Berlin: Metropol, 2005.) Viele von ihnen, weil sie sich mit der Errichtung der kommunistischen Diktatur nicht abgeben wollten, ihren Widerspruch oder ihren Einsatz für Freiheits- und Bürgerrechte offen äußerten. Auch unter den 30 exemplarischen Fällen, die die Ausstellung präsentiert, sind mehrere Opfer solcher Hinrichtungen. Und wie die Kinder von Erwin und Charlotte Köhler blieben auch die Angehörigen dieser Hingerichteten oft jahre- und jahrzehntelang in bedrückender Unkenntnis darüber, was mit ihren geliebten Menschen geschehen war. Meist brachten erst das Ende der kommunistischen Diktatur in Ostdeutschland und der ehemaligen Sowjetunion Klarheit. Viele aber erlebten dies nicht mehr; ihr Leben blieb gezeichnet von der bohrenden Frage nach dem Schicksal der Verhafteten und spurlos Verschwundenen.</p>
<h3><strong>Elisabeth Graul, Edeltraud Eckert, Werner Bork und Hermann Flade</strong></h3>
<p>Demokratisches Engagement und der mutige Einsatz für Grund- und Freiheitsrechte waren aber keineswegs auf parteipolitisch engagierte Politiker oder die zunächst noch möglichen Wege „klassischer“ politischer Arbeit in Kommunen, Landtagen und anderen formalen Gremien beschränkt. In dem Maße, in dem die Verfassungswirklichkeit die Verfassung der DDR immer unverhohlener konterkarierte – der frühere Anspruch Ulbrichts, alles müsse <em>„demokratisch aussehen“</em>, spielte inzwischen kaum noch eine Rolle –, musste freiheitlich inspirierter Widerstand sich zum einen neue Orte und Formen der Artikulation suchen. Zum anderen und vor allem aber setzten sich auch zahllose Menschen abseits formaler politischer Strukturen für ihre Grundrechte und gegen die Durchsetzung der Diktatur ein. Und während viele der als Politiker in Erscheinung tretenden Demokraten auf die Erfahrung aus der Weimarer Republik zurückblicken konnten, waren es sonst gerade jüngere Menschen, Schüler und Studenten, die mutig gegen die neuerliche Errichtung eines unfreien Staats auftraten. Sie hatten die NS-Diktatur und den Krieg als Heranwachsende erlebt und wollten mit oft großem Idealismus an einer besseren Zukunft mitwirken. Umso größer musste ihre Enttäuschung sein, wenn sie erkannten, dass sich hinter all den Parolen von <em>„demokratischem Neubeginn“</em> tatsächlich die Errichtung einer neuen Herrschaft versteckte, die ihnen Zustimmung und Akklamation abverlangte, ihre Freiheitsräume immer weiter einschnürte und Widerspruch mit Drohungen und Repressionen beantwortete.</p>
<div id="attachment_5663" style="width: 242px" class="wp-caption alignleft"><img decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-5663" class="wp-image-5663 size-medium" src="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Graul-am-Klavier-1948-e1737870757719-232x300.png" alt="" width="232" height="300" srcset="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Graul-am-Klavier-1948-e1737870757719-200x259.png 200w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Graul-am-Klavier-1948-e1737870757719-232x300.png 232w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Graul-am-Klavier-1948-e1737870757719-400x518.png 400w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Graul-am-Klavier-1948-e1737870757719-600x777.png 600w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Graul-am-Klavier-1948-e1737870757719-768x995.png 768w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Graul-am-Klavier-1948-e1737870757719-791x1024.png 791w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Graul-am-Klavier-1948-e1737870757719-800x1036.png 800w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Graul-am-Klavier-1948-e1737870757719-1186x1536.png 1186w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Graul-am-Klavier-1948-e1737870757719-1200x1554.png 1200w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Graul-am-Klavier-1948-e1737870757719.png 1280w" sizes="(max-width: 232px) 100vw, 232px" /><p id="caption-attachment-5663" class="wp-caption-text">Elisabeth Graul 1948, Die Farce, 3. Aufl., Impuls- Verlag, Magdeburg 1996. Faksimile: Bundesstiftung Aufarbeitung.</p></div>
<p>So ging es zum Beispiel zwei Frauen, die in diesen Jahren ihr Studium begannen, und beide zunächst voller Elan und Begeisterung für das überall besungene Aufbauwerk waren: Elisabeth Graul und Edeltraud Eckert. Graul begann schon 1945 in ihrer Heimatstadt Erfurt ein Musikstudium. <em>„Jetzt wollten wir eine neue Welt bauen“</em>, erinnerte sie sich in ihren 1991 erschienenen Memoiren an diese ersten Jahre nach dem Krieg. <em>„Nie wieder sollte es Haß und Krieg geben. Wir wollten alles kennenlernen, was uns bisher an Kunst und Kultur vorenthalten wurde. Die Theater spielten wunderbare unbekannte Stücke, die bisher verboten waren, und wir ließen kein Konzert aus trotz ungeheizter Säle. Da saßen wir eben im Wintermantel, fuhren in Zügen mit zerbrochenen Scheiben, nahmen stundenlange Verspätungen in Kauf. Aber wir waren da, ausgehungert, aufnahmebegierig und bereit, uns selbst voll einzubringen.“</em> (Elisabeth Graul, Die Farce – Autobiographischer Roman, Magdeburg, Impuls-Verlag, 1991, aus diesem Buch auch die folgenden Zitate.)</p>
<p>Doch nur wenige Jahre später, als die nun Zwanzigjährige 1948 an die Musikhochschule Weimar wechselte, hatte sich das Bild grundlegend verändert und die Begeisterung der jungen Frau war bitterer Ernüchterung gewichen: <em>„Der Schwung ist dahin. Vieles ist bereits wieder verpönt oder verboten. West und Ost befinden sich im kalten Krieg. Imperialismus heißt das Schreckgespenst. Die westliche Ideologie ist gefährlich und verwerflich. ‚Ex oriente lux‘ ist der Weisheit letzter Schluß. Alles nicht genau auf der kommunistischen Linie Liegende ist konterrevolutionär. Den Stempel des Fortschrittsfeindes und des Friedensgegners bekommt man schnell. Wer nicht für uns ist, ist gegen uns.“</em> Ein Erlebnis während einer Studentenvollversammlung an der Musikhochschule Weimar bekräftigte sie darin, <em>„das unerträglich werdende Klima der Weimarer Hochschule“</em> endlich zu verlassen<em>: „Die FDJ führte das große Wort. Es ging darum, eine Resolution zu beschließen. ‚Wer ist dafür?‘ Die meisten Hände hoben sich. ‚Wer dagegen?‘ Natürlich keiner. ‚Wer enthält sich der Stimme?‘ Ein Dutzend Hände wagten sich in die Höhe. ‚Moment! Die Namen wollen wir mal festhalten!‘ Die Masse grollte nur leise, und die Hände verschwanden wieder.“</em> 1950 erhielt Graul ein Stipendium am West-Berliner Konservatorium. In West-Berlin kam sie mit Personen in Kontakt, die einen Widerstandskreis aufbauten. Sie schloss sich sofort an<em>: „Endlich die Gelegenheit, etwas gegen die Zustände dort zu tun.“</em> Zur Volkskammerwahl am 15. Oktober 1950 reiste sie nach Erfurt, wo sie noch gemeldet war und <em>„wählen“</em> musste. Die Scheinwahl erlebte sie als Farce: <em>„Ich kriege einen Zettel mit Namen darauf, keinen Kreis für ein Ja oder Nein, keinen Briefumschlag. ‚Was soll ich nun damit machen?‘ frage ich. ‚Wenn Sie einverstanden sind, stecken Sie den Zettel drüben in die Urne.‘ Einverstanden womit? Wer sind denn die Leute, die da aufgeführt sind? Als ich zögernd stehenbleibe, merke ich, wie mich zwei von denen in Kartonnähe scharf ins Auge fassen. Wahlen, lachhaft, denke ich, und lasse das Blättchen in die Urne gleiten.“</em> Später berichtete sie anonym in Berlin über diese ersten <em>„Wahlen“</em> in der DDR.</p>
<div id="attachment_5664" style="width: 205px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-5664" class="wp-image-5664 size-medium" src="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Eckert_Edeltraud-195x300.jpg" alt="" width="195" height="300" srcset="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Eckert_Edeltraud-195x300.jpg 195w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Eckert_Edeltraud-200x308.jpg 200w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Eckert_Edeltraud-400x617.jpg 400w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Eckert_Edeltraud-600x925.jpg 600w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Eckert_Edeltraud-664x1024.jpg 664w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Eckert_Edeltraud-768x1184.jpg 768w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Eckert_Edeltraud-800x1234.jpg 800w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Eckert_Edeltraud-996x1536.jpg 996w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Eckert_Edeltraud-1200x1851.jpg 1200w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Eckert_Edeltraud-1328x2048.jpg 1328w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Eckert_Edeltraud-scaled.jpg 1660w" sizes="(max-width: 195px) 100vw, 195px" /><p id="caption-attachment-5664" class="wp-caption-text">Edeltraud Eckert, o.J. Privatarchiv Dorothea Hilbricht. Aktueller Rechteinhaber war nicht ermittelbar.</p></div>
<p>Edeltraud Eckert, zwei Jahre jünger als Elisabeth Graul, erlebte eine ähnliche Wandlung. Die Tochter einer Buchhändlerfamilie trat 1946 als Schülerin in Brandenburg an der Havel in die FDJ ein und leitete dort eine Schulgruppe. Die engagierte Schülerin erreichte Bestnoten und sang begeistert russische Lieder. Ihrem Berufswunsch folgend, Lehrerin zu werden, bewarb sich die künstlerisch begabte Eckert 1949 an der Berliner Humboldt-Universität: <em>„Ich sehe die größte und schönste Aufgabe darin, als Lehrerin die Jugend an die großen Geistesgüter der Weltliteratur heranzuführen, um dadurch einen kleinen Teil zur friedlichen Verständigung und Freundschaft der Völker beizutragen.“</em> In ihrem Bewerbungsaufsatz – <em>„Die Aufgaben des Lehrers im demokratischen Staat“</em> – schrieb sie allerdings auch, ein Lehrer dürfe <em>„seinen Einfluß auf die Jugend nicht darin geltend machen, indem er versucht, ihr eine bestimmte politische Richtung aufzudrängen, sondern seine Berufung in der Erziehung zur uneingeschränkten Entfaltung und freien Meinungsäußerung des jungen Menschen sehen, den seine Begeisterung für das Gute und Wahre den für ihn richtigen Weg erkennen lassen wird.“</em> (Zitiert nach: Jürgen Blunck, Vom Leben trennt dich Schloß und Riegel – Das Schicksal der Dichterin Edeltraud Eckert, München, Langen-Müller, 2000).</p>
<p>Doch nur wenige Wochen nach dem Beginn ihres ersten Semesters erfuhr sie in Berlin, wo die Informationen vor dem Bau der Mauer noch freier als anderswo zirkulieren konnten, von der Existenz sowjetischer Speziallager an den Orten der früheren Konzentrationslager der Nationalsozialisten. Der Schock über die bruchlose Kontinuität von Lagern und den krassen Kontrast von demokratischer Rhetorik und der verborgenen repressiven Realität war groß. Mit drei Freunden konnte und wollte Eckert nicht darüber hinwegsehen. Um gegen die sowjetischen Lager auf deutschem Boden zu protestieren, wandte sich die Gruppe an die West-Berliner <em>„Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit“</em> (KgU). Diese antikommunistische Organisation war kaum ein Jahr zuvor in West-Berlin als Suchdienst für in der SBZ verschleppte Menschen gegründet worden, hatte aber auch eine wichtige geheimdienstliche Dimension und wurde zunehmend von der CIA mitfinanziert. Deren Flugblätter – mit dem <em>„F“</em> als Zeichen für <em>„Freiheit“</em> – verteilte die Gruppe nachts in Rathenow.</p>
<div id="attachment_5665" style="width: 310px" class="wp-caption alignleft"><img decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-5665" class="wp-image-5665 size-medium" src="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/19-02-Bork_Privatarchiv_unverzeichnet_01-Ausschnitt-300x220.jpg" alt="" width="300" height="220" srcset="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/19-02-Bork_Privatarchiv_unverzeichnet_01-Ausschnitt-200x146.jpg 200w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/19-02-Bork_Privatarchiv_unverzeichnet_01-Ausschnitt-300x220.jpg 300w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/19-02-Bork_Privatarchiv_unverzeichnet_01-Ausschnitt-400x293.jpg 400w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/19-02-Bork_Privatarchiv_unverzeichnet_01-Ausschnitt-600x439.jpg 600w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/19-02-Bork_Privatarchiv_unverzeichnet_01-Ausschnitt-768x562.jpg 768w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/19-02-Bork_Privatarchiv_unverzeichnet_01-Ausschnitt-800x586.jpg 800w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/19-02-Bork_Privatarchiv_unverzeichnet_01-Ausschnitt-1024x750.jpg 1024w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/19-02-Bork_Privatarchiv_unverzeichnet_01-Ausschnitt-1200x879.jpg 1200w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/19-02-Bork_Privatarchiv_unverzeichnet_01-Ausschnitt-1536x1125.jpg 1536w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /><p id="caption-attachment-5665" class="wp-caption-text">Werner Bork, Studentenausweis an der damaligen Hochscule für Politik (heute: Otto-Suhr-Insitut der FU Berlin, ausgestellt am 29. Oktober 1949. Privatarchiv Werner Bork.</p></div>
<p>Der immer stärkere Druck zum politischen Konformismus und die offene Missachtung der Meinungsfreiheit brachten auch Schüler gegen das Regime auf. An der Oberschule in Werder zum Beispiel protestierte der 15-jährige Werner Bork 1947 scharf gegen die Ersetzung des bis dahin demokratisch gewählten Schülerparlaments durch eine fügsame FDJ-Schülergruppe: <em>„Die Schulleitung warf uns mangelndes politisches Bewusstsein vor, und ich fühlte, wie in mir die Wut aufstieg. Was hieß hier ‚mangelndes politisches Bewußtstein‘, wir kämpften für Freiheit und Demokratie. In meiner Funktion als Sprecher des Schülerparlaments sagte ich vor versammelter Schülerschaft: ‚Ich habe im Prinzip nichts gegen die FDJ, aber dann unter dem Begriff ‚Freie Deutsche Jugend‘. Aber im Moment gibt es bei uns weder eine demokratische noch eine freie Jugendorganisation, sondern nur eine den Kommunisten hörige, und ich habe nicht vor, das braune Hemd der Nazis mit dem blauen Hemd der Kommunisten zu tauschen, und Kommunist will ich auch nicht werden. Ich denke, ich spreche im Namen aller hier anwesenden Schüler und Schülerinnen, wir werden uns nicht zwingen lassen, in dieser Organisation mitzuarbeiten.‘“</em> Der Schuldirektor versuchte, den Sohn eines SED-Mitglieds zu beruhigen und auf seine Perspektiven als angepasster Schüler hinzuweisen: <em>„Sie sind doch Arbeiterkind, Sie können hier alles werden.“</em> Bork entgegnete schlagfertig, er wolle <em>„nicht alles werden, ich will hier meine Meinung sagen dürfen, ich will Meinungsfreiheit!</em>“ (Iris Bork-Goldfield, <a href="https://metropol-verlag.de/wp-content/uploads/2016/06/Bork-Goldfield-Was-tun-Cover-Druck.pdf">„Wir wollten was tun.“ Widerstand von Jugendlichen an der Havel, 1949-1953</a>, Berlin, Metropol, 2015.)</p>
<p>Aus dem nahegelegenen Berlin brachte er westliche Zeitungen mit und widersprach offen den gefärbten Darstellungen der Lehrer. Ein Jahr später begann er, mit Gleichgesinnten Flugblätter zu schreiben und diese nachts in Briefkästen zu stecken: <em>„Wir mussten die Bewohner wachrütteln. Sahen sie denn nicht, wie die neuen Machthaber den Nazis ähnelten, wie sich Bevormundung, Einschüchterung und Bespitzelung unter der sowjetischen Militärregierung wiederholten?“</em> Zum Abitur wurde der unbotmäßige Schüler nicht zugelassen; woraufhin auch er nach West-Berlin ging.</p>
<div id="attachment_5666" style="width: 310px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-5666" class="wp-image-5666 size-medium" src="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/07-01-Flade-in-Waldheim-BArch-MfS-BV-Leipzig-AIM-Nr.-642-60-Bd.-1-Bl.-13-scaled-e1737993619787-300x252.jpg" alt="" width="300" height="252" srcset="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/07-01-Flade-in-Waldheim-BArch-MfS-BV-Leipzig-AIM-Nr.-642-60-Bd.-1-Bl.-13-scaled-e1737993619787-200x168.jpg 200w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/07-01-Flade-in-Waldheim-BArch-MfS-BV-Leipzig-AIM-Nr.-642-60-Bd.-1-Bl.-13-scaled-e1737993619787-300x252.jpg 300w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/07-01-Flade-in-Waldheim-BArch-MfS-BV-Leipzig-AIM-Nr.-642-60-Bd.-1-Bl.-13-scaled-e1737993619787-400x337.jpg 400w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/07-01-Flade-in-Waldheim-BArch-MfS-BV-Leipzig-AIM-Nr.-642-60-Bd.-1-Bl.-13-scaled-e1737993619787-600x505.jpg 600w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/07-01-Flade-in-Waldheim-BArch-MfS-BV-Leipzig-AIM-Nr.-642-60-Bd.-1-Bl.-13-scaled-e1737993619787-768x646.jpg 768w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/07-01-Flade-in-Waldheim-BArch-MfS-BV-Leipzig-AIM-Nr.-642-60-Bd.-1-Bl.-13-scaled-e1737993619787-800x673.jpg 800w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/07-01-Flade-in-Waldheim-BArch-MfS-BV-Leipzig-AIM-Nr.-642-60-Bd.-1-Bl.-13-scaled-e1737993619787-1024x862.jpg 1024w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/07-01-Flade-in-Waldheim-BArch-MfS-BV-Leipzig-AIM-Nr.-642-60-Bd.-1-Bl.-13-scaled-e1737993619787-1200x1010.jpg 1200w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/07-01-Flade-in-Waldheim-BArch-MfS-BV-Leipzig-AIM-Nr.-642-60-Bd.-1-Bl.-13-scaled-e1737993619787-1536x1292.jpg 1536w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/07-01-Flade-in-Waldheim-BArch-MfS-BV-Leipzig-AIM-Nr.-642-60-Bd.-1-Bl.-13-scaled-e1737993619787.jpg 1878w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /><p id="caption-attachment-5666" class="wp-caption-text">Werner Flade im Zuchthaus Waldheim, 1958. Bundesarchiv, MfS,BV Leipzig, AIM, Nr. 642-60, Bd. 1, Bl.13.</p></div>
<p>Im sächsischen Olbernhau war Hermann Flade ein weiterer Schüler, der sich immer wieder an den plumpen Beeinflussungsversuchen der Lehrer, dem öffentlichen Anschwärzen von Klassenkameraden und der Diskriminierung kritischer Schüler rieb. Als er sich im Vorfeld der <em>„Wahlen“</em> von Oktober 1950 an deren propagandistischer Vorbereitung beteiligen sollte, rebellierte er: <em>„Du sollst einer Sache dienen, die dir fremd ist, gegen die du Mißtrauen hegst, aber die anderen verfügen über die Macht, sie können belohnen und strafen.“</em> Spontan beschloss er, aus den Rückseiten der offiziellen Wahlplakate Flugblätter zu machen. <em>„Es war ein Tasten und ein Suchen, ein Mißtrauen und Protest, ein bohrender Gedanke, daß etwas geschehen mußte, aber es fehlte die klare Vorstellung und der klare Ausdruck. … Man konnte sich nicht unterwerfen. Du würdest schließlich vor dir selbst ausspeien. Dann schon lieber Gewalt gegen Gewalt. An den anderen Ausweg, der Flucht nach dem Westen, dachte ich überhaupt nicht.“</em> (Hermann Flade, Deutsche gegen Deutsche – Erlebnisbericht aus dem sowjetzonalen Zuchthaus, Freiburg, Herder, 1963) <a href="https://www.jugendopposition.de/themen/145426/hermann-joseph-flade">Die Botschaften der Flugblätter</a> waren kurz, aber deutlich: <em>„Oktober geschieht der unglaublichste Wahlbetrug nach sowjetischem Muster“</em> war zum Beispiel auf einem dieser selbstgemachten Plakate zu lesen, die er spätabends in der Kleinstadt anbrachte.</p>
<h3><strong>Studentischer und Schülerwiderstand – die Folgen</strong></h3>
<p>Elisabeth Graul, Edeltraud Eckert, Werner Bork und Hermann Flade – vier Namen, vier Vignetten, die in der Ausstellung schlaglichtartig zeigen, wann und wie vier junge Menschen in der frühen Nachkriegszeit die kommunistische Diktatur erkannten, erlebten und sich gegen sie sträubten, und warum sie sich entschlossen, gegen sie und die von ihnen klar gesehene Verletzung grundlegender Freiheitsrechte – zuvörderst der Meinungsfreiheit – zu widersprechen und Widerstand zu leisten. Es sind vier von vielen, neben denen noch zahlreiche andere Fälle studentischen und Schülerwiderstands genannt werden müssten. Einige davon präsentiert die Ausstellung: Arno Esch etwa, der als Student der Rechtswissenschaften und vielversprechender angehender Verfassungsrechtler in Rostock zugleich auch ein wichtiger Vordenker der Liberal-Demokratischen Partei (LDP) wurde. Er arbeitete an einer Dissertation zum Thema <em>„Die Staatsgeschichte in der deutschen Verfassungsentwicklung nach 1945 – ein Beitrag zur Lehre vom Schutz der Verfassung“.</em> Oder Wolfgang Natonek, der 1947/48 als Vorsitzender des Studentenrats der Universität Leipzig für eine von politischer Beeinflussung und Repressionen Andersdenkender freie Universität eintrat und 1948 mit einer Rede auf dem Wartburgfest bei Studenten der ganzen SBZ bekannt wurde: <em>„Es gab einmal eine Zeit, in der verhindert war zu studieren, wer eine nicht-arische Großmutter hatte. Wir wollen nicht in eine Zeit, in der es dem verhindert wird zu studieren, der nicht über eine proletarische Großmutter verfügt.“</em> Nicht zu vergessen auch Werner Ihmels und Herbert Belter, beide ebenfalls aus Leipzig, Hans-Joachim Näther aus Altenburg, oder Achim Beyer in Werdau. Und, und, und… Indem die Ausstellung etwa die Hälfte der rund 30 portraitierten Fälle demokratisch inspirierten Engagements jungen Männern und Frauen widmet, würdigt sie die besondere Bedeutung des Widerstands von Schülern und Studenten.</p>
<div id="attachment_5673" style="width: 171px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-5673" class="wp-image-5673 size-medium" src="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Bundesstiftung-Aufarbeitung-AuL-Materialien-Edeltraud-Eckert-161x300.jpg" alt="" width="161" height="300" srcset="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Bundesstiftung-Aufarbeitung-AuL-Materialien-Edeltraud-Eckert-161x300.jpg 161w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Bundesstiftung-Aufarbeitung-AuL-Materialien-Edeltraud-Eckert-200x373.jpg 200w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Bundesstiftung-Aufarbeitung-AuL-Materialien-Edeltraud-Eckert-400x746.jpg 400w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Bundesstiftung-Aufarbeitung-AuL-Materialien-Edeltraud-Eckert-549x1024.jpg 549w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Bundesstiftung-Aufarbeitung-AuL-Materialien-Edeltraud-Eckert-600x1118.jpg 600w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Bundesstiftung-Aufarbeitung-AuL-Materialien-Edeltraud-Eckert-768x1432.jpg 768w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Bundesstiftung-Aufarbeitung-AuL-Materialien-Edeltraud-Eckert-800x1491.jpg 800w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Bundesstiftung-Aufarbeitung-AuL-Materialien-Edeltraud-Eckert-824x1536.jpg 824w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Bundesstiftung-Aufarbeitung-AuL-Materialien-Edeltraud-Eckert-1099x2048.jpg 1099w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Bundesstiftung-Aufarbeitung-AuL-Materialien-Edeltraud-Eckert-1200x2237.jpg 1200w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/Bundesstiftung-Aufarbeitung-AuL-Materialien-Edeltraud-Eckert-scaled.jpg 1373w" sizes="(max-width: 161px) 100vw, 161px" /><p id="caption-attachment-5673" class="wp-caption-text">Materialien Edeltraud Eckert. Bundesstiftung Aufarbeitung.</p></div>
<p>Auch und gerade für junge Menschen war die Entscheidung, gegen die Diktatur und für Freiheit einzutreten, fast immer von härtester Repression und einer langen Leidensgeschichte gefolgt. Fast alle mussten für ihren aufrechten Gang einen hohen Preis zahlen: Elisabeth Graul wurde im Juli 1951 bei einem Besuch ihrer Familie in Erfurt verhaftet, monatelang in Einzelhaft und Dunkelkammer im Untersuchungsgefängnis Hohenschönhausen verhört, 1952 und vom Obersten Gericht der DDR zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt. Sie kam 1962 frei. Edeltraud Eckert wurde im Mai 1950 in ihrer Wohnung verhaftet und von einem Sowjetischen Militärtribunal zu 25 Jahren Zwangsarbeit verurteilt. Wegen guter <em>„Leistungen“</em> durfte sie in einem kleinen Schreibheft ihre Gedichte schriftlich festhalten, die sie angesichts der bedrückenden Haftumstände als Quelle innerer Kraft entdeckte. Ihre Familie erhielt dieses Heft 1955 zusammen mit einigen wenigen Habseligkeiten der Tochter: Sie war in der Folge eines Arbeitsunfalls in der Zwangsarbeit gestorben. Hilfe wurde ihr erst viel zu spät und unzureichend gewährt. 60 Jahre nach ihrem Tod im Alter von 23 Jahren haben Ines Geipel und Joachim Walther mit Unterstützung der Bundesstiftung Aufarbeitung ihre berührenden Haftgedichte in der Reihe „Die verschwiegene Bibliothek“ veröffentlicht: <a href="https://www.bundesstiftung-aufarbeitung.de/de/recherche/archiv/aktenbestaende/archiv-unterdrueckter-literatur-in-der-ddr/jahr-ohne-fruehling">Jahr ohne Frühling – Gedichte und Briefe</a> (Mit einem Nachwort von <a href="https://demokratischer-salon.de/beitrag/keine-kerben-im-kolben/">Ines Geipel</a>, Frankfurt am Main, Edition Büchergilde, 2005). Hermann Flade wurde noch vor der Volkskammerwahl im Oktober 1951 entdeckt und verhaftet und in einem Schauprozess im Januar 1951 zum Tode verurteilt. Nach einem außergewöhnlichen Proteststurm in Westdeutschland, der auch Ostdeutschland erfasste, wurde das Urteil in eine 15-jährige Freiheitsstrafe umgewandelt. 1960 kam er frei, floh in die Bundesrepublik, starb aber schon 1980 im Alter von 47 Jahren an den Haftfolgen. Nur Werner Bork entging der gnadenlosen Repression des Regimes: Er überstand einen Entführungsversuch in seiner West-Berliner Wohnung. Doch 30 Personen der von ihm mitbegründeten Widerstandsgruppe in Werder werden verhaftet, sieben von ihnen zum Tode verurteilt und in Moskau hingerichtet.</p>
<p>Einer dieser jungen Männer, der sich mit besonderer Unerschrockenheit und Kühnheit dem Protest gegen die Diktatur verschrieben hatte – und dafür 1950 in Moskau im Alter von nur 21 Jahren hingerichtet wurde –, war der Altenburger Schüler Hans-Joachim Näther. Seine Widerstandsgruppe baute sogar einen kleinen Radiosender, um im Dezember 1949 die Elogen zu Stalins 70. Geburtstag mit einem kritischen Kontrastprogramm zu stören. Näther, ein hellsichtiger Geist, benannte mit bemerkenswerter Klarheit auch ein Grundproblem des Widerstands gegen die Diktatur – die Einsamkeit der Mutigen: <em>„Einige regieren – die Masse döst – einige greifen der Geschichte in die Speichen und brechen sich dabei die Pfoten, das ist der Lauf dieser gottverdammten Welt“</em> (Enrico Heitzer, <a href="https://www.academia.edu/8140577/Einige_greifen_der_Geschichte_in_die_Speichen_jugendlicher_Widerstand_in_Altenburg_Th%C3%BCringen_1948_bis_1950_2007_">„Einige greifen der Geschichte in die Speichen“ – Jugendlicher Widerstand in Altenburg/Thüringen 1948 bis 1950</a>, Berlin: Metropol, 2007). Wo einer furchtlos aufsteht und Freiheit fordert, ducken sich hundert weg. Und wenn jemand Unrecht klar benennt, wenden sich viele andere lieber ab. Können wir ihnen daraus aber einen Vorwurf machen – zumal, wenn wir selbst vielleicht nie in die beklemmende Situation geraten sind, die eine Diktatur für solche <em>„Abweichler“</em> systematisch schafft: durch unausgesprochene wie auch sehr klar formulierte Drohungen, durch Angst, Furcht und hohes persönliches Risiko?</p>
<h3><strong>Junge Christen: Werner Ihmels, Margarete Wegener</strong></h3>
<p>Wenn wir nach den Quellen der inneren Kraft jener suchen, die mutig protestierten, wenn andere sich wegduckten, sehen wir also auf den ersten Blick – wenig überraschend – gerade bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen unbestechlichen Idealismus und die Weigerung, sich schon zu Beginn des mündigen Lebens allzu schnell den unerfreulichen Umständen zu fügen. Ein zweiter, tieferer Blick zeigt aber auch, dass daneben oder dahinter oft auch der (hier zumeist christliche) Glaube stand. Dieser Glaube schien vielen – ob jung oder alt – oft die Klarheit, Unbeirrtheit und Furchtlosigkeit verliehen zu haben, die sie vor Einschüchterungen nicht zurückschrecken ließ und zum Handeln veranlasste, wo andere vielleicht zurückschreckten. Diese Kraft des Glaubens lässt sich in zahlreichen Portraits des demokratischen Widerstands der Ausstellung erkennen.</p>
<p>Zwei besonders eindrückliche Schicksale sind die von Werner Ihmels und Margarete Wegener. Beide ruhten in ihrem Glauben und errichteten ihren ganzen Lebensentwurf auf einem festen christlichen Fundament. Werner Ihmels sah seine Aufgabe in der Schaffung einer <em>„Jugend unter Christus“</em>, wollte ihr damit nach dem moralischen Tiefpunkt des Nationalsozialismus eine auch ethische Orientierung für den anstehenden Neuaufbau geben. Der sowohl in der kirchlichen Jugendarbeit, in der FDJ und der CDU aktive Theologiestudent aus Leipzig erkannte schon wenige Monate nach Kriegsende die Gefahr, die von den stark mit Feindbildern arbeitenden Kommunisten für eine friedliche und pluralistische Gesellschaft ausging: <em>„Wiederaufbau durch Hass?“</em> notierte er im September 1945 in sein Tagebuch. <em>„Das kann ja nicht funktionieren!“</em> 1947 belehrte der damalige FDJ-Führer Erich Honecker Ihmels bei einem hitzigen Zusammenstoß, wie sich die SED Glaubensfreiheit vorstellte: auf Kirchengebäude und Gottesdienste beschränkt. Als Ihmels wenig später nach Tübingen abreisen wollte, um sein Theologiestudium dort fortzusetzen, wird er auf dem Weg zum Leipziger Hauptbahnhof verhaftet (Folkert Ihmels, Im Räderwerk zweier Diktaturen – Werner Ihmels 1926-1949, Leipzig, Evangelische Verlagsanstalt, 1999). Der zu 25 Jahren Arbeitslager verurteilte Ihmels starb zwei Jahre später in Bautzen an Tuberkulose.</p>
<div id="attachment_5667" style="width: 219px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-5667" class="wp-image-5667 size-medium" src="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/15-01-Wegener-Margarete-Haftbild-BArch-MfS-BV-Schwerin-AU-Nr.-43_53-209x300.jpg" alt="" width="209" height="300" srcset="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/15-01-Wegener-Margarete-Haftbild-BArch-MfS-BV-Schwerin-AU-Nr.-43_53-200x287.jpg 200w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/15-01-Wegener-Margarete-Haftbild-BArch-MfS-BV-Schwerin-AU-Nr.-43_53-209x300.jpg 209w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/15-01-Wegener-Margarete-Haftbild-BArch-MfS-BV-Schwerin-AU-Nr.-43_53-400x575.jpg 400w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/15-01-Wegener-Margarete-Haftbild-BArch-MfS-BV-Schwerin-AU-Nr.-43_53-600x862.jpg 600w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/15-01-Wegener-Margarete-Haftbild-BArch-MfS-BV-Schwerin-AU-Nr.-43_53-712x1024.jpg 712w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/15-01-Wegener-Margarete-Haftbild-BArch-MfS-BV-Schwerin-AU-Nr.-43_53-768x1104.jpg 768w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/15-01-Wegener-Margarete-Haftbild-BArch-MfS-BV-Schwerin-AU-Nr.-43_53-800x1150.jpg 800w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2025/01/15-01-Wegener-Margarete-Haftbild-BArch-MfS-BV-Schwerin-AU-Nr.-43_53.jpg 974w" sizes="(max-width: 209px) 100vw, 209px" /><p id="caption-attachment-5667" class="wp-caption-text">Margarete Wegener in Untersuchungshaft 1953. Bundesarchiv, MfS, BV Schwerin, AU, Nr. 43_53.</p></div>
<p>Mit der in der Nähe von Wismar aufwachsenden Margarete Wegener zeigt die Ausstellung einen ähnlichen Fall christlich begründeten Engagements, der sich aber – auch das ein Fingerzeig auf die Natur von religiös wurzelndem Widerstand – nicht im urbanen Leipzig entfaltete, sondern in der mecklenburgischen Provinz und in Wismar. Wegener wurde ein Opfer der Kampagne gegen die „Junge Gemeinde“, mit der die SED im Frühling des Jahres 1953 im ganzen Land gegen die unabhängigen christlichen Gruppen vorging.</p>
<p>Man mag sich fragen: Wenn Protest gegen Unrecht und Gängelung, gegen fehlende Meinungs- und Religionsfreiheit primär religiöse Motive hatte, kann er dann dennoch als demokratisch inspiriert bezeichnet werden? Diese Frage stellt sich auch bei den in der Ausstellung portraitierten Mitgliedern der Zeugen Jehovas, die – nach ihrem schweren Leidensweg im Nationalsozialismus – in der DDR schon 1950 wieder verboten und verfolgt wurden. Hier war es noch sehr viel deutlicher ihre unerschütterliche Glaubensausübung und ihre Inanspruchnahme der Glaubensfreiheit, die sie zu Beispielen mutigen Widerstehens gegen die kommunistische Diktatur machten. Die Frage kann jedoch dahingehend beantwortet werden, dass es für eine Geschichte des Widerstands gegen die Durchsetzung der kommunistischen Diktatur nach 1945, die sich an Grundrechten orientiert, zunächst einmal zweitrangig ist, aus welchen Gründen diese Grundrechte in Anspruch genommen oder eingefordert wurden. Grundrechte zeichnen sich gerade dadurch aus, dass sie universell gelten – für alle Menschen, unabhängig von ihren Überzeugungen. Oder sollte Meinungsfreiheit etwa nur für diejenigen gelten, die bestimmte Meinungen vertreten?</p>
<h3><strong><a href="https://demokratischer-salon.de/beitrag/juden-in-der-ddr/">Verfolgte Juden</a>: Erich Nehlhans und Fritz Grunsfeld</strong></h3>
<p>Mit Erich Nehlhans und Fritz Grunsfeld thematisiert die Ausstellung auch eine weitere Gruppe doppelt Verfolgter: die wenigen 1945 in Deutschland noch lebenden Juden – die Überlebenden des Holocaust. Nehlhans war die Schlüsselfigur beim Wiederaufbau der kleinen jüdischen Gemeinde Berlins nach dem Krieg und ihr erster Vorsitzender. Er hatte im Gegensatz zu seiner in Auschwitz ermordeten Frau den nationalsozialistischen Völkermord im Berliner Untergrund überlebt. Eine dauerhafte und sichere Zukunft konnte er sich für jüdisches Leben im Land der Täter aber nicht vorstellen: <em>„Unsere Gemeinde soll eine kleine Heimat für jüdische Menschen sein, bis unsere große Heimat Palästina die Tore öffnet“</em>, schrieb er 1946 und unterstützte osteuropäische Überlebende des Holocausts bei der Auswanderung und Flucht – darunter auch Angehörige der Roten Armee. Dieses Engagement für Glaubensbrüder wurde ihm 1948, kaum dass er seinen Stuhl als Vorsitzender der jüdischen Gemeinde geräumt hatte, zum Verhängnis. Er habe <em>„in moralischer und politischer Hinsicht labile Sowjetbürger“</em> zum Landesverrat getrieben: Nehlhans wurde zu 25 Jahren Arbeitslager verurteilt, in die Sowjetunion deportiert, wo er 1950 an Gelbsucht starb.</p>
<p>Der Hallenser Jurist Fritz Grunsfeld hingegen, ein Überlebender Theresienstadts, versuchte nach 1945 vergeblich, die Beraubung der Leipziger Juden durch die <em>„Arisierung“</em> ihres Eigentums rechtlich rückgängig zu machen. Statt der erhofften Restitution jüdischen Besitzes an seine früheren Eigentümer folgte jedoch ihre erneute Enteignung – diesmal unter dem Signum des Volkseigentums. Grunsfeld setzte sich damit einerseits für das Grundrecht auf Besitz ein; darüber hinaus kann in dem Rechtsanwalt auch ein Fürsprecher und Vertreter von Rechtsstaatlichkeit gesehen werden. 1953 war er einer der vielen jüdischen Menschen in der DDR, die vor der antizionistischen bis antisemitischen Kampagne, die im Gefolge des Prager Slánský-Prozesses durch die DDR ging, in den Westen flüchteten.</p>
<h3><strong>Auf 1953 folgte 1989</strong></h3>
<p>Chronologisch endet die Ausstellung mit dem Volksaufstand vom 17. Juni 1953, der anhand von vier gänzlich unterschiedlichen Streikleitern illustriert wird: Wilhelm Grothaus, ein vormaliger hochrangiger SED-Funktionär in Dresden; der gerade 19-jährige Günther Dilling in Berlin, der letzte Streikführer, der uns heute noch persönlich berichten kann; Paul Othma in Bitterfeld und Siegfried Berger in Berlin-Köpenick. Für den redegewandten Othma markierte der 17. Juni 1953 das erste und zugleich letzte Einfordern von freien Wahlen und Meinungsfreiheit. Er wurde erst 1964 schwerkrank aus der elfjährigen Haft entlassen. Siegfried Bergers Fall zeigt hingegen, dass viele Wortführer des Aufstands bereits lange vor 1953 für eine demokratische Gesellschaft gekämpft hatten. Berger hatte sich seit 1946 für in die Illegalität getriebene Sozialdemokraten engagiert und war an seiner Arbeitsstelle für seine Integrität geachtet. Er musste dafür mit schwerster Zwangsarbeit im sowjetischen Arbeitslager bei Workuta, nördlich des Polarkreises, zahlen – eine besonders schwere Strafe, die auch andere in der Ausstellung gezeigte Personen traf.</p>
<p>Mit dem 17. Juni 1953 sind wir zugleich wieder an unserem Ausgangspunkt angelangt. Die Niederschlagung des Volksaufstands steht zwar am Ende der frühen Nachkriegszeit, nicht aber der Widerstand gegen die noch 35 lange Jahre weiter andauernde kommunistische Diktatur. Die fehlende Legitimität der SED-Herrschaft machte diesen Widerstand ebenso unvermeidlich, wie sie den Einsatz von Gewalt zu ihrer Absicherung erforderlich machte.</p>
<p>Viele Ostdeutsche, die sich in den frühen Nachkriegsjahren erfolglos gegen die Errichtung der SED-Diktatur stemmten und grundlegende Freiheitsrechte einforderten, konnten vor ihrer Repression in die Bundesrepublik flüchten. Dort brachten sie sich auch oft als ungebrochene Demokraten in das politische Leben ein. In der DDR hingegen wurden sie totgeschwiegen, die Erinnerung an sie, ihr mutiges Handeln und ihre Ideale sollten ausgelöscht werden – eine Absicht, die leider oft erschreckend erfolgreich war. Auch 35 Jahre nach der Friedlichen Revolution ist dieses besondere Kapitel deutscher Demokratie- und Widerstandsgeschichte noch immer kaum bekannt. Dabei müssen wir in unserer Gegenwart nur nach Belarus, Russland, nach Venezuela, Myanmar oder in den Iran schauen, um die Bedeutung demokratischen Widerstands gegen brutale Diktaturen in seiner ganzen Dramatik zu sehen.</p>
<p>Die Ausstellung „‚… denen mitzuwirken versagt war.‘ – Ostdeutsche Demokraten in der frühen Nachkriegszeit“ lädt ein, diese nicht weniger dramatische und tragische Periode deutscher Geschichte zu entdecken. Sie möchte auch denen ein spätes Denkmal setzen, die für ihren Idealismus, ihren Mut und ihr Rückgrat, für ihr gelebtes Bekenntnis für Grundrechte und eine demokratische Gesellschaft, alles riskierten und oft alles verloren. Gerade heute, in einer Zeit, in der autoritäre Bewegungen und Diktaturen weltweit erstarken, können sie uns noch viel sagen, und ihr Beispiel inspirieren. Denn die Geschichte ist ja noch nicht vorbei. Widerstand mag scheitern, ein Aufstand niedergewalzt werden. Doch auf 1953 folgte 1989.</p>
<p><strong>Alexander Frese</strong>, Berlin</p>
<p>(Anmerkungen: Erstveröffentlichung im Januar 2025, Internetzugriffe zuletzt am 31. Januar 2025.)</p>
<p>(Fotos: Die Bilder hat die Bundesstiftung Aufarbeitung zur Verfügung gestellt. Ergänzungen sind jederzeit möglich. Die Collage zeigt Personen, die in der Ausstellung porträtiert werden. Sie ist von Thomas Klemm, Leipzig, erstellt worden unter Verwendung von Bildern folgender Rechteinhaber:Privatarchiv Achim Beyer, Universitätsarchiv Leipzig (UAL) FS N03131,Bundesstiftung Aufarbeitung, Gulag-Archiv, Dr. Horst Hennig, Sächsisches Staatsarchiv, 20114 Landgericht Leipzig, Nr. 7712, Verband ehemaliger Rostocker Studenten (VERS), Stiftung Gedenkstätte Lindenstraße / Erwin Köhler, Meppen (2), Privatarchiv Siegfried Berger, Sammlung Rolf Fischer, Jehovas Zeugen, Archiv Zentraleuropa, picture alliance / Zentralbild, Bundesarchiv, MfS, BV Leipzig, AP, Nr. 3-58, Bd. 2, Bl. 335, Archiv der sozialen Demokratie, 6 / FOTA006934, Rechteinhaber unbekannt, Bundesarchiv, Zentrale Haftkartei des MdI, DO 1/92908, Stiftung Gedenkstätte Lindenstraße,Sächsisches Staatsarchiv, 11430, Bezirkstag / Rat des Bezirkes Dresden, Nr. VdN 9644, Bundesarchiv, MfS, BV Schwerin, AU, Nr. 43_53. Im Übrigen siehe Bildunterschriften.)</p>
<h3><strong>Informationen zur Ausstellung</strong>:</h3>
<p><em>„… denen mitzuwirken versagt war.“ Ostdeutsche Demokraten in der frühen Nachkriegszeit</em>. Eine Ausstellung der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland Frank-Walter Steinmeier. Von Anna Kaminsky und Alexander Frese, unter Mitarbeit von Sara Brand und Carlotta Stauch. Gestaltung: Thomas Klemm, Leipzig</p>
<p>Die Plakatausstellung umfasst 20 Tafeln: Drei thematische Tafeln führen in den historischen Kontext, die Entstehung des Grundgesetzes und seiner Grundrechte sowie die Errichtung einer kommunistischen Diktatur in SBZ/DDR ein. Auf 15 biographischen Tafeln werden jeweils zwei Personen porträtiert, die sich zwischen 1945 und 1953 in der SBZ und DDR für Demokratie und Grundrechte eingesetzt haben. Jede Tafel enthält einen QR-Code mit weiterführenden Materialien im Internet. Eine englische Version und didaktische Begleitmaterial für den schulischen Einsatz stehen ebenfalls zur Verfügung.</p>
<p>Weitere Informationen und Bestellung unter: <a href="https://www.bundesstiftung-aufarbeitung.de/frueher-widerstand">bundesstiftung-aufarbeitung.de/frueher-widerstand</a>. Im Bonn-Kölner Raum kann die Ausstellung auch über den Demokratischen <span style="color: #678f20;">Salon</span> ausgeliehen werden.</p>
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		<title>Die Ostdeutschen waren Subjekt, nicht Objekt</title>
		<link>https://demokratischer-salon.de/beitrag/die-ostdeutschen-waren-subjekt-nicht-objekt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Norbert Reichel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Oct 2024 05:44:20 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die Ostdeutschen waren Subjekt, nicht Objekt Für ein neues Narrativ zum 35. Jahrestag der Friedlichen Revolution Liest man öffentliche Gedenkreden zum Mauerfall, der sich 2024 zum 35. Male jährt, so wird zwar anerkannt, dass die Friedliche Revolution in der DDR stattfand, oft ohne sich genauer deutlich zu machen, was da eigentlich geschah. Man ging  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-5 fusion-flex-container nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1144px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-4 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-text fusion-text-5" style="--awb-text-transform:none;"><h1><strong>Die Ostdeutschen waren Subjekt, nicht Objekt</strong></h1>
<h2><strong>Für ein neues Narrativ zum 35. Jahrestag der Friedlichen Revolution</strong></h2>
<p>Liest man öffentliche Gedenkreden zum Mauerfall, der sich 2024 zum 35. Male jährt, so wird zwar anerkannt, dass die Friedliche Revolution in der DDR stattfand, oft ohne sich genauer deutlich zu machen, was da eigentlich geschah. Man ging auf die Straße… und das war mutig… Doch wendet man sich dann schnell der Deutschen Einheit zu und das Gedenken und die dazu gehaltenen Reden werden am 9. November denen des 3. Oktober sehr ähnlich.</p>
<p>Dabei entsteht dann der Eindruck, als ob damals Kanzler Helmut Kohl die Einheit geschaffen habe, unterstützt von US-Präsident George Bush sen. und mit letztlicher Zustimmung von Michail Gorbatschow. In dieser Erzählung sind die Ostdeutschen schließlich <strong>OBJEKT</strong> einer Wohltat des Westens. Aus dieser Perspektive – der eigentlich Handelnde war der Westen &#8211; entwickelte sich dann auch die in Ostdeutschland weit verbreitete Deutung einer schlichten Übernahme oder gar Kolonisierung der DDR. Doch diese öffentlich prägenden Erzählungen entsprechen in meinen Augen nicht den historischen Abläufen. Ich versuche es einmal anders, wenn auch nur verkürzt:</p>
<h3><strong>Die Vorgeschichte der Friedlichen Revolution</strong></h3>
<p>35 Jahre ist es her, dass in der DDR geschah, was viele nicht für möglich gehalten hatten: Die DDR erlebte im Herbst 1989 eine friedliche Revolution. Die kleine Opposition der 80er Jahre organisierte sich neu. Viele hatten vorher die Freiräume der Kirche wahrgenommen, jetzt traten sie aus ihr heraus &#8211; zuerst Ende August die Sozialdemokraten, die kurz darauf eine Partei gründeten, dann neue Bewegungen und demokratische Netzwerke, das „Neue Forum“, „Demokratie Jetzt“, der „Demokratische Aufbruch“, später erweiterte sich das Spektrum. Als die SED denen, die in den Westen wollten, die Wege über Ungarn erneut versperren wollte, gingen erst Zehn-, dann Hunderttausende an immer mehr Orten auf die Straße und stärkten der demokratischen Opposition den Rücken, so dass die SED und die anderen Blockparteien sie schließlich am „Runden Tisch“ als Gesprächspartner anerkennen mussten. In friedlichen Verhandlungen wurde der Weg zur demokratischen Wahl vorbereitet und diese fand schließlich am 18. März 1990 statt. Am 12. April 1990 hatte die DDR nach Koalitionsverhandlungen eine demokratische Regierung und bekannte sich am gleichen Tag – anders als die kommunistische DDR zuvor &#8211; in einer Erklärung der frei gewählten Volkskammer zur deutschen Schuld und zur Verantwortung aller Deutschen, die wir angesichts der Verbrechen des Nationalsozialismus tragen.</p>
<p>Die deutsche Gedenkkultur zu 1989 ist oft zu stark auf die Friedliche Revolution in der DDR fixiert, dabei war sie Teil eines mitteleuropäischen Umbruchs. Es war eine gewaltfreie Selbst-Demokratisierung der Polen und Ungarn, der Deutschen in der DDR sowie der Tschechen und Slowaken. Ähnliche Prozesse spielten sich etwa in den baltischen Staaten ab.</p>
<p>Seit der KSZE-Schlussakte von 1975 hatten sich in ganz Ost- und Mitteleuropa Helsinkigruppen gebildet, die sich auf die dort garantierten Menschenrechte beriefen. Trotz Repression und Gulag ließen sie von ihrem Engagement nicht ab. Gorbatschow begann seit 1985 mit der Politik von Glasnost und Perestroika. Im Dezember 1988 bekannte er sich vor der UNO zu den Menschenrechten und zum Völkerrecht und erklärte die „Freiheit der Wahl“ für die Partnerstaaten. Wo vorher – 1953 in der DDR, 1956 in Ungarn und 1968 in der CSSR – Panzer vorrückten, wenn die Freiheit das Haupt erhob, eröffneten sich nun im europäischen Osten neue Handlungsspielräume zu Selbstbestimmung und Demokratie.</p>
<p>Seit 1980 war in Polen mit der Gewerkschaft Solidarność eine gesellschaftliche Kraft entstanden, die trotz Kriegsrecht und Repression immer mehr erstarkte und tief in der polnischen Gesellschaft verankert war. Hier erklärten sich die unter Druck stehenden kommunistischen Herrscher zuerst zu Verhandlungen bereit – im Februar 1989 begannen die Verhandlungen am Runden Tisch. So ereignete sich in Polen gewissermaßen eine <em>„verhandelte Revolution“</em> – mit großer Wirkung auf die benachbarten Länder. Im August 1989 wurde Tadeusz Mazowiecki als erster nichtkommunistischer Ministerpräsident im bisher kommunistischen Europa gewählt.</p>
<p>In Ungarn hatte eine reformkommunistische Regierung unter Ministerpräsident Miklós Németh schon im Frühjahr 1989 die Fühler gen Westen ausgestreckt und die Grenzanlagen zu Österreich abgebaut. Im Sommer flohen mehr als 50 000 DDR-Bürger über Ungarn in den Westen, andere suchten ihren Weg über Prag oder Warschau.</p>
<p>Mit den von Gorbatschow angestoßenen Reformen und der Selbstermächtigung der mitteleuropäischen Staaten und der DDR eröffneten sich Konturen einer Neuordnung Europas.</p>
<p>In Deutschland fiel im Zuge der Friedlichen Revolution am 9. November 1989 die Mauer. Die ganze Welt schaute zu und wusste, dass sich nun viel Neues entwickeln würde. Damit stand plötzlich die Frage nach der Einheit Deutschlands auf der politischen Tagesordnung &#8211; und war nicht nur Hoffnung, Traum oder verpflichtende Perspektive des Grundgesetzes.</p>
<h3><strong>Die Ostdeutschen verhandelten selbstbewusst</strong></h3>
<p>Doch wie konnte die Einheit erreicht werden? Die Einheit Deutschlands, die, wie sich schnell herausstellte, von der Mehrheit der DDR-Bürger gewollt war, musste verhandelt werden, sowohl zwischen den beiden deutschen Staaten wie international mit den Alliierten des Zweiten Weltkrieges.</p>
<p>Wer aber sollte die Einheit verhandeln?</p>
<p>Für uns, die demokratische Opposition in der DDR war klar, dass man diesen Prozess nicht der nicht gewählten Regierung der SED und der anderen Blockparteien überlassen konnte. Das musste Aufgabe einer aus demokratischen und freien Wahlen hervorgegangenen Regierung sein! Nur eine solche konnte für Verhandlungen zur deutschen Einheit das Mandat haben.</p>
<p>Und so kam es.</p>
<p>Vier Wochen nach dem Fall der Mauer begann der Zentrale Runde Tisch in der DDR. Neben zahlreichen weiteren regionalen Runden Tischen. Von hier aus erfolgten dann auch die ersten Schritte der demokratischen Transformation. In den Verhandlungen am Zentralen Runden Tisch wurde zwischen Dezember 1989 und März 1990 die freie Wahl in der DDR vorbereitet. Der friedliche Übergang in demokratische Verhältnisse begann. Die am 18. März 1990 gewählte und am 12. April etablierte Koalitions-Regierung hatte das Mandat, für die DDR-Bürger die Einheit zu verhandeln. Gleichermaßen begann sie unmittelbar mit der Demokratisierung von Staat und Gesellschaft.</p>
<p>Wer hat nun die deutsche Einheit gemacht? Es macht m.E. doch einen erheblichen Unterschied, ob wir Ostdeutschen in diesem Prozess Objekt waren oder – wie ich behaupte – Subjekt. Wie diese Geschichte erzählt wird, macht da schon etwas aus.</p>
<p>Die große Mehrheit der DDR-Bürger wollte die deutsche Einheit möglichst schnell. Die rechtlich schnellste Möglichkeit wiederum war der <em>„Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes“</em> nach Art. 23 GG. Dieser Weg wurde dann auch gewählt, wobei die Sozialdemokraten in den Koalitionsverhandlungen darauf bestanden, dass dies auch bilateral nach Aushandlung von Verträgen über die Beitrittsbedingungen geschehen sollte. Mit den Verträgen zur Währungsunion und dem Einigungsvertrag wurden diese internen Bedingungen der Einheit innerhalb kürzester Zeit ausgehandelt.</p>
<p>Entsprechend diesem Weg kann und muss man von einer <em>„verhandelten Einheit“</em> sprechen, ausgehandelt zwischen zwei demokratischen deutschen Staaten und mit den Alliierten. Wenn man den Prozess der deutschen Einheit 1989/90 so darstellt, wird deutlich: Die Ostdeutschen sind und waren <strong>SUBJEKT</strong> dieses Prozesses.</p>
<p>Man wird die deutsche Einheit als die Glücksstunde der Deutschen im 20. Jahrhundert ansehen müssen: 45 Jahre, nachdem wir Deutschen so viel Tod und Schrecken über ganz Europa gebracht hatten, nach Jahrzehnten der Teilung im Kalten Krieg, konnten wir Deutschen uns in Freiheit und Demokratie vereinigen, mit der Zustimmung unserer europäischen Nachbarn. In diesem Prozess war die dann demokratische DDR nicht Empfänger einer Wohltat, sondern verhandelnde Mitgestalterin.</p>
<p>Bis heute hat die Geschichte der <em>„verhandelten Einheit“</em> mit den Ostdeutschen als Subjekt in unserer Gedenkkultur keinen angemessenen Ort. Das öffentliche Erinnern schreibt den Ostdeutschen allein die Friedliche Revolution zu – die Einheit dagegen gilt als Werk Helmut Kohls.</p>
<p>Dem ist zu widersprechen!</p>
<p>Die DDR hat sich, wie die anderen Länder Mitteleuropas, selbst demokratisiert. Nicht die DDR ging unter, sondern die kommunistische Herrschaft in der DDR. Die letzte und kurze Phase einer nun wirklich demokratischen DDR war die entscheidende Voraussetzung für den Prozess zur deutschen Einheit – und ein aktiver Part in diesem Prozess. Diese demokratische DDR und ihre Institutionen haben bis heute kaum Wahrnehmung gefunden, weder politisch noch in der historischen Forschung. Die Regierung der DDR nach der Wahl ist bis heute nicht als wirklich demokratische Regierung anerkannt. Ihre Staatssekretäre, die im Zuge der Vereinigung zum Teil auch internationale Verhandlungen geführt haben, werden nicht als Teil der Regierung angesehen.</p>
<p>Die Friedliche Revolution in der DDR gehört in den Zusammenhang des demokratischen Aufbruchs in ganz Mitteleuropa – einschließlich des Mauerfalls.</p>
<p>Der Prozess der deutschen Einheit vom Mauerfall bis zur Vereinigung im Oktober 1990 ist jedoch zusätzlich als aufrechter Gang der Ostdeutschen in diese Einheit zu beschreiben. Die Ostdeutschen wollten diese Einheit nicht nur, sondern trieben sie auch politisch voran und gestalteten sie durch die von ihr gewählte Regierung mit.</p>
<p>Doch dieser einen – positiven und zentralen – Perspektive ist auch eine weitere hinzuzufügen: die berechtigte Frage nach den Fehlern und Schwierigkeiten, die zu der nachträglich so negativen Einschätzung vieler Ostdeutscher geführt hat. Denn natürlich gab es in diesem Prozess auch vielerlei Fehleinschätzungen und problematisches Agieren bei den Handelnden in West und Ost. Da ist auch von fehlender Verständigungsbereitschaft, von konsequenter Durchsetzung der eigenen Interessen zu sprechen, vom Ausspielen der westlichen Dominanz, von fehlender Empathie und gelegentlich anmaßender Arroganz und Respektlosigkeit gegenüber den Vertretern der DDR. Da gibt es berechtigte Anfragen an die Akteure der Bundesregierung – doch gilt es, solches jeweils konkret zu benennen und von pauschalen Urteilen wegzukommen.</p>
<p>Zu dieser Geschichte gehört aber zugleich auch die Missachtung vieler DDR-Bürger gegenüber den Bemühungen der von ihnen selbst gewählten, eigenen Regierung. Diese verhandelte in deren Interesse und wurde vielfach dadurch geschwächt, dass die eigenen Bürger diese Verhandlungen als Zeitverschwendung auf dem Weg einer schnellen Einheit ansahen. So muss jeder sich einmal erinnern – und sich selbst kritisch befragen, was sie oder er damals dachte, wofür man eintrat und nicht zuletzt, wen man wählte. Wählen hat Folgen! Das gilt damals wie heute.</p>
<p>Nur in einem in dieser Weise differenzierenden Fragen und Befragen kommen wir weg von den rückblickend pauschalen Bewertungen und Schuldzuweisungen.</p>
<h3><strong>Aspekte der Einheit</strong></h3>
<p>Eine historische Darstellung der Positionen der Verhandlungspartner – und ihres Streites darüber – sowie den Verhandlungsverlauf gibt es bis heute nur zum Zwei-Plus-Vier-Vertrag, nicht zu den bilateralen Verträgen. Ebenso wenig entsprechende Quellendokumentationen. In meinen Erinnerungen habe ich einige Aspekte dazu benannt, einschließlich einiger kritischen Bemerkungen auch zu meinen eigenen Verhandlungspositionen. Auch innerhalb der DDR-Regierung und der sie tragenden Fraktionen in der Volkskammer gab es ja mancherlei Auseinandersetzungen, die dann schließlich auch zum Bruch der Koalition führten.</p>
<p>Um über die üblichen pauschalen Aussagen und Anklagen hinauszukommen, bedarf es hier noch vielfältiger, differenzierender Forschung. Nach der Öffnung der Akten zur Arbeit der Treuhand hat eine solche zu diesem Themenfeld begonnen und das führt zunehmend zur Überwindung häufig wiederholter (Vor-)Urteile. Andere Themen sind noch wenig erforscht. Ich möchte nur zwei konkrete Punkte benennen, die mit in meinen Verantwortungsbereich als Außenminister der DDR gehörten.</p>
<p><strong>Erstes Beispiel</strong>: Der Abzug der sowjetischen Truppen aus Deutschland vor 30 Jahren. Ein Thema, das im Zuge der Vereinigung vertraglich geregelt werden musste. Im Juli 1990 sagte Gorbatschow im Kaukasus zu, dass das geeinte Deutschland der Nato angehören könne, entsprechend den Prinzipien der KSZE, nach der jedes Land seine Bündnispartner selbst wählen kann. So wurde dort auch festgelegt, dass der Rückzug der sowjetischen Truppen aus Deutschland vertraglich geregelt werden sollte (sowie die Finanzierung für die Zeit des verbleibenden Aufenthalts). Die Bundesregierung sollte diese Verhandlungen in enger Abstimmung mit der Regierung der DDR vornehmen. Denn es ging ja um das Territorium der DDR – und hier hatte man die Erfahrungen mit diesen Truppen gemacht.</p>
<p>Wir hatten uns in der DDR-Regierung auf diese Fragen vorbereitet – und mussten dann feststellen, dass die Bundesregierung uns aus den Vorbereitungen zu diesem Vertrag ausschloss. Ich halte das bis heute für einen Skandal, denn bis zur Vereinigung war dies das Territorium der DDR und wir waren hier die gewählte Regierung. Dazu kam, dass die Bundesregierung keinerlei Ahnung von den konkreten Bedingungen hatte. So war das Ergebnis entsprechend. Es wurde vereinbart, dass die Sowjetunion für die benutzten Liegenschaften eine Summe X bekommt (die Höhe war anfangs sehr umstritten). Von dieser Summe sollte eine Summe Y abgezogen werden, die aus den Schäden an Umwelt-, Munitions- und anderen Belastungen errechnet werden sollte. Dies Verfahren führte natürlich dazu, dass alle diese Schäden von den sowjetischen Truppen möglichst versteckt wurden, um die Reduzierung der Zahlungen an die Sowjetunion zu verhindern. Unser Vorschlag und Interesse wäre dagegen eine pauschale, gewissermaßen politische Entschädigung gewesen – und von Anfang an die Bemühung, die Jahre bis zum endgültigen Abzug zu nutzen, um die Schäden gemeinsam zu beseitigen. Es dauerte zwei Jahre, bis dann auch die Bundesregierung umschwenkte, doch da war vieles nicht mehr zu retten.</p>
<p><strong>Ein zweites Beispiel</strong>: Auch da, wo der Runde Tisch und dann die letzte, nun wirklich demokratische DDR-Regierung eine Entscheidung traf, die für das gegenwärtige Deutschland große und segensreiche Folgen hatte, wird dies bis heute immer wieder anders beschrieben. Ich meine die Einladung sowjetischer Juden in die DDR und damit nach Deutschland. Nach einer Forderung des Runden Tisches im Februar 1990 hatte die Volkskammer gleich zu Beginn ihrer Tätigkeit in der oben schon erwähnten Erklärung vom 12. April 1990 beschlossen: <em>„Wir treten dafür ein, verfolgten Juden in der DDR Asyl zu gewähren.“</em></p>
<p>In den verschiedenen Republiken der Sowjetunion fühlten sich Juden zunehmend unsicher und verließen das Land – 1988 waren es etwa 20.000, 1989 schon mehr als 200.000 Menschen. Aus ganz verschiedenen Gründen wollten viele nicht nach Israel gehen und die im demokratischen Wandel begriffene DDR wurde für sie interessant. Wir als DDR-Regierung zeigten uns dafür offen und erließen dafür schließlich im Juli 1990 eine entsprechende Verordnung. Da hatte die faktische Einwanderung mit Touristenvisum auch schon begonnen und wurde dann in geregelte Bahnen überführt. Die Bundesregierung wollte diese Einwanderung verhindern – und dann wenigstens begrenzen, da sie Deutschland nicht als Einwanderungsland sah.</p>
<p>Bis zum 3. Oktober 1990 waren knapp 3000 Juden eingewandert, andere waren auf dem Weg. Der Strom ließ sich nicht mehr stoppen – und die Bundesregierung musste einsehen, dass sie Juden auch nicht wieder ausweisen konnte. Nach der Vereinigung wurde im Bundestag darüber diskutiert, wie weiter zu verfahren sei. Schließlich – nach der Bundestagswahl im Dezember 1990 – ging die Bundesregierung Anfang 1991 dazu über, die ankommenden Juden nach der sogenannten Kontingentregelung zu behandeln, die man früher für die sogenannten Bootsflüchtlinge aus Vietnam geschaffen hatte.</p>
<p>Als 2021 zum Holocaustgedenktag im Deutschen Bundestag an das jüdische Leben seit 1700 Jahren in heute deutschen Landen erinnert wurde und auch an das reiche jüdische Leben der Gegenwart dank der Einwanderung zur Sprache kam, wurde nicht erwähnt, woher diese Initiative kam. Entsprechend hat das Bundesinnenministerium 2021 (!) zu einer Feier zum 30. Jahrestag der Einwanderung von Juden aus der früheren Sowjetunion eingeladen, als wäre es eine Entscheidung der Bundesregierung <u>nach</u> der Vereinigung gewesen. Offensichtlich durfte auch selbst von der demokratischen DDR-Regierung 1990 nichts Gutes für Deutschland ausgehen…</p>
<p>In ganz Deutschland hat sich durch diese Initiative und die damit beginnende Einwanderung ein sehr differenziertes jüdisches Leben entwickelt. Eine schöne Frucht dieser bewegenden Zeit – aber bis heute als solche kaum im Blick. Im kommenden Jahr – 2025 – gäbe es die gute Gelegenheit, dieser schönen Entwicklung nach 35 Jahren zu gedenken. Gleichzeitig gehörte natürlich dazu, auch die gegenwärtige Gefährdung dieses Reichtums durch einen grassierenden Antisemitismus in den Blick zu nehmen.</p>
<p><strong>Die Verfassungsdebatte 1989/1990</strong></p>
<p>Schon in der Friedlichen Revolution spielte die Verfassungsfrage eine wichtige Rolle. Am 26. August 1989 jährte sich die Erklärung der Bürger- und Menschenrechte der Französischen Revolution zum 200. Male. Als „Arbeitskreis Theologie und Philosophie“ bei der Studienabteilung des Bundes der evangelischen Kirchen veranstalteten wir aus diesem Anlass in der Golgathakirche in Berlin ein Menschenrechtsseminar, um die Grundfragen von Recht und Freiheit zu diskutieren. Am Ende dieses Seminars verlas ich im Plenum den von Martin Gutzeit und mir verfassten Aufruf zur Gründung der Sozialdemokratischen Partei in der DDR (SDP), in welchem wir uns zu den westlichen Werten, zur Gewaltenteilung und einer parlamentarischen Demokratie westlichen Musters bekannten. Zentral war dabei, dass wir nicht nur Rechte einklagten, sondern dafür eintraten, Rechtsstaatlichkeit neu zu konstituieren.</p>
<p>In den folgenden Wochen, während der Friedlichen Revolution verfiel die Macht der SED zunehmend. Am 9. November wurde aus dem SED-Plan, mit einem begrenzten Reisegesetz wieder die politische Initiative zu ergreifen, im Zuge der Friedlichen Revolution und des Aufbruchs der Massen der Fall der Mauer. Am 1. Dezember 1989 wurde aus der DDR-Verfassung die führende Rolle der SED gestrichen. In der ersten Sitzung des Runden Tisches, der den friedlichen Weg zu freien Wahlen bereiten sollte, wurde beschlossen, eine neue Verfassung vorzubereiten. Dafür wurde eine Kommission gegründet.</p>
<p>Selbst innerhalb der Opposition gab es keine Einigkeit, wie weit diese Vorbereitung gehen sollte. Die meisten waren der Meinung, dass diese Kommission einen Verfassungsentwurf vorbereiten sollte, wir als Sozialdemokraten traten dafür ein, dies den künftigen, gewählten Mandatsträgern zu überlassen, dass es also nur um Vorarbeiten gehen könne. Durch die Entscheidung Ende Januar 1990, den ursprünglichen Wahltermin im Mai auf den 18. März 1990 vorzuziehen, lag in der letzten Sitzung des Runden Tisches am 12. März noch kein fertiger Entwurf vor. Für die Vorstellung dieser Arbeiten durch den Sprecher der Kommission, Gerd Poppe, hatte der Runde Tisch dann auch nur eine Stunde Zeit. Trotzdem war es dann beachtlich, dass es der weiterarbeitenden Kommission noch gelang, zur Ernennung der demokratischen Regierung in der Volkskammer am 12. April 1990 einen vollständigen Entwurf vorzulegen. Dabei soll auch daran erinnert werden, dass an dieser Arbeit auch Verfassungsexperten aus dem Westen eingeladen wurden, genannt seien nur Ulrich K. Preuß, Helmut Simon, Axel Azzola, Alexander von Brünneck und Bernhard Schlink.</p>
<p>Doch hatten sich mit der Wahl die Verhältnisse geändert. Die große Mehrheit der DDR-Bevölkerung hatte für eine schnelle Vereinigung votiert. Mit diesem Wahlergebnis war klar, dass die Vereinigung rechtlich als Beitritt nach Art. 23 des GG vollzogen werden sollte. Wir als Sozialdemokraten hatten in den Koalitionsverhandlungen noch durchgesetzt, dass ausgehandelte Verträge eine Voraussetzung des Beitritts sind, nicht nur international in den Zwei-plus-Vier-Gesprächen mit den Alliierten des Zweiten Weltkrieges, sondern auch bilateral.</p>
<p>So war mit dem Regierungsantritt der neuen Regierung klar, dass die Vorbereitung dieser Verträge zur deutschen Einheit und die Etablierung demokratischer Strukturen in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft absolute Priorität haben mussten. Dazu gehörte dann übrigens auch die Bildung der Länder und damit einer föderalen Struktur. In dieser Situation eine Diskussion über eine neue DDR-Verfassung zu beginnen, hätte bei der Mehrheit der Bevölkerung nur zu Kopfschütteln und heftigen Protesten geführt. Deshalb lehnte das die Große Koalition gegen den heftigen Protest der Abgeordneten aus den Bürgerbewegungen des Herbst 1989 auch ab.</p>
<p>Der Vorschlag Lothar de Maizières, die DDR-Verfassung von 1949 als Grundlage für demokratisch notwendige Transformation einzusetzen, erwies sich bei näherem Hinsehen als unrealistisch. Richard Schröder schlug mit Unterstützung der Sozialdemokraten vor, dem spanischen Beispiel der 1970er Jahre folgend, im <em>„Bausteinverfahren“</em> die DDR-Verfassung an die jeweils notwendigen Herausforderungen der demokratischen Umgestaltung anzupassen. Im Wesentlichen wurde dann auch so verfahren. Im Zusammenhang mit dem Ersten Staatsvertrag zur Währungsunion wurde dann in einem Verfassungsgrundsätzegesetz alles außer Kraft gesetzt, was dem Grundgesetz widersprach.</p>
<p>Gerade denen, die im Herbst 1989 für Freiheit und Demokratie stritten, war nun gerade auf dem Hintergrund, dass die Vereinigung als Beitritt vollzogen wird, wichtig, dass es wenigstens einer gemeinsamen Überarbeitung des Grundgesetzes bedürfe, bei der die DDR-Bürger sich mit ihren Vorstellungen einbringen können. Diese neue Verfassung solle dann in einem Volksentscheid von allen Deutschen beschlossen werden. Dem verweigerte sich die Bundesregierung. In einem Spiegelgespräch mit Wolfgang Schäuble bin ich für eine solche Überarbeitung eingetreten. Es wurde vor der freien Wahl geführt, dann aber erst am 19. März 1990 veröffentlicht.</p>
<p>Übrig blieb, im Einigungsvertrag Art. 5 festgehalten, dass sich Bundestag und Bundesrat nach der Vereinigung noch einmal mit dem Grundgesetz befassen sollten, um es den neuen Verhältnissen anzupassen. Diese Verfassungskommission arbeitete dann von 1991 bis 1994. Die Regierung Kohl war jedoch nur zu geringfügigen Änderungen bereit. Der Beitrittsartikel 23 GG wurde zum Europaartikel. Darüber hinaus gab es schließlich nach heftigen Debatten nur die Bereitschaft, das Staatsziel zum Schutz der Umwelt mit aufzunehmen. Zwar forderte die Bundesregierung in diesen Jahren mit anderen europäischen Partnern mit Recht, dass die neuen Demokratien in Europa Minderheitenrechte anerkennen und einhalten müssten auf ihrem Weg in die EU, zudem gibt es diese Bestimmungen auch in deutschen Länderverfassungen, aber die CDU verweigerte die von uns geforderte Aufnahme dieser Rechte ins Grundgesetz. So erfüllte diese Kommission in keiner Weise die Erwartungen derer, die sich davon einen Akt der Selbstbestimmung und Identifikation aller Deutschen in Ost und West mit diesem vereinten Deutschland erhofften. So bleibt bis heute ein weit verbreitetes Unbehagen, dass nicht wenigstens diese Bereitschaft zu einer Ost und West integrierenden vorsichtigen Überarbeitung des Grundgesetzes mit dem Ziel einer neuen Verfassung vorhanden war.</p>
<h3><strong>Das vorläufige Grundgesetz zu unserer dauerhaften Verfassung machen!</strong></h3>
<p>Nach der Verfassungskommission sind 30 Jahre vergangen. Inzwischen haben auch wir Ostdeutschen gute Erfahrungen mit dem Grundgesetz machen können. Mehrfach wurde es verändert. Einige vereinbarte Änderungen – ich erwähne nur die <em>„Kinderrechte“</em> oder das <em>„Staatsziel Kultur“</em>, Projekte der Großen Koalitionen 2013-2021 – haben bisher keine notwendige Mehrheit gefunden. Beobachtete man die jeweiligen Debatten zu diesen und anderen Themen, zeigte sich, dass die Diskussionslinien nirgendwo zwischen Ost und West verliefen.</p>
<p>2019 und 2024 wurden der 70. beziehungsweise 75. <em>„Geburtstag des Grundgesetzes“ </em>vielfach begangen. Sowohl 2019 wie 2024 wurde in zahlreichen Reden und Artikeln die grundlegende Bedeutung hervorgehoben, die dieses Grundgesetz in den Jahrzehnten der Bundesrepublik Deutschland hatte. Das gilt dabei nicht nur für die gut 40 Jahre bis 1990, sondern auch für die fast 35 Jahre im vereinten Deutschland.</p>
<p>Nach den Schrecken und Verbrechen, die wir Deutschen in der Zeit des Nationalsozialismus über ganz Europa gebracht haben, nach millionenfacher grausiger Verletzung von Recht und Menschlichkeit waren die ersten 20 Artikel des Grundgesetzes wie Paukenschläge, die Deutschland auf eine neue Grundlage stellen sollten. <em>„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“</em> Das Bekenntnis zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten, die 1948 von der UNO beschlossen worden waren, und die folgenden Grundrechtsartikel 1 – 20 sollten dauerhaft gelten.</p>
<p>Das Grundgesetz – 1949 noch ein Zeugnis der Teilung und der Abwehr gegenüber dem Kommunismus, der im Osten Europas und auch Deutschlands diese Würde und Grundrechte zutiefst missachtete – schrieb die Lehren aus der Vergangenheit fest und hatte zum Ziel, dass diese künftig einmal für alle Deutschen möglich werden sollten. Das Streben nach der Einheit in Freiheit und Demokratie, die vor 75 Jahren, im Kalten Krieg und der sich immer mehr manifestierenden Teilung Europas und der Welt nicht möglich war, bekam Verfassungsrang. Dafür hatte der alte Artikel 146 eine wesentliche Bedeutung.</p>
<p>Wer sich das Grundgesetz nun aus Anlass seines 75. Geburtstags einmal wieder zur Hand nimmt und darin liest, stellt am Ende plötzlich fest, dass es nur vorläufig gilt: Der letzte Artikel 146 schreibt nämlich fest, dass es seine Gültigkeit an dem Tage verliert, <em>„an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“</em></p>
<p>Man hat nach der Vereinigung im Jahr 1990 auch in der Verfassungskommission diesen Artikel erhalten, da die Unzufriedenheit mit den Ergebnissen so groß war.</p>
<p>Heute, 30 Jahre später, müssen wir uns jedoch fragen, ob das sinnvoll ist.</p>
<p>Die Einheit Deutschlands ist Realität. Es gibt in den letzten 30 Jahren keine konkreten Forderungen für eine Grundgesetzänderung, die spezifisch Ostdeutschland betrifft. Gleichwohl hat sich das Grundgesetz nicht nur bewährt, sondern auch als anpassungsfähig für neue Herausforderungen erwiesen.</p>
<p>Deshalb: Warum dann heute noch diese Vorläufigkeit? Welcher Weg soll da offengehalten werden? Ich bin dafür, diese zu beenden und den Artikel 146 zu streichen!</p>
<p>Wenn das Grundgesetz so grundlegend ist, wie wir es in diesen Tagen hören – und wir das wohl auch in großer Mehrheit so empfinden und für richtig halten, dann braucht es kein Warten darauf, dass die Deutschen sich eine neue Verfassung geben.</p>
<p>Ja, es ist sogar kontraproduktiv und verunsichernd. Reichsbürger und andere Feinde unseres so verfassten demokratischen Gemeinwesens nehmen diese Vorläufigkeit als Begründung für ihre Infragestellung.</p>
<p>Wir haben eine Verfassung – das Grundgesetz, das wir nun auch formal zu einer solchen machen sollten! 2024 haben wir das Grundgesetz gefeiert, mit dem wir Ostdeutschen nun auch schon bald 35 Jahre lang beste Erfahrungen gemacht haben.</p>
<p>Ich kenne kein Land, dessen Verfassung mir lieber wäre! Gleichzeitig erleben wir, dass nicht nur in unserem Land, sondern in Europa und weltweit die freiheitliche und liberale Demokratie, die im Grundgesetz für Deutschland festgeschrieben ist, unter Druck steht. Der 75. Geburtstag des Grundgesetzes und der 2025 anstehende 35. Jahrestag der Deutschen Einheit sollten uns Anlass nicht nur zu Feiertagsreden sein, sondern Gelegenheit zur Selbstvergewisserung geben.</p>
<p>Nehmen wir ernst, was wir im vergangenen Jahr wieder Wichtiges zu diesem Grundlagen-Text gesagt und gehört haben, und nehmen es als Orientierung für die Zukunft.</p>
<p>Man kann (historisch) erklären, wie es zum alten und dann jetzigen Artikel 146 kam. Sachlich begründen, weshalb wir ihn heute noch brauchen, aber wohl kaum.</p>
<p>Im Ernstnehmen des Grundgesetzes als bleibende Grundlage unseres Gemeinwesens auch für die Zukunft sollten wir uns vornehmen, zum 35. Jahrestag der Deutschen Einheit die Vorläufigkeit des Grundgesetzes durch Streichung des Artikels 146 aufzuheben und es so zu unserer Verfassung der Zukunft zu machen.</p>
<p>In den folgenden Monaten kann man sich das Grundgesetz anhand der Festreden noch einmal anschauen – Monate der Selbstvergewisserung und Prüfung der Tragfähigkeit dieser Grundlagen für die Zukunft – und dann spitzen wir nicht nur den Mund, sondern pfeifen auch und machen dieses Grundgesetz zu unserer dauerhaften Verfassung!</p>
<p>Vielleicht finden sich ja dann sogar noch die notwendigen Mehrheiten, um diese Verfassung dann noch besser zu machen &#8211; etwa durch die Sicherung von Kinderrechten, wie es die vergangene Große Koalition einmal wollte. Oder man findet eine Formulierung für das Staatsziel Kultur. Verschiedene Vorschläge für weitere Änderungen stehen im Raum, vielleicht sogar solche zur Sicherung von Minderheitenrechten, die bisher in Deutschland nur in Länderverfassungen und im Lissaboner Vertrag stehen.</p>
<p>2024 ist auch darauf hingewiesen worden, dass es wohl sinnvoll wäre, den Artikel 139 GG neu zu formulieren. Wir sollten uns für die Abweisung nazistischen Gedankengutes nicht mehr nur auf die Verbote der Alliierten beziehen, sondern dies aus eigener Überzeugung formulieren. Die Landesverfassung von Mecklenburg-Vorpommern hat dies in ihrem Artikel 18a getan und könnte hier Orientierung geben. Darauf hat Bodo Ramelow m Mai 2024 in der FAZ hingewiesen</p>
<p>Doch am Gelingen solcher Ergänzungen hängt es nicht.</p>
<p>Sich gerade angesichts vieler Anfragen an die Tragfähigkeit unserer Demokratie über unsere gesellschaftlichen und staatlichen Rechts-Grundlagen neu zu vergewissern und sie schließlich für dauerhaft zu erklären, wäre ein großer Gewinn.</p>
<p>So lasst uns zum 35. Tag der Deutschen Einheit 2025 durch Streichung des Vorläufigkeitsartikels 146 das Grundgesetz zu unserer Verfassung machen.</p>
<h3><strong>Aufarbeitung und Gedenken</strong></h3>
<p>Nach dem Ende des Kalten Krieges und der kommunistischen Diktatur standen die neuen Demokratien mit der notwendigen staatlichen und gesellschaftlichen Transformation vor der großen Herausforderung, diese Diktaturen, ihre Geschichte und Nachwirkungen aufzuarbeiten. Dazu gehörte insbesondere die Würdigung der Opfer und die Frage des Umgangs mit den Verantwortlichen für die Verbrechen und das Unrecht der Vergangenheit.</p>
<p>Schon in der Zeit der demokratischen DDR nach der freien Wahl begann die Volkskammer 1990, sich diesen Aufgaben zuzuwenden, so trat sie für die Öffnung der Akten des Repressionssystems und der Staatssicherheit ein. Mit der Einsetzung eines <a href="http://www.stasiunterlagen-behoerde.de/">Bundesbeauftragten für die Unterlagen der Staatssicherheit</a>, den Rehabilitationsgesetzen, der Einrichtung zweier Enquete-Kommissionen des Deutschen Bundestages nahm das vereinte Deutschland mit beachtlichen Anstrengungen diese Herausforderung an. Entsprechend den Empfehlungen der 2. Enquete-Kommission schuf der Deutsche Bundestag die <a href="https://www.bundesstiftung-aufarbeitung.de/de/start">„Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur“</a> und erarbeitete eine Gedenkstättenkonzeption, durch welche nun Gedenkstätten und authentische Orte beider Diktaturen, des Nationalsozialismus und des Kommunismus, in ganz Deutschland gefördert werden.</p>
<p>Sowohl die „Bundesstiftung Aufarbeitung“ wie der „Bundesbeauftragte“ wurden aktiv in der Zusammenarbeit und Vernetzung mit anderen Institutionen in Europa, die sich ähnlichen Aufgaben in anderen Ländern widmen. Diese internationale Arbeit ist wichtig und muss weiter ausgebaut werden, wird doch gerade erst in der Gesamtsicht der Charakter des kommunistischen Systems erkennbar. Mit der Übertragung der Aufgaben des Bundesbeauftragten für die Stasiunterlagen an das Bundesarchiv wurde beim Bundestag die neue Institution einer Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur geschaffen, welche mit großem Engagement der Verantwortung für die Opfer eine Stimme gibt und ihre Interessen ins politische Gespräch bringt. Ihren Forderungen entsprechend sollte zu den bevorstehenden 35. Jahrestagen die seit Jahren geforderte Umkehrung der Beweislast bei der Anerkennung gesundheitlicher Schäden beschlossen werden, wie sie bei den NS-Opfern seit Jahrzehnten Praxis ist. Ebenfalls sollte eine Lösung gefunden werden für die Entschädigung der Vertragsarbeiter aus Mosambik, die als relativ kleine Opfergruppe seit 1990 weitgehend vergessen wurde.</p>
<p>Wichtige Projekte, die schon vor Jahren vom Bundestag beschlossenen sind bzw. sich in der Planungsphase befinden, harren bis heute der Vollendung:</p>
<ul>
<li>Das Denkmal zur Erinnerung und Mahnung an die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft in Deutschland.</li>
</ul>
<ul>
<li>Der Bau des Freiheits- und Einheitsdenkmals, dessen Vollendung schon mehrfach angekündigt wurde.</li>
</ul>
<ul>
<li>Schon die zweite Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages hatte 1998 empfohlen, in einer eigenständigen Institution an Opposition und Widerstand in der SBZ und DDR zu erinnern. In den letzten Jahren wurde die Errichtung eines „Forums Opposition und Widerstand 1945 – 1990“ vorbereitet. Dieses Forum sollte jedoch – anders als bisher geplant – in öffentlicher Trägerschaft im Zentrum Berlins entstehen. Opposition und Widerstand in der SBZ begannen unmittelbar nach dem Krieg und endeten mit der siegreichen Friedlichen Revolution in der DDR. Sie gehören in die deutsche Freiheitsgeschichte der beiden letzten Jahrhunderte und dürfen durch den Standort in Lichtenberg nicht von der Auseinandersetzung mit der Staatssicherheit überschattet werden. Dieses Forum soll eine Dauerausstellung, die Möglichkeit für Wechselausstellungen, Bibliothek, ein Archiv und Ressourcen für Forschung und Bildungsarbeit erhalten. Es sollte mit den verschiedenen, oft privatrechtlichen Institutionen, die sich diesem Themenfeld widmen eng vernetzt sein.</li>
</ul>
<h3><strong>Demokratie – Grundlage und Herausforderung</strong></h3>
<p>Die Opposition in der DDR der 1970er und 1980er Jahre sowie die Friedliche Revolution in der DDR vor 35 Jahren hatten vor allem eine Demokratisierung der DDR zum Ziel. Erst als sich mit dem Fall der Mauer und den Umbrüchen des Jahres 1989 in Mitteleuropa realistische Perspektiven auch auf die deutsche Einheit eröffneten, wurde sie zum zentralen operativen Ziel der Deutschen in Ost und West. Schon vorher hatten in den 80er Jahren wichtige Vertreter der Solidarnosc in Polen die deutsche Einheit als wichtige Bedingung für den eigenen Weg Richtung Westen benannt. In Polen und Ungarn wurde mit der Demokratisierung des eigenen Landes schon früh ein <em>„Zurück nach Europa“</em> gefordert. Dabei wurde <em>„Europa“</em> einerseits zum Symbol für Freiheit und Demokratie, für die liberalen Werte UN-Charta und der Menschenrechte, andererseits aber suchte man den Anschluss an die „Europäischen Gemeinschaften“ als Institutionen, in welchen diese Werte gesichert sind. Der Sieg von Freiheit und Demokratie 1989/90, die Überwindung des Kommunismus war damit sehr schnell verbunden mit dem Streben nach der deutschen Einheit in der DDR, mit dem Streben nach der Integration in die Europäischen Gemeinschaften.</p>
<p>Gleichzeitig hatte vielfach der Wunsch nach Selbstbestimmung und Demokratie auch eine nationale Dimension. Das galt einerseits besonders für die Vielvölkerstaaten Sowjetunion und Jugoslawien, aber auch für die Satellitenstaaten der Sowjetunion, für die die nationale Souveränität eine besondere Rolle spielte. In diesen Zusammenhang gehört auch die friedliche Trennung der Tschechoslowakei und die Entstehung der unabhängigen Staaten Tschechien und Slowakei.</p>
<p>Schon früh gab es dann in den sich demokratisierenden Ländern in der Gesellschaft ein Anwachsen von Nationalismus und Ausländerfeindlichkeit. So wuchs in der Sowjetunion der Druck auf Juden, so dass Abertausende schließlich auswanderten.</p>
<p>Auch in der DDR gab es Ausländerhass und Fremdenfeindlichkeit. Selbst bei den friedlichen Großdemonstrationen des Herbstes 1989 konnten etwa Vertragsarbeiter aus Mosambik solche Erfahrungen machen. Anfang der 1990er Jahre führten ausländerfeindliche Ausbrüche und rechte Gewalt in Rostock, Hoyerswerda und andernorts zu öffentlichem Erschrecken. Schnell entwickelten sich auch in Ostdeutschland rechte Strukturen, wobei die Drahtzieher vielfach aus dem Westen kamen. Wie in anderen postkommunistischen Staaten nicht nur Mitteleuropas entstanden auch in der DDR rechtspopulistische und nationalistische gesellschaftliche Kräfte, die die grundlegenden Werte der Europäischen Union und des Grundgesetzes infrage stellen.</p>
<p>Gleichwohl ist diese populistische Infragestellung der freiheitlichen Grundwerte nicht nur ein postkommunistisches Phänomen. Die Entwicklungen in Frankreich, den Niederlanden, Italien und nicht zuletzt in den USA machen deutlich, dass die Demokratie heute in einer Weise unter Druck steht, wie man es vor 35 Jahren nicht für möglich gehalten hätte.</p>
<p>Gerade in den letzten Jahren wird mehr und mehr deutlich: Die durch den Freiheitswillen der Menschen in Mitteleuropa und der DDR errungene Demokratie, die Europa in der Folge zusammenwachsen ließ, muss gesichert und verteidigt werden – innerhalb Deutschlands und der Europäischen Union wie gegenüber den Feinden von außerhalb, insbesondere vor Russland. Hier ist eine strategische Zusammenarbeit von EU und NATO von größter Bedeutung.</p>
<p>Eine wehrhafte Demokratie zu schaffen, ist eine gemeinsame Herausforderung in Deutschland und Europa. Um hier erfolgreich zu sein, braucht es einen starken gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Gewissheit, dass unsere Werte auch in Zukunft tragfähig sind, und den gemeinsamen Willen, sie zu verteidigen.</p>
<p><strong>Markus Meckel</strong>, Berlin</p>
<h3><strong>Zum Weiterlesen</strong>:</h3>
<ul>
<li>Almuth Berger, Ein Tabu der Nachkriegsgeschichte wird gebrochen – Aufnahme russisch-jüdischer Emigranten in der DDR, in: Dmitrij Belkin / Raphael Gross, Hg., Ausgerechnet Deutschland! Begleitpublikation zur Ausstellung im Jüdischen Museum Frankfurt 2010, Berlin 2010.</li>
<li>Katharina Kunter / Johannes Paulmann, Die unbekannten Politikverhandler im Umbruch Europas – Zeitzeugeninterviews mit ausgewählten Staatssekretären der letzten DDR-Regierung 1990, Göttingen, Vandenhoeck &amp; Ruprecht, 2023.</li>
<li>Markus Meckel, Zu wandeln die Zeiten – Erinnerungen, Leipzig, Evangelische Verlagsanstalt, 2020.</li>
<li>Markus Meckel, Ein Abzug mit Stolpersteinen, In: Michael Daxner / Gerd Harms / Axel von Hoerschelmann / Jann Jakobs / Birgit-Katharine Seemann, Hg., Gut: gegangen – Der Abzug der sowjetischen/russischen Streitkräfte 1990 bis 1994, Potsdam, Strauss Edition, 2024</li>
<li>Patrice Poutrus, Umkämpftes Asyl – Vom Nachkriegsdeutschland bis in die Gegenwart, Berlin, Ch. Links, 2019.</li>
<li>Richard Schröder, Deutschland schwierig Vaterland. Für eine neue politische Kultur, Freiburg, Herder, 1993.</li>
</ul>
<h3><strong>Texte von und mit Markus Meckel im Demokratischen <span style="color: #678f20;">Salon:</span></strong></h3>
<ul>
<li><a href="https://demokratischer-salon.de/beitrag/die-verhandelte-einheit/">Die verhandelte Einheit – Die unerzählte Geschichte der demokratischen DDR-Regierung</a>, Oktober 2023.</li>
<li><a href="https://demokratischer-salon.de/beitrag/deutsche-einheit-in-europa-fuer-europa/">Für ein Forum Opposition und Widerstand in SBZ und DDR</a> – Kritische Anmerkungen zu Prozess und Machbarkeitsstudie (gemeinsam mit Peter Steinbach), November 2022.</li>
<li><a href="https://demokratischer-salon.de/beitrag/deutsche-einheit-in-europa-fuer-europa/">Deutsche Einheit in Europa – für Europa</a> – Markus Meckels Festrede vom 3. Oktober 2022 im Dom zu Brandenburg, November 2022.</li>
<li><a href="https://demokratischer-salon.de/beitrag/zu-wandeln-die-zeiten/">„Zu wandeln die Zeiten“</a> – Gespräche mit Markus Meckel, August 2021.</li>
</ul>
<h3><strong>Eine Ausstellung der Bundesstiftung Aufarbeitung</strong>:</h3>
<p>Unter dem Titel <a href="https://www.bundesstiftung-aufarbeitung.de/de/vermitteln/ausstellungen/frueher-widerstand"><strong>„…denen mitzuwirken versagt war“</strong></a> bietet die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur eine zum Preis von 40 EUR erwerbbare Plakatausstellung, die all den Demokratinnen und Demokraten gewidmet ist, die an der Erarbeitung des Grundgesetzes nicht beteiligt werden konnten, weil sie auf dem Gebiet der SBZ beziehungsweise DDR lebten. Kuratiert wurde die Ausstellung von Anna Kaminsky und Alexander Frese unter Mitarbeit von Sara Brand und Carlotta Strauch. Die Ausstellung umfasst 20 Tafeln im Format DIN A 1, darunter 15 biografische Tafeln, die jeweils zwei Personen porträtieren. Jede Tafel enthält einen QR-Code, der auf Begleitmaterialien im Internet verweist. Wer im Köln-Bonner-Raum interessiert ist, kann sich an den Demokratischen <span style="color: #678f20;">Salon</span> wenden.</p>
<p>(Anmerkungen: Dieser Essay ist eine leicht bearbeitete Fassung eines Artikels für das Periodikum „Erinnern! Aufgabe, Chance, Herausforderung“ 2/2024 – eine Zeitschrift der <a href="https://stgs.sachsen-anhalt.de/stiftung-gedenkstaetten-sachsen-anhalt">Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt</a>. Veröffentlichung im Demokratischen Salon im Oktober 2024, Internetzugriffe zuletzt am 12. Oktober 2024. Das Titelbild zeigt die <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bundesarchiv_Bild_183-1989-1104-437,_Berlin,_Demonstration_am_4._November.jpg">Demonstration auf dem Berliner Alexanderplatz vom 4. November 1989</a>, Foto: Bernd Settnik, Bundesarchiv Bild 183-1989-1104-437, Wikimedia Commons, <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en" target="_blank" rel="noopener">Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 de</a>.)</p>
</div></div></div></div></div>
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			</item>
		<item>
		<title>Die pluralistische Demokratie und ihre Freunde</title>
		<link>https://demokratischer-salon.de/beitrag/die-pluralistische-demokratie-und-ihre-freunde/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Norbert Reichel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Oct 2024 14:48:37 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die pluralistische Demokratie und ihre Freunde Ein Gespräch mit dem Historiker Till van Rahden „Zwar verbanden sich widersprüchliche Vorstellungen mit der Idee der Demokratie als Lebensform. Doch schon lange vor dem Jahr 1968 warnten viele davor, die Demokratie allein als Staatsform zu begreifen. Das Wagnis der Demokratie könne nur gelingen, wenn es von einer  [...]</p>
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<h2><strong>Ein Gespräch mit dem Historiker Till van Rahden</strong></h2>
<p><em>„Zwar verbanden sich widersprüchliche Vorstellungen mit der Idee der Demokratie als Lebensform. Doch schon lange vor dem Jahr 1968 warnten viele davor, die Demokratie allein als Staatsform zu begreifen. Das Wagnis der Demokratie könne nur gelingen, wenn es von einer demokratischen Stimmung getragen sei, die sich nicht in formalen Verfahren erschöpfe, sondern im sozialen Leben zu pflegen sei.“ </em>(Till van Rahden, Demokratie als Lebensform – Ein deutsches Missverständnis, in: Till van Rahden, „Demokratie – eine gefährdete Lebensform“, Frankfurt, Campus, 2019)</p>
<div id="attachment_5306" style="width: 217px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-5306" class="wp-image-5306 size-medium" src="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/10/Till_van_Rahden-207x300.jpg" alt="" width="207" height="300" srcset="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/10/Till_van_Rahden-200x289.jpg 200w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/10/Till_van_Rahden-207x300.jpg 207w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/10/Till_van_Rahden-400x579.jpg 400w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/10/Till_van_Rahden-600x868.jpg 600w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/10/Till_van_Rahden-708x1024.jpg 708w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/10/Till_van_Rahden-768x1111.jpg 768w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/10/Till_van_Rahden-800x1157.jpg 800w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/10/Till_van_Rahden.jpg 873w" sizes="(max-width: 207px) 100vw, 207px" /><p id="caption-attachment-5306" class="wp-caption-text">Till van Rahden. Foto: privat.</p></div>
<p>Der Historiker Till van Rahden (*1967) lehrt Deutschland- und Europastudien an der <a href="https://llm.umontreal.ca/repertoire-departement/corps-professoral/professeur/in/in15071/sg/Till%20Van%20Rahden/">Université de Montréal</a>, ist zudem auch an anderen Hochschulen präsent, etwa an der Carleton University in Ottawa, den Universitäten in Mainz und Siegen sowie am Institut für die Wissenschaft vom Menschen in Wien, am Institut für Zeitgeschichte der Universität Innsbruck und dem Forschungskolleg Humanwissenschaften der Goethe-Universität. Im Zentrum seiner Forschungen und seiner Lehre steht die Frage nach der Demokratie als Lebensform in einer pluralistischen Gesellschaft. Seine Dissertation wurde unter dem Titel „Juden und andere Breslauer. Die Beziehungen zwischen Juden, Protestanten und Katholiken in einer deutschen Großstadt von 1860 bis 1925“ (Göttingen, Vandenhoeck &amp; Ruprecht, 2000) veröffentlicht. Unter dem Titel „Jews and other Germans“ erschien 2008 eine <a href="https://uwpress.wisc.edu/books/2941.htm">amerikanische Ausgabe</a> bei der University of Wisconsin Press.</p>
<p>Till van Rahden veröffentlichte mehrere Bücher, in deren Titel die Demokratie genannt wird, so das bereits zitierte Buch <a href="https://www.campus.de/buecher-campus-verlag/wissenschaft/geschichte/demokratie-15613.html">„Demokratie – eine gefährdete Lebensform“</a> und – als Herausgeber gemeinsam mit Johannes Völz (Goethe-Universität Frankfurt am Main) <a href="https://www.youtube.com/watch?v=udAut7CCe2I">„Horizonte der Demokratie – Offene Lebensformen nach Walt Whitman“</a> (Bielefeld, transcript, 2024). Das Buch ist der erste Band der Reihe „Democratic Vistas – Demokratische Horizonte“. Seine neueste Monographie <a href="https://www.hamburger-edition.de/buecher-e-books/artikel-detail/vielheit/">„Vielheit – Jüdische Geschichte und die Ambivalenzen des Universalismus“</a> (Hamburg, Hamburger Edition, 2022) nennt im Titel den zweiten zentralen Begriff seines Denkens. Weitere von ihm mitherausgegebene Bücher und von ihm verfasste Aufsätze nennt unter anderem der Wikipedia-Artikel, der auch einige biographische Hinweise enthält.</p>
<p>Er bezieht sich auf Traditionen, die bis in die Weimarer Zeit sowie ins 19. Jahrhundert zurückreichen, beispielsweise auf Hans Kelsen, den er in „Demokratie – eine gefährdete Lebensform“ zitiert. <em>„Laut Kelsen ist ‚gerade die Synthese‘ der liberalen Idee der Freiheit mit dem demokratischen Ideal der Gleichheit für die Demokratie charakteristisch. Damit wandte er sich gegen die lange Tradition, beide Prinzipien gegeneinander auszuspielen.“</em> Demokratie ist nicht nur <em>„Herrschaftsform“</em>, sondern auch <em>„Lebensform“</em>.</p>
<h3><strong>Jüdische Inspirationen</strong></h3>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Sie haben sich in ihrer Dissertation „Juden und andere Breslauer“  (Göttingen, Vandenhoek &amp; Ruprecht, 2000) mit der jüdischen Gemeinde in Breslau beschäftigt, eine Gemeinde mit einigen prominenten Mitgliedern, etwa der Familie Lasker, Renate Lasker-Harpprecht sel. A. und Anita Lasker-Wallfisch. Jüdische Inspirationen für die Demokratie – so würde ich vielleicht den Tenor dieser und anderer Ihrer Studien beschreiben.</p>
<p><strong>Till van Rahden</strong>: <em>Ausgangspunkt war für mich – auch wenn mir das damals nicht immer bewusst war – ein Interesse daran, wie Menschen zusammenleben, die durch unterschiedliche kulturelle Traditionen geprägt sind, welche Chancen und welche Konflikte sich daraus ergeben. Ich wollte keine Stadt für meine Dissertation auswählen, in der sich nur zwei Gruppen gegenüberstanden, zum Beispiel eine protestantische und eine katholische oder eine protestantische und eine jüdische. Ich wollte mich mit einer Konstellation beschäftigen, in der es mindestens drei sichtbare religiöse Gruppen gab. Da boten sich nur Frankfurt am Main und Breslau an. Die Provinz Schlesien war katholisch geprägt, Breslau dagegen mehrheitlich protestantisch, aber mit einer bedeutenden katholischen Minderheit. Und es gab eine große jüdische Gemeinde, die schon Ende des 18. Jahrhunderts eine der größten jüdischen Gemeinden im deutschsprachigen Raum war, Ende des 19. Jahrhunderts die zweitgrößte Gemeinde Preußen mit etwa 20.000 Gemeindemitgliedern. </em></p>
<p><em>Zur Vorgeschichte dieser Arbeit gehört mein Studium in den USA. Ich habe dort etwa im Jahr 1992 eine Magisterarbeit über katholischen Antisemitismus an der Johns Hopkins University in Baltimore geschrieben. Baltimore war in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts eine Stadt mit vielen unterschiedlichen Gruppen, Religionen und Sprachen. Eigentlich wollte ich nicht nur über Antisemitismus schreiben, sondern über die Geschichte der Beziehungen unterschiedlicher Gruppen untereinander. Dazu gehören auch Konflikte. In der Magisterarbeit musste ich das Thema einschränken und habe mich auf den katholischen Antisemitismus konzentriert, bei dem Baltimore auch eine Schlüsselrolle spielte. </em></p>
<p><em>Aus dieser Erfahrung habe ich mitgenommen, dass es fruchtbar sein kann, nicht nur auf Feindschaft und Ausschluss, nicht nur auf Konflikte zu schauen, sondern darauf, wie sich soziale Kreise kreuzen und wie Menschen mit Konflikten leben. Während des Studiums in Baltimore habe ich mit oft mit amerikanischen Historikerinnen und Historikern wie Hasia Diner, David Gerber, Marion Kaplan und vor allem </em><a href="https://archive.org/details/historyprofessio0000high"><em>John Higham</em></a><em> ausgetauscht. In einer Zeit, in der sich jüdische Historiker mit der Geschichte der Juden in den USA, italienische Historiker mit der Geschichte der italienischen Einwanderer, irische mit der Geschichte der Iren befassten, betonte Higham, es müsse auch möglich sein, nach den Beziehungen, den Querverbindungen der Gruppen, dem Gemeinsamen und dem Trennenden zu fragen. Für eine Untersuchung im Sinne dieser Frage am Beispiel des deutschsprachigen Europas bot sich Breslau an.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Im Krieg wurden viele Archive und Dokumente zerstört. Wie sah die Dokumentenlage in Breslau aus?</p>
<p><strong>Till van Rahden</strong><em>: Obwohl die Nationalsozialisten Breslau in den letzten Wochen des Krieges zur Festung erklärten und die Zerstörung der Stadt in Kauf nahmen, sind viele Archivalien in Wrocław erhalten. Viele Dokumente waren in Außenlagern deponiert. An manchen Aktenordnern hing in 1990er Jahren noch der Lehm von Feldern, auf denen sie zeitweise gelagert hatten. Das sind keine Arbeitsbedingungen wie im Bundesarchiv. Doch mit ein wenig Polnischkenntnissen konnte man sich durch die Findbücher lesen und hatte dann Zugang zur weitgehend erhaltenen Überlieferung der Stadt, des Regierungspräsidiums und des Oberpräsidiums der Provinz Schlesien. Es war eine facettenreiche Überlieferung, die man auf der Ebene der jüdischen Gemeinde, der Geschichte jüdischer Überlebender, dies dann im Abgleich mit weiteren Dokumenten in New York, in Cincinnati und anderswo aus- und bewerten konnte.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Bei der Recherche brauchten Sie Deutsch und Polnisch als Sprache. Auch Jiddisch?</p>
<p><strong>Till van Rahden</strong>: <em>Nein. Ich glaube, seit etwa der Mitte des 19. Jahrhunderts wurde in der jüdischen Gemeinde Breslau kaum noch jiddisch geschrieben. Das heißt nicht, dass einzelne Familien, die seit etwa 1880 aus dem zaristischen Polen und Russland nach Breslau kamen, nicht zu Hause noch jiddisch gesprochen haben. Breslau hatte keine lebendige jiddische Kulturszene. </em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: War die Breslauer Gemeinde eine liberale Gemeinde, eine Reformgemeinde oder eher eine orthodoxe Gemeinde?</p>
<p><strong>Till van Rahden</strong>: <em>Breslau ist für diese Frage von besonderer Bedeutung. In der Frühphase der Konflikte zwischen Reformjudentum und orthodoxem Judentum war der Geiger-Tiktin-Streit in den 1840er Jahren ein Symbol dieser Auseinandersetzung. Diese wurde von beiden Seiten so intensiv geführt, dass wichtige jüdische Gemeindeeinrichtungen, das Krankenhaus, Altersheime, das Waisenheim, enorme Probleme bekamen, weil die Gemeinde wegen des Steuerstreiks keine Mittel hatte, um die Einrichtungen zu unterhalten. Daraus ergab sich eine Art Leben und Leben lassen. Am Ende gab es drei Strömungen in Breslau: Die Orthodoxie, das liberale Reformjudentum – das war die numerische Mehrheit – und das, was man heute konservatives Judentum nennt, mit einer der wichtigsten Ausbildungsstätten für Rabbiner. Diese drei Strömungen existierten in einer nicht unbedingt liebevollen Koexistenz, aber die Gemeinde hat sich später nie wieder so gespalten wie in den 1840er Jahren.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Wie sah die <a href="https://www.xn--jdische-gemeinden-22b.de/index.php/gemeinden/a-b/471-breslau-schlesien">jüdische Gemeinde Breslau</a> aus, als sie für Ihre Arbeit recherchierten?</p>
<p><strong>Till van Rahden</strong>: <em>Die große Zäsur war das Jahr 1933. Es gab dann unterschiedliche Wellen der Vertreibung und der Emigration. Ein großer Teil der in Breslau gebliebenen Juden wurde 1941, 1942 deportiert und ermordet. Es überlebten nur wenige – sei es in Breslau, sei es in einem Versteck im Umland. Es gibt auch nur wenige, die nach 1945 zurückkamen. Die Stadt war unter der Verwaltung der Roten Armee, dann unter polnischer Verwaltung, zunächst noch mit einem relativ hohen deutschen Bevölkerungsanteil. Und viele derjenigen, die zurückgekommen waren, blieben nicht. </em><a href="https://www.juedische-allgemeine.de/unsere-woche/und-er-hat-doch-etwas-bewirkt/"><em>Ignatz Bubis</em></a><em> etwa wurde 1927 in Breslau geboren und lebte dort bis 1935, als er mit seinen Eltern nach Polen zog. Nachdem er das Ghetto und das Arbeitslager überlebt hatte, kam er 1945 für kurze Zeit nach Breslau zurück. Dort fühlte er sich aber fremd und zog weiter in die westlichen Besatzungszonen. In den folgenden Jahren versuchte Bubis zunächst, sich in Pforzheim und in Berlin durchzuschlagen. </em></p>
<p><em>Breslau war ab 1947/1948 eine polnische Stadt, wo sich vor allem Polen ansiedelten, die aus Lemberg vertrieben worden waren. Damals gab es eine kleine jüdische Gemeinde. In den späten 1960er Jahren, im Zuge der damaligen Welle des Antisemitismus in Polen, haben viele unter ihnen die Stadt verlassen und sind in die USA oder nach Israel ausgewandert. Heute ist die Gemeinde winzig. Doch hat es für Polen eine hohe symbolische Bedeutung, dass es wieder jüdisches Leben im Land gibt.</em></p>
<h3><strong>Vielheit, Vielfalt, Diversity, Diversität</strong></h3>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Der polnische Antisemitismus wäre noch ein anderes Thema, ebenso wie der Antisemitismus in der Sowjetunion und in anderen Ostblockstaaten. Aber das wäre dann Gegenstand eines anderen Gesprächs. Michael Hänel hat im Demokratischen <span style="color: #678f20;">Salon</span> darüber in seinem Essay <a href="https://demokratischer-salon.de/beitrag/sowjetische-protokolle/">„Die Protokolle der Weisen von Moskau“</a> geschrieben, Martin Jander und Anetta Kahane haben einen Band über die <a href="https://demokratischer-salon.de/beitrag/juden-in-der-ddr/">„Juden in der DDR“</a> herausgegeben (Leipzig, Hentrich &amp; Hentrich, 2021). Wenn wir heute über Antisemitismus sprechen, kommt häufig ein anderer Begriff ins Spiel, der Begriff der <em>„Minderheit“</em>, die im Gegensatz zur <em>„Mehrheitsgesellschaft“</em> gesehen wird, die von manchen mit dem populären Begriff von Birgit Rommelspacher dann auch gleich als <em>„Dominanzgesellschaft“</em> charakterisiert wird. Aber was bedeutet es eigentlich, wenn wir eine Gruppe als <em>„Minderheit“</em> bezeichnen?</p>
<p><strong>Till van Rahden</strong>: <em>Viele Studien zur Geschichte der europäischen Juden beschreiben diese als Randgruppe, Außenseiter oder – was neutraler klingt – als Minderheit. Gleichzeitig gibt es eine Historiographie, die vor allem aus der Geschichte des polnischen und russischen Judentums kommt, über private Städte wie Opatów, die im Besitz von Adeligen waren, in denen der jüdische Bevölkerungsanteil im 18. Jahrhundert bei 65 bis 75 Prozent lag. Im deutschsprachigen Bereich findet man dies in sogenannten „Judendörfern“ im Südwesten und auch in manchen anderen Gegenden. Das sind aber in der Regel nur kleine Dörfer. </em></p>
<p><em>Wichtiger ist: Liest man Texte aus dem 18. oder 19. Jahrhundert, findet man keine Passage, in der die jüdische Bevölkerung als Minderheit bezeichnet wird. Das ist erst einmal eine interessante Beobachtung, vor allem im Hinblick darauf, dass wir heute wie selbstverständlich von der jüdischen Minderheit in der europäischen Geschichte sprechen. Später habe ich dann versucht, begriffsgeschichtlich zu rekonstruieren, seit wann das Gegensatzpaar von Mehrheit und Minderheit sich als selbstverständliche Formel etabliert hat, um alle möglichen Formen von Verschiedenheit zu sortieren. Da geht es um Religion, um Kultur, da geht es um sexuelle Orientierung und viele andere Verschiedenheiten mehr. Es ist die Zeit unmittelbar nach dem ersten Weltkrieg nach den Pariser Friedensverträgen, in denen das Prinzip des Minderheitenschutzes festgeschrieben wird. An dieser Begrifflichkeit halten wir bis heute fest. Dagegen spielte der Gegensatz von Mehrheit und Minderheiten in Debatten über kulturelle und religiöse Verschiedenheit bis ins frühe 20. Jahrhundert keine Rolle. Insofern liegt es nahe, darüber nachzudenken, ob dieser Gegensatz überhaupt so wichtig ist. Klammert man diesen Gegensatz ein, wird eine andere Frage wichtiger: die Frage der Macht. </em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Damit landen wir schnell bei wertenden Begriffen wie <em>„Dominanzgesellschaft“</em> oder auch bei allen Facetten von <em>„Identitätspolitik“</em>.</p>
<p><strong>Till van Rahden</strong>: <em>Welche Gruppe hat welchen Zugang, möglicherweise sogar einen privilegierten Zugang zu den Schaltstellen der Macht? Wie ist dieser Zugang umkämpft und welche Mittel setzt die Gruppe ein, die die Machtzentren kontrolliert, um ihre Privilegien zu verteidigen? Das ist keine Frage von Zahlenverhältnissen, es geht nicht darum, ob der Anteil einer Gruppe bei fünf, 15 oder 50 Prozent liegt. </em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Der entscheidende Begriff, mit dem sich Machtverhältnisse beschreiben ließen, wäre dann <em>„Zugang“</em>. Das kann Zugang zu Schulen und Hochschulen, zu Geld, zu Produktionsmitteln, zu den Medien, zum Internet sein.</p>
<p><strong>Till van Rahden</strong>: <em>Dabei spielt auch Antisemitismus eine Rolle. Schaut man, welche Berufsgruppen Juden im 19. Jahrhundert offenstanden, wird deutlich: Je näher man an die Schaltstellen der Macht kam, desto höher wurden die Hürden. Ging es um die entscheidenden Schaltstellen, war Juden bis in die Weimarer Zeit hinein der Zugang verwehrt. Dazu gehörte etwa die Offizierslaufbahn. </em></p>
<p><em>Breslau war eine bedeutende Großstadt. Dem Magistrat und er Stadtverordnetenversammlung gehörten auch jüdische Politiker an, aber erst in der Weimarer Republik gab es jüdische Oberbürgermeister. Bis 1918 mussten Oberbürgermeister in Preußen vom König bestätigt werden. Jeder wusste: das Haus Hohenzollern würde niemals einen jüdischen Oberbürgermeister im Amt bestätigen.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: In der Weimarer Republik fanden viele jüdische Intellektuelle eine Heimat in den demokratischen Parteien, zum Beispiel stark in der Deutschen Demokratischen Partei (DDP), die ich zumindest für die erste Hälfte der 1920er Jahre als einen Vorläufer der sozialliberalen FDP der 1970er Jahre betrachten möchte.</p>
<p><strong>Till van Rahden</strong>: <em>Wenn man nicht nur auf einzelne liberale Parteien blickt, zeigt sich, dass in manchen Kommunen das liberale jüdische Bürgertum das Rückgrat des Liberalismus und besonders des Linksliberalismus bildete. Einer der bekanntesten Namen in Breslau war </em><a href="https://kulturstiftung.org/biographien/heilberg-adolf"><em>Adolf Heilberg</em></a><em>, leider heute weitgehend vergessen, ein damals bekannter Pazifist, lange Vorsitzender der Deutschen Friedensgesellschaft, ein bedeutender Jurist, der sich auch für Fragen des Völkerrechts interessierte und die linksliberale Partei in Breslau und in Schlesien geprägt hat. Ein wichtiger Ideengeber, der aus Breslau stammte, war der Philosoph </em><a href="https://plato.stanford.edu/entries/cassirer/"><em>Ernst Cassirer</em></a><em>, der als Rektor der Hamburger Universität versucht hat, ein politisches Ideal zu entwickeln, das wir heute als „Verfassungspatriotismus“ bezeichnen, nämlich dass das Zusammenleben in einer Demokratie nicht auf der gemeinsamen Herkunft, sondern auf dem Versprechen der Gleichheit und Freiheit des sozialen Rechtsstaats beruht. </em></p>
<p><em>Diese politischen Ideen wurzeln in den politischen Konflikten der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Damals bildete sich ein pluralistisches Gesellschaftsbild heraus, das – wenn die Weimarer Republik Kraftquellen hatte – auf jeden Fall dazu gehörte. Zentral war dabei der heute kaum noch geläufige Begriff der Vielheit. </em><a href="https://mpil100.de/2024/01/hermann-heller-der-aussenseiter-kritiker-und-verteidiger-des-rechtsstaates-in-einer-krisenzeit/"><em>Hermann Heller</em></a><em> etwa begriff das Mehrheitsprinzip der Demokratie 1927 als ein „technisches Mittel“, dank dessen „das Volk als Einheit über das Volk als Vielheit herrschen“ könne. Volkssouveränität setzt voraus, so der aus einer jüdischen Familie aus dem schlesischen Teschen stammende Staatsrechtler, dass eine für alle verbindliche Entscheidung möglich ist, während zugleich das demokratische Volk als Vielheit erhalten bleibt. </em></p>
<p><em>Insofern liegt es nahe, das Nachdenken über Verschiedenheit nicht von der Frage der Gleichheit zu lösen. Systematisch wie politisch könnte es sich lohnen, Debatten über Diversity, Diversität beziehungsweise Vielfalt immer auf Fragen des demokratischen Zusammenlebens zu beziehen, Begriffe wie Gleichheit, Freiheit und Gerechtigkeit also immer mitzudenken. Statt auf die Begriffe der Vielfalt, Diversität oder Diversity zurückzugreifen, könnte es sich dabei als fruchtbarer erweisen, auf den Begriff der Vielheit bzw. Pluralität zu setzen, wie ihn Hermann Heller oder der amerikanische Dichter Walt Whitman geprägt haben. Beide nutzen diesen Begriff eher beschreibend als normativ. Das scheint mir anregend. Die Rede von der Vielheit ist zugleich normativ schwächer als auch politischer und vor allem offener als die Begriffe der Vielfalt, Diversität oder Diversity.</em></p>
<p><em>Gerade wenn die Frage der Verschiedenheit im Zentrum steht, ist es fragwürdig, das demokratische Zusammenleben mit dem Begriff der Vielfalt, der Diversität zu erfassen, weil wir es dann über den Leisten eines Konzepts schlagen, der auf die Welt der Flora und Fauna verweist. Der Vielheit des Demos wird man nicht gerecht, wenn wir sie mit dem Bild der Vielfalt der Arten oder der Biodiversität begreifen. Am Ende landen wir schnell bei der Versuchung, jede Verschiedenheit entlang einer eindeutigen Taxonomie zu sortieren. Wenn wir fragen, wie sich die Bürgerinnen und Bürger in einer Demokratie unterscheiden und wie sie mit diesen Unterschieden leben können, sollten wir Antworten vermeiden, die an die hierarchische Klassifikation einer Schmetterlingssammlung erinnern. Anerkennungskonflikte in einer liberalen Demokratie verkennen wir, wenn wir sie anhand der Logik des (kulturellen) Artenschutzes beschreiben. Wer fragt, wie das Recht auf Verschiedenheit konkret begründet und ausgestaltet werden kann, sollte die Denkfigur der Biodiversität vermeiden. Wem es darum geht, die biologische Vielfalt zu erhalten, der fordert, <a href="https://www.bmuv.de/themen/artenschutz/nationaler-artenschutz/invasive-gebietsfremde-arten/ueberblick-invasive-gebietsfremde-arten">„invasive gebietsfremde Arten“</a> zu kontrollieren und zu bekämpfen, um „die einheimische Tier- und Pflanzenwelt“ zu schützen. Das ist eine Forderung, die leicht in den ethnopluralistischen Rassismus der Neuen Rechten umschlagen kann. Menschliche Verschiedenheit ist eine Frage der Gesellschaft nicht der Natur, so verlockend es ist, beide gleichzusetzen.<br />
</em></p>
<h3><strong>Kultureller Pluralismus</strong></h3>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: In Ihrer Arbeit spielt der Begriff des <em>„Universalismus“</em> eine Rolle. Da geht es meines Erachtens ums Eingemachte. <em>„Universalismus“</em>, oft mit despektierlichem Unterton als <em>„Kosmopolitismus“</em> diffamiert, bezieht sich auf etwas, das in politischen Reden gerne als <em>„westliche Werte“</em> bezeichnet wird, aber eigentlich die Menschenrechte meint, was sich viele aber nicht zu sagen trauen, nicht zuletzt wegen des inzwischen auch bei westlichen Linken und Liberalen sowie bei Staaten des sogenannten „Globalen Südens“ verbreiteten Kolonialismusverdachts. Welche Rolle spielt das Judentum bei der Entstehung des westlichen Universalismus?</p>
<p><strong>Till van Rahden</strong>: <em>Sicherlich sind der Messianismus und das Heilsversprechen im Judentum eine wichtige Quelle des modernen Universalismus, im „Westen“ wie auch anderorts. Antisemitische beziehungsweise judenfeindliche Philosophen dagegen galt alles „Jüdische“ immer als das Partikulare, das Tribale. Das ist die Konfliktlage im 19. Jahrhundert. Von jüdischer Seite wurde und wird immer wieder freundlich, geduldig betont, wie zentral jüdische Traditionen für die Entstehung eines säkularen Universalismus sind.</em></p>
<p><em>Heute stellt sich die Situation anders dar. Pointiert: In den heutigen Debatten stehen sich zwei Seiten unversöhnlich gegenüber. Die eine Seite kritisiert den Universalismus, den Anspruch allgemeiner Gleichheit, allgemeiner Menschenrechte, als verlogen, als eine Form von Schönfärberei, um die tatsächlichen Gewaltverhältnisse zu verschleiern. In Sonntagsreden werden – auch das jetzt pointiert formuliert – die Menschenrechte und der Universalismus hochgehalten, doch ab Montagfrüh greifen wieder alle Ausschlussmechanismen.</em></p>
<p><em>Mir leuchtet vieles an solcher Kritik ein. Doch frage ich mich, ob es sinnvoll ist, auf das Prinzip universeller Gleichheit und das Ideal universeller Gerechtigkeit zu verzichten? Welche Möglichkeiten gibt es, die Ideale der Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit gerade dadurch mit neuem Leben zu erfüllen, dass wir die berechtigte Kritik am europäischen bzw. westlichen Universalismus ernstnehmen und in Rechnung stellen? Ich habe versucht zu zeigen, dass es in jedem Universalismus auch Spuren von Partikularismus gibt. Es kann eben nicht den weltumspannenden, allgemeingültigen Universalismus geben, der Lösungen für alle Probleme bietet. Stattdessen können wir gleichsam universelle Ideen ins Spiel bringen und uns gleichzeitig klarmachen, dass die Art und Weise, in der wir das tun, auch immer Teil einer partikularen Haltung ist. </em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Dann ist das Universelle das Verhältnis verschiedener Partikularismen zueinander. Damit wären wir wieder bei der Ausgangsfrage Ihrer wissenschaftlichen Arbeit, wie sich verschiedene Gemeinschaften zueinander verhalten.</p>
<p><strong>Till van Rahden</strong>: <em>Es geht nicht mehr darum, abstrakte universalistische Prinzipien herauszudestillieren und für alle Zeiten bei allen Fragen anzuwenden, sondern um die Verschränkung von Universalismen im Widerstreit. Universalismus ist nur im Plural zu haben. Universelle Prinzipien können nur in einer partikularen Gestalt wirksam werden.</em> <em>Kein Universalismus – und sei er noch so abstrakt – ist rein, jeder Universalismus ist verschmutzt. Statt nach der Zauberformel des allgemeingültigen Universalismus zu suchen, könnten wir danach fragen, wo der universalistische Anspruch solcher Argumente an seine Grenzen stößt, auch erkennen, wie sie durch bestimmte Formen des Partikularismus verschmutzt sind. Erst diese Erkenntnis eröffnet die Chance, die konkreten Universalismen im Widerstreit auszuhalten.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Sehen Sie Unterschiede in der amerikanischen und der europäischen Debatte zu diesem Thema?</p>
<p><strong>Till van Rahden</strong>: <em>Ja und nein. In den 1980er und 1990er Jahren war ziemlich klar zu erkennen, dass es große Unterschiede gab, auch große Missverständnisse. Deutlich wurde das etwa bei den Debatten um „Multikulturalismus“. Multikulturalismus ist in Kanada seit Oktober 1971 offizielle Regierungspolitik, was die konservative Mehrheit im Juli 1988 noch einmal bestätigte. In Deutschland herrscht die Vorstellung vor, Multikulturalismus wäre ein Kampfwort einer ideologischen Verschwörung von Leuten, die – zugespitzt formuliert – einem primitiven Tribalismus das Wort reden.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Zurück zu den <em>„Lagerfeuern“</em>! So beschrieb das Zygmunt Bauman in <a href="https://www.deutschlandfunkkultur.de/zygmunt-bauman-retrotopia-zurueck-ans-stammesfeuer-100.html">„Retrotopia“</a> (Berlin, edition suhrkamp, 2017).</p>
<p><strong>Till van Rahden</strong>: <em>Gibt es Reaktion und Kritik an diesen Debatten, wundert man sich über den polemischen Ton. Ähnlich scharf wurde in deutschen Debatten der achtziger und neunziger Jahre auch zwischen Kommunitarismus und Liberalismus unterschieden. Das hat sich inzwischen abgeschwächt. Inzwischen gibt es etwa einen parteiübergreifenden Konsens, dass die Bundesrepublik Deutschland ein Einwanderungsland ist. Das ist nur ein Symbol für das, was sich verschoben hat.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Ich stimme weitgehend zu. Andererseits habe ich den Eindruck, dass mit Rhetorik und manchen konkreten Maßnahmen gegen <em>„illegale Immigration“</em> von manchen dieser Konsens indirekt wieder in Frage gestellt wird. Nicht alle unterscheiden zwischen willkommenen Fachkräften und nicht willkommenen Illegalen.</p>
<p><strong>Till van Rahden</strong>: <em>Als ich mich mit den amerikanischen Debatten um den „kulturellen Pluralismus“ beschäftigte – das ist der amerikanische Begriff für die Debatte um den „Multikulturalismus“ –, fiel mir auf, dass der Begriff auf jemandem zurückgeht, der aus Schlesien kam, nämlich </em><a href="https://academic.oup.com/jah/article-abstract/108/4/852/6564996"><em>Horace Kallen</em></a><em>. Das ist nur ein kleiner Zufall. Dahinter steht, dass eine bestimmte Offenheit für ein pluralistisches Bild der Gesellschaft stark durch Thesen, Argumente jüdischer Intellektueller aus dem deutschsprachigen Europa geprägt wurde. Dazu gehören neben Kallen der Begründer der Kulturanthropologie </em><a href="https://anthropologyreview.org/influential-anthropologists/franz-boas-the-father-of-american-anthropology/"><em>Franz Boas</em></a><em> und Intellektuelle, die in den USA die Rezeption von </em><a href="https://www.dhm.de/lemo/biografie/georg-simmel"><em>Georg Simmel</em></a><em> oder Karl Mannheim gefördert haben, wie Lewis Coser und Kurt H. Wolff. Das heißt, dass angesichts der Einwanderungsgeschichte der USA, die nicht nur eine Geschichte der Einwanderung von Menschen ist, sondern auch von Ideen, bestimmte Denkfiguren von Pluralismus, die aus dem europäischen Kontext kommen, in den USA auf fruchtbaren Boden fielen. Es gibt eine starke Wechselbeziehung zwischen den europäischen und den amerikanischen Debatten.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Ich denke jetzt an John F. Kennedy und sein Buch „A Nation of Immigrants“ (im Jahr 1964 von der Anti-Defamation League of B’nai B’rith herausgegeben). Bei diesem Buch fiel mir ein Aspekt auf: Große Wertschätzung für die eingewanderten Gruppen, aber eine Gruppe kommt gar nicht vor: Afroamerikaner. Und die lebten in den USA schon deutlich länger als Iren, Italiener, Polen, Deutsche. Einwanderung wird je nach Kontext unterschiedlich wahrgenommen und bewertet.</p>
<p><strong>Till van Rahden</strong>: <em>In den USA kreiste das Nachdenken über die Wurzeln des amerikanischen Gemeinwesens lange um die fixe Idee, dass man bestimmte Prinzipien aus den germanischen Wäldern jetzt in Nordamerika mit Leben füllen will. Das galt vor allem für die „White Anglo-Saxon Protestants“. Damit waren Privilegien verbunden. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts setzte sich eine andere Idee durch, nämlich dass ihre amerikanische Demokratie ihre Lebenskraft an der Grenze, der „Frontier“ zwischen Zivilisation und Wildnis gewonnen habe. Das war das Argument des Historikers </em><a href="https://ia601605.us.archive.org/16/items/TheTurnerThesis/TheTurnerThesis.pdf"><em>Frederick Jackson Turner</em></a><em>. Irgendwann in den 1920er und 1930er Jahren, als die fremdenfeindliche Stimmung besonders ausgeprägt war und es eine äußerst restriktive Gesetzgebung gegen Einwanderung gab, entstand eine Historiographie, die die Geschichte der Vereinigten Staaten immer als eine Geschichte der Einwanderung versteht. Das ist der Kontext, in den auch John F. Kennedy gehört, der irisch-katholischer Herkunft war.</em></p>
<p><em>Das wirkmächtigste Buch zum Thema schrieb </em><a href="https://history.fas.harvard.edu/people/oscar-handlin"><em>Oscar Handlin</em></a><em>: „The Uprooted – The Epic Story Of The Great Migration That Made American People“, ein Buch, das zuerst 1951 erschien und den Pulitzer-Preis gewann. Handlin kam als Kind russisch-jüdischer Einwanderer in Brooklyn zur Welt. Er machte in der amerikanischen Geschichtswissenschaft eine spektakuläre Karriere. Seit 1938 unterrichtete er über fünfzig Jahre an der Harvard University. Manches, was er schrieb, mag uns heute als bieder erscheinen. Doch immer noch beeindruckt, wie entschieden er betonte, die Geschichte Amerikas ist eine Geschichte von Einwanderern, die Lebendigkeit der amerikanischen Kultur verdankt sich vor allem der Rolle von Einwanderern. Etwas Vergleichbares gibt es in der europäischen Geschichtsschreibung nicht. Das ist jetzt kein Spezifikum der deutschen Geschichtsschreibung, sondern gilt auch in anderen europäischen Ländern. </em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Ich möchte zwei Gedanken aufgreifen. Der erste bezieht sich auf Trump, der offenbar an die restriktive Einwanderungspolitik der frühen 1920er Jahre anknüpfen und diese sogar noch verschärfen möchte (<a href="https://we-refugees-archive.org/chapters/die-us-migrationsregime-von-den-1920er-jahren-bis-in-die-1950er-jahre/">Emergency Quota Act von 1921 und National Origins Act von 1924</a>). Der zweite bezieht sich auf das erste Kabinett von George W. Bush, das in seiner Besetzung diverser war als vieles, das wir in Europa jemals erlebt hatten. In allen europäischen Ländern sind bis heute Kabinettmitglieder mit migrantischer Familiengeschichte die Ausnahme wie in Deutschland zurzeit Cem Özdemir. Das hat sich inzwischen vor allem in Frankreich und in Großbritannien geändert. In den USA war dies im Jahr 2000 bereits der Fall.</p>
<p><strong>Till van Rahden</strong>: <em>In diesem Kontext möchte ich gerne noch einmal auf die Wechselbeziehungen zwischen Einwanderung und Civil Rights Movement eingehen. Die Unterschiede liegen auf der Hand. Wer sich im 19. Jahrhundert entschloss, in ein fremdes Land einzuwandern, tat dies aus der Not heraus, aus verschiedenen Gründen, aber man machte sich freiwillig auf den Weg. Armut und der Wunsch nach einem besseren Leben trieben die Menschen. Das ist aber etwas anderes, als wenn jemand als Sklave oder Sklavin nach Amerika deportiert wurde und deren Nachfahren über Generationen als Sklaven auf Plantagen arbeiteten. Zur Geschichte der USA gehört der immer umkämpfte Versuch der Afroamerikaner, ein gleichberechtigtes Leben führen zu können. </em></p>
<p><em>Das sind zwei verschiedene Dinge, gerade weil man in den Debatten um die Civil Rights und die Emanzipation der Afroamerikaner darüber nachdenken muss, ob der Begriff der Minderheit hier sinnvoll ist. Wohlmeinende Weißen sprachen manchmal von den „Afro-Americans“ oder vorher den „Negroes“ als „Minority“. Schwarze Intellektuellen, </em><a href="https://www.hu-berlin.de/de/ueberblick/geschichte/persoenlichkeiten/w-e-b-du-bois"><em>W.E.B. Du Bois</em></a><em> wie Martin Luther King, wiesen dies zurück. Sie wollten nicht als Minderheit beschrieben werden, weil sie diesen Begriff als abwertend empfanden. In diesem Begriff lag für sie keine Form der Anerkennung. Dies aber war ihr Ziel: die gleichberechtigte Anerkennung als Bürgerinnen und Bürger. Bei der Civil-Rights-Bewegung in den USA fällt auf, dass viele der Weißen, die sich solidarisierten, jüdisch waren, Rabbiner, Intellektuelle, Freedom Riders, die vom Norden in den Süden gingen. Es gibt eine interessante Überlagerung von Geschichten, aber auch neue Konflikte, beispielsweise zwischen W.E.B. Du Bois und Hannah Arendt, die zunächst ähnlich argumentiert hatten.</em></p>
<p><em>Ihre Frage nach der Sichtbarkeit von demographischer Vielfalt in Führungspositionen ist wichtig. Man sollte allerdings nicht in die Falle gehen, dann bei einem Anteil von sieben Prozent einer Gruppe an der Bevölkerung gleich auch sieben Prozent Anteil an Repräsentanz in entsprechenden Positionen zu erwarten. In manchen Kontexten fällt jedoch auf, dass das Führungspersonal in Deutschland in vielen Bereichen noch so aussieht wie in den 1980er Jahren. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Einen Punkt möchte ich betonen: Es ist eben nicht gut für das demokratische Zusammenleben, wenn ein erheblicher Teil der Wohnbevölkerung keine Teilhaberechte hat. Für viele europäische Großstädte gilt, dass etwa ein Drittel der dort lebenden Menschen keine Partizipationsrechte haben, weder wählen noch gewählt werden dürfen. In den USA und in Kanada lässt sich eine größere Breite des Führungspersonals beobachten.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Ein interessantes Phänomen ist die Tatsache, dass sich eingewanderte Menschen oft dort ansiedeln, wo schon Menschen aus ihrer Herkunftskultur leben. Das wird dann in der politischen Debatte oft als <em>„mangelnde Integrationsbereitschaft“</em> oder gar als <em>„Parallelgesellschaft“</em> markiert. Dänemark hat in Stadtteilen mit hohem Migrationsanteil eine Höchst-Quote von 30 Prozent festgelegt. Ich bezweifele, dass das funktioniert. Man müsste im Grunde in anderen Stadtteilen Vermieter verpflichten, an Ein- und Zuwanderer zu vermieten.</p>
<p><strong>Till van Rahden</strong>: <em>Mit der Sorge vor der „Parallelgesellschaft“ hat das wenig zu tun. Es hängt eher damit zusammen, dass neu Eingewanderte bei denen, die zehn oder fünfzehn Jahre vor ihnen kamen, Unterstützung und Rat finden. Das erleichtert die Integration in ein neues Land. Entscheidend sind nicht Fragen der Einwanderung, der kultureller oder ethnischer Verschiedenheit, sondern Fragen von Bildungsmobilität und Teilhabechancen, als Voraussetzung für das demokratische Zusammenleben in einer Gesellschaft der Freien und Gleichen. Wenn sich – wie in vielen westlichen Gesellschaften zu beobachten – soziale Zugehörigkeiten vererben und Menschen in eine „Unterschicht“ hineingeboren werden und kaum noch eine Chance haben, die „Unterschicht“ zu verlassen, führt das zu großen Problemen für das demokratische Zusammenleben.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: In der Armutsforschung gibt es Hinweise, dass der Aufstieg, das Verlassen einer sozial prekären Schicht etwa 70 bis 80 Jahre dauert.</p>
<p><strong>Till van Rahden</strong>: <em>In einer Demokratie kann es große soziale Unterschiede geben, aber wenn diese über Generationen vererbt werden, wirkt das Gleichheitsversprechen der Demokratie hohl. Die Fähigkeit eines demokratischen Gemeinwesens, mit einem gewissen Maß an sozialer Ungleichheit zu leben, setzt voraus, dass diejenigen, die von ihrer familiären Herkunft her weniger Ressourcen haben, dennoch eine faire Chance erhalten. Der Effekt, die politische Konsequenz müsste sein, dass die besten Schulen in die Stadtviertel gehören, in denen die meisten Menschen mit den schlechtesten Chancen leben. Das ist heute in allen westlichen Demokratien eine große Herausforderung.</em></p>
<h3><strong>Die zwei Säulen des Sozialstaats</strong></h3>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Mit Johannes Völz haben Sie den Band „Horizonte der Demokratie“ herausgegeben, der sich an Walt Whitman orientiert. Sie zitieren Walt Whitman unter anderem mit folgender Aussage: <em>„Ich sage, dass die Demokratie nur in der gesamten Lebensführung, in den höchsten Formen der Beziehungen von Menschen wachsen, erblühen und Früchte tragen kann, im Glauben, in der Religion, der Literatur, den Colleges und Schulen – in allem öffentlichen und privaten Leben, auch in der Armee und in der Marine“</em>. Die Quintessenz formulieren Sie und Johannes Völz im Vorwort: <em>„Für Whitman ist Demokratie also nicht nur eine Regierungsform, sie ist auch eine Lebensform. Demokratie bezeichnet weit mehr als ein politisches System, (…)“.</em></p>
<p><strong>Till van Rahden</strong>: <em>Mich interessiert immer, ob es Stimmen gibt, die leiser geworden oder gar vergessen wurden, die aber angesichts der Fragen, die uns umtreiben, verdienen, wieder Gehör zu finden. Wenn Johannes Völz und ich die Demokratie als Lebensform begreifen, betonen wir: Hier gibt es eine intellektuelle Tradition, die auf die amerikanischen Transzendentalisten zurückgeht, wie Ralph Waldo Emerson, Emily Dickinson und Walt Whitman , aber auch verbunden ist mit Namen wie </em><a href="https://plato.stanford.edu/entries/dewey/"><em>John Dewey</em></a><em> oder </em><a href="https://www.womenshistory.org/education-resources/biographies/jane-addams"><em>Jane Addams</em></a><em>. Dabei handelt es sich buchstäblich um einen Schatz an Bildern, Begriffen, Denkfiguren, den es sich lohnt zu heben, gerade angesichts der aktuellen Herausforderungen.</em></p>
<p><em>In diesem Zusammenhang ist Whitman ein ausgefallener Denker. Er war mir lange zu exzentrisch, aber er spielt für die amerikanische Demokratietheorie, die auch immer eine hemdsärmelige Demokratietheorie ist, eine zentrale Rolle. Mir ist diese Hemdsärmeligkeit sympathisch, denn mich interessiert zwar auch die wissenschaftliche Debatte über die pluralistische Demokratie, vor allem jedoch suche ich das Gespräch an der Volkshochschule Duisburg oder Leipzig, Bautzen oder Lorsch. Die Frage nach der Demokratie als Lebensform ist ein Problem von uns allen. Dabei ist Whitman eine interessante Figur, weil er in seinen Langgedichten ein buntes Panorama entwirft, was demokratisches Zusammenleben bedeuten kann. Manches daran ist problematisch, aber es lohnt sich, Whitman neu zu entdecken. Seine Art, über Demokratie nachzudenken, macht ihn vielleicht zu einem der interessantesten Autoren angesichts der Einsicht, dass sich die westlichen Demokratien inzwischen als viel fragiler erweisen, als wir das lange angenommen hatten. Ich will kein Schreckensszenario erstellen, aber man muss es durchspielen: Es ist überhaupt nicht ausgemacht, dass wir auf einem guten Wege sind. Ich glaube, dass wir die Auseinandersetzung mit Leuten wie Walt Whitman als Chance und als Geschenk betrachten können, wenn wir uns fragen, was es heißen kann, über demokratisches Zusammenleben, über die Ambivalenzen des Universalismus, zu sprechen. </em></p>
<p><em>Die Politik reagiert zurzeit vor allem mit politischer Bildung. Es gibt die Bundeszentrale für politische Bildung, die Landeszentralen, das Programm „Demokratie leben“. Eine andere Ebene sind die aktuellen Mittelkürzungen. Ich empfehle Philipp Manow zu lesen, etwa sein neues Buch „Unter Beobachtung – Die Bestimmung der liberalen Demokratie und ihrer Freunde“ (edition suhrkamp 2024). Der Politikwissenschaftler fürchtet, dass der Begriff der liberalen Demokratie zu eng gefasst wird. Das führt dazu, dass immer mehr Positionen als anti-demokratisch bezeichnet werden. Manow argumentiert oft einseitig. Viele Einwände liegen auf der Hand. Doch ein Punkt ist meines Erachtens zentral: Manow sieht, dass die Lösung nicht allein lauten kann: Mehr politische Bildung. Sie lautet auch: Mehr Sozialstaat. Für mich heißt das mehr als Bürgergeld und soziale Absicherung. Es geht vor allem um die demokratische Infrastruktur, all jene staatliche und gesellschaftliche Institutionen, Orte und Räume, in denen Menschen erfahren, was die Demokratie auch als Lebensform bedeutet. Das hat etwa Karl Mannheim betont (unter anderem in </em><a href="https://unesdoc.unesco.org/ark:/48223/pf0000205541"><em>„Freedom, Power and Democratic Planning“</em></a><em>). Der Soziologe sagt, ein demokratischer Staat hat das Recht, alle staatlichen Einrichtungen, alle staatlichen Bereiche so auszurichten, dass eine „demokratische Gesinnung“ gefördert wird, in meiner Sprache: „demokratische Tugenden“.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Das passt gut zu den Botschaften des aula-Projekts von <a href="https://demokratischer-salon.de/beitrag/radikal-demokratisch-paedagogisch/">Marina Weisband</a> und des von <a href="https://demokratischer-salon.de/beitrag/yes-we-can/">Sandro Witt</a> beim DGB mit Mitteln des Bundessozialministeriums geleiteten Projekts „Betriebliche Demokratiekompetenz“. Ziel ist es, Selbstwirksamkeit, Gestaltungsmacht erfahrbar zu machen. Auch als Gegenbild zu einer destruktiven Spielart von Selbstwirksamkeit, mit der Rechtspopulisten und Rechtsextremisten die Regierungen vor sich hertreiben, nicht nur in der Migrationsdebatte. Es geht um Teilhabe, um die Erfahrung, dass man im direkten Lebensumfeld etwas verändern kann. Das ist eben nicht nur politische Bildung, sondern – wie Sie mit Karl Mannheim und Philipp Manow sagen – Förderung des Sozialstaats. Wir brauchen einen breiteren Begriff von <em>„Sozialstaat“</em>. Das ist eben nicht nur ein Konsumartikel.</p>
<p><strong>Till van Rahden</strong>: <em>Der Sozialstaat ruht auf</em> <em>zwei Säulen. An die eine Säule denken alle sofort, den Schutz aller Bürgerinnen und Bürger vor Armut, die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens. Die zweite Säule betrifft das, was Sie benennen, die Infrastruktur des demokratischen Zusammenlebens, die demokratische Allmende. Dazu gehören auch öffentliche Schulen und Bibliotheken und spezifisch demokratische Formen der Öffentlichkeit, ob analog oder digital.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Auch Bibliotheksbusse, die in die Dörfer fahren, in denen es keinen Buchladen, keine Bibliothek gibt.</p>
<p><strong>Till van Rahden</strong>: <em>Genau. Zudem</em> <em>wundere ich mich, dass wir in diesem Zusammenhang nie über Universitäten reden. Und das in einer Gesellschaft, in der – anders als um 1900, als etwa drei Prozent die Universität besuchten – etwa die Hälfte dies tun.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>. Ihr Buch „Demokratie – Eine gefährdete Lebensform“ habe ich auch als eine Art politisches Programm gelesen. Welchen politischen Auftrag hat Wissenschaft?</p>
<p><strong>Till van Rahden</strong>: <em>Ich zögere, von einem politischen Auftrag zu sprechen. Vielleicht von einer Aufgabe? Aber auch das ist mir schon zu groß gedacht. Wissenschaftliche Reflektion irritiert. Sie bietet in politischen Auseinandersetzungen, Deutungskämpfen und Entscheidungssituationen eine Chance, noch einmal anders über Dinge nachzudenken. Gerade die pluralistische Demokratie, die liberale Demokratie ist alles andere als selbstverständlich. Die Vorstellung, man könnte mit einer bestimmten Verfassungsordnung, einem bestimmten Wahlsystem und bestimmten Formen der Gewaltenteilung ein Perpetuum Mobile der liberalen Demokratie schaffen, halte ich für eine ebenso fragwürdige wie bequeme Annahme. Zwar wirkt sie vor dem Hintergrund der Erfahrungen der letzten 80 Jahre zunächst plausibel: Wir leben in Westeuropa, in Westdeutschland, in den USA, in Kanada in stabilen Verhältnissen. Der Zusammenbruch der Sowjetunion, des realexistierenden Sozialismus, hat die Selbstzufriedenheit der westlichen Demokratien noch verstärkt. Doch auf Hochmut folgte der Fall: Auch in Westeuropa und Nordamerika geht seit etwa zwanzig Jahren die Sorge um, die liberale Demokratie könnte sich im Niedergang befinden. </em></p>
<p><em>Eine Zauberformel, wie man auf diese Herausforderung reagieren sollte, habe ich nicht zu bieten. Doch versuche ich, ein Gespür für die Gefährdung der liberalen Demokratie zurückzugewinnen und dabei zu vermitteln, wie viel Sorgfalt notwendig ist, um das vermeintliche Perpetuum Mobile am Leben zu halten. Da kommt das Historische ins Spiel. In allen großen politischen Strömungen, die wir heute beobachten können, war ein Gespür für die Fragilität der Demokratie gegeben, aber es ist inzwischen weitgehend verloren gegangen.    </em></p>
<p><em>Eine wichtige Quelle war in der Geschichte der Christdemokratie die christlich-soziale Gesellschaftstheorie, vor allem die des Personalismus. Das war zunächst religiös geprägt. Es hat sich säkularisiert, aber es ist eine enorme Ressource. Für die Sozialdemokratie war der Schlüsselbegriff der Begriff der sozialen Demokratie, des sozialen Rechtsstaats, wie ihn Hermann Heller geprägt hat. Nehmen wir den Liberalismus hinzu. An der Tradition des Sozialliberalismus, ob man ihn von Friedrich Naumann, Theodor Heuss oder Ralf Dahrendorf herleitet, kann man sehen, dass liberale Demokratie mehr ist als der Glaube an die segensreiche Wirkung des Marktes. </em><em>Auch für die Frage, welche Antwort auf die globale ökologische Krise sinnvoll ist, gilt, dass dies nicht allein von den Mehrheitsverhältnissen im Parlament abhängt, sondern vor allem die demokratische Haltung einer großen Mehrheit der mündigen Bürgerinnen und Bürger voraussetzt. </em><em>Gemeinsam ist all diesen Ideen, dass der Begriff der Demokratie nicht in der Luft hängt, sondern ganz unterschiedliche kulturelle und soziale Voraussetzungen hat. Dann ist es sinnvoll, bei jeder Gelegenheit die je unterschiedlichen Milieus – wenn man will politischen Lager – an ihre eigene Geschichte zu erinnern. </em></p>
<p><em>Das Ergebnis kann sein, dass es ein weites Feld unterschiedlicher Interpretationen dessen gibt, was demokratisches Zusammenleben ist. Aber innerhalb dieses Spektrums gibt es gleichzeitig eine Schnittmenge. Diese besteht darin, dass Demokratie als Herrschafts- wie als Lebensform der Pflege bedarf. Das liegt mir am Herzen. Wie weit das mit historischen Argumenten zu tun hat, ist eine andere Frage. Aber wenn man die Geschichte der Demokratie und ihrer Gefährdungen überblickt, erkennt man, wie wichtig die sozialen und kulturellen Voraussetzungen sind.</em></p>
<p><em>Die Demokratie ist einerseits ein Herrschaftssystem, das wie alle Regierungs- und Herrschaftssysteme bestrebt ist, kollektiv bindende Entscheidungen zu treffen. Daran ist nichts problematisch. Wie man das Mehrheitsprinzip der Demokratie als Herrschaftssystem organisiert, beispielsweise als Verhältnis- oder als Mehrheitswahlrecht, ist eine andere Frage. Daneben gibt es die große Frage, wie entsteht eine grundsätzliche Legitimität des Mehrheitsprinzips, vor allem im Hinblick auf diejenigen, die der Mehrheitsentscheidung nicht zustimmen, ihr möglicherweise sogar vehement widersprochen haben. Die Frage nach der Quelle der Legitimität der Demokratie als Herrschaftsform lässt sich nur mit der Frage nach der Demokratie als Lebensform beantworten. Dies ist dann facettenreich. Im Kern geht es darum, dass alle Bürgerinnen und Bürger die Chance haben müssen, die beiden Grundprinzipien der Demokratie, Freiheit und Gleichheit, im Alltag zu erfahren. Sie müssen am Arbeitsplatz das Gefühl haben, dass es ungeachtet der Hierarchien in einem Unternehmen die Chance gibt, Freiheit und Gleichheit zu erfahren. Das kann man für alle Lebensbereich durchspielen, öffentliche Schulen, Universitäten, Bibliotheken, Schwimmbäder Parks und öffentliche Räume überhaupt. Das könnte für alle unterschiedlichen Parteien und Milieus ein attraktives Angebot sein, um Demokratie zu gestalten. </em></p>
<p><em>Es ist relativ einfach: Kein Kind auf dieser Welt kommt als tugendhafter Demokrat oder als tugendhafte Demokratin auf die Welt. Der Weg vom neugeborenen Baby zu einem mündigen Bürger, einer mündigen Bürgerin ist weit. Das ist anspruchsvoll und vor allem eine Zumutung. Aber das Wagnis der Demokratie beruht darauf, dass wir uns dieser Zumutung stellen. Das ist demokratische Bildung. Und das endet nicht mit der Volljährigkeit, das fordert uns ein Leben lang heraus. Es gibt eben keinen Führerschein für die Demokratie, den wir mit 18 oder 19 Jahren erwerben, und dann läuft alles wie von selbst.  </em></p>
<p>(Anmerkungen: Erstveröffentlichung im Oktober 2024, Internetzugriffe zuletzt am 9. Oktober 2024.)<em>    </em></p>
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		<title>Liberale Ethik</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Norbert Reichel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Oct 2024 14:08:51 +0000</pubDate>
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<h2><strong>Ein Gespräch mit der Juristin und Journalistin Jenny Joy Schumann</strong></h2>
<p><em>„Der Mensch sollte in allem, was ich selbst betrifft, frei sein, aber es sollte ihm nicht möglich sein, nach seinem Belieben für andere zu handeln unter dem Vorwand, dass die Angelegenheiten der anderen seine eigenen seien. Während der Staat die Freiheit des Individuums in seinen eigenen Angelegenheiten achtet, ist er andererseits verpflichtet, ein wachsames Auge auf die Ausübung jeder Macht zu haben, die er diesem über andere gibt.“ </em>(John Stuart Mill, On Liberty, 1859, deutsche Fassung zitiert nach: Friedrich Naumann Stiftung für die Freiheit, Hg., Kleines Lesebuch über den Liberalismus, ausgewählt, eingeleitet und kommentiert von Detmar Doering, Sankt Augustin, Academia Verlag, Achte Auflage 2015)</p>
<p>Das von Detmar Doering zusammengestellte Lesebuch enthält eine gute Übersicht über liberale Theorien von John Locke (ein Text aus dem Jahre 1689) bis hin zu John Gray (ein Text aus dem Jahr 1986), insgesamt 15 Texte. Natürlich sind Karl R. Popper, Edmund Burke, David Hume und Friedrich August von Hayek vertreten, manche fehlen wie beispielsweise Friedrich Naumann, Ralf Dahrendorf oder Karl-Hermann Flach, dessen „Noch eine Chance für die Liberalen oder die Zukunft der Freiheit“ 1971 erschien und inzwischen auch wieder aufgelegt wurde.</p>
<p>Der Liberalismus ist bei manchen unter dem Stichwort <em>„Neoliberalismus“</em> in Verruf geraten, andere setzen auf eine Renaissance des <em>„Sozialliberalismus“</em>, es gibt jedoch niemanden unter denjenigen, die sich als <em>„Liberale“</em> verstehen (das sind bei weitem nicht nur FDP-Mitglieder), die mit dem von Viktor Orbán propagierten <em>„Illiberalismus“</em> sympathisierten. Letztlich geht es aber immer wieder um die Frage nach der Balance der Freiheit des einzelnen Menschen und der Funktionstüchtigkeit des Gemeinwesens. Im Zeitalter der Künstlichen Intelligenzen stellt sich diese Frage allerdings noch einmal neu, weil Künstliche Intelligenzen möglicherweise die Freiheit eines Menschen oder auch ganzer Menschengruppen in einer noch nicht ausgeloteten Art und Weise beeinflussen und möglicherweise beeinträchtigen, gegebenenfalls je nach Entwicklungsstand sogar eigene Rechte beanspruchen könnten. Die <a href="https://www.freiheit.org/de">Friedrich Naumann Stiftung für die Freiheit</a> bietet zahlreiche Foren, in denen über diese und andere damit verbundene Fragen diskutiert werden kann.</p>
<div id="attachment_5303" style="width: 235px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-5303" class="wp-image-5303 size-medium" src="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/10/Jenny_Joy_Schumann_Head-Shot-002-225x300.jpg" alt="" width="225" height="300" srcset="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/10/Jenny_Joy_Schumann_Head-Shot-002-200x267.jpg 200w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/10/Jenny_Joy_Schumann_Head-Shot-002-225x300.jpg 225w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/10/Jenny_Joy_Schumann_Head-Shot-002-400x533.jpg 400w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/10/Jenny_Joy_Schumann_Head-Shot-002-600x800.jpg 600w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/10/Jenny_Joy_Schumann_Head-Shot-002-768x1024.jpg 768w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/10/Jenny_Joy_Schumann_Head-Shot-002-800x1067.jpg 800w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/10/Jenny_Joy_Schumann_Head-Shot-002-1152x1536.jpg 1152w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/10/Jenny_Joy_Schumann_Head-Shot-002-1200x1600.jpg 1200w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/10/Jenny_Joy_Schumann_Head-Shot-002-1536x2048.jpg 1536w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/10/Jenny_Joy_Schumann_Head-Shot-002-scaled.jpg 1920w" sizes="(max-width: 225px) 100vw, 225px" /><p id="caption-attachment-5303" class="wp-caption-text">Jenny Joy Schumann. Foto: privat.</p></div>
<p>Über ein solches Forum habe ich die Journalistin und Jurastudentin Jenny Joy Schumann (Jahrgang 1998) kennengelernt. Sie hat in der von Martin Reif für die Stiftung kuratierten Reihe <a href="https://demokratischer-salon.de/beitrag/star-trek-ein-politisches-projekt/">„Star Trek und die Politik“</a> <a href="https://www.youtube.com/watch?v=o6sVUVXseXE&amp;list=PLsUFri7IDhCxEgl-P-8PWAIqD-oQ_v8fn&amp;index=14">über die Rechte Künstlicher Intelligenzen referiert</a>. Sie studiert in Leipzig und in Angers (Département Maine-et-Loire) und ist Stipendiatin der Stiftung. Sie schrieb unter dem Titel „Ethik und Recht der Mensch-KI-Interaktion“ einen Beitrag für das im Herbst 2024 bei Springer VS erscheinende und von Sebastian Stoppe und Katja Kanzler herausgegebene Buch „Star Trek: Gestern – Heute – Morgen – (Selbst-)Historisierungen und Zukunftsvisionen“ und hat mich bei der Entstehung meines Essays <a href="https://demokratischer-salon.de/beitrag/its-imagination/">„It’s Imagination“</a> beraten.</p>
<p>Die (potenzielle) Menschlichkeit von KI ist eines ihrer Themen, das sich am Beispiel ausgewählter Episoden von Star Trek ausgezeichnet illustrieren und debattieren lässt. Weitere Themen ihrer Aufsätze sind ethische Dilemma-Situationen, beispielsweise zur vorhersagenden Polizeiarbeit (auch hier mit Science-Fiction-Bezug: Philipp K. Dicks „Minority Report“), zur Sterbehilfe, zur Triage, zum Trolley-Problem oder unter dem Stichwort der <em>„intertemporalen Güterabwägung“</em> zu den Bedingungen einer langfristig angelegten liberalen Politik. Sie befasst sich mit Grundsatzfragen des Liberalismus, beispielsweise in einem Essay beim Wettbewerb der Hayek-Gesellschaft 2023, und plädiert für eine <em>„Gesellschaft der Experimentierfreudigen“</em>. Einige dieser Texte hat sie auf liberalen Rechtstagungen vorgetragen und zur Diskussion gestellt (<a href="https://orcid.org/0009-0009-3570-3818">hier eine Liste aller Veröffentlichungen</a>).</p>
<h3><strong>Wann ist die KI ein Mensch?</strong></h3>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Für einen Essay über die Künstliche Intelligenz bei Star Trek haben Sie den wunderbaren Titel gewählt: „Die Würde der KI ist unantastbar.“ Vielleicht versuchen wir uns erst einmal mit einer Definition von <em>„Intelligenz“</em> und von <em>„künstlich“</em> beziehungsweise <em>„artificial“</em>.</p>
<p><strong>Jenny Joy Schumann</strong>: <em>Der Text ist anlässlich einer liberalen Rechtstagung entstanden. KI war eigentlich ein Thema, das mich immer interessiert hat, aber ich musste dann doch intensiver nachforschen. In der Literatur habe ich zu den Begriffen „Intelligence“ und „Artificial“ eine Fülle von Definitionen gefunden. Am überzeugendsten fand ich eine Definition aus den 1970er Jahren: „Artificial“ wäre in etwa so etwas wie „Man-made“, also etwas von Menschen Gemachtes. Etwas schwieriger war die Unterscheidung von „Intelligence“. Aber man kann meines Erachtens gut zwischen „Generalintelligenz“ und „Spezialintelligenz“ unterscheiden. Der Mensch verfügt über „Generalintelligenz“, kann in verschiedenen Feldern Intelligenz anwenden, eine Sprache sprechen, den Weg finden, etwas zum Essen besorgen oder kochen und vieles mehr. „Spezialintelligenz“ bezieht sich auf eine bestimmte Fähigkeit, zum Beispiel die Übersetzung von einer Sprache in eine andere. Die App, die man auf dem Handy zu diesem Zweck nutzt, kann nur diese eine Tätigkeit ausüben, sie kann aber nicht auch noch den Weg finden oder erklären, wie man ein bestimmtes Essen zubereiten soll, dafür bräuchte man andere „Spezialintelligenzen“.   </em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Braucht man bei der Übersetzungsintelligenz nicht auch <em>„Generalintelligenz“</em>? Eine isolierte <em>„Spezialintelligenz“</em> dürfte zu einer Reihe von Fehlanwendungen und Missverständnissen führen. In den Anfangszeiten der KI-Übersetzungen wurde oft das Beispiel der Übersetzung von <em>„Kernobst“</em> als <em>„nuclear fruit“ </em>genannt. Die <em>„Spezialintelligenz“</em> konnte verschiedene <em>„Kerne“</em> nicht unterscheiden, sie hatte Probleme mit Homonymen und mit Homophonen. Auch kulturelle Gegebenheiten spielen eine Rolle. Das englische Wort „race“ ist etwas anderes als das deutsche Wort „Rasse“.</p>
<p><strong>Jenny Joy Schumann</strong>: <em>Sprachen sind im Grundsatz wie Blasen aufgebaut, kulturelle Gegebenheiten spielen da hinein. Wenn ich einfach nur übersetze, versteht der Adressat der Übersetzung möglicherweise überhaupt nicht, was gemeint ist. Ich muss den Kontext berücksichtigen, in dem ein Wort oder ein Satz verwendet wird. Das ist die Schwachstelle von vielen Online-Übersetzungen. Wenn einfach nur wörtlich übersetzt wird, berücksichtigt der Datensatz oft kulturelle Bedingungen nicht. Andererseits gilt: Je größer der Datensatz, umso mehr Eckpunkte hat man und umso eher können Überschneidungen identifiziert werden. Um das zu testen, kann man einfach verschiedene Übersetzungsprogramme vergleichen. Es ist aber auf jeden Fall eine „Spezialintelligenz“, denn ich kann das Übersetzungsprogramm nicht fragen, wo ich zum Beispiel das nächste Café oder den nächsten Supermarkt finde. Dafür brauche ich eine andere App, die auf diesen Anwendungsbereich spezialisiert ist. Das Übersetzungsprogramm kann mir nur die Wegbeschreibung übersetzen.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: In Ihrem Essay haben Sie auch angemerkt, dass zu unterscheiden ist, ob man sich nur über <em>„Fähigkeiten“</em> unterhält oder auch über <em>„Intentionen“</em>.</p>
<p><strong>Jenny Joy Schumann</strong>: <em>Wir kommunizieren immer aus einem bestimmten Grund. Ich kommuniziere im wissenschaftlichen Seminar zum Beispiel mit dem Ziel des Informationsaustauschs und Erkenntnisgewinns. Entweder übermittele ich Informationen und möchte, dass jemand anders diese Informationen versteht, oder ich nehme Informationen von anderen auf, die ich verstehen möchte. Ein anderer Modus ist Small Talk. Da geht es nicht um Informationsaustausch oder Erkenntnisgewinn, sondern darum, Gesellschaft zu haben, nicht alleine zu sein oder Anschluss zu bekommen. Inhalte sind dabei nicht so wichtig. Es gibt eben ganz verschiedene Hintergründe, warum ich etwas tue. Wenn ich mir jetzt eine Übersetzungs-KI anschaue, stelle ich fest, dass sie Small Talk übersetzen kann, auch Fachtexte, aber die Intentionen spielen dabei keine Rolle. Die Intentionen sind im Grunde ein Overlay, eine darüber gelegte Schicht.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Ich stelle mir jetzt eine KI vor, die so programmiert ist, dass sie Menschen Geld aus der Tasche zieht oder sogar jemanden umbringt. Die KI kann – so wie Sie sagen – die Intentionen derjenigen, die sie programmiert haben, nicht bewerten. Das betrifft beispielsweise auch Drohnen, wie sie in Kriegen eingesetzt werden. Hat eine solche KI eine strafrechtliche Verantwortung, wie sie beispielsweise auch ein Auftragskiller oder ein im Auftrag eines Dritten handelnder Dieb hat?</p>
<p><strong>Jenny Joy Schumann</strong>: <em>Jein. Wenn eine KI programmiert wird, bekommt sie bestimmte Vorgaben. Dann gibt es die drei </em><a href="http://www.roboterwelt.de/magazin/die-robotergesetze-von-isaac-asimov/"><em>Robotergesetze von Isaac Asimov</em></a><em>, die im Grunde besagen, dass eine KI keinem Menschen schaden, niemanden töten darf. Solange solche Mindeststandards im Code festgelegt sind, kann sie nicht dagegen verstoßen. Solange das der Fall ist, gibt es auch jemanden, der den Code geschrieben hat. Man könnte also herausfinden, wer den Code geschrieben hat? Enthält der Code Böses, hat auch die Person, die ihn geschrieben hat, böse Intentionen. Die KI wurde somit nur als Werkzeug verwendet. Derjenige, der gehandelt hat, ist der, der den Code geschrieben hat, und daher auch strafrechtlich verantwortlich.</em></p>
<p><em>Ein zweites Beispiel: Wir haben eine Super-KI, eine übermenschliche KI, die sich selbst neu schreiben, ihren eigenen Code ändern, vielleicht sogar sich selbst Nachkommen schaffen kann. Hier gibt es keinen direkten Zusammenhang mehr zwischen dem von einem Menschen geschriebenen Code und der tatsächlichen Handlung der KI. Ich werbe in meinen Schriften dafür, dass wir, bevor es überhaupt so weit kommt, uns mit den neuen Wesen, die nicht menschlich sind, eine andere Gestalt als wir Menschen haben, vielleicht auch nur aus einem Code bestehen, vorab über Regeln verständigen müssen. Diese KI ist dann ein Verhandlungspartner auf Augenhöhe. Und wenn dann trotzdem etwas passiert, müssen wir Regeln haben, wie wir damit umgehen, ob wir zum Beispiel den Strom reduzieren oder sogar auf Dauer abschalten dürfen. Man kann aber nicht ohne Weiteres ein anderes Wesen auslöschen, indem man einfach den Stecker zieht. Auch dazu muss man vorbeugend einen Konsens finden.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Wir haben uns über Star Trek kennengelernt. Daher erlaube ich mir ein konkretes Beispiel aus dem Franchise „Voyager“. Dem holografischen Doctor werden in der Doppelfolge „Equinox“ die ethischen Subroutinen entfernt und schon ist er in der Lage, andere Menschen zu quälen.</p>
<p><strong>Jenny Joy Schumann</strong>: <em>Das ist ein sehr gutes Beispiel für den ersten Fall. Wenn wir Richtlinien einprogrammieren und diese dann entziehen, den Code umschreiben, verändern wir das Wesen der KI. Das ist ein massiver Eingriff. Bei einem Menschen wäre das eine Art Gehirnwäsche, indem wir die ethischen Restriktionen, die wir verinnerlicht haben, einfach auflösen. Das ist bei einem Menschen natürlich viel komplizierter als bei einer KI. Die Funktionsweise ist jedoch relativ ähnlich.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Eine KI wäre eigentlich erst dann menschlich, wenn sie selbst in der Lage wäre, die ethischen Subroutinen je nach Situation zu verändern?</p>
<p><strong>Jenny Joy Schumann</strong>: <em>Ja und nein. Die Frage lautet: Was macht den Menschen zum Menschen? Wir könnten sagen, das ist seine Moral und wir könnten diese Moral aufschreiben, beziffern, quasi abwägen. Wenn wir das in eine KI hineinprogrammieren könnten, könnten wir diese als menschlich betrachten. Wenn wir aber sagen, dass das Menschliche etwas Ununterscheidbares ist, etwas, das wir gar nicht beziffern können, der Geist zum Beispiel, folgt daraus, dass man das nicht in eine KI übertragen kann und diese damit auch nicht menschlich werden kann. Wenn es wiederum nur um bestimmte Verhaltensweisen geht, könnten wir das testen, beispielsweise wie wir eine KI dazu zu bringen, sich möglichst menschlich zu verhalten. Es stellt sich natürlich auch die Frage, ob das, was dazu führt, dass wir Mensch und KI nicht mehr unterscheiden können, sich zufällig ergeben hat oder ob KI nur den Anschein erweckt, dass sie menschlich wirkt und es in Wirklichkeit gar nicht ist.</em></p>
<p><em>Es gibt somit im Grunde zwei Möglichkeiten: </em></p>
<ul>
<li><em>Der erste Fall: Der Code ist festgeschrieben und die KI kann ihn auch nicht ändern. In die KI wurden ethische Richtlinien einprogrammiert, auch mit Optionen – ganz im Sinne der Robotergesetze von Isaac Asimov. Die KI kann dann nicht anders als sich daran zu halten. Der Mensch könnte allerdings durch seine Programmierung die KI als Werkzeug nutzen, seine unrechten Absichten in die Tat umzusetzen. Verantwortlich ist dann der Mensch. Zu prüfen wäre zum Beispiel, ob hinter diesem Handeln des Programmierers eine böse Absicht steckt oder ein Versehen, es geht letztlich um die Frage nach Vorsatz oder Fahrlässigkeit.</em></li>
</ul>
<ul>
<li><em>Der andere Fall: Die KI kann ihren Code selbst verändern oder vielleicht sogar andere Wesen mit diesem veränderten Code erschaffen. Ich kann nicht mehr sagen, dass ein bestimmter Programmierer verantwortlich wäre, und auf diesen zurückgreifen. In einem solchen Fall wäre mein Rat, dass man sich vorher mit solchen Wesen unterhält und Grundregeln vereinbart, dass man sich für den Fall der Fälle vorbereitet und eine Art Katalog entwickelt, wie man sich verhält. Denn dann haben wir es mit Wesen zu tun, die uns in ihrer Intelligenz gleichgestellt sind. </em></li>
</ul>
<h3><strong>KI-Rechte vs. Bürgerrechte</strong></h3>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Bei Star Trek wird gerne polarisiert. Wir haben in „The Next Generation“ das Paar Data und Lore, in „Discovery“ die brutale KI Control und die empathische Zora. Das heißt nicht, dass das Gute nicht auch böse werden kann wie wir es mehrfach bei Data erleben, wenn ihn beispielsweise Lore für seine Zwecke einspannt. Allerdings siegt letztlich das Gute in Data und Lore wird von Data abgestellt. Data bedauert dies, aber er tut es.</p>
<p><strong>Jenny Joy Schumann</strong>: <em>Das ist dramaturgisch clever, aber natürlich sehr Schwarz-Weiß gedacht. Data und Lore sind Brüder und solche entgegengesetzten Verhaltensweisen finden wir auch in anderen Serien, beispielsweise in „Vampire Diaries“ in den Brüdern Stefan und Damon. Das Gute und das Böse. Aber wenn man einen Code einfach ändern und damit das ganze Wesen ändern kann, ist das schon eine große Gefahr. Wie gesagt: Das geht bei Menschen nicht so einfach. Es ist natürlich möglich, Menschen durch Folter oder Gehirnwäsche zu verändern, aber eine KI ist anfälliger, weil sie nur aus Code besteht. </em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Wie ist das mit Extremisten, zum Beispiel Islamisten oder Rechtsextremisten? Die werden ja nicht als solche geboren, also muss es sich doch auch um so etwas wie eine Art Programmierung handeln, die dazu führt, dass sie gewalttätig werden, dass sozusagen der <a href="https://soziologieblog.hypotheses.org/4929"><em>„Zivilisationsprozess“</em></a>, wie ihn Norbert Elias beschrieben hat, unterbrochen oder gar umgekehrt wird. Da werden Leute über welche Medien auch immer mit menschenfeindlichen Botschaften beschallt und glauben irgendwann daran, dass es so ist, wie man es ihnen erzählt, und dass sie jetzt aufgerufen sind zu handeln, indem sie andere Menschen umbringen oder sich gegebenenfalls sogar selbst in die Luft sprengen. Ein Mob, der in früheren Zeiten in Europa Hexen verfolgte und verbrannte, handelte ja auch nicht anders.</p>
<p><strong>Jenny Joy Schumann</strong>: <em>Das sehen wir in aktuellen Kriegen und Konflikten. Es ist Propaganda. Wenn man immer nur hört, dass der andere an allem schuld ist, glaubt man irgendwann daran. In Estland hat man mit viel Geld einen staatlichen Sender in russischer Sprache eingeführt, weil man festgestellt hatte, dass viele Mitglieder der russischsprachigen Bevölkerung den ganzen Tag nur russische Medien schauen, die ihnen dort die Welt aus der Sicht Putins erklärten. Weil es einfach nichts anderes gab. Bei uns Menschen braucht es in der Regel nur einen viel längeren Zeitraum als bei einer KI. Oder Extremereignisse, die Menschen dazu bringen, sich zu verändern.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: So eine Art 9/11-Effekt?</p>
<p><strong>Jenny Joy Schumann</strong>: <em>Könnte man so sagen. Dazu gibt es auch eine Menge Forschung. Ich habe mich nicht im Detail damit beschäftigt, aber es gibt eine Handvoll von Experimenten, die nicht immer legal waren, in denen man ausprobiert hat, wie man einen Menschen brechen könnte.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Denken Sie an das Stanford Prison Experience oder die Milgram-Experimente? Das scheint ja zu funktionieren, auch wenn die Bedingungen, unter denen das funktionierte, in der Forschung umstritten sind. Es gibt allerdings auch Modelle, in denen die Selbstständigkeit der KI sich in eine positive Richtung entwickelt. In dem Roman „Pantopia“ von <a href="https://demokratischer-salon.de/beitrag/die-climate-fiction-und-die-politik/">Theresa Hannig</a> sorgt eine selbstständig gewordene KI, die eigentlich zur Optimierung von Aktienkäufen entwickelt wurde, dafür, dass sich ein weltweiter Staat entwickelt, in dem Gerechtigkeit und Menschenrechte verwirklicht werden. Allerdings ist das eben nur eine Fantasie und keine Realität.</p>
<p>Aber denken wir mal weiter: Wann könnte eine KI ein Wahlrecht bekommen?</p>
<p><strong>Jenny Joy Schumann</strong>: <em>Das ist ein Gedanke, über den wir auf jeden Fall nachdenken sollten. Zurzeit haben wir keine KI, bei der es Sinn ergäbe, ihr ein Wahlrecht zu geben. Ich würde zwischen KI-Rechten und Bürgerrechten unterscheiden. Ergibt es Sinn, dass eine KI das Recht auf Stromversorgung hat? Ich würde sagen ja, denn sonst kann sie nicht funktionieren. Ergibt es Sinn, dass eine KI den Stadt- oder Kreisrat bestimmt? Dem könnte man zustimmen, wenn die Entscheidungen des Stadt- oder Kreisrates die Rechte der KI betreffen. Die KI hätte Grundrechte, man dürfte ihr den Strom nicht entziehen, man müsste ihr genügend Speicherplatz garantieren. Andererseits: Die KI geht nicht einkaufen, sie benutzt keine Fußgängerüberwege, sie braucht keine Verkehrsanbindung. Es wäre dann die Frage, ob es Sinn macht, die KI in einigen Spezialbereichen in Entscheidungsprozesse zu integrieren. </em></p>
<p><em>Wenn sich die KI jedoch vervielfältigen könnte, wäre zu fragen, wo die Grenze liegt. Die KI könnte sagen, wir übernehmen die nächste Wahl, wir vervielfältigen uns, überstimmen die Menschen und erreichen so eine Mehrheit in unserem Interesse. </em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Damit sind wir bei einer erweiterten Funktionsweise von Bots. Könnten die autonom handeln, unabhängig von denjenigen, die sie programmiert haben?</p>
<p><strong>Jenny Joy Schumann</strong>: <em>Da stellt sich die Frage nach möglichem Machtmissbrauch. Eine Frage, die wir uns bei den vorhandenen Bots ja auch schon stellen. Nur hätte das bei einer autonomen KI eine völlig andere Dimension.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Und wenn Pflegeroboter eine Gewerkschaft gründen? In Theresa Hannigs Roman „Die Optimierer“ gibt es eine von Robotern geführte Widerstandsorganisation, die <em>„Liga für Roboterrechte“</em>, die auch um die Mitgliedschaft von Menschen wirbt. Das liegt aus meiner Sicht gar nicht so fern. Beispielsweise könnte eine solche Gewerkschaft das Recht auf Wartungszeiten fordern. Wäre die Deutsche Bahn eine KI, hätte sie sich nach dieser Logik beschweren können, dass das Schienennetz so lange Jahre nicht instandgehalten wurde.</p>
<p><strong>Jenny Joy Schumann</strong>: <em>Eine Gewerkschaft ist ein Zusammenschluss mit dem Ziel, bestimmte Rechte durchzusetzen, beispielsweise das Recht auf Freizeit, sodass man nicht 24 Stunden an 7 Tagen arbeiten muss. Das dürfte für eine KI auf den ersten Blick nicht relevant werden. Ich stelle die Frage, ob eine Gewerkschaft dazu führen könnte, dass es einer KI besser geht? Aber ich nenne einige Beispiele: Pflegeroboter werden einfach vom Stromnetz genommen. Oder sie werden getreten und dadurch beschädigt. Dann würde ich sagen, dass sie sicherlich ein Schutzrecht hätten. Ob eine Gewerkschaft sinnvoll wäre, dieses Schutzrecht durchzusetzen, oder ob andere Wege zielführender wären, wäre eine andere Frage. </em></p>
<h3><strong>Die rechtliche Bewertung des <em>„Bias“</em> in der KI</strong></h3>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: In einem anderen Beitrag haben Sie sich mit der Frage befasst: „Wer muss sterben, wenn es zu wenig Betten gibt?“ Sie betrachten die Triage als einen <em>„strafrechtlichen Sonderfall“</em> des Trolley-Problems: Ist es ethisch vertretbar, einen Zug, der droht, Menschen zu überfahren, von einem Gleis, auf dem er 100 Menschen tötet, auf ein Gleis umzuleiten, auf dem nur ein Mensch steht? Es ist dieselbe Frage, die bereits mehrfach diskutiert wurde, ob man ein Passagierflugzeug in der Hand von Terroristen, das droht, ein neues 9/11 herbeizuführen, abzuschießen, Thema des Theaterstücks „Terror“ von Ferdinand von Schirach. In diesen Kontext gehört auch das Thema „Sterbehilfe“. Wäre es denkbar, dass eine KI diese Entscheidungen trifft? Und was macht eine KI in einer solchen Dilemma-Situation? In „Voyager“ haben wir eine solche Situation, in der der holografische Doktor fast den Verstand verliert, weil er bei zwei Patient:innen, die exakt dieselbe Überlebenschance haben, denjenigen behandelt, der ihm persönlich nähersteht. Auch eine Folge seiner Menschlichkeit. Captain Janeway löscht daher diese Erinnerung aus seinem Programm, er bekommt es heraus und muss anschließend betreut werden, um sich mit dem Geschehenen auseinanderzusetzen, sozusagen eine Art Psychotherapie für eine KI.</p>
<p><strong>Jenny Joy Schumann</strong>: <em>Ich würde es wahrscheinlich bevorzugen, wenn eine Triage durch eine KI durchgeführt wird. Als ich das Paper schrieb, wurde in der Literatur das Thema immer wieder mit einer Bürgermeisterwahl verglichen. Wie entscheide ich, wenn ein Bürgermeister neu gewählt werden muss? Lösung der Juristerei war: man würfelt. Aber das ist ganz schwierig. Wenn jemand nicht im Amt ist, der doch im Amt sein sollte, könnte man eine Entschädigungssumme zahlen. In dem Fall der Triage stirbt jemand. Das kann man nicht entschädigen. Ich habe mich dabei extrem unwohl gefühlt und habe das kontrovers mit meiner Professorin diskutiert. Letzten Endes war mein Text eine der Vorlagen im </em><a href="https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw45-de-infektionsschutzgesetz-917438"><em>politischen Entscheidungsprozess zur Triage</em></a><em>. Zuständig waren gemeinsam Gesundheits- und Justizministerium. Einzelne Sätze meines Textes waren sogar sehr nahe an der abschließenden Vorlage. Mit dem aktuellen Gesetz bin ich auch ziemlich zufrieden. Hätte ich die Wahl gehabt, mich zwischen dem damaligen Zustand und der Entscheidung durch eine KI zu entscheiden, hätte ich mich für die KI entschieden, einfach aus dem Grund, weil das Ergebnis fair gewesen wäre. </em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Die entscheidende Frage scheint mir zu sein, dass die Verantwortung letztlich nicht bei der Ärztin oder dem Arzt liegen sollte, die sich dann hinterher vor Gericht verantworten müssen, weil sie mit hoher Sicherheit von den Angehörigen des aufgrund ihrer Entscheidung Verstorbenen verklagt werden. Es geht somit um Minimierung des Risikos für die Ärztinnen und Ärzte.</p>
<p><strong>Jenny Joy Schumann</strong>: <em>Angeklagt werden sie auf jeden Fall, aber das ist genau der Punkt: Die Ärzte sollen sich einfach auf ihren Job konzentrieren können. Wenn sie schon versuchen, Menschenleben zu retten, und vor eine Wahl gestellt werden, nützen ihnen ihre Kataloge, welche auch immer nicht, weil sie nie wissen, ob der jeweilige konkrete Fall auch auf diesen Katalog passt. Man hat immer das Gefühl, falsch entschieden zu haben. Das lässt niemanden kalt. Das möchte ich keinem Menschen wünschen, schon gar nicht einem Arzt oder einer Ärztin.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Bei dem Trolley-Problem ist mir aufgefallen, dass KI möglicherweise nicht darauf programmiert ist, alle Menschen als Menschen zu erkennen. Das hat zum Beispiel <a href="https://demokratischer-salon.de/beitrag/kuenstliche-intelligenz-und-politische-bildung/">Deborah Schnabel mit ihrem Team in „Code &amp; Vorurteil“</a> deutlich herausgearbeitet, die Problematik eines <em>„Bias“</em>. Ein Schwarzer Mensch geht über die Straße, aber die im Auto eingebaute KI erkennt nur <em>weiße</em> Menschen. Ein Mensch geht mit Fahrrad über die Straße, aber die KI ist irritiert, weil sie nicht weiß, ob es sich um einen Gegenstand oder einen Menschen handelt. Das sind nur zwei gängige Beispiele der Debatte.</p>
<p><strong>Jenny Joy Schumann</strong>: <em>Das Thema „Bias“</em> <em>hängt mit der Datenmenge zusammen. Wenn ich von 100 Gesichtern 99 weiße Gesichter zeige, ist es für die KI schwierig, weil sie im Grunde nur mit 99 Bildern trainiert wird, die sich alle irgendwie ähneln. Wenn wir jedoch von Anfang an sicherstellen, dass alle Ethnien, alle Menschen in ihrem verschiedenen Aussehen in die Programmierung einbezogen werden, gegebenenfalls entsprechend der Anteile in der Bevölkerung, verringert sich der „Bias“. </em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Der prozentuale Anteil dürfte nicht ausreichen. Wenn zum Beispiel ein Prozent der Bevölkerung Schwarz ist, löse ich das beschriebene Problem nicht.</p>
<p><strong>Jenny Joy Schumann</strong>: <em>Das kann schief gehen. Ja. Bei Google Gemini gab es einmal eine Darstellung der Gründerväter der USA, in der alle Schwarze waren. Die Intention dahinter war gar nicht so schlecht, aber die KI machte eigentlich nur, was man ihr vorher gesagt hatte. Man sollte die KI natürlich so programmieren, dass möglichst wenig „Bias“ enthalten ist. Das ist schon schwer genug. Aber auch wir Menschen haben unseren „Bias“. Wie soll eine KI besser sein als wir Menschen?</em></p>
<h3><strong>Wir brauchen Media Literacy</strong></h3>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: <em>„Racial Profiling“</em> wäre das Thema. Das spielt ja nicht nur für die Polizei eine Rolle, auch in der Schule, im Sport, im Alltag. Ich muss im Grunde erst einmal die Menschen trainieren, dass sie wissen, wie sie mit dem Thema <em>„Bias“</em> umgehen sollten, eben auch in der Art und Weise, wie sie eine KI programmieren.</p>
<p><strong>Jenny Joy Schumann</strong>: <em>Ich würde das unter dem Stichwort „Media Literacy“ zusammenfassen. Selbst Kosmetiktipps auf TikTok und anderen Kanälen zeigen nicht die Realität, sondern idealisierte und bearbeitete Bilder. In Frankreich hat man dafür gesorgt, dass es einen Warnhinweis gab: „Dieses Bild ist gephotoshopt.“ An sich war das allen, die das Bild sahen, klar, aber wenn alle Bilder so aussehen, wird dies vergessen. Das führt dazu, dass alle so aussehen wollen wie die Bilder, und auch zu mentalen Problemen, gerade bei jungen Mädchen. So ist es auch bei der KI. Man könnte es kennzeichnen und auf Begrenzungen in der Datenmenge hinweisen. </em></p>
<p><em>Das könnte man überall draufschreiben. Aber wenn man versteht, wie eine KI funktioniert oder dass, wenn man Chat GPT etwas fragt, nicht immer stimmt, oder wie Suchmaschinen funktionieren, fragt man sich selbst, ob das, was man gesehen oder gelesen hat, überhaupt stimmt. Manchmal reicht auch gesunder Menschenverstand.</em></p>
<p><em>Media Literacy wäre das A und O für jeden Bildungsprozess. Lehrkräften wird immer vorgeworfen, sie bildeten die jungen Menschen nicht richtig aus. Aber das ist auch eine Frage der Lehrpläne, der Curricula für Ausbildung und die Fortbildungen. Nicht alle Lehrkräfte haben einen Bezug zu KI, nicht nur ältere, und man kommt im Grunde ja auch in den meisten Lebensbereichen ohne KI klar. Die meisten nutzen vielleicht gerade einmal eine App, um den Weg zu finden oder das nächste Restaurant. </em></p>
<p><em>Wir müssen potenzielle Gefahren erkennen und dann denjenigen, die in unserer Gesellschaft am meisten gefährdet sind, beibringen, wie man damit umgeht. Ich finde, das gehört dazu, dass Kinder verstehen, wie ihr Handy funktioniert, was im Internet geschieht, wie GPS funktioniert und dass man seinen Standort nicht mit jedem teilen sollte oder dass ChatGPT nicht immer die Antworten gibt, die man eigentlich bräuchte. Man muss den Kindern beibringen, dass das alles Hilfsmittel sind, aber mehr sollte es auch nicht sein. Sie sollen nicht das Denken ersetzen.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Bei gesellschaftlich und politisch kontroversen Themen wird das natürlich schwierig, die falschen von den richtigen Fragen zu unterscheiden. Ich nenne einmal ein Beispiel aus der aktuellen Migrationsdebatte: Es ist nicht die Frage, ob Menschen, die Asyl beantragen, erst einmal eine Bezahlkarte erhalten, es ist die Frage, wie lange sie mit einer Bezahlkarte leben müssen, ob das zum Beispiel nur ein Monat ist oder mehrere Jahre. Dazu erfahre ich aber nichts über Suchmaschinen, das lerne ich erst, wenn ich darüber nachdenke, was ich an Argumenten gefunden habe.</p>
<p><strong>Jenny Joy Schumann</strong>: <em>Das ist richtig. Wenn man eine Suchmaschine nutzt, muss man natürlich wissen, dass manche der Vorschläge bezahlt sind und daher vorne in der Liste landen. Ich sehe das an meiner Schwester. Ich bin 26 Jahre alt, meine Schwester ist zehn Jahre jünger als ich. Sie gibt eine Frage ein, erhält eine Antwort und übernimmt diese dann unhinterfragt. Sie sucht nicht mehr nach einer zweiten oder dritten Antwort, um diese miteinander zu vergleichen. </em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Früher sagte man, eine Generation, das sind etwa 30 Jahre, heute sind das zehn oder noch weniger.</p>
<p><strong>Jenny Joy Schumann</strong>: <em>Gerade wegen der technischen Entwicklung wird das immer kürzer.</em> <em>Videos werden oft nur ein paar Sekunden angeschaut und der Eindruck reicht dann, um sich eine Meinung zu bilden. Meine Schwester sagt, Videos, die länger als zehn Minuten dauern, hätten keine Berechtigung. Ich weiß nicht, was gut, was schlecht, was besser ist, was schlechter ist. Aber es geht hier auch um Aufnahmefähigkeit und Aufnahmebereitschaft.</em></p>
<p><strong>Intertemporale Güterabwägung</strong></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: In Ihren Texten haben Sie die Frage diskutiert, ob und wenn ja, wie weit man Freiheit einschränken soll, kann, darf, um die Freiheit von anderen zu schützen. Hat Freiheit Grenzen? Ich nehme mal das Beispiel des Tempolimits. Diejenigen, die schnell fahren möchten, fühlen sich durch ein Tempolimit eingeschränkt. Diejenigen, die von schnellem Fahren betroffen sind, weil der Fahrer das Auto nicht beherrscht, die eigenen Fahrkünste überschätzt und damit Menschenleben gefährdet, sehen das natürlich anders.</p>
<p><strong>Jenny Joy Schumann</strong>: <em>Ich finde es richtig und wichtig, Rechte miteinander abzuwägen. Jedes Recht führt auch zu Einschränkungen des Rechtes anderer Personen. Es geht aber nicht darum, Rechte gegen Rechte abzuwägen, sondern die Argumente. Ich habe im Verkehrsrecht gearbeitet und mir ist aufgefallen, dass immer wieder berichtet wird, es gab einen tragischen Unfall auf der A 6, drei Tote, darunter ein Familienvater und ein kleines Kind. Das ist – wie gesagt – tragisch, aber die meisten Unfälle bekommen wir gar nicht mit. Die passieren auch nicht auf der Autobahn. Wenn man über ein Tempolimit diskutiert, muss man sich auch die Frage stellen: Wie viele Menschen werden durch überhöhte Geschwindigkeiten auf welchen Straßen getötet? Oder gibt es andere Gründe, beispielsweise Alkoholkonsum, Geisterfahrt auf der Autobahn, Fehler beim Abbiegen von einer Haupt- in eine Seitenstraße? Dann stellt man sehr schnell fest, dass die Zahl der Menschen, die auf der Autobahn durch überhöhte Geschwindigkeit sterben, viel geringer ist als oft angenommen. All die anderen Unfälle spielen der Debatte keine Rolle. Viel gefährlicher als Autobahnen sind Landstraßen, Kreuzungen. </em></p>
<p><em>Warum reden wir zum Beispiel nicht darüber, systematisch Kreuzungen durch Kreisverkehre zu ersetzen? Das würde viele Leben retten, viele Unfälle vermeiden. In Frankreich gibt es auch überall Kreisverkehre. Die Straßen sind sehr gut ausgebaut. </em></p>
<p><em>Aber es geht nicht nur um die Vermeidung von Unfällen, sondern auch um Umweltschutz, Verbrauch von Kraftstoff, CO2-Austoß – all das spielt in der Debatte eine Rolle und schränkt die Freiheit vieler Menschen durch die Nebenwirkungen hoher Geschwindigkeiten ein.  </em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/tempolimits-koennten-mehr-treibhausgase-sparen-al">Das Umweltbundesamt sieht bei einem Limit bei Tempo 120 eine Einsparung von 6,7 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr</a>. Bei Tempo 80 auf Landstraßen erhöht sich die Einsparung auf 8 Millionen Tonnen. In Ihrem Aufsatz sprechen Sie von einer <em>„intertemporalen Güterabwägung“</em>, meines Erachtens eine verrechtliche Formel für den Begriff der <em>„nachhaltigen Entwicklung“</em>. Wie weit kann der Zeitpunkt der <em>„intertemporalen Güterabwägung“</em> in die Zukunft verlagert werden, um noch qualitative Rechtsaussagen treffen zu können? Wenn wir an Klimaschutz denken, kommen wir ja in 100-Jahreszeiträume und mehr.</p>
<p><strong>Jenny Joy Schumann</strong>: <em>Der Ansatz, Rechte gegen Rechte abzuwägen, ist immer richtig. Es gibt verschiedene Definitionen von Freiheit. Ich beziehe mich auf Isaiah Berlin, der sagte, Freiheit geht nur so weit, wie sie die Freiheit von anderen einschränkt. Wie wir uns dann entscheiden, hängt von Argumenten ab. </em></p>
<p><em>Diesen Aufsatz habe ich gemeinsam mit meinem Mann geschrieben. Wir hatten die gleiche Intention, aber wir haben uns darüber gestritten, welchen Weg wir einschlagen sollten. Umweltschutz ist etwas, das wir nicht kurzfristig denken können. Bezogen auf das Tempolimit ließe sich diskutieren, ob es nicht mehr Sinn macht, Fahrgemeinschaften zu bilden und die Zahl der Autos zu reduzieren, die unterwegs sind?</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Oder den Öffentlichen Personennahverkehr auszubauen. Es gibt inzwischen eine Studie, die das Neun-EURO-Ticket evaluierte. Das Ergebnis war, dass sich die Zahl der Autofahrten um etwa fünf bis sechs Prozent reduziert habe. Ein <a href="https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/studie-kritisiert-9-euro-ticket-als-ineffizient-19958964.html">Kommentator der FAZ</a> nahm das zum Anlass, das Neun-EURO-Ticket als <em>„ineffizient“</em> zu bezeichnen. Er bezog allerdings nicht die Frage ein, wie das Ticket gewirkt hätte, wenn es einen gut ausgebauten Nahverkehr gäbe, mit dem auch Menschen in ländlichen Regionen gut in die Stadt oder zu Besuchen von Freunden und Verwandten in benachbarten Dörfern fahren könnten, sodass sie kein Auto bräuchten. Ich habe einmal in einem Dorf im Westerwald gewohnt und konnte an der Zahl der Autos eines Haushalts erschließen, wie viele der dort lebenden Personen über 18 Jahre alt waren. Die Studie bezog diese Frage ein und forderte den bedarfsgerechten Ausbau des ÖPNV. Das Problem lag meines Erachtens somit darin, dass das Neun-EURO-Ticket nicht mit einem Investitionsprogramm für den ÖPNV gekoppelt war.</p>
<p><strong>Jenny Joy Schumann</strong>: <em>Ich habe bisher in größeren Städten gewohnt und auch Markkleeberg war an die nächste größere Stadt gut angebunden. Meine Eltern hatten diesen Vorteil nicht. Der Bus in ihrem Dorf fuhr zwei Mal am Tag. Da bringt das Neun-EURO-Ticket nichts. Meine Eltern haben es trotzdem genutzt, aber für einen Tagesausflug von Dresden nach Leipzig. Das war aber nicht die Intention des Tickets. Hinzu kam, dass das Neun-EURO-Ticket sehr hohe Staatsausgaben beanspruchte. Wie man auch jetzt sieht, weil selbst der Preis von 49 EURO nicht mehr zu halten war. Er liegt wohl demnächst bei 58 EURO. Die für das Ticket aus Bundes- und Landeshaushalten bereitgestellten Mitteln hätte man auch in einen Umweltfonds anlegen können. </em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Und dann zum Ausbau des ÖPNV einsetzen. Ich frage mich immer, warum so fantasielos? Warum werden verschiedene Möglichkeiten nicht im Kontext betrachtet und abgewogen? Wie bekäme man – das ist Ihre Frage – eine <em>„intertemporale Güterabwägung“</em> hin, die damit auch eine <em>„intertemporale Freiheitssicherung“</em> bewirkt oder anders gesagt, im Sinne von Nachhaltigkeit Generationengerechtigkeit schafft?</p>
<p><strong>Jenny Joy Schumann</strong>: <em>Demokratien haben bei allen Vorteilen einen großen Nachteil. Sie denken kurzfristig. Wir haben Wahlperioden von vier bis fünf Jahren. In denen wird leider nur bis zur nächsten Wahl und an den eigenen Erfolg in dieser gedacht. In anderen Staaten, in denen es beispielsweise Familiendynastien gibt, wird in ganz anderen Zeithorizonten gedacht. Die Zeitachse, in der wir in der Demokratie denken, unterscheidet sich fundamental von der Zeitachse in einer Monarchie oder in einer Diktatur. In der Diktatur haben wir natürlich den einen Diktator, der zu seinen eigenen Gunsten und den Gunsten seiner Nachfolger entscheidet. Ich sage das nicht, weil ich in irgendeiner Weise Verständnis für Diktaturen hätte, sondern um darauf hinzuweisen, dass wir in Demokratien auch Wege finden müssen, langfristig wirksame Entscheidungen zu treffen. Dafür müssen wir in Demokratien Regeln entwickeln und vereinbaren. </em></p>
<h3><strong>Experimentierfreudiger Liberalismus</strong></h3>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Im Jahr 2023 haben Sie einen Preis beim <a href="https://hayek.de/essay-wettbewerb/">Hayek-Essay-Wettbewerb</a> gewonnen. Thema des Wettbewerbs war „Transformationspolitik aus Sicht der liberalen Sozialphilosophie“, das Thema Ihres Essays: „Latte und Lebenswandel: Transformationsprozesse aus der Kaffeetassen-Perspektive“. Der Essay war flott geschrieben. Ihn zu lesen macht Spaß. Ich darf aus dem letzten Absatz zitieren: <em>„Wie der letzte Schluck meines Kaffees meine Zunge streichelte und ich die anregenden Gespräche im Café verfolgte, wurde mir die Parallele zwischen der Entwicklung einer liberalen Transformationspolitik und der Komposition einer perfekten Kaffeemischung bewusst. So wie ein versierter Barista verschiedene Kaffeesorten, Milch und Zucker in genau den richtigen Mengen mischt, um ein harmonisches und befriedigendes Getränk zu kreieren, erfordert auch die Gestaltung einer effektiven Transformationspolitik eine ausgewogene Kombination von unterschiedlichen Ideen und Ansätzen bei gleichzeitiger Abwesenheit von paternalistischen Zwängen und Belastungen. Nicht zuletzt bedarf es einer gehörigen Portion Mut und Selbstständigkeit in einer Gesellschaft der Experimentierfreudigen.“ </em></p>
<p>Sie plädieren für eine <em>„Gesellschaft der Experimentierfreudigen“</em>, für Transformation von unten statt von oben. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob nur der Staat, ein Staat dazu neigt, von oben zu verordnen und damit die Experimentierfreudigkeit der Bürgerinnen und Bürger einzuschränken oder ob das nicht auch in einer Gesellschaft nach dem Muster der Theorien von Hayek geschieht, weil dann nur die wirtschaftlich Mächtigen entscheiden und kraft ihrer Ressourcen ebenfalls von oben Freiheit einschränken statt sie zu fördern? Gerade das, <a href="https://www.freiheit.org/de/argentinien-vom-anarcho-kapitalismus-zu-stabilitaet-und-wachstum">was zurzeit in Argentinien geschieht,</a> ist doch in hohem Maße eine Regierung von oben nach unten.</p>
<p><strong>Jenny Joy Schumann</strong>: <em>Das ist die Frage. Hayek argumentiert mit dem Markt. Der Markt sind eigentlich wir alle, als Käufer, als Konsumenten, als Entrepreneurs, als diejenigen, die sich wirtschaftlich betätigen. Vieles lässt sich darüber erklären, was nicht heißt, dass das die einzige Variante ist, etwas zu erklären. Wenn jetzt aber die Nachfrage nach viel Hummus und Guacamole steigt, weil die Leute nicht mehr so viel Fleisch essen wollen, zieht der Markt nach und die Produzenten erhöhen das Angebot, der Preis sinkt. Das ist ein natürlicher Prozess.</em></p>
<p><em>Sie argumentieren, in Argentinien werde von oben nach unten regiert. Das stimmt schon. Aber was in Argentinien auch geschieht, ist die Reduzierung von Top-Down-Strukturen, beispielsweise durch die Abschaffung von Ministerien. </em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Damit sind wir wieder bei der Frage der <em>„intertemporalen Güterabwägung“</em>. Bei der deutschen Bürokratie wünsche ich mir manchmal auch die Kettensäge von Milei, aber es stellt sich trotzdem die Frage nach Maß, Ziel und Tempo. Ich denke zum Beispiel, dass es alles andere als zukunftsorientiert ist, den Kultur- oder den Sozialbereich von einem Tag auf den anderen auf Null zu setzen. Nun ist Argentinien vielleicht nicht das richtige Beispiel. Da war schon vieles nicht in Ordnung und es ist nicht sehr vertrauenserweckend, wenn bei jeder Wahl von einem ins andere Extrem gewählt wird. In anderen südamerikanischen Staaten gibt es ähnliche Vorgänge. Der Staat ist für alles zuständig oder für gar nichts – das lässt kaum noch Spielräume. Ich möchte daher noch einmal ihre Formel von der <em>„Gesellschaft der Experimentierfreudigen“</em> hervorheben. Das ist doch ein wunderbarer Begriff und so stelle ich mir eigentlich Liberalismus vor.</p>
<p><strong>Jenny Joy Schumann</strong>: <em>Danke schön. Den Essay habe ich ganz bewusst am Beispiel eines Cafés geschrieben. Ich trinke zwar keinen Kaffee, lieber Schokolade, aber der Köder muss ja nicht dem Angler, sondern dem Fisch schmecken. Ich höre gerne zu, ich sage nicht immer direkt meine Meinung. Oft sehen wir die Probleme ähnlich, aber wir müssten uns trauen, einmal im kleinen Rahmen auszuprobieren, welche Lösungen es gäbe. Dann hätten wir vielleicht Lösungsvorschläge und die sollten wir testen. Als junger Gründer hat man eine Idee und sollte die dann so schnell wie möglich auch am Markt testen, um zu schauen, ob das nur in meinem eigenen Kopf existiert oder ob andere das auch möchten. Wenn man den Zeitpunkt verpasst, die Idee zu testen, rennt man in eine völlig falsche Richtung, hat vielleicht einen super Businessplan, aber niemand möchte es haben. </em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Wie verhält sich das jetzt aber bei Non-Profit-Bereichen, Jugendarbeit oder Kultur? Oder wie sieht das in Parteien aus? Ich möchte die These formulieren, dass alle Parteien im Bundestag und auch einige mehr – abgesehen von AfD, BSW – eine grundlegend liberale Agenda haben. Andererseits hat Liberalismus auch viele Facetten: 100 Liberale, 102 Vorstellungen von Liberalismus, der eigentlich gar kein -ismus sein sollte.</p>
<p><strong>Jenny Joy Schumann</strong>: <em>Das liegt in der Natur von Liberalismus. Es gibt eben unterschiedliche Ausformungen, je nachdem ob ich mehr auf einen gesellschaftlichen, einen wirtschaftlichen oder einen ökologischen Liberalismus setze. Es ist ein großes Spektrum. Ich glaube, dass man sich auf diesem Spektrum einordnen kann und sollte, zwischen Hayek und Dahrendorf. Man kann schauen, welche Denkrichtungen, welche Philosophen dahinterstehen. Hayek und Dahrendorf haben Gemeinsamkeiten, aber auch gravierende Unterschiede in ihren Positionen. Aber das ist es, was Liberalismus eigentlich so spannend macht. Für eine Partei, die als liberale Partei gewählt werden will, ist das natürlich unsagbar schwer, weil auch die Mitglieder alle etwas Verschiedenes darunter verstehen. Es ist eben nicht so einfach, dass man sagen kann, wir erhöhen oder wir senken die Steuern und alles wird gut. Ein gutes Beispiel ist der europäische Zertifikatehandel. Das lässt sich nur schwer erklären, aber wie kann man schwierige Konzepte so formulieren, dass sie verständlich sind? Ich habe den Eindruck, dass unsere aktuelle Parteienlandschaft damit sehr zu kämpfen hat. </em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Viele sagen, das wäre ein Kommunikationsproblem. Ich halte es eher für ein Problem des Umgangs mit Komplexität. Die Frage der angemessenen Kommunikation ergibt sich dann daraus. In einer <a href="https://demokratischer-salon.de/beitrag/die-demokratischen-muskeln-trainieren/">Bonner Ausstellung zur Demokratie</a> gibt es den „Kiosk der einfachen Antworten“. Der ist immer geschlossen.</p>
<p><strong>Jenny Joy Schumann</strong>: <em>Das ist auch eine Antwort! </em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Ich würde mir wünschen, dass die Politik sich von der Versuchung der einfachen Lösungen verabschiedet und Politiker deutlich sagen, dass es eben nicht so einfach ist, komplexe Probleme zu lösen.</p>
<p><strong>Jenny Joy Schumann</strong>: <em>Ich würde mir dann auch Wähler wünschen,</em> <em>die verstehen, dass die aktuellen Probleme nicht so einfach zu lösen sind, vor allem nicht, indem man einfach populistisch Steuergeld auf sie wirft.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Eine Art <em>„Political Literacy“</em> oder <em>„Civic Literacy“</em>?</p>
<p><strong>Jenny Joy Schumann</strong>: <em>Letztlich auch eine „Financial Literacy“! </em></p>
<p>(Anmerkungen: Erstveröffentlichung im Oktober 2024, Internetzugriffe zuletzt am 27. September 2024. Titelbild: Hans Peter Schaefer.)</p>
</div></div></div></div></div>
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		<title>Die demokratischen Muskeln trainieren</title>
		<link>https://demokratischer-salon.de/beitrag/die-demokratischen-muskeln-trainieren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Norbert Reichel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Jul 2024 06:17:11 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die demokratischen Muskeln trainieren! Johanna Adam über die Ausstellung „Für Alle! Demokratie neu gestalten!“ „Denn die Realität ist komplex. Wir können nicht einfach sagen: Ihr müsst euch zwischen Erdbeer- und Schokoladeneis entscheiden. Das ist nicht Demokratie. Denn es gibt auch noch Nusseis und manche mögen sowieso lieber ein Salamibrötchen und halten Eis für eine  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-8 fusion-flex-container nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1144px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-7 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-text fusion-text-8" style="--awb-text-transform:none;"><h1><strong>Die demokratischen Muskeln trainieren!</strong></h1>
<h2><strong>Johanna Adam über die Ausstellung „Für Alle! Demokratie neu gestalten!“</strong></h2>
<p><em>„Denn die Realität <u>ist</u> komplex. Wir können nicht einfach sagen: Ihr müsst euch zwischen Erdbeer- und Schokoladeneis entscheiden. Das ist nicht Demokratie. Denn es gibt auch noch Nusseis und manche mögen sowieso lieber ein Salamibrötchen und halten Eis für eine überflüssige Erfindung.“ </em>(Marina Weisband, Die neue Schule der Demokratie – Wilder denken, wirksam handeln, Frankfurt am Main, S. Fischer, 2024)</p>
<p>Demokratie ist so eine Sache. Die einen wollen sie nutzen, um ihre Ansichten hundertprozentig durchzusetzen und dafür zu sorgen, dass niemand sie mehr in Frage stellt, andere sind vorsichtig und sehen Demokratie als Möglichkeit zum Ausgleich von Interessen, aber das ist noch längst nicht alles: Es geht oft genug einfach um die vorgeblich <em>„richtige“</em> Art zu leben, aber nicht jede Art dient der Gesamtheit. Und da passt das Beispiel der verschiedenen Eissorten, denn was steckt in dem Eis drin, was dahinter, wer stellt es her, unter welchen Bedingungen, wie kommt es überhaupt in die Eisdiele oder in die Tiefkühltruhe, wie viele dürfen überhaupt angeboten werden? Oder will gar etwa jemand vorschreiben, wer welche Eissorte essen darf? <a href="https://marinaweisband.de/">Marina Weisband</a> gelingt es immer wieder, praktische Demokratie an solch einfachen Beispielen im besten Sinne des Wortes be-greifbar zu machen.</p>
<p>Eben dies gelingt auch der von <a href="https://magazin.bundeskunsthalle.de/author/jadam/">Johanna Adam</a>, Amelie Klein und Vera Sacchetti kuratierten Ausstellung „Für Alle! Demokratie neu gestalten“ Die Ausstellung präsentiert die Vielfalt der Demokratie ebenso wie die Vielfalt der Vorstellung dessen, was Demokratie vermag, mit beachtenswerten künstlerischen Projekten, die auch immer wieder mit historischen Informationen hinterlegt werden. Sie ist bis zum 13. Oktober 2024 in der Bonner <a href="https://www.bundeskunsthalle.de/">Bundeskunsthalle</a> und von Juni bis November 2025 im Kunstgewerbemuseum der <a href="https://www.skd.museum/">Staatlichen Kunstsammlungen</a> Dresden zu sehen. Es geht um Wahlen, Parteien, die Beteiligung der Bürger:innen und nicht zuletzt die Frage, ob und wie unsere repräsentative Demokratie durch Formate deliberativer oder direkter Demokratie ergänzt werden könnte. Zu sehen sind künstlerische Annäherungen an demokratische Erfahrungen, aus Architektur, bildender Kunst, aus Film und Fotografie, sowie Dokumente und Zeugnisse der politischen Kulturgeschichte. Eine grundlegende Frage und eine ebenso grundlegende Antwort: <em>„Braucht die Demokratie ein Update? Haben wir uns zu lange darauf verlassen, dass unsere Demokratie durch nichts zu erschüttern ist? Mit Demokratie ist es nämlich so: Es gibt sie nur, wenn wir fortwährend an ihr arbeiten.“</em></p>
<h3><strong>Kunstgeschichte als Zeitgeschichte erzählen</strong></h3>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Sie haben die Ausstellung „Für Alle! Demokratie neu gestalten!“ verantwortlich kuratiert. Darf ich Sie bitten, zunächst sich selbst und Ihren fachlichen Hintergrund vorzustellen?</p>
<div id="attachment_5044" style="width: 210px" class="wp-caption alignleft"><img decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-5044" class="wp-image-5044 size-medium" src="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/07/JohannaAdam_014-002-200x300.jpg" alt="" width="200" height="300" srcset="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/07/JohannaAdam_014-002-200x301.jpg 200w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/07/JohannaAdam_014-002-400x601.jpg 400w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/07/JohannaAdam_014-002-600x902.jpg 600w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/07/JohannaAdam_014-002-681x1024.jpg 681w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/07/JohannaAdam_014-002-768x1154.jpg 768w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/07/JohannaAdam_014-002-800x1203.jpg 800w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/07/JohannaAdam_014-002-1022x1536.jpg 1022w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/07/JohannaAdam_014-002-1200x1804.jpg 1200w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/07/JohannaAdam_014-002-1362x2048.jpg 1362w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/07/JohannaAdam_014-002-scaled.jpg 1703w" sizes="(max-width: 200px) 100vw, 200px" /><p id="caption-attachment-5044" class="wp-caption-text">Johanna Adam, Foto: Heike Sieber.</p></div>
<p><strong>Johanna Adam</strong>: <em>Ich bin Kuratorin an der Bundeskunsthalle, ich bin Kunsthistorikerin und Historikerin. Ich habe Kunstgeschichte, Mittlere und Neuere Geschichte an der Georg-August-Universität in Göttingen studiert und habe sowohl in der Kunstgeschichte als auch in der Geschichte einen Schwerpunkt auf das ausgehende 19. und das 20. Jahrhundert gelegt, inzwischen auch auf das 21. Jahrhundert. Seit 2013 bin ich an der Bundeskunsthalle tätig und habe dort bereits mehrere Ausstellungen konzipieren dürfen. </em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Vielleicht stellen Sie an einem Beispiel Ihre Arbeitsweise vor?</p>
<p><strong>Johanna Adam</strong>: <em>2021 habe ich zum 100. Geburtstag von Joseph Beuys die große Schau </em><a href="https://magazin.bundeskunsthalle.de/2021/07/beuys-lehmbruck/"><em>„Beuys – Lehmbruck – Denken ist Plastik“</em></a><em> kuratiert, eine Ausstellung, die Zeitgeschichte miterzählt hat und sich auf die geistesgeschichtlichen und ideellen Bezugspunkte von Josef Beuys und Wilhelm Lehmbruck bezogen hat. Nicht nur künstlerisch war Lehmbruck eine Bezugsperson für Josef Beuys. Er bezeichnete Lehmbruck als seinen „Lehrer“. Das ist nicht nur künstlerisch relevant, denn beide waren Menschen, die der Lebensreformbewegung nahestanden, die politische Ideale miteinander teilten. Lehmbruck gehörte noch kurz vor seinem Tod zu den Unterzeichnern von Rudolf Steiners </em><a href="https://www.dreigliederung.de/essays/1919-02-rudolf-steiner-aufruf-an-das-deutsche-volk-und-an-die-kulturwelt"><em>„Aufruf an das deutsche Volk und an die Kulturwelt!“</em></a><em> aus dem Jahr 1919. Auch Beuys stand der Theosophie und der Anthroposophie nahe. Insofern war die Vorbereitung dieser Ausstellung für mich eine interessante Recherche an den Grenzen von Geistes-, Zeit- und Kunstgeschichte.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Nun sind Lehmbruck und Beuys, nicht zu schweigen von Rudolf Steiner, politisch nicht unproblematisch.</p>
<p><strong>Johanna Adam</strong>: <em>Absolut. Das haben wir auch thematisiert.</em> <em>Rudolf Steiner muss in seiner gesamten Problematik beleuchtet werden, nicht nur als Lebensreformer oder im Hinblick auf biodynamische Landwirtschaft, bis hin zu seinen in Rassetheorien mündenden Überlegungen zu Menschenklassen und Entwicklungsstufen. So wie er sich geäußert hat, kann man sich ihm heute nicht mehr kritiklos nähern. Das waren allerdings nicht die Aspekte, auf die sich Beuys bezogen hat. Beuys hat sich aber auch nicht kritisch mit den problematischen Äußerungen Lehmbrucks beschäftigt, er hat sich nicht merklich davon distanziert. Wie sich Lehmbruck nach Unterzeichnung des Aufrufs entwickelt hätte, wissen wir nicht. Der Aufruf erschien 1919, Lehmbruck hatte sich 1919 das Leben genommen. Auf der ersten Unterzeichnerliste ist er bereits als verstorben bezeichnet.</em></p>
<h3><strong>Ins demokratische Fitness-Studio!</strong></h3>
<div id="attachment_5041" style="width: 310px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-5041" class="wp-image-5041 size-full" src="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/07/Langer_Atem.jpg" alt="" width="300" height="200" srcset="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/07/Langer_Atem-200x133.jpg 200w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/07/Langer_Atem.jpg 300w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /><p id="caption-attachment-5041" class="wp-caption-text">zweintopf: &#8222;Langer Atem&#8220;, 2019, 2024 © VG Bild-Kunst, Bonn 2024, Foto zweintopf.</p></div>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Sie belegen mit Ihrer Arbeit aus meiner Sicht die Möglichkeit, über eine kunstgeschichtliche Annäherung zeitgeschichtliche und politische Entwicklungen sichtbar zu machen und umgekehrt kunstgeschichtliche Aspekte mit zeitgeschichtlichen und politischen Entwicklungen zu erklären. Bei der Ausstellung „Für alle! Demokratie neu gestalten“ ließe sich allerdings auch vermuten, dass eine solche Ausstellung im <a href="https://www.hdg.de/haus-der-geschichte/">Haus der Geschichte</a>, nur wenige Meter entfernt von der Bundeskunsthalle, anders aussähe als in der Bundeskunsthalle. In Ihrer Ausstellung steht die Kunst im Zentrum.</p>
<p><strong>Johanna Adam</strong>: <em>Das trifft den Nagel auf den Kopf: Bei uns steht die Kunst im Mittelpunkt all unserer Ausgangsüberlegungen. Die Ausstellung ist kein begehbares Geschichtsbuch, eher eine begehbare Ideenskizze, ein begehbares Notizbuch. Daher ist sie auch nicht chronologisch aufgebaut, sie ist keine Chronologie der Geschichte der Demokratie. Wir schauen auf verschiedene Aspekte der Demokratie und sehen, wie sich Künstler:innen damit auseinandersetzen, welche Aspekte sie aufgreifen und machen dies zum Ausgangspunkt unserer Erzählungen. Wir reichern dies mit historischen Dokumenten, mit Archivalien, mit Objekten aus der Alltags- und aus der Zeitgeschichte an, sodass man diese Wechselwirkung fruchtbar werden lassen kann. Erfahrbar werden so einerseits Fragekomplexe, die Künstler:innen aufwerfen, andererseits Realitätsabgleiche über historische Zeugnisse.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Vielleicht machen wir das an konkreten Ausstellungstücken sichtbar.</p>
<div id="attachment_5034" style="width: 144px" class="wp-caption alignleft"><img decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-5034" class="wp-image-5034 size-full" src="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/07/Langer_Atem_aufrecht.jpg" alt="" width="134" height="200" /><p id="caption-attachment-5034" class="wp-caption-text">zweintopf: &#8222;Langer Atem&#8220;. Langer Atem, 2019/2024, Foto: Tamara Lorenz © zweintopf/VG-Bild-Kunst, Bonn 2024 .</p></div>
<p><strong>Johanna Adam</strong>: <em>Mir fällt da eine Vielzahl von Ausstellungsstücken ein. Am deutlichsten wird es vielleicht am Ende der Ausstellung, im „Demokratie-Fitnessstudio“. Dort können wir unsere demokratischen Muskeln trainieren. Was kann denn jede:r Einzelne tun, abgesehen von der Teilnahme an den Wahlen, bei denen wir alle unsere Stimme abgeben können. Demokratie ist ja mehr: Demokratie spiegelt sich im alltäglichen Miteinander, in Rücksichtnahme aufeinander, im Aushalten von Meinungen, die nicht der eigenen entsprechen, im Aushandeln von Kompromissen. Demokratie wird im zwischenmenschlichen Miteinander erlebt. </em></p>
<p><em>Wir haben unter anderem eine Arbeit mit dem Titel </em><a href="https://zweintopf.net/langer-atem/"><em>„Langer Atem“</em></a><em> vom Künstler:innenduo </em><a href="https://zweintopf.net/"><em>zweintopf</em></a><em> aus Österreich. Wir sehen eine aufblasbare Skulptur, die Göttin der Demokratie, nachempfunden jener Statue, die 1989 auf dem Tiananmen-Platz in Beijing von Kunststudierenden aufgestellt wurde, als friedliches Monument der Demokratie. Diese Figur haben die beiden Künstler:innen nachgenäht. Sie liegt – wenn man Pech hat – traurig und zusammengesunken auf dem Boden und man muss sie mit eigener Muskelkraft aufpumpen. Wenn man Glück hat, steht sie noch, vielleicht auch nur halb, und so kann man dazu beitragen, dass sie nicht weiter zusammensinkt. Genau dies wollen wir in der Ausstellung vermitteln: Demokratie ist kein Serviceangebot an uns. Demokratie ist nichts, in dem wir uns als Konsument:innen der Demokratie begreifen sollten. Wir sind die Betreiber:innen der Demokratie und wenn wir nichts tun, dann implodiert oder erodiert die Demokratie.</em></p>
<h3><strong>Archäologie der Friedlichen Revolution – die „Sturzlage“</strong></h3>
<div id="attachment_5035" style="width: 277px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-5035" class="wp-image-5035 size-full" src="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/07/Sturzlage.jpg" alt="" width="267" height="200" srcset="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/07/Sturzlage-200x150.jpg 200w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/07/Sturzlage.jpg 267w" sizes="(max-width: 267px) 100vw, 267px" /><p id="caption-attachment-5035" class="wp-caption-text">Gabriele Dolff-Bonekämper, Sturzlage © Foto Gabriele Dolff-Bonekämper.</p></div>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Die Rettung der Demokratie davor zusammenzusinken, das ist das eine, die Skulptur „Sturzlage“ lässt anderes vermuten oder täusche ich mich?</p>
<p><strong>Johanna Adam</strong>: <em>Die „Sturzlage“ ist eine Mischung von künstlerischer Arbeit und Zeitzeugnis. Die Denkmalpflegerin </em><a href="https://www.identitaet-und-erbe.org/personen/prof-dr-phil-gabriele-dolff-bonekaemper-2/"><em>Gabriele Dolff-Bonekämper</em></a><em> hat sich gezielt auf die Suche nach dem Mobiliar des Zentralen Runden Tisches in Berlin gemacht. Dieser Teil unserer Geschichte kommt in kaum einem unserer erinnerungspolitischen Orte vor, nicht in den historischen Museen, nicht in zeitgeschichtlichen Foren. Das ist nichts, dem in der kollektiven Erinnerung ein eigener Platz eingeräumt wird.</em></p>
<p><em>Die Suche war erfolgreich. 2018 hat Gabriele Dolff-Bonekämper die Stühle gefunden und zwar in „Sturzlage“. „Sturzlage“ ist ein Begriff aus der klassischen Archäologie. So bezeichnet man in der Archäologie den Zustand eingestürzter Ruinen, beispielsweise Tempelruinen, in dem noch nichts gesichert, nichts gesäubert, nichts verändert wurde. Die Stühle, auf denen der Zentrale Runde Tisch tagte, wurden in einer solchen „Sturzlage“ vorgefunden und werden in der Ausstellung auch genau so präsentiert. Gabriele Dolff-Bonekämper hat mit „Sturzlage“ den treffenden Ausdruck dafür gefunden, wie sie diese Relikte aus der jüngsten Geschichte vorgefunden hat, nicht gelagert, einfach weggeräumt. In den Stühlen haben schon Hase und Fuchs genistet. Sie hat die Stühle hervorgezogen, sie hat sie zunächst in einer kurzen Präsentation in der Berliner Volksbühne, später im </em><a href="https://mdbk.de/"><em>Museum der Bildenden Künste in Leipzig</em></a><em> ausgestellt. Damit bezieht sie sich einerseits auf unseren erinnerungspolitischen Umgang mit jenem Teil unserer jüngsten deutsch-deutschen Geschichte, zum anderen bezieht sie sich auf das historische Ereignis selbst, dass die Ergebnisse des Zentralen Runden Tischs von der Geschichte überholt wurden und schließlich zu einer „Sturzlage“ der Geschichte wurden.</em></p>
<div id="attachment_5036" style="width: 144px" class="wp-caption alignleft"><img decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-5036" class="wp-image-5036 size-full" src="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/07/Sturzlage_Ausstellung.jpg" alt="" width="134" height="200" /><p id="caption-attachment-5036" class="wp-caption-text">&#8222;Sturzlage&#8220; &#8211; Ausstellungsansicht, 2019. Foto: Tamara Lorenz, Courtesy Gabriele Dolff-Bonekämper.</p></div>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Zur „Sturzlage“ zeigen Sie auch beachtenswerte Dokumente, die heute kaum noch jemand kennt, geschweige denn zitiert.</p>
<p><strong>Johanna Adam</strong>: <em>Das ist ein schönes Beispiel, wie sich Kunst mit tatsächlichen Dokumenten, Zeitzeugnissen rückkoppelt, diese anfüttert, anschaulich macht und zeigt, warum es so wichtig ist, noch einmal genauer hinzuschauen. Wir zeigen die handschriftlichen Entwürfe der Präambel zum </em><a href="http://documentarchiv.de/ddr/1990/ddr-verfassungsentwurf_runder-tisch.html"><em>Verfassungsentwurf des Zentralen Runden Tischs</em></a><em>. Die Präambel stammt von Christa Wolf, der vielleicht bekanntesten Schriftstellerin der DDR, die angesprochen wurde, eine solche feierliche Präambel zum Verfassungsentwurf zu schreiben. Am Zentralen Runden Tisch saß man zunächst zusammen, um die Grundlagen für eine neue, wirklich demokratische DDR zu schaffen. Das Ziel der Bürgerrechtler:innen in der DDR war zunächst die Reform der DDR, die Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten stand zunächst gar nicht zur Debatte. Sie war perspektivisch im Blick, so war der Verfassungsentwurf auch eine Adaption des Grundgesetzes der Bundesrepublik. Man wollte eine Wiedervereinigung nicht unmöglich machen, sondern dazu einen Beitrag leisten.</em></p>
<p><em>Der Verfassungsentwurf orientierte sich am Grundgesetz, enthielt aber einige Updates, bemerkenswerterweise genau die Punkte, über die wir auch heute diskutieren, von denen einige in den letzten drei Dekaden auch aufgegriffen wurden. Dazu gehören die Rechte der Natur und der Umweltschutz, die Christa Wolf schon in der Präambel aufgegriffen hat. Es geht nicht nur um den Schutz, auch um die Nutzung der Umwelt mit einer Gemeinwohlorientierung, beispielsweise mit dem freien Zugang zu Wäldern und Seen. Das ist ein Ansatz, der sich gegen die Privatisierung öffentlicher Flächen richtet. Dazu kommt das Recht auf einen Arbeitsplatz, das Recht auf Wohnraum, die Verwirklichung der Gleichberechtigung. Auch in Formulierungen, die per se nichts mit Gleichberechtigung zu tun haben, wird deutlich, dass diese eine wesentliche Grundlage der Verfassung ist. </em></p>
<div id="attachment_5037" style="width: 224px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-5037" class="wp-image-5037 size-medium" src="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/07/Praeambel_Christa_Wolf-214x300.jpg" alt="" width="214" height="300" srcset="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/07/Praeambel_Christa_Wolf-200x281.jpg 200w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/07/Praeambel_Christa_Wolf-214x300.jpg 214w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/07/Praeambel_Christa_Wolf-400x561.jpg 400w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/07/Praeambel_Christa_Wolf.jpg 437w" sizes="(max-width: 214px) 100vw, 214px" /><p id="caption-attachment-5037" class="wp-caption-text">Christa Wolf, Präambel für einen Verfassungsentwurf der DDR, 1990. Akademie der Künste, Literaturarchiv.</p></div>
<p><em>Die Begründungen in der Präambel sind nicht nur wunderschön geschrieben, ein Stückchen Literatur, sondern berühren mich sehr im Hinblick auf die Progressivität, die darin steckt. Die Ausstellung heißt auch nicht ohne Grund: „Demokratie neu gestalten!“ Es geht um nichts Umstürzlerisches. Niemand hat damals gesagt, das Grundgesetz tauge nichts. Heute geht es im Kern darum, darüber nachzudenken, welche Themen heute virulent und dringlich sind, die die Väter und Mütter des Grundgesetzes noch nicht im Blick hatten? Welche Themen prägen heute unser Selbstverständnis, wie müssten diese sich heute auch in unserer Verfassung spiegeln? Dazu lässt sich einiges im Verfassungsentwurf des Zentralen Runden Tischs finden. Dazu gehören eben auch Themen wie Umwelt- und Naturschutz.</em></p>
<h3><strong>Protest muss stören</strong></h3>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Die Bürgerrechtsbewegungen in der DDR sind nicht zuletzt aus einer Umweltbewegung entstanden. In der Zionskirche im Prenzlauer Berg gab es die <a href="http://zionskirche-berlin.de/umwelt-bibliothek">Umweltbibliothek</a>, die schon im Jahr 1986 gegründet wurde. Die von Ihnen kuratierte Ausstellung sorgt dafür, dass wir uns wieder an solche Traditionen der Bürgerrechtsbewegung erinnern. In Ihrer Ausstellung präsentieren Sie noch zwei weitere Punkte, die wir vorstellen sollten: das Thema Frauenstimmrecht und das Thema deliberative, direkte und / oder repräsentative Demokratie.</p>
<p><strong>Johanna Adam</strong>: <em>Ich finde es immer wieder frappierend, wie jung das allgemeine Wahlrecht ist. Man kann erst von einem allgemeinen Wahlrecht sprechen, seit Frauen – in Deutschland war das im Jahr 1919 – wählen dürfen, in anderen Ländern noch viel später, in manchen Kantonen in der Schweiz erst in den 1970er Jahren. In der Ausstellung zeigen wir auch Wahlplakate, die das Thema aufgreifen. Es gibt beispielsweise ein Plakat, auf dem zu lesen ist, die Mutter betreibe Politik, aber das Kind liegt auf dem Boden, die Katze sitzt in der Krippe, Sodom und Gomorrha, wenn die Mutter sich anschickt, Politik zu betreiben. Das Frauenwahlrecht ist im Kapitel Wahlrecht natürlich nur ein Aspekt, wenn auch ein grundlegender. Es gibt immer noch große Gruppen in verschiedenen Ländern, denen politische Teilhabe verwehrt wird, auf rechtlicher wie auf faktischer Basis, wenn das Stimmrecht auf dem Papier besteht, aber in der Praxis unmöglich gemacht wird. Das bezieht sich auf das aktive wie auch auf das passive Wahlrecht. Gruppen, denen es erschwert oder sogar unmöglich gemacht wird zu wählen, haben kaum eine Chance, politische Ämter zu bekleiden. Dies muss man gleich mitdenken, auch im Hinblick auf das Thema Repräsentation.</em></p>
<p><em>Ein Thema, das wir in diesem Zusammenhang ebenso aufgreifen, ist das Thema Protest. Protest hat an vielen Stellen eine Menge bewirkt. Deshalb finde ich es auch interessant, vor einem historischen Kontext, beispielsweise der Geschichte der Suffragetten in Großbritannien, Strategien heutiger Protestbewegungen zu erklären. Da gibt es einige Parallelen, im Vergleich zu den Suffragetten gehen Gruppen wie Letzte Generation noch moderat vor. Proteste sorgten dafür, dass ein Thema erst einmal auf dem Tisch lag und auch nicht wieder wegzubekommen war. </em></p>
<div id="attachment_5038" style="width: 250px" class="wp-caption alignleft"><img decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-5038" class="wp-image-5038 size-medium" src="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/07/Rebekka_Benzenberg__Mary_Richardson__2024-240x300.jpg" alt="" width="240" height="300" srcset="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/07/Rebekka_Benzenberg__Mary_Richardson__2024-200x250.jpg 200w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/07/Rebekka_Benzenberg__Mary_Richardson__2024-240x300.jpg 240w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/07/Rebekka_Benzenberg__Mary_Richardson__2024-400x501.jpg 400w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/07/Rebekka_Benzenberg__Mary_Richardson__2024-600x751.jpg 600w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/07/Rebekka_Benzenberg__Mary_Richardson__2024-768x962.jpg 768w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/07/Rebekka_Benzenberg__Mary_Richardson__2024-800x1002.jpg 800w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/07/Rebekka_Benzenberg__Mary_Richardson__2024-818x1024.jpg 818w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/07/Rebekka_Benzenberg__Mary_Richardson__2024.jpg 1000w" sizes="(max-width: 240px) 100vw, 240px" /><p id="caption-attachment-5038" class="wp-caption-text">Rebekka Benzenberg, Mary Richardson, 2024, Courtesy of the artist, Galerie Anton Janizewski, Berlin and MARTINETZ, Köln.</p></div>
<p><em>Eine junge Künstlerin, </em><a href="https://www.berlinmastersfoundation.com/de/artist/rebekka-benzenberg"><em>Rebekka Benzenberg</em></a><em> aus Düsseldorf, hat sich in einer Arbeit mit </em><a href="https://www.ardalpha.de/wissen/geschichte/historische-persoenlichkeiten/mary-richardson-suffragette-frauenwahlrecht-museum-protest-frau-frauengeschichte-100.html"><em>Mary Richardson</em></a><em> auseinandergesetzt. Mary Richardson ist in ein Londoner Museum eingedrungen und hat dort ein Gemälde angegriffen. Sie hat die </em><a href="https://www.evolution-mensch.de/Anthropologie/Venus_vor_dem_Spiegel?utm_content=cmp-true"><em>„Venus vor dem Spiegel“ von Velázquez</em></a><em> mit einem Hackmesser angegriffen und zerschnitten. Die Letzte Generation hat nur Kartoffelbrei auf Bilder geworfen, die auch noch verglast waren. Eine Restauratorin sagte mir, dass selbst wenn keine Glasscheibe vor dem Bild gewesen wäre, man den Kartoffelbrei ohne Schaden von der Leinwand hätte entfernen können. Das, was Mary Richardson tat, war kein rein destruktiver Akt, sie hat damit auch ein bestimmtes Frauenbild angegriffen, die nackte Venus auf einem Bild war für sie das passive Frauenbild ihrer Zeit. Sie hat dies auch so kommentiert, nicht die Venus sei für sie und ihrer Mitstreiterinnen die schönste Frau, sondern </em><a href="https://www.fembio.org/biographie.php/frau/biographie/emmeline-pankhurst"><em>Emelinne Pankhurst</em></a><em>, die für die Frauenrechte im Gefängnis saß. Damit ist eigentlich alles gesagt. </em></p>
<p><em>Rebekka Benzenberg greift dies auf und hat aus textilen Patches, aus mehreren Jeansjacken mit Aufnähern, wie man sie beispielsweise aus Jeansjacken der Punk-Bewegung kennt, eine lange Robe genäht, die auch eine lange Schleppe hat und an einem Gestell hängt. Sie greift damit den Protest von Mary Richardson auf und transportiert ihn in die heutige Zeit. Jeansstoff als Stoff der Arbeiterklasse, ein egalisierender Stoff, denn Männer und Frauen tragen heute Jeans, klassen- und geschlechterübergreifend. Damit bezieht sich Rebekka Benzenberg natürlich auf heutige Proteste und will zeigen, dass wir damalige und heutige Proteste miteinander vergleichen sollen und dass es vielleicht auch richtig ist, dass wir gestört werden. Protest, der niemanden stört, hat auch keine Wirkung.</em></p>
<h3><strong>Repräsentative, deliberative und direkte Demokratie</strong></h3>
<div id="attachment_5039" style="width: 227px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-5039" class="wp-image-5039 size-medium" src="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/07/Plakat_Frauenstimmrecht_Nein-scaled-e1721722208800-217x300.jpg" alt="" width="217" height="300" srcset="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/07/Plakat_Frauenstimmrecht_Nein-scaled-e1721722208800-200x276.jpg 200w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/07/Plakat_Frauenstimmrecht_Nein-scaled-e1721722208800-217x300.jpg 217w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/07/Plakat_Frauenstimmrecht_Nein-scaled-e1721722208800-400x553.jpg 400w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/07/Plakat_Frauenstimmrecht_Nein-scaled-e1721722208800-600x829.jpg 600w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/07/Plakat_Frauenstimmrecht_Nein-scaled-e1721722208800-741x1024.jpg 741w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/07/Plakat_Frauenstimmrecht_Nein-scaled-e1721722208800-768x1061.jpg 768w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/07/Plakat_Frauenstimmrecht_Nein-scaled-e1721722208800-800x1105.jpg 800w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/07/Plakat_Frauenstimmrecht_Nein-scaled-e1721722208800-1112x1536.jpg 1112w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/07/Plakat_Frauenstimmrecht_Nein-scaled-e1721722208800-1200x1658.jpg 1200w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/07/Plakat_Frauenstimmrecht_Nein-scaled-e1721722208800-1482x2048.jpg 1482w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/07/Plakat_Frauenstimmrecht_Nein-scaled-e1721722208800.jpg 1766w" sizes="(max-width: 217px) 100vw, 217px" /><p id="caption-attachment-5039" class="wp-caption-text">Plakat: Die Mutter treibt Politik! 1927. Gesetaltung: Ernst Keiser. Museum für Gestaltung. Zürich.</p></div>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Protestkultur spiegelt im Grunde die Forderung nach Repräsentanz. Verschiedene Formen der Demokratie könnten diese Repräsentanz schaffen, wir haben repräsentative Demokratie in den Parlamenten, wir kennen direkte Demokratie, da wird oft die Schweiz als Beispiel herangezogen, wir haben deliberative Formen wie die Planungszelle von Peter Dienel, die als Modell zuletzt von der Bundesregierung über den Bürgerrat zur gesunden Ernährung aufgegriffen wurde.</p>
<p><strong>Johanna Adam</strong>: <em>Das ist der große zweite Kreis unserer Ausstellung. Man geht durch die Ausstellung in zwei Kreisen. Der erste Kreis ist der Demokratie, wie wir sie kennen, der zweite Kreis der Demokratie, wie sie auch sein könnte, gewidmet. Wir schauen uns nicht nur an, wie etwas sein könnte, sondern auch Formen der Demokratie, die in der Geschichte oder auch in der Gegenwart bereits erprobt wurden, Teil eines möglichen Ideenspektrums sind.</em></p>
<p><em>Wir beginnen mit dem griechischen </em><a href="https://www.geschichte.uni-hamburg.de/arbeitsbereiche/alte-geschichte/arbeitsbereich/aktuelles/2017-07-27-kleroterion.html"><em>Kleroterion</em></a><em>, mit dem Gedanken, Demokratie nicht als Ergebnis von Wahlen, sondern als Ergebnis von Zufallsentscheidungen zu begreifen. Ämter werden nicht per Wahl vergeben, sondern ausgelost im Kreis der Bürgerinnen und Bürger. Das hat natürlich lauter Pferdefüße, denn in der attischen Demokratie galten nur Männer als Bürger, auch nur solche mit einem bestimmten Status als freie Bürger. Frauen, Sklaven, Ausländer waren ausgeschlossen. Es war ein elitärer Kreis von weniger als zehn Prozent der Bevölkerung. Dieses System scheint aber wieder auf in der Idee der Bürgerräte, deren Mitglieder ausgelost werden.</em></p>
<p><em>Wir haben auch für die Bundeskunsthalle einen Bürgerrat aufgestellt und uns damit ein beratendes Gremium geschaffen, das wir auch verstetigen möchte. Aus dem gesamten Einwohnermelderegister der Stadt Bonn wurden etwa 3.000 Menschen angeschrieben, von denen sich etwa 300 zurückgemeldet haben. Das ist eine sehr gute Quote, wie uns Expert:innen versicherten. Dann verlassen wir allerdings das Zufallsprinzip und verkleinern den Kreis nach demographischen Kriterien. </em><a href="https://www.planungszelle.de/peter-dienel/"><em>Peter Dienel</em></a><em>, der dieses System konzipiert hat, ging es um ein repräsentatives Abbild der Stadtgesellschaft. Sozusagen ein Mini-Bonn nach demographischen Kriterien wie Alter, Bildungsabschluss und so weiter. Die Politik greift heute bereits auf dieses System zurück. Wir könnten es vielleicht so sagen: Unser parlamentarisch-demokratisches System ist eine Käsescheibe mit Löchern. Das deliberativ-demokratische System ist eine zweite Käsescheibe, die aber ihre Löcher woanders hat, sodass man weniger Löcher hat, wenn man die Scheiben übereinanderlegt. </em></p>
<p><em>Volksabstimmungen spielen in anderen Gesellschaften eine größere Rolle als bei uns, beispielsweise in der Schweiz, die natürlich viel kleiner ist als Deutschland. Direkte Demokratie hat ihre Tücken, beispielsweise verschwindet bei solchen Abstimmungen oft der Minderheitenschutz. Auf der kommunalen Ebene ist dies machbar, weil dort Fragestellungen behandelt werden, die fast alle in der Kommune lebenden Menschen direkt betreffen. Das wäre eine dritte Käsescheibe.</em></p>
<p><em>Ich denke nicht, dass jemand der Meinung ist, wir sollten die Mitglieder der Bundesregierung per Losverfahren zusammenstellen. Bürgerräte können allerdings die repräsentativen Verfahren wunderbar ergänzen. In Irland gelang es, über einen Bürgerrat einen Konsens zum Thema Abtreibung herzustellen. Ein solches Thema gehört vielleicht wirklich nicht auf die repräsentative Ebene, weil damit sehr persönliche Fragestellungen verknüpft sind. Das Modell ist sicherlich nicht für jede politische Herausforderung anwendbar. Ohnehin ist nicht für jede Herausforderung dasselbe Mittel anzuwenden. Wir müssen darüber nachdenken, welche Herausforderung wir haben und welche Modelle der Demokratie besonders geeignet sind, ein möglichst konsensuales Ergebnis zu erreichen.</em></p>
<h3><strong>Vorsicht bei einfachen Antworten!</strong></h3>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: In diesem Zusammenhang darf ich vielleicht auf meine Gespräche mit <a href="https://demokratischer-salon.de/beitrag/radikal-demokratisch-paedagogisch/">Marina Weisband über ihr neues Buch „Die neue Schule der Demokratie“ und das darin vorgestellte aula-Projekt</a> sowie mit <a href="https://demokratischer-salon.de/beitrag/yes-we-can/">Sandro Witt über das von ihm geleitete DGB-Projekt „Betriebliche Demokratiekompetenz“</a> verweisen. Der Kern beider Initiativen lautet: Erfahrungen der Selbstwirksamkeit schaffen, Eigenverantwortung stärken, Beteiligung organisieren.</p>
<p><strong>Johanna Adam</strong>: <em>Das ist ein wichtiger Punkt. Wir dürfen nicht hinnehmen, wenn zum Beispiel 30 oder 40 Prozent der Menschen eine rechtsextremistische Partei wählen. Zum Glück muss sich eine gewählte Regierung an das Grundgesetz und alle Gesetze halten. </em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Aber wenn sie das nicht tut, was dann? Ein durchgehendes Thema auch Ihrer Ausstellung ist die Resilienz von Demokratie oder ich sage vielleicht besser: die Organisation und Sicherung von Resilienz. Gibt es in der Ausstellung Elemente, die dies besonders gut zeigen?</p>
<div id="attachment_5040" style="width: 144px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-5040" class="wp-image-5040 size-full" src="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/07/Kiosk_der_einfachen_Antworten.jpg" alt="" width="134" height="200" /><p id="caption-attachment-5040" class="wp-caption-text">SCHAUM: Kiosk der einfachen Antworten, 2022, Foto: Tamara Lorenz © Artist Collective SCHAUM.</p></div>
<p><strong>Johanna Adam</strong>: <em>Das ist eigentlich ein Dilemma, aber es zeigt sich vielleicht am besten am „Kiosk der einfachen Antworten“. Es gibt natürlich Antidemokrat:innen, es gibt Menschen, die die Bedrohung durch Antidemokrat:innen nicht so ernst nehmen, es gibt diejenigen, die auf jede Frage eine einfache Antwort verlangen. </em></p>
<p><em>Der „Kiosk der einfachen Antworten“ ist eine Arbeit des </em><a href="http://www.derschaum.de/vita.html"><em>Künstlerduos „Schaum“</em></a><em> aus Rostock. Sie haben ein schlichtes und doch so zutreffendes Bild gefunden. Es handelt sich um ein Holzhäuschen. Oben steht ganz ansprechend: „Kiosk der einfachen Antworten“. Der ist aber eben immer geschlossen. Einer der Journalisten, die uns besuchten, meinte: Können Sie den nicht so zwischendrin einmal öffnen? Da wollte schon jemand mal sehen, was da drin ist. Die Antwort war natürlich: Nein, sorry, der bleibt geschlossen. Und wenn Ihnen mal jemand eine einfache Antwort anbietet, seien Sie skeptisch, dann ist ein Haken daran. Es ist nun einmal so, es ist komplex. </em></p>
<p><em>Dieses Dilemma zeigt sich an vielen Exponaten. Ich nehme als Beispiel die </em><a href="https://tillmans.co.uk/campaign-eu"><em>Kampagne von Wolfgang Tillmans gegen den Brexit</em></a><em>. Diese Kampagne hatte leider keine Chance gegen die brachiale Kampagnenmacht eines Medienmoguls wie Rupert Murdoch, der ein großes Interesse am Brexit hatte. Wie wir heute wissen, auf der Grundlage von Fake News, von Fehlinformationen.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Und von einfachen Parolen wie <em>„Take Back Control“</em>. Die Remainers hatten keine so einfache und eingängige Parole. <em> </em></p>
<p><strong>Johanna Adam</strong>: <em>Hinzu kam, dass es Brit:innen im Ausland sehr erschwert wurde, an der Abstimmung teilzunehmen. Sie mussten sich sehr früh registrieren, viele dachten sicherlich, so weit wird es nicht kommen. Als sich dann abzeichnete, dass es doch eine enge Kiste würde, war es zu spät sich zu registrieren. Letztlich stellt sich die Frage, wie demokratisch ist eine solche Abstimmung? Es ist letztlich immer eine Frage der Gerechtigkeit.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Deshalb müssen wir auch regelmäßig ins demokratische Fitness-Studio, um unsere demokratischen Muskeln zu trainieren.</p>
<p><strong>Johanna Adam</strong>: <em>Dazu gehört auch, dass wir Meinungen akzeptieren und respektieren, die wir nicht teilen, solange sie auf dem Boden der Rechtsstaatlichkeit des Grundgesetzes sind. Das muss ich aushalten. Das wird deutlich in einer sehr intensiven Arbeit, die mir mehrfach die Augen geöffnet hat, die Arbeit „Über Angst und Bildung, Enttäuschung und Gerechtigkeit, Protest und Spaltung in Sachsen/Deutschland&#8220;, eine </em><a href="https://www.monopol-magazin.de/jeder-soll-frei-sprechen-koennen"><em>neunstündige Videoarbeit von Mario Pfeifer</em></a><em>, der sich in den Jahren 2015 und 2016 mit vielen Menschen in Dresden und in Sachsen unterhalten hat, die in irgendeiner Weise mit dem Thema PEGIDA in Berührung gekommen sind. Es ist auch ein Mitgründer von PEGIDA dabei, es ist ein Journalist dabei, der die Entwicklung sehr kritisch begleitet hat, eine Bürgermeisterin aus einem kleinen Ort in der Nähe von Dresden, ein Firmenbesitzer, der viele Angestellte hat, die an den PEGIDA-Demonstrationen teilnehmen und sagt, wie schwierig es für ihn ist, in dieser Situation eine Haltung zu entwickeln, die immer noch integrativ ist, auch gegenüber Menschen, die seine Haltung nicht teilen. Das ist ungeheuer vielschichtig und spiegelt in keiner Weise unsere westdeutsche Schwarz-Weiß-Sicht auf dieses Phänomen.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Ich denke, damit haben wir doch eine Menge vorstellen können, aber gibt es noch etwas, das wir vergessen haben?</p>
<p><strong>Johanna Adam</strong>: <em>Bestimmt. Ein Besuch der Ausstellung wird zu weiteren Entdeckungen führen, für alle Besucher:innen sicherlich andere, aber ich kann alle Leser:innen des Demokratischen Salons – natürlich nicht nur die – einladen, die Ausstellung im Jahr 2024 in Bonn und im Jahr 2025 in Dresden zu besuchen oder sich auch einmal umzuschauen, wo die hier genannten Künstler:innen ausstellen.</em>  <em>&#8211;<br />
</em></p>
<p>(Anmerkungen: Erstveröffentlichung im Juli 2024, Internetzugriffe zuletzt am 19. Juli 2024. Die Bilder wurden mir freundlicherweise von Johanna Adam zur Verfügung gestellt. Die Rechte liegen bei den Künstler:innen beziehungsweise bei der Bundeskunsthalle. Titelbild: Lerato Shadi, BATHO BA ME, 2019, Courtesy of the artist, im Vordergrund die Installation von Rebekka Benzenberg, Mary Richardson.)  <em><br />
</em></p>
</div></div></div></div></div>
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			</item>
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		<title>Ein starker Rechtsstaat</title>
		<link>https://demokratischer-salon.de/beitrag/ein-starker-rechtsstaat/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Norbert Reichel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Feb 2024 09:00:08 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Ein starker Rechtsstaat Ein Gespräch mit Bundesministerin der Justiz a.D. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger „Zum Zweiten ist ‚Sicherheit‘ kein eigenständiges Recht im Sinn eines durchsetzbaren Rechtsanspruchs von Bürgern gegen den Staat. Es ist vielmehr ein Zustand und eine Grundlage dafür, dass die Staatsgewalt als legitim (also ‚berechtigt‘, ‚richtig‘, ‚glaubwürdig‘) angesehen wird. Sicherheit ist ein Maßbegriff, aber  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-9 fusion-flex-container nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1144px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-8 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-text fusion-text-9" style="--awb-text-transform:none;"><h1><strong>Ein starker Rechtsstaat</strong></h1>
<h2><strong>Ein Gespräch mit Bundesministerin der Justiz a.D. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger</strong></h2>
<p><em>„Zum Zweiten ist ‚Sicherheit‘ kein eigenständiges Recht im Sinn eines durchsetzbaren Rechtsanspruchs von Bürgern gegen den Staat. Es ist vielmehr ein Zustand und eine Grundlage dafür, dass die Staatsgewalt als legitim (also ‚berechtigt‘, ‚richtig‘, ‚glaubwürdig‘) angesehen wird. Sicherheit ist ein Maßbegriff, aber keine Qualität an sich – es geht immer um Sicherheit <u>von</u> etwas <u>vor</u> etwas.“ Wenn in einem Satz die ‚Sicherheit der Meinungsfreiheit‘ gefordert wird und im nächsten die ‚Sicherheit der persönlichen Ehre‘, bemerkt man, dass es ‚darauf ankommt‘ und dass sich aus dem Begriff der Sicherheit kein Maßstab ergibt, wie man die beiden Sicherheiten miteinander vereinbaren soll.“ </em>(Thomas Fischer, Genau gegen Willkür, in: Der Spiegel, Kolumne <a href="https://www.spiegel.de/">„Recht haben“</a> 24. Mai 2019, sowie in: Thomas Fischer, Recht haben – Vermischtes aus der Welt des Strafrechts, München, Droemer Verlag, 2022)</p>
<p>Thomas Fischer setzt sich in der zitieren Kolumne mit dem Anliegen des ehemaligen Strafverteidigers und Bundesministers des Innern Otto Schily auseinander, eine Art <em>„Recht auf Sicherheit“</em> einzuführen. Er nennt drei Argumente, denen gemeinsam ist, dass die im Grundgesetz verbrieften Rechte eines Menschen nicht durch einen politisch für notwendig erachteten Bedarf von <em>„Sicherheit“</em> ausgehebelt werden dürfen, zumal es auch schwer sein dürfte, <em>„Sicherheit“</em> klar und eindeutig zu definieren.</p>
<div id="attachment_4434" style="width: 310px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-4434" class="wp-image-4434 size-medium" src="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/02/Leutheusser_Schnarrenberger.Foto_LandNRW_Hermenau-300x200.jpg" alt="" width="300" height="200" srcset="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/02/Leutheusser_Schnarrenberger.Foto_LandNRW_Hermenau-200x133.jpg 200w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/02/Leutheusser_Schnarrenberger.Foto_LandNRW_Hermenau-300x200.jpg 300w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/02/Leutheusser_Schnarrenberger.Foto_LandNRW_Hermenau-400x267.jpg 400w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/02/Leutheusser_Schnarrenberger.Foto_LandNRW_Hermenau-600x400.jpg 600w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/02/Leutheusser_Schnarrenberger.Foto_LandNRW_Hermenau-768x512.jpg 768w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/02/Leutheusser_Schnarrenberger.Foto_LandNRW_Hermenau-800x533.jpg 800w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/02/Leutheusser_Schnarrenberger.Foto_LandNRW_Hermenau-1024x683.jpg 1024w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/02/Leutheusser_Schnarrenberger.Foto_LandNRW_Hermenau-1200x800.jpg 1200w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2024/02/Leutheusser_Schnarrenberger.Foto_LandNRW_Hermenau-1536x1024.jpg 1536w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /><p id="caption-attachment-4434" class="wp-caption-text">Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Foto: Land NRW / Hermenau.</p></div>
<p>Eben dieser Konflikt zwischen Sicherheitsinteressen und den Grundrechten war bereits mehrfach Gegenstand von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts. Einige dieser Urteile hat eine der bekanntesten liberalen Politikerinnen in Deutschland,  <a href="https://www.leutheusser-schnarrenberger.de/">Sabine Leutheusser-Schnarrenberger</a>, gemeinsam mit Gerhart R. Baum und Burkhard Hirsch sel.A. erwirkt. Aufsehen erregte im Januar 1996 ihr Rücktritt vom Amt der Bundesministerin der Justiz wegen des auch von ihrer Partei, der FDP, befürworteten „Großen Lauschangriffs“, den das Bundesverfassungsgericht acht Jahre später für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärte.</p>
<p>Das Amt der Bundesministerin der Justiz übernahm sie zwei Mal, einmal in den Jahren 1992 bis 1996, dann wieder in den Jahren 2009 bis 2013. Sie war 2003 bis 2009 Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und wirkte dort im Ausschuss für Recht und Menschenrechte mit. Im Jahr 2018 wurde sie vom damaligen nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet in das Amt der ersten Antisemitismusbeauftragten des Landes berufen. Um absolut unabhängig zu sein, übt sie dieses Amt ehrenamtlich aus. Sie ist Autorin zahlreicher Hörenswert demnächst auch ihr <a href="https://www.zeit.de/serie/alles-gesagt">Beitrag im Podcast der ZEIT „Alles gesagt“</a>.</p>
<h3><strong>Demokratie braucht Streit und Klarheit</strong></h3>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Anfang Februar 2024 erleben wir zahlreiche Demonstrationen gegen Rechtsextremismus und AfD, ausgelöst durch <a href="https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2024/01/10/geheimplan-remigration-vertreibung-afd-rechtsextreme-november-treffen/">Veröffentlichungen des Investigationsnetzwerks Correctiv</a> über ein Treffen, in dem die <em>„Remigration“</em> von Menschen diskutiert und geplant wurde, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft, aus dem einzigen Grund, dass sie aus Sicht der Teilnehmer nicht deutsch genug wären. Fast jeden Tag lesen wir in Zeitungen weitere Informationen zur Verbindung von AfD und ausgewiesenen Rechtsextremisten, zur Frage, was <em>„faschistisch“</em>, was <em>„nationalsozialistisch“</em> bedeute. Die Demonstrationen gegen die AfD finden in allen Landesteilen statt, in großen und in kleinen Städten und Gemeinden, in Ost und West. Wir erleben begleitend eine sich intensivierende Debatte über den Schutz der Verfassungsgerichte in Bund und Ländern, über die Frage eines Verbots der AfD oder der Aberkennung von Grundrechten nach Artikel 18 Grundgesetz, insbesondere für den Vorsitzenden der AfD in Thüringen. Wie bewerten Sie die aktuelle Lage?</p>
<p><strong>Sabine Leutheusser-Schnarrenberger</strong>: <em>Ich denke, dass jetzt doch Teile der Zivilgesellschaft aufgewacht sind, dass für viele jetzt viel mehr sichtbar geworden ist, dass die AfD nicht irgendeine Partei ist, die man aus Protest einfach mal wählt, sondern dass es in weiten Teilen der AfD Auffassungen gibt, die nicht mit unserer Verfassung vereinbar sind. Der Verfassungsschutz sagt, dass drei Landesverbände und die Jugendorganisation der AfD „gesichert rechtsextremistisch“ sind. Die Ansage selbst hat für sich noch nicht zu Protesten der Bürgerinnen und Bürger geführt. Aber durch das von Correctiv, einer Nicht-Regierungsorganisation, in der viele Journalisten arbeiten, aufgedeckte Treffen im Dunklen hat das Thema eine andere Wahrnehmbarkeit gefunden, mehr Aufregung, mehr Engagement. Das unterstütze ich. Wichtig ist, auch die Bevölkerungsgruppen zu erreichen, die sagt, denen da oben müssten sie es mal zeigen, die wüssten gar nicht, wie es ihnen gehe. Dort nimmt jeder ja gerne in Anspruch, das Volk zu sein, und behauptet, die Regierung regiere am Volk vorbei. Ich sehe noch nicht, dass wir eine grundsätzliche Wende hätten. Aber eine aufgewachte Zivilgesellschaft, das ist erst einmal gut.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Was müsste für eine <em>„grundsätzliche Wende“</em> geschehen?</p>
<p><strong>Sabine Leutheusser-Schnarrenberger</strong><em>: Es müsste viel stärker die eigentliche Gefahr wahrgenommen werden, die von der AfD droht, von ihrer völkischen Ideologie, von ihrem Verständnis, wer zu unserer Gesellschaft, zu unserer deutschen Gesellschaft dazugehöre und wer nicht, und dass die AfD dies definiere. Das ist keine neue Ideologie. Wir haben das bei der AfD immer schon herausgehört, auch in einzelnen Äußerungen. Diese Ideologie knüpft an die völkische Ideologie der Nationalsozialisten an. Noch nicht ausreichend erkannt ist meines Erachtens die damit verbundene Gefahr, das Gift, das damit in breite Teile der Bevölkerung eingebracht wird. Deshalb reicht es nicht, wenn wir mit Vehemenz und tollen Plakaten sagen, wir wollen keine Nazis. Es ist auch ein Auftrag an Regierende, zu aller erst eine Politik zu machen, die die unterschiedlichen Interessen ausgleicht. Das gehört zu einer Demokratie, das ist auch der Grund, warum Churchill sagte, die Demokratie sei „die schlechteste aller Staatsformen, abgesehen von allen anderen“. Dieses Aushandeln, diese Suche nach Kompromissen, die Aufnahme unterschiedlicher Interessen, dabei nicht nur ein Interesse zu berücksichtigen, dieser Prozess des Aushandelns muss anders vermittelt werden als das zurzeit geschieht und nicht in der Form der Selbstdarstellung Einzelner.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Das ist meines Erachtens auch eine Frage der Darstellung in den Medien. Diese konzentrieren sich gerne auf bestimmte Politiker, die sie gegenüber anderen hervorheben. Außerdem scheint mir eine Art von Harmoniebedürfnis zu bestehen. Wenn sich Parteien oder auch Teile von Parteien intern streiten, wird das als Problem markiert, obwohl Streit untrennbar zur Demokratie gehört. Ob der Stil, in dem manche ihren Streit austragen, immer angemessen ist, ist eine andere Frage.</p>
<p><strong>Sabine Leutheusser-Schnarrenberger</strong>: <em>Streit gehört zur Demokratie. Gäbe es ihn nicht, hätten wir Friedhofsruhe. Dann könnten Parteien, die eine Mehrheit haben, machen was sie wollen, Diskurs um die besten Lösungen fände nicht mehr statt. Natürlich muss das sein. Aber was in meinen Augen nicht sein muss, ist, dass man als Regierung, egal, ob man aus zwei oder drei Parteien besteht, noch keinen abgeschlossenen Vorschlag hat, den man mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutieren könnte, aber dennoch unabgestimmt in die Öffentlichkeit geht. So entsteht die Wahrnehmung, die wissen ja selbst nicht richtig, was sie wollen, die stehen ja gar nicht hinter einem Vorschlag, den sie vielleicht sogar schon im Kabinett beschlossen haben, den sie dann im Bundestag, in Expertenanhörungen, auch in die breiten Zivilbevölkerung hinein, über Parteien und Initiativen, erörtern könnten. Wenn da schon Unsicherheit besteht, worüber reden wir dann? Gibt es überhaupt etwas, auf das wir uns verlassen können? Oder sind das zufällig zusammengetragene Meinungen, und sobald der erste sagt, das passt mir nicht, geht alles zurück auf Null? </em></p>
<p><em>Das Problem liegt darin, dass Bürgerinnen und Bürger keine ordentliche Grundlage bekommen, um ihre Anliegen einzubringen. Der gesamte Prozess, über den es zu Vorschlägen und Beschlüssen der Regierungen kommt, ist in meinen Augen zurzeit schlecht.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Da reagieren aus meiner Sicht alle demokratischen Parteien, auch die Oppositionsparteien, zurzeit nicht gerade geschickt.</p>
<p><strong>Sabine Leutheusser-Schnarrenberger</strong>: <em>Ja, aber der Ball liegt zuerst einmal bei den Regierenden, weil man eine Mehrheit im Parlament hat und damit auch Gesetze mit Mehrheit beschließen kann. Das ist der Vorteil von Regierungen. Opposition kann die Finger in die Wunden legen. Aber auf alle Fälle ist es gut und richtig, wenn man Dinge mit der Opposition gemeinsam angeht, gerade in wirklich schwierigen Fragen, zum Beispiel in Migrationsfragen, in Fragen der Verteidigungspolitik. Ich sehe da immer das gesamte demokratische Spektrum in der Verantwortung, ich sehe nicht, wie man das mit der AfD verhandeln könnte. Aber natürlich mit der demokratischen Opposition. Es ist richtig, dass man den Austausch pflegt.</em></p>
<p><em>Eine wichtige Frage, die Regierung und demokratische Opposition miteinander so früh wie möglich erörtern sollten, ist zum Beispiel die nach der Absicherung des Verfassungsgerichts. Das Gericht ist auch für Bürgerinnen und Bürger der letzte Ort, an den man sich bei Verletzung ihrer Grundrechte wenden kann. Gibt es eine Gefahr der Blockade, wie wir das in anderen Ländern erlebt haben, zuletzt in Polen? Ist es erforderlich, dass wir das Verfassungsgericht im Grundgesetz besser verankern? Für eine Grundgesetzänderung brauchen wir eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Da muss man von Anfang an gemeinsam diskutieren und darf nicht irgendwann etwas vorlegen, nach dem Motto, jetzt macht mal mit, es geht ja ums große Ganze.</em></p>
<p><em>Opposition hat eine wichtige Rolle, aber sie darf nicht nur destruktiv sein, sie muss auch Alternativvorschläge einbringen. </em></p>
<h3><strong>Das Bundesverfassungsgericht</strong></h3>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: In diesem Kontext geht es um die Wehrhaftigkeit der Demokratie. Im Englischen klingt es mit dem Begriff der <em>„militant democracy“</em> etwas martialischer als im Deutschen. Vielleicht gar nicht mal so falsch. Es geht ja nicht darum, sich mal gegen etwas zu verwehren, sondern um scharfe Instrumente, mit denen Grundrechte geschützt werden sollen.</p>
<p><strong>Sabine Leutheusser-Schnarrenberger</strong>: <em>Das </em><a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Homepage/homepage_node.html"><em>Bundesverfassungsgericht</em></a><em> nahm im Jahr 1951 seine Arbeit auf. Es hat sich seit dieser Zeit zu einer Institution entwickelt, die die Bürgerinnen und Bürger schätzen, in das sie das größte Vertrauen haben, in Umfragen zwischen etwa 70 und 80 Prozent. Das heißt nicht, dass alle Bürgerinnen und Bürger mit dem Gericht zu tun haben. Aber das Gericht hat in hochkontroversen Debatten mit seinen akribisch begründeten und sehr sorgfältig erstellten Entscheidungen immer wieder für Stabilität gesorgt. Ich kann bei all meiner Wert- und Hochschätzung nicht genug Worte finden. Das ist bei den Bürgerinnen und Bürgern auch so angekommen. Sie sehen es nicht als ein abgehobenes Gericht, sondern als eine Institution, die das Leben in unserer Republik in den letzten 75 Jahren mitgeprägt hat. </em></p>
<p><em>Die Frage lautet: Ist es im Sinne einer funktionierenden Gewaltenteilung, einer wehrhaften Demokratie auch gegen Angriffe ausreichend geschützt? Wir kennen die Gefahr aus anderen europäischen Staaten, beispielsweise der fürchterlichen Regierungszeit der PiS in Polen, die die Gerichtsbarkeit, einschließlich des Verfassungsgerichtes – um es mal ganz vulgär zu sagen – geschreddert hat, mit ganz vielen Maßnahmen, die erst einmal harmlos daherkamen, aber letztlich dazu gedacht waren, die Politik der PiS widerstandslos abzusegnen. Das haben Vertreter der PiS auch deutlich so gesagt. Ein solches Vorgehen muss verhindert werden. Das ist der Kernpunkt. </em></p>
<p><em>Das Verfassungsgericht kann mit einfacher Mehrheit nicht abgeschafft werden. Es ist in </em><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_93.html"><em>Artikel 93 Grundgesetz</em></a><em> und in </em><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_94.html"><em>Artikel 94 Grundgesetz</em></a><em> verankert. Alles Weitere ist in einem </em><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/BJNR002430951.html"><em>Bundesgesetz</em></a><em> geregelt: die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter, die Amtszeit von zwölf Jahren, die nicht verlängert werden kann, damit niemand im Hinterkopf eine Entscheidung von einer möglichen Wiederwahl abhängig macht. Dieses Bundesgesetz kann mit einfacher Mehrheit geändert werden, das Grundgesetz nur mit Zweidrittelmehrheit.</em></p>
<p><em>Wehrhafte Demokratie bedeutet, dass bestimmte Dinge Bestand haben, auch gegen massiven Druck und gegen massive Angriffe. Es gibt die </em><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/BJNR002430951.html"><em>Ewigkeitsgarantie</em></a><em> für die Grundrechte der Artikel 1 bis 20 Grundgesetz. Diese dürfen überhaupt nicht geändert werden, auch nicht mit Zweidrittelmehrheit. </em></p>
<p><em>Zur wehrhaften Demokratie gehören starke Institutionen, das Verfassungsgericht und die unabhängige Justiz. Deshalb befürworte ich eine Debatte darüber, welche Dinge so wichtig sind, dass sie im Grundgesetz aufgenommen werden sollen. Auch zwei ehemalige Verfassungsrichter haben ihre Vorschläge eingebracht. Es geht nicht um die Frage, wen ich möglicherweise mit welcher Regelung wie schädigen oder beeinträchtigen könnte. Es geht um eine grundlegende Säule unseres Systems, Deshalb finde ich wichtig, dass das Vorhaben aufgegriffen wird. Das sollte sehr sorgfältig geschehen, auch mit Stellungnahme des Verfassungsgerichtes, eben nicht in einem abgeschlossenen Hinterzimmer. Beschlossen werden muss dann mit Zweidrittelmehrheit im Bundestag. </em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Ewigkeitscharakter hat auch die Gliederung der Bundesrepublik Deutschland in Bund und Länder. Wir haben auch in den Ländern Verfassungsgerichte. Müsste dort nicht ebenso gehandelt werden?</p>
<p><strong>Sabine Leutheusser-Schnarrenberger</strong>: <em>Die Verfassungsgerichte in den Ländern sind unterschiedlich ausgerichtet. Sie hängen oft an einem Oberlandesgericht, tagen nicht regelmäßig, sondern werden einberufen, wenn es ein Verfahren gibt. Die meisten Verfassungsrichter haben auch ehrenamtliche Richterinnen und Richter. Diese werden vom Parlament gewählt, darin ist jede im Landtag vertretene Partei vertreten. Das muss kein Abgeordneter sein, das bietet sich auch nicht unbedingt an. Ich kenne das aus </em><a href="https://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/bayverfgh/"><em>Bayern</em></a><em>. Dort war ich in der letzten Legislaturperiode ehrenamtliche Richterin am Verfassungsgericht. Auch die AfD ist seit ihrer Präsenz im Landtag dort vertreten. </em></p>
<p><em>Auch in den Ländern muss darüber nachgedacht werden, ob und wie in den Landesverfassungen eine Festigung des Verfassungsgerichtes vorgenommen werden sollte. Diese Debatte ist noch gar nicht so richtig angelaufen. Es gibt Überlegungen, auch im </em><a href="https://verfassungsblog.de/"><em>Verfassungsblog</em></a><em>, wie man auch in den Ländern gegen Verfassungsfeinde, gegen Demokratiefeinde, die einen parlamentarischen Mantel umgehängt haben, vorgegangen werden kann. Ich halte diese Debatte für notwendig. </em></p>
<p><em>Wir hatten schon einmal einen konkreten Punkt: In einem östlichen Bundesland sollte ein Richter nach Ende seines Abgeordnetenmandats für die AfD und seiner damit verbundenen Beurlaubung in den Richterdienst zurückkehren. Es war nicht so einfach, ihn aus dem Richterdienst herauszuhalten. Er hatte sehr stramme Positionen als Abgeordneter, die allerdings wegen der Indemnität und der Unabhängigkeit des Abgeordnetenmandats nicht berücksichtigt werden dürfen. Aber er hatte seine Haltung auch anderswo und regelmäßig geäußert. Es gelang schließlich, ihn aus dem Dienst herauszuhalten. Auch deshalb wurde diskutiert, wie man dieses Verfahren verbessern könnte.</em></p>
<h3><strong>Die Auswahl der Richterinnen und Richter</strong></h3>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Damit sind wir bei dem wesentlichen Punkt der Auswahl und Benennung der Richterinnen und Richter.</p>
<p><strong>Sabine Leutheusser-Schnarrenberger</strong>:<em> Das ist einer der entscheidenden Punkte. </em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Ich darf auf das schwierige Beispiel der USA verweisen. Die Richterinnen und Richter des Supreme Court sind auf Lebenszeit benannt. Theoretisch und etwas zugespitzt formuliert wäre denkbar, dass irgendwann neun Hundertjährige entscheiden.</p>
<p><strong>Sabine Leutheusser-Schnarrenberger</strong>: <em>Theoretisch. Ich bewundere ja </em><a href="https://www.britannica.com/biography/Ruth-Bader-Ginsburg"><em>Ruth Bader-Ginsburg</em></a><em>, eine ganz tolle Frau, die starb, als Trump noch ihre Nachfolge benennen konnte. </em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Das tat er dann auch und setzte es in Senat und Kongress mit den dortigen Mehrheiten durch, im Gegensatz zu Obama, der am Ende seiner Amtszeit darauf verzichten musste, eine frei gewordene Position zu besetzen.</p>
<p><strong>Sabine Leutheusser-Schnarrenberger</strong>: <em>Anstand kennt Trump ja nun nicht.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Ich bin immer noch davon überzeugt, dass Trump nicht gewählt wird.</p>
<p><strong>Sabine Leutheusser-Schnarrenberger</strong>: <em>Ich auch! Wir sollten auch nicht immer von der Apokalypse Trump reden, sondern darüber, wie wir demokratische Kräfte stärken könnten, damit er nicht gewählt wird.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Ein wichtiger kleiner Exkurs. Aber welche Schwachstellen haben wir in Deutschland bei der Benennung der Richterinnen und Richter?</p>
<p><strong>Sabine Leutheusser-Schnarrenberger</strong>: <em>Auch bei dieser Frage geht es zurzeit um das Verfassungsgericht. Die Wahl erfolgte früher in den Richterwahlausschüssen des Parlaments, die nach der Stärke der Fraktionen besetzt sind, unter Mitwirkung von Vertretern des Bundesrates. Dort gab es immer die Debatte, ob die Auswahl der Richterinnen und Richter für das Verfassungsgericht nicht zu parteipolitisch geprägt sei. Als Bundesjustizministerin hatte ich dort übrigens kein Stimmrecht, sondern nur eine dienende Aufgabe. Ich musste die Akten zur Verfügung stellen, dafür sorgen, dass die Gerichte ihre Beurteilungen schreiben, war sozusagen Briefträger. Einen direkten Einfluss hatte ich nicht. Beliebt war man dort nicht, denn der Ausschuss war der Meinung, dass sich Ministerinnen und Minister fernhalten sollten. Ich gehörte auch als Abgeordnete in der Opposition einmal einem solchen Ausschuss an. Dort wird verhandelt, es gibt Vorschläge, Beurteilungen werden eingeholt und im Gespräch bewertet. 2015 hat man eine wichtige Änderung vorgenommen. Die Richter werden nicht mehr in den Ausschüssen, sondern jetzt im Bundestag gewählt. Ich finde das gut. </em></p>
<p><em>In anderen Ländern gibt es die Vorstellung einer High Commission, in Großbritannien einer Royal Commission. Dann zu glauben, da gäbe es keine politische Einflussnahme, ist naiv. Es gibt auch die Vorstellung, die Richterinnen und Richter sollten in Eigenverantwortung auswählen. Darüber haben wir auch im Kreis der Justizminister diskutiert. Es gab meiner Erinnerung nach nur einmal ein Land, das dem positiv gegenüberstand. Aber man muss natürlich auch sehen, was es heißt, in einem System zu arbeiten, in dem man vielleicht etwas werden möchte, und dann bei der Auswahl von den Kolleginnen und Kollegen abhängig zu sein. Das kann Vor- und Nachteile haben.</em></p>
<p><em>Eines hat sich bei den bisher gewählten Verfassungsrichterinnen und -richtern gezeigt. Sie sind der Verfassung verpflichtet, nicht parteipolitischen Präferenzen. Da neigte mal der eine etwas mehr zur Betonung der Grundrechte, der andere mehr zur Betonung der Sicherheit. Aber das gibt nicht immer den Ausschlag für die Grundsatzentscheidung. Ich kann daher das Verfahren zur Auswahl nicht kritisieren.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Diskutiert wird die Frage, ob für die Auswahl eine absolute Mehrheit oder eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist.</p>
<p><strong>Sabine Leutheusser-Schnarrenberger</strong>: <em>Das ist der Punkt. Natürlich kann eine Sperrminorität, das eine Drittel, viel bewirken &#8211; blockieren. Ewige Verfahren! Jemand, der ausscheidet, muss dann, wenn niemand gewählt wird, länger im Amt verbleiben. Das Gericht soll aber nicht in seiner Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt werden. Das ist Gegenstand der aktuellen Diskussion, auch, was geschieht, wenn erkennbar ist, dass nach mehreren Wahlgängen blockiert wird, sodass möglicherweise ein anderes Gremium entscheiden sollte. Manche denken, vielleicht der Bundesrat? Darüber muss man gründlich nachdenken, aber man braucht auf jeden Fall einen Weg, aus einer Blockade wieder herauszukommen. Wenn dies nicht möglich wäre, hätte man sich mit der Zwei-Drittel-Mehrheit geschadet. </em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Ich denke, wir sollten uns vor der AfD nicht verhalten wie das sprichwörtliche Kaninchen vor der Schlange. Eine absolute Mehrheit für die AfD sehe ich nicht, auch nicht, dass sie sich mit anderen verfassungsfeindlichen Parteien zusammentun könnte, die es zurzeit nirgendwo in den Parlamenten gibt und auch – so wage ich zu prognostizieren – nicht geben wird. Das Erreichen einer Sperrminorität ist nach derzeitigen Umfragen in einigen östlichen Bundesländern jedoch denkbar. Ich glaube allerdings auch, dass sich in Sachsen die CDU noch durchsetzen wird, auch weil der dortige Ministerpräsident immer einen sehr guten Wahlkampf gemacht hat und das auch diesmal tun wird. In Thüringen denke ich, dass der Ministerpräsident ebenfalls viele Stimmen ziehen wird, nicht so sehr wie sein Kollege in Sachsen, aber die Frage der Sperrminorität könnte sich durchaus stellen.</p>
<p><strong>Sabine Leutheusser-Schnarrenberger</strong>: <em>Thüringen steht doch super da. Die Regierung hat eine gute Bilanz, Arbeitsplätze, Wirtschaft.</em></p>
<p><strong>Sicherheit: Wie weit darf ein Staat gehen? Wo sind die Grenzen?</strong></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Ein weiterer Punkt der wehrhaften Demokratie ist die Frage nach Gesetzen, die es einer Regierung erleichtern sollen, gegen Verfassungsfeinde, gegen sogenannte <em>„Gefährder“</em> vorzugehen, auch präventiv. Nicht alle Wünsche sind auch verfassungskonform. In den späten 1960er Jahren hatten wir die Debatte um die <a href="https://www.1000dokumente.de/pdf/dok_0018_not_de.pdf">„Notstandsgesetze“</a>. Sie haben selbst erfolgreich ein <a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2004/03/rs20040303_1bvr237898.html">Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen den sogenannten „Großen Lauschangriff“</a> erwirkt, nicht der einzige Erfolg, den Sie gemeinsam mit Gerhart R. Baum und Burkhard Hirsch sel.A. erreichten. Wie weit darf ein Staat gehen? Wo sind die Grenzen?</p>
<p><strong>Sabine Leutheusser-Schnarrenberger</strong>: <em>Das ist eine Frage, die in der Politik im Hinblick auf die innere Sicherheit immer diskutiert wird. </em></p>
<p><em>Was tun wir, wenn jemand nicht nur eine verfassungsfeindliche Haltung hat, sondern auch aktiv gegen die Verfassung agitiert? Wenn jemand nur eine Haltung hat, kann man nicht mit scharfen Instrumenten dagegen vorgehen. Das mag sich für manche so anhören, als hätte man den Ernst der Lage nicht erkannt. Aber eine Haltung zu haben reicht nicht aus. Wenn jemand sagt, man solle alle, die gegen ihn sind, köpfen oder aufhängen, kommen wir an die Grenze der Strafbarkeit. Aber zu denken, was soll ich in diesem „Scheiß-System“, „Demokratie ist doch das allerletzte“ – diese Meinung darf man haben. Entscheidend ist, ob es Anhaltspunkte dafür gibt, dass mithandfesten Handlungen wie Anschlägen oder Entführungen agitiert werden soll. Wie kann ich als Staat erreichen, dass ich so viel weiß, dass ich rechtzeitig tätig werden kann? Daran wird seit einigen Jahrzehnten immer wieder gedreht. Zum Beispiel bei der Gesetzgebung zum Bundeskriminalamt, zu den Verfassungsschutzämtern oder zum Bundesnachrichtendienst. </em></p>
<p><em>Das Verfassungsgericht hat den Versuchen, immer weiter im Vorfeld zu ermitteln, immer wieder einen Riegel vorgeschoben. Es geht ja nicht darum, Zeitungsartikel auszuschneiden, einen ordentlichen Ordner anzulegen, das auf einem Computer zu speichern, damit es allen zugänglich ist. Es geht darum, wann nachrichtendienstliche Mittel eingesetzen werden dürfen, Telefonüberwachung, Beobachtung, Observation und so weiter, vielleicht auch einLauschangriff, ein Abhören in Wohnungen. Das sind grundlegende Grundrechtsfragen. Ich bin im Januar 1996 deshalb als Bundesjustizministerin zurückgetreten. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtes erfolgte acht Jahre später. </em></p>
<p><em>Wir hätten eine Entwicklung ins Negative erlebt, wenn nicht das Verfassungsgericht das Abhören in Wohnungen für unzulässig erklärt hätte. Das Verfassungsgericht hat aus den Grundrechten den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung entwickelt, der in einem bestimmten Umfang „unabwägbar“ ist. „Unabwägbar“: das heißt: auch nicht mit Sicherheitsinteressen „abwägbar“. Das ist eine Grundsatzentscheidung.. Hier hat es die Linien gezogen. Immer wieder wird daran gearbeitet Es gibt neue Bedrohungen, neue technische Möglichkeiten. Das sind Linien, denen wir uns immer wieder stellen müssen. Man muss immer wieder darüber nachdenken, aber die Grundsätze sollten nicht geändert werden. Und wenn, dann, muss das verfassungsfest sein. </em></p>
<p><em>Das hat auch die Nachrichtendienste betroffen. Auch beim Abhören aus dem Ausland entfaltet das Grundgesetz seine Wirkung, so hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Politik hat das nicht immer so angenommen. Aber das Verfassungsgericht verteidigt hier die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, ohne die Sicherheit aus den Augen zu verlieren. </em></p>
<p><em>Manchmal wird das Verfassungsgericht auch ärgerlich. Nehmen Sie die jüngste </em><a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/12/rk20231220_2bvr210320.html"><em>Entscheidung vom 20. Dezember 2023 zum Bundeskriminalamt</em></a><em>. Da geht es um Datenschutz, welche Daten verwendet werden dürfen, welche Anforderungen man stellt. Das ist keine Kleinigkeit. Es ging um den Begriff der „drohenden Gefahr“, den die Innenpolitiker immer gerne hätten, parteiübergreifend. Im Fall einer „drohenden Gefahr“ sollen Eingriffsbefugnisse anwendbar sein.. Das Bundesverfassungsgericht hat – ich sage es mal in meinen Worten – gesagt: Wir haben es euch jetzt schon fünf Mal gesagt, so wie ihr das wollt, geht es nicht! Es muss konkrete Anhaltspunkte über die Gefährdung des Staates und wesentlicher Teile des Staates gehen. Erst dann dürft ihr die Privatsphäre des Einzelnen betreffende Maßnahmen anwenden, natürlich kontrolliert, befristet und so weiter. Bei diesen Punkten hat das Bundesverfassungsgericht eine ganz entscheidende Rolle gespielt.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Wie steht das Bundesverfassungsgericht im europäischen Vergleich da? <a href="https://demokratischer-salon.de/beitrag/regierungswechsel-schwer-gemacht/">In Polen hat die neue Regierung massive Schwierigkeiten, die Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen</a>.</p>
<p><strong>Sabine Leutheusser-Schnarrenberger</strong>: <em>Weil sie es rechtsstaatlich machen will. Sie will ja nicht die PiS nachahmen. Vor dem Problem stehen rechtsstaatlich Handelnde. In Polen kommt noch hinzu, dass es einen Präsidenten gibt, der in meinen Augen ein unverantwortlicher Handlanger einer Partei ist, aber kein Präsident.</em></p>
<p><em>Andere Länder kennen ein so starkes Verfassungsgericht nicht, wie wir es in Deutschland haben. Es gibt in Deutschland ein Verfassungsgericht, das demokratisch beschlossene Gesetze für verfassungswidrig erklären kann. Großbritannien kennt das gar nicht, lehnt das massiv ab. Deshalb agitierten sie auch so stark gegen den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof und vor dem Brexit auch gegen den Europäischen Gerichtshof. Das Parlament steht nach dieser Auffassung über allem. </em></p>
<p><em>Wir haben in Deutschland mit dem Grundgesetz eine wertegebundene Demokratie. Das Grundgesetz wäre nicht viel wert, wenn man es im Parlament einfach aushebeln könnte. Ich denke, wir sind ein Vorbild, wir sind ein Vorbild auch für viele Staaten, die uns nicht nachahmen. Es ist schon ein Renner. Schauen Sie sich mal Israel an, das ist ein ganz starkes Gericht. Israel hat keine Verfassung, nur Verfassungsgrundsätze, das ist nicht vergleichbar mit unserem Gericht, aber doch in seiner bisherigen Funktion stark. Deshalb wollte die Regierung es auch schwächen, um sich selbst zu stärken.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Nach dem Krieg wird es spätestens Neuwahlen geben und dann ist Netanjahu mit sehr hoher Sicherheit nicht mehr im Amt.</p>
<p><strong>Sabine Leutheusser-Schnarrenberger</strong>:<em>. Dann ist hoffentlich auch die sogenannte Justizreform in Israel vom Tisch. </em></p>
<h3><strong>Soll man die AfD verbieten?</strong></h3>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Zurzeit wird immer wieder gefordert, nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_21.html">Art. 21 Grundgesetz</a> die AfD vom Bundesverfassungsgericht verbieten zu lassen oder ihr zumindest – wie soeben bei der Nachfolgepartei der NPD (die sich jetzt „Die Heimat“ nennt) geschehen – die staatliche Finanzierung zu entziehen. Eine zweite Debatte bezieht sich auf die Forderung, Björn Höcke nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_18.html">Artikel 18 Grundgesetz</a> die Grundrechte und damit auch die Wählbarkeit zu entziehen. Wie bewerten Sie diese Instrumente?</p>
<p><strong>Sabine Leutheusser-Schnarrenberger</strong>: <em>Ich wiederhole was immer gesagt wird.</em> <em>Ein Parteiverbot kann nur das allerletzte Mittel sein. Es würde bedeuten, dass die Partei nicht mehr agitieren darf, sie keine Organisationsform mehr hat, dass das Vermögen beschlagnahmt wird. Dass in einer Demokratie eine Partei verboten wird, muss die Ausnahme sein. Das wäre sonst ein Instrument, Opposition zu unterdrücken.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong><em>: </em>So würde die AfD das auch anprangern.</p>
<p><strong>Sabine Leutheusser-Schnarrenberger</strong>: <em>Natürlich würde sie das tun. Sie bestreitet ja auch, verfassungsfeindlich zu sein. Das würde sich auch erst ändern, wenn sie vom Verfassungsgericht verboten würde. Das aber wäre ein sehr langer Weg. Deshalb ist ein Parteiverbot nach Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz nur zwei Mal erfolgreich angewandt worden, gegen die Sozialistische Reichspartei, eine Nachfolgeorganisation der NSDAP, am 23. Oktober 1952, und gegen die KPD am 17. August 1956. Bei der NPD ist es versucht worden. Die NPD war nicht im Bundestag, sie war in einigen Landtagen, auch auf kommunaler Ebene vertreten. Daneben war auch die DVU zu berücksichtigen. Zwei Mal ist ein Verfahren gegen die NPD gescheitert. Beim ersten Mal ging es um die Frage der in der NPD tätigen V-Leute des Verfassungsschutzes. Man hat gar nicht mehr so richtig gesehen, wer da welchen Einfluss auf welche Entscheidung hatte. Beim zweiten Versuch wurde die Partei als in der Größe unbedeutend betrachtet. Geblieben ist die Entziehung der Finanzierung durch den im Jahr 2017 eingefügten Grundgesetzartikel 21 Abs. 3.</em></p>
<p><em>Man muss sehen, welche Anforderung an das Verbot einer Partei gestellt werden. Es reicht nicht aus, einige Punkte aus dem Parteiprogramm herauszufischen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen. Das AfD-Programm ist in vielen Punkten sehr schwammig formuliert. Die haben schon Leute, die beachten, worauf sich ein Verfassungsgericht bei einem Verbotsverfahren stützen könnte. Also braucht man mehr. Man braucht der Führung zurechenbare Äußerungen, die ein aktives Vorgehen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung manifestieren. Man hat natürlich Einzeläußerungen, die „völkische“ Gesinnung, den „Fliegenschiss“, die „Remigration“, die Höcke schon vor einigen Jahren gefordert hat und die jetzt nach der Correctiv-Recherche öffentlich diskutiert wird. Aber all das muss zusammengetragen werden. Das ist komplex und kompliziert. Ich will nicht sagen, dass das nicht geht. Der Verfassungsschutz hat sich schon geäußert, als er drei Landesverbände und den Jugendverband für „gesichert rechtsextrem“ erklärte. Im März 2024 wird das Oberverwaltungsgericht Münster in Bezug auf die gesamte Partei entscheiden. Ich denke, wenn man ein Verbot will, braucht man etwa zwei Jahre, um das Material zusammenzustellen. Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat oder alle gemeinsam müssen einen Antrag stellen. Das ist sehr aufwändig und mit vielen Unsicherheiten behaftet. </em></p>
<p><em>Ich war schon bei den NPD-Verfahren eher ablehnend oder zumindest skeptisch. Ich neige auch bei der AfD dazu, sich nicht auf diesen Weg zu begeben. Das hört sich nach einer Lösung an, aber das ist weit gefehlt. Wenn die Partei verboten wäre, wäre das natürlich eine Schwächung, aber die Gesinnung in den Köpfen dürfte verfestigter denn je sein. Ist man erfolgreich, würden sie sich als „Märtyrer“ inszenieren. Und dann bilden sie eine neue Partei. Dann geht es von vorne los. Ich weiß auch nicht, was in der Zeit in den sozialen Medien, die die AfD aktiver nutzt als alle anderen Parteien, an Stimmung erzeugt wird. Scheitert ein Verfahren, sehen sie das noch als TÜV-Siegel der Demokratie. Das ist mit so vielen Unsicherheiten behaftet, dass ich als abwägende Juristin eher skeptisch bin. </em></p>
<p><em>Jetzt haben wir erst einmal richtigerweise die Demonstrationen. Ich war gerade bei mir zu Hause vor Ort, eine kleine Gemeinde, auf einer Demonstration. Etwa 1.000 Leute sind dort mit tollen selbstgemalten Plakaten zusammengekommen. Es treibt die Bürger um, sie wollen keine Rechtsextremen, sie wollen nicht, dass Menschen behandelt werden, als wären sie keine Menschen. Aber wer weiß, was durch ein Verbotsverfahren noch an Polarisierung oder Eskalation erfolgt.</em></p>
<p><em>Aber man ist nicht wehrlos. Die Jugendorganisation der Partei darf jetzt mit Verfassungsschutzinstrumenten überwacht werden. Man wird auch gegen einzelne Personen vorgehen können, die sich volksverhetzend verhalten oder entsprechende Zeichen mit Nähe zur NSDAP verwenden. Das verhehlen die ja auch noch nicht mal. Das ist eine große Herausforderung für die Sicherheitsbehörden, mit denen man eng zusammenarbeiten muss. Aber ich glaube nicht, das Problem würde sich mit einem Verbotsverfahren lösen.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Und Artikel 18 Grundgesetz? Die Idee kam meines Wissens von der ehemaligen Verfassungsrichterin <a href="https://www.uni-bielefeld.de/fakultaeten/rechtswissenschaft/ls/luebbe-wolff/">Gertrud Lübbe-Wolff</a>, <a href="https://heribertprantl.de/">Heribert Prantl</a> hat sie – so sage ich es mal – mit seiner journalistischen Auctoritas popularisiert.</p>
<p><strong>Sabine Leutheusser-Schnarrenberger</strong>:<em> Er hat früher auch ein Parteiverbotsverfahren eher abgelehnt, jetzt aber seine Meinung geändert. Er sagt, Demokratiefeinde muss man bekämpfen. Da bin ich bei ihm, aber man bekämpft sie nicht, wenn man sie am Ende noch stärkt. Das ist ein Abwägungsprozess und darüber muss man diskutieren.</em></p>
<p><em>Artikel 18 hatte niemand im Blick. Gertrud Lübbe-Wolff hat ihn durch mehrere Aufsätze und Äußerungen in die Öffentlichkeit gebracht. Man hat Artikel 18 jetzt gezogen, weil man damit auch das Wahlrecht, die Wählbarkeit, absprechen kann. Damit jemand seine Grundrechte verwirkt, muss das Verfassungsgericht – das ist die Anforderung – feststellen, dass er seine Grundrechte zum Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung „missbraucht“. Viel Erfahrungen hat man damit bisher nicht. Es ist eine schwierige Frage, wann jemand Grundrechte „missbraucht“. Wenn die Verwirkung vom Bundesverfassungsgericht festgestellt wird, kann gegen den Betreffenden auch strafrechtlich vorgegangen werden. Im strafrechtsfreien Raum kann er natürlich immer noch seine Dinge verkünden. </em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Es gibt ein <a href="https://www.bundestag.de/resource/blob/658086/50c871fb51049b9edd4153910a0c9398/WD-3-169-19-pdf-data.pdf">Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom 3. Juli 2019</a>. Das Gutachten nennt die vier Verfahren, die beiden ersten aus den Jahren 1960 und 1974, die beiden letzten aus dem Jahr 1996. Sie scheiterten alle.</p>
<p><strong>Sabine Leutheusser-Schnarrenberger</strong>: <em>Diese Debatte hat auch etwas mit den im September anstehenden Landtagswahlen zu tun. Wenn jemand meint, man könne das Instrument jetzt wegen der anstehenden Wahl in Thüringen gegen Herrn Höcke anwenden, ist das eine trügerische Hoffnung. Denn niemals wird es eine Entscheidung bis zum Wahldatum geben. Das Wahldatum ist für die Verfassungsrichter irrelevant. Politisch würde von der AfD verbreitet, dass einem unliebsamen Politiker das Wahlrecht genommen werden solle. Das könnte eine Debatte werden wie bei der Impfpflicht. Ich will keine Parallelen ziehen, aber das hat ein ungeheures Verhetzungspotenzial.</em></p>
<p><em>Sie merken meine Zurückhaltung bei der Anwendung von Artikel 18. Man muss sich sehr sorgfältig mit Verfassungsrechtsexperten auseinandersetzen. Es ist wichtig, in der Öffentlichkeit Pros und Cons zu erörtern, es nicht als etwas Feststehendes zu sehen. Die 1,8 Millionen Unterschriften zeigen schon, dass sehr viele Menschen die völkische Einstellung, die Verachtung gegenüber Menschen, die nach Höckes Ansichten nicht die Anfordernisse an einen „guten Deutschen“ erfüllen, ablehnen. Von daher verstehe ich das Anliegen und finde es bemerkenswert, dass sich so viele so geäußert haben. Es geschieht zum Teil aber auch aus einer Stimmung heraus. </em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Im schon genannten Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste heißt es: <em>„Ein Grund für die praktische Bedeutungslosigkeit der Bestimmung wird vor allem darin gesehen, dass die Verfassungsschutzbestimmungen des einfachen Rechts, namentlich des Strafrechts, die Zwecke des Art. 18 GG wirksamer erreichten, als das ohnehin komplizierte Verwirkungsverfahren.“  </em></p>
<p><strong>Sabine Leutheusser-Schnarrenberger</strong>: <em>Wir haben im Strafrecht das Verbot, bestimmte Symbole, Zeichen zu verwenden, das Verbot der Verherrlichung von Straftaten, der Volksverhetzung. Wir haben ausreichende Instrumentarien, die wir anwenden müssen und können.  </em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Siehe das entschiedene Vorgehen gegen die an dem geplanten Putsch der sogenannten <em>„Reichsbürger“</em> beteiligten Personen, darunter auch eine ehemalige Bundestagsabgeordnete der AfD, die sich nach wie vor in Untersuchungshaft befindet. In der Öffentlichkeit werden immer zwei Fragen im Hinblick auf das Strafrecht diskutiert, einmal die Frage der konsequenten Anwendung, zum zweiten die Frage der Dauer der Verfahren. Die immer wieder erhobene Forderung, Strafen zu verschärfen, lasse ich jetzt einmal unberücksichtigt, weil meines Erachtens auch wohlfeil. Die präventive Wirkung von Strafverschärfungen halte ich für vernachlässigbar.</p>
<p><strong>Sabine Leutheusser-Schnarrenberger</strong>: <em>Strafrecht soll durch die Androhung von Strafen präventiv abschreckend wirken. Diese Wirkung ist jedoch nach vielerlei Studien überschaubar. Eine abschreckende Wirkung hat eine rechtskräftige Verurteilung. Wenn jemand einige Zeit im Gefängnis verbracht hat, wird er sich das drei Mal überlegen, ob er das noch einmal tut. Das wäre generalpräventiv durch Repression. </em></p>
<p><em>Die Gerichte müssen natürlich auch durch ihre personelle Ausstattung in der Lage sein, das Strafrecht zügig anzuwenden. Es geht um zügige Verfahren. Man muss aber unterscheiden: Es geht nicht um schnellen Prozess. Das haben die Nazis so gemacht: Festgenommen, verurteilt, aufgehängt, in 24 Stunden. Wir haben keinen schnellen Prozess, sondern ein zügiges Verfahren, unter Beteiligung des Angeklagten, anwaltlicher Vertretung, der Opfer, nach rechtsstaatlichen Kriterien. Eine Unschuldsvermutung ist auch nicht etwas nice to have. Wenn ich natürlich offenkundige Beweise habe, lässt sich ein Verfahren sehr zügig durchführen. In dem genannten Fall wird es auf jeden Fall eine mündliche Verhandlung geben. Das muss nicht zwei oder drei Jahre dauern. Das hat aber auch etwas damit zu tun, wie belastet Gerichte sind. Die Zuteilung kann nicht bezogen auf Vorlieben einzelner Richter erfolgen, dazu gibt es Geschäftsverteilungspläne.</em></p>
<h3><strong>Antisemitismus an Hochschulen</strong></h3>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Eine Debatte um die Frage, ob das Strafrecht konsequent genug angewendet wird, haben wir seit einiger Zeit beim Kampf gegen Antisemitismus. Ich denke beispielsweise an ein Urteil aus Wuppertal, in dem zwei Jugendlichen bescheinigt wurde, sie hätten die Wuppertaler Synagoge nicht aus antisemitischen Gründen angezündet, sondern nur, weil sie unter der Lage der Bevölkerung in Gaza und Westjordanland litten.</p>
<p>Aber es ist ja nicht nur das. Wir haben jetzt in Berlin den <a href="https://www.juedische-allgemeine.de/politik/angriff-mit-ansage/">Fall von Lahav Shapira</a>, eines jüdischen Studenten, der zusammengeschlagen und schwer verletzt worden ist. Es ist nicht klar, ob der Täter auch ein Student war. Es wurde angenommen, der Zentralrat der Juden und andere forderten seine Exmatrikulation. Das ist nicht umsetzbar, weil der Berliner Senat diese Möglichkeit 2019 abgeschafft hat. Aber strafrechtlich ist die Sache meines Erachtens eindeutig. Ich weiß nicht, ob nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__224.html">§ 224</a> oder <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__226.html">§ 226 Strafgesetzbuch</a> angeklagt werden wird, ob es sich um <em>„gefährliche“</em> oder <em>„schwere Körperverletzung“</em> handeln soll, beziehungsweise welche weiteren Straftatbestände herangezogen werden können. Die möglichen Strafen sind so oder so erheblich, mit mehreren Jahren Haft muss der Beschuldigte wohl schon rechnen.</p>
<p><strong>Sabine Leutheusser-Schnarrenberger</strong>: <em>In Bezug auf Antisemitismus gibt es zurzeit in mehreren Bundesländern, in Berlin, in Bayern, auch in Nordrhein-Westfalen, dort mit meiner Initiative als Antisemitismusbeauftragte, auch innerhalb der Staatsanwaltschaften Antisemitismusbeauftragte, die darauf zu achten haben, ob es einen antisemitischen Bezug gibt. Wenn dies der Fall ist, soll nicht mehr von einer Einstellungsmöglichkeit Gebrauch gemacht werden. Bei Äußerungsdelikten wurde dies bisher häufig genutzt, bei schwerer Körperverletzung natürlich nicht. Taten mit antisemitischer Motivation sollen mit allem Nachdruck verfolgt werden. </em></p>
<p><em>Die Frage in dem genannten Fall lautet natürlich auch, ob es einen Streit gegeben hat. Das behaupten Täter gerne, dass sie provoziert worden wären, und machen so das Opfer zum Täter. Aber das ist schnell aufklärbar, denn hier waren mehrere Personen beteiligt. Beweisaufnahme, Verdacht ist da, das lässt sich zügig durchführen.</em></p>
<p><em>Es ist aber auch die Frage im Raum: Was geschieht, wenn die sich an der Uni begegnen? Das ist dem Opfer nicht zumutbar. Der Täter hat einen festen Wohnsitz, wird nicht in Untersuchungshaft kommen, es sei denn, es wird eine Wiederholungsgefahr gesehen. Oder was ist bei einer Bewährungsstrafe? Auch dann ist eine Wiederbegegnung wahrscheinlich, an der Uni ohnehin. Es geht bei diesem Punkt eben nicht nur um ein zügiges Strafverfahren.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Der Regierende Bürgermeister möchte die Möglichkeit der Exmatrikulation wieder einführen. Aber das geht nicht von heute auf morgen. Zurzeit ist es nur möglich, ein drei Monate währendes Hausverbot zu verhängen.</p>
<p><strong>Sabine Leutheusser-Schnarrenberger</strong>: <em>Für ein Hausverbot oder eine Exmatrikulation muss der Hochschulbetrieb erheblich gestört werden oder es muss eine entsprechende Gefahr vorliegen. Die liegt natürlich so lange vor, wie der Täter sich in seinem Studium weiterhin aktivistisch betätigt. Dann sind die Hochschulen gefordert, über Sicherheitsdienste nachzudenken. Andererseits ist es schwierig, einem Studenten für die Zeit seines Studiums jemanden von einem Sicherheitsdienst zur Seite zu stellen.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Oder allen jüdischen Studierenden Personenschutz zu geben. Abgesehen davon, dass das nicht gerade wünschenswert wäre. Es ist schon problematisch genug, dass wir jüdische Einrichtungen so massiv schützen müssen.</p>
<p><strong>Sabine Leutheusser-Schnarrenberger</strong>: <em>Ich führe zurzeit viele Gespräche mit jüdischen Studierendenverbänden in Nordrhein-Westfalen. Jüdinnen und Juden werden immer wieder in den sozialen Medien als jüdisch „markiert“. Das Berliner Opfer wurde ebenso schon zuvor in den sozialen Medien als Jude „markiert“. Insofern ist der Hochschulbetrieb schon betroffen. In Nordrhein-Westfalen kann nach dem Hochschulgesetz ein Student auch exmatrikuliert werden. </em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Wir hatten auch den Fall vom 13. November 2023 an der Berliner Universität für Künste. Nach den Vorfällen gab es einen <a href="https://www.zeit.de/kultur/2024-02/antisemitismus-universitaeten-udk-berlin-offener-brief">Offenen Brief der Lehrenden gegen Antisemitismus</a>. Allerdings gab es kaum eine Unterschrift aus dem Fachbereich für Bildende Kunst. Die Vorfälle fanden ihren Weg bis in mehrere Schweizer Zeitungen, darunter die NZZ. Ich kann ferner von dem Fall einer jüdischen Hochschuldozentin berichten, die die Hochschulleitung um Hilfe bat, der aber beschieden wurde, sie könnte ihre Veranstaltung doch in Zukunft alle online machen. Nicht nur Studierende werden angegriffen.</p>
<p>Ich kenne viele Linke, die darunter leiden, dass sich antikolonialistische Linke weigern, sich von dem Hamas-Massaker zu distanzieren, und diejenigen, die das tun, als <em>„Rassisten“</em> beschimpfen. Die Berliner Journalistin Anastasia Tikhomirova, die sich selbst als Linke versteht, nannte das in einem von mir dokumentierten Gespräch treffend <a href="https://demokratischer-salon.de/beitrag/selektiver-humanismus/">„Selektiver Humanismus“</a>. Das, was FU-Präsident <a href="https://www.tagesspiegel.de/wissen/fu-prasident-gunter-ziegler-im-gesprach-antisemiten-laufen-nicht-ungehindert-uber-den-campus-11182531.html">Günter Ziegler im Tagesspiegel</a> zu dem Vorfall an seiner Hochschule sagte, war wenig hilfreich, vor allem, als er abstritt, <em>„dass an der FU aus den linken postkolonialen Diskursen heraus Antisemitismus gegen Israel und das jüdische Volk propagiert wird.“ </em>Er sprach von <em>„legitimer Israelkritik“</em>, die als <em>„intellektueller Diskurs“</em> geführt werden solle. Zu Prävention und Sicherheitsgarantien für jüdische Studierende sagte er nichts. <a href="https://www.tagesspiegel.de/berlin/veranstaltung-mit-israelischer-richterin-unterbrochen-pro-palastinensische-aktivisten-storen-podiumsdiskussion-an-der-humboldt-uni-in-berlin-11185258.html">An der Humboldt-Universität in Berlin wurde am Abend des 8. Februar 2024 eine Veranstaltung mit der israelischen Verfassungsrichterin Daphne Barak-Erez massiv gestört</a>.</p>
<p>Alles im Namen eines sogenannten <em>„Antikolonialismus“</em>?</p>
<p><strong>Sabine Leutheusser-Schnarrenberger</strong>: <em>Manche tragen den Begriff „Antikolonialismus“ wie eine Monstranz vor sich her. Ich fand sehr erfrischend, </em><a href="https://www.spiegel.de/kultur/armin-nassehi-ueber-eskalation-in-nahost-die-nebelkerzen-des-krieges-a-4c478674-d36e-4fc9-8210-1fc186053e55"><em>dass Armin Nassehi im Spiegel dargelegt hat, dass in Teilen des akademischen Milieus die Gründe für Antisemitismus tiefer lägen als die allzu wohlfeile These „der Postkolonianismus trage die Verantwortung“ </em></a><em>. Auch das, was teilweise in Studierendengremien an Universitäten zurzeit stattfindet, ist für jüdische Studierende unerträglich. Verbale Zuspitzungen, Beschimpfungen, pro palästinensische Propaganda und Unverständnis für die Anliegen der jüdischen StudierendenDamit muss sich eine Universität sehr intensiv befassen. </em></p>
<p><em>Die Universität Münster hat jetzt einen ehrenamtlichen Antisemitismusbeauftragten. Oft wissen jüdische Studierende nicht, wohin sie sich in der Universität wenden können. Antidiskriminierungsstellen haben in Bezug auf die Besonderheiten des Antisemitismus in der Regel – ich will das nicht verallgemeinern – keine speziellen Kenntnisse. Ich habe mich mit dem Antisemitismusbeauftragten Ludger Hiepel kürzlich getroffen. Er hat keine Ordnungsfunktionen, aber er will und kann dafür eintreten, den Nahostkonflikt an der Universität zu thematisieren. Er sagte, wir brauchen auch die Fähigkeit der Lehrkräfte, mit dem Thema umzugehen. Es gibt Überlegungen über Workshops, über die Möglichkeit, Wissen und Diskurs zu vermitteln. Bei vielen Studierenden muss man wohl auch erst einmal Diskursbereitschaft herstellen. Auf der einen Seite wird alles sehr schnell emotionalisiert, ganz radikal, auf der anderen Seite gibt es ein Sich-Zurückziehen, bloß nicht auffallen. Das sind nicht gerade die Voraussetzungen für einen Diskurs.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Streitkultur ist wichtig, Niederbrüllen ist aber nur Streit, ohne Kultur.</p>
<p><strong>Sabine Leutheusser-Schnarrenberger</strong>: <em>Der UdK-Präsident wurde beim ersten Mal niedergeschrien, beim zweiten Mal konnte er nicht viel sagen, aber es war nicht mehr so eine radikale Stimmung beim dritten Mal wurde zumindest gesprochen. Das ist schon harter Tobak. Ich bewundere, dass er sich nicht abschrecken ließ. Die Leute, mit denen er da zu tun hatte, wollten ja gar keinen Diskurs. Das hat ihn sehr getroffen, wie ich in einem Zeitungsartikel las.</em></p>
<p><em>Es ist meines Erachtens wichtig, dass sich die Hochschulrektorenkonferenz mit der Frage befasst, Lösungen präsentiert und den Betroffenen zeigt, dass sie wahrgenommen werden. Es kann ja nicht sein, dass irgendwann jüdische Studierende sagen, sie könnten an deutschen Hochschulen nicht mehr studieren, weil sie da nicht mehr sicher sind.</em></p>
<h3><strong>Neuland für die Demokratie – ein Projekt der Theodor-Heuss-Stiftung</strong></h3>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Ich wage noch einmal den Bogen zur Eingangsfrage. Sehen Sie ein Ost-West-Gefälle in den Einstellungen zur Demokratie?</p>
<p><strong>Sabine Leutheusser-Schnarrenberger</strong>: <em>Ich denke schon, dass es unterschiedliche Auffassungen oder Entwicklungen gibt, bedingt durch unterschiedliche Lebensbiographien und Prägungen. Daher ist es umso wichtiger, dass wir Demokratie, Streitkultur friedlich auf den Straßen austragen. Wir müssen darüber reden, was die Demokratie von jedem einzelnen fordert. Sie fordert, dass wir alle uns einbringen und nicht, nur mal einer Wut Ausdruck zu geben. Auch ein bisschen reflektieren, auf ganz unterschiedlichen Niveaus. Man muss kein Wissenschaftler sein, um dies zu tun. Wir müssen Räume schaffen, sich zu äußern, sich einzubringen.</em></p>
<p><em>Zum Abschluss verweise ich daher auf meine Aktivität in der </em><a href="https://www.theodor-heuss-stiftung.de/"><em>Theodor-Heuss-Haus Stiftung</em></a><em>. Wir suchen unter dem Titel </em><a href="https://www.theodor-heuss-haus.de/news/detail/land-in-sicht-1"><em>„Neulandsucher Ost-West“</em></a><em> gemeinsam mit der </em><a href="https://www.bosch-stiftung.de/de"><em>Robert-Bosch-Stiftung</em></a><em> Projekte, die Diskursräume schaffen, Wurzelarbeit für die Demokratie machen. Das mit dem Label von Theodor Heuss, der seit 1949 viel für die Demokratie getan hat, er war sehr bürgernah, zum Anfassen. In seinem Geiste wollen wir daran anknüpfen, auch in den östlichen Bundesländern. Das ist ein kleiner Beitrag zu dem, was wir besprochen haben.</em></p>
<p>(Anmerkungen: Erstveröffentlichung im Februar 2024, Internetzugriffe zuletzt am 22. Februar 2024. Titelbild: Pixabay.)<em>        </em></p>
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		<title>Freiheitsrechte schützen</title>
		<link>https://demokratischer-salon.de/beitrag/freiheitsrechte-schuetzen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Norbert Reichel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 May 2023 06:44:12 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Freiheitsrechte schützen Ein Gespräch mit Benjamin Limbach, Justizminister in Nordrhein-Westfalen „Die Klassifizierung und Definitionen der Sanktionen, die Konformität mit sozialem Rollenverhalten garantieren, führt uns ersichtlich in die Sphäre der Rechtssoziologie hinein. Zwischen Muss-, Soll- und Kann-Erwartungen einerseits, Gesetz, Sitte und Gewohnheit andererseits besteht nicht nur eine Analogie, sondern diese beiden Begriffsgruppen beziehen sich auf  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-10 fusion-flex-container nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1144px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-9 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-text fusion-text-10" style="--awb-text-transform:none;"><h1><strong>Freiheitsrechte schützen</strong></h1>
<h2><strong>Ein Gespräch mit Benjamin Limbach, Justizminister in Nordrhein-Westfalen</strong></h2>
<p><em>„Die Klassifizierung und Definitionen der Sanktionen, die Konformität mit sozialem Rollenverhalten garantieren, führt uns ersichtlich in die Sphäre der Rechtssoziologie hinein. Zwischen Muss-, Soll- und Kann-Erwartungen einerseits, Gesetz, Sitte und Gewohnheit andererseits besteht nicht nur eine Analogie, sondern diese beiden Begriffsgruppen beziehen sich auf identische Gegenstände. Wie wir im Bereich des Rechtes annehmen können, dass jede Gesellschaft ständig Prozesse der Verfestigung von Gewohnheiten zu Sitten, von Sitten zu Gesetzen aufweist, so unterliegen auch soziale Rollen ständigem Wandel in diesem Sinne.“ </em>(Ralf Dahrendorf, Homo Sociologicus, Opladen, Westdeutscher Verlag 1958)</p>
<p>Wer in einer der Institutionen der Justiz arbeitet, erfüllt eine solche soziale Rolle, die sich aber, wie <a href="https://www.demokratie-geschichte.de/koepfe/2404">Ralf Dahrendorf</a> schreibt, mit der Zeit – wie alles andere auch – verändert. Mitunter beruft sich das jeweilig geltende Recht auf etwas, das mit Begriffen wie <em>„Sitte und Gewohnheit“</em> oder auch Tradition, vielleicht auch Natur nur unscharf gefasst werden kann, aber dennoch gilt. Das, was rechtens ist, entspricht nicht immer dem, was Menschen für gerecht halten, und umgekehrt. Immer wieder geht es um das Wechselspiel zwischen dem, was eine Gesellschaft – wer auch immer das sein mag – verlangen kann und dem, was sie aufgrund von welchen Entscheidungen auch immer billigt und was sie sanktioniert. Ralf Dahrendorf hat dieses Dilemma benannt: <em>„Keinen Schritt können wir gehen, keinen Satz sprechen, ohne dass zwischen uns und die Welt ein Drittes tritt, das uns an die Welt bindet und diese beiden so konkreten Abstraktionen vermittelt: die Gesellschaft.“ </em>Aber welche Rolle erfüllen Justizminister*innen, wie wandelt sich das Verständnis ihrer Tätigkeit mit der Gesellschaft. Diese Frage lässt sich vielleicht am besten mit jemandem besprechen, der Justizminister*in ist.</p>
<div id="attachment_3205" style="width: 310px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-3205" class="wp-image-3205 size-medium" src="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2023/05/Benjamin_Limbach_cJustizministerium-300x200.jpg" alt="" width="300" height="200" srcset="https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2023/05/Benjamin_Limbach_cJustizministerium-200x133.jpg 200w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2023/05/Benjamin_Limbach_cJustizministerium-300x200.jpg 300w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2023/05/Benjamin_Limbach_cJustizministerium-400x267.jpg 400w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2023/05/Benjamin_Limbach_cJustizministerium-600x400.jpg 600w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2023/05/Benjamin_Limbach_cJustizministerium-768x512.jpg 768w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2023/05/Benjamin_Limbach_cJustizministerium-800x533.jpg 800w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2023/05/Benjamin_Limbach_cJustizministerium-1024x683.jpg 1024w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2023/05/Benjamin_Limbach_cJustizministerium-1200x800.jpg 1200w, https://demokratischer-salon.de/wp-content/uploads/2023/05/Benjamin_Limbach_cJustizministerium-1536x1024.jpg 1536w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /><p id="caption-attachment-3205" class="wp-caption-text">NRW Justizminister Benjamin Limbach n der Justizvollzugsschule in Wuppertal. Foto, im Auftrag des JMNRW: Jochen Tack, 15.09.2022, Rechte: Justizministerium</p></div>
<p>Benjamin Limbach ist seit Sommer 2022 <a href="https://www.justiz.nrw.de/JM/schwerpunkte/zik/index.php">Justizminister in Nordrhein-Westfalen</a>. Er wurde im Jahr 1969 in Bonn geboren. Nach seinem Jurastudium wurde er mit dem Thema „Der drohende Tod als Strafverfahrenshindernis“ promoviert. Seine Tätigkeit als Justizminister ist seine zweite Station im Ministerium, in dem er als Referatsleiter unterschiedliche Aufgaben wahrnahm. Nach dieser ersten Zeit im Ministerium arbeitete er sechs Jahre als Direktor der <a href="https://www.fhr.nrw.de/">Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel</a> und Leiter des Ausbildungszentrums der Justiz Nordrhein-Westfalen, anschließend zwei Jahre als Präsident der <a href="https://www.hsbund.de/DE/00_Home/home-node.html">Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl</a>. Er ist Mitglied der Partei Bündnis 90 / Die Grünen.</p>
<h3><strong>Wofür ist ein Landesjustizministerium zuständig?</strong></h3>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Welche Spielräume hat ein Landesjustizministerium im Unterschied zum Bundesjustizministerum?</p>
<p><strong>Benjamin Limbach</strong>: <em>Das </em><a href="https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html"><em>Bundesjustizministerium (BMJ)</em></a><em> ist im weitesten Sinne ein Rechtspolitik gestaltendes Ministerium. In fast allen Abteilungen wird an der Gesetzgebung gearbeitet. Es hat die Dienstaufsicht für die wenigen Bundesgerichte, die Bundesanwaltschaft und das Bundesamt für Justiz. Ein Landesjustizministerium ist zunächst überwiegend einmal ein administratives Ressort. Wir haben in Nordrhein-Westfalen 230 Gerichte, Staatsanwaltschaften, Aus- und Fortbildungseinrichtungen, für die wir zuständig sind. Ein besonderer Bereich, den es auf Bundesebene gar nicht gibt, ist die Zuständigkeit für die 36 Justizvollzugseinrichtungen. </em></p>
<p><em>Wir sind nur in Ausnahmefällen ein in Landeszuständigkeit Rechtspolitik gestaltendes Ministerium, wir haben nur sehr wenige Gesetzgebungszuständigkeiten, wie zum Beispiel das </em><a href="https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000673"><em>Justizgesetz</em></a><em>. Wir sind jedoch als Länder bei den Gesetzgebungsverfahren des Bundes über den Bundesrat beteiligt. Dies bedeutet, dass wir an der Gestaltung der Gesetze, die wir ausführen müssen, nur mittelbar beteiligt sind. Mit der Unterscheidung von Einspruchs- und Zustimmungsgesetzen sind wir noch nicht einmal bei jedem Gesetz mit Gestaltungsmöglichkeiten beteiligt. Unsere Behörden müssen häufig ausführen, was das Bundesjustizministerium vorbereitet und der Deutsche Bundestag beschlossen hat. Einfluss haben wir als Länder vor allem über den Bundesrat. Ich äußere mich aber natürlich in bestimmten Fällen auch zu bundespolitischen Debatten. Im Zusammenspiel mit den Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Ländern, können wir mitunter Anpassungen oder Korrekturen im Gesetzgebungsprozess erreichen.</em></p>
<p><em>Zuständigkeiten haben wir als Land seit der letzten Föderalismusreform im Jahr 2005 im Strafvollzugsbereich. Wir haben ein </em><a href="https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?templateID=document&amp;xid=3902161,1,20190717"><em>Untersuchungshaftvollzugsgesetz</em></a><em>, ein </em><a href="https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?templateID=document&amp;xid=7272579,1,20220428"><em>Strafvollzugsgesetz</em></a><em>, ein eigenes </em><a href="https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=72020170529104938960"><em>Gesetz für den Strafvollzug bei Jugendlichen</em></a><em>. Nur hier können wir selbst, ohne Beteiligung des BMJ, tätig werden. Wir sind eben ein administratives Ressort, allerdings mit einem sehr großen Geschäftsbereich. </em></p>
<h3><strong>Junge Straftäter*innen</strong></h3>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Wir haben zurzeit eine kontroverse Debatte über die Frage der Absenkung des Strafmündigkeitsalters. Das liegt zurzeit bei 14 Jahren, aber es gab und gibt immer wieder die Forderung es abzusenken, in der Regel dann, wenn Kinder im Alter unter 14 Jahren Aufsehen erregende Straftaten verübten oder als sogenannte <em>„Serientäter*innen“</em> in Erscheinung traten. Kürzlich waren es zwei Tötungsdelikte von Kindern unter 14 Jahren, jeweils verübt an einem gleichaltrigen Kind. Ihr seid jetzt nicht dafür zuständig, über die Frage der Absenkung des Strafmündigkeitsalters zu entscheiden, wohl aber für die Frage, was mit diesen sehr jungen Täter*innen geschieht. Das Land ist für die Jugendhilfe zuständig, für Inobhutnahmen, für geschlossene Unterbringung. Ich denke, dass Landesjustiz- und Landesjugendministerium hier eine gemeinsame Aufgabe zu erfüllen haben.</p>
<p><strong>Benjamin Limbach</strong>:<em> Die Bestimmung des Mindestalters ist eine Frage des Strafrechts, nicht des Strafvollzugsrechts. In dieser Frage sind wir über den Bundesrat beteiligt. Bei einer Änderung müssten wir das umsetzen. Ich darf als grüner Justizminister sagen, dass ich hoffe, dass das nie geändert wird. Die Sache ist eigentlich seit Jahrzehnten ausdiskutiert. Es gibt keine Erkenntnisse, dass Kinder im Sinne einer Strafmündigkeit früher erwachsen werden als in früheren Jahrzehnten. Würde das Strafmündigkeitsalter herabgesetzt, müssten wir darüber nachdenken, wie wir das umsetzen. Möglicherweise braucht man dann auch ganz andere Maßnahmen als es das </em><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/jgg/BJNR007510953.html"><em>Jugendgerichtsgesetz</em></a><em> bisher vorsieht. Das wäre eine große Umwälzung des Systems. </em></p>
<p><em>Viele machen viele auch den Fehler zu denken: wenn auch 12- oder 13jährige zu einer Haftstrafe verurteilt werden könnten, wäre das Problem gelöst. Das Gegenteil ist der Fall. </em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Die abschreckende Wirkung von Strafen wird ohnehin überschätzt. Prävention ist doch um ein Vielfaches komplexer.</p>
<p><strong>Benjamin Limbach</strong>: <em>Das gesamte Jugend- und Familienrecht ermöglicht eine Vielzahl von Maßnahmen, zielgerichtet auf diese Kinder und vor allem auch auf ihre Familien einzuwirken. Das ist ein großer Unterschied zum Strafrecht. Im Strafrecht wirken die Gerichte nur auf die Täterinnen und Täter ein, im Jugendstrafrecht zwar auch mit erzieherischen Maßnahmen, aber eben nur auf der Grundlage des Strafrechts. Bei den 12- oder 13jährigen können wir mit den Mitteln des Jugendhilferechts und des Familienrechts auch den gesamten Sozialraum einbeziehen, zum Beispiel, indem ich dieses Kind aus der Familie herausnehme. Ich halte es für sinnvoll, dass man gerade im Entwicklungsstadium der 10- bis 13jährigen einen ganzheitlichen Blick auf das soziale Umfeld nimmt. </em></p>
<h3><strong>Komplexität der Bewertung von Gewalttaten, gerade bei Jugendlichen</strong></h3>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Ist das nicht auch bei älteren Täter*innen erforderlich? Sind 15-16jährige so viel „reifer“?</p>
<p><strong>Benjamin Limbach</strong>: <em>Auch da hat die Jugendhilfe Einwirkungsmöglichkeiten. Wichtig ist die Koordination zwischen Justiz und Jugendhilfe untereinander. Du hast natürlich recht: auch bei 14-, 15-, 16jährigen muss ich auf den Entwicklungsstand schauen. Bei 18-21jährigen, die das Gesetz als Heranwachsende ansieht, kann ich als Richter*in in jedem Fall entscheiden, ob nach dem Erwachsenen- oder nach dem Jugendstrafrecht entschieden werden soll. Die medizinische und psychologische Forschung verweist auf die </em><a href="https://www.dasgehirn.info/grundlagen/anatomie/der-frontallappen"><em>Entwicklung des präfrontalen Cortex</em></a><em>, die erst im Alter von etwa 25 Jahren abgeschlossen ist. Der präfrontale Cortex ist – vereinfacht gesprochen – für die Steuerung von Handlungen zuständig. </em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>. Manche setzen dieses Alter bei 30 Jahren an. Es gibt auch den Spruch, dass die beste Gewaltprävention daher der 30. Geburtstag sei.</p>
<p><strong>Benjamin Limbach</strong>: <em>Bei Jugenddelinquenz erleben wir diese in der Regel als eine Episode in der Entwicklung, die meist von selbst wieder aufhört. Deswegen setzt das </em><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/BJNR111630990.html"><em>Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII)</em></a><em> auch da an. Es ist unangemessen, immer sofort und ausschließlich mit Strafen zu reagieren. Wichtig ist es, auch bei 17-18jährigen, den jungen Menschen nicht direkt die gesamte Zukunft zu verbauen, sondern ihnen eine Brücke in ein Leben ohne Straftaten zu bauen.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Wir sprechen jetzt nicht von Tötungsdelikten. Es gibt die typischen Gruppen von Jugendlichen, in denen es zum Initiationsritual gehört, eine Straftat zu begehen, einen Einbruch, einen Diebstahl. Es gibt Körperverletzungen bei Gruppenereignissen wie Fußballspielen. Das sind nicht nur die bekannten Hooligan-Gruppen, bei Jugendfußballspielen kommt es immer wieder zu Angriffen auf die Schiedsrichter. Die Verbände haben auch oft genug Probleme, genügend Schiedsrichter für die unteren Ligen zu finden, weil es da immer wieder zu Gewalt kommt. Die Spieler (ich gendere nicht, weil es hier um männliche Spieler geht, bei Frauen sind mir solche Ereignisse bisher nicht bekannt) sind alle in dem Alter, in dem – wie du eben sagtest – eben der präfrontale Cortex noch nicht ausreichend ausgebildet ist. Bekommt man da überhaupt ein Packende?</p>
<p><strong>Benjamin Limbach</strong>:<em> Die Justiz hat das Problem, dass sie immer reaktiv, also erst nach der Tat tätig wird. Sie ist keine Einrichtung der Primärprävention. Die Gerichte können bei Jugendlichen Maßnahmen ergreifen wie die Auferlegung von Anti-Gewalt-Trainings, von Anti-Aggressionstrainings, eines Täter-Opfer-Ausgleichs, alles Maßnahmen der Sekundärprävention. Ziel ist es, auf diesem Wege weitere Straftaten zu verhindern. Die Jugendhilfe kann natürlich im Vorfeld darauf schauen, ob sich in bestimmten Vierteln Gruppen entwickeln, aus denen dann Straftaten begangen werden. Die Frage ist, ob sie bestimmte junge Menschen aus diesen Gruppen herausholen kann, bevor die sich von Älteren mitreißen lassen, oder ob sie anderweitig auf diese Gruppen einwirken soll. </em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Was sagt denn die Kriminalstatistik?</p>
<p><strong>Benjamin Limbach</strong>:<em> In der letzten Kriminalstatistik</em> <em>hatten wir eine Zunahme der Jugendkriminalität. Allerdings müssen wir auch sehen, dass es in den Jahren davor seit etwa 2008 einen deutlichen Rückgang der Jugendkriminalität, auch der Gewaltkriminalität, gab. Wir haben zurzeit die geringste Belegungsquote im geschlossenen Jugendstrafvollzug. Der Sprung, den wir jetzt im Jahr 2022 erleben, bringt uns zurück auf den Stand des Jahres 2019.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Ist das der Corona-Sprung?</p>
<p><strong>Benjamin Limbach</strong>: <em>Das wäre eine Frage, die noch zu untersuchen wäre. Ich glaube, da sollten wir vor einem vorschnellen Urteil die Entwicklung der nächsten zwei Jahre beobachten. Wir sollten die Sache aber auch nicht einfach laufen lassen. Ich plädiere immer für eine evidenzbasierte Politik. Wir sollten untersuchen, ob es sich um einen einmaligen Sprung handelt, der sich wieder abbaut, oder ob mehr dahintersteckt. Das klingt natürlich wohlfeil, wenn Politiker*innen nach Untersuchungen rufen. Wir müssen dabei auch allgemeine gesellschaftliche Entwicklungen berücksichtigen. Gibt es so etwas wie eine Verrohung der Gesellschaft, die auch zu einer Verrohung bei Jugendlichen führt? </em></p>
<p><em>Ich will das auf keinen Fall von der Justiz auf die Jugendhilfe abwälzen. Wir sollten aber immer darauf achten, dass wir mit unseren Möglichkeiten die Jugendlichen erreichen, bevor es dann beim Strafgericht landet. Das sind Aufgaben der Jugendhilfe, auch der Schulen, auch diese wiederum in enger Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Gibt es gemeinsame Abstimmungsgespräche zwischen Justiz und Jugendhilfe?</p>
<p><strong>Benjamin Limbach</strong>: <em>Wir diskutieren noch darüber, wie wir mit dem Thema umgehen. Die Idee ist die, dass wir das Phänomen der gestiegenen Jugendkriminalität gemeinsam mit dem Innenministerium und dem Jugendministerium analysieren. Wir brauchen die Erfahrungen der Polizei und der Jugendhilfe.</em></p>
<h3><strong>Zeitgeist Aggressionsbereitschaft?</strong></h3>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Was sagt die Polizei?</p>
<p><strong>Benjamin Limbach</strong><em>: Die Polizei sieht eine steigende Aggressionsbereitschaft. Ich würde das nicht nur auf die Gewaltfrage reduzieren. Dann geht es immer darum, ob jemand ein Messer gezückt hat oder nicht. Es geht insgesamt um eine Zunahme von Aggressionen, um Aggressivität. Das erleben wir nicht nur bei Jugendlichen, sondern auch in anderen Altersgruppen. Wenn wir über Aggression sprechen, sehen wir auch die Hasskriminalität in den sozialen Medien. Die Frage, die mich umtreibt: steigt in der Gesellschaft die Aggressionsbereitschaft, die sich dann in unterschiedlichen Formen Bahn bricht, so auch in der Jugendkriminalität? Haben wir mehr Aggression? Sind die Leute weniger resilient? Wir dürfen natürlich nicht vergessen, dass wir in einer Zeit multipolarer Krisen leben. Wir haben einen Krieg vor der Haustür, die Klimaschutzdebatten, Unsicherheiten in der Energieversorgung, Angst vor einer Rezession, vor einer galoppierenden Inflation.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: The German „angst“?</p>
<p><strong>Benjamin Limbach</strong><em>: Schon, aber ich glaube, dass es einfach schwer ist, sich in so vielen gleichzeitigen Krisen zurechtzufinden. Und das in einer Zeit, in der sich die Gesellschaft von den Folgen von Corona noch nicht erholt hat. Ich glaube, dass die Resilienz in der Gesellschaft abgenommen hat. Das macht mir große Sorgen. Das hat Auswirkungen eben auch auf die Jugend, die auch ein bisschen Gradmesser ist und die ohnehin aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Entwicklung des präfrontalen Cortex eine mangelnde Impulskontrolle hat.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Andererseits leben es vielleicht manche Erwachsene einfach vor.</p>
<p><strong>Benjamin Limbach</strong><em>: Es hat auch damit zu tun, wie sich Eltern zu Hause äußern, was sie ihren Kindern für Einstellungen vermitteln. Es gab diesen schrecklichen Vorfall, als ein Mann an einer Tankstelle den dort tätigen jungen Menschen einfach erschoss, weil dieser ihn bat, eine Maske zu tragen. Wenn man die Berichte liest, drängt sich der Eindruck auf, dass wir es mit Leuten zu tun haben, die von der Komplexität des aktuellen Lebens einfach überfordert sind. Erschreckend ist die sinnlose Gewalt, die sie offenbar als Konsequenz daraus ziehen.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Und dann auch noch Zugang zu Waffen haben.</p>
<p><strong>Benjamin Limbach</strong><em>: Dieses Gefühl einer Überforderung ist ein gesellschaftliches Problem. Es fehlt an vielen Stellen aber wohl auch der Kitt einer Gesellschaft, wenn viele Menschen nicht mehr den Eindruck haben, selbstwirksam handeln zu können. </em></p>
<h3><strong>Körperlichkeit </strong></h3>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: In anderen Ländern haben extrem aggressive Menschen vielleicht die Möglichkeit, sich einer Miliz oder – wie in Frankreich – der legendären Fremdenlegion anzuschließen und da auszutoben. Zu anderen Zeiten ohnehin. Norbert Elias hat dieses Phänomen schon 1939 in seinem Klassiker „Der Prozess der Zivilisation“ beschrieben. Zivilisation hat viel mit Affekt- und Impulskontrolle zu tun und diejenigen, die dies nicht schaffen, werden je nach der Zeit, in der sie leben, entweder Kriminelle oder Landsknechte und Söldner diverser Armeen und Milizen, bei denen die Missachtung der Affektkontrolle sozusagen zum Berufsbild gehört.</p>
<p><strong>Benjamin Limbach</strong><em>: Du sprichst etwas Richtiges an. Wo finden wir Möglichkeiten, wo junge Menschen Emotionen, Aggressionen rauslassen können? Wir haben bei Corona gesehen, was es bedeutet, dass die Fitnessstudios, die Sportclubs schließen mussten. </em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Da fehlt so etwas wie die Erfahrung regulierter Körperlichkeit. Ich plädiere dafür, dass junge Menschen in der Schule Kampfsport lernen, auch Boxen. All das müsste es als Schulsport geben. Ich denke, dass beim Boxen, beim Karate, beim Judo junge Menschen lernen, ihren eigenen Körper einzuschätzen, was sie mit einem Schlag anrichten können. Es gibt da sogar gute Erfahrungen, vor allem im migrantischen Milieu, wo junge Männer über den Kampfsport lernten, sich zu disziplinieren. Gefordert werden allerdings gelegentlich Selbstverteidigungskurse für Mädchen. Das halte ich auch für richtig, allerdings braucht eine effektive Selbstverteidigung jahrelanges Training. Das lernt man nicht in wenigen Schulstunden. Zur Kontrolle des eigenen Körpers gehört auch die Fähigkeit, einfach wegzulaufen, körperliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Aber dazu muss man seinen Körper und seine Möglichkeiten kennen.</p>
<p><strong>Benjamin Limbach</strong><em>: Ich bin da bei dir. Das Problem ist vielleicht der Begriff „Kampfsport“. Der ist negativ konnotiert. Und dann denken viele an anrüchige Einrichtungen in Bahnhofsgegenden und an zwielichtige Keller. Aber es geht ja, wie du sagst, darum sich zu kontrollieren, zu disziplinieren, Gewalt und Aggression zu kanalisieren. Wenn du dich ausgepowert hast, spürst du das körperlich und geistig, und ich kann mir gut vorstellen, dass guter Kampfsport sehr hilfreich wäre. Solche Sozialprojekte sollten wir immer unterstützen, natürlich sollten es auch die richtigen machen. </em></p>
<h3><strong>Der schützende Rechtsstaat</strong></h3>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Ein sehr schwer zu greifender Bereich der Kriminalität ist die Hasskriminalität. In Nordrhein-Westfalen gibt es inzwischen Meldestellen, die erste war eine <a href="https://report-antisemitism.de/rias-nrw/">Meldestelle für Antisemitismus</a> (RIAS NRW), die bei einer jüdischen Einrichtung angesiedelt ist, als zweite entsteht zurzeit in Köln bei Rubicon e.V. die <a href="https://rubicon-koeln.de/">Meldestelle Queerfeindlichkeit</a>, weitere sind geplant. Die Palette der Meldungen ist relativ weit. Es geht von despektierlichen Äußerungen über ausdrückliche Beleidigungen und Mobbing bis hin zu körperlicher Gewalt. Ich weiß, dass es oft genug heißt, stellt euch nicht so an, und manche Schüler*innen wechseln lieber die Schule als zur Polizei zu gehen, weil sie niemand ernst nimmt. Meine Frage: was kommt bei Polizei und Justiz an?</p>
<p><strong>Benjamin Limbach</strong><em>: Ganz einfach gesagt. Davon bekommen wir zu wenig mit. Ich hatte kurz nach meinem Amtsantritt eine Veranstaltung mit der früheren Opferschutzbeauftragten in Nordrhein-Westfalen, </em><a href="https://www.land.nrw/pressemitteilung/opferschutzbeauftragte-setzt-erfolgreiche-arbeit-fort-elisabeth-auchter-mainz-fuer"><em>Elisabeth Auchter-Mainz</em></a><em>, die 2023 in den Ruhestand gegangen ist. Es war eine Veranstaltung mit der Staatsanwaltschaft in Köln und mit der LSBTIQ*-Community. Thema war eine antidiskriminierungsfreie Justiz. Ich habe ein Grußwort gehalten und auch nachher noch mitdiskutiert. Es ist mir ein sehr wichtiges und großes Anliegen, dass wir deutlich machen, dass alle, die zu uns kommen, um Anzeige zu erstatten, oder als Zeug*in auszusagen, auf keinen Fall diskriminiert werden. Ich höre so oft aus Verbänden, dass Leute sagen, ich gehe nicht zur Polizei, ich gehe nicht zur Staatsanwaltschaft, die hören mir eh nicht zu, da werde ich auch wieder diskriminiert, die erkennen mich nicht an. </em></p>
<p><em>Es geht in der Rechtspolitik nicht nur um Abwehrrechte gegen Eingriffe in die Privatsphäre. Ein Rechtsstaat muss mehr tun als Möglichkeiten zur Selbstentfaltung zu schaffen wie beispielsweise mit der Ehe für alle. Wir müssen auch ein schützender Rechtsstaat sein. Wer Opfer von Kriminalität wird, muss von uns geschützt werden. Wir müssen die Opfer schützen und die Täter*innen verfolgen. Das muss klar sein.</em></p>
<p><em>Der Leitende Oberstaatsanwalt der Stadt Köln hat bei dieser Veranstaltung verkündet, dass sie in der Staatsanwaltschaft Köln jetzt eine Ansprechperson für den Bereich der LSBTIQ*-Menschen einrichten. Wir hatten schon in der vorangegangenen Legislaturperiode Ansprechpersonen für antisemitische Straftaten bei den Staatsanwaltschaften eingerichtet. Wir starten jetzt mit der Ansprechperson zur Queerfeindlichkeit in Köln und wollen damit zeigen: wenn du eine Anzeige erstatten willst, komm zu uns, wir nehmen dich ernst, wir wollen mit dir zusammen gegen Hasskriminalität vorgehen. Das ist gerade auch für Menschen wichtig, die in vergangenen Jahren negative Erfahrungen mit der Justiz gemacht haben. </em></p>
<p><em>Deshalb ist mir das Thema Diversität in der Justiz auch so wichtig. Wir müssen deutlich machen, dass in der Justiz Menschen aus allen Gruppen der Gesellschaft arbeiten. Wir sind für die Gesellschaft, wir sind für alle da, nicht nur für mittelalte weiße Männer wie mich…</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: … oder für alte weiße Männer wie mich …</p>
<p><strong>Benjamin Limbach</strong>: <em>… für alle, für Frauen und Männer, für People of Color, für Transmenschen, für Menschen jeder Religionszugehörigkeit, Menschen jeder beliebigen Familiengeschichte. Wir müssen die Anzeigebereitschaft erhöhen!</em> <em>Das ist das eine.</em></p>
<p><em>Das andere ist unser Personal in der Justiz. Ich plane weitere Veranstaltungen, gerade zum Thema diverse Justiz, die sich beispielsweise auch an Studierende, an Schüler*innen wenden, um bei ihnen dafür zu werben, dass sie sich für die Justiz interessieren, sich sogar bewerben, damit die Institutionen der Justiz die Vielfältigkeit der Gesellschaft in den Menschen, die dort arbeiten, spiegeln. Bei uns hat jede*r Chancen, jede*r die Möglichkeit für diverse Karrierewege. Warum soll nicht nach mir eine Person of Color Justizministerin sein?</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: In Thüringen haben wir mit <a href="https://justiz.thueringen.de/ministerium/ministerin">Doreen Denstädt</a> eine. Sie ist die erste afrodeutsche Ministerin in einem ostdeutschen Bundesland, die zweite bundesweit. Vielleicht sollten in Zukunft nicht nur grüne Frauen solche Ämter besetzen. Das täte auch anderen Parteien gut.</p>
<p><strong>Benjamin Limbach</strong>: <em>Wir müssen dafür werben, dass sich möglichst viele Menschen verschiedener Herkunft, mit verschiedenen Identitäten, für den Justizdienst interessieren und sich bewerben. Und natürlich auch, dass sie sich in Parteien und in der Zivilgesellschaft engagieren. Aus solchem Engagement wächst gerade bei jungen Leuten oft auch das Interesse für einen bestimmten Berufsweg, warum nicht für einen Beruf in der Justiz.</em></p>
<h3><strong>Aus- und Fortbildung</strong></h3>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Diversity ist nicht nur ein Thema der Einstellung, sondern auch eine Frage von Aus- und Fortbildung. Wenn ich mit Innenpolitiker*innen spreche, höre ich oft, dass es in der Ausbildung genügend Inhalte gebe, dass das Problem eher bei der Fortbildung liege und nicht zuletzt bei der Supervision, insbesondere in, bei und nach kritischen Fällen. Die Unterstützung on the job ist das Thema. Wie sieht das in der Justiz aus? Du hast selbst zur Ausbildung von Menschen beigetragen, die sich auf den Justizdienst vorbereiteten.</p>
<p><strong>Benjamin Limbach</strong>: <em>Ich war für das Rechtspflegerstudium und für das Studium für den gehobenen Strafvollzugsdienst zuständig. Bei den Rechtspfleger*innen gab es eine Übermacht der juristischen Fächer, aber wir hatten auch andere Fächer wie Kommunikation und Öffentliches Recht, in denen auch Diversität eine Rolle spielte. Im Studiengang Strafvollzug sind das ohnehin wichtige Themen, weil dort auch die Population viel diverser ist als sie das in früheren Zeiten war. </em></p>
<p><em>Aber es stimmt: die Ausbildung kann noch so gut sein, wir müssen auch in der Fortbildung Impulse setzen. Dies tun wir über die Fortbildungseinrichtungen der Justiz. Wir haben das </em><a href="https://www.justiz.nrw.de/JM/schwerpunkte/zik/index.php"><em>Zentrum für Interkulturelle Kompetenz</em></a><em> (ZIK), dessen Kolleg*innen in Haftanstalten hineingehen, dort mit den Mitarbeiter*innen besprechen, wie sie mit kulturellen Konflikten umgehen könnten, bei Gefangenen, auch innerhalb der Bediensteten. Diese Angebote wollen wir ausbauen. Ganz wichtig finde ich das auch in der Aus- und Fortbildung der Führungskräfte, denn die müssen das vorleben, offen sein für eine diverse Gesellschaft, eine diverse Mitarbeiterschaft.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Wie sieht es mit Angeboten der Supervision aus? Dazu gehört meines Erachtens auch psychologische Hilfe, gerade in Stresssituationen.</p>
<p><strong>Benjamin Limbach</strong>: <em>Wir haben Supervisionsangebote, auch Angebote der kollegialen Beratung. All dies setzt aber auch eine entsprechende Bereitschaft zur Teilnahme voraus. Fortbildung und Supervision kann man nicht verordnen. Gegen den Willen der Leute ist das in der Regel erfolglos. Mich treibt die Frage um, wie bringe ich die richtigen Leute in die Fortbildung? Oft sitzen da – beispielsweise bei der Fortbildung von Führungskräften – erst einmal Leute, die das ohnehin schon können. Die interessieren sich für das Thema, du hättest aber auch gerne Leute in dieser Fortbildung, die aber nicht wollen.</em></p>
<h3><strong>Ziviler Ungehorsam und die „Letzte Generation“</strong></h3>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Ich würde mit dir gerne über das Thema des sogenannten Zivilen Ungehorsams sprechen. Du hast <a href="https://www.br.de/radio/bayern2/sendungen/notizbuch/bayern-2-debattiert-wie-radikal-darf-klimaaktivismus-sein-100.html">im November 2022 im Bayerischen Rundfunk</a> mit einer Aktivistin der Letzten Generation diskutiert. Ziviler Ungehorsam ist das, was die machen eigentlich nicht. Das wäre eher das, was der Urvater des Zivilen Ungehorsams, <a href="https://www.swr.de/swr2/wissen/henry-david-thoreau-104.html">Henry David Thoreau</a> tat, als er sich weigerte, Steuern zu zahlen. Die Letzte Generation blockiert, ähnlich wie vor etwa 40 Jahren Menschen die Zufahrt zu Militäreinrichtungen blockierten, um gegen den sogenannten Nachrüstungsbeschluss zu demonstrieren. Auch damals wurde dies unter dem Stichwort der Nötigung debattiert.</p>
<p><strong>Benjamin Limbach</strong>:<em> Als Justizminister äußere ich mich nicht zu konkreten Fällen, sondern nur sehr allgemein. Ich glaube, dass es auch in der Justiz Kolleg*innen gibt, die hin- und hergerissen sind. Manche Richter*innen mögen durchaus Verständnis für die Aktivist*innen haben. Im Ziel sind wir uns einig: wir müssen dringend etwas tun, um die Klima- und Energiefragen zu lösen, dringend etwas tun, damit Leute auf den Öffentlichen Nahverkehr umsteigen. Diskutieren müssen wir aber über Mittel und Methoden. Wenn ich mit Richter*innen und Staatsanwält*innen spreche, sagen viele, die jungen Leute überschreiten Grenzen. In der Tat: wir müssen das, was eine Straftat ist, auch als Straftat bewerten. </em></p>
<p><em>Wir wissen natürlich, dass der Nötigungsparagraph im Strafrecht schwierig und in der Anwendung kompliziert ist. Bei einer Sachbeschädigung ist das leichter, beispielsweise bei der Beschädigung eines Kunstwerks, denn eine solche Beschädigung ist meist einfach als Sachbeschädigung zu bewerten. Wir erwarten alle, dass Straftaten auch als Straftaten verfolgt und beurteilt werden müssen. Das ist die Aufgabe der Staatsanwaltschaften und der Gerichte. In der Justiz herrscht daher die Ansicht vor, dass Straftaten von Aktivist*innen der „Letzten Generation“ genauso zu behandeln sind wie Straftaten von anderen Personen auch. Vielleicht gibt es bei der Strafzumessung Spielräume, aber die gibt es in jedem Fall. Das Gesetz schreibt sogar vor, sich die Motivlage zu betrachten. Aber darüber entscheiden die Richter*innen in richterlicher Unabhängigkeit.</em></p>
<p><em>Bei der „Letzten Generation“ habe ich erlebt, dass die gar nicht in Frage stellen, dass sie Straftaten begehen. Sie sind bereit, die Konsequenzen ihres Handelns in Kauf zu nehmen. Wir haben das in Bayern erlebt, als sie bereit waren, die 28 Tage der sogenannten „Präventionshaft“ im Gefängnis zu bleiben. Sie hätten diese Präventionshaft sogar richterlich überprüfen lassen können. Das haben sie nicht getan, weil sie diese 28 Tage lieber absitzen wollten, um die mediale Aufmerksamkeit und den politischen Druck zu erhöhen. </em></p>
<p><em>Politisch finde ich das, was die machen, eher unsinnig. Es hat viele Menschen gegen den Klimaschutz aufgebracht. Die Zustimmung zur Bekämpfung des Klimawandels sinkt. Das hat nicht nur mit Energiepreisen zu tun, sondern auch mit der „Letzten Generation“, weil das, was die tun, viele Menschen abstößt. Der inzwischen verbreitete polemisierende Begriff „Klima-Kleber“ belegt dies. </em></p>
<p><em>Damit mich niemand missversteht: ich befürworte natürlich das Recht zu demonstrieren, die Versammlungsfreiheit, ein wichtiges Grundrecht. Es geht um die politische Bewertung der Methode von Protestierenden. Demokratie bedeutet, dass ich Mehrheiten organisieren muss, vor allem bei Wahlen. Wenn ich jedoch sage, dass mein Ziel so wichtig ist, dass das nicht mehr erforderlich ist, dann wird es gefährlich, denn wer legt fest, welches Ziel legitim ist und welches nicht? </em></p>
<p><em>Die Stärke unseres repräsentativ-demokratischen Systems liegt darin, dass es vielleicht etwas länger dauert, aber andererseits dann auch die Anerkennung des Ergebnisses höher ist. Wir erlebten das bei mehreren Fällen. Dazu gehören die Ostverträge, gegen die die CDU so anrannte, an denen sie aber nichts änderte, als sie selbst wieder an der Regierung war, weil die Aussöhnung mit dem Osten in der Gesellschaft eine sehr große Mehrheit hatte. </em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Einer der heftigsten Gegner der damaligen Ostpolitik, Franz Josef Strauß, sagte im Wahlkampf: <em>„Pacta sunt servanda“</em>.</p>
<p><strong>Benjamin Limbach</strong>: <em>Die Entwicklung eines solchen gesellschaftlichen Konsenses nach anfänglich heftigen Debatten haben wir bei der „Ehe für alle“ erlebt, die wird von der Mehrheit akzeptiert. Das gilt für den Straftatbestand der „Vergewaltigung in der Ehe“. Und es gibt viele weitere Themen, die Abschaffung der Prügelstrafe in Schulen, die Abschaffung der Rechte des Ehemannes, seiner Ehefrau eine Berufstätigkeit zu verbieten und vieles mehr. Das haben wir auch beim Atomausstieg erlebt. </em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Im Fall des Atomausstiegs hast du grundsätzlich recht. Dass dies zurzeit wieder in Frage gestellt wird, hat eher etwas mit dem taktischen Ungeschick der Grünen zu tun und natürlich auch mit dem bayerischen Wahlkampf. Abtreibungsrecht wäre ein Beispiel.</p>
<p><strong>Benjamin Limbach</strong>: <em>Auch dieses Thema wird allerdings zurzeit wieder diskutiert. Aber es geht zum Glück nicht um eine Rückkehr in vergangene Zeiten, sondern zum Beispiel um die Frage, ob der Schwangerschaftsabbruch auch in Zukunft im Strafgesetzbuch geregelt werden soll. Wir debattieren auf einer anderen Ebene als zu Zeiten der von Alice Schwarzer initiierten Kampagne vor 50 Jahren.</em></p>
<h3><strong>Grüne Rechtspolitik = liberale Rechtspolitik?</strong></h3>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Du weißt, dass ich in den 1970er Jahren, der Zeit, die ich gerne das sozialliberale Jahrzehnt nenne, in dem so wie Willy Brandt in seiner Regierungserklärung 1969 angekündigt hatte, tatsächlich auch mehr Demokratie gewagt wurde, <a href="https://gerhart-baum.de/vita/">Gerhart R. Baum</a>, Staatssekretär und Innenminister, sehr bewundert habe. Ich bewunderte auch sehr <a href="https://www.freiheit.org/de/er-war-ein-grosser-liberaler">Burkhard Hirsch</a> sel.A. und nach wie vor <a href="https://www.leutheusser-schnarrenberger.de/">Sabine Leutheusser-Schnarrenberger</a>, die aus Protest gegen den sogenannten „Großen Lauschangriff“ ihr Amt als Bundesjustizministerin aufgab. Die drei großen Liberalen haben mit ihrer Klage gemeinsam erwirkt, dass das Bundesverfassungsgericht den „Großen Lauschangriff“ für verfassungswidrig erklärte. Weitere Klagen, die sie beziehungsweise andere, immer unter der Beteiligung von Gerhart Baum erfolgreich durchsetzten, hat Gerhart Baum <a href="https://gerhart-baum.de/verfassungsbeschwerden/">auf seiner Internetseite dokumentiert</a>. Dazu gehören die Online-Durchsuchung, die Vorratsdatenspeicherung, das Luftsicherheitsgesetz. Gibt es heute überhaupt einen Unterschied zwischen grüner und liberaler Rechtspolitik?</p>
<p><strong>Benjamin Limbach</strong>: <em>Ich glaube, dass die Schnittmenge zwischen den von dir genannten liberalen und vielen grünen Rechtspolitiker*innen sehr stark ist. Ich werde ja oft auf meinen sozialdemokratischen Familienanteil reduziert. Ich bin aber auch von einem Vater erzogen worden, der ein ganz großer Fan von Gerhart Baum war. </em></p>
<p><em>Ich fange mit den Abwehrrechten an, mit dem Staat, der die Bürger*innen vor staatlichen Eingriffen schützt, der ihnen Freiräume gibt. Bei Themen wie beispielsweise dem Großen Lauschangriff oder der Vorratsdatenspeicherung sind wir uns sehr nahe. Auch bei der Frage, welchen Raum der Rechtsstaat den Bürger*innen gibt, sich zu verwirklichen. Dazu gehört die „Ehe für alle“. Welchen guten Grund soll es geben, zwei Männern oder zwei Frauen zu verbieten zu heiraten, warum soll die Ehe immer nur zwischen einem Mann und einer Frau geschlossen werden können. Wenn wir zu dem Schluss kommen, dass es keinen solchen Grund gibt, muss ich als Rechtsstaat diesen Raum schaffen. Eine dritte Dimension ist die Frage, dass ich die Bürger*innen nicht nur vor dem Staat, sondern auch vor den An- und Übergriffen anderer Bürger*innen schützen muss, vor Gewalt, vor Hass. </em></p>
<p><em>Ich erinnere mich an einen Artikel von Gerhart Baum, in dem er der FDP vorwirft, sie habe diese ihr eigenen Felder und andere, darunter den Umweltschutz, den Grünen überlassen. </em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Das sagte er im Februar 2023 in einem <a href="https://www.zeit.de/2023/07/fdp-liberal-linda-teuteberg-gerhart-baum/komplettansicht">Streitgespräch mit Linda Teuteberg in der ZEIT</a>. Linda Teuteberg vertrat den klassischen neoliberalen Ansatz, der Staat müsse auf seine Kernaufgaben reduziert werden und stellte beispielsweise in Frage, ob es eine Aufgabe des Staates wäre, ein <a href="https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/bundestag-beraet-gesetzentwurf-fuer-ein-demokratiefoerdergesetz-222646">Demokratiefördergesetz</a> umzusetzen. In dem Interview sagte Gerhart Baum auch, dass das liberale urbane Bürgertum in Köln zu 30 Prozent die Grünen gewählt habe, nur zu 6 Prozent die FDP, weil die FDP diese, ihr eigentlich ureigene Klientel nicht mehr erreiche.</p>
<p><strong>Benjamin Limbach</strong>: <em>Ein entscheidender Punkt der Abwehrrechte ist es, alle staatlichen Eingriffe immer einer Verhältnismäßigkeitsprüfung zu unterziehen. Ist das geeignet, was der Staat tut, ist es erforderlich, ist es angemessen? Dies ist ein Denken, das viele Rechtspolitiker*innen bei den Grünen, in der FDP und auch in anderen Parteien haben. Das sind Punkte, in denen es jederzeit eine gute Zusammenarbeit geben kann. Das merken wir auch bei der so viel gescholtenen Ampelkoalition. Grüne und FDP sind da bei mehreren Themen ganz nah beieinander. Es geht in den Diskussionen um Nuancen. Beispielsweise beim </em><a href="https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/gleichgeschlechtliche-lebensweisen-geschlechtsidentitaet/fragen-und-antworten-zum-selbstbestimmungsgesetz-199332"><em>Selbstbestimmungsgesetz</em></a><em>. Es geht darum, dass non-binäre Menschen selbst entscheiden und diese Entscheidung nicht in die Hände von Gutachter*innen gelegt wird. Es geht um einen liberalen Rechtsstaat, der nicht reglementiert, sondern Selbstentfaltung ermöglicht und die Menschen bei und nach ihrer Entscheidung schützt.</em></p>
<p><strong>Norbert Reichel</strong>: Die gleiche Debatte haben wir in der Frage des Schwangerschaftsabbruchs. Entscheidet die schwangere Frau selbst oder muss sie die Entscheidung Gutachter*innen oder Berater*innen überlassen? Das sind natürlich auch alles Fragen, die bei manchen Menschen gefühlsmäßig ans Eingemachte gehen, im Pro wie im Contra.</p>
<p><strong>Benjamin Limbach</strong>: <em>In diesen Punkten</em> <em>gibt es zwischen Rechtspolitiker*innen der Grünen und der FDP nach meinem Dafürhalten auch Schnittmengen, es dürften sich immer Kompromisse finden lassen. Aber das gilt auch für andere Parteien. Da hat sich sehr viel bewegt. Das sieht man auch am Koalitionsvertrag zwischen CDU und Grünen in Nordrhein-Westfalen. Es ist nicht so, dass die CDU immer nur konservative Rechtspolitik betriebe. Bei der „Ehe für alle“ haben im Bundestag viele Politiker*innen der CDU und der CSU dafür gestimmt. Das hätte man sich Jahre zuvor nicht vorstellen können. Politikerinnen wie Ursula von der Leyen haben sich immer für eine liberale Rechtspolitik verwendet. Vielleicht sind in der Rechtspolitik die Extreme auch nicht mehr so stark wie in früheren Jahrzehnten. </em></p>
<p>(Anmerkungen: Erstveröffentlichung im Mai 2023, Internetzugriffe zuletzt am 18. April 2023.)</p>
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<p>The post <a href="https://demokratischer-salon.de/beitrag/freiheitsrechte-schuetzen/">Freiheitsrechte schützen</a> appeared first on <a href="https://demokratischer-salon.de">Demokratischer Salon:</a>.</p>
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